Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaft

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 81a Gericht... / 2.3 Örtliche Zuständigkeit (Abs. 3)

Rz. 7 Grundsätzlich ergibt sich die örtliche Zuständigkeit aus § 57 Abs. 1 SGG und liegt bei dem Sozialgericht, in dessen Bezirk der Kläger zur Zeit der Klageerhebung seinen Sitz oder Wohnsitz hat. Mit § 81a Abs. 3 wird davon abweichend geregelt, dass in den Fällen, in denen eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (z. B. eine Stelle nach § 35 SGB I) gegen die Aufsichtsbehö...mehr

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Jansen, SGB X § 81 Recht au... / 2.3.1 Bestellung eines Beauftragten für den Datenschutz

Rz. 22 Nach Abs. 4 Satz 1 sind die §§ 5bis 7 BDSG entsprechend anzuwenden. Aus dem Verweis auf § 5 BDSG folgt, dass ein Beauftragter für den Datenschutz zu bestellen ist. Nach § 5 Abs. 4 Satz 3 BDSG kann dies eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter der öffentlichen Stelle sein oder ihre oder seine Aufgaben auf der Grundlage eines Dienstleistungsvertrags erfüllen. Einzelheit...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Zuschussgeber

Rz. 3 Der Zuschuss muss aus einer öffentlichen Kasse gezahlt sein. Dies sind zum einen die Kassen der öffentlich-rechtlichen Körperschaften. Hierzu gehören neben den Kassen des Bundes, der Länder und der Gemeinden und Gemeindeverbände insbesondere die gesetzlichen Krankenkassen, die Kassen der Deutschen Bundesbank, der Berufsgenossenschaften, der Gemeindeunfallversicherungsv...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Christian Science

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Aufwendungen für einen Vorbereitungslehrgang der "Christlichen Wissenschaft", um Ausüber dieser Religionsgemeinschaft zu werden, sind keine Berufsausbildungskosten iSd § 10 Abs 1 Nr 7 EStG (EFG 1989, 271) und keine vorweg genommenen BA/WK. Das gilt auch, wenn mit der Teilnahme die seelsorgerische berufliche Tätigkeit angestrebt wird und die K...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Flurbereinigung

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Die sog Abverdienerleistungen der Teilnehmer einer Flurbereinigungs-Teilnehmergesellschaft bleiben bis zum Wert der Beitragsverpflichtung des Teilnehmers unbesteuert. Darüber hinaus gezahlte Spitzenbeträge sind Einnahmen (EFG 1965, 129). Die Einkunftsart richtet sich nach der Tätigkeit und ggf der Grundstücksart; es kommen Arbeitslohn, sowie ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ordensangehörige

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Angehörige eines katholischen Ordens oder einer evangelischen Gemeinschaft (Diakonieverband, Diakonissenanstalt) stehen zu ihrem Orden/ihrer Gemeinschaft nicht in einem steuerlichen Dienstverhältnis. Das gilt auch, wenn sie innerhalb des eigenen Ordens/der eigenen Gemeinschaft wirtschaftlich tätig sind, es sei denn, ein Dienstverhältnis ist a...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Organe

Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Zur steuerlichen Behandlung der als Organe von Vereinen und Körperschaften des öffentlichen Rechts tätigen Personen > Arbeitnehmer Rz 21 ff, 34, 47ff und > Studentenausschuss. Außerdem > Aufwandsentschädigungen, > Berufsgenossenschaften, > Ehrenamt, > Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften, > Gesellschafter von Personengesellschaf...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Zu den öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften gehören die als Körperschaften des öffentlichen Rechts (KöR; > Juristische Person) anerkannten Erzbistümer und Bistümer der Römisch-Katholischen Kirche, die Evangelischen Landeskirchen in Deutschland, die israelitischen/jüdischen Kultusgemeinden sowie andere Religionsgemeinschaften, die > ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kassenärztliche Vereinigung

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Kassenärztliche Vereinigungen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts (§ 77 Abs 5 SGB V). Sie nehmen die berufsständischen Interessen ihrer Mitglieder wahr und stellen die kassenärztliche Versorgung sicher (vgl § 75 SGB V); dabei leisten sie öffentliche Dienste (schlichte Hoheitsverwaltung). Ihre Kassen unterliegen der Dienstaufsicht und ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Frankreich

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Rechtsgrundlagen: Es gilt das DBA zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik vom 21.07.1959 (BStBl 1961 I, 342), mit Änderungen durch das Revisionsprotokoll vom 09.06.1969 (BStBl 1970 I, 902; 1000), das Zusatzabkommen vom 28.09.1989 (Vereinbarungen über gegenseitige Amtshilfe -- BGBl 1990 II, 770; 1991 II, 387 = BS...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Persönlicher Prüfungsgegenstand

Rz. 5 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Die LStAp richtet sich in erster Linie gegen den > Arbeitgeber . Dazu gehören nicht nur private Betriebe, sondern auch öffentliche Kassen der Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Kommunen und anderer Behörden) sowie anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts, aber auch als > Juristische Person organisierte Verbände, Stiftungen, Pensionskas...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Entschädigungen

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Die an staatliche Forstbedienstete aus öffentlichen Kassen gezahlten Entschädigungen sind gemäß § 3 Nr 12 Satz 1 oder 2 EStG steuerfrei (FinMin BB, DB 1996, 2056 = FR 1996, 798; FinMin MV, FR 1994, 549; > Aufwandsentschädigungen ). Die Besoldung der in Privatforsten Beschäftigten richtet sich im Allgemeinen nach den für Staatsforsten geltenden...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG Abkürzungsverzeichnis

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Steuerliche Berücksichtigung von Zuwendungen an eine in der EU belegene Kirche

Leitsatz 1. Das Ansehen Deutschlands kann gemäß § 10b Abs. 1 Satz 6 EStG gefördert werden, wenn im Kernbereich der religiösen Tätigkeit einer ausländischen Kirche ein gemeinnütziges Engagement erkennbar wird, das Deutschland mittelbar zuzurechnen ist. 2. Eine Spende, die ein inländischer Steuerpflichtiger unmittelbar einer im EU-/EWR-Ausland belegenen Einrichtung zuwendet, di...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 55a Normenkon... / 2.1.2 Antrag

Rz. 6 Abs. 1 normiert das Antragserfordernis. Anders als nach § 47 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 VwGO ist der Antrag nach § 55a nicht fristgebunden. Die Körperschaft, gegen die er sich richtet, muss angegeben werden. Gemäß Abs. 2 Satz 4 i. V. m. § 75 Abs. 1, 3 und 4 Satz 1 muss beantragt werden, Dritte (ein Land, eine Behörde oder eine Vereinigung) beizuladen.mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 55a Normenkon... / 2.1.4 Verfahrensbeteiligte

Rz. 9 Beteiligt sind der Antragsteller als natürliche Person (Abs. 2 Satz 1) und die Körperschaft, die die Satzung oder die sonstige untergesetzliche Rechtsnorm erlassen hat, als Antragsgegner (Abs. 2 Satz 2). Das Gericht kann der zuständigen obersten Landesbehörde oder der von ihr bestimmten Stelle Gelegenheit zur Äußerung geben, ohne sie im Übrigen am Verfahren beteiligen ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Gemeinnützigkeit eines im Verfassungsschutzbericht des Bundes ausdrücklich erwähnten (islamischen) Vereins

Leitsatz 1. Die widerlegbare Vermutung des § 51 Abs. 3 Satz 2 AO setzt voraus, dass die betreffende Körperschaft (hier: ein islamischer Verein) im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Landes für den zu beurteilenden Veranlagungszeitraum ausdrücklich als extremistisch eingestuft wird (Anschluss an BFH-Urteil vom 11. April 2012, I R 11/11, BFHE 237, 22, BStBl II 2013...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Geurts, EStG, Sol... / 2 Verfassungsrechtliche Fragen

Rz. 9 Verfassungsrechtliche Bedenken sind insbesondere gegen den SolZ1991 erhoben worden. Die Besonderheit seiner Erhebung bestand darin, dass nach dem Regelungsziel des Gesetzgebers dem SolZ nur Steuern auf Einkünfte unterliegen sollten, die nach dem 30.6.1991 und vor dem 1.7.1992 erzielt wurden. Da aber für die Veranlagungsfälle ein Durchschnittssatz für die Vz 1991 und 19...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 3/2018, Erstattungsfähi... / 1 Aus den Gründen

Die nach § 113 Abs. 1 FamFG i.V.m. §§ 104 Abs. 3, 567 ff. ZPO statthafte und zulässige sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des FamG hat in der Sache keinen Erfolg. Der beantragten Festsetzung der Kosten der Unterbevollmächtigten steht entgegen, dass diese nicht durch den Antragsteller, sondern durch dessen Verfahrensbevollmächtigten b...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Bürgerinitiativen

Stand: EL 106 – ET: 02/2018 Ob Gemeinnützigkeit gegeben ist, richtet sich im Einzelfall nach dem satzungsmäßigen und tatsächlich verfolgten Zweck der Bürgerinitiative. Jedenfalls sind Bürgerinitiativen nicht per se gemeinnützig. Voraussetzung ist vielmehr auch hier, dass in dem von der Bürgerinitiative verfolgten Zweck eine Förderung der Allgemeinheit zu sehen ist. Insofern g...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Freie Rücklagen aus der Vermögensverwaltung

Tz. 3 Stand: EL 106 – ET: 02/2018 Zu den Einnahmen aus dem Tätigkeitsbereich Vermögensverwaltung zählen z. B.: Zinserträge aus Spareinlagen, Dividende aus Wertpapieren, Miet- und Pachteinnahmen, Einnahmen aus der Übertragung von Werberechten. Tz. 4 Stand: EL 106 – ET: 02/2018 Zusätzlich können höchstens 10 % der sonstigen nach § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO (Anhang 1b) zeitnah zu verwendende...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Verpachtung von Werberechten

Tz. 12 Stand: EL 106 – ET: 02/2018 Viele Vereine sind bemüht mit ihrem guten Namen und ihren Werbemöglichkeiten zusätzliche Einnahmen (Sponsoringeinnahmen oder Einnahmen aus Anzeigenwerbung) zu generieren. Je nach Ausgestaltung sind diese Werbemaßnahmen der nicht ertragsteuerbaren Vermögensverwaltung oder dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen (vgl...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Vermögensverwaltung und gemeinnützige Zweckverfolgung

Tz. 40 Stand: EL 106 – ET: 02/2018 Grundsätzlich gehört auch die Vermögensverwaltung zu den steuerbegünstigten Betätigungen einer gemeinnützigen Körperschaft. Die AO regelt zwar nur in § 54 Abs. 2 AO (Anhang 1b), dass die Verwaltung des Kirchenvermögens zu den begünstigten Zwecken gehört, § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) gibt aber vor, dass die Körperschaftsteuerbefreiung für...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Überlassung einzelner Räume

Tz. 8 Stand: EL 106 – ET: 02/2018 Auch die Überlassung einzelner Räumlichkeiten kann dem Bereich der Vermögensverwaltung zugerechnet werden, wenn diese Maßnahmen lediglich der besseren Kapazitätsauslastung (z. B. Raumauslastung) dienen. Dies bedeutet, dass Vermögensverwaltung vorliegt, wenn bspw. ein Verein, der überwiegend Bildungsmaßnahmen durchführt, anderen Veranstaltern ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Freigrenzen

Stand: EL 106 – ET: 02/2018 Für Vereine gelten folgende Freigrenzen:mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6.1.1 Einfluss des Gesellschafters auf die tatsächliche Geschäftsführung

Tz. 29 Stand: EL 106 – ET: 02/2018 Von einem solchen Einfluss ist auszugehen, wenn die Organe der Körperschaft des öffentlichen Rechts aktiv in die Geschäftsführung der Kapitalgesellschaft dergestalt eingreifen, dass zwischen den geschäftsleitenden Personen der Kapitalgesellschaft und den Organen oder den geschäftsleitenden Personen der gemeinnützigen Körperschaft Personenide...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.2 Einschränkung durch erzielte Verluste

Tz. 42 Stand: EL 106 – ET: 02/2018 Eine schädliche Tätigkeit liegt auf jeden Fall dann vor, wenn Verluste in der Vermögensverwaltung auf Dauer erwirtschaftet werden. Der AEAO bestimmt AEAO zu § 55 AO TZ 9 (Anhang 2) dass die Regelungen in den Nummern 4–8 des AEAO zu § 55 AO (Regelungen zum Verlust im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb) entsprechend für die Ve...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.1 Einschränkung durch den Grundsatz der Selbstlosigkeit

Tz. 41 Stand: EL 106 – ET: 02/2018 Ebenso gilt, dass sich die Tätigkeit auch nicht ausschließlich auf die Vermögensverwaltung beschränken darf. Der Grundsatz der Selbstlosigkeit verlangt, dass die Tätigkeit der Körperschaft nicht in erster Linie auf die Mehrung ihres eigenen Vermögens gerichtet sein darf. So hat der BFH bspw. in seinen Urteilen vom 26.04.1989 (BStBl II 1989, ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.1 Beteiligungen an Kapitalgesellschaften

Tz. 27 Stand: EL 106 – ET: 02/2018 In AEAO zu § 64 Abs. 1 AO TZ 3 (Anhang 2) wird vorgegeben, dass die Beteiligung einer steuerbegünstigten Körperschaft an einer Kapitalgesellschaft grundsätzlich der Vermögensverwaltung zuzuordnen ist. Obwohl nicht gesetzlich geregelt, aber sich aus der Rechtsprechung ergebend, geht die herrschende Meinung davon aus, dass die Beteiligung an e...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6.2 Betriebsaufspaltung

Tz. 31 Stand: EL 106 – ET: 02/2018 Als ein Merkmal für die tatsächliche Einflussnahme auf die Geschäftsführung wird auch gewertet, ob eine Betriebsaufspaltung zwischen der steuerbegünstigten Körperschaft und der steuerpflichtigen Tochterkapitalgesellschaft besteht (vgl. im Einzelnen "Betriebsaufspaltung").mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Abschlusszahlungen

Stand: EL 106 – ET: 02/2018 (Teilweise) steuerpflichtige Vereine/Verbände, die Abschlusszahlungen zur Körperschaft-, Gewerbe- und/oder Umsatzsteuer zu entrichten haben (Steuerschuld ist z. B. höher als die geleisteten/festgesetzten Vorauszahlungen bzw. es wurden keine Vorauszahlungen festgesetzt), haben diese Beträge spätestens zum Fälligkeitstag an die zuständige Finanzkasse...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Einzelfälle zur Vermögensverwaltung

Tz. 50 Stand: EL 106 – ET: 02/2018 Die nachfolgenden Beispiele sollen helfen, Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen der Vermögensverwaltung und einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i. S. v. § 14 Satz 1 und 2 AO (Anhang 1 b) zu vermeiden. Beschränkt sich ein Verein auf die Überlassung von Grundstücken an Mieter und die Einziehung der Mieten, liegt noch Vermög...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.2 Gewerblicher Grundstückshandel

Tz. 22 Stand: EL 106 – ET: 02/2018 In Bezug auf die Veräußerung von Immobilien, die die gemeinnützige Körperschaft an andere veräußert, sind die Grundsätze maßgebend, die von der Rechtsprechung zum gewerblichen Grundstückshandel entwickelt worden sind (Schauhoff, 2010, 361). Nach der dort geltenden Drei-Objektgrenze ist der Weg zum gewerblichen Grundstückshandel dann überschr...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.1.2 Einflussnahme über einen Aufsichtsrat oder Beirat

Tz. 30 Stand: EL 106 – ET: 02/2018 Nach herrschender Meinung kann eine Einflussnahme auf die tatsächliche Geschäftsführung zusätzlich dadurch vermieden werden, dass bei der GmbH ein Beirat bzw. Aufsichtsrat installiert wird, zu dessen Gunsten die steuerbegünstigte Körperschaft (der Verein) auf ihr gesellschaftsrechtliches Weisungsrecht gegenüber der Geschäftsführung in Fragen...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.3 Vorliegen von Organschaftsverhältnissen

Tz. 32 Stand: EL 106 – ET: 02/2018 Ein Einfluss auf die tatsächliche Geschäftsführung kann auch unterstellt werden, wenn zwischen dem Verein und der Kapitalgesellschaft ein Organschaftsverhältnis vorliegt, da die Begründung von Organschaftsverhältnissen die Eingliederung in ein Unternehmen voraussetzt. Tz. 33 Stand: EL 106 – ET: 02/2018 Der BFH hat im Urteil vom 25.08.2010 BFH/...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Feuerwehrkameradschaft als nichtrechtsfähiger Verein

Tz. 8 Stand: EL 106 – ET: 02/2018 Wird ein Sondervermögen nicht gebildet, ist die Feuerwehrkameradschaft aufgrund ihrer Organisationsform ein nichtrechtsfähiger Verein, der auch der Gewerbe-, Körperschaft- und Umsatzsteuerpflicht unterliegt. So hat der BFH mit Urteil vom 18.12.1996 (BStBl II 1997, 361) ausgeführt, dass die von einem solchen Verein anlässlich eines Festes der ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Clubhäuser

Stand: EL 106 – ET: 02/2018 Als Clubhäuser werden häufig Vereinsgaststätten bezeichnet, die nur für Mitglieder zugänglich sind. Allerdings bedingt dies nicht das Vorliegen eines Zweckbetriebs, da keine besonders schützenswerte Personengruppe (z. B. Studenten, Senioren) bewirtet wird. Vielmehr sind diese Clubhäuser als steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe zu beur...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Umsatzsteuersatz

Tz. 47 Stand: EL 106 – ET: 02/2018 § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a (Anhang 5) regelt, dass Leistungen von steuerbegünstigten Körperschaften dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen. Gesetzliche Einschränkungen ergeben sich für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und für Zweckbetriebe, die in erster Linie der Erzielung zusätzlicher Einnahmen dienen. Eine Ein...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Freimaurerlogen

Stand: EL 106 – ET: 02/2018 Freimaurerlogen können regelmäßig nicht als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtungen anerkannt werden. Zum einen sind nicht alle von diesen Einrichtungen verfolgten Zwecke gemeinnützige Zwecke i. S. d. § 52 Abs. 2 AO (Anhang 1b). Auch fehlt es diesen Einrichtungen überwiegend an der Förderung der Allgemeinheit. In Deutschland gibt es nach den...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 106 – ET: 02/2018 Die unschädliche Bildung von freien Rücklagen wurde durch das Gesetz zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts (GemEntBG) vom 21.03.2013, BGBl I 2013, 556 redaktionell im § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO (Anhang 1b) seit 01.01.2014 geregelt. Danach kann 1/3 des Überschusses aus der Vermögensverwaltung der freien Rücklage zugeführt werden. Außer...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Kapitaleinkünfte

Tz. 2 Stand: EL 106 – ET: 02/2018 Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören wie ausgeführt die in § 20 EStG (Anhang 10) genannten Einnahmen, darunter fallen in erster Linie Zinsen aus Sparguthaben, Dividenden, Investmenterträge und andere mehr. Tz. 3 Stand: EL 106 – ET: 02/2018 Da jedoch stets die Abgrenzung der Vermögensverwaltung zum steuerpflichtigen wirtschaftlichen Ges...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung von Zahlungen nach Auflösung einer Stiftung

Leitsatz 1. § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG a.F. erfasst nicht unterschiedslos alle wiederkehrenden oder einmaligen Zahlungen einer Stiftung, die von den beschlussfassenden Stiftungsgremien aus den Erträgen der Stiftung an den Stifter, seine Angehörigen oder deren Abkömmlinge während des Bestehens der Stiftung oder anlässlich ihrer Auflösung ausgekehrt werden (entgegen BMF). 2. Die Au...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.1 Spekulationsgeschäfte

Tz. 20 Stand: EL 106 – ET: 02/2018 § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG (Anhang 10) bestimmt, dass bei Immobilien ein Spekulationsgeschäft entsteht, wenn diese innerhalb von zehn Jahren veräußert werden. Für andere Wirtschaftsgüter gilt eine Frist von einem Jahr (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG, Anhang 10). Tz. 21 Stand: EL 106 – ET: 02/2018 Grundsätzlich ist § 23 EStG (Anhang 10) auch bei gemeinnütz...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Chöre

Stand: EL 106 – ET: 02/2018 Die Umsätze von Chören, die entweder Einrichtungen des Bundes, der Länder, der Gemeinden oder der Gemeindeverbände sind oder gleichartige Unternehmer darstellen, sind nach § 4 Nr. 20 Buchst. a und b UStG (Anhang 5) steuerbefreit. Durch Inanspruchnahme der Steuerbefreiung wird der Vorsteuerabzug entsprechend ausgeschlossen (s. § 15 Abs. 2 UStG, Anha...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 229 Versorg... / 2.3.1 Versorgungsbezüge nach Beamtenrecht

Rz. 11 Hierzu gehören: die Versorgungsleistungen für Beamte und Richter nach dem Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) und den Beamtenversorgungsgesetzen der Länder, die Versorgungsleistungen nach dem Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes (GG) fallenden Personen (Art. 131 GG ist durch § 1 des Dienstrechtlichen Kriegsfolgenbereinigungsgese...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zufluss von Arbeitslohn bei Wertguthabenkonten

Leitsatz 1. Gutschriften auf einem Wertguthabenkonto zur Finanzierung eines vorzeitigen Ruhestands sind kein gegenwärtig zufließender Arbeitslohn. 2. Dies gilt auch für Gutschriften auf dem Wert­guthabenkonto eines Fremd-Geschäftsführers einer GmbH (entgegen BMF-Schreiben vom 17. Juni 2009, BStBl I 2009, 1286, A.IV.2.b.). Normenkette § 10d Abs. 4 Sätze 4 und 5, § 11 Abs. 1 Sat...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verschmelzung nach Forderungsverzicht mit Besserungsabrede

Leitsatz 1. Wird eine vermögenslose und inaktive Kapitalgesellschaft, deren Gesellschafter ihr gegenüber auf Darlehensforderungen mit Besserungsschein verzichtet hatten, auf eine finanziell gut ausgestattete Schwesterkapitalgesellschaft mit der weiteren Folge des Eintritts des Besserungsfalls und dem "Wiederaufleben" der Forderungen verschmolzen, so kann die beim übernehmend...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4i... / 2.1.2 Sonderbetriebsausgaben

Rz. 15 § 4i S. 1 EStG beschränkt den Abzug von Sonderbetriebsausgaben. Eine Definition des Begriffs der Sonderbetriebsausgaben enthält weder § 4i EStG noch findet sie sich an anderer Stelle im EStG. Es muss deshalb auf die Rspr. des BFH zurückgegriffen werden (§ 15 EStG Rz. 447).[1] Vom Abzugsverbot des § 4i S. 1 EStG werden sämtliche Aufwendungen erfasst, die durch die unmi...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zulässigkeit von Rücklagen im Regiebetrieb einer Verbandskörperschaft

Leitsatz Die Bildung einer Rücklage i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG ist bei Regiebetrieben einer Verbandskörperschaft unter den gleichen Voraussetzungen wie bei Regiebetrieben einer kommunalen Gebietskörperschaft zulässig. Mangels gesetzlicher Beschränkungen reicht für deren steuerliche Anerkennung jedes "Stehenlassen" der handelsrechtlichen Gewinne als Eigenkapit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 132 Versorg... / 2.3 Verträge über Haushaltshilfe

Rz. 6 Die vorrangig abzuschließenden Verträge über Haushaltshilfe stellen Dienstleistungsverträge dar, die mangels eines öffentlich-rechtlich gestalteten Zulassungsverfahrens dem Privatrecht zuzuordnen sind. Es handelt sich um Einzelverträge zwischen der Krankenkasse und der Person, der Einrichtung (Sozialstation) oder dem Unternehmen (z. B. ambulanter Pflegedienst), welche ...mehr