Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaft

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Rückwirkende Besteuerung des Einbringungsgewinns II nach einer Aufwärts­verschmelzung

Leitsatz 1. Einem qualifizierten Anteilstausch i.S. des § 21 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 UmwStG 2006 i.d.F. des JStG 2009 steht weder entgegen, dass die übernehmende Gesellschaft vor der Einbringung keine Anteile an der erworbenen Gesellschaft inne hatte, noch, dass jeweils hälftige Beteiligungen – nicht aber eine einheitliche Mehrheitsbeteiligung – eingebracht wurden. Erforder...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gewinn aus als Gegenleistung für Vermögensübertragung an Anteilseigner zu gewährende Aktien – keine Rückwirkung

Leitsatz 1. Die Rückwirkung nach § 2 Abs. 1 Satz 1 UmwStG 1995 erfasst nach Wortlaut, Systematik und Zweck der Vorschrift das von der übertragenden Körperschaft auf die Übernehmerin übertragene Vermögen, nicht hingegen die für das übertragene Vermögen erbrachten Gegenleistungen (hier: Aktien) an die Anteilseigner der übertragenden Körperschaft. 2. Für eine erweiternde Auslegu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.4.3 Schätzung bei Verletzung der Mitwirkungspflichten ausländischer nahestehender Personen, Abs. 3 S. 3

Rz. 89 Durch Gesetz v. 14.8.2007[1] ist S. 3 an Abs. 3 angefügt und damit die Schätzungsbefugnis und der Maßstab der Schätzung auf Fälle ausgedehnt worden, in denen nicht der Stpfl., sondern eine ihm nahestehende ausländische Person die Mitwirkungspflichten nicht erfüllt. Die Regelung knüpft gedanklich an § 1 Abs. 1 S. 2 AStG an, wonach fingiert wird, dass der Stpfl. bei der...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.4.4 Zuschläge bei Verletzung der Dokumentationspflicht, Abs. 4

Rz. 102 § 162 Abs. 4 AO enthält besondere Sanktionen für die Verletzung der Dokumentationspflicht nach § 90 Abs. 3 AO, die neben die Rechtsfolgen nach Abs. 3 treten.[1] Diese Sanktionen haben z. T. Straf-, z. T. Erzwingungscharakter; zusätzlich soll auch ein Vorteil des Stpfl. abgeschöpft werden. Es handelt sich bei den Zuschlägen nicht um "Strafen" i. S. d. StGB und der StP...mehr

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Jansen, SGB X § 53 Zulässig... / 2.2 Abgrenzung vom privatrechtlichen Vertrag

Rz. 8 Die Abgrenzung vom privatrechtlichen Vertrag ist deshalb erforderlich, weil die Verwaltung in besonderem Maße an Recht und Gesetz gebunden ist. Auch für den Rechtsweg ist die Abgrenzung von Bedeutung. Streitigkeiten aus öffentlich-rechtlichen Verträgen gehören vor die Verwaltungs- oder Sozialgerichte (§ 40 Abs. 1 VwGO und bei sozialversicherungsrechtlichen Angelegenhei...mehr

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Jansen, SGB X § 53 Zulässig... / 2.4 Entgegenstehende Rechtsvorschriften

Rz. 10 Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag ist ohne besondere Ermächtigung zulässig, soweit Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen (Abs. 1 Satz 1). Gesetzliche Vorschriften können dem öffentlich-rechtlichen Vertrag sowohl als Handlungsform als auch seinem Inhalt nach entgegenstehen (BT-Drs. 7/910 S. 79; Engelmann, in: v. Wulfen, SGB X, § 53 Rz. 15). Rechtsvorschriften, die d...mehr

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Schell, SGB IX § 210 Beschä... / 2.4 Fremde Hilfskräfte von Hausgewerbetreibenden

Rz. 8 Abs. 4 regelt die Anrechnung schwerbehinderter Menschen, die als fremde Hilfskräfte eines Hausgewerbetreibenden beschäftigt werden, auf Pflichtarbeitsplätze (zur Definition des Hausgewerbetreibenden s. § 2 Abs. 2 des Heimarbeitsgesetzes). Sind diese Hausgewerbetreibenden als Arbeitgeber des schwerbehinderten Menschen in der Hauptsache, also überwiegend für einen Auftra...mehr

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Schell, SGB IX § 154 Pflich... / 2.5 Öffentliche Arbeitgeber

Rz. 17 Abs. 2 enthält für den Bereich des öffentlichen Dienstes die Regelung, welche Stellen in Bund und Ländern, bei Gebietskörperschaften und sonstigen Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts beschäftigungspflichtige Arbeitgeber sind. Für den Bund ist jede oberste Bundesbehörde, also die Bundesministerien, einschließlich der jeweils nachgeordneten...mehr

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Schell, SGB IX § 201 Widers... / 2.2 Widerspruchsbescheide der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 4 Die Vorschrift regelt die Zuständigkeit für den Erlass von Widerspruchsbescheiden in den Fällen, in denen die Verwaltungsakte von einer Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit erlassen worden sind. In diesen Fällen ist das Widerspruchsverfahren nicht auf der Rechtsgrundlage der VwGO, sondern auf der Grundlage des Sozialgerichtsgesetzes durchzuführen. Rz. 5 § 78 des So...mehr

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Schell, SGB IX § 86 Beirat ... / 2.2 Zusammensetzung des Beirats

Rz. 5 Die Zusammensetzung des Beirats ist nach der Fortentwicklung der Vorschrift weiterhin wie in § 35 SchwbG im Gesetz genau vorgegeben. Nach der Erweiterung der Mitgliederzahl um 10 weitere Vertreter von Verbänden sind ab dem 1.1.2018 insgesamt 49 Mitglieder und die gleiche Zahl Stellvertreter vorzuschlagen, deren Berufung das BMAS ausspricht. Wie bisher gehören dem Beira...mehr

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Schell, SGB IX § 151 Geltun... / 2.2.2 Voraussetzung/Antragstellung

Rz. 7 Die Gleichstellung behinderter Menschen mit schwerbehinderten Menschen erfolgt aufgrund einer Feststellung nach § 152 auf Antrag des behinderten Menschen die Bundesagentur für Arbeit. Im Rahmen des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) ist in dem damaligen § 68 die Bezeichnung "Arbeitsamt" nicht durch das Wort "Ag...mehr

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Schell, SGB IX § 165 Besond... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt besondere – über die allgemeinen Verpflichtungen aller Arbeitgeber in § 164 hinausgehende – Verpflichtungen der öffentlichen Arbeitgeber i. S. d. § 154 Abs. 3, also der öffentlichen Arbeitgeber in Bund, Ländern, Gemeinden, Gebietskörperschaften, Körperschaften sowie Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.mehr

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Schell, SGB IX § 202 Widers... / 2.4 Besonderheiten der Zusammensetzung

Rz. 12 Die Vorschrift sieht eine besondere Zusammensetzung des Widerspruchsausschusses für die Fälle vor, in denen es um Kündigungsangelegenheiten schwerbehinderter Menschen geht, die bei Dienststellen öffentlicher Arbeitgeber (i. S. d. § 154 Abs. 3) oder in einem Betrieb beschäftigt sind, der zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung gehört. Der Halbsatz ...mehr

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Schell, SGB IX § 38 Verträg... / 2.8 Wettbewerbsrecht

Rz. 26 Grundsätzlich ist vom Rehabilitationsträger bei der Beauftragung zur Erbringung von Rehabilitations-/Teilhabeleistungen jeder geeignete Leistungserbringer zu berücksichtigen (vgl. § 36 Abs. 2). Das deutsche und europäische Wettbewerbsrecht ist nach Auffassung des Autors für das Rechtsverhältnis zwischen Leistungserbringer und Rehabilitationsträger nicht anwendbar, weil...mehr

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Schell, SGB IX § 164 Pflich... / 2.2 Benachteiligungsverbot

Rz. 15 Abs. 2 enthält in Satz 1 die Bestimmung, dass Arbeitgeber schwerbehinderte Beschäftigte nicht wegen ihrer Behinderung benachteiligen dürfen. In Satz 2 waren seit dem Inkrafttreten des SGB IX am 1.7.2001 auch Einzelregelungen, um die Benachteiligung schwerbehinderter (und diesen gleichgestellter behinderter) Menschen im Arbeitsleben zu verhindern, sowie über einen Ents...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG, Sol... / 2.1.3 Bemessungsgrundlage bei der Körperschaftsteuer

Rz. 15 Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag ist die für Vz ab 1998 festgesetzte KSt (Rz. 2), vermindert um die anzurechnende oder vergütete KSt, wenn ein positiver Betrag verbleibt. Rz. 16 Für die Zeit der Geltung des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens (grds. bis Vz 2000; vgl. § 34 KStG) war Bemessungsgrundlage die KSt nach ausschüttungsbedingten KSt-Ä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG, Sol... / 2.1.2 Bemessungsgrundlage bei der Einkommensteuer (§ 3 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 SolZG)

Rz. 5 Bei der ESt ist die festgesetzte ESt als der Bemessungsgrundlage um die anzurechnende oder zu vergütende KSt zu vermindern. KSt war bei natürlichen Personen unter dem Anrechnungsverfahren anzurechnen oder nach § 36b EStG a. F. zu vergüten. Rz. 6 Durch den Abzug der angerechneten oder vergüteten KSt von der Bemessungsgrundlage, der festgesetzten ESt, sollte eine Doppelbe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG, Sol... / 2.6 Bemessungsgrundlage beim Steuerabzug nach § 50a EStG (Abs. 1 Nr. 6)

Rz. 40 Bei beschränkt Stpfl. ist der SolZ entsprechend § 50a EStG durch Steuerabzug zu erheben. Bemessungsgrundlage ist der zu erhebende Steuerabzug. Betroffen hiervon sind sämtliche Fälle des § 50a Abs. 1 EStG. Rz. 41 Nicht anwendbar auf den SolZ bei Steuerabzug nach § 50a EStG ist die Regelung über die Entlastung Geringverdienender (§ 3 Abs. 3 bis 5 SolZG; Rz. 43ff.). Die E...mehr

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Sommer, SGB V § 197b Aufgab... / 2.1 Aufgabenübertragung (Satz 1)

Rz. 4 Mit Satz 1 wird den Krankenkassen die Befugnis eingeräumt, eigentlich ihr selbst als Sozialversicherungsträger obliegende Aufgaben durch Arbeitsgemeinschaften oder Dritte wahrnehmen zu lassen. Unter Arbeitsgemeinschaften sind Zusammenschlüsse mehrerer Unternehmen und/oder Personen zu verstehen, die gemeinsam einen bestimmten Aufgabenbereich (Zwecksetzung) übernehmen un...mehr

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§ 5 Informations- und Mitte... / 1. Name und Kontaktdaten

Rz. 37 Eine Verpflichtung besteht zunächst dahingehend, den Betroffenen über den Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen zu unterrichten. Rz. 38 Unter dem "Namen" des Verantwortlichen ist der vollständige Name, bei einer natürlichen Person also jedenfalls Vor- und Nachname, bei einer juristischen Person die genaue Firmenbezeichnung inkl. Rechtsformzusatz, bei Personen...mehr

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§ 1 Von der Richtlinie zur ... / II. Grundrechtecharta

Rz. 7 Die durch Art. 6 Abs. 1 EUV in Bezug genommene Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh)[7] kodifiziert Grund- und Menschenrechte im Rahmen der Europäischen Union. Sie wurde ursprünglich vom ersten Europäischen Konvent unter dem Vorsitz von Roman Herzog erarbeitet. Mit der Charta sind die EU-Grundrechte erstmals umfassend schriftlich und in einer verständlic...mehr

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§ 4 Rechtsgrundlagen der Ve... / E. Datenverarbeitung in Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe/im öffentlichen Interesse, Art. 6 Abs. 1 lit. e) DSGVO

Rz. 163 Nach Art. 6 Abs. 1 lit. e) DSGVO ist die Verarbeitung weiterhin zulässig, wenn sie für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.[200] Rz. 164 Auch im Rahmen dieser Ermächtigungsgrundlage muss eine Grundlage im Unionsrecht oder im Recht ein...mehr

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Stimmbindungsvertrag ist nicht ausreichend für eine Organschaft

Leitsatz Die Voraussetzungen für eine Organschaft sind bei nur 50 %iger Beteiligung trotz bestehender schuldrechtlicher Stimmrechtsbindung nicht gegeben. Sachverhalt Strittig ist, ob die Voraussetzungen für eine ertragsteuerliche Organschaft vorliegen. Die B-GmbH hielt 100 % der Anteile der A-GmbH. Zwischen der klagenden A-GmbH und der B-GmbH wurde in 2002 ein Beherrschungs- ...mehr

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Sommer, SGB XI § 10 Bericht... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 regelt, dass die Bundesregierung über die Entwicklung der Pflegeversicherung und den Stand der pflegerischen Versorgung den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes zu berichten hat. Nachdem nach Maßgabe von Abs. 4 a. F. im Dezember 1997 der Erste Bericht über die Entwicklung der Pflegeversicherung (BT-Drs. 13/9528) abgegeben und im März 2001 der Zweite Bericht d...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Burschenvereine

Stand: EL 105 – ET: 12/2017 Zu Burschenvereinen s. a. "Junggesellenvereine". Bei derartigen Vereinen ist besonders auf die Selbstlosigkeit (s. § 55 AO, Anhang 1b) und die Ausschließlichkeit (s. § 56 AO, Anhang 1b) zu achten. Eine Körperschaft ist z. B. nicht selbstlos tätig, wenn sie in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke ihrer Mitglieder fördert. Sie verstößt z. B. gegen...mehr

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Betrieb gewerblicher Art durch Beteiligung an Personengesellschaft

Leitsatz Die Beteiligung einer Stadt an einer gewerblich ­geprägten vermögensverwaltenden Personengesellschaft ist kein Betrieb gewerblicher Art. Normenkette § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 EStG, § 1 Abs. 1 Nr. 6, § 4 Abs. 1 Satz 1 KStG Sachverhalt Die Stadt (Klägerin) war im Streitjahr (2008) alleinige Kommanditistin der im Jahr 2000 gegründeten A AG & C...mehr

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Verlustabzugsbeschränkung für Körperschaften nach § 8c KStG

Kommentar Das BMF hat in einem 21-seitigen Schreiben zu den Regelungen der Verlustabzugsbeschränkung für Körperschaften Stellung bezogen. Damit liegt zu der 2008 eingeführten Norm des § 8c KStG nun endlich ein Anwendungsschreiben vor. Schnellübersicht Das BMF-Schreiben befasst sich vor allem mit den folgenden Themen: Anwendungsbereich des § 8c KStG, schädlicher Beteiligungserwer...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 33 ... / 1 Ermächtigung zu Durchführungsverordnungen

Rz. 1 Zur Entlastung des Gesetzes sollen bestimmte Regelungen, bei denen eine häufigere Änderung notwendig sein kann, in Rechtsverordnungen getroffen werden. Ermächtigungsgrundlage für diese Rechtsverordnungen ist § 33 Abs. 1 KStG; von ihr ist mit der KStDV Gebrauch gemacht worden. Rz. 2 Die Ermächtigung des § 33 Abs. 1 Nr. 1 KStG betrifft die nähere Ausgestaltung der Steuerf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.5.2 Mittelbare Beteiligung über andere Körperschaften

Tz. 196 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Das Halten einer Kap-Beteiligung über eine zwischengeschaltete andere Kap-Ges ist der Grundfall der mittelbaren Beteiligung iSd § 17 Abs 1 S 1 EStG. Ob die mittelbare Beteiligung auf einstufiger oder mehrstufiger Zwischenbeteiligung anderer Kap-Ges beruht, spielt keine Rolle (s Urt des BFH v 10.02.1982, BStBl II 1982, 392 und s Weber-Grellet...mehr

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Sommer, SGB V Vorbemerkung zu §§ 1 bis 4a

Rechtsgrundlage Fünftes Buch (V): Gesetzliche Krankenversicherung Erstes Kapitel: Allgemeine Vorschriften Rz. 1 Die im Ersten Kapitel genannten Vorschriften umfassten bei Inkrafttreten des SGB V mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 die §§ 1, 2, 3 u...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 37 Bekanntg... / 2.5 Zustellungen (Abs. 5)

Rz. 23 Die in den Abs. 1 bis 4 genannten Möglichkeiten der Bekanntgabe eines VA gelten in dieser Form nicht, wenn der VA förmlich zuzustellen ist, d. h. eine zu beurkundende Übergabe als Sonderfall der Bekanntmachung schriftlicher Verwaltungsakte vorgeschrieben ist. Die Vorschriften der förmlichen Zustellung erfordern nach dem VwZG des Bundes, bei Körperschaften des Landes n...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 65 Zustellung / 2.1 Zustellung nach Bundesrecht

Rz. 3 Unter Zustellung ist die in gesetzlicher Form geschehene und beurkundete Übergabe eines schriftlichen oder elektronischen Dokuments zu verstehen (vgl. § 2 Abs. 1 VwZG). Dabei wird der Begriff "Dokument" als Oberbegriff für zustellungsfähige Mitteilungen verwendet, während die Zustellung eine förmliche Art der Bekanntmachung ist. Soweit Zustellungen durch Behörden des B...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundsatz der Gleichbehandlung

Leitsatz Ein Gebrauchsbeschluss, der nur das Musizieren und Klavierspielen beschränkt, entspricht keiner ordnungsmäßigen Verwaltung. Normenkette WEG §§ 15 Abs. 2, 21 Abs. 5 Nr. 1, Abs. 8 Das Problem In einer Hausordnung heißt es wie folgt: "Lärmen, lautes Betreiben von Tonanlagen und Türschlagen sind zu vermeiden. Unbedingte Ruhe ist von 13.00 bis 15.00 Uhr sowie von 20.00 bis...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Erwerbe inländischer steuerbegünstigter Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen (Abs. 1 Nr. 16 Buchst. b)

Rz. 153 [Autor/Stand] § 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. b ErbStG befreit alle inländischen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen als Erwerber persönlich von der Erbschaft- und Schenkungsteuer, wenn sie (Satz 1) satzungsgemäß und tatsächlich sowie ausschließlich und unmittelbar kirchlichen, gemeinnützigen oder mildtätigen, d.h. steuerbegünstigten,[2] Zwecken dienen....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Erwerbe ausländischer steuerbegünstigter Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen (Abs. 1 Nr. 16 Buchst. c)

Rz. 163 [Autor/Stand] § 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. c ErbStG ermöglicht auch ausländischen Religionsgesellschaften sowie ausländischen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen den erbschaft-/schenkungsteuerfreien Erwerb – unter besonderen Voraussetzungen: Rz. 164 [Autor/Stand] Satz 1 der Vorschrift benennt als begünstigte Empfänger ausländische Institutionen, di...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / XVI. Zuwendungen an Religionsgesellschaften, jüdische Kultusgemeinden sowie kirchlichen, gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dienende Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen (Abs. 1 Nr. 16)

1. Erwerbe inländischer Religionsgesellschaften und inländischer jüdischer Kultusgemeinden (Abs. 1 Nr. 16 Buchst. a) Rz. 146 [Autor/Stand] § 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. a ErbStG befreit alle inländischen jüdischen Kultusgemeinden und alle Religionsgesellschaften, die den Status einer inländischen Körperschaft des öffentlichen Rechts haben,[2] als Erwerber [3] persönlich von der E...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / a) Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 56 [Autor/Stand] Im DBA-Ausland ansässiger Stpfl. Die Norm stellt allgemein auf den "Steuerpflichtigen" ab und differenziert damit nicht nach der Rechtsform. Folglich werden neben natürlichen Personen auch Körperschaften von § 50 i Abs. 1 erfasst.[2] Es werden aber nur solche Stpfl. erfasst, die i.S. eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nicht in Deutschla...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Rechtsfolgen

a) Zwangsrealisation der stillen Reserven im inkriminierten Einbringungsvermögen Rz. 159 [Autor/Stand] Wirtschaftsgutbezogener Ansatz von gemeinen Werten. Die Bewertung der eingebrachten Wirtschaftsgüter mit deren gemeinen Werten nach § 50i Abs. 2 ist lex specialis zu der Bewertung nach § 20 UmwStG. § 50i Abs. 2 suspendiert den Buch- bzw. Zwischenwertansatz aber nur selektiv ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Anteilsgewährung an Personengesellschaft, die vor Einbringung auch originär gewerblich tätig oder an einer Personengesellschaft mitunternehmerisch beteiligt war

Rz. 105 [Autor/Stand] Hintergrund der Übertragungsfiktion. Nach § 50 i Abs. 1 Satz 2 gilt als Übertragung oder Überführung von Anteilen i.S. des § 17 EStG in das Betriebsvermögen einer Personengesellschaft auch die Gewährung neuer Anteile an diese Personengesellschaft im Rahmen der Einbringung eines Betriebs oder Teilbetriebs oder eines Mitunternehmeranteils in eine Körpersc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Erwerbe inländischer Religionsgesellschaften und inländischer jüdischer Kultusgemeinden (Abs. 1 Nr. 16 Buchst. a)

Rz. 146 [Autor/Stand] § 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. a ErbStG befreit alle inländischen jüdischen Kultusgemeinden und alle Religionsgesellschaften, die den Status einer inländischen Körperschaft des öffentlichen Rechts haben,[2] als Erwerber [3] persönlich von der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Die Steuerfreiheit gilt ohne weitere Einschränkung.[4] Insb. besteht, anders als nach...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / XV. Erwerbe von Bund, Bundesländern oder Gemeinden/Gemeindeverbänden (Abs. 1 Nr. 15)

Rz. 138 [Autor/Stand] Öffentlich-rechtliche Körperschaften können Erwerber und auch Schenker sein. Dies als selbstverständlich voraussetzend[2] befreit § 13 Abs. 1 Nr. 15 ErbStG – nach Alt. 1 – alle Anfälle = Erwerbe von Bund, Ländern und inländischen Gemeinden sowie Gemeindeverbänden und – nach Alt. 2 – sie begünstigende Zweckzuwendungen [3] von der Erbschaft-/Schenkungsteue...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Befreiung von einer Schuld gegenüber dem Erblasser/Schenker (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 30 [Autor/Stand] Die wichtigste Bedeutung dieser seit dem ErbStG v. 10.8.1925 textlich unveränderten Regelung, die unstreitig sowohl im Erbfall als auch bei Schenkungen gilt[2], erschließt sich aus einem Umkehrschluss i.V.m. § 1 Abs. 2 ErbStG. Jede Schuldbefreiung eines Schuldners unterliegt der Erbschaft- und Schenkungsteuer, unabhängig davon, ob sie letztwillig oder fr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Regierungsentwurf (BT-Drucks. 12/1108) – Auszug

Artikel 13 Änderung des Außensteuergesetzes Das Außensteuergesetz vom 8. September 1972 (BGBl. I S. 1713), zuletzt geändert durch Anlage I Kapitel IV Sachgebiet B Abschnitt II Nr. 23 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 in Verbindung mit Artikel 1 des Gesetzes vom 23. September 1990 (BGBl. 1990 II S. 885, 978), wird wie folgt geändert: 4. Die Überschrift vor § 15 wird wi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. § 7 Satz 7 GewStG

Rz. 210 [Autor/Stand] Hinzurechnungsbeträge i.S. des § 10 AStG. § 7 Satz 7 GewStG ist gem. § 36 Abs. 1 GewStG erstmals für den Erhebungszeitraum 2016 anzuwenden. Die Formulierung des § 7 Satz 7 GewStG ist schief. Sie geht viel zu weit und entspricht nicht den Absichten des Gesetzgebers. Es bedarf deshalb einer teleologisch reduzierten Auslegung. Im Kern geht es darum, die An...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Erster Referentenentwurf v. 13.8.1991 zu § 15 a AStG

"Zurechnungsregelung" Änderung des Außensteuergesetzes (2) In Artikel 13 wird nach der Nummer 3 folgende Nummer 4 eingefügt: „3. Nach § 15 wird folgender § 15 a eingefügt: (1) Vermögen und Einkommen eines Rechtsträgers, der Geschäftsleitung und Sitz außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes hat (ausländischer Rechtsträger), wird den Anteilsinhabern, sofern sie unbeschränk...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Stellungnahme des Bundesrates zum StÄndG 1992 v. 25.10.1991(BT-Drucks. 12/1368)

47. Zu Artikel 13 Nr. 4 b (§ 15 a AStG) Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob der Gesetzentwurf wie folgt geändert werden sollte: In Artikel 13 wird die Nummer 4 b wie folgt gefaßt: „4 b. Nach § 15 wird folgender § 15 a eingefügt: § 15 a Ausländische Rechtsträger und Betriebsstätten mit Kapitalanlagefunktionen (1) wie Regierungsentwurf (2) Auslä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / a) Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 126 [Autor/Stand] Im DBA-Ausland ansässige Stpfl. § 50 i Abs. 1 Satz 4 stellt allgemein auf den "Steuerpflichtigen" ab, für den die Sätze 1 und 3 des § 50 i Abs. 1 sinngemäß gelten. Hieraus folgt, dass die Vorschrift grundsätzlich denselben persönlichen Anwendungsbereich wie § 50 i Abs. 1 Sätze 1–3 hat. Folglich sollten neben natürlichen Personen grundsätzlich auch Körpe...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Sachlicher Anwendungsbereich

a) Einbringung in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft Rz. 147 [Autor/Stand] Ansässigkeit des Mitunternehmers und des übernehmenden Rechtsträgers. Damit der Anwendungsbereich des § 20 UmwStG für den (einbringenden) Mitunternehmer der Personengesellschaft i.S. des § 50 i Abs. 1 oder für den Besitzunternehmer eröffnet ist, muss dieser in der EU bzw. im EWR ansässig sein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Vorrangklausel (Absatz 1)

Rz. 81 [Autor/Stand] Vorrang innerstaatlichen DBA-Rechts gem. § 2 AO behält für Teile des AStG Gültigkeit. § 20 Abs. 1 Halbs. 1 erwähnt nur die §§ 7–18; § 20 Abs. 1 Halbs. 2 betrifft dagegen die Anwendung des § 20 Abs. 2. Wichtig ist die Feststellung, dass § 20 Abs. 1 nicht auf alle Vorschriften des AStG Anwendung findet. Nicht erwähnt sind § 1, §§ 2–5 und § 6. Aus der Erwäh...mehr