Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaft

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 5.3.1 Anwendungsbereich

Rz. 55 Nach § 93 Abs. 7 AO in der bis zum 31.12.2008 geltenden Fassung[1] war die für die Besteuerung zuständige Finanzbehörde[2] zur Durchführung eines Kontenabrufs berechtigt, wenn dies zur Festsetzung oder Erhebung von – bundesgesetzlich geregelten[3] – Steuern erforderlich war. Der Kontenabruf war im gesamten Besteuerungsverfahren nach der AO, also nicht nur im Steuerfes...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 8 Nachvers... / 2.2.1.2 Sonstige Beschäftigte von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts (Nr. 2)

Rz. 19 Für die sonstigen Beschäftigten von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts i. S. d. Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 (z. B. wissenschaftliche Angestellte im Beamtenverhältnis, Geistliche der Kirchen, Kirchenbeamte) folgt die Versicherungsfreiheit aus § 5 Abs. 1 Nr. 2. Rz. 20 Kirchenbeamte und Geistliche unterfallen deshalb nur dem Anwendungsbereich von Nr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1 Behandlung bei der verpflichteten Körperschaft

2.6.1.1 Bilanzielle Behandlung Tz. 160 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 IdR stellt das Genussrechtskap beim Emittenten in der St-Bil FK dar. In der H-Bil ist jedoch oftmals EK gegeben; dazu s Tz 120. Zur Frage der Maßgeblichkeit der H-Bil für die St-Bil s Tz 121ff. Danach bedeutet ein hr-licher Ausweis des Genussrechtskap als EK noch nicht, dass auch in der St-Bil EK vorliegt. Diese...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, UmwStG § 13 UmwStG (SEStEG) Besteuerung der Anteilseigner der übertragenen Körperschaft

Ausgewählte Literaturhinweise: Fleischmann, Auswirkungen des Zusammenschlusses von Daimler Benz AG und Chrysler Corp auf Wertpapierleihgeschäfte mit Daimler-Aktien, DB 1998, 2297; Prinz, Verschmelzung ausl Kap-Ges bei inl AE: Rechtsfolgen und Gestaltungsalt, FR 1998, 555; Füger/Rieger, Verdeckte Einlage und vGA bei Umw – ein Problemabriss anhand typischer Fälle, in FS Widmann, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3 Andere Gegenleistungen als Anteile an der übernehmenden Körperschaft

Tz. 14 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die Rechtsfolgen des § 13 UmwStG treten nur für den Anteilstausch iRd Umw ein. Soweit die Gegenleistung an die AE der übertragenden Kö für die wegfallenden Anteile an der Übertragerin nicht in Anteilen an der Übernehmerin, sondern in Geld oder Sachwerten besteht, kommt nicht die Bw-Fortführung nach § 13 Abs 2 UmwStG in Betracht, sondern für ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.2.3 Genussrechte im Betriebsvermögen einer Körperschaft

Tz. 174 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die Ausschüttungen auf ein beteiligungsähnliches Genussrecht iSv § 8 Abs 3 S 2, 2. Alt KStG unterliegen als dividendenähnliche Erträge der St-Befreiung des § 8b Abs 1 KStG (Bezug iSv § 20 Abs 1 Nr 1 EStG; die Mindestbeteiligungsgrenze von 10 % des § 8b Abs 4 KStG ist allerdings zu beachten). § 8b Abs 5 S 1 KStG ist im Falle der Gewährung de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Verwendung der Beiträge durch die Körperschaft oder Personenvereinigung und Behandlung der Beiträge auf Seiten der Mitglieder

Tz. 9 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die St-Freiheit der Beiträge nach § 8 Abs 5 KStG wird unabhängig von der tats (satzungsgem) Verwendung der Beiträge durch die Kö oder Pers-Vereinigung gewährt (s Schnitger/Lebhart, in Sch/F, KStG, 2. Aufl, § 8 Rn 792). Verwendet ein Berufsverband die Mitgliederbeiträge zur Parteienfinanzierung, so führt dies nicht zum Verlust der St-Befreiung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.7.3 Einbringung durch eine Körperschaft

Tz. 269 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die in § 1 Abs 1 KStG aufgezählten Kö, Pers-Vereinigungen oder Vermögensmassen können als Einbringende an einer Sacheinlage beteiligt sein (inkl der optierenden Pers-Ges iSd § 1a KStG). Dies ist der Fall, wenn die Kö usw unmittelbar einen begünstigten Sacheinlagegegenstand einbringt oder eine Pers-Ges umgewandelt wird oder eine Pers-Ges sel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.9.2 Einbringung durch eine Körperschaft

Tz. 286 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Für die GewStPflicht eines Einbringungsgewinns- oder verlustes gelten die allg Grundsätze des GewStR (s Tz 284). Als Gew gilt gem § 2 Abs 2 S 1 GewStG stets und in vollem Umfang die Tätigkeit der Kap-Ges (s § 1 Abs 1 Nr 1 KStG), der Erwerbs- und Wirtschaftsgen, der VVaG (s R 7.1 Abs 4 S 1 GewStR 2009) und der optierenden Pers-Ges (s § 2 Abs ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Zusammenfassung des Bestands der steuerlichen Einlagekonten bei der übernehmenden Körperschaft (§ 29 Abs 2 S 1 KStG)

Tz. 16 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Geht das Vermögen einer Kö durch Verschmelzung nach § 2 UmwG auf eine unbeschr stpfl Kö über, ist gem § 29 Abs 2 S 1 KStG der auf den stlichen Übertragungsstichtag iSd § 2 Abs 1 UmwStG festgestellte Bestand des stlichen Einlagekontos der übertragenden Kö dem stlichen Einlagekonto der übernehmenden Kö hinzuzurechnen. Eine Zusammenfassung erfo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 8a (KreditzweitmarktförderungsG 2023) Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen bei Körperschaften (Zinsschranke)

Ausgewählte Literaturhinweise: Behrens/Sparr, Die Zinsschranke und die Zinshöhenschranke nach dem Entw eines WachstumschancenG, Ubg 9/2023, 461; Graßl/Wienke, Der Zinsaufwandsbegriff der Zinsschranke nach geltendem und zukünftigem Recht, DStR 51–52/2023, 2829; Grotherr, Zur Reform der Zinsschranke und Einführung einer Zinshöhenschranke durch das WachstumschancenG, DStZ 2023, 71...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Veränderungen des steuerlichen Einlagekontos beim Vermögensübergang durch Aufwärts- oder Abwärtsspaltung zwischen Körperschaften (§ 29 Abs 3 S 3 KStG)

5.4.1 Allgemeines Tz. 42 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Nach § 29 Abs 3 S 3 KStG gilt für die Entwicklung des stlichen Einlagekontos der übernehmenden Kö (nach einer Auf- oder Abspaltung) § 29 Abs 2 S 2 und 3 KStG entspr. Wegen der Auswirkung einer Aufwärts- bzw Abwärtsspaltung auf das stliche Einlagekonto der übertragenden und der übernehmenden Kö gelten die Ausführungen in Tz 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4. Veränderungen des steuerlichen Einlagekontos beim Vermögensübergang durch Verschmelzung zwischen Körperschaften (§ 29 Abs 2 KStG)

4.1 Vorbemerkungen Tz. 15 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 § 29 Abs 2 S 1 KStG enthält für das stliche Einlagekonto eine Regelung, die in dem inzwischen weggefallenen § 40 Abs 1 KStG deckungsgleich für das KSt-Guthaben und für den Teilbetrag EK 02 enthalten war. Ebenfalls hierzu s Herkens (GmbH-StB 2018, 338, 339). Wegen der Systemumstellung auf eine ratierliche Auszahlung des KSt-...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.9.2 Finanzierung inländischer Körperschaften durch Ausländer (Inbound-Fall)

Tz. 183 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Im Inbound-Fall gelten für die Abzugsfähigkeit der Genussrechtsvergütungen auf der Ebene der (inl) Kap-Ges die oben dargestellten allg Grundsätze. Ein ausl Genussrechtsinhaber ohne Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt (bei natürlichen Pers) bzw ohne Sitz/Geschäftsleitung (bei Kö) im Inl unterliegt mit seinen Vergütungen der beschr StPflicht. Die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7. Andere unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften und Personenvereinigungen (§ 29 Abs 5 KStG)

Tz. 55 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Nach § 29 Abs 5 KStG, dessen Wortlaut mit dem des § 27 Abs 7 KStG übereinstimmt (hierzu s Tz 250ff), gelten die Abs 1–4 sinngem für andere unbeschr stpfl Kö und Pers-Vereinigungen, die Leistungen iSd § 20 Abs 1 Nr 1, 9 und 10 EStG gewähren können (s Rn K.18 UmwSt-Erl 2011). Da § 29 Abs 5 KStG keine Einschränkung enthält, führt er uE zu einer ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3 Anwendung des § 28 Abs 1 und 3 KStG auf die Anpassung des Nennkapitals der umwandlungsbeteiligten Körperschaften

Tz. 50 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Was die in § 29 Abs 4 KStG enthaltene Anweisung, in Verschmelzungs- und Spaltungsfällen zwischen Kö nach Anwendung der Abs 2 und 3 des § 29 KStG für die Anpassung des Nennkap der umwandlungsbeteiligten Kö § 28 Abs 1 und 3 KStG anzuwenden, konkret bedeutet, wird nachstehend anhand eines Schaubilds dargestellt.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.2 Körperschaften als Einbringende

Tz. 37 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Ist eine Kö Einbringende nach § 20 Abs 1 UmwStG, fällt ausnahmsweise eine GewSt auf den Gewinn aus der Veräußerung der erhaltenen Anteile an, wenn die StBefreiung gem § 8b Abs 2 KStG wegen der Regelungen in § 8b Abs 4 KStG aF (dies gilt nur noch für sog einbringungsgeborene Anteile alten Rechts für eine gewisse Übergangszeit, s Tz 5) oder we...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.5 Besonderheiten bei Körperschaften, die nicht ausschließlich gewerbliche Einkünfte erzielen

Tz. 19 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Kö iSv § 1 Abs 1 Nr 4 bis 7 KStG können auch Überschuss-Eink iSv § 2 Abs 1 Nr 4 bis 7 EStG beziehen (s § 8 Abs 2 Tz 23ff). Auch auf diese Kö ist § 8 Abs 3 S 1 KStG anwendbar; s Urt des BFH v 21.12.1994 (HFR 1995, 445) und s Schallmoser (in H/H/R, § 8 KStG Rn 98). Somit ist auch hier die Auskehrung von Überschüssen bei der Kö nicht abzf. Dabe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.9.1 Finanzierung ausländischer Körperschaften (Outbound-Fall)

Tz. 182 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Vergütungen für Genussrechtskap, das einer ausl Kö überlassen wurde, können ebenfalls unter § 8 Abs 3 S 2, 2. Alt KStG fallen. Handelt es sich bei der Schuldnerin um eine ausl Tochter-Kap-Ges, können die Vergütungen bei einer inl Mutter-Kap-Ges nach § 8b Abs 1 KStG st-befreit sein. Nach § 8b Abs 1 S 2 KStG kommt eine St-Befreiung nach § 8b A...mehr

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ZErb 03/2024, Ausgewählte A... / b. Im ErbStG steuerbefreiter Erwerber

Zu einer Steuerbarkeit der Gegenleistung kommt es auch dann, wenn die Grundstücksschenkung, z.B. an eine umfassend persönlich steuerbefreite gemeinnützige Körperschaft nach § 13 Abs. 1 Nr. 16b ErbStG, insgesamt schenkungsteuerfrei ist[10] oder auf Erwerberseite eine Pflicht zur Weiterveräußerung besteht.[11] Beispiel: Ein Schenker überträgt zu Lebzeiten einer gemeinnützigen S...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1.1 Bilanzielle Behandlung

Tz. 160 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 IdR stellt das Genussrechtskap beim Emittenten in der St-Bil FK dar. In der H-Bil ist jedoch oftmals EK gegeben; dazu s Tz 120. Zur Frage der Maßgeblichkeit der H-Bil für die St-Bil s Tz 121ff. Danach bedeutet ein hr-licher Ausweis des Genussrechtskap als EK noch nicht, dass auch in der St-Bil EK vorliegt. Diese Abgrenzung hat vielmehr nach ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Verfassungswidrigkeit der Vorschrift?

Rz. 241 [Autor/Stand] § 30 Abs. 4 Nr. 5 AO genügt nach der höchstrichterlichen Rspr.[2] verfassungsrechtlichen Anforderungen. Die Ausnahmen vom Steuergeheimnis sind jedoch im Lichte verfassungsrechtlicher Anforderungen an den Schutz individualisierter und individualisierbarer steuerlichen Daten auszulegen[3]. Zur Auslegung von § 30 Abs. 4 Nr. 5 AO durch die Finanzverwaltung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.1 Fiktiver Vermögensübergang und Zuordnung des Einkommens

Tz. 319 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Das Einkommen und Vermögen des Einbringenden und der aufnehmenden Kap-Ges/Gen sind so zu ermitteln, als ob der Sacheinlagegegenstand mit dem gewählten stlichen Übertragungsstichtag auf die Übernehmerin übergegangen wäre (s § 20 Abs 5 S 1 UmwStG). Als Folge der Rückwirkung wird das im Wege des § 20 Abs 1 oder § 25 S 1 UmwStG übertragene BV –...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1.2 Steuerliche Folgen

Tz. 163 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die stliche Rechtsfolge des § 8 Abs 3 S 2, 2. Alt KStG setzt außerbilanziell an (Hinzurechnung des gebuchten Aufwands). Die Gewinnermittlung in der ersten (bilanziellen) Stufe wird also – ebenso wie bei vGA nach § 8 Abs 3 S 2, 1. Alt KStG – durch die Vorschrift nicht berührt. Dies ist allerdings nicht unstreitig; in Teilen der Lit wird – uE...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3 Besonderheiten bei der Abspaltung

5.4.3.1 Aufwärts-Abspaltung Tz. 42c Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die in § 29 KStG geregelten Kap-Veränderungen betr gem § 29 Abs 3 KStG auch die Abspaltung. Bei der Aufwärts-Abspaltung gilt nach § 29 Abs 1 KStG das Nennkap der übertragenden TG als in vollem Umfang herabgesetzt, dh nach § 28 Abs 2 S 1 KStG ist es, soweit es einen evtl Sonderausweis überschreitet, dem stlichen Ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Korrekturen beim steuerlichen Einlagekonto in den Fällen einer Aufwärts- oder Abwärtsverschmelzung (§ 29 Abs 2 S 2 und 3 KStG)

4.3.1 Allgemeines Tz. 20 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Nach § 29 Abs 2 S 1 bzw Abs 3 S 1 KStG ist bei einem Vermögensübergang zwischen Kö durch Verschmelzung oder Spaltung das stliche Einlagekonto der beteiligten Kö auf der Stufe der Übernehmerin zusammenzufassen. Bei einer Abspaltung ist das stliche Einlagekonto der übertragenden Kö nach dem Verhältnis des gW des übergehenden B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.4 Mittelbare Abwärts-Abspaltung von der Mutter- auf die Enkelgesellschaft

Tz. 42i Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Nach Verw-Auff (s Rn K.14 UmwSt-Erl 2011) gelten die dortigen Ausführungen zur Abwärtsspaltung entspr, wenn die übertragende MG mittelbar, zB über eine TG an der übernehmenden Kö, zB einer EG, beteiligt ist (dazu s auch Tz 29). Im Fachschrifttum (s Stimpel, in R/H/N, 2. Aufl, § 29 KStG Rn 48) wird dazu krit angemerkt, dass der BFH an anderer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.1 Allgemeines

Tz. 42 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Nach § 29 Abs 3 S 3 KStG gilt für die Entwicklung des stlichen Einlagekontos der übernehmenden Kö (nach einer Auf- oder Abspaltung) § 29 Abs 2 S 2 und 3 KStG entspr. Wegen der Auswirkung einer Aufwärts- bzw Abwärtsspaltung auf das stliche Einlagekonto der übertragenden und der übernehmenden Kö gelten die Ausführungen in Tz 20ff entspr. Bei ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.4 Entsprechende Anwendung bei mittelbarer Beteiligung

Tz. 29 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Nach Verw Auff (s Rn K.11 und Rn K.14 UmwSt-Erl 2011; so bereits s Schr des BMF v 16.12.2003, BStBl I 2003, 786 Rn 40) sind die Regelungen, die das Entstehen virtueller Bestände im stlichen Einlagekonto vermeiden sollen (s § 29 Abs 2 S 2 und 3 KStG), bei nur mittelbarer Beteiligung der übertragenden an der übernehmenden Kö (oder umgekehrt) e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Vorbemerkungen

Tz. 15 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 § 29 Abs 2 S 1 KStG enthält für das stliche Einlagekonto eine Regelung, die in dem inzwischen weggefallenen § 40 Abs 1 KStG deckungsgleich für das KSt-Guthaben und für den Teilbetrag EK 02 enthalten war. Ebenfalls hierzu s Herkens (GmbH-StB 2018, 338, 339). Wegen der Systemumstellung auf eine ratierliche Auszahlung des KSt-Guthabens sowie au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.5 Wechselseitige Beteiligung der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger

Tz. 30 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Bei wechselseitiger Beteiligung der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger sind uE die S 2 und 3 des § 29 Abs 2 KStG in Kombination anzuwenden (glA s Förster/van Lishaut, FR 2002, 1257, 1264 und s van Lishaut/Heinemann, in R/H/vL, UmwStG, 3. Aufl, Anh 3 Rn 42). Beispiel: Die MG, die an der TG zu 90 % beteiligt ist, wird auf die TG vers...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3 Abwärtsverschmelzung: Minderung des Einlagekontos der Übernehmerin, soweit die Überträgerin an ihr beteiligt ist (§ 29 Abs 2 S 3 KStG)

Tz. 25 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Für den Fall der Abwärtsverschmelzung (downstream-merger) regelt § 29 Abs 2 KStG eine andere Rechentechnik. Zunächst werden nach § 29 Abs 2 S 1 KStG die Einlagebestände der MG denen der übernehmenden TG hinzugerechnet. In einem nachgelagerten zweiten Schritt verringert sich gem § 29 Abs 2 S 3 KStG das eigene Einlagekonto der übernehmenden TG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Anwendungsbereich

Tz. 6 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 § 8a Abs 1 S 4 KStG nF regelt, dass alle Eink eines KSt-Subjekts als in einem Betrieb iSd Zinsschranke erzielt gelten. Unbeschr stpfl Kap-Ges erzielen stets Eink aus einem einzigen Gew, da § 8 Abs 2 KStG eine sog Gewerblichkeitsfiktion enthält (s Schr des BMF v 04.07.2008, BStBl I 2008, 718 Rn 7). Für beschr stpfl Kap-Ges gilt diese Gewerblic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.1 Aufwärts-Abspaltung

Tz. 42c Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die in § 29 KStG geregelten Kap-Veränderungen betr gem § 29 Abs 3 KStG auch die Abspaltung. Bei der Aufwärts-Abspaltung gilt nach § 29 Abs 1 KStG das Nennkap der übertragenden TG als in vollem Umfang herabgesetzt, dh nach § 28 Abs 2 S 1 KStG ist es, soweit es einen evtl Sonderausweis überschreitet, dem stlichen Einlagekonto zuzurechnen. Nach ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Einzelheiten

a) Keine Ermessensreduzierung auf null Rz. 62 [Autor/Stand] In Literatur und Rspr. wurde früher mitunter vertreten, dass § 396 AO bei schwierigen steuerlichen Vorfragen eine Aussetzungspflicht vorschreibe[2]. Das OLG Hamm[3] nahm in einer alten Entscheidung an, dass bei besonders komplizierten Sachverhalten eine Rechtspflicht zur Aussetzung zwecks weiterer Aufklärung besteht....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.2 Besonderheiten beim Vermögensübergang auf mehrere Unternehmer

Tz. 42a Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Geht das BV einer TG iRe Aufwärts-Aufspaltung auf mehrere Kö als Gesellschafter der übertragenden TG über, ergibt sich, wie Förster/van Lishaut (FR 2002, 1257, 1265); Stimpel (in R/H/N, 2. Aufl, § 29 KStG Rn 62); und Endert (Ubg 2017, 15, 17) zutr ausführen, bei einer streng am Wortlaut des § 29 Abs 2 S 2 KStG orientierten Auslegung eine un...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.2 Abwärts-Abspaltung gegen Gewährung bestehender oder neuer Anteile

Tz. 42g Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Für den Fall der Abwärts-Abspaltung von einer MG auf ihre TG sieht § 123 Abs 2 UmwG die Gewährung von Anteilen an der übernehmenden TG an die AE der MG vor, wobei nach § 123 iVm § 68 Abs 1 S 3 UmwG der Verzicht auf eine Kap-Erhöhung bei der übernehmenden TG möglich ist. Im Fall der Nennkap-Erhöhung bei der übernehmenden TG erhalten die AE de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2 Aufwärtsverschmelzung: Keine Hinzurechnung bei der Übernehmerin, soweit sie an der Überträgerin beteiligt ist (§ 29 Abs 2 S 2 KStG)

Tz. 23 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Nach § 29 Abs 2 S 2 KStG unterbleibt in dem Fall der Aufwärtsverschmelzung (upstream-merger) bei der übernehmenden Kö in dem Verhältnis des Anteils der Übernehmerin an dem übertragenden Rechtsträger die Hinzurechnung des Bestands des stlichen Einlagekontos nach S 1. Dies ist sachgerecht, weil durch die Hochverschmelzung der TG auf ihre MG im...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.6 Problemfälle

Tz. 31 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die quotale Kürzung gem § 29 Abs 2 S 2 KStG gilt unabhängig davon, wer auf der Seite der AE die Einlagen tats erbracht hat. Ebenso s Urt des FG Ba-Wü v 05.06.2014 (EFG 2014, 1612) zur Abwärtsverschmelzung. UE ist das dem § 29 Abs 2 S 2 KStG zu Grunde liegende Denkgebäude für den Fall stimmig, dass Deckungsgleichheit zwischen dem bei der Übert...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.3 Abwärts-Abspaltung ohne Anteilsgewährung

Tz. 42ha Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Gesellschaftsrechtlich kann im Falle einer Abwärts-Abspaltung auf die Ausgabe neuer Anteile an die Gesellschafter der übertragenden Kap-Ges verzichtet werden, wenn sämtliche Gesellschafter der übertragenden Kap-Ges damit einverstanden sind und sie eine entspr notariell beurkundete Verzichtserklärung abgeben (s § 125 S 1 iVm § 54 Abs 1 S 3 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.1 Allgemeines

Tz. 20 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Nach § 29 Abs 2 S 1 bzw Abs 3 S 1 KStG ist bei einem Vermögensübergang zwischen Kö durch Verschmelzung oder Spaltung das stliche Einlagekonto der beteiligten Kö auf der Stufe der Übernehmerin zusammenzufassen. Bei einer Abspaltung ist das stliche Einlagekonto der übertragenden Kö nach dem Verhältnis des gW des übergehenden BV zu dem gW des z...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 5.2 Juristische Personen

Rz. 24 Aus dem Verweis in § 2210 Satz 3 BGB auf die Vorschrift des § 2163 Abs. 2 BGB lässt sich entnehmen, dass für das Amt des Testamentsvollstreckers auch juristische Personen in Betracht kommen. Da juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts eine der natürlichen Person im Wesentlichen gleichgestellte Rechtsfähigkeit besitzen, ist grundsätzlich anerka...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Ver... / 2 Anfangsbestand

Vor Zeilen 11-18 In den Zeilen 11 bis 18 wird der Anfangsbestand der Verluste ermittelt. Dieser ist Ausgangspunkt für die Ermittlung des verbleibenden Verlustvortrags. Vom Anfangsbestand ausgehend, sind in dem Vordruck die Geschäftsvorfälle des Wirtschaftsjahres zu erfassen, die Auswirkungen auf den verbleibenden Verlustvortrag am Ende des VZ haben. Zeile 11 In dieser Zeile ist...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage AESt / 7 Ausländische Einkünfte und Steuern der Organgesellschaften lt. gesonderter und einheitlicher Feststellung

Vor Zeilen 36–40 In diese Zeilen sind für den Organträger die Einkünfte und die darauf entfallende ausländische Steuer einzutragen, die von seiner Organgesellschaft erzielt werden. Die Beträge sind der einheitlichen und gesonderten Feststellung der Organgesellschaft zu entnehmen, d. h. den Zeilen 27–30 der Anlage AESt der Organgesellschaft. Der Vordruck des Organträgers nimmt ...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage AESt / 5.2 Veräußerung von Anteilen an Körperschaften

Zeile 6 In diese Zeile sind die Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften einzutragen, die steuerfrei sind gem. § 8b Abs. 2 KStG. Aufgrund der Steuerfreiheit dieser Einkünfte kann auch keine Anrechnung der ausländischen Steuer auf die deutsche Steuer erfolgen. Zeile 7 In diese Zeile sind die ausländischen Steuern einzutragen, die auf Einnahmen entfallen,...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage AESt / 2 Steueranrechnung

Die Steueranrechnung lässt sich in die folgenden Fälle unterteilen: direkte Anrechnung nach § 26 Abs. 1 KStG i. V. m. § 34c Abs. 1 EStG bzw. nach DBA, fiktive direkte Anrechnung nach DBA, direkte Anrechnung nach dem InvStG, fiktive direkte Anrechnung nach dem UmwStG. Infolge der Internationalisierung des UmwStG ab VZ 2008 können sich bei Umwandlungsvorgängen fiktive anrechenbare ...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage AESt / 6 Ausländische Einkünfte und Steuern aus Beteiligungen an Mitunternehmerschaften lt. gesonderter und einheitlicher Feststellung

Vor Zeilen 31–35 In diese Zeilen sind die Einkünfte und die darauf entfallende ausländische Steuer einzutragen, die über eine Mitunternehmerschaft erzielt werden. Einkünfte, die über eine Personengesellschaft erzielt werden, die keine Mitunternehmerschaften sind, sind hier nicht zu erfassen. Diese Einkünfte und damit auch die ausländischen Steuern sind dem Stpfl. direkt als e...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Zin... / 3 Abziehbare Zinsen und Zinsvortrag (§ 4h EStG i. V. m. § 8 Abs. 1, § 8a KStG)

In den Zeilen 5–38 werden die Höhe der im laufenden Wirtschaftsjahr abzugsfähigen Zinsen und der Zinsvortrag ermittelt. Bei einer Organschaft hat nur der Organträger, wenn er nicht zugleich Organgesellschaft ist, die Anlage Zinsschranke auszufüllen. Da alle Gesellschaften des Organkreises als "ein" Betrieb gelten (§ 15 Satz 1 Nr. 3 KStG) und die Auswirkungen der Zinsschranke ...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Zin... / 7 Verrechenbares EBITDA und EBITDA-Vortrag (Gesamtbetrag) (§ 4h EStG i. V. m. § 8 Abs. 1, § 8a KStG)

Zeilen 47–49 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 50–102 In den Zeilen 50–102 werden das für das laufende Wirtschaftsjahr anzusetzende EBITDA und der EBITDA-Vortrag ermittelt. Nach § 4h EStG sind 2 Begriffe zu unterscheiden: der des EBITDA und der des verrechenbaren EBITDA (EBITDA = Earnings before interests, taxes, depreciation and amortisation). In das Formular einzutragen is...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Zin... / 4 Fortführungsgebundener Zinsvortrag nach § 8d i. V. m. § 8a KStG

Vor Zeilen 28–36 In den Zeilen 28–36 wird der fortführungsgebundene Zinsvortrag gem. § 8d i. V. m. § 8a KStG ermittelt. Dieser ist gem. § 8d Abs. 1 Satz 7 KStG gesondert festzustellen. Ein fortführungsgebundener Zinsvortrag entsteht, wenn der Steuerpflichtige im Falle eines schädlichen Anteilseignerwechsels gem. § 8c KStG einen Antrag stellt und die Voraussetzungen des § 8d KS...mehr