Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaft

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§ 16 Vertragstypen / aa) Anerkennung einer Tantieme dem Grunde nach

Rz. 489 Die Tantiemevereinbarung muss so umschrieben sein, dass sie allein durch Rechenvorgänge zu ermitteln ist, sog. Rechenformelprinzip. Tantiemevereinbarungen, die unter dem Vorbehalt einer anderweitigen Festsetzung durch die Gesellschafterversammlung stehen, führen zu einer vGA (BFH v. 29.4.1992, BStBl II 1992, 851). Die Bemessungsgrundlage muss genau definiert sein (z....mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.6 Zuschüsse

Tz. 198 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Zuschüsse, Zuwendungen, Beihilfen, Prämien, Ausgleichsbeträge u. Ä. können nach dem Umsatzsteuerrecht Entgelt für eine Leistung der steuerbegünstigten Körperschaft an den Zuschussgeber (Zahlenden), (zusätzliches) Entgelt eines Dritten oder einen echten, nicht steuerbaren Zuschuss darstellen. Einzelheiten zu Zuschüssen sind dem Abschn. 10.2 UStA...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 5. Betriebsbegriff

Rz. 84 Nach dem Wortlaut des § 23 Abs. 1 S. 2 und 3 KSchG kommt es auf die Arbeitnehmerzahl in dem Betrieb an, in dem der Arbeitnehmer beschäftigt ist. § 23 Abs. 1 KSchG enthält ebenso wie das gesamte KSchG keine eigenständige Definition des Betriebsbegriffes. Es gilt daher im Wesentlichen der allgemeine Betriebsbegriff des § 1 BetrVG (BAG v. 2.3.2017 – 2 AZR 427/16, Rn 15; ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 70 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Im Umsatzsteuerrecht sind keine speziellen Befreiungsvorschriften für Vereine im Allgemeinen und für steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaften im Besonderen enthalten. Verschiedene vom Umsatzsteuergesetz erfasste, also steuerbare Umsätze, können unter die einzelnen Steuerbefreiungsvorschriften des § 4 UStG (Anhang 5) fallen. Für die...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Allgemeiner Steuersatz (§ 12 Abs. 1 UStG)

Tz. 210 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Der allgemeine Steuersatz – Regelsteuersatz (s. § 12 Abs. 1 UStG, Anhang 5) beträgt 19 % der Bemessungsgrundlage. Er ist auf alle steuerpflichtigen Umsätze i. S. v. § 1 Abs. 1 UStG (Anhang 5) anzuwenden und kommt nur dann in Betracht, wenn keine Befreiungsvorschrift nach § 4 UStG (Anhang 5) eingreift. Sind die Tatbestände von § 12 Abs. 2 Nr...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 4. Dritter RefE v. 20.4.1971

Rz. 4 [Autor/Stand] § 7 Steuerpflicht inländischer Gesellschafter (1) Sind unbeschränkt Steuerpflichtige an einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse im Sinne des § 2 Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes, die weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz im Inland hat und die nicht gemäß § 3 Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuerpfli...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Sinn und Zweck der Regelung

Rn. 6 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Entsprechend dem Grundsatz der Abschnittsbesteuerung bedarf es Regelungen, die Einnahmen und Ausgaben einem VZ zuordnen. Für den Bereich der Überschusseinkünfte nach § 2 Abs 2 Nr 4–7 EStG sowie bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG (BFH vom 15.11.1990, IV R 103/98, BStBl II 1991, 228; BFH vom 23.09.2003, IX R 65/02, BStBl II 2005, 159)...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 1015 Die Abgrenzung, ob es sich um echte Selbstständigkeit oder Scheinselbstständigkeit handelt, erfolgt im Steuerrecht – nicht über den Arbeitnehmerbegriff des § 611a BGB und auch nicht über den Beschäftigtenbegriff des §7a SGB IV – über den Unternehmerbegriff in § 2 UStG und den Arbeitnehmerbegriff in § 1 LStDV (vgl. BFH v. 18.6.2015 – VI R 77/12, juris Rn 11, sowie di...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.10 Privatschulen und andere Bildungseinrichtungen (§ 4 Nr. 21 UStG)

Tz. 133 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Steuerfrei sind die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen privater Schulen und anderer allgemein bildender oder berufsbildender Einrichtungen, die als Ersatzschulen (s. Art. 7 Abs. 4 GG) staatlich genehmigt oder nach Landesrecht erlaubt sind oder wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass sie auf einen Beruf...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Besteuerung nach vereinbarten Entgelten

Tz. 200 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Steuer ist, soweit nicht § 20 UStG (Anhang 5) zur Anwendung kommt, nach vereinbarten Entgelten (Sollversteuerung) zu berechnen. D.h., mit der vollständigen Erbringung eines Umsatzes durch die steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft wird die Umsatzsteuer geschuldet (s. § 16 Abs. 1 Satz 1 UStG, Anhang 5). Das Ausstellen einer Rec...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Zweiter RefE von Mitte März 1971

Rz. 3 [Autor/Stand] § 7 Steuerpflicht inländischer Gesellschafter (1) Sind unbeschränkt Steuerpflichtige an einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse im Sinne des § 2 Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes, die weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz im Inland hat und die nicht gemäß § 3 Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuerpfli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 5. KabE v. 30.6.1971

Rz. 5 [Autor/Stand] § 7 Steuerpflicht inländischer Gesellschafter (1) Sind unbeschränkt Steuerpflichtige an einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes, die weder Geschäftsleitung noch Sitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat und die nicht gemäß § 3 Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuerpflic...mehr

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 2.1 Zuständigkeit nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 ArbGG

Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien oder zwischen diesen und Dritten aus Tarifverträgen oder über das Bestehen oder Nichtbestehen von Tarifverträgen, § 2 Abs. 1 Nr. 1 ArbGG Der Begriff der bürgerlich-rechtlichen Streitigkeit in § 2 ArbGG entspricht dem Begriff der bürgerlich-rechtlichen Streitigkeit des § 13 GVG. Eine solche liegt vor, wenn die Pa...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bayern / 2. Steuergegenstand (Abs. 1)

Rz. 67 [Autor/Stand] Das BayGrStG enthält in erster Linie abweichende Regelungen für die Grundsteuer B. Steuergegenstand der Grundsteuer B ist gemäß Art. 1 Abs. 1 Satz 1 BayGrStG das Grundstück als wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens. Da der Begriff der wirtschaftlichen Einheit im BayGrStG selbst nicht näher definiert wird, ist auf die Definition der wirtschaftlichen ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 10.4 Wertabgaben in Form von sonstigen Leistungen

Tz. 58 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Wertabgaben liegen auch bei der Ausführung von sonstigen Leistungen nach § 3 Abs. 9a UStG (Anhang 5) durch den unternehmerischen Vereinsbereich an den außerunternehmerischen Bereich der Körperschaft vor. Auch dieser Wertabgabetatbestand ist bei Vereinen denkbar. Er liegt z. B. vor, wenn Bürogeräte, Schreibmaterial, etc. und andere Gegenständ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / aa) Allgemeines

Rz. 978 Der Arbeitsvertrag bedarf trotz des NachwG zu seinem wirksamen Abschluss keiner bestimmten Form. Es gilt der Grundsatz der Formfreiheit. Daraus folgt, dass die Vertragsparteien den Arbeitsvertrag mündlich oder konkludent etwa durch die Aufnahme der Tätigkeit begründen können (Lakies, AGB im Arbeitsrecht, Rn 116; Hennige, NZA 1999, 281). Die Formerfordernisse können s...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Referentenentwurf v. 10.12.2019

Rz. 76 [Autor/Stand] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) ... „ § 7 Beteiligung an ausländischer Zwischengesellschaft (1) Beherrscht ein unbeschränkt Steuerpflichtiger eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes, die weder Geschäftsleitung noch Sitz im Inland hat und die ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Zuwendungen/Spenden, Zuschüsse und dergleichen

Tz. 44 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Zuwendungen/Spenden, echte Zuschüsse und dgl., die für den steuerbegünstigten satzungsmäßigen Vereinszweck gegeben werden, lösen keine (Umsatz-)Steuerbarkeit aus. Entgelte dieser Art sind im Regelfall dem außerunternehmerischen Bereich einer steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaft zuzuordnen. Zur Nichtsteuerbarkeit/Steuerbarkeit vo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Mitteilungspflichtige

Rn. 14 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 § 22a Abs 1 S 1 EStG nennt als Mitteilungspflichtige die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, die landwirtschaftliche Alterskasse (s Rn 15), die berufsständischen Versorgungseinrichtungen (errichtet auf landesrechtlicher Grundlage für Angehörige kammerfähiger freier Berufe), die Pensionskassen, die Pensionsfonds, die Versicherungsunternehme...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3 Vieh- und Pflanzenzucht, Vatertierhaltung, Förderung der Tierzucht usw. (§ 12 Abs. 2 Nr. 3 und 4 UStG)

Tz. 218 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Der ermäßigte Steuersatz kommt auch für die Umsätze aus der Aufzucht und dem Halten von Vieh, die Anzucht von Pflanzen und die Teilnahme an Leistungsprüfungen für Tiere in Betracht (s. § 12 Abs. 2 Nr. 3 UStG, Anhang 5). Sie kommt für alle Unternehmer in Betracht, die nicht die Vorschrift des § 24 UStG (Anhang 5) anwenden. Einzuordnen sind au...mehr

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§ 41 Umwandlung-Gesamtrecht... / IV. Umwandlung durch Formwechsel

Rz. 21 Ein Formwechsel – bislang formändernde oder formwechselnde Umwandlung genannt – liegt vor, wenn ein Rechtsträger unter Wahrung seiner Identität seine rechtliche Form ändert (§ 190 UmwG). Im Unterschied zur Verschmelzung und Spaltung bleibt das Vermögen des Rechtsträgers vor und nach dem Formwechsel gleich. Die Identitätswahrung gilt auch für den Formwechsel einer Kapi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Giloy, Gehaltsverzicht und lohnsteuerlicher Zufluss, BB 1984, 715; Apitz, Zeitpunkt des Zuflusses im Falle eines zahlungshalber hingegebenen Schecks, FR 1985, 290; Prinz, Der Abfluss von WK, dargestellt am Bsp der Einkünfte aus VuV, DB 1985, 830, DB 1985, 889; Trzaskalik, Zuflussprinzip und periodenübergreifende Sinnzusammenhänge, StuW 1985, 222; Giloy, Verzicht des ArbG auf For...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 4 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Der sachliche Anwendungsbereich des § 11 EStG umfasst nur die zeitliche Zuordnung steuerbarer Einnahmen und steuerlich berücksichtigungsfähiger Aufwendungen, BFH vom 20.09.2006, I R 59/05, BStBl II 2007, 756; BFH vom 07.12.2010, IX R 70/07, BStBl II 2011, 346. Für die ESt betrifft § 11 EStG die stpfl inländischen und ausländischen Einkünfte b...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.11.1 Allgemeines

Tz. 140 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Für Zwecke der Umsatzsteuer ist bei Anwendung dieser Steuerbefreiungsvorschrift eine getrennte Gewinn-(Überschuss-)ermittlung im Zweckbetrieb "Sport" erforderlich, weil die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG (Anhang 5) nur dann in Betracht kommt, wenn die Einnahmen aus den begünstigten Veranstaltungen zu mehr als 50 % (überwiegen...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bayern / 6. Steuererklärung und Anzeigen (Abs. 5 und 6)

Rz. 222 [Autor/Stand] Zur Durchführung der Feststellung der Äquivalenzbeträge am Hauptfeststellungszeitpunkt bedarf es einer Erklärung der Steuerpflichtigen. Die Einzelheiten dazu sind § 228 Abs. 1 BewG zu entnehmen. Die Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung kann danach auch im Wege einer öffentlich bekannt zu machenden Allgemeinverfügung erfolgen. Diese wird nach Ar...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Steuervergütungen nach § 4a UStG

Tz. 176 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Verbände/Vereine, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 51–68 AO (Anhang 1b) verfolgen, insbesondere auch die in § 23 UStDV (Anhang 6) aufgeführten amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtsverbände, erhalten auf Antrag die Vorsteuer oder die Umsatzsteuer vergütet, die auf ein...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 11.1 Erwerbsteuer

Tz. 66 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Bei steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaften (Verbänden/Vereinen) kann umsatzsteuerlich eine Erwerbsteuer entstehen. Voraussetzung für diesen steuerbaren Tatbestand ist, dass der innergemeinschaftliche Erwerb im Inland gegen Entgelt erfolgt (s. § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG, Anhang 5). Im § 1a UStG (Anhang 5) werden vom Gesetzgeber folgen...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / g) Rechtsquellen und Träger der Pflegeversicherung

Rz. 1013 Die Pflegeversicherung wird durch die Pflegekassen durchgeführt. Wie die Krankenkassen sind sie rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung (§ 46 Abs. 2 S. 1 SGB XI). Sie werden bei den gesetzlichen Krankenkassen errichtet (§ 46 Abs. 1 S. 1 SGB XI), sind aber eigenständig. Geregelt ist die Pflegeversicherung im SGB XI.mehr

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 2.14 Streitigkeiten von Organmitgliedern, § 2 Abs. 4 ArbGG

Die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte kann auch für Rechtsstreitigkeiten zwischen juristischen Personen des Privatrechts und Personen vereinbart werden, die kraft Gesetzes allein oder als Mitglieder des Vertretungsorgans der juristischen Person zu deren Vertretung bestimmt sind. Die Interessenlage von Streitigkeiten dieser Personen aus dem Anstellungsvertrag kommt der Intere...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Rechtsquellen und Träger der Versicherung

Rz. 1001 Gesetzlich geregelt ist das Recht der Krankenversicherung im SGB V, im KVLG (für selbstständige Landwirte) und im KSVG (für Künstler und Publizisten). Die Krankenversicherung wird von den gesetzlichen Krankenkassen getragen. Sie sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts finanziell und organisatorisch unabhängig. Ihre Zahl geht fortwährend zurück: Gab es 1970 n...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Leistungen des außerunternehmerischen (unternehmensfremden) Bereichs

Tz. 31 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Bei der Umsatzbesteuerung von steuerbegünstigten Körperschaften sind drei Gruppen von Leistungen gegenüber den Mitgliedern zu unterscheiden: echte Mitgliederbeiträge, die kraft Satzung zur Erfüllung des Gemeinschaftszweckes des Vereins erhoben werden (Leistungen des außerunternehmerischen Bereichs an das Mitglied). Umsatzsteuer fällt nicht an...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Zeitwertkonto

Verwaltungsanweisungen: BMF vom 17.06.2009, BStBl I 2009, 1286 (Lohn-/einkommensteuerliche Behandlung sowie Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung von Zeitwertkonten-Modellen); BMF vom 08.08.2019, BStBl I 2019, 874 (Lohn-/einkommensteuerliche Behandlung sowie Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung von Zeitwertkonten-Modellen; Organe von Körperschaften). Ausfüh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zufluss

Rn. 21 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 § 11 Abs 1 S 1 EStG stellt auf den Zufluss von Einnahmen ab. Maßgeblich für den Zufluss ist dabei der Zeitpunkt, in dem der StPfl tatsächlich die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die Einnahme erlangt, BFH vom 30.06.2011, VI R 37/09, BStBl II 2011, 923; BFH vom 11.12.2008, VI R 9/05, BStBl II 2009, 385; BFH vom 30.09.2008, VI R 67/05, BSt...mehr

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Literaturverzeichnis

Achenbach/Ransiek/Rönnau, Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, 5. Aufl., 2019 Ahlberg/Götting, Beck'scher Online-Kommentar zum Urheberrecht, 30. Edition, Stand 15.1.2021 Ahrend/Förster/Rößler, Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung mit arbeitsrechtlicher Grundlegung, 45. Aktualisierung, Stand März 2021 Anzinger/Koberski, Arbeitszeitgesetz, Kommentar, 5. Aufl., 2020 Arens/Bran...mehr

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§ 16 Vertragstypen / VI. Berufsgruppenlexikon von A–Z

Rz. 1067 Bei der Gestaltung bzw. Prüfung der Zulässigkeit eines Freien-Mitarbeiter-Vertrages sind stets die Besonderheiten der jeweiligen Berufsgruppe zu berücksichtigen. I.R.d. Gesamtwürdigung kommt nach der Rspr. des BAG v. BSG und BFH der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit erhebliches Gewicht zu, da es keine abstrakten für alle Arbeitnehmer geltenden Kriterien gibt (vgl. u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Regelungsgehalt des § 110 EStG

Rn. 9 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Der neu in das EStG eingefügte Abschnitt XIV "Sondervorschriften zur Bewältigung der Corona-Pandemie" enthält die §§ 110 und 111 EStG. § 110 EStG regelt als lex specialis zu § 37 EStG die Berücksichtigung eines Verlustrücktrags aus 2020 für Zwecke der Vorauszahlungen 2019; § 110 EStG modifiziert dabei (lediglich) die Bemessungsgrundlage für di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Gegenstand der LSt-Außenprüfung

Rn. 19 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Aus § 42f Abs 1 EStG ergibt sich, was Gegenstand einer LSt-Außenprüfung ist, nämlich die Prüfung des Einbehalts (§ 38 Abs 3 EStG) oder der Übernahme (§ 40 Abs 3 EStG sowie § 40a Abs 5 EStG, § 40b Abs 5 EStG) und der Abführung der LSt (§ 41a Abs 1 S 1 Nr 2 EStG) (vgl BFH vom 09.03.1990, VI R 87/89, BStBl II 1990, 608), wobei der Abführung der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Antrag auf pauschale Minderung des Gesamtbetrags der Einkünfte um 30 % (§ 110 Abs 1 EStG)

Rn. 11 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Auf Antrag wird der für die Bemessung der Vorauszahlungen für den VZ 2019 zugrunde gelegte Gesamtbetrag der Einkünfte pauschal um 30 % gemindert (§ 110 Abs 1 S 1 EStG). Im Gegensatz zu § 110 Abs 2 EStG wird also nach Abs 1 ein pauschaler Verlustrücktrag angewendet, wobei die Zusammenschau mit Abs 2 zeigt, dass die 30 % den Mindestbetrag dars...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / III. Besonderheiten bei der fristlosen Kündigung

Rz. 402 Nach Maßgabe des § 626 Abs. 1 BGB kann das Arbeitsverhältnis von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund deren dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Persönlicher/sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 2 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 § 4a EStG ist auf unbeschränkt und beschränkt StPfl anzuwenden, § 50 Abs 1 EStG schränkt insoweit nicht ein. Die Vorschrift gilt auch für PersGes einschließlich Gewinnermittlung durch Sonder- und Ergänzungsbilanzen (einheitliche Gewinnermittlung). Für buchführungspflichtige Körperschaften geht die Spezialvorschrift § 7 Abs 4 KStG vor. Greift ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / d) Entscheidungen der Agentur für Arbeit oder der Zentrale der BA

Rz. 897 Die in § 18 Abs. 1 und 2 KSchG auf die Entlassungssperre bezogenen Entscheidungen der Agentur für Arbeit trifft nach § 20 Abs. 1 KSchG deren Geschäftsführung, wenn es um weniger als 50 Entlassungen geht, anderenfalls ein Ausschuss, der sich aus dem Geschäftsführer, der Geschäftsführerin oder dem oder der Vorsitzenden der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit oder e...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Anlässe für die Ermittlung des gemeinen Wertes

Rz. 11 [Autor/Stand] Die Verwendung des gemeinen Werts als Bewertungsmaßstab ist gesetzlich in steuerrechtlichen sowie anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften (z.B. § 67 Abs. 1 Satz 1 TierSG, § 194 BauGB) vorgesehen. Die Begriffsbestimmung des gemeinen Werts nach § 9 BewG gilt über § 1 Abs. 2 BewG für sämtliche steuerrechtlichen Vorschriften, soweit sich nicht aus diesen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Dennisen/Frankus, Kein Untergang von § 15a EStG-Verlusten durch Vorgänge iSd § 8c KStG und § 8d KStG?, DB 2017, 443; Dennisen/Otto, Kein Untergang eines verrechenbaren Verlusts iSd § 15a EStG nach § 8c KStG, Anmerkung zu FG Köln vom 28.20.2021, Ubg 2022, 93. Verwaltungsanweisung: BMF vom 28.11.2017, BStBl I 2017, 1645 (Verlustabzugsbeschränkung für Körperschaften (§ 8c KStG)). ...mehr

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§ 23 Technischer Arbeitsschutz / III. Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften

Rz. 101 Die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten wird neben den grundlegenden Anforderungen des ArbSchG und des ASiG im Wesentlichen durch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (UVT) geregelt. Dies sind Sie haben di...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten

Tz. 202 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Abweichend von der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten kann die zuständige Finanzbehörde auf Antrag eine Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (Istversteuerung) gestatten (s. § 20 Abs. 1 UStG, Anhang 5). Tz. 203 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Voraussetzung ist, dass der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 600 000 EU...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Beitragspflicht

Rz. 1611 Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine reine Unternehmerversicherung, die keine Beitragsbelastung der Arbeitnehmer vorsieht. Die Beiträge werden ausschließlich von den Unternehmern aufgebracht. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Finanzbedarf der Unfallversicherungsträger, dem Entgelt der Versicherten sowie dem Grad der Unfallgefahr in dem Unternehmen (...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Sachlicher, persönlicher und zeitlicher Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 10 [Autor/Stand] § 137 BewG bezieht sich auf Unternehmen mit Hauptniederlassung im Beitrittsgebiet (= neue Bundesländer), die auf den 1.7.1990 eine DM-Eröffnungsbilanz zu errichten hatten. Die bei der Erstellung der DM-Eröffnungsbilanz zu beachtenden (Sonder-)Vorschriften enthält das Gesetz über die Eröffnungsbilanz in Deutscher Mark und die Kapitalneufestsetzung (DMBilG...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 1.2.1 Einkommen als Grundlage der Besteuerung der Körperschaft

Rz. 5 Die verdeckte Gewinnausschüttung wird in § 8 Abs. 3 KStG in Zusammenhang mit der Einkommensermittlung der Körperschaft gestellt. Durch diesen Zusammenhang unterscheidet sich die verdeckte Gewinnausschüttung auf der Ebene der Körperschaft von dem gleichen Institut auf der Ebene des Anteilseigners. Bei § 8 Abs. 3 KStG steht das Institut der verdeckten Gewinnausschüttung ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.3.2 Der Körperschaft zurechenbare Handlung

Rz. 74 Die Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung muss auf einer der Körperschaft zurechenbaren Handlung beruhen. Da das steuerliche Institut der verdeckten Gewinnausschüttung andere Zwecke verfolgt als das Zivilrecht,[1] ist auch der im Rahmen des Tatbestands der verdeckten Gewinnausschüttung verwendete Begriff der "Zurechnung" der Handlung ein steuerrechtlich...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Handlung der Körperschaft

Literatur: Kohlhepp, DB 2007, 2446 Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt nur vor, wenn die Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung auf einer der Körperschaft zurechenbaren Handlung beruht. Der Körperschaft zuzurechnen sind die Handlungen ihrer Organe, also insbesondere des Geschäftsführers. Es ist dabei ohne Bedeutung, ob es sich um einen Fremd- oder einen Gese...mehr