Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaft

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Körperschaften

Rn. 51 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Körperschaften erzielen gemäß § 8 Abs 2 KStG idR kraft ihrer Rechtsform Einkünfte aus Gewerbebetrieb und haben keine außerbetriebliche Sphäre (BFH vom 22.08.2007, I R 32/06, BStBl II 2007, 961), sodass § 17 EStG keine Anwendung findet. Insoweit findet die Steuerbefreiung des § 8b KStG Anwendung und ein etwaiger Veräußerungsverlust ist nicht ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, UmwStG § 15 (SEStEG) Aufspaltung, Abspaltung und Teilübertragung auf andere Körperschaften

Ausgewählte Literaturhinweise: 1. Zum Handelsrecht: Teichmann, Die Spaltung von Rechtsträgern als Akt der Vermögensübertragung, ZGR 1993, 396; Geck, Die Spaltung von Unternehmen nach dem neuen Umw-Recht, DStR 1995, 416; Naraschewski, Die vereinfachte Kap-Herabsetzung bei der Spaltung einer GmbH, GmbHR 1995, 697; Kallmeyer, Spaltung: Wie man mit § 132 UmwG 1995 leben kann, GmbHR 1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12 Nachträglicher Einbringungsgewinn bei Veräußerung eingebrachter Anteile an Körperschaften innerhalb von sieben Jahren (§ 24 Abs 5 UmwStG)

12.1 Sinn und Zweck der Regelung Tz. 241 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Regelung in § 24 Abs 5 UmwStG ist erst spät im Ges-Gebungsverfahren zum SEStEG in § 24 UmwStG angefügt worden (s Beschlüsse des 7. FinAussch, BT-Drs 16/3315, 51). Eine Vorgängerregelung in § 24 UmwStG aF gibt es nicht. Der neue Abs 5 in § 24 UmwStG ist nach Auff des Ges-Gebers erforderlich geworden, weil d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.7.2 Einbringung durch Körperschaften

Tz. 156 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Da bei einer Kap-Ges auch Betriebsveräußerungsgewinne zum Gewerbeertrag gehören, ist der Einbringungsgewinn (positiv wie negativ) stets gewstpfl (ebenso s Fuhrmann, in W/M, § 24 UmwStG Rn 1149), soweit nicht eine St-Befreiung nach § 8b Abs 2 KStG, die auch für die GewSt gilt, eingreift oder der Gewinn sich auf eine ausl BetrSt bezieht (wege...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.4.4 Beteiligung von Körperschaften am Vermögen der Übernehmerin nach der Übertragung (§ 6 Abs 5 S 6 EStG)

Tz. 55 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Im Zeitpunkt der Übertragung eines WG in den Fällen des § 6 Abs 5 S 3 EStG ist (nachträglich) der Tw anzusetzen (s Tz 52a), wenn und soweit der Anteil einer Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse (inkl optierende Pers-Ges iSd § 1a KStG) an dem nach § 6 Abs 5 S 3 EStG übertragenen (Einzel-)WG nach dem Zeitpunkt der Übertragung innerhalb ein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.4.3 Beteiligung von Körperschaften an der übernehmenden Gesellschaft bei Übertragung (§ 6 Abs 5 S 5 EStG)

Tz. 54 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Bei der Übertragung eines WG in den Sachverhalten des § 6 Abs 5 S 3 EStG (s Tz 47) ist (von vorn herein) statt des Bw der Tw anzusetzen (dazu s Tz 52, s Tz 52a), wenn und soweit der Anteil einer Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse an dem übertragenen WG unmittelbar oder mittelbar begründet wird oder sich erhöht (s § 6 Abs 5 S 5 EStG). Z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 29. BMF, Schr. v. 26.9.2014 – IV B 5 - S 1300/09/10003 – DOK 2014/0599097, BStBl. I 2014, 1258 (Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen [DBA] auf Personengesellschaften)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen auf Einkünfte, die von Personengesellschaften erzielt werden, Folgendes: Inhaltsverzeichnismehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) HB und StB der Gesellschaft

Rn. 139 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Durch das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts ist § 272 Abs 1a HGB neu eingeführt worden, der die handelsbilanzielle Behandlung erworbener eigener Anteile auf Ebene der erwerbenden Körperschaft erstmals grundsätzlich regelt (BilMoG vom 25.05.2009, BGBl 2009, 1102). In der HB der Gesellschaft erfolgt der handelsrechtliche Ausweis beim...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Besteuerung nach Verschmelzung gemäß § 13 Abs 1 und 2 UmwStG

Rn. 35 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei der Verschmelzung gelten die Anteile an der übertragenden Körperschaft grds als zum gemeinen Wert veräußert, und die an ihre Stelle tretenden Anteile an der übernehmenden Körperschaft gelten als mit diesem Wert angeschafft (§ 13 Abs 1 UmwStG nF). Es kommt zu einem gewinnrealisierenden Tausch. Da bereits nach allgemeinen ertragsteuerliche...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 20. BMF, Schr. v. 15.4.2010 – IV B 5 - S 1300/07/10087 – DOK 2009/0286671, BStBl. I 2010, 346 (Anzeigepflicht bei Auslandsbeteiligungen nach § 138 Absatz 2 und 3 Abgabenordnung [AO])

1 Anlage Unter Bezugnahme auf die Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anzeigepflicht bei Auslandsbeteiligungen (§ 138 Absatz 2 und 3 AO) das Folgende: I. Allgemeines Nach § 138 Absatz 2 AO haben Steuerpflichtige mit Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt, Geschäftsleitung oder Sitz im Inland dem zuständigen Finanzamt nach amtlich vorgeschriebenem Vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10. BMF, Schr. v. 12.4.2005 – IV B 4 - S 1341 - 1/05, BStBl. I 2005, 570 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren [Verwaltungsgrundsätze-Verfahren])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren Folgendes: Inhaltsangabemehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4. BMF, Schr. v. 24.12.1999 – IV B 4 - S 1300 - 111/99, BStBl. I 1999, 1076 (Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Aufteilung der Einkünfte bei Betriebsstätten international tätiger Unternehmen [Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Frage, nach welchen Grundsätzen das Betriebsvermögen und die Einkünfte eines Unternehmens zwischen dem Stammhaus in einem Staat und seiner/seinen Betriebsstätte/n in dem anderen Staat oder anderen Staaten nach innerstaatlichem Recht und den Abkommen zur Vermeidung der D...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 39. BMF, Schr. v. 6.6.2023 – IV B 5-S 1341/19/10017 :003 – DOK 2023/0537819, BStBl. I 2023, 1093 (Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023)

Nach der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten folgende Grundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 38. BMF, Schr. v. 14.7.2021 – IV B 5-S 1341/19/10017:001, – DOK 2021/0770780, BStBl. I 2021, 1098 (Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise)

Nach der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten folgende Grundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 10. Umwandlungsvorgänge

Rn. 149 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei Umwandlungsvorgängen wie einer Verschmelzung oder einer Spaltung einer KapGes werden nach dem UmwStG die Anteile der übertragenden Gesellschaft grds mit dem gemeinen Wert veräußert und die Anteile an der übernehmenden Gesellschaft zum gemeinen Wert erworben (§§ 11ff UmwStG bei Verschmelzung oder Vermögensübertragung auf eine andere Körp...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Anteile an einer ausländischen KapGes

Rn. 77 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Zu den KapGes iSd § 17 Abs 1 S 2 EStG zählen auch solche, die weder Sitz noch Geschäftsleitung im Inland haben (BFH vom 22.02.1989, I R 11/85, BStBl II 1989, 794, 795 mwN). Nach der Rspr ist bei rechtsfähigen ausländischen Gesellschaften mit Sitz und Geschäftsleitung im Ausland darauf abzustellen, ob sie im Rahmen eines (Rechts-)Typenverglei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Versicherungsaufsicht

Rn. 21 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Pensionskassen sind aufsichtsrechtlich private Lebensversicherungsunternehmen und unterliegen daher gemäß § 1 Abs 1 Nr 1 VAG der staatlichen Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder bei kleinerem Volumen der Aufsicht des jeweiligen Bundeslandes. Für die Anwendbarkeit des § 4c EStG ist dies allerdings oh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3 Schädliche Veräußerung innerhalb der Sperrfrist (Tatbestand)

12.3.1 Übersicht Tz. 243 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Der Tatbestand der § 24 Abs 5 UmwStG erfordert, dass eine Einbringung iSd § 24 Abs 1 UmwStG gegeben ist, bei der das eingebrachte Vermögen mit dem Bw oder einem Zwischenwert angesetzt worden ist (s Tz 246) und das eingebrachte Vermögen ganz oder tw aus einer Beteiligung an einer Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse bestand ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4 Rechtsfolgen: Nachträglicher Einbringungsgewinn und Wertaufstockung

12.4.1 Besteuerung des Einbringenden Tz. 258 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Erfolgt eine schädliche Verfügung über die maßgebenden ("sperrfristverhafteten") Anteile (s Tz 244–245) unter den Tatbestandsvoraussetzungen des § 24 Abs 5 UmwStG (s Tz 243–257), ist § 22 Abs 2, 3 und 5 bis 7 UmwStG entspr anzuwenden (im Einzelnen s § 22 UmwStG Tz 78ff), insoweit die Realisierung der still...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begriff der Versorgungsbezüge

Rn. 392 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Zu den nach § 19 Abs 2 EStG anteilig steuerfreien Versorgungsbezügen gehören solche, die aufgrund beamtenrechtlicher oder entsprechender gesetzlicher Vorschriften oder nach beamtenrechtlichen Grundsätzen von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Verbänden von Körperschaften oder die in...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.6 Veräußerung innerhalb der Sperrfrist

Tz. 254 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Die Veräußerung oder der Zeitpunkt der gleichgestellten Vorgänge (Realisierung der Ersatzatbestände) muss "innerhalb eines Zeitraums von sieben Jahren nach dem Einbringungszeitpunkt" erfolgen (s § 24 Abs 5 UmwStG). Beginn dieser "Sperrfrist" ist der stliche Einbringungsstichtag (s Tz 159ff). Wird die Einbringung mit stlicher Rückwirkung durc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Anzeigepflicht nach § 54 Abs 4 EStDV

Rn. 58 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Durch das SEStEG wurde die Vorschrift des § 54 Abs 4 EStDV neu eingeführt. Danach besteht eine zusätzliche Anzeigepflicht an das Wohnsitz-FA gemäß § 19 AO, das vor Beendigung der unbeschränkten StPfl für den Anteilseigner zuständig war. Mit der erweiterten Anzeigepflicht soll die Anwendung des § 6 AStG im Fall des Wegzugs des StPfl (Aufhebun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.4 Verfahrensrecht

Tz. 267 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Die die Rechtsfolge des § 24 Abs 5 UmwStG auslösende Veräußerung oder der gleichgestellte Vorgang ist ein rückwirkendes Ereignis iSd § 175 Abs 1 S 1 Nr 2 AO (s § 24 Abs 5 iVm § 22 Abs 2 S 2 iVm Abs 1 S 2 UmwStG; ebenso s UmwSt-Erl 2011 Rn 24.19). Der St-Bescheid/Gewinnfeststellung des Einbringenden für den VZ/Feststellungszeitraum der Einbri...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2023, Liebe Leserinnen und Leser

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Barth 30 Minuten DSGVO richtig umsetzen 2022 GABAL, ISBN 978-3-96739-121-3, 10,90 EUR Kaum länger als 30 Minuten braucht der Leser, um dieses Kompakt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.1 Übersicht

Tz. 243 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Der Tatbestand der § 24 Abs 5 UmwStG erfordert, dass eine Einbringung iSd § 24 Abs 1 UmwStG gegeben ist, bei der das eingebrachte Vermögen mit dem Bw oder einem Zwischenwert angesetzt worden ist (s Tz 246) und das eingebrachte Vermögen ganz oder tw aus einer Beteiligung an einer Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse bestand (s Tz 244, s Tz ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.2 Anwendungsregelung

Tz. 242 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Ist der Tatbestand der Sacheinlage in eine Pers-Ges gegeben, "gelten für die Bewertung des eingebrachten BV die Abs 2 bis 4" (s § 24 Abs 1 UmwStG). Es fällt auf, dass die Regelung in Abs 5 des § 24 UmwStG als Rechtsfolge der Sacheinlage nicht genannt ist, obwohl § 24 Abs 5 UmwStG eine Sonderbestimmung zur Bewertung des Sacheinlagegegenstand...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) REIT-AG

Rn. 68 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Nach § 19 Abs 2 REITG ist auf die Veräußerung von Aktien an REIT-AG und Anteilen an anderen REIT-Körperschaften, -Personenvereinigungen oder -Vermögensmassen, die nicht Bestandteil eines BV sind, § 17 EStG anzuwenden. Auf Ebene des Anteilseigners ist das Halb- bzw Teileinkünfteverfahren ausgesetzt (Kraft/Bron, IStR 2007, 377, 379). § 11 Abs ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5 Veräußerung oder gleichgestellte Weiterübertragung durch die übernehmende Personengesellschaft

Tz. 249 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Veräußerung iSd § 24 Abs 5 UmwStG ist die (freiwillige oder erzwungene, s Tz 253) entgeltliche (dh gegen Geld, andere WG oder Gewährung von Gesellschaftsrechten) Übertragung des zivilrechtlichen oder wirtsch Eigentums an den Anteilen auf einen anderen Rechtsträger (Einzelheiten s § 22 UmwStG Tz 27ff). Die Veräußerung muss gem § 24 Abs 5 UmwSt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 8. BMF, Schr. v. 14.5.2004 – IV B 4 - S 1340 - 11/04, BStBl. I 2004, Sondernummer 1/2004, 3(Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes – Auszug: § 1 AStG betreffend)

Inhaltsübersicht 0. Verhältnis des Außensteuergesetzes zu anderen steuerlichen Vorschriften...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3 Entstehung und Ermittlung des nachträglichen Einbringungsgewinns

Tz. 263 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Wird innerhalb der Sperrfrist über die maßgebenden Anteile durch die Pers-Ges schädlich verfügt (Veräußerung oder Verwirklichung gleichwertiger Ersatztatbestände), kommt es zu einer nachträglichen Einbringungsgewinnbesteuerung nur dann, wenn durch diesen Vorgang ein positives Ergebnis resultiert und somit auch ein "Gewinn aus der Veräußerung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.1 Besteuerung des Einbringenden

Tz. 258 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Erfolgt eine schädliche Verfügung über die maßgebenden ("sperrfristverhafteten") Anteile (s Tz 244–245) unter den Tatbestandsvoraussetzungen des § 24 Abs 5 UmwStG (s Tz 243–257), ist § 22 Abs 2, 3 und 5 bis 7 UmwStG entspr anzuwenden (im Einzelnen s § 22 UmwStG Tz 78ff), insoweit die Realisierung der stillen Reserven aus der Beteiligung auf ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.7 Gewinnbeteiligung einer Person, auf die § 8b Abs 2 KStG Anwendung findet

Tz. 255 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Der Tatbestand des § 24 Abs 5 UmwStG ist in Bezug auf die Beteiligung von Kö erfüllt, wenn eine inl Kö oder eine in einem EU-/EWR-Gebiet oder einem Drittland ansässige vergleichbare "Kö", im Zeitpunkt der Veräußerung (oder des gleichgestellten Ereignisses, s Tz 257), als MU (unmittelbar oder über eine MU-Beteiligung) beteiligt ist, über einen Ge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.2 Auswirkungen der nachträglichen Gewinnbesteuerung für die übernehmende Personengesellschaft

Tz. 261 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Da die Rechtsfolgen des § 24 Abs 5 UmwStG nur eingebrachte Beteiligungen an Kö, Personenvereinigungen und Vermögensmassen betr, bleibt der Ansatz der übrigen WG eines Einbringungsgegenstands ohne Änderung. Dies gilt insbes für die antragsgem Bewertungsmethode einer Bw-Fortführung oder eines Zwischenwertansatzes für die Einbringung, die darau...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.4 Gedachter Gewinn aus der Veräußerung der eingebrachten Anteile beim Einbringenden nicht nach § 8b Abs 2 KStG steuerbefreit

Tz. 247 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Der Einbringende muss zu dem Personenkreis gehören, der aus der St-Freistellung des § 8b Abs 2 KStG ausgeschlossen ist. Dies sind in erster Linie natürliche Pers und inl und ausl Pers-Ges, soweit natürliche Pers (unmittelbar oder über weitere Pers-Ges) beteiligt sind (ebenso s UmwSt-Erl 2011, Rn 24.24 iVm Rn 22.12). Im Fall der Einbringung v...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.1 Sinn und Zweck der Regelung

Tz. 241 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Regelung in § 24 Abs 5 UmwStG ist erst spät im Ges-Gebungsverfahren zum SEStEG in § 24 UmwStG angefügt worden (s Beschlüsse des 7. FinAussch, BT-Drs 16/3315, 51). Eine Vorgängerregelung in § 24 UmwStG aF gibt es nicht. Der neue Abs 5 in § 24 UmwStG ist nach Auff des Ges-Gebers erforderlich geworden, weil durch die Neukonzeption der Einbr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.3 Einbringung nach § 24 Abs 1 UmwStG mit Bewertungsansatz unterhalb des gemeinen Werts

Rz. 246 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Die Anwendung des § 24 Abs 5 UmwStG verweist auf "Abs 1" und erfordert somit (objektiv) den Tatbestand einer Einbringung von BV iSd § 24 Abs 1 UmwStG. Zugleich muss diese Einbringung "unter dem gW" erfolgt sein. Dies ist in dem Sinne zu verstehen, dass bei der Übernehmerin eine Bewertung erfolgt sein muss, die unterhalb des gW der übertragen...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zusatzversicherung (Vermitt... / 7.1 Provision

Nach Auffassung des Bundesamts für Soziale Sicherung darf das private Versicherungsunternehmen weder an Krankenkassenmitarbeiter noch an die Krankenkasse Provisionen zahlen. Dafür fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage. Ausgeschlossen sind damit insbesondere Provisionszahlungen mit Gewinnanteilen, wie sie bei privaten gewerblichen Vermittlern üblich wären. Die Gewinnerziel...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.4 Einrichtungen, die gemeinnützigen Zwecken dienen

Rz. 22 Für die Frage, ob eine Einrichtung gemeinnützigen Zecken dient, ist § 52 AO einschlägig. Nach § 52 Abs. 1 AO verfolgt eine Körperschaft gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Eine Förderung der Allgemeinheit ist nicht gegeben, wenn der Kreis der Personen,...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 7 § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL. Danach befreien die Mitgliedstaaten von der USt: "Erziehung von Kindern und Jugendlichen, Schul- und Hochschulunterricht, Aus- und Fortbildung sowie berufliche Umschulung und damit eng verbundene Dienstleistungen und Lieferungen von Gegenständen durch Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die m...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Begünstigte Umsätze

Rz. 42 Als andere kulturelle Veranstaltungen kommen insbesondere z. B. Musikwettbewerbe, Volkswandertage, Schützen- und Trachtenfeste in Betracht.[1] Rz. 43 Der Begriff der sportlichen Veranstaltung deckt sich gesetzestechnisch mit dem in § 67a AO verwendeten Begriff.[2] Nach Nr. 3 des AEAO zu § 67a AO ist als sportliche Veranstaltung die organisatorische Maßnahme eines Sport...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Juristische Personen des öffentlichen Rechts

Rz. 17 Nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG sind die genannten Vorträge usw. steuerfrei, wenn sie (überwiegende Kostendeckung durch die Einnahmen vorausgesetzt) von juristischen Personen des öffentlichen Rechts durchgeführt werden. Die Steuerbefreiung kommt somit dann in Betracht, wenn die Umsätze im Rahmen eines Unternehmens i. S. v. § 2b UStG bewirkt werden. Umsätze im Hoheitsbe...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG war zum 1.1.1980 unverändert aus § 4 Nr. 22 UStG 1967/1973 übernommen worden. Durch das Elfte UStÄndG v. 16.8.1961[1] war § 47 Nr. 2 der UStDB in § 4 Nr. 24 UStG 1951 übernommen worden. Die bis dahin geltende Steuerbefreiung für die von öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder von Volkshochschulen veranstalteten Vorträge wissenschaftlicher u...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Referenten-Entwurf für ein ... / a) Option zur Körperschaftsbesteuerung (§ 1a KStG-E)

Seitens der Verbände wurde in diversen Stellungnahmen bereits Verbesserungspotential an der Körperschaftsteueroption nach § 1a KStG identifiziert, das durch den Referentenentwurf nun aufgegriffen wird: Der persönliche Anwendungsbereich soll auf alle Personengesellschaften erstreckt werden (bisher: "Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften"), wodurch nunmehr auch GbR ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Beurteilung des... / 5. Zusammenfassung und Ausblick

Der Mieterstromzuschlag kann sowohl Vermietende als auch Mietende zum Abschluss eines Mieterstromvertrages motivieren. Der Beitrag zeigt aber auch, dass Vermietende vor dem Abschluss eines Mieterstromvertrages mit Mietenden neben wirtschaftlichen Erwägungen zahlreiche steuerliche Fragestellungen in ihre Entscheidung einzubeziehen haben. Der folgende Teil II dieses Beitrages ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Beurteilung des... / [Ohne Titel]

RD Andreas Brunckhorst[*] Der Klimawandel ist eine der großen Herausforderungen unserer Zeit für Politik und Gesellschaft. Zu den Maßnahmen zum Klimaschutz gehört auch, die Energieversorgung auf erneuerbare Energien umzustellen. Die Erzeugung von Strom mittels Solaranlagen ist dabei ein entscheidender Baustein. Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Förderung von Mieterstrom ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Referenten-Entwurf für ein ... / a) Änderungen bei der Zinsschranke

Hintergrund: Die i.R.d. Zinsschrankenregelung in § 4h EStG vorgesehenen Änderungen dienen insbesondere dazu, die Regelung an die Vorgaben der sog. ATAD-Richtlinie (EU) 2016/1164 des Rates vom 12.7.2016 anzupassen. Freibetrag als einziger Grund für die Nichtanwendung der Zinsschranke: Derzeit kommt die Zinsschranke nur zur Anwendung, wenn die die Zinserträge übersteigenden Zi...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Armenien

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die Republik Armenien (Hauptstadt: Jerewan; Amtssprache: Armenisch) ist ein Binnenstaat in Vorderasien sowie im Kaukasus-Hochgebirge. Das Land grenzt an > Georgien im Norden, > Aserbaidschan im Osten, den > Iran im Süden und die > Türkei im Westen. Armenien war bis zur Auflösung der > Sowjetunion Rz 1 (UdSSR) am 21.12.1991 deren Teilstaat. Zun...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ersatzkassen

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Ersatzkassen gehören zu den gesetzlichen Krankenkassen (vgl § 4 SGB V) und Einzugsstellen für die > Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung (> Sozialversicherung Rz 1). Rz. 2 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Ersatzkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und führen eine > Öffentliche Kasse . Ergänzend > Ortskrankenkassen.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Steuerfreiheit gemäß § 3 Nr 62 Sätze 2ff EStG

Rz. 28 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Ist ein ArbN auf Antrag von der Versicherungspflicht in der (deutschen) GRV befreit (vgl § 6 SGB VI; weitere Vorschriften zählt > R 3.62 Abs 3 Satz 1 LStR auf; zu einer Auflistung befreiter Personen vgl zudem BMF vom 21.12.2017 – Anlage 1 C Nr 2 –, BStBl 2018 I, 93, > Anh 2 Private Altersvorsorge (Riester) ), so kann der ArbG anstelle des weg...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Zweckverband

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Ein Zweckverband kann eine > Öffentliche Kasse unterhalten; > Aufwandsentschädigungen Rz 63 Körperschaften des öffentlichen Rechts, > Außenprüfung Rz 5, > Juristische Person.mehr