Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaft

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. § 97 Abs. 1 BewG

Rz. 16 [Autor/Stand] § 97 Abs. 1 BewG regelt Bestand und Umfang des Betriebsvermögens der dort in den Ziffern 1 bis 5 des Satzes 1 im Einzelnen aufgeführten inländischen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen. Rz. 17 [Autor/Stand] Nach § 97 Abs. 1 BewG bilden einen Gewerbebetrieb insb. alle Wirtschaftsgüter, die den inländischen Kapitalgesellschaften, Erwer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 157. Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v 14.08.2007, BGBl I 2007, 1912

Rn. 177 Stand: EL 77 – ET: 12/2007 Historie Hierzu auch s Thiel ua, FR 2007, 729. Mit Beschluss v 02.07.2006 hatte sich die große Koalition auf Eckpunkte einer Unternehmenssteuerreform verständigt. Am 05.02.2007 wurde der Referentenentwurf vorgestellt, der weit über diese Eckpunkte hinausging. Mit Kabinettsbeschluss v 14.03.2007 wurde das Gesetzgebungsverfahren in die Wege geleit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 190. Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz – AmtshilfeRLUmsG) v 26.06.2013, BGBl I 2013, 1809

Rn. 210 Stand: EL 102 – ET: 11/2013 Vorab s Rn 206 wegen des als Vorläufer gescheiterten JStG 2013. Der Deutsche Bundestag hat am 06.06.2013 die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses (BT-Drucks 17/13 722) angenommen (BR-Drucks 477/13). Zum vorhergehenden langwierigen u konfusen Gesetzgebungsverfahren im Einzelnen s Ortmann-Babel/Bolik/Griesfeller, DB 2013, 1319. Dami...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 111. Neuregelung des Spendenrechts durch die Verordnung zur Änderung der EStDV, BGBl I 1999, 2413

Rn. 131 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Durch die Verordnung ist das sog Durchlaufspendenverfahren abgeschafft worden, dh alle steuerbegünstigten Körperschaften sind berechtigt, selbst Spendenbescheinigungen für Spenden ab dem Jahr 2000 auszustellen. Gem § 48 Abs 4 S 1 EStDV sind Zuwendungen (umfassend) zur Förderung der in Abschn A der Anlage 1 EStDV zu § 48 EStDV bezeichneten Zw...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Unbeschränkte Steuerpflicht

Tz. 5 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die unbeschränkte Körperschaftsteuerplicht besteht nur für die in § 1 Abs. 1 KStG (Anhang 3) genannten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen. Nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 und 5 KStG (Anhang 3) sind rechtsfähige und nicht rechtsfähige Verbände/Vereine (Körperschaften) unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig, wenn sich ihr Sitz od...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 84. Gesetz zur Neuregelung der Zinsbesteuerung (Zinsabschlaggesetz) vom 09.11.1992, BGBl I 92, 1853

Rn. 104 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 BMF-Schreiben vom 26.10.1992, DB 1992, 2317 nimmt Stellung iw zu "technischen" Fragen bei der Vornahme des Zinsabschlags, die für die Kreditinstitute von Bedeutung sind, die in der Praxis die Hauptlast der neuen Quellenbesteuerung tragen. Einen Hinweis verdienen insbesondere die Ausführungen im BMF-Schreiben zur Behandlung von Zinsen aus Mie...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 109 [Autor/Stand] Der sachliche Anwendungsbereich des § 97 Abs. 1 BewG erstreckt sich auf das Betriebsvermögen der vom persönlichen Anwendungsbereich erfassten, in § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 BewG im Einzelnen genannten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen. Rz. 110 [Autor/Stand] § 97 Abs. 2 BewG erfasst von seinem sachlichen Anwendungsbereich her d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Anforderungen an den Rechtsträger des Krankenhauses (Nr. 6 Satz 2)

Rz. 631 [Autor/Stand] Eine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 6 Satz 2 GrStG setzt voraus, dass der Grundbesitz ausschließlich demjenigen, der ihn benutzt, (§ 4 Nr. 6 Satz 2 Alt. 1 GrStG) oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (§ 4 Nr. 6 Satz 2 Alt. 2 GrStG) zugerechnet werden kann. Der Wortlaut der Vorschrift knüpft in seinem Grundfall (§ 4 Nr. 6 Satz 2 Alt. 1 GrS...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / abb) Anlässe zur Erstellung von Ergänzungsbilanzen

Rn. 64a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Zur Erstellung besonderer (Wert)-Ergänzungsbilanzen der Gesellschafter zur StB der PersGes kommt es in folgenden Fällen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Einlagebegriff

Rn. 275 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Definition: Einlagen iS § 4 Abs 1 S 8 Hs 1 EStG sind alle WG (Bareinzahlungen und sonstige WG), die der StPfl dem Betrieb im Lauf des Wj zuführt. Adressiert werden durch den steuerrechtlichen Einlagenbegriff alle aus der außerbetrieblichen Sphäre stammenden Zuführungen bilanzierungsfähiger Vermögensvorteile zum Betrieb (BFH v 30.11.2005, I ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 203. Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v 22.07.2016, BGBl I 2016, 1679

Rn. 223 Stand: EL 122 – ET: 06/2017 Das Gesetz schließt an das SteuerbürokratieabbauG v 20.12.2008 (s Rn 185 (Bitz)) an u betrifft schwerpunktmäßig die AO. Das BMF führt dazu online aus, wichtige Aspekte des Gesetzes seien die sachgerechte Weiterentwicklung des steuerlichen Untersuchungsgrundsatzes, die Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen für eine "vollautomatische" Bearb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 80. Gesetz zur steuerlichen Förderung von Kunst, Kultur und Stiftungen sowie zur Änderung steuerrechtlicher Vorschriften (Kultur- und Stiftungsförderungsgesetz) vom 13.12.1990, BGBl I 90, 2775

Rn. 94 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Ergänzend zum allgemeinen Ausbau der Vergünstigungen im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht durch das Vereinsfärderungsgesetz vom 18.12.1989 (vgl Rn 84b) soll durch das vorliegende Gesetz das private selbstlose Engagement auf dem Gebiet von Kunst und Kultur durch steuerliche Anreize gefördert werden. Die Gesetzesinitiative zielt darauf ab, pr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Die Zustimmung des FA

Rn. 584 Stand: EL 96 – ET: 08/2012 Die Bindung des Unternehmers an die Bilanz für das Besteuerungsverfahren trat bis 1998 mit ihrer Einreichung beim FA mit der Folge ein, dass von da an ein richtiger Bilanzansatz nur noch mit Zustimmung des FA geändert werden konnte. Die Zustimmung des FA zur Bilanzänderung war entbehrlich, wenn die Bilanzänderung weder die steuerliche Gewinn...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2.1 Allgemeines

Tz. 126 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Nach § 67a Abs. 2 AO (Anhang 1b) kann ein Sportverein bis zur Unanfechtbarkeit des Körperschaftsteuerbescheides dem Finanzamt gegenüber erklären, dass er auf die Anwendung der Besteuerungsfreigrenze im Zweckbetrieb "Sport" (s. § 67a Abs. 1 AO, Anhang 1b) verzichten will. Diese Erklärung bindet den Sportverein mindestens fünf Kalenderjahre (...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Sportliche Veranstaltungen

Tz. 3a Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Unter sportlichen Veranstaltungen i. S. d. § 67a AO (Anhang 1b) sind bei allen Sportarten grundsätzlich die einzelnen Wettbewerbe zu verstehen, die in engem zeitlichen und örtlichen Zusammenhang durchgeführt werden. Bei einer Mannschaftssportart ist also nicht die gesamte Meisterschaftsrunde die zu beurteilende sportliche Veranstaltung, sond...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Volkshochschulen

Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Volkshochschulen sind Einrichtungen, die auf freiwilliger, überparteilicher und überkonfessioneller Grundlage Bildungsziele verfolgen (Abschn. 4.22.1 UStAE). Sie sind Einrichtungen, die in Kursen, Arbeitsgemeinschaften, Lehrgängen, Seminaren, Vorträgen, Exkursionen und Filmvorführungen den allgemeinen Bildungsbedürfnissen der Hörer (der Allgemeinhe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 71. Gesetz zur Verbesserung und Vereinfachung der Vereinsbesteuerung (Vereinsförderungsgesetz) vom 18.12.1989, BGBl I 89, 2212

Rn. 84b Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Durch Art 3 des Vereinsförderungsgesetz wird das Einkommensteuergesetz wie folgt geändert:mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2.2 Steuerfreiheit von Mitgliedsbeiträgen

Tz. 41 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Mitgliedsbeiträge bleiben bei der Ermittlung des Einkommens außer Betracht, wenn sie aufgrund der Satzung von den Mitgliedern in ihrer Eigenschaft als Mitglieder erhoben werden. Sie dürfen der Körperschaft nicht für die Wahrnehmung besonderer geschäftlicher Interessen oder für Leistungen zugunsten ihrer Mitglieder zufließen (s. § 8 Abs. 5 KS...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3 Werbung anlässlich von sportlichen Veranstaltungen

Tz. 113 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Werbung, die anlässlich von sportlichen Veranstaltungen durchgeführt wird, gehört nicht zu den sportlichen Veranstaltungen (s. AEAO zu § 67a AO TZ 9, Anhang 2). Tz. 114 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Folgende Einordnungskriterien sind zu beachten: Die Einnahmen aus der Werbung, die ein Verband/Verein in eigener Regie durchführt, sind dem Täti...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 243. Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) v 27.03.2024, BGBl I 2024, Nr 108

Rn. 263 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Der Bundesrat hat dem Gesetz idF des Beschlusses des Finanzausschusses unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses am 22.03.2024 zugestimmt, das grundsätzlich am Tag nach seiner Verkündung (27.03.2024) in Kraft getreten ist, idR ab Wirtschaftsjahr 2024 ff gilt. Die Bundesregierung hatte mit Bearbeitungsstand 14...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Nutzung für Zwecke des Unterrichts

Rz. 521 [Autor/Stand] Unterricht stellt die mit Hilfe von didaktischen Methoden erfolgende Vermittlung von Grundlagenkenntnissen in einem schulischen, auch zu Ausbildungszwecken dienenden Umfeld dar. Die Veranstaltung von Unterricht erfolgt nicht nur durch Berufsschulen, Berufsfachschulen und Fachschulen, die die Ausbildung für einen Beruf vermitteln oder erweitern, sondern ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Gemeinnützigkeitsanforderungen an den Grundbesitz nutzendes Krankenhaus (Nr. 6 Satz 1)

Rz. 611 [Autor/Stand] Gemäß § 4 Nr. 6 Satz 1 GrStG ist Grundbesitz, der für die Zwecke eines Krankenhauses benutzt wird, unter den Voraussetzungen des § 67 Abs. 1 bzw. § 67 Abs. 2 AO von der Grundsteuer befreit. Bei § 67 AO handelt es sich um eine Sondervorschrift für Krankenhäuser. Zweck ist die steuerliche Begünstigung der allgemeinen stationären medizinische Versorgung in...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildung: Ablauf un... / 5.1 Abschlussprüfung nach vorangegangener Zwischenprüfung

Der gesetzliche Normalfall ist, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Zwischenprüfung stattfindet[1] und gegen Ende der Ausbildung eine Abschlussprüfung. Der potenzielle Prüfungsinhalt ergibt sich hierbei aus der jeweiligen Ausbildungsordnung. Denn es gilt ja nur, den Erwerb der beruflichen Handlungsfähigkeit[2] festzustellen. Wie sich der Ablauf der Prüfung gestaltet, oblie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 232. Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz – ATADUmsG) v 25.06.2021, BGBl I 2021, 2035

Rn. 252 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Die Umsetzung der ATAD in das EStG betrifft folgende Bereiche: Art 5 ATAD: Die Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarktes (Anti-Steuervermeidungs-Richtlinie/ATAD) verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten in Art 5 ATAD zur Anpassung ihrer steuerlichen Regelungen zu...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Steuersatz (Tarif)

Tz. 63 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Der Körperschaftsteuersatz beträgt für die steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaften 15 % des zu versteuernden Einkommens (s. § 23 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 KStG, Anhang 3).mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Verhältnis zu § 95 BewG

Rz. 171 [Autor/Stand] § 95 BewG bildet die grundlegende Norm im Unterabschnitt D. des Ersten Abschnitts im II. Teil des BewG über das inländische Betriebsvermögen. § 95 BewG umschreibt den Begriff des (gewerblichen) Betriebsvermögens und regelt dessen Umfang (Bestand). Durch die Verweisung in § 96 BewG auf § 95 BewG entfaltet diese Norm auch Bedeutung für den Begriff und den...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 81. Gesetz zur Einführung eines befristeten Solidaritätszuschlags und zur Änderung von Verbrauchsteuer- und anderen Gesetzen (Solidaritätsgesetz), BGBl I 90, 1318

Rn. 101 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Am 14.05.1991 hat der Deutsche Bundestag das Solidaritätsgesetz in dritter Lesung verabschiedet. Die erforderliche Verpflichtung von Arbeitgebern, Geldinstituten, Kapitalgesellschaften zum Einbehalt der Ergänzungsabgabe neben Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer, Aufsichtsratsteuer etc ergibt sich jedoch erst aus einer Vorschrift des Steueränderu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 145. Gesetz zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht u zur Änderung weiterer Vorschriften (Richtlinien-Umsetzungsgesetz – EURLUmsG) v 09.12.2004, BGBl I 2004, 3310

Rn. 165 Stand: EL 66 – ET: 05/2005 Im Bereich des EStG erfolgt durch dieses Gesetz die Umsetzung der Änderungen der Mutter-/Tochterrichtlinie (Änderung v 22.12.2003, ABIEU Nr L 7, 41) in nationales Recht. Das Gesetz ist darüber hinaus ein "Omnibusgesetz" u dadurch zum "SteueränderungsG 2004" mutiert: s Stellungnahme des FinMin NRW in DB 2004, 2660ff. Im Einzelnen: § 11 Abs 1 S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 137. Zweites Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2003 – StÄndG 2003) v 15.12.2003, BGBl I 2003, 2645

Rn. 157 Stand: EL 61 – ET: 05/2004 Zum Jahresende 2003 wurden wieder einmal zahlreiche steuerliche Gesetzesänderungen verabschiedet, nämlich das StÄndG 2003, das StraBEG (nachfolgend s Rn 158) und das G zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz (KORB II-Gesetz – folgt mit der nächsten Ergänzungslief...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 210. Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften – UStAVermG – (informell JStG 2018) v 11.12.2018, BGBl I 2018, 2338

Rn. 230 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Das Gesetz reagiert auf Anhaltspunkte dafür, dass es beim Handel mit Waren über das Internet unter Nutzung von elektronischen Marktplätzen verstärkt zu USt-Hinterziehungen gekommen ist, insb beim Handel mit Waren aus Drittländern. Betreiber von Internet-Marktplätzen haften nunmehr für Händler. Darüber hinaus enthält es zahlreiche Regelungen...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.9 Zu versteuerndes Einkommen und Steuer bei Nichtvorliegen der Steuerbegünstigung bzw. bei Vereinen, die keinen Status der Steuerbegünstigung besitzen

Tz. 103 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Hinweis: Zu den Steuersätzen ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Verhältnis zu § 96 BewG

Rz. 196 [Autor/Stand] Nach § 96 BewG steht dem Gewerbebetrieb die Ausübung eines freien Berufs i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG gleich; dies gilt ebenso für die Tätigkeit als Einnehmer einer staatlichen Lotterie, soweit diese Betätigung nicht ohnehin schon im Rahmen eines Gewerbebetriebs ausgeübt wird. Rz. 197 [Autor/Stand] Diese Gleichstellung gilt auch für die in § 97 BewG gen...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Beschränkte Steuerpflicht

Tz. 8 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Beschränkt körperschaftsteuerpflichtig sind Körperschaften, Vereinigungen und Vermögensmassen, die weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz im Inland haben, mit ihren inländischen Einkünften (s. § 2 Nr. 1 KStG, Anhang 3 und s. § 49 EStG, Anhang 10). Die beschränkte Steuerpflicht endet, wenn keine inländischen Einkünfte mehr erzielt werden....mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Höhe des Freibetrages

Tz. 65 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Der Tariffreibetrag beträgt für die steuerbegünstigten und nichtsteuerbegünstigten Körperschaften 5 000 EUR (s. § 24 KStG, Anhang 3). Er ist vom Einkommen abzuziehen und kann höchstens in Höhe des ermittelten Einkommens zum Abzug gelangen (s. § 24 KStG, Anhang 3). Der Tariffreibetrag gilt gemäß § 25 KStG nicht für Kapitalgesellschaften und f...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 90. 6. Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze vom 28.01.1994, BGBl I 94, 172

Rn. 110 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Infolge der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts war der Gesetzgeber gezwungen, die Parteienfinanzierung auf eine neue rechtliche Grundlage zu stellen. Mit Wirkung ab 01.01.1994 wurde der Spendenabzug als Sonderausgabe nach § 10b EStG eingeschränkt. Nur noch DM 3 000/DM 6 000 sind als Sonderausgaben abzugsfähig (bisher DM 60 000/DM 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 136. Gesetz zur Förderung von Kleinunternehmern u zur Verbesserung der Unternehmensfinanzierung (Kleinunternehmerförderungsgesetz) v 31.07.2003, BGBl I 2003, 1550

Rn. 156 Stand: EL 61 – ET: 05/2004 Der im Entwurf der Bundesregierung vom 28.02.2003 noch vorgesehene neue § 5b EStG (Gewinn­ermittlung durch Betriebsausgabenpauschalierung) ist, weil verzichtbar, ersatzlos entfallen. Eingefügt wurde in § 7g Abs 2 EStG eine Nr 3, wonach für die Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen die vorherige Bildung einer Ansparrücklage Voraussetzung is...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 88. Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz vom 21.12.1993, BGBl I 93, 2310 (StMBG)

Rn. 108 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das 3. große Änderungsgesetz des Jahres 1993 nach FKPG und StandOG ist bereits am 30.12.1993 in Kraft getreten (Art 34 Abs 1 StMBG) und ändert insgesamt 32 steuerliche Gesetze und Rechtsverordnungen. Berücksichtigt man zusätzlich das kurzfristige Zustandekommen und Inkrafttreten dieses Gesetzes, so wird zu Recht von einem "Steuerchaos" (so a...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Dividendenansprüche

Rz. 471 [Autor/Stand] Hat eine Kapitalgesellschaft Dividendenansprüche gegenüber einer anderen Kapitalgesellschaft, ist für deren Ansatz ab 1993 die bilanzsteuerrechtliche Behandlung maßgebend. Danach ist eine Aktivierung der Dividendenansprüche in der Steuerbilanz erst dann vorzunehmen, wenn diese durch Gewinnverwendungsbeschluss der ausschüttenden Kapitalgesellschaft entst...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Vorratsaktien

Rz. 506 [Autor/Stand] Auch sog. Vorratsaktien, d.h. noch nicht in den Verkehr gelangte, zur späteren Verwendung bestimmte Aktien, sind beim Betriebsvermögen der AG zu bilanzieren, wenn die Erhöhung des Grundkapitals beschlossen ist, die Vorratsaktien gezeichnet sind und die Kapitalerhöhung im Handelsregister eingetragen worden ist. Zur Bewertung von Vorratsaktien und wegen d...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 22. Tanzsport

Tz. 25 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Vereine, die nach der Satzung und tatsächlichen Geschäftsführung das Tanzen turnier- und sportmäßig betreiben, können als gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaften anerkannt werden. Die geselligen (gesellschaftlichen Veranstaltungen) dürfen aber nicht im Vordergrund stehen (s. Erlass des FinMin NRW vom 08.12.1972, DB 1973, 80). Balletts...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Begünstigter Personenkreis

Rn. 162 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Nach § 3 Abs 1 FAG können StPfl, deren Einkünfte aus dem Betrieb einer Forstwirtschaft zu den Einkünften aus LuF iSd § 13 EStG rechnen, unter bestimmten Voraussetzungen eine den Gewinn mindernde Rücklage bilden, sofern dieser (entweder aufgrund Buchverführungsverpflichtung bzw freiwillig) nach § 4 Abs 1 EStG ermittelt wird; demzufolge sind ...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / (1) Grundsätzliches

Rz. 239 Wie die steuerlichen Verhältnisse des idealen Erben zu bestimmen sind, hat die Rechtsprechung bislang nicht einheitlich entschieden. Klare Vorgaben hierzu existieren (noch) nicht.[682] Insofern stellt sich zunächst die Frage nach dem anzuwendenden Steuersatz – aber auch nach anderen persönlichen (Besteuerungs-)Merkmalen. Im Bereich des Güterrechts (Zugewinnausgleich) ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2 Sitz

Tz. 7 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Der Sitz ist bei Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen von Bedeutung. Das Steuerrecht lehnt sich hierbei an den zivilrechtlichen Begriff an. Wo sich der Sitz befindet, wird entweder durch Gesetz oder den Gesellschaftsvertrag, die Satzung oder das Stiftungsgeschäft bestimmt (s. § 11 AO, Anhang 1b). Da die Verbände/Vereine i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Bewertung

Rn. 337b Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abweichungen zwischen HB u StB – Bewertungsebenemehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Eigene Anteile

Rz. 491 [Autor/Stand] Die Frage, ob eigene Aktien oder eigene Geschäftsanteile einer Kapitalgesellschaft beim Betriebsvermögen zu erfassen sind, entschied sich ab 1.1.1993 bis 31.12.2008 nach den Grundsätzen der Bilanzierung. Danach waren bisher eigene Anteile einer Kapitalgesellschaft, sofern sie nicht zur Einziehung bestimmt waren, nach h.M. Wirtschaftsgüter und als solche ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.1 Materiell-rechtliche Bindungswirkung des Feststellungsbescheids (§ 60a Abs. 1 AO)

Tz. 15a Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Der Bescheid gem. § 60a Abs. 1 AO (Anhang 1b) ist ein Feststellungsbescheid, der rechtliche Bindungswirkung gegenüber den Sitz-Finanzämtern der Körperschaften wie gegenüber den Wohnsitz-Finanzämtern der Spender und Mitglieder entfaltet, s. AEAO zu § 60a Abs. 1 Nr. 2 Seite 2 (Anhang 2). Gegen die Verneinung der formellen Satzungsmäßigkeit si...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 2086 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 1983 wurde die Parteienfinanzierung in der Bundesrepublik und Berlin (West) neu geregelt. Nach den gesetzlichen Regelungen werden Ausgaben zur Förderung staatspolitischer Zwecke als Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien iSd § 2 ParteienG erfasst. Sie sind bis zu bestimmten Höchstgrenzen als Steuerermäßigung nach § 34g EStG s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten (allg)

Rn. 869 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Die sog Verbindlichkeitsrückstellung setzt zu ihrer Bildung – Bilanzierungspflicht nach Handels- und Steuerrecht (s Rn 863) – folgende Sachverhaltsmerkmale voraus (st Rspr des BFH, zB BFH BStBl II 2006, 647), dh mit überwiegender Wahrscheinlichkeit:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Die Definition des Mitunternehmerbegriffs

Rn. 23 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Mitunternehmer des gewerblichen (s Rn 14, 123) oder gewerblich geprägten (s Rn 169ff) Betriebs (s GrS BFH BStBl II 1993, 616/21) einer Personengemeinschaft iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG können sein natürliche Personen (auch minderjährig: s Rn 107–108), juristische Personen (unbeschränkt oder beschränkt stpfl) KapGes (unbeschränkt oder beschränkt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Herzig/Kessler, Tatbestandsmerkmale und Anwendungsbereich des Gepräge-Gesetzes, DStR 1986, 451; Felix, Nicht-Gesellschafter als Geschäftsführer einer "gewerblich geprägten PersGes" neuen ESt-Rechts?, DStZ 1986, 117; König, Die vermögensverwaltende GmbH & Co KG nach dem StBereinG 1986, BB 1986, 569; Blinzler/Buchbinder, Geprägegesetz und GmbH & Co KG – Vermeidung der Geprägegrun...mehr