Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaft

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.4.3 Veranlassung durch das Gesellschafterverhältnis

Tz. 116 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Eine vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG ist eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Unterschiedsbetrags iSd § 4 Abs 1 S 1 EStG auswirkt und nicht auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entspr Gewinnverteilungsbeschl beruht (s R 8.5 Abs 1 KStR...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4.6.2 Die ältere BGH- und BFH-Rechtsprechung

Tz. 244 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach der Rspr des BGH (s Urt des BGH v 03.11.1975, BGHZ 65, 230) durfte eine Obergesellschaft den auf sie entfallenden Dividendenanspruch bereits vor dem Gewinnverwendungsbeschl der Untergesellschaft in ihrem Jahresabschluss ausweisen, wenn im Zeitpunkt der Feststellung der Bil der Obergesellschaft die Entstehung der Dividendenforderung tat...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.8.3 Keine Bindungswirkung durch die Feststellung des steuerlichen Einlagekontos und die Steuerbescheinigung

Tz. 141 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Ob ein bestimmter Kap-Ertrag aus einer Ausschüttung stammt, für die das stliche Einlagekonto als verwendet gilt, entscheidet sich grds in der Differenzrechnung nach § 27 Abs 1 S 3 KStG der ausschüttenden Kö. Der BFH (s Urt des BFH v 19.07.1994, BStBl II 1995, 362) sieht – uE zutr – in der gesonderten Feststellung des Einlagekontos der Kö fü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4.6.3 Die jüngere BFH-Rechtsprechung und ihre Bewertung

Tz. 251 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 In dem Urt des BFH v 26.11.1998 (BStBl II 1999, 547) deutete sich bereits eine Änderung der Rspr des BFH an. Danach ist die Besitzgesellschaft nicht zur phasengleichen Aktivierung von Gewinnansprüchen verpflichtet, wenn in der Satzung der Betriebsgesellschaft bei Stimmengleichheit Gewinnthesaurierung vorgesehen ist und der Jahresabschluss d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.6.10 Zusammenfassende Übersicht über die denkbaren Fallgestaltungen

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Rechtslage seit dem JStG 2009

Tz. 18 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Durch eine Erweiterung des § 10a S 10 Hs 2 GewStG durch das JStG 2009 hat sich die Rechtslage geändert. § 10a S 10 Hs 2 GewStG ordnet die entspr Anwendung des § 8c KStG auch für den Fehlbetrag einer MU-Schaft an, soweit dieser einer Kö unmittelbar oder einer MU-Schaft, soweit an dieser eine Kö unmittelbar oder mittelbar über eine oder mehrer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Friedlaender, Genussrechte in stlicher Sicht, DStZ A 1966, 242; Koppe, Der Genussschein, seine wirtsch und stliche Bedeutung, BB 1966, 281; Schwarze/Heuermann, Genussrechte, StBp 1983, 200; Sontheimer, Die stliche Behandlung von Genussrechten, BB Beil 19/1984; Ziebe, Der Genussschein als kap-marktpolitisches Instrument zur Verbesserung der EK-Ausstattung von Unternehmen, BB 1984...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.3.2.1 Allgemeines

Tz. 98 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Zu den Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 1 S 1 EStG gehören neben den Gewinnanteilen und Ausbeuten auch die sonstigen Bezüge aus Anteilen an einer in § 20 Abs 1 Nr 1 S 1 EStG genannten Kö. Hierbei handelt es sich um Beträge, die die AE einer noch nicht aufgelösten Kö ohne Herabsetzung des Kap erhalten, soweit es sich hierbei nicht um Gewinnanteile...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.2.1 Gewinnausschüttungen

Tz. 81 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Gewinnanteil ist der Anteil des AE an dem von der Kap-Ges ausgeschütteten Gewinn. Hierunter fallen alle Bezüge in Geld oder Geldeswert, die dem AE aufgrund seines Gesellschaftsverhältnisses zufließen, soweit die Vorteilszuwendungen nicht als Kap-Rückzahlung zu werten sind (s Urt des BFH v 06.06.2012, BStBl II 2013, 111). Der Begriff "Bezüge"...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.3.2.5 Rechtslage nach Inkrafttreten des SEStEG (ab VZ 2006)

Tz. 107 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Der VIII. Senat des BFH überträgt die vorstehenden Rspr-Grundsätze für die Zeiträume vor Inkrafttreten des § 27 Abs 8 KStG idF des SEStEG (ab VZ 2006) demgegenüber auch auf die danach gültige Rechtslage (s Urt des BFH v 13.07.2016, BFH/NV 2016, 1831). Ebenso s Urt des FG München v 19.12.2019 (EFG 2020, 656; Rev-Az: VIII R 6/20). Hierzu s Sc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Baier, Bezugsrechte im ESt-Recht und im KSt-Recht, DStZ 1942, 25; Biedermann, Ertragstliche Behandlung von Bezugsrechten, DB 1954, 805; Priester, Das ges Bezugsrecht bei der GmbH, DB 1980, 1925; Meilicke, Die Neuregelung der Besteuerung der Bezugsrechte, DB 2009, 476; Wagner, Die verwirrende Rspr des BFH zur stlichen Beurteilung der Veräußerung von Bezugsrechten auch vor dem Hin...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4.5.4 Unterbeteiligung bzw stille Beteiligung an einem GmbH-Anteil

Tz. 241 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Besteht eine Unterbeteiligung an einer Kap-Beteiligung, erzielt der Unterbeteiligte originär Kap-Erträge iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG , wenn er nach dem Inhalt der getroffenen Abrede alle mit der Beteiligung verbundenen wes Rechte (Vermögens- und Verwaltungsrechte) ausüben und im Konfliktfall effektiv durchsetzen kann (s Urt des BFH v 06.10.2009,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Kohlhepp, Zurechnung einer vGA, DB 2007, 2446; Westerfelhaus, Die Zurechnung der vGA bzw verdeckten Entnahme an Gesellschafter, DB 2007, 876; Brete, Hinzuschätzung als vGA bei der GmbH und beim Gesellschafter, GmbHR 2010, 911; Geist, vGA an mittelbar Beteiligte, BB 2012, 2339; Breier/Seidija, Ertragstliche Zurechnung von vGA, GmbHR 2011, 290. Tz. 171 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4.2.4 Für Dividenden ist der Besteuerungsgegenstand ein anderer als für die übrigen Arten von Kapitalerträgen

Tz. 162 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Wenn Scholtz (DStZ 1990, 547) ausführt, dass für alle Arten von Kap-Erträgen der Besteuerungsgegenstand der gleiche ist, ist ihm darin bereits für die Zeit vor der Einfügung des § 20 Abs 2a (heute: Abs 5) EStG nicht zu folgen. Mit Leberfinger (DStR 1991, 1205) sehen wir einen Unterschied zwischen zeitablaufbedingten Nutzungsentgelten (insbe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.1 Grundsätzliches zum Anwendungsbereich des § 20 Abs 1 Nr 1 EStG

Tz. 78 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Die Nr 1 des § 20 Abs 1 EStG regelt, dass Auskehrungen einer Kap-Ges oder Genossenschaft beim AE stpfl Kap-Erträge sind. Die Beteiligung kann gesellschaftsrechtlicher Natur (AE-Stellung) oder schuldrechtlicher Art (Genussrechtsinhaber) sein. § 20 Abs 1 Nr 1 EStG folgt der im Ertrag-StR üblichen grds Unterscheidung zwischen Gewinnanteilen aus ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Reuter, Vereinnahmung noch nicht ausgeschütteter Dividenden, BB 1978, 83; Weber, Die Konkretisierung von Gewinnbezugsrechten in Handels- und St-Recht bei Kap-Ges, StBp 1988, 179; Meilicke, Zum Zeitpunkt der Aktivierung von Dividendenansprüchen, FR 1990, 9; Kaufmann, Der Zeitpunkt der Aktivierung von Gewinnansprüchen aus der Beteiligung an Kap-Ges, DStR 1992, 1677; Schwedhelm, Bi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Ringling, Die stliche Beurteilung der Pensionsgeschäfte, StBp 1966, 210; Bennat, Wertpapierpensionsgeschäfte in stlicher Sicht, WM 1969, 1434; van der Velde, Stliche Behandlung von Pensionsgeschäften mit Wertpapieren und stfreien Zinsen, StuW 1972, 270; Merkert, Die ertragstliche Behandlung sicherungsübereigneter Wertpapiere, DB 1973, 1614; Brehmer, Das Pensionsgeschäfts-Urt des...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.6.1 Grundsätzliches

Tz. 298 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 § 20 EStG regelt die Besteuerung von Dividendenerträgen in Abs 1 Nr 1 für den Grundfall, in dem der Inhaber des Stammrechts (Aktie, GmbH-Anteil) und der Dividendenempfänger ein und dieselbe Person sind; in Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a für den Fall, dass der AE vor dem Gewinnverteilungsbeschl, dh vor dem Entstehen des Dividendenanspruchs, seine künf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.3.2.4 Rechtslage vor Inkrafttreten des SEStEG (bis VZ 2005)

Tz. 106 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Das vorstehende Urt des BFH v 20.10.2010 betraf das Streitjahr 1998, dh die Rechtslage vor Inkrafttreten des § 27 Abs 8 KStG idF des SEStEG. Die Vorschrift des § 27 Abs 8 KStG sieht für EU- (bzw EWR-)Kap-Ges die Möglichkeit vor, eine stneutrale Einlagenrückgewähr zu tätigen (s § 27 KStG Tz 262ff). Streitfrage des BFH-Verfahrens war, ob die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.6.4 Anwendung des § 20 Abs 5 EStG auf verdeckte Gewinnausschüttungen und auf Ausgleichszahlungen iSd § 304 AktG?

Tz. 308 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Wichmann (GmbHR 1995, 426) weist auf ein Problem hin, das sich bei der Anwendung des § 20 Abs 2a (heute: Abs 5) EStG in den Fällen der vGA ergibt. § 20 Abs 5 EStG enthält die Legaldefinition des AE und regelt, wem die Eink aus KapV stlich zuzurechnen sind. Die AE-Definition des § 20 Abs 5 S 2 EStG bezieht sich nach ihrem Wortlaut auf Kap-Ertr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.4.2 Zum Begriff der verdeckten Gewinnausschüttung iSd § 20 EStG

Tz. 112 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Der Begriff der vGA in § 20 Abs 1 Nr 1 EStG ist nicht deckungsgleich mit dem vGA-Begriff in § 8 Abs 3 S 2 KStG. Die beiden Gesetzesvorschriften belegen unterschiedliche Tatbestände mit dem Begriff der vGA, die sich zwar im Regelfall überlagern, die aber in Sonderfällen auch unabhängig voneinander vorkommen können. Unter einer vGA iSd § 8 Ab...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Henninger, Veräußerung von Dividendenscheinen und Verrechnung der KapSt, AG 1959, 334; Winter, Die stliche Behandlung von Eink aus der Veräußerung und dem Erwerb von Dividendenscheinen, FR 1962, 405; Henke, KapSt bei Abtretung von Dividendenscheinen, BB 1969, 1266; Kamprad, KapSt bei getrennter Veräußerung von Aktie oder Dividendenschein, FR 1970, 65; Weber, Die Einbehaltung von...mehr

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Sauer, SGB II § 47 Aufsicht / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die §§ 47 und 48 regeln die Aufsicht im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Hierfür hat der Gesetzgeber 2 Vorschriften vorgesehen, um die Aufsicht über die zugelassenen kommunalen Träger deutlich von der übrigen Aufsicht nach dem SGB II, Bundesagentur für Arbeit, kommunale Träger, gemeinsame Einrichtungen, abzugrenzen. Die Aufsicht über die zugelassenen kommu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.6.3 Begriff des Anteilseigners (§ 20 Abs 5 EStG)

Tz. 302 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Die Legaldefinition des AE befand sich bis 1993 in § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG (ebenso hierzu s R 97 Abs 3 KStR 1995). AE ist danach derjenige, dem nach § 39 AO die Anteile an dem KapV iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG zuzurechnen sind. Das ist idR der bürgerlich-rechtliche Eigentümer, bei Sonderverhältnissen der Treu- oder Sicherungsgeber usw....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.6.6 Veräußerung des Dividendenscheins zusammen mit dem Stammrecht (Fallgruppe I)

Tz. 311 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Aus § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG folgt im Umkehrschluss, dass Einnahmen aus der Veräußerung von Dividendenscheinen und sonstigen Ansprüchen beim Veräußerer dann nicht als Kap-Ertrag stpfl sind, wenn die dazugehörigen Anteile mitveräußert werden und noch kein Beschl über die Gewinnverwendung gefasst worden ist. Die Veräußerung des (künft...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Müller, Rspr des Urt des BFH v 30.10.1973, DB 1974, 268; Tipke, Übertragung von Einkunftsquellen im St-Recht (Köln 1978); Meyer-Arndt, Abrechnung zwischen Verkäufer und Käufer bei der Übertragung von Geschäftsanteilen innerhalb eines Geschäftsjahrs – Stliche Fragen der Aktivierung und der KSt-Anrechnung, GmbHR 1980, 277; Littmann, Veräußerung von Anteilen mit Gewinnansprüchen –...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Rechtslage bis zum Inkrafttreten des JStG 2009

Tz. 16 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Wird eine Kap-Ges, die MU einer Pers-Ges ist, auf eine andere Kap-Ges verschmolzen , mindert sich seit dem SEStEG bis zum JStG 2009 auch der gewstliche Fehlbetrag der Pers-Ges um den nach § 10a S 4 und 5 GewStG auf die Kap-Ges entfallenden Betrag. Diese Rechtsfolge kann allerdings entgegen der Formulierung im Klammerzusatz in R 10a.3 Abs 3 S ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.6.8.6.2 Einbehaltung von Kapitalertragsteuer auf die spätere Dividendenzahlung an den Dividendenscheinerwerber

Tz. 353 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Nach der Rspr des BFH (s Urt des BFH v 11.12.1968, BStBl II 1969, 188 und v 12.12.1969, BStBl II 1970, 212) zieht der Dividendenscheinerwerber in dem in § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a S 1 EStG geregelten Sachverhalt nur eine Forderung ein und erzielt keinen stpfl Ertrag (s Tz 329). Legt er dem Kreditinstitut den Dividendenschein zur Einlösung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.6.8.2 § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG erfasst nur die Veräußerung noch nicht entstandener Gewinnansprüche

Tz. 329 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Der Wortlaut des § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a S 1 EStG unterscheidet nicht danach, ob der Gewinnanspruch des AE im Zeitpunkt der Veräußerung bereits entstanden ist oder erst künftig entsteht. Nach uE zutr Auff von Littmann (DStR 1981, 588) sind im Veräußerungszeitpunkt bereits entstandene Ansprüche in jedem Fall nach § 20 Abs 1 Nr 1 oder 2 (...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Groh, URef 2008/MoMiG 2008: Neuerungen bei § 17 EStG, FR 2008, 264; Knebel/Spahn/Plenker, JStG 2008 – Änderungen im ESt-Recht, DB 2007, 2733; Kollruss, AbgeltungSt auf vGA trotz Nichtbesteuerung der vGA auf Gesellschaftsebene, BB 2008, 2437; Neumann/Stimpel, Wes Änderungen für Kap-Ges und deren Gesellschafter durch das JStG 2008, GmbHR 2008, 57; Schiffers, Gewinntransfer von der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4.5.3.3.1 Die zivilrechtliche Seite

Tz. 231 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Bei der Wertpapierleihe überträgt der Verleiher dem Entleiher börsennotierte Anleihepapiere oder Aktien. Der Entleiher verpflichtet sich, nach Ablauf der Leihfrist Wertpapiere der gleichen Ausstattung rückzuübertragen. Bei der sog Wertpapierleihe handelt es sich rechtlich nicht um eine Leihe iSv § 598 BGB, sondern um ein Sachdarlehen iSd §§ 6...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.6 Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG auch in den Fällen des § 8a KStG idF vor dem URefG 2008 und des § 14 Abs 3 KStG?

Tz. 124 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 8a KStG idF vor dem URefG 2008 stellen Vergütungen für die Überlassung von FK durch den wes beteiligten AE, durch eine diesem nahe stehende Person bzw durch rückgriffsberechtigte Dritte an die Kap-Ges unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls eine vGA dar. Nach § 14 Abs 3 S 1 KStG idF des EURLUmsG gelten in vororganschaftlicher Zeit ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.6.8.4 Steuerliche Behandlung beim Dividendenscheinveräußerer

Tz. 334 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a S 1 EStG regelt die stlichen Folgen für den AE, der seinen (noch nicht entstandenen) Gewinnanspruch aus Aktien, GmbH-Anteilen oder aus Genossenschaftsanteilen ohne das Stammrecht veräußert. Nach der BFH-Rspr (s Urt des BFH v 11.12.1968, BStBl II 1969, 188) steht in diesen Fällen die Vereinnahmung des Veräußerungs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.8.1 Leistungen aus dem steuerlichen Einlagekonto als nicht steuerbare Einnahme

Tz. 133 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Gem § 20 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG gehören die Bezüge insoweit nicht zu den Einnahmen iSd Vorschrift, als sie aus Ausschüttungen einer Kö stammen, für die das stliche Einlagekonto iSd § 27 KStG (nicht auf das Nenn-Kap geleistete Einlagen sowie diesen gleichgestellte Beträge) als verwendet gilt. Die Rückzahlung von Gesellschaftereinlagen wird seit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.6.9 Aufteilung des Dividendenertrags in Sonderfällen? (Fallgruppe IV)

Tz. 358 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Im Bericht des Fin-Aussch (s BT-Drs 12/5016, 88 linke Sp) heißt es: "Der Ausschuss geht davon aus, dass in dem Sonderfall der Börseneinführung von Aktien die zivilrechtliche Zurechnung der Dividende im Verwaltungswege auch für stliche Zwecke anerkannt wird. Die in § 20 Abs 2a (heute: Abs 5) EStG vorgesehene Regelung wäre für diese Sonderfälle...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.8.2 Die steuerliche Behandlung bei in einem Betriebsvermögen gehaltenen Anteilen

Tz. 139 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die Regelung des § 20 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG ist auch dann zu beachten, wenn die Anteile an der Kap-Ges zu einem BV einer AE-Kö gehören und die Kap-Erträge nach § 20 Abs 8 EStG den Eink aus Gew zuzurechnen sind. Die Auskehrungen sind "der Art nach" (isoliert betrachtet) solche iSd § 20 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG. Zur buchmäßigen Behandlung der Ausschü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.2 Zeitpunkt der Besteuerung

Tz. 74 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Bei Kap-Ges als Empfänger einer GA gilt das Zuflussprinzip des § 11 EStG nicht, da die Kap-Anlage regelmäßig zu deren BV gehört, die Kap-Erträge iR ihrer gewerblichen Eink anfallen (s § 20 Abs 8 EStG) und der Gewinn nach Bilanzierungsgrundsätzen ermittelt wird. GA sind auf der Ebene des Gesellschafters idR erst (zeitversetzt) bil zu berücksi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.4.5 Einschränkung der Anwendung der Steuerbefreiung gem § 8b KStG

Tz. 120 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Vor Inkrafttreten des JStG 2007 konnten die AE bei Vorliegen einer vGA die St-Befreiung gem § 8b KStG auch dann in Anspruch nehmen, wenn auf der Ebene der ausschüttenden Kö eine Hinzurechnung der vGA iRd Einkommensermittlung – zu Recht oder zu Unrecht – nicht erfolgt war. Die Frage, ob ein bestimmter Sachverhalt eine vGA auslöst, war bei de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4.2.1 Vor der Einfügung des § 20 Abs 2a (heute: Abs 5) EStG unvollständige gesetzliche Regelung

Tz. 157 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Aus § 38 AO folgt im Umkehrschluss, dass die Eink aus KapV demjenigen zuzurechnen sind, der den Tatbestand verwirklicht, an den das EStG die Entstehung von Eink aus KapV knüpft. Das führt zu der Frage, an welchen Tatbestand das EStG die Entstehung von Eink aus KapV knüpft und wann dieser Tatbestand verwirklicht ist. Die weitere Frage ist, o...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Schütz, Tatbestandsverhinderung und Rückabwicklung einer vGA, DStZ 2004, 14; Schwedhelm/Binnewies, Nochmals: Rückgängigmachung einer vGA, GmbHR 2005, 151; Wassermeyer, Nochmals: Rückgängigmachung einer vGA, GmbHR 2005, 149; Briese, Nochmals: Zur vGA und verdeckten Einlage, GmbHR 2006, 1308. Tz. 123 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die Rückgewähr einer oGA wird stlich wie eine verdeckt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.1.9 Erhebung von Kapitalertragsteuer

Tz. 72 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Bei den wichtigsten Kap-Erträgen wird die Besteuerung durch die Erhebung einer Abzug-St, der KapSt, sichergestellt. Die Tatsache, dass die KapSt nicht bei allen Kap-Erträgen erhoben wird, ist einer der Gründe für die Unterteilung des § 20 Abs 1 EStG in vd Nrn. Die KapSt, die von der ausschüttenden Kö, aber für Rechnung der AE, einbehalten un...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Hamacher, Zum Nießbrauch an KapV, FR 1982, 590; Hamacher, Die estliche Behandlung des Nießbrauchs an KapV, Die Bank 1982, 420; Scharff, Der Nießbrauch an Aktien im Zivil- und St-Recht, Köln 1982; Schulze zur Wiesche, Nießbrauch am KapV, FR 1982, 590; Krüger, Noch einmal: Unentgeltlicher Nießbrauch an KapV über die Grenze, FR 1983, 347; Piltz, Unentgeltlicher Nießbrauch am KapV üb...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / 2. Erbschafts- und Schenkungssteuer

Rz. 95 Im Kanton Thurgau sind der überlebende Ehegatte bzw. bei einer eingetragenen Partnerschaft der überlebende Partner sowie die Nachkommen des Erblassers inklusive Stief- und Pflegekinder, sofern das Pflegeverhältnis mindestens sieben Jahre bestanden hat, von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.[105] Deren Nachkommen sind jedoch steuerpflichtig (§ 6 Gesetz über ...mehr

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§ 5 Italien als Zuzugsstaat / II. Steuernummer für natürliche Personen in Italien (Codice fiscale – C.F.)

Rz. 17 Wer in Italien lebt oder sich dort geschäftlich betätigt, braucht eine italienische Steuernummer (Codice Fiscale – C.F.). Der Codice Fiscale ist eine Steuernummer, welche der öffentlichen Verwaltung die eindeutige Identifizierung von natürlichen Personen und anderen Steuersubjekten (z.B. Vereine und Körperschaften) ermöglicht. Die Steuernummer wurde erstmals 1973 eing...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Harle, Inkongruente GA und Schütt-aus-Hol-zurück, GmbHR 2000, 321; Paus, Inkongruente GA und Einlagen, FR 2000, 197; Schwedhelm/Binnewies, Inkongruente Einlagen und inkongruente Ausschüttungen, GmbH-StB 2000, 281; Blumers/Beinert/Witt, Individuell gesteuerter Gewinnfluss zur Gesellschafterebene bei Kap-Ges (Teil I und II), DStR 2002, 565 und 616; Rose, Zur stlichen Beurteilung e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Altvater/Buchholz, St-Anrechnung aus belieferten Aktiengeschäften über den Dividendenstichtag ("Cum/Cum"), RdF 2016, 132; Haisch, Führt die Bekämpfung von "Cum/Cum" zu Kollateralschäden beim dt Aktienhandel, RdF 2016, 85; Spengel, Dringender Handlungsbedarf bei Cum/Cum-Geschäften, DB 2016, 2988; Fiand, Die Steigerung von Cum/Ex: Cum/Cum?, NWB 2016, 344; Haisch/Hüniken, Erheblich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Hahne, Auslegungs- und Anwendungsfragen zur ges Neuregelung für Aktiengeschäfte um den Ausschüttungstermin, DStR 2007, 605; Hahne, Zeitpunkt des Übergangs des wirtsch Eigentums bei girosammelverwahrten Aktien, DStR 2007, 1196; Rau, Zeitpunkt des Übergangs des wirtsch Eigentums bei girosammelverwahrten Aktien; KapSt bei Leerverkäufen über den Dividendenstichtag, DStR 2007, 1192...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 47 Aufsicht / 2.4 Rechtsverordnung zur Wahrnehmung der Aufsichtsaufgaben des BMAS (Abs. 4)

Rz. 26 Abs. 4 enthält eine Ermächtigung des BMAS zum Erlass einer Rechtsverordnung. Dem Ministerium wird damit die Kompetenz übertragen, die Wahrnehmung der Rechts- und Fachaufsicht nach Abs. 1 und 3 auf eine Bundesoberbehörde zu übertragen. Die Ermächtigung bezieht sich bei Abs. 1 allein auf die Aufgaben nach Abs. 1, also die Wahrnehmung der Rechts- und Fachaufsicht über di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Deutschland als Wegzugs... / I. Allgemeines

Rz. 53 Im deutschen Steuerrecht gibt es mehrere über zahlreiche Steuergesetze verteilte Vorschriften, die bei einem Wegzug einer natürlichen Person greifen können (siehe Rdn 56 ff.). Vollzieht sich der Wechsel von der unbeschränkten zur beschränkten Einkommensteuerpflicht dabei innerhalb eines Veranlagungszeitraums,[71] sind nach § 2 Abs. 7 S. 3 EStG die während der beschränk...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 47 Aufsicht / 2.1 Rechts- und Fachaufsicht des BMAS über die BA

Rz. 9 Die Aufsichtsregelungen über die Versicherungsträger der Sozialversicherung nach den §§ 87ff. SGB IV gelten im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht, weil die Bundesagentur für Arbeit nach dem SGB II nicht als Versicherungsträger tätig wird. Aus demselben Grund gelten die Regelungen des § 393 SGB III zur Aufsicht im Rechtskreis der Arbeitsförderung nicht....mehr