Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor § 50d Abs. 3 EStG (EU-R... / IV. Art. 6 ATAD (Drittstaaten-Fall)

Rz. 62 [Autor/Stand] Bedeutung. Art. 6 ATAD verpflichtet die Mitgliedstaaten im Bereich des Körperschaftsteuerrechts[2] (vgl. Art. 1 ATAD) dazu, allgemein steuerlichen Gestaltungsmissbrauch zu bekämpfen, indem bei der Berechnung der Körperschaftsteuer missbräuchliche Gestaltungen außer Acht zu lassen sind. Art. 6 ATAD hat für den (gegen § 50d Abs. 3 EStG rechtsschutzsuchende...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 51... / 1.1 Funktion der Vorschrift

Rz. 1 § 51a EStG enthält allgemeine Regelungen über Zuschlagsteuern zur ESt. Zuschlagsteuern sind dadurch gekennzeichnet, dass sie nach der Höhe der ESt bemessen werden (im Einzelnen Rz. 19); die ESt ist, wie es in der früheren Fassung des § 51a EStG hieß, Maßstabsteuer. Rz. 2 § 51a EStG hat den Zweck, die Gesetze über die Zuschlagsteuern von allgemeinen Regelungen zu entlast...mehr

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§ 8 Besteuerung der Testame... / 3. Körperschaftsteuer

Rz. 16 Wird die Tätigkeit der Testamentsvollstreckung durch Körperschaften, z.B. Kreditinstitute, ausgeübt, so unterliegen die Einnahmen stets der Körperschaftsteuer. In Deutschland resultiert die Körperschaftsteuerpflicht für die im Bereich der Testamentsvollstreckung tätigen Kreditinstitute im Wesentlichen aus dem Katalog des § 1 Abs. 1 KStG. Die Körperschaftssteuerpflicht...mehr

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§ 8 Besteuerung der Testame... / A. Einführung

Rz. 1 Die Einnahmen, die der Testamentsvollstrecker aus seiner Tätigkeit erzielt, sind regelmäßig sowohl beim Testamentsvollstrecker selbst als auch bei den Erben steuerlich relevant.[1] Beim Testamentsvollstrecker stellt sich vor allem die Frage der Steuerpflicht der Vergütung im Bereich der Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer. Durch die zunehmende Durchführung von Testam...mehr

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Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 6.7 Steuerhinterziehung über 25.000 EUR gem. § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AO

Die Selbstanzeige gem. § 371 AO ist für Selbstanzeigen ab 1.1.2015 ausgeschlossen, wenn der Steuervorteil (verkürzte Steuer) einen Betrag von 25.000 EUR je Tat übersteigt (zuvor lag die Schwelle bei 50.000 EUR). Dies ist eine Freigrenze und kein Freibetrag. Nicht geklärt ist, ob mit dem Begriff der "Tat" der materiell-rechtliche Tatbegriff (also der jeweilige Veranlagungszei...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1.2.4 Verschmelzungsrichtungen

Rz. 5a Somit gilt § 13 UmwStG für die Seitwärtsverschmelzung von Schwestergesellschaften[1] (auf die die Verzichtsmöglichkeit (Rz. 5) zuvorderst abzielt) unabhängig davon, ob weitere Anteile an die gemeinsame(n) Muttergesellschaft(en) ausgereicht werden.[2] Zu Wertverschiebungen Rz. 10ff., zum Ansatz des gemeinen Werts und zur Buchwert- bzw. Anschaffungskostenfortführung in ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4 Besonderheiten bei der Seitwärtsverschmelzung

Rz. 70 Allgemein zur Anwendung von § 13 UmwStG auf die Seitwärtsverschmelzung Rz. 5f. Rz. 71 Wird bei der Seitwärtsverschmelzung auf die Gewährung weiterer Anteile an den/die gemeinsamen Anteilseigner verzichtet, erhöht sich der Buchwert (bzw. die Anschaffungskosten) seiner/ihrer "Bestandsanteile" an der übernehmenden Körperschaft um den gemeinen Wert (Abs. 1) bzw. den Buchwe...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.2.1 Allgemeines

Rz. 42 Nach § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UmwStG ist der Buchwert- bzw. Anschaffungskostenansatz zulässig, wenn ein vor der Verschmelzung – wenn auch nur eingeschränkt (d. h. unter Anrechnung ausl. Steuern) – bestehendes deutsches Veräußerungsgewinn-Besteuerungsrecht bzgl. der untergehenden Anteile nach der Verschmelzung bzgl. der (an deren Stelle tretenden) Anteile an der übernehm...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.4.2 Ausgewählte Folgen

Rz. 63 Die Anteile an der übernehmenden Körperschaft teilen ein Schicksal der untergehenden Anteile als (Sonder-)Betriebsvermögen; stellen die neuen Anteile tatsächlich kein (zumindest gewillkürtes) Betriebsvermögen dar, schließt sich nach dem BFH eine gewinnrealisierende Entnahme gem. §§ 4 Abs. 1 S. 2, 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG an.[1] Rz. 64 Eine latente Wertaufholungspflicht gem....mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 5 Steuerliche Folgen bei einer nicht in Anteilen bestehenden Gegenleistung

Rz. 73 Soweit ein Anteilseigner der übertragenden Körperschaft im Rahmen der Verschmelzung neben/statt Anteilen an der übernehmenden Körperschaft Bar- oder Sachleistungen von der übernehmenden oder übertragenden Körperschaft oder von anderen Anteilseignern erhält, gilt § 13 UmwStG nicht.[1] Rz. 74 einstweilen frei Rz. 75 Erbringt die übertragende Körperschaft eine Leistung an ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1.2.3 Anteilsgewährung oder Werterhöhung

Rz. 5 § 13 UmwStG geht im Grundsatz davon aus, dass die Anteilseigner der übertragenden Körperschaft Anteile an der übernehmenden Körperschaft erhalten (s. a. § 20 Abs. 1 Nr. 3 UmwG). Dies können neue, qua Kapitalerhöhung geschaffene Anteile sein, aber auch bereits existierende Anteile, die bislang von der übernehmenden (als eigene Anteile) oder übertragenden Körperschaft (s...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.2.2 Inlandsverschmelzungen

Rz. 45 Damit ist für den inl. Anteilseigner die rein inl. Verschmelzung (bei der auch übertragende und übernehmende Körperschaft unbeschränkt stpfl. sind) grds. steuerneutral möglich. Rz. 46 War ausnahmsweise der ausl. Anteilseigner mit den untergehenden Anteilen in Deutschland steuerverstrickt (hierzu Rz. 14), bleibt dieses Besteuerungsrecht in Bezug auf die Anteile an der ü...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1.2.8 Auslandsbezüge

Rz. 13 Der Anwendungsbereich von § 13 UmwStG ist eröffnet, wenn die untergehenden Anteile in Deutschland steuerverstrickt sind oder (nach m. E. zutreffender Auffassung) zumindest die Anteile an der übernehmenden Körperschaft es werden.[1] Zur Steuerverstrickung Rz. 14. Die Ansässigkeit der Anteilseigner ist ebenso irrrelevant wie eine (beschränkte) KSt-Pflicht von übertragen...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.2 Antrag

Rz. 36 Das Wahlrecht ist durch Antrag auszuüben. Richtiger Antragsadressat ist grds. das für die ESt- bzw. KSt-Besteuerung des jeweiligen Anteilseigners zuständige FA.[1] Gehören untergehende Anteile zum Sonderbetriebsvermögen bei einer Mitunternehmerschaft, muss der Anteilseigner den Antrag beim für die Mitunternehmerschaft zuständigen FA stellen.[2] Dort ist der Antrag auc...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.3 Anwendung von Art. 8 FRL (Abs. 2 S. 1 Nr. 2)

Rz. 56 Unabhängig vom Fortbestand eines Besteuerungsrechts (Rz. 42ff.) sieht Art. 8 Abs. 1 FRL für grenzüberschreitende Verschmelzungen von EU-ausl. Körperschaften, die in Anhang I Teil A der FRL gelistet sind, generell Steuerneutralität auf Anteilseignerebene vor. In diesem Anwendungsbereich erweitert § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 UmwStG die Möglichkeit der Buchwert- bzw. Anschaff...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.2 Besteuerungsfolgen

Rz. 21 Die Besteuerung des "Anteilstauschs" richtet sich nach allgemeinen Grundsätzen[1], d. h.: Untergehende Anteile des Betriebsvermögens sind (bei Bilanzierenden) aus- und die Anteile an der übernehmenden Körperschaft mit dem gemeinen Wert der untergehenden Anteile einzubuchen (s. a. Rz. 22a und zur Abwicklung der Seitwärtsverschmelzung Rz. 70f.). Ein daraus resultierender...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.4.1 Allgemeines

Rz. 62 Liegen die Voraussetzungen von § 13 Abs. 2 Nr. 1 UmwStG vor und ist ein wirksamer Antrag gestellt, findet der "Anteilstausch" zum Buchwert bzw. den Anschaffungskosten der untergehenden Anteile, d. h. ohne gewinnrealisierende Aufdeckung stiller Reserven statt. Bei Betriebsvermögen sind (bei Bilanzierenden) die Anteile an der übernehmenden Körperschaft daher mit den Buc...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.1 Allgemeines

Rz. 18 Gem. § 13 Abs. 1 UmwStG gelten die untergehenden Anteile an der übertragenden Körperschaft als zum gemeinen Wert veräußert und korrespondierend die an ihre Stelle tretenden Anteile an der übernehmenden Körperschaft mit diesem Wert angeschafft. Umstritten ist, ob diese Regelung (i) eine Fiktion ist, da die Anteile an der übertragenden Körperschaft nicht – wie nach allge...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1.2.1 Relevante Anteilseigner

Rz. 3a § 13 UmwStG erfasst nur die Anteilseigner der übertragenden Körperschaft, die an der Verschmelzung teilnehmen und gilt damit weder für Anteilseigner der übertragenden Körperschaft, die im Zuge der Verschmelzung ausscheiden (weiter Rz. 9) noch für Anteilseigner der übernehmenden Körperschaft (auf die die Verschmelzung als solche keine ertragsteuerlichen Auswirkungen ha...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1.2.9 Vermögensübertragung (§ 174 Abs. 1 UmwG)

Rz. 15 Auf die Vermögensübertragung (Vollübertragung) nach § 174 Abs. 1 UmwG ist § 13 UmwStG mangels Gewährung von Anteilen oder Mitgliedschaftsrechten nicht anwendbar.[1] Rz. 16 einstweilen freimehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.3 Ermittlung des gemeinen Werts

Rz. 24 Maßgeblicher Veräußerungs- und Anschaffungspreis ist der gemeine Wert der untergehenden Anteile.[1] Dieser bestimmt sich nach den Vorschriften des BewG [2], d. h. bei Börsennotierung nach dem Kurswert (§ 11 Abs. 1 BewG), im Übrigen gem. § 11 Abs. 2 BewG nach Fremdverkäufen innerhalb des letzten Jahres, ansonsten einer Unternehmensbewertung. Zu Einzelheiten wird auf § 1...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.2.3 Hinaus-, Herein- und rein ausl. Verschmelzungen

Rz. 48 Auch hier ist einzelfallabhängig zu fragen, ob sich ein vor der Verschmelzung bestehendes deutsches Besteuerungsrecht an den Anteilen an der übertragenden Körperschaft unverändert an den Anteilen an der übernehmenden Körperschaft fortsetzt oder ausgeschlossen/beschränkt wird (zum Ganzen grds. Rz. 14, Rz. 42ff.). Dabei kann es sich auch um DBA-Dreieckssachverhalte hand...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1.2.7 Nicht verhältniswahrende Verschmelzung (Wertverschiebung in Anteilen)

Rz. 10 § 13 UmwStG ist ebenfalls nicht anzuwenden, soweit die Verschmelzung zu einer Wertverschiebung zwischen verschiedenen Anteilseignern führt, ein Anteilseigner der übertragenden Körperschaft also nicht wertadäquat/-verhältniswahrend an der übernehmenden Körperschaft beteiligt wird.[1] Ohne Ausgleichsleistung (Rz. 9) kann je nach Konstellation insoweit eine vGA oder verd...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.1 Allgemeines

Rz. 30 Gem. § 13 Abs. 2 UmwStG darf jeder Anteilseigner auf Antrag (Rz. 35ff.) den Buchwert (bzw. bei Privatvermögen die Anschaffungskosten) seiner untergehenden Anteile (Rz. 31) als Anschaffungskosten seiner Anteile an der übernehmenden Körperschaft fortführen und damit seinen "Anteilstausch" ohne Gewinnrealisierung abwickeln, wenn alternativ die Voraussetzungen von Abs. 2 ...mehr

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Das BMF-Schreiben v. 10.11.2021 zur Option zur Körperschaftsteuer (§ 1a KStG) (GmbHStB 2022, Heft 4, S. 123)

Auswirkungen der Verwaltungsauffassung für die Praxis Dipl.-Finw. Jens Herkens[*] Durch die Option nach § 1a KStG (Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts [KöMoG] v. 25.6.2021, BGBl. I 2021, 2050) können Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften seit dem 1.1.2022 auf Antrag wie eine Kapitalgesellschaft besteuert werden. Das BMF hat mit Schreiben v. 10.1...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 2. Körperschaftsteuer

a) Keine Anwendbarkeit des § 8c KStG auf Verluste nach § 15a EStG Nach § 15a EStG nicht abziehbare Verluste fallen nicht unter die nach § 8c KStG bis zum schädlichen Beteiligungserwerb nicht mehr abziehbaren Verluste. FG Köln v. 28.10.2021 – 1 K 2563/17, Rev. eingelegt, Az. des BFH: IV R 27/21 b) Antragsfrist des § 27 Abs. 8 S. 4 KStG verstößt nicht gegen Europarecht Die Antrags...mehr

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Das BMF-Schreiben v. 10.11.... / 4. Übergang zur Körperschaftsteuer

Die Option führt handelsrechtlich zu keiner Änderung der Unternehmensform. Jedoch werden ertragsteuerrechtlich ein Formwechsel und damit die Einbringung des Vermögens aus der Personengesellschaft in eine Körperschaft (optierenden Gesellschaft) fingiert (§ 1a Abs. 2 KStG i.V.m. §§ 25, 20 UmwStG). Einbringungsgegenstand sind jeweils die Mitunternehmeranteile der Gesellschafter ...mehr

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Das BMF-Schreiben v. 10.11.... / 1. Anwendungsbereich der optierenden Gesellschaften

Nach dem Gesetzeswortlaut des § 1a Abs. 1 S. 1 KStG können Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaften auf Antrag wie eine Kapitalgesellschaft behandelt werden (Option zur Körperschaftsteuer). Optionsberechtigt sind nach BMF Rz. 2[1] insbesondere die OHG KG (auch: GmbH & Co. KG) PartG (auch: PartGmbB). Ausgeschlossen sind nach BMF Rz. 2 demgegenüber Einzelunternehmen GbR[2]...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Antragsfrist des § 27 Abs. 8 S. 4 KStG verstößt nicht gegen Europarecht

Die Antragsfrist gem. § 27 Abs. 8 S. 4 KStG zur Feststellung einer Einlagenrückgewähr durch eine Körperschaft oder Personenvereinigung, die in einem anderen Mitgliedstaat der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegt, verstößt weder gegen Europarecht noch gegen den allgemeinen Gleichheitssatz. FG Köln v. 17.11.2021 – 2 K 681/18mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Keine Anwendbarkeit des § 8c KStG auf Verluste nach § 15a EStG

Nach § 15a EStG nicht abziehbare Verluste fallen nicht unter die nach § 8c KStG bis zum schädlichen Beteiligungserwerb nicht mehr abziehbaren Verluste. FG Köln v. 28.10.2021 – 1 K 2563/17, Rev. eingelegt, Az. des BFH: IV R 27/21mehr

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Das BMF-Schreiben v. 10.11.... / 2. Gesellschafterbeschluss zur Option

Die Option ist nur zulässig, wenn die Gesellschafter zustimmen (§ 1a Abs. 1 S. 1 Halbs. 2 KStG i.V.m. § 217 Abs. 1 UmwG). Nach BMF Rz. 12 muss der Beschluss bereits im Zeitpunkt der Antragstellung erfolgt sein und ist dem FA mit dem Antrag nachzuweisen. Beachten Sie: Es ist keine notarielle Beurkundung erforderlich (BMF Rz. 12). Der Gesellschafterbeschluss kann möglicherweise a...mehr

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Das BMF-Schreiben v. 10.11.... / d) Behandlung laufender Verluste?

Im BMF-Schreiben gibt es keinen Hinweis darauf, wie laufende Verluste zu behandeln sind. Durch das Trennungsprinzip bei Kapitalgesellschaften sind laufende Verluste der optierenden Gesellschaft grundsätzlich ohne steuerliche Auswirkung auf die Gesellschafter. Wenn Verluste auf einem Eigenkapitalkonto (z.B. Verlustvortragskonto) verbucht werden, hat dies m.E. daher keine Einl...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 2 Körperschaftsteuer

2.1 Begriff der verdeckten Gewinnausschüttung Merkmale einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) sind: Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, Auswirkung auf das bilanzielle Ergebnis, Zuwendung eines Vorteils durch die Kapitalgesellschaft an Gesellschafter oder nahe stehende Personen, Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis, kein Zusammenhang mit offener Gewin...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 4 Beispielsfälle

Praxis-Beispiel Unentgeltliche Lieferung an den Gesellschafter Die X-GmbH liefert Waren an ihren Gesellschafter X unentgeltlich. Der gemeine Wert der Ware beträgt 14.280 EUR; der Einkaufspreis im Zeitpunkt des Umsatzes 7.500 EUR netto. Umsatzsteuerlich handelt es sich um eine unentgeltliche Wertabgabe.[1] Bemessungsgrundlage gem. § 10 Abs. 4 Nr. 1 UStG ist der Einkaufspreis im...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 2.4 Differenz zwischen umsatzsteuerlicher Bemessungsgrundlage und Ansatz bei der Einkommensermittlung

Aus den obigen Ausführungen ergibt sich, dass die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für die unentgeltliche bzw. verbilligte Wertabgabe sowie der Ansatz der vGA bei der Einkommensermittlung auseinanderfallen. Während umsatzsteuerlich der Einkaufspreis bzw. die Selbstkosten zugrunde zu legen sind, ist körperschaftsteuerlich der erzielbare Erlös (gemeiner Wert) bzw. die erz...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 2.3 Verbilligte Lieferung oder Leistung an den Gesellschafter

Körperschaftsteuerlich handelt es sich i. H. der Differenz zwischen der tatsächlich gezahlten und der erzielbaren Vergütung um eine verhinderte Vermögensmehrung, wenn der Gesellschafter für überlassene Wirtschaftsgüter bzw. für Nutzungen und Leistungen ein zu geringes Entgelt (teilentgeltliches Rechtsgeschäft) zahlt.mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 2.5 Umsatzsteuer als Teil der vGA

Gem. § 8 Abs. 3 Satz 1 KStG darf die Verteilung des Einkommens keine Auswirkung auf die Einkommensermittlung haben. Da die vGA nur einen Sonderfall der Einkommensverteilung darstellt, ist bereits insoweit eine Einkommensminderung ausgeschlossen. Einkommensverteilung und Betriebsausgabe schließen sich gegenseitig aus. Gewinnausschüttung und nicht abziehbare Betriebsausgaben w...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 2.1 Begriff der verdeckten Gewinnausschüttung

Merkmale einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) sind: Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, Auswirkung auf das bilanzielle Ergebnis, Zuwendung eines Vorteils durch die Kapitalgesellschaft an Gesellschafter oder nahe stehende Personen, Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis, kein Zusammenhang mit offener Gewinnausschüttung. Behandelte man die vGA nicht al...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 2.2 Unentgeltliche Lieferung oder Leistung an den Gesellschafter

Körperschaftsteuerlich ist die vGA mit dem gemeinen Wert des hingegebenen Wirtschaftsguts bzw. bei einer Nutzungsüberlassung mit der erzielbaren Vergütung anzusetzen. § 10 Nr. 2 KStG sieht vor, dass die Umsatzsteuer auf vGA, die gewinnmindernd gebucht wird, dem Einkommen hinzuzurechnen ist (nicht abziehbare Aufwendungen). Da die vGA mit dem erzielbaren Preis (Bruttobetrag ei...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 2.6 VGA als Korrekturregelung

Nach der Rechtsprechung des BFH[1] dient das Instrument der verdeckten Gewinnausschüttung der Gewinnkorrektur, die außerhalb der Steuerbilanz vorzunehmen ist. Die Einkommensermittlung einer Kapitalgesellschaft erfolgt in zwei Stufen: Betriebsvermögensvergleich gem. § 4 Abs. 1 EStG Außerbilanzielle Korrekturen. Auf der ersten Stufe wird der Gewinn nach den Grundsätzen des Bilanzr...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 2.7 Vergleich mit Fremdgeschäft

Eine eigene Bewertungsvorschrift für die vGA existiert nicht. Die Bewertung ergibt sich vielmehr aus § 8 Abs. 3 Satz 2 bzw. aus § 8 Abs. 3 Satz 1 KStG. Die vGA ist in der Höhe anzusetzen, in der das Vermögen der Kapitalgesellschaft bilanziell gemindert bzw. nicht erhöht wurde. Danach ist das Einkommen so zu ermitteln, wie es sich ohne die vGA ergeben hätte.[1] Es wird also e...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 2.8 Ansatz der vGA als Beteiligungsertrag beim Gesellschafter

Hält der Gesellschafter seine Beteiligung im Privatvermögen, ist die vGA im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen anzusetzen. Beim Gesellschafter unterliegen vGA der Abgeltungssteuer i. H. v. 25 %. Kapitalerträge, die nicht der Kapitalertragsteuer von 25 % unterlegen haben, sind in der Einkommensteuererklärung anzugeben und werden im Rahmen der Veranlagung nachversteuert....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.2.3.1 Unmittelbare Anwendung der AO

Rz. 21 Die Datenschutzaufsicht des BfDI bezieht sich nur auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Anwendungsbereich der AO. Diese gilt für alle Steuern[1], die durch Bundesrecht oder das Recht der Europäischen Union geregelt sind soweit sie durch Bundesfinanzbehörden oder durch Landesfinanzbehörden verwaltet werden. Unter den Steuerbegriff fallen auch Steuererstattung...mehr

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Gesonderte Feststellung des steuerlichen Einlagekontos bei Betrieben gewerblicher Art

Kommentar Der BFH hat zu Fragen der Feststellung des steuerlichen Einlagekontos bei Betrieben gewerblicher Art (BgA) ohne eigene Rechtspersönlichkeit entschieden. Nun hat die Finanzverwaltung ihre bisherige Rechtsauffassung zu Auslegungsfragen des § 20 Abs. 1 Nr. 10 EStG bei BgA als Schuldner der Kapitalerträge angepasst. Der BFH (Urteil v. 30.9.2020, I R 12/17) hat entschied...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Abmilderung/Erhöhung der Haftung beim Zuwendungsempfänger

Tz. 37 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 In der gesetzlichen Vorschrift des § 10b Abs. 4 EStG (Anhang 10), § 9 Abs. 3 KStG (Anhang 3), § 9 Nr. 5 GewStG (Anhang 7) sind die Haftungstatbestände für den Zuwendungsempfänger geregelt (Aussteller-/Veranlasserhaftung). Der Haftungsbetrag wurde bisher bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer stets auf die ungefähre Höhe der nichtrechtmäßi...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Heimatabende

Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Vereine, deren Satzungszweck die Förderung der Heimatpflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 22 AO, Anhang 1b) und/oder des Brauchtums (§ 52 Abs. 2 Nr. 23 AO, Anhang 1b) ist, führen häufig Heimatabende durch. Bei den Heimatabenden werden regelmäßig traditionelle volkstümliche Musik, Tänze oder Redebeiträge vorgeführt. So treten bei den Heimatabenden Blaskapellen, Musi...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Persönliche Haftung aufgrund des Spendenrechts

Tz. 25 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Die Spendenhaftung betrifft jeden Spenden empfangenden Verein bzw. im Hinblick auf die Veranlasserhaftung jede für den Verein entsprechend handelnde Person. Der Vertrauensschutz kann also im Hinblick auf den Spendenabzug einen Haftungstatbestand beim begünstigten Verein begründen. Hierbei sind nach § 10b Abs. 4 EStG (Anhang 10), § 9 Abs. 3 K...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Haftung für Zuwendungen/Spenden

Tz. 20 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Die Spendenhaftung fällt nicht in den Anwendungsbereich der §§ 69ff. AO (Anhang 1b). Während es sich bei dieser um eine Haftung der für bestimmte steuerliche Pflichten Verantwortlichen oder der Vertreter und Geschäftsführer gemeinnütziger Körperschaften handelt, stellt die Spendenhaftung eine Haftung gemeinnütziger Körperschaften als solcher...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gestaltungsmissbrauch (§ 42... / 6. Körperschaftsteuer

a) Zwischengeschaltete Kapitalgesellschaften Zur Frage des Rechtsmissbrauchs bei zwischengeschalteten Kapitalgesellschaften hat der BFH entschieden, dass es dem Steuerpflichtigen grundsätzlich freisteht, bestimmte Einkünfte nicht in eigener Person zu erzielen, sondern die in Frage stehende Einkunftsquelle auf eine dauerhaft zwischengeschaltete Kapitalgesellschaft, deren Antei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gestaltungsmissbrauch (§ 42... / b) Cum-Cum-Geschäfte

Bei Cum-Cum-Geschäften liegt nach Auffassung des Hessischen FG ein Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten nach § 42 AO vor, wenn wechselseitige Wertpapierübertragungen zur Erlangung der Steuerfreiheit nach § 8b Abs. 1 KStG im wirtschaftlichen Ergebnis ohne betragsmäßige Ertragsänderung lediglich zu einer steuerlichen Umqualifizierung von Zinserträgen in Dividendener...mehr