Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.8 Verhältnis des § 52 Abs 1 AO zu § 52 Abs 2 AO

Tz. 28 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Zum Verhältnis des § 52 Abs 1 AO zu Abs 2 dieser Vorschrift s Urt des BFH v 29.10.1997 (BStBl II 1998, 9). Danach sind die im abschließenden Katalog des § 52 Abs 2 AO aufgezählten Tätigkeiten von vornherein aufgr ihrer ausdrücklichen ges Festlegung als Förderung der Allgemeinheit iSd § 52 Abs 1 AO anzusehen.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.7 Rangfolge des § 52 Abs 1 AO und des § 51 Abs 2 AO bei Auslandssachverhalten

Tz. 27 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Vorgehensweise bei Ausl-Sachverhalten stellt sich wie folgt dar: Bei gemeinnützigen Tätigkeiten, die im Ausl ausgeübt werden, ist – im 1. Schritt – zunächst zu prüfen, ob eine Förderung der Allgemeinheit iSd § 52 Abs 1 AO vorliegt und ob die übrigen gemeinnützigkeitsrechtlichen Voraussetzungen der §§ 55ff AO erfüllt sind. Erst anschließe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Abgeschlossener Katalog der gemeinnützigen Zwecke (§ 52 Abs 2 S 1 Nr 1–25 AO)

Tz. 29 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Durch das Ges zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements v 10.10.2007 (BGBl I 2007, 2332, BStBl I 2007, 815) ist mit der Änderung des § 52 Abs 2 AO mit Wirkung seit 01.01.2007 ein abgeschlossener Katalog der gemeinnützigen Zwecke an die Stelle der früheren "Aufzählung" (s BT-Drs 16/5200,20) getreten (s BT-Drs 16/5200, 20). Die g...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Handelsrechtlicher Umwandlungsstichtag

Tz. 18 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Nach § 5 Abs 1 Nr 6 UmwG (Verschmelzung) bzw nach § 126 Abs 1 Nr 6 UmwG (Spaltung) ist der hr-liche Umwandlungsstichtag (Zeitpunkt, von dem an die Handlungen des übertragenden Rechtsträgers als für Rechnung des übernehmenden Rechtsträgers vorgenommen gelten), zwingend zu vereinbaren und im Vertrag zu benennen. Das gilt auch für Umwandlungen n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.5 Festlegung von offenen Gewinnausschüttungen an gemeinnützige Anteilseigner im Gesellschaftsvertrag

Tz. 275 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Sieht der Gesellschaftsvertrag einer gGmbH GA an gemeinnützige AE ausdrücklich vor, so ist bereits in diesem Vertrag eine zusätzliche "Verwendungsaufl" dahingehend erforderlich, dass die AE die oGA ausschl und unmittelbar für ihre st-begünstigten -Zwecke zu verwenden haben. Nur unter dieser Voraussetzung kann uE die oGA als Zuwendung iSd § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.4.2 Erteilung des Freistellungsbescheids (§ 60a Abs 2 AO)

Tz. 138 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Feststellung erfolgt auf Antrag der Kö, wobei die Antragstellung formlos möglich ist (s AEAO Nr 5 zu § 60a Abs 2). Der Antrag kann auch außerhalb eines lfd Veranlagungsverfahrens gestellt werden (s BT-Drs 17/11316, 18), oder von Amts wegen bei der Veranlagung zur KSt, wenn bisher noch keine Feststellung erfolgt ist. Ein einmal erteilter F...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.8.3 Erstattung der Kapitalertragsteuer in besonderen Fällen

Tz. 177 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Sofern die KapSt bei Kap-Erträgen, die stbefreiten inl Kö zugeflossen sind, deswegen einbehalten worden ist, weil dem Schuldner der Kap-Erträge oder der auszahlenden Stelle die Bescheinigung nach § 44a Abs 4 S 3 EStG nicht vorlag und der Schuldner oder die auszahlende Stelle von der Möglichkeit der Änderung der St-Anmeldung nach § 44b Abs 5...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.10 Gemeiner Wert der Sacheinlagen (§ 55 Abs 2 AO)

Tz. 77 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Zu § 55 Abs 2 AO (Ermittlung des gW der geleisteten Sacheinlagen zum Zeitpunkt ihrer Leistung) s Tz 65.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.3 Festlegung der Übernahme der Gründungskosten im Gesellschaftsvertrag

Tz. 272 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Sollte eine Regelung im Gesellschaftsvertrag völlig fehlen, so ist dies – naturgemäß – für die satzungsmäßige Gemeinnützigkeit unschädlich. Ist die Übernahme der Gründungskosten im Gesellschaftsvertrag dagegen ohne betragsmäßige Begrenzung vorgesehen, so verstößt der Gesellschaftsvertrag gegen die Selbstlosigkeit, weil er vorsieht, dass die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.4 Gesonderte Feststellung der satzungsmäßigen Gemeinnützigkeit (§ 60a AO)

Tz. 135 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nach § 60 a AO erfolgt eine gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen. Die Neuregelung ist am 29.03.2013 in Kraft getreten (s Art 12 Abs 2 iVm Art 1 Nr 5 des Ehrenamtsstärkungsges v 21.03.2013, aaO). Nach § 60a AO wurde das bisher nur im AEAO geregelte vorläufige Anerkennungsverfahren als förmliches Feststell...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.5 Satzungsmäßige Vermögensbindung (§ 61 Abs 1 und 2 AO)

Tz. 142 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Zur erforderlichen satzungsmäßigen Vermögensbindung s § 61 AO, AEAO Nr 1 und Nr 5–7 zu § 61 sowie die Mustersatzung (Anl 1 zu § 60 AEAO). Der Grundsatz der Vermögensbindung kann nach § 5 der amtl Mustersatzung wie folgt verankert werden: Namentliche (konkrete) Benennung der öff-rechtlichen oder st-begünstigten Kö, auf welche das Vermögen übe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Seeger/Brox, Das Ende der St-Begünstigung für Selbstversorgungsbetriebe nach § 68 Nr 2b AO?, DStR 2009, 2459. Tz. 231 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Als Selbstversorgungsbetriebe von Kö kommen nur Dienstleistungsbetriebe, nicht dagegen Handelsbetriebe in Betracht (s Urt des BFH v 18.10.1990, BStBl II 1991, 268, Gründe, II.1c, letzter Abs). Die Kantine einer Beschäftigungs- und Qua...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.4.5 Einrichtungen der Fürsorgeerziehung und der Erziehungshilfe (§ 68 Nr 5 AO)

Tz. 237 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die in § 68 Nr 5 AO aufgeführten ZwB zählen gleichzeitig zu den Wohlfahrtspflegeeinrichtungen iSd § 66 AO (s AEAO Nr 3 zu § 66). Den Begriff der Fürsorgeerziehung gibt es seit der Aufhebung des Jugendwohlfahrtsges nicht mehr (s Creifels, Rechtswörterbuch, 16. Aufl, Vlg C.H. Beck, "Fürsorgeerziehung").mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4 Tatsächliche Geschäftsführung

Tz. 280 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Auch bei der gGmbH muss die tats Geschäftsführung auf die ausschl und unmittelbare Erfüllung der st-begünstigten Zwecke gerichtet sein und den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags entspr (s § 63 Abs 1 AO). 10.4.1 Abgrenzung der einzelnen Tätigkeitsbereiche und Einkommensermittlung Tz. 281 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die generelle Sphärenabgr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.9.1 Allgemeines

Tz. 55 Stand: EL 73 – ET: 12/2011 Da die übertragende Kö zivilrechtlich noch bis zur Eintragung der Umwandlung in das H-Reg fortbesteht, kann sie bis dahin noch GA vornehmen. Bei der Verschmelzung einer Kö auf eine andere Kö stellt sich die Frage, bei welcher der Gesellschaften die GA stlich abzuwickeln sind. Bei der Verschmelzung einer Kö auf eine Pers-Ges ist zu entscheiden...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2 Geltung des Ausschließlichkeitsgrundsatzes nur im ideellen Bereich

Tz. 82 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nicht vom Auschließlichkeitsgrundsatz betroffen werden die Vermögensverwaltung (s § 14 S 3 AO; Tz 93), die nach § 58 AO zulässigen Nebentätigkeiten (s Tz 96) und der wG (s §§ 14, 64 AO, hierzu s Tz 128). Werden diese Betätigungen neben der eigentlichen st-begünstigten Tätigkeit ausgeübt, so steht dies der StBefreiung (von der der wG selbst, sofe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.3 Dachverbände (§ 57 Abs 2 AO)

Tz. 90 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Eine Ausnahme von der für die StBefreiung erforderlichen Unmittelbarkeit enthält § 57 Abs 2 AO. Danach wird eine Kö, in der st-begünstigte Kö zusammengefasst sind, einer unmittelbar st-begünstigte Zwecke verfolgenden Kö gleichgestellt. Verfolgt diese Kö selbst unmittelbar keine st-begünstigten Zwecke, so müssen alle angeschlossenen Kö ausnahm...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1 Mehrere wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (§ 64 Abs 2 AO)

Tz. 179 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Eine stbefreite Kö kann mehrere wG unterhalten. Gem § 64 Abs 2 AO ist die Zusammenfassung mehrerer wG zu einem wG zulässig (s AEAO Nr 14 zu § 64 Abs 2). Aufgr dieser Regelung können nicht nur stlich, sondern auch gemeinnützigkeitsrechtlich Überschüsse und Verluste einzelner wG miteinander st-unschädlich verrechnet werden (s BT-Drs 11/4176, 9...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.5 Schätzung des Reingewinns bei Altmaterialverwertung (§ 64 Abs 5 AO)

Tz. 192 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Mit § 64 Abs 5 AO wurde eine erleichterte Besteuerung für Überschüsse aus der Verwertung unentgeltlich erworbenen Altmaterials eingeführt. Danach kann der Überschuss iHd branchenüblichen Reingewinns geschätzt werden. Begünstigt durch diese Regelung werden nur Altmaterialsammlungen (Sammlung und Verwertung von Lumpen, Altpapier, Schrott; s A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.9.3 Vermögensübertragung bei Betrieben gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts

Tz. 157 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Tz 154 gilt entspr, sofern die Kö d öff Rechts, die den stfreien BgA unterhalten hat, nicht die Empfängerin des Vermögens auf Grund der Vermögensbindung ist. Zur Gemeinnützigkeit von BgA s Tz 289 ff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.4 Neuer § 57 Abs 3 AO: Kooperationen zwischen gemeinnützigen Körperschaften

Tz. 91 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Regelungen zur Unmittelbarkeit in § 57 AO wurden durch das JStG 2020 um folgende Abs 3 und 4 erweitert: Zitatmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.4.4 Nutzungsgebundenes Vermögen; Erwerb aus zeitnah zu verwendenden Mitteln möglich

In Anbetracht der Neuregelungen in § 57 Abs 3 und § 58 Nr 1 AO und unter Berücksichtigung der Ges-Begr zu § 58 Nr 1 S 2 AO sollten WG, die anderen gemeinnützigen Organisationen oder jur Pers d öff Rechts in Verfolgung eines eigenen gemeinnützigen Satzungszwecks unentgeltlich oder verbilligt, dh gegen reinen Kostenersatz, überlassen werden, nutzungsgebundenes Vermögen darstel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise: Allgemeine Literaturhinweise:

Schult/Meining, Betätigung dt gemeinnütziger Kö im Ausl, FR 2005, 977; Thömmes/Nakhai, Gemeinnützigkeitsrecht – Förderung der Allgemeinheit und Satzungsbestimmungen zur Ausschließlichkeit und Unmittelbarkeit – Anm zu dem BMF-Schr v 20.9.2005 – IV C 4 – S 0181–9/05, DB 2005, 2259; Martini, Der Gemeinnützigkeitsstatus beschr stpfl Kö, ISR 2015, 97; Weitemeyer/Bornemann, Problemst...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.9 Verletzung der Vermögensbindung in der tatsächlichen Geschäftsführung (§ 63 Abs 2, 2. HS AO)

Tz. 154 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Auch in der tats Geschäftsführung ist die Vermögensbindung zu beachten (s § 63 Abs 2 2. HS AO). Besondere Bedeutung kommt dabei der Frage zu, wie bei Auflösung (Aufhebung) oder Zweckwegfall der Kö die aufgr der Vermögensbindung erforderliche Vermögensübertragung durchzuführen ist. Kommt die Kö der Vermögensübertragung nicht nach, führt dies ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.4.2 Zweckbetriebseigenschaft bei Entgeltlichkeit

Entgeltliche Tätigkeiten iSd § 57 Abs 3 S 1 AO begründen einen ZwB, wenn diese Tätigkeiten und die Tätigkeiten der anderen gemeinnützigen Kooperationspartner in der Zusammenschau die Voraussetzungen eines ZwB erfüllen (§ 57 Abs 3 S 2 AO). In dem obigen Bsp begründet die "Krankenhauswäscherei GmbH" mit ihren entgeltlichen Dienstleistungen für einen gemeinnützigen Krankenhausb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.5.1 Gemeinnützigkeitsrechtliche Folgen

§ 57 Ab. 4 AO lässt die Schlussfolgerung zu, dass Beteiligungen an gemeinnützigen Kap-Ges nutzungsgebundenes Vermögen darstellen (§ 55 Abs 1 Nr 5 S 2 AO). Dies hat uE zur Folge, dass für den Erwerb solcher Beteiligungen zeitnah zu verwendende Mittel verwendet werden dürfen (§ 55 Abs 1 Nr 5 S 2 AO). Aus Sicht eines gemeinnützigen Erwerbers mach es keinen Unterschied mehr, ob er...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.9.2 Vermögensübertragung bei Stiftungen

Tz. 156 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Sofern der Stifter auf die Rückgewähr des von ihm eingebrachten Stiftungsvermögens und der von ihm geleisteten Sacheinlagen von vornherein verzichtet hat, ist ebenfalls das gesamte Vermögen auf den Begünstigten zu übertragen. Hat der Stifter jedoch Anspruch auf Rückgewähr des Stiftungsvermögens und der von ihm geleisteten Sacheinlagen, ist n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.5.3 Ausgliederung von nutzungsgebundenem Vermögen

Gliedert eine gemeinnützige Kö nutzungsgebundenes, zB zu einem ZwB gehörendes Vermögen auf eine gemeinnützige TG aus und überlässt sie ihr wes Betriebsgrundlagen zur Nutzung, kam es bislang zu einem Wechsel der überlassenen WG von der originär gemeinnützigen Sphäre (ideeller Bereich, ZwB) in den Mittelbeschaffungsbereich (Vermögensverwaltung oder stpfl wG). Dieser Sphärenwech...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise: Allgemeiner Literaturhinweis:

Gast-de Haan, Die Förderung der "Allgemeinheit" als Voraussetzung für die stliche Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Vereinen, DStR 1996, 405; Droege, Europäisierung des Gemeinnützigkeitsrechts – Der offene St-Staat im europäischen Gemeinwohlverbund, StuW 2012, 256; Schienke-Ohletz, Besonderheiten des Gemeinnützigkeitsrechts bei Förderung der Entwicklungsarbeit, FR 2012, 616...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Steuerliche Übertragungsbilanz

Tz. 35 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Die Vorschriften über die stliche Übertragungs-Bil, die als Sonderregelungen zT deutlich von den hr-lichen Regelungen abweichen, finden sich in den §§ 3 und 11 UmwStG. Da die übertragende Kö als mit Ablauf des stlichen Übertragungsstichtags aufgelöst gilt, hat sie auf diesen Stichtag ihre Umwandlungs-Bil aufzustellen (s UmwSt-Erl 2011, Rn 02....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.8.4 Übertragung eines Zweckbetriebs auf eine steuerpflichtige Tochter-GmbH

Tz. 205 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Sachverhalt 4: Verkauf ZwB an stpfl GmbH Stliche Folgen: Die Einbringung des ZwB nach § 20 UmwStG in eine stpfl Tochter-GmbH würde zu einem Verstoß gegen das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung nach § 55 Abs 1 Nr 5 AO führen. Denn Vermögen, welches bisher für gemeinnützige Zwecke genutzt wurde, würde nunmehr stpfl Zwecken zugeführt. Dadurch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.2 Ausgleichs- und Verrechnungsverbot für außerhalb des steuerlichen Rückwirkungszeitraums realisierte stille Lasten (§ 2 Abs 5 S 2 UmwStG)

Rz. 140 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Durch S 2 des § 2 Abs 5 UmwStG werden die Rechtsfolgen des S 1 (s Tz 138) auf negative Eink des übernehmenden Rechtsträgers aus der tats oder (gem S 3 und 4) fiktiven Veräußerung von iR der Umwandlung übergegangenen Finanzinstrumenten oder Anteilen an Kö erweitert, die außerhalb des Rückwirkungszeitraum bis zu dem in S 4 bezeichneten Zeitpu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.2 Zweckidentität

Der neue § 58 Nr 1 S 1 AO erfasst Zuwendungen für die Verwirklichung "st-begünstigter Zwecke" Nach dem weit gefassten Wortlaut und vom ges-geberischen Ziel, im Zuge der Aufhebung des § 58 Nr 2 AO einen einheitlichen Zuwendungstatbestand zu schaffen, erfasst § 58 Nr 1 AO auch Zuwendungen für die Verfolgung anderer als der eigenen st-begünstigten Satzungszwecke. Die früher in ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1 Beschränkt steuerpflichtige Körperschaften

Tz. 262 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Durch das JStG 2009 wurde die StBefreiung nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG auf diejenigen ausl Kö ausgedehnt worden, die st-begünstigte Zwecke iSd § 5 Abs 1 Nr 9 KStG verfolgen und in der EU oder in Teilen des EWR-Raums ansässig sind. Danach kommt die StBefreiung nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG aufgr der gleichzeitigen Änderung des § 51 Abs 2 AO durch das ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.7.2 Steuerliche Behandlung beim Sponsor

Tz. 199 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Zum Abzug der Aufwendungen als BA gilt Folgendes: Aufwendungen des Sponsors sind BA, wenn der Sponsor wirtsch Vorteile, die insbes in der Sicherung oder Erhöhung seines unternehmerischen Ansehens liegen können, für sein Unternehmen erstrebt oder für Produkte seines Unternehmens werben will. Das ist insbes der Fall, wenn der Empfänger der Lei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.3.5 Ausgleich von Verlusten eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs

Tz. 53 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Im Fall des Ausgleichs der Verluste eines wG aus anderen Mitteln der Kö (Beiträge, Spenden, Zuschüsse, Überschüsse aus ZwB, Vermögen, Erträge aus Vermögensverwaltung, auch Gewinne aus anderen wG) sind durch eine Anwendungsregelung der Fin-Verw (s Schr des BMF v 19.10.1998, BStBl I 1998, 1423) wes Änderungen eingetreten. Die aktuelle Verw-Auf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.8.2 Einbringung eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs in eine steuerpflichtige Tochter-GmbH nach § 20 UmwStG

Tz. 203 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Sachverhalt 2: Ausgliederung eines wG in eine stpfl GmbH Stliche Folgen: Durch eine Ausgliederung des stpfl wG wird vermieden, dass die wirtsch Zwecke der gemeinnützigen Kö das Gepräge geben und dadurch die Selbstlosigkeit nach § 55 AO gefährdet ist. Die Einbringung kann durch Ausgliederung im Wege der partiellen Gesamtrechtsnachfolge nach d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.2 Problematik der Zulässigkeit des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs

Tz. 166 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Für st-begünstigte Kö iSd § 51ff AO ist die Zulässigkeit des wG uE sowohl im Hinblick auf die Selbstlosigkeit (s § 55 AO) als auch wegen der Ausschließlichkeit (s § 56 AO) problematisch: Für den eigentlichen ideellen Bereich wird Selbstlosigkeit (s § 55 AO) verlangt, dh es dürfen insoweit nicht in erster Linie eigenwirtsch Zwecke verfolgt we...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3 Geltungsbereich der Vorschrift

Tz. 3 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 § 30 KStG gilt pers für unbeschr und für beschr Stpfl. Sachlich gilt die Vorschrift für die durch Verwirklichung der Tatbestandsmerkmale des KStG (ggf iVm denjenigen des EStG) entstehende KSt, gleichgültig, ob sie auf stpfl inl oder ausl Eink entfällt.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3 Mittelwertweitergabe (§ 58 Nr 1 AO) an ausländische Körperschaften

Tz. 264 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Regelungen zur Mittelweitergabe (§ 58 Nr 1 u 2 AO) wurden durch das JStG 2020 v 21.12.2020 in § 58 Nr 1 vereinheitlicht. Ausführlich hierzu Tz 98. Tz. 265 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Weitergabe eigener Mittel ist an folgende Mittelempfänger unschädlich: inl st-begünstigte Kö, die in § 5 Abs 2 Nr 2 KStG aufgeführten Kö, jur Pers d öff Rec...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.7.3.1 Kein Korrespondenzprinzip

Tz. 200 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Der Vorteil beim Sponsor – also sein BA-Abzug – kann jedoch beim Empfänger mit stlichen Nachteilen verbunden sein, da es sich bei den Sponsoringeinnahmen grds um stpfl Entgelt handelt. Dieses Entgelt ist als Einnahme im stpfl wG nach § 64 AO eines gemeinnützigen Vereins oder im stpfl BgA nach § 4 KStG einer öff-rechtlichen Kö zu erfassen un...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Bedeutung und Inhalt der Vorschrift

Tz. 1 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 § 30 KStG regelt für die vd Erhebungsformen der KSt (Erhebung durch St-Abzug, durch die Festsetzung von Vorauszahlungen und durch St-Veranlagung) den Zeitpunkt der Entstehung der KSt. § 30 KStG füllt damit die Blankettnorm des § 38 AO aus, die allg bestimmt, dass die Ansprüche aus dem St-Schuldverhältnis entstehen, sobald der Tatbestand verwi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.11 Freie Rücklagen (§ 62 Abs 1 Nr 3 AO) und Rücklage zum Erwerb von Gesellschaftsrechten zur Erhaltung der Beteiligungsquote (§ 58 Nr 10 und § 62 Abs 1 Nr 4 AO)

Tz. 113 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Neben der gebundenen Rücklage nach § 62 Abs 1 Nr 1 AO kann eine Kö auch sog freie Rücklagen (s § 62 Abs 1 Nr 3 AO) – sowie Rücklagen zum Erwerb von Gesellschaftsrechten zur Erhaltung der Beteiligungsquote (s § 62 Abs 1 Nr 4 AO) bilden. 5.4.11.1 Freie Rücklagen (§ 62 Abs 1 Nr 3 AO) Tz. 114 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 § 62 Abs 1 Nr 3 AO sieht vo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Thiel, Die gGmbH – Wesensmerkmale und kstliche Struktur, GmbHR 1997, 10; Neumayer/Schmidt, Einsatzmöglichkeiten und Risiken für GmbH im Gemeinnützigkeitsrecht, GmbH-StB 1998, 72; Wochner, Die Stiftungs-GmbH, DStR 1998, 1835; Priester, Nonprofit-GmbH – Satzungsgestaltung und Satzungsvollzug, GmbHR 1999, 149; Brinkmeier, VGA bei gGmbH? GmbH-StB 2000, 298; Wachter, Die Stiftungs-Gmb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.3.5.2 Zugrundelegung des einheitlichen steuerlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs

Tz. 55 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Maßgeblich ist zunächst das Ergebnis des einheitlichen stpfl wG ( § 64 Abs 2 AO). Eine Verwendung von Mitteln des ideellen Bereichs für den Ausgleich des Verlustes eines einzelnen wG liegt deshalb nicht vor, soweit der Verlust bereits im Entstehungsjahr mit Gewinnen anderer stpfl wG verrechnet werden kann. Hinweis: Für die Prüfung, ob ein Verl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.3.5.1 Überblick

Tz. 54 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Praxishinweis: Verluste aus der Vermögensverwaltung dürfen gemeinnützigkeitsrechtlich ebenfalls nicht mit Mitteln des st-begünstigten Bereichs ausgeglichen werden (vgl AEAO Nr 9 zu § 55 Abs 1 Nr 1). Danach gelten die Regelungen in Nr 4 bis 8 entspr für die Vermögensverwaltung. Im Ergebnis sind für den gemeinnützigkeitsunschädlichen Verlustausg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.13 Generell zulässige Mittelzuführungen zum Vermögen (§ 62 Abs 3 AO)

Tz. 120 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nach § 62 Abs 3 AO steht es der StBefreiung nicht entgegen, dass eine Kö folgende Mittel ihrem Vermögen zuführt: Zuwendungen von Todes wegen, wenn der Erblasser keine Verwendung für den lfd Aufwand der Kö vorgeschrieben hat, Zuwendungen, bei denen der Zuwendende ausdrücklich erklärt, dass sie zur Ausstattung der Kö mit Vermögen oder zur Erhöh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.17 Zuschüsse an Wirtschaftsunternehmen durch von Gebietskörperschaften errichtete Stiftungen (§ 58 Nr 9 AO)

Tz. 124 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die durch § 58 Nr 9 AO vorgenommene Ausweitung des Katalogs der zulässigen Nebentätigkeiten begünstigt nur von einer Gebiets-Kö errichtete Stiftungen. Unklar ist, ob danach nur ausschl von Gebiets-Kö errichtete Stiftungen oder auch Stiftungen begünstigt sind, deren Stiftungs-Kap nur anteilig von Gebiets-Kö zur Verfügung gestellt worden ist....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.4 Zweckbetriebe im Sinne des § 68 AO

Tz. 229 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Der Katalog der in § 68 AO aufgeführten ZwB ist abschließend. Dies ergibt sich aus der Eingangsformulierung "ZwB sind auch". Aufgr dieser Eingangsformulierung müssen außerdem ZwB iSd § 68 AO die allg ZwB-Voraussetzungen des § 65 Nr 2 und 3 AO nicht erfüllen. Die Wettbewerbsklausel iSd § 65 Nr 3 AO hat deshalb insoweit keine Bedeutung. 6.4.4....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.9.2.3 Gewinnausschüttungen im Verhältnis zwischen Überträgerin und Übernehmerin

Tz. 65 Stand: EL 73 – ET: 12/2011 Bei GA zwischen übertragender und übernehmender Kö ist zwischen folgenden Sachverhalten zu unterscheiden: Tz. 66 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Fall A: Ausschüttungen der übertragenden an die übernehmende Kö (Aufwärtsverschmelzung) Bei Vorliegen der in Tz 57 und 58 erläuterten Fallgruppe 1 (vor dem Übertragungsstichtag erfolgte GA) und Fallgruppe 2 ...mehr