Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Belastungswirkungen bei verdeckten Gewinnausschüttungen während der 18-jährigen Übergangszeit

Ausgewählte Literaturhinweise: Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und bei der AE-Besteuerung, DB 34/2000, Beil 10; GmbH-Beraterhinweise, Die vGA im Halbeinkünfteverfahren, GmbH-StB 2000, 346; Neu/Neumann/Neumayer, St-Optimierung nach der Unternehmens-StRef, Sonderheft EStB/GmbH-StB 2000; Schiffers, Die vGA im Halbeinkünfteverfahren, GmbH-StB 2000, 242; Binz/Sorg, Di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6 Abweichende Fälligkeit bei Liquidation (§ 38 Abs 6–8 KStG)

5.6.1 Körperschaften, die sich am 31.12.2006 bereits in Liquidation befinden Tz. 74 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Nach § 38 Abs 6 S 2 und 4 KStG gilt für solche Kö und Pers-Vereinigungen nicht der zehnjährige Ablösungszeitraum, sondern der gesamte Anspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids fällig. Nach § 38 Abs 7 S 5 KStG erfolgt in diesem Fall die 5,5%ige...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Voraussetzungen der Option zum Teileinkünfteverfahren

2.1.1 Allgemeines Tz. 3 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Zum Teil-Eink-Verfahren kann optiert werden, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Ratierliche Fälligstellung des KSt-Erhöhungsbetrags (§ 38 Abs 4–10 KStG)

5.1 Das EK 02 wird abgeschafft, aber nicht für alle Tz. 60 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Das JStG 2008 vollzieht einen Schritt nach, der bereits im SEStEG fällig gewesen wäre. Es geht um die Abschaffung des Teilbetrags EK02 und der damit zusammenhängenden ausschüttungsabhängigen KSt-Erhöhung. Für die große Masse der Unternehmen, soweit sie nicht ohnehin unter die Kleinbetragsrege...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.8 Keine "Nachsteuer" bei nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG steuerbefreiten Körperschaften (§ 37 Abs 3 S 6 KStG)

Tz. 92 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Nach dem durch das UntStFG eingefügten § 37 Abs 3 S 6 KStG gelten die S 1–4 des § 37 Abs 3 KStG nicht für stbefreite Kö und Pers-Vereinigungen iSd § 5 Abs 1 Nr 9 KStG, soweit die Einnahmen in einem wG anfallen, für den die St-Befreiung ausgeschlossen ist. Nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG stbefreit sind Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen, die n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4 Abtretung oder Verpfändung des Auszahlungsanspruchs (§ 37 Abs 5 S 10 KStG)

Tz. 118 Stand: EL 70 – ET: 12/2010 Nach dem S 10 des § 37 Abs 5 KStG (eingefügt durch das JStG 2008) ist auf die Abtretung oder Verpfändung des Auszahlungsanspruchs § 46 Abs 4 AO nicht anzuwenden. § 37 Abs 5 S 10 KStG ermöglicht insbes die Abtretung des KSt-Guthabens an Banken und Kreditinstitute. Wegen der bei solchen Abtretungen bestehenden Risiken dahingehend, dass das FA ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Entsprechende Anwendung im Fall des § 4 UmwStG (§ 37 Abs 3 S 3 KStG)

Tz. 81 Stand: EL 78 – ET: 08/2013 Nach § 37 Abs 3 S 3 KStG sind die S 1 und 2 des § 37 Abs 3 KStG im Fall des § 4 UmwStG entspr anzuwenden. Für die Nach-St-Erhebung relevant ist nur die in den §§ 3–10 UmwStG geregelte Verschmelzung bzw der Formwechsel einer Kö auf eine Pers-Ges, an der unbeschr stpfl Kö oder Pers-Vereinigungen iSd § 37 Abs 1 KStG als MU beteiligt sind. Bei die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Festsetzung und Auszahlung des Anspruchs (§ 37 Abs 5 S 3ff KStG)

Tz. 113 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Nach § 37 Abs 5 S 3 KStG wird der Anspruch für den gesamten Auszahlungszeitraum – antragsunabhängig – festgesetzt. Diese Festsetzung wird durch gesonderten Bescheid des FA (außerhalb der üblichen St-Bescheide) erfolgen. Festgesetzt werden nicht die einzelnen Jahresraten, sondern der gesamte Auszahlungsanspruch. Das Gesetz äußert sich nicht zu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Allgemeines

Tz. 108 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Nach § 37 Abs 5 KStG hat die Kö, gegenüber der die Schlussermittlung des KSt-Guthabens ergangen ist oder deren Rechtsnachfolger innerhalb eines Auszahlungszeitraums von 2008 bis 2017 einen unverzinslichen Anspruch auf Auszahlung des zuletzt festgestellten KSt-Guthabens in zehn gleichen Jahresbeträgen (ebenso hierzu s Tz 116). Der Auszahlungs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.7.1 Allgemeines

Tz. 85 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Nach § 37 Abs 3 S 4 KStG hat die leistende Kö der Empfängerin die folgenden Angaben nach amtlich vorgeschriebenem Muster zu bescheinigen: Die St-Besch iSd § 37 Abs 3 S 4 KStG ist meist kein eigenständiges Papier. Sie wird in der Prax...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Halten der Beteiligung in einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder in einem Betrieb gewerblicher Art (§ 38 Abs 3 S 3 KStG)

Tz. 58 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Die Ausnahme von der KSt-Erhöhung gem S 1 des § 38 Abs 3 KStG greift nach dessen S 3 nicht, soweit die Leistung auf Anteile entfällt, die der stfreie Ausschüttungsempfänger in einem stpfl wG oder die eine jur Pers d öff Rechts in einem BgA hält, dh soweit die Anteile zum jeweiligen BV gehören. Das ist der Fall, wenn die Beteiligung zum BV des...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines

Tz. 47 Stand: EL 78 – ET: 08/2013 Nach § 38 Abs 3 S 1 KStG wird die KSt nicht erhöht, soweit eine von der KSt befreite Kö Leistungen vornimmt an Nach dem S 3 des § 38 Abs 3 KStG gilt die vorstehende Ausnahmeregelung von der Pflicht zur KSt-Erhöhung nicht (Rückausnahme), soweit die Leistung auf An...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2 Ratierliche Auszahlung innerhalb von zehn Jahren (§ 37 Abs 5 S 1 und 2 KStG)

Tz. 111 Stand: EL 88 – ET: 12/2016 § 37 Abs 5 S 1 KStG begründet den Anspruch der Kö auf Auszahlung des KSt-Guthabens in zehn gleichen Jahresraten innerhalb eines Auszahlungszeitraums von 2008 bis 2017. Das Jahr 2007 ist vom Gesetz ausgespart, dh GA in 2007führen weder zu einer KSt-Minderung nach früherem Recht (s § 37 Abs 1 – 3 KStG) noch leisten die FÄ in 2007 die erste der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.14 Auf Antrag Weiteranwendung der §§ 38, 40 KStG und § 10 UmwStG bei den ehemals gemeinnützigen Wohnungsunternehmen und bei steuerbefreiten Körperschaften (§ 34 Abs 14 KStG)

5.14.1 Allgemeines Tz. 85 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 § 34 Abs 14 KStG regelt eine Ausnahme von der verpflichtenden und abgeltenden Nachbelastung des Teilbetrags EK02. Danach können bei Wohnungsunternehmen von jur Pers d öff Rechts und bei stbefreiten Kö auf Antrag weiterhin die bisherigen Regelungen zur ausschüttungsabhängigen KSt-Erhöhung (§§ 38 und 40 KStG, § 10 UmwStG) ange...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4 Unterschiedliche steuerliche Folgen bei Finanzierung einer Leistung aus unterschiedlichen Bestandteilen der Rücklagen laut Steuerbilanz

2.3.4.1 Die für die Anwendung der §§ 27–29 und 36–38 KStG benötigten Rechengrößen Tz. 14c Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Unbefriedigend gelöst erscheint im neuen Recht die Vergabe der Definitionen für die vd Rechengrößen, deren Kenntnis zum Arbeiten mit den §§ 27 – 29 und 36 – 38 KStG unerlässlich ist, die jedoch im KStG nicht alle erläutert und zT sogar mit unterschiedlicher Beze...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Erstmalige Anwendung

Tz. 30 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach § 52 Abs 15 S 2 EStG idF des JStG 2010 ist die Neuregelung erstmals ab dem VZ 2011, dh für nach dem 31.12.2010 zufließende vGA anzuwenden. MaW: Für die in den VZ 2009 und 2010 zugeflossenen vGA bleibt es auch dann bei der Anwendung des gesonderten St-Tarifs, wenn die vGA das Einkommen der leistenden Kö gemindert hat. Ebenfalls hierzu s K...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.14.1 Allgemeines

Tz. 85 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 § 34 Abs 14 KStG regelt eine Ausnahme von der verpflichtenden und abgeltenden Nachbelastung des Teilbetrags EK02. Danach können bei Wohnungsunternehmen von jur Pers d öff Rechts und bei stbefreiten Kö auf Antrag weiterhin die bisherigen Regelungen zur ausschüttungsabhängigen KSt-Erhöhung (§§ 38 und 40 KStG, § 10 UmwStG) angewendet werden (ebe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.5.4 Begrenzung der EK 02-Verwendung auf 7/10 von dessen Bestand

Tz. 25 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Im Wortlaut des § 38 KStG nicht angesprochen ist die Begrenzung der Verwendung von EK 02 auf 7/10 von dessen Bestand. Eine solche Regelung ist zwingend, weil das EK 02 gem § 38 Abs 2 S 2 KStG auch um die KSt-Erhöhung verringert wird. Statt die EK 02-Verwendung gem § 38 Abs 1 S 4 KStG auf 7/10 der Leistung zu begrenzen, hat der Gesetzgeber des...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.5 Belastungswirkungen ab 2008/2009

Tz. 40a Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Völlig anders stellt sich wegen der Absenkung des KSt-Satzes auf 15 % und die Umstellung der bisherigen ausschüttungsabhängigen KSt-Erhöhung auf eine ratierliche Fälligstellung des KSt-Erhöhungsbetrags die Belastungsituation für VZ ab 2008 dar. Ab dann setzt sich die St-Belastung einer vGA auf der Ebene der Kö aus der 15%igen KSt zuz GewSt u...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Voraussetzungen

Tz. 27 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Voraussetzung für die Anwendung des § 32d Abs 2 Nr 4 HS 1 EStG ist, dass das Einkommen der leistenden Kö durch die Bezüge iSd § 20 Abs 1 Nr 1 und 9 EStG (bis zum VZ 2013: durch die vGA) gemindert worden ist. Das Einkommen der leistenden Kö ist dann gemindert, wenn der Bezug dem Unterschiedsbetrag nach § 4 Abs 1 EStG nicht hinzugerechnet worde...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.1 Körperschaften, die sich am 31.12.2006 bereits in Liquidation befinden

Tz. 74 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Nach § 38 Abs 6 S 2 und 4 KStG gilt für solche Kö und Pers-Vereinigungen nicht der zehnjährige Ablösungszeitraum, sondern der gesamte Anspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids fällig. Nach § 38 Abs 7 S 5 KStG erfolgt in diesem Fall die 5,5%ige Abzinsung des Ablösungsbetrags von Amts wegen (der in § 38 Abs 7 S 5 KStG e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.5.8 Fehlendes "verwendbares Eigenkapital"

Tz. 32 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Obwohl § 35 KStG 1999 nicht in die nF des KStG übernommen worden ist, kann das dort angesprochene Phänomen des "fehlenden VEK" auch nach dem Systemwechsel vorkommen. Das Problem tritt immer dann auf, wenn die H-Bil mehr ausschüttbares Vermögen ausweist als die St-Bil (s § 35 KStG 1999 Tz 5). Es kann weiter auftreten, wenn insbes mit einer vGA...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.8 Spätere Änderung des Auszahlungsbetrags (§ 38 Abs 10 iVm 37 Abs 6 KStG)

Tz. 78 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Nach § 38 Abs 10 KStG ist ua § 36 Abs 6 KStG entspr anzuwenden. Da es bei der Anwendung des § 38 KStG um einen Zahlungsanspruch und bei der Anwendung des § 37 KStG um einen Auszahlungsanspruch geht, kann uE die entspr Anwendung des § 37 Abs 6 KStG nur bedeuten, dass die dortigen Regelungen (dazu s § 37 KStG Tz 119 – 121) im Bereich des § 38 K...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.6 "Kaskadeneffekte" bei der Anwendung des § 38 KStG

Tz. 34 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 § 38 KStG enthält für den Fall der KSt-Erhöhung keine dem § 37 Abs 3 KStG (dort für den Fall der KSt-Minderung) vergleichbare Regelung. Bei Übertragung der Grundsätze des § 37 Abs 3 KStG auf die Regelung des § 38 KStG müsste eine MG, wenn sie nach § 8b Abs 1 KStG bei der Einkommensermittlung außer Ansatz bleibende Bezüge vereinnahmt, die bei ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.3 Verdeckte Gewinnausschüttungen zwischen Körperschaften

Tz. 37 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Bei vGA zwischen Kö hat sich durch die UntStReform die Brisanz der vGA deutlich entschärft (s Schiffers, GmbHR 2001, 885). Folgende vGA zwischen Kö können vorliegen:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.7 Verschmelzungs- bzw spaltungsbedingter Vermögensübergang auf eine in einem Drittstaat ansässige nicht unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft; Verlegung des Sitzes oder der Geschäftsleitung in einen Drittstaat (§ 38 Abs 9 KStG)

5.7.1 Grundregel (§ 38 Abs 9 S 1 und 2 KStG) Tz. 76 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Geht das Vermögen einer unbeschr stpfl Kö oder Pers-Vereinigung durch einen der in § 1 Abs 1 Nr 1 UmwStG genannten Vorgänge (Verschmelzung, Auf- und Abspaltung iSd §§ 2, 123 Abs 1, 2 UmwG von Kö; vergleichbare ausl Vorgänge; Vorgänge iSd Art 17 der VO [EG] Nr 1435/2003, Nr 2157/2001 und des Art 19 d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.1 Allgemeines

Tz. 35 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Wer die Frage nach der St-Belastung der vGA im System des Halbeinkünfteverfahrens beantworten will, muss zwischen der St-Belastung unterscheiden, die eintrittmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.2 Entstehung des Anspruchs, Bilanzierung

Tz. 69 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Der Anspruch entsteht gem § 38 Abs 6 S 3 KStG kraft Gesetzes am 01.01.2007; er ist nicht verzinslich (s § 38 Abs 6 S 8 KStG). Dass die KSt-Erhöhung – anders als das Auszahlungsguthaben nach § 37 Abs 5 KStG – nicht am 31.12.2006, sondern am 01.01.2007 entsteht, soll verhindern, dass die Unternehmen bereits erstellte Bil auf den Schluss des Jah...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.1 Allgemeines

Tz. 3 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Zum Teil-Eink-Verfahren kann optiert werden, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.14.5 Verschmelzungs- oder spaltungsbedingter Vermögensübergang auf eine andere Körperschaft

Tz. 88 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach § 34 Abs 14 S6 KStG ist in entspr Anwendung des § 34 Abs 14 S4 und 5 KStG die KSt-Erhöhung fällig zu stellen, soweit das Vermögen der Kö oder ihres Rechtsnachfolgers durch Verschmelzung bzw durch Auf- oder Abspaltung ganz oder tw auf eine andere Kö übergeht und diese einen Antrag auf Weiteranwendung der ausschüttungsabhängigen KSt-Erhöhu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Hahne, Auswirkungen der Abgeltung-St auf die Besteuerung von Gesellschaftern insbes mittelständischer Kap-Ges, Stbg 2008, 477; Knebel/Spahn/Plenker, JStG 2008 – Änderungen im ESt-Recht, DB 2007, 2733; Groh, URef 2008/MoMiG 2008: Neuerungen bei § 17 EStG, FR 2008, 264; Kollruss, Abgeltung-St auf vGA trotz Nichtbesteuerung der vGA auf Gesellschaftsebene, BB 2008, 2437; Neumann/Sti...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.7.2 Antrag gilt für fünf Veranlagungszeiträume (§ 32d Abs 2 Nr 3 S 4 EStG)

Tz. 21 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Der Antrag auf Anwendung des Teil-Eink-Verfahrens muss nicht in jedem VZ erneut gestellt werden. Vielmehr gilt ein einmal wirksam gestellter Antrag für fünf aufeinanderfolgende VZ, soweit er nicht widerrufen wird (s § 32d Abs 2 Nr 3 S 4 EStG). Dies soll der Verfahrensvereinfachung dienen (s BT-Drs 16/7036, 14). Wegen der Frage, ob auch die An...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Rechtsfolgen der Option (§ 32d Abs 2 Nr 3 S 2 EStG)

Tz. 25 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Ist wirksam zum Teil-Eink-Verfahren optiert worden, sind für den jeweiligen VZ nach § 32d Abs 2 Nr 3 S 2 EStG insoweit § 3 Nr 40 S 2 und § 20 Abs 6 und 9 EStG nicht anzuwenden. Dh, dass die Einnahmen zu 60% stpfl sind und die WK zu 60% abgezogen werden können, wobei sich der St-Satz nach dem progressiven ESt-Tarif richtet. Der Sonder-St-Satz ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3 Sonderregelung für die Rückzahlung von Geschäftsguthaben an ausscheidende Genossenschaftsmitglieder (§ 38 Abs 1 S 6 und 7 KStG)

Tz. 14b Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Würde man die im Schr des BMF v 06.11.2002, (BStBl I 2003, 575 Tz 44) enthaltene Regelung, wonach zu den Leistungen iSd § 38 Abs 1 und 5 KStG auch Rückzahlungen aus dem "echten" Nenn-Kap gehören, auf Genossenschaften übertragen, die über einen Bestand an EK 02 verfügen, hätte dies zur Folge, dass die Rückzahlung von eingezahlten Geschäftsgut...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Allgemeines

Tz. 26 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach § 32d Abs 2 Nr 4 HS 1 EStG, der durch das JStG 2010 in den § 32d eingefügt worden ist, gilt der gesonderte St-Tarif nach § 32d Abs 1 EStG nicht für vGA, soweit diese das Einkommen der leistenden Kö gemindert haben. IRd AmtshilfeRLUmsG ist die bereits iRd JStG 2013 geplante Ausdehnung des materiellen Korrespondenzprinzips auf alle Einnahme...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.3 Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft

Tz. 6 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach § 32d Abs 2 Nr 3 S 1 EStG kann nur für die Kap-Erträge iSd § 20 Abs 1 Nr 1 und 2 EStG zum Teil-Eink-Verfahren optiert werden, die aus einer Beteiligung an einer Kap-Ges erzielt werden. Dies sind im Inl die GmbH, AG, SE oder KGaA, wobei bei der KGaA von § 20 Abs 1 Nr 1 und 2 EStG nur die Ausschüttungen auf die Kommanditaktien, nicht hingeg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4.1 Die für die Anwendung der §§ 27–29 und 36–38 KStG benötigten Rechengrößen

Tz. 14c Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Unbefriedigend gelöst erscheint im neuen Recht die Vergabe der Definitionen für die vd Rechengrößen, deren Kenntnis zum Arbeiten mit den §§ 27 – 29 und 36 – 38 KStG unerlässlich ist, die jedoch im KStG nicht alle erläutert und zT sogar mit unterschiedlicher Bezeichnung belegt sind. Das nachstehende Schaubild soll für Klarheit sorgen:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2 Verdeckte Gewinnausschüttungen an natürliche Personen

Tz. 36 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Auf der Ebene der ausschüttenden Kö führt im neuen Recht die Gewinnerhöhung aus dem Aufdecken einer vGA iHv 100 zunächst einmal zu einem St-Mehr von 38,65 (KSt-GewSt bei 400 % Hebesatz und SolZ). Auf der Ebene einer natürlichen Person als AE führt die vGA (bei einem ESt-Satz von 48,5 % zuz SolZ) zu einer St-Erstattung von 25,58, falls der Vor...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Rechtsfolgen

Tz. 29 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Liegt ein Anwendungsfall des § 32d Abs 2 Nr 4 HS 1 EStG vor, greift der gesonderte St-Tarif nicht, dh die Einnahmen unterliegen in voller Höhe der tariflichen ESt. Da sich in diesen Fällen die volle St-Pflicht wegen § 3 Nr 40 S 2 EStG nicht aus § 3 Nr 40 S 1 Buchst d S 2 und 3 EStG, sondern aus § 32d Abs 2 Nr 4 EStG ergibt, bleibt es bei dem ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.5.1 Allgemeines

Tz. 21 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Nach § 38 Abs 1 S 4 und 5 KStG idF des UntStFG gilt der Teilbetrag EK 02 als für Leistungen verwendet, soweit die auf den Schluss des vorangegangenen Wj ermitteltemehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.5.5 Maßgeblichkeit des Eigenkapitals laut Steuerbilanz

Tz. 26 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Der Reg-Entw des § 38 Abs 1 KStG (s BT-Drs 14/2683, 82) definierte den in § 38 Abs 1 S 4 iVm § 27 Abs 1 S 4 KStG angesprochenen Unterschiedsbetrag zwischen dem ausschüttbaren Gewinn (EK lt St-Bil abz gezeichnetes Kap abz stliches Einlagekonto) und dem Bestand des EK 02 noch ausgehend von der H-Bil. In der beschlossenen Gesetzesfassung wird st...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.1 Grundregelung

Tz. 68 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach § 38 Abs 6 S 1 KStG hat die Kö oder deren Rechtsnachfolger den nach § 38 Abs 5 KStG sich ergebenden KSt-Erhöhungsbetrag im Regelfall innerhalb eines Zeitraums von 2008 bis 2017 (Zahlungszeitraum) in zehn gleichen Jahresbeiträgen zu entrichten. Sonderregelungen gelten für Liquidationen, für bestimmte Umwandlungen und für Sitzverlegungen i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.2 Liquidationen, die nach dem 31.12.2006 beginnen

Tz. 75 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Nach § 38 Abs 8 KStG werden bei Liquidationen, die nach dem 31.12.2006 beginnen, alle entstandenen und festgesetzten KSt-Erhöhungsbeträge an dem 30.09. fällig, der auf den Zeitpunkt der Erstellung der Liquidationseröffnungs-Bil folgt. Bei einer Liquidationseröffnungs-Bil zB auf den 01.07.2012 betrifft das natürlich nur die ab dem 30.09.2012fä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.7.2 Ausnahmeregelung für Hinausumwandlungen sowie bei Verlegung des Sitzes bzw der Geschäftsleitung in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Tz. 77 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Nach § 38 Abs 9 S 3 KStG kommt es nicht zur sofortigen Fälligstellung des gesamten KSt-Erhöhungsbetrags, wenn der übernehmende Rechtsträger in einem anderen Mitgliedstaat der EU unbeschr stpfl ist oder die weggezogene Kö oder Pers-Vereinigung in einem anderen Mitgliedstaat der EU unbeschr stpfl wird. UE dürfte für den EWR-Raum nichts anders a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.5.9 Behandlung des Sonderausweises iSd § 28 Abs 1 S 3 KStG bei der Differenzrechnung

Tz. 33 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Wenn bei einer Kap-Erhöhung aus Gesellschaftsmitteln ein Sonderausweis iSd § 28 Abs 1 S 3 KStG nF zu bilden war (dazu s § 28 KStG Tz 23 ff), dann verändert der Sonderausweis die in § 38 Abs 1 S 4 KStG nF geregelte sog Differenzrechnung nicht idS, dass bei der Ermittlung des ausschüttbaren Gewinns (s § 27 Abs 1 S 4 KStG) nur derjenige Teil des...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.11 Anwendung des § 38 Abs 10 iVm § 37 Abs 7 S 1 KStG bei einem Gesamtrechtsnachfolger

Tz. 82 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Ebenso wie § 37 Abs 7 KStG nur für Anspruchsberechtigte gilt, denen gegenüber der Anspruch nach § 37 Abs 5 S 3 KStG festgesetzt wurde, gilt nach uE zutr Verw-Auff (s Schr des BMF v 14.01.2008, BStBl I 2008, 280) § 38 Abs 10 KStG nur für die ablösungsverpflichtete Kö. Die Regelung gilt darüber hinaus auch für Gesamtrechtsnachfolger, die der KS...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.13 Weiteranwendung des § 38 KStG und des § 40 Abs 5 und 6 KStG (§ 34 Abs 13d S 3 und 4 KStG)

Tz. 84 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach § 40 Abs 5 KStG werden eine grenzüberschreitende Verschmelzung auf eine ausl Kö sowie die Verlegung des Sitzes und/oder der Geschäftsleitung ins Ausl, wenn dadurch das Vermögen der Kö aus der unbeschr KSt-Pflicht ausscheidet, wie eine Vollauskehrung des Teilbetrags EK 02 mit der Folge der KSt-Erhöhung nach § 38 KStG behandelt. Eine sofor...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11 Haushaltsmäßige Verbuchung (§ 37 Abs 7 S 2 KStG)

Tz. 131 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Nach § 37 Abs 7 S 2 KStG ist die ratierliche Auszahlung des KSt-Guthabens aus den Einnahmen an KSt zu leisten. Diese Regelung richtet sich nicht an die Stpfl, sondern regelt die haushaltsmäßige Verbuchung der Auszahlung. Sie erscheint als Fremdkörper im KStG.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.10 Verschmelzung der verpflichteten Körperschaft auf eine Personengesellschaft bzw auf ein Einzelunternehmen

Tz. 81 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Der KSt-Erhöhungsanspruch ist mit seinem abgezinsten Wert in der stlichen Übertragungs-Bil der untergehenden Kö auszuweisen; auf ihrer Ebene verhindert § 38 Abs 10 iVm § 37 Abs 7 S 1 KStG die stliche Auswirkung der aus der Passivierung sich ergebenden Gewinnminderung. Die Passivierung des Anspruchs in der Übertragungs-Bil der Kö führt jedoch ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.12 Aufhebung des § 40 KStG und des § 10 UmwStG

Tz. 83 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Durch das JStG 2008 sind als Folgewirkung zur Streichung der ausschüttungsabhängigen KSt-Erhöhung § 40 KStG und § 10 UmwStG aufgehoben worden. Beide Vorschriften sind nach dem Systemwechsel von der bisherigen ausschüttungsabhängigen KSt-Erhöhung auf die neue ratierliche KSt-Erhöhung in zehn Jahresraten für die Masse der Unternehmen für den Reg...mehr