Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.2 Fremdkapitalüberlassung an die Personengesellschaft, an der die Kapitalgesellschaft zu mehr als 25% beteiligt ist

Tz. 471 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 § 8a Abs 5KStG nF ist nur dann einschlägig, wenn die Kap-Ges (gemeint ist wohl eine Kap-Ges iSd § 8a Abs 1 S 1 KStG nF, dh eine unbeschr oder beschr stpfl Kap-Ges, s Tz 137 ff) zu mehr als 25% an der Pers-Ges beteiligt ist und wenn das FK der Pers-Ges selbst überlassen wird. Wegen eines Beispiels, in dem die an der Pers-Ges beteiligte Kap-Ges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.4.1 Allgemeines

Tz. 14 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 § 8a KStG wurde durch das StandOG v 13.09.1993 (BStBl I 1993, 774) eingefügt und normierte erstmals seit Einführung des Anrechnungsverfahrens im Jahr 1977 die stlichen Auswirkungen einer übermäßigen Gesellschafter-Fremdfinanzierung. Damit hatte die über mehrere Legislaturperioden geführte Diskussion um die Möglichkeiten, wie einer zur Minimie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Abfindung von ausscheidenden Anteilseignern

Tz. 15a Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Nach § 29 UmwG muss die Übernehmerin den der Verschmelzung widersprechenden AE der Überträgerin den Erwerb der Anteile gegen Barabfindung anbieten, wobei das Angebot innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Umwandlung angenommen werden kann (s § 31 UmwG). Ebenfalls hierzu s § 127 UmwG (Spaltung) und s §§ ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6.9.2 "... dieses Fremdkapital ..."

Tz. 187 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Str ist, ob mit "dieses FK", das die Kap-Ges bei sonst gleichen Umständen auch von einem fremden Dritten hätte erhalten können,mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Anschaffung

Tz. 10 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Eine Anschaffung durch die übernehmende Pers-Ges oder natürliche Person iSd § 5 Abs 1 UmwStG liegt vor, wenn die Anteile entgeltlich (s Urt des BFH v 13.01.1993, BStBl II 1993, 346) und in das Gesamthandsvermögen bzw in das BV der übernehmenden natürlichen Person erworben werden. Das gilt auch, wenn die Anteile nach dem stlichen Übertragungss...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Einbringungsgeborene Anteile iSd § 21 UmwStG aF

Tz. 52 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Einbringungsgeborene Anteile iSd § 21 UmwStG sind vor Inkrafttreten des SEStEG insbes entstanden durchmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2.3 Fremdkapitalgewährung durch einen rückgriffsgesicherten Dritten

Tz. 288 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 UE sind aus den in Tz 283 angeführten Gründen (s Tz 283) die Rechtsfolgen des § 8a KStG auf die Ebene der FK-Nehmerin, dh auf die Einkommenserhöhung beschränkt. Die Zurechnung eines Beteiligungsertrags nach § 20 Abs 1 S 1 Nr 1 S 2 EStG bei dem unmittelbaren AE erfolgt uE nicht. Wegen der KapSt s Tz 268. GlA s Wassermeyer (DStR 2004, 749). AA...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.7.2 Der Regelungsinhalt des § 8a KStG

Tz. 24 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Nach § 8a KStG werden Vergütungen, die ein (inl oder ausl) wes beteiligter AE, eine (inl oder ausl) nahe stehende Person iSd § 1 Abs 2 AStG oder ein (inl oder ausl) rückgriffsgesicherter Dritter für die nicht nur kurzfristige Überlassung von FK an eine (unbeschr oder beschr stpfl) Kap-Ges erhält, bei Überschreiten der Freigrenze (250 000 EUR)...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.4.2 Auswirkungen bei der Personengesellschaft

Tz. 488 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Alt 1: Grds führt eine vGA iSd § 8a KStG zu den gleichen Rechtsfolgen wie eine vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG (s Tz 264). Fraglich erscheint jedoch, ob das auch für die Berücksichtigung einer vGA in den Fällen des § 8a Abs 5 KStG nF gilt. Eine Gleichbehandlung mit einer vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG würde bedeuten, dass alle Rechtsfolgen des § 8a KS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Allgemeines

Tz. 207 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Um Umgehungsmöglichkeiten des Grundtatbestands zu vermeiden, erweitert § 8a Abs 1 S 2 KStG idF des StandOG bzw idF des sog Korb II-Gesetzes; Abs 1 S 3 KStG idF des UntStFG den Personenkreis der FK-Geber. Es werden Gestaltungen einbezogen, in denen die Fremdfinanzierung durch Nichtgesellschafter erfolgt, nämlichmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2.3.1 Der mittelbare Anteilseigner ist Anteilseigner iSd § 8a KStG (Auffassung 1)

Tz. 318 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Unter den AE-Begriff fällt nach Verw-Auff und nach der tw in der Literatur vertretenen Auff auch der mittelbar beteiligte AE. Wegen Einzelheiten s Tz 143. Nach dieser Auff, der uE für § 8a KStG idF des StandOG zuzustimmen ist, muss auch dem mittelbar beteiligten AE ein anteiliges EK zugerechnet werden. Nach Verw-Auff wird für die mittelbar ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.1.1 Allgemeines

Tz. 321 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 § 8a Abs 2 S 2 KStG definiert das nach § 8a Abs 2 S 1 KStG als Ausgangsgröße für die Ermittlung des anteiligen EK des AE maßgebende EK der Kap-Ges als das in der H-Bil zum Schluss des vorangegangenen Wj ausgewiesene EK. Wegen des Abstellens auf den Schluss des vorangegangenen Wj s Tz 292 und 293. Wegen der Besonderheiten in Neugründungsfälle...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3 Verhältnis zum Europarecht

Tz. 86 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Zu berücksichtigen sind die Niederlassungsfreiheit des Art 52 iVm Art 58 EGV (BGBl II 1992, 1253, 1256) sowie die Kap-Verkehrsfreiheit gem Art 67 Abs 1 EGV. § 8a KStG idF des StandOG und idF des StSenkG verstoßen gegen die Niederlassungsfreiheit und sind daher in EU-Fällen nicht mehr anzuwenden. Wegen Einzelheiten s Tz 21. Zur Herstellung der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1.4 Sonderfall typisch stille Beteiligung

Tz. 274a Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Ist der wes beteiligte AE gleichzeitig typisch Still an der Kap-Ges beteiligt, führen die für die typisch stille Beteiligung gezahlten Vergütungen bei Überschreiten der Freigrenze iHv 250 000 EUR stets zu einer vGA (s Tz 113, 176 und s Tz 179). Entspr ist bei der Kap-Ges das Einkommen zu erhöhen und bei dem AE ein Beteiligungsertrag nach § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.1 Zur Anrechnungsberechtigung des Anteilseigners selbst (§ 8a Abs 1 S 2 Alternative 1 KStG idF des StandOG)

Tz. 208 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Der Grundtatbestand des § 8a Abs 1 S 1 KStG idF des StandOG erfasst nur die Gesellschafter-Fremdfinanzierung einer unbeschr stpfl Kap-Ges durch einen nicht zur KSt-Anrechnung berechtigten AE ( s Tz 144 ). Abs 1 S 2 erweitert den Grundtatbestand auf FK-Gewährungen durch dem AE nahe stehende Personen iSd § 1 Abs 2 AStG, die ihrerseits nicht zu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.5 Spezielle Rechtsfolgen aus der Anwendung des § 8a Abs 1 S 2, 1. Alternative KStG idF des StandOG bzw idF des sog Korb II-Gesetzes; § 8a Abs 1 S 3, 1. Alternative KStG idF des UntStFG

Tz. 224 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Bei Erfüllung der Voraussetzungen des § 8a Abs 1 S 2 bzw S 3 KStG treten die allgemeinen Rechtsfolgen des Abs 1 S 1 ein, dh die dort in den Nrn 1 und 2 idF des StandOG bzw in der Nr 2 idF des StSenkG bzw idF des sog Korb II-Gesetzes geregelten EK-/FK-Relationen gelten auch hier. Abzustellen ist dabei, da der Nahe stehende selbst nicht an der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Übersicht geänderte Textziffern-Bezeichnungen

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählter Literaturhinweis:

Grotherr, Anwendungsgrundsätze und Zweifelsfragen der neuen Freigrenze iHv 250 000 EUR bei der Gesellschafter-Fremdfinanzierung, BB 2004, 411. Tz. 121 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Durch das sog Korb II-Gesetz wurde eine Freigrenze iHv 250 000 EUR in § 8 a Abs 1 S 1 KStG eingefügt, wodurch kleine und mittlere Unternehmen aus dem Anwendungsbereich des § 8a Abs 1 KStG ausgenommen w...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2 Erstmalige Anwendung des § 8a KStG idF des StSenkG

Tz. 518 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Nach § 34 Abs 1 KStG idF des StSenkG bzw Abs 2 idF des UntStFG ist die Neufassung des § 8a KStG anzuwenden. § 8a KStG idF des StSenkG erfasst auch Vergütungen, die in den vorgenannten VZ gezahlt werden oder auf einer Vereinbarung vor diesen VZ beruhen. § 34 Abs 6b KStG i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Allgemeines

Tz. 87 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 § 8a Abs 1 KStG ist die Kernvorschrift der ges Regelungen zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung. Sein S 1 regelt die stliche Umqualifizierung der dort genannten FK-Vergütungen in Fällen, in denen der Kap-Ges FK durch ihre AE zur Verfügung gestellt wird. Eine Umqualifizierung des FK erfolgt nicht. Der S 2 des § 8a Abs 1 KStG idF des StandOG bzw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.1 Bildung einer Personenvereinigung

Tz. 397 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Die Regelung in § 8a Abs 3 S 2 KStG dient der Verhinderung der Umgehung des S 1. Danach liegt eine wes Beteiligung auch dann vor, wenn der AE, ohne selbst wes beteiligt zu sein, zusammen mit anderen AE über eine Beteiligungsquote von mehr als 25% verfügt und er mit den anderen AE eine Pers-Vereinigung bildet. Der Begriff des AE setzt auch hie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Auswirkungen bei ausländischen oder steuerbefreiten Anteilseignern sowie bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts als Anteilseigner

Tz. 32 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Wie bereits ausgeführt (s Tz 26) werden alle AE von § 5 Abs 2 UmwStG erfasst, soweit sie der Art nach Anteile iSd § 17 EStG an der Überträgerin halten und MU der übernehmenden Pers-Ges werden bzw der AE die Übernehmerin ist. Ob bei einer Veräußerung der Anteile an der Überträgerin ein Gewinn besteuert werden dürfte, ist für die Anwendung des ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.1 Allgemeines

Tz. 228 Stand: EL 75 – ET: 08/2012 Nach § 8a Abs 1 S 2 Alt 2 KStG idF des StandOG bzw idF des sog Korb II-Gesetzes; § 8a Abs 1 S 3 Alt 2 KStG idF des UntStFG, der ebenfalls Umgehungen des Grundtatbestands vermeiden soll, kann auch eine stliche Umqualifizierung von FK-Vergütungen erfolgen, wenn die Kap-Ges das FK von einem Dritten erhalten hat, der auf den AE oder auf eine die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6.7 Ergebnisabhängig vergütetes Fremdkapital (§ 8a Abs 1 S 1 Nr 1 KStG)

Tz. 173 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 "Nicht in einem Bruchteil des (Fremd-)Kap bemessene Vergütung" iSd § 8a Abs 1 S 1 Nr 1 KStG sind sämtliche gewinn- bzw umsatzabhängigen Verzinsungsformen für das vom AE als Darlehensgeber gewährte FK (s Schr des BMF v 15.12.1994, BStBl I 1995, 25, 176 Rn 53). Dazu rechnen alle Vergütungen, bei denen der wirtsch Erfolg der Kap-Ges letztlich d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 Verhältnis zu § 42 AO

Tz. 34 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 § 8a KStG schränkt die Finanzierung von Kap-Ges durch AE für Fälle ein, die als missbräuchlich angesehen werden, weil dadurch der Grundsatz der Besteuerung inl Gewinne bedroht wird. § 8a KStG kodifiziert die Missbrauchstatbestände und ermöglicht somit erst die wirksame Einschränkung des stlichen Missbrauchs einer Gesellschafter-Fremdfinanzier...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Am steuerlichen Übertragungsstichtag zu dem Betriebsvermögen eines Anteilseigners gehörend

Tz. 39 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Was "BV eines AE"ist, ist aus dem Gesetzeswortlaut nicht klar zu erkennen. UE fallen unter § 5 Abs 3 S 1 UmwStG nicht die zum Sonder-BV eines Gesellschafters der übernehmenden Pers-Ges gehörenden Anteile an der übertragenden Kö. Für diese greift, weil zum BV der Pers-Ges gehörend, bereits der ges Grundtatbestand des § 4 Abs 4 S 1 UmwStG. Hier...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.4 Dem Anteilseigner nahe stehende Person iSd § 1 Abs 2 AStG

Tz. 216 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 § 8a Abs 1 S 2 KStG idF des StandOG bzw idF des sog Korb II-Gesetzes; § 8a Abs 1 S 3 KStG idF des UntStFG verweist wegen des Begriffs der nahe stehenden Person auf § 1 Abs 2 AStG. Allerdings sind die beiden Regelungen hinsichtlich der Wesentlichkeitsgrenze nicht sauber aufeinander abgestimmt (§ 1 Abs 2 AStG: mindestens 25%; § 8a Abs 1 S 2 bz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6.8.1 Begriff des ergebnisunabhängig vergüteten Fremdkapitals

Tz. 181 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Für FK, für das eine in einem Bruchteil des (Fremd-)Kap bemessene Vergütung vereinbart ist, enthält die Nr 2 des § 8a Abs 1 S 1 KStG eine Reihe von Sonderregelungen, die es bei dem unter die Nr 1 fallenden FK nicht gibt:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1 Allgemeines

Tz. 497 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Nach § 8a Abs 6 S 1 KStG sind Vergütungen für der Kap-Ges überlassenes FK stets vGA (dh ohne Gewährung der Freigrenze iHv 250 000 EUR, ohne safe haven und ohne Möglichkeit eines Entlastungsbeweises bei ergebnisunabhängig vergütetem FK), wenn das FK für den Erwerb einer Kap-Ges-Beteiligung aufgenommen wurde und der Veräußerer und der Geber de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.1.2 Beteiligungsbegriff

Tz. 416 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 § 8a Abs 4 KStG verwendet zwar den Begriff der "Beteiligung an Kap-Ges", definiert ihn jedoch nicht. Nach Rn 83 des Schr des BMF v 15.12.1994, BStBl I 1995, 25, 176, bestimmt sich der Begriff der Beteiligung nach § 271 Abs 1 HGB. Entscheidend ist danach, dass die Beteiligung dazu bestimmt ist, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch Herstellung ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2.1.4 Unterschiedliche steuerliche Auswirkungen von Einlage- und Verbrauchstheorie

Tz. 279 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Im Grundfall der Darlehensgewährung durch eine dem AE nahe stehende Person iSd § 1 Abs 2 AStG führen, wenn alle Beteiligte inl Kap-Ges sind, beide Lösungsvorschläge "unter dem Strich" zum betragsmäßig gleichen Ergebnis. Bei dem einzelnen Beteiligten sind die Auswirkungen jedoch unterschiedlich:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.10 Verhältnis zu § 8b KStG und § 3c Abs 1 EStG

Tz. 61 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Nicht geklärt ist, in welchem Verhältnis § 3c Abs 1 EStG nF, § 8b Abs 5 KStG nF und § 8a KStG idF des StSenkG bzw idF des sog Korb II-Gesetzes zueinander stehen. Dient das unter § 8a KStG fallende FK dem Erwerb einer Beteiligung an einer inl TG, von der nach § 8b Abs 1 KStG nF stbefreite Erträge bezogen werden, können die Zinsaufwendungen mit ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Orth, Anwendung des § 8a KStG in Umwandlungsfällen, DB 1995, 1985; Pach-Hanssenheimb, § 8a KStG und das neue Umwandlungsrecht, DStR 1995, 8; Prinz, Probleme der Gesellschafter-Fremdfinanzierung (§ 8a KStG) bei Umwandlungsvorgängen, FR 1995, 772; Zimmermann, Probleme zu § 8a KStG, insbes Gesellschafterfremdfinanzierung im Spannungsfeld des neuen Umwandlungsrechts, in: Piltz/Scha...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines

Tz. 36 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Nach § 5 Abs 3 UmwStG gelten, wenn ein Gesellschafter der übertragenden Kö seine Beteiligung in einem BV hält, die Anteile für Zwecke der Übernahmegewinnermittlung als zum stlichen Übertragungsstichtag in das BV der übernehmenden Pers-Ges oder natürlichen Person überführt. Für die Anwendung des § 5 Abs 3 UmwStG wird nicht mehr zwischen Anteil...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.2.3 Person des Rückgriffsverpflichteten und Ausnahme von der Anwendung des § 8a Abs 1 S 3, 2. Alternative KStG idF des UntStFG

Tz. 235 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 § 8a Abs 1 S 3, 2. Alternative KStG idF des UntStFG erfasst von seinem Wortlaut her auch die Fälle, bei denen der AE und die nahe stehende Person (wenn sie die Zinsen erhalten würden) mit der Vergütung im Inl veranlagt würden und nur der rückgriffsberechtigte Dritte mit der Vergütung nicht im Inl veranlagt wird. Hierzu auch s Freiling/Schmuc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.4.2 Der Regelungsinhalt des § 8a KStG idF des StandOG

Tz. 16 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Nach § 8a KStG idF des StandOG gelten Vergütungen, die ein iSd des Abs 3 wes beteiligter nicht anrechnungsberechtigter AE, eine nicht anrechnungsberechtigte dem AE nahe stehende Person iSd § 1 Abs 2 AStG oder ein rückgriffsberechtigter Dritter für die Überlassung von FK an eine unbeschr stpfl Kap-Ges erhalten hat, als vGA, wennmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Definition als verdeckte Gewinnausschüttung (§ 8a Abs 1 S 1 KStG idF des sog Korb II-Gesetzes)

Tz. 264 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Die von § 8a KStG erfassten Zinsen werden in eine vGA umqualifiziert. § 8a KStG aF enthielt für die von § 8a KStG erfassten Vergütungen lediglich eine vGA-Fiktion. Hierzu s Tz 263. § 8a Abs 1 S 1 KStG idF des sog Korb II-Gesetzes enthält nunmehr die Formulierung, dass die oa Vergütungen vGA "sind". Damit soll sichergestellt werden, dass die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3 Einbehaltung von Kapitalertragsteuer

Tz. 267 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Im Geltungsbereich des § 8a KStG idF des StandOG bzw idF des StSenkG war umstr, ob § 8a KStG aF auch die Pflicht zur Einbehaltung von KapSt auslöst, da § 8a Abs 1 S 1 KStG aF nur eine gesetzliche Fiktion der vGA enthielt. Nach Verw-Auff (s Schr des BMF v 15.12.1994, BStBl I 1995, 25, 176 Tz 76) war für eine vGA iSd § 8a KStG aF auch KapSt ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Allgemeines

Tz. 289 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 § 8a Abs 2 KStG regelt, wie und zu welchem Zeitpunkt das anteilige EK des AE zu ermitteln ist, das Ausgangspunkt für die Berechnung des Vervielfältigers zur Bestimmung des safe haven nach § 8a Abs 1 Nr 1 und 2 KStG idF des StandOG; § 8a Abs 1 Nr 2 KStG idF des StSenkG bzw idF des sog Korb II-Gesetzes ist. Nach § 8a Abs 2 S 1 KStG wird das EK ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Klingberg/van Lishaut, Die Internationalisierung des UmwSt-Rechts, DK, 2005, 698; Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG (Teil I), DB 2006, 2704; Förster/Felchner, Umwandlung von Kap-Ges in Personenunternehmen nach dem Ref-Entw zum SEStEG, DB 2006, 1072; Klingebiel, SE...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.2.1 Aufnahme des Fremdkapitals zum Zweck des Erwerbs einer Kapitalbeteiligung (§ 8a Abs 6 S 1 Nr 1 KStG)

Tz. 499 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Das FK muss zum "Zweck des Erwerbs einer Kap-Beteiligung" aufgenommen worden sein. Fraglich erscheint, woran diese Zweckbestimmung in der Praxis zu erkennen ist. Denkbar wäre es, den erforderlichen Zusammenhang zwischen FK-Gewährung und Anteilserwerb dann zu bejahen, wenn sich die Höhe des FK und die AK der Beteiligung in etwa entspr und ein ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Anteile iSd § 17 EStG

Tz. 26 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Anders als vor Inkrafttreten des SEStEG (hierzu s § 5 UmwStG [vor SEStEG] Tz 21) spielt es für die Anwendung des § 5 Abs 2 UmwStG idF des SEStEG keine Rolle, ob die Veräußerung der Anteile zu einer Besteuerung nach § 17 EStG oder § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst e EStG führen würde. Dh es werden alle von inl oder ausl AE gehaltenen Anteile iSd § 17 ESt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6.10 Gegenbeweis bei Mittelaufnahmen durch Kreditinstitute zur Finanzierung von Geschäften iSd § 1 KWG bei ergebnisunabhängig vergütetem Fremdkapital

Tz. 201 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Wenn die in § 8a Abs 1 S 1 Nr 2 HS 1 KStG genannten Voraussetzungen vorliegen, sind die Vergütungen, die auf das den safe haven übersteigende Gesellschafter-FK entfallen, in eine vGA umzudeuten, es sei denn, es handelt sich um Mittelaufnahmen durch Kreditinstitute zur Finanzierung von Geschäften iSd § 1 KWG (§ 8a Abs 1 S 1 Nr 2 S 2 KStG idF ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.1 Grundsätzliche Anwendungsregelung

Tz. 522 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 § 8a KStG ist nach § 34 Abs 6a S 1 KStG erstmals für nach dem 31.12.2003 beginnende Wj anzuwenden, dh bei Kap-Ges mit kj-gleichem Wj erstmals für das Wj 2004 und bei Kap-Ges mit abw Wj erstmals für das Wj 2004/2005. Tz. 523 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Es gibt keine Übergangsregelung für bereits bestehende Finanzierungsstrukturen. Kritisch hierz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1.3 Kapitalerhöhungen bzw Kapitalherabsetzungen im laufenden Wirtschaftsjahr

Tz. 300 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Ausschüttungen, Zuzahlungen in die oder Entnahmen aus der Kap-Rücklage, sowie Kap-Erhöhungen bzw Kap-Herabsetzungen wirken sich auf die Berechnung des safe haven grds erst in dem auf die Kap-Veränderung folgenden Wj aus, da § 8a Abs 2 S 1 KStG für diese Fälle eine Sonderregelung nicht enthält. Betroffen sind sowohl ordentliche Kap-Erhöhungen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6.6.1 Allgemeines

Tz. 161 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Bei den ergebnisunabhängigen Vergütungen und vor In-Kraft-Treten des StSenkG auch bei den ergebnisabhängigen Vergütungen muss zur Ermittlung des safe haven ein Vergleich angestellt werden zwischen Nur "soweit" das...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht

Tz. 30 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Seit Beginn der Diskussion um die stliche Einschränkung der Gesellschafter-Fremdfinanzierung wurden auch Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit einer solchen Regelung vorgebracht. Tz. 31 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 § 8a KStG vor der Neufassung durch das sog Korb II-Gesetz beschr die Gesellschafter-Fremdfinanzierung nur für ausl AE. Refinanzieru...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2.1.2 Einlagetheorie in den Fällen der Fremdkapitalgewährung durch nahe stehende Personen

Tz. 276 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Rödder/Schumacher (DStR 2003, 1725, 1731 und 2057; DStR 2004, 758) wollen, um nicht zu rechtfertigende Doppelbelastungen zu vermeiden, wie bei einer vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG korrespondierend zur vGA der FK-Nehmerin an den AE eine verdeckte Einlage des AE in die FK-Geberin hinsichtlich der Vergütung iSd § 8a KStG annehmen. Da iE § 8a KStG n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Allgemeines

Tz. 9 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Hat der übernehmende Rechtsträger (Pers-Ges oder natürliche Person) Anteile an der übertragenden Kö nach dem stlichen Übertragungsstichtag angeschafft oder findet er einen AE ab, ist der (Übernahme-)gewinn so zu ermitteln, als hätte er die Anteile an diesem Stichtag angeschafft. Die Anschaffung von Anteilen durch eine übernehmende Pers-Ges ist...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.3.5 Prüfung der Holdingeigenschaft iSd § 8a Abs 4 S 1 KStG

Tz. 486 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Bei Holdinggesellschaften iSd § 8a Abs 4 S 1 KStG nF wird bei der Ermittlung des safe haven eine Kürzung um den Bw der nachgeordneten Kap-Ges nicht vorgenommen (s Tz 433). Korrespondierend zu dem entspr erhöhten safe haven der Holdinggesellschaft steht den nachgeordneten Kap-Ges ein eigener safe haven nicht zu (s Tz 434 ff). Die Frage, auf w...mehr