Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.4.1 Kapitalgesellschaft als Empfänger des Fremdkapitals

Tz. 128 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Der Wortlaut des § 8a Abs 1 KStG aF und nF beschränkt den Anwendungsbereich der Vorschrift in subjektiver Hinsicht auf eine Kap-Ges als FK-Nehmerin. § 1 Abs 1 Nr 1 KStG enthält eine abschließende Definition der Kap-Ges. Dazu gehören die AG, die GmbH und die KGaA. Tz. 129 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Folglich hat § 8a KStG aF und nF für die übrig...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Beteiligungen an Personengesellschaften (§ 8a Abs 2 S 3 KStG idF des sog Korb II-Gesetzes)

Tz. 354 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Bei der Bemessung des anteiligen EK werden nach § 8a Abs 2 S 3 KStG idF des sog Korb II- Gesetzes Beteiligungen an Pers-Ges nicht - wie bei § 8a KStG idF des StandOG bzw idF des StSenkG - mit dem handelsbilanziellen Bw der Beteiligung, sondern mit den anteiligen Bw der Vermögensgegenstände der Pers-Ges berücksichtigt. UE sind sowohl die Bete...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.2.2 Haupttätigkeit

Tz. 424 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Holdinggesellschaft kann neben ihren Holdingfunktionen auch eigene operative, zB gew Tätigkeiten ausüben. Um in den Anwendungsbereich des § 8a Abs 4 S 1 HS 1 Alt 1 KStG zu gelangen, müssen diese Tätigkeiten jedoch Nebentätigkeiten bleiben. Nach dem Gesamtbild der tats Verhältnisse muss das Halten von Beteiligungen und das Finanzieren der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.4 Rechtsfolgen aus der Anwendung von § 8a Abs 5 KStG idF des StandOG bzw idF des StSenkG

Tz. 465 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Nach dem Einleitungssatz des § 8a Abs 5 KStG aF gelten beim Erfüllen der in seiner Nr 1 oder 2 genannten Voraussetzungen, also bei Schaffung des St-Status "Anrechnungsberechtigter" bzw "im Inl Veranlagter" durch die Zwischenschaltung eines inl Betriebs des Nichtanrechnungsberechtigten bzw des nicht im Inl Veranlagten oder einer Pers-Ges in d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.1 Tatbestandsvoraussetzungen (§ 8a Abs 6 S 2 KStG)

Tz. 513 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Der S 1 des § 8a Abs 6 KStG ist nach § 8a Abs 6 S 2 KStG entspr anzuwenden, wenn die Kap-Beteiligung von einer der Kap-Ges nachgeordneten Pers-Ges erworben wird. Die Kap-Ges muss an der die Kap-Beteiligung erwerbenden Pers-Ges allein oder zusammen mit ihr nahe stehenden Personen iSd § 1 Abs 2 AStG unmittelbar oder mittelbar zu mehr als 25% b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1.4 Neueintritt eines Gesellschafters im laufenden Wirtschaftsjahr

Tz. 304 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Bei Neueintritt eines AE (zB durch Anteilserwerb oder iR einer Kap-Erhöhung) im lfd Wj entfällt auf diesen zum Schluss des vorangegangenen Wj kein EK. Nach Verw-Auff führt dies dazu, dass entspr dem Gesetzeswortlaut dem Neugesellschafter erst für das dem Eintrittsjahr folgende Wj ein anteiliges EK zuzurechnen ist (s Schr des BMF v 15.12.1994,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.1 Allgemeines

Tz. 361 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 § 8a Abs 2 S 3 KStG aF bzw § 8a Abs 2 S 4 KStG nF enthält eine Ausnahmeregelung zu § 8a Abs 2 S 2 KStG. Danach ist eine vorübergehende EK-Minderung durch einen Jahresfehlbetrag unbeachtlich, wenn bis zum Ablauf des dritten auf das Wj des Verlusts folgenden Wj (der Kap-Ges) das urspr EK durch Gewinnrücklagen oder Einlagen wieder hergestellt w...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6.6.3.2 Vorrangiger safe-haven-Verbrauch für Fremdkapital iSd § 8a Abs 1 S 1 Nr 1 KStG idF des StandOG (§ 8a Abs 1 S 1 Nr 2 HS 2 KStG idF des StandOG)

Tz. 165 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 In einem 1. Schritt müssen die Darlehen auf die Nrn 1 und 2 des § 8a Abs 1 S 1 KStG idF des StandOG aufgeteilt werden. Treffen bei einer Kap-Ges an einen AE oder an eine diesem nahe stehende Person zu zahlende ergebnisabhängige und ergebnisunabhängige FK-Vergütungen zusammen , steht kraft ausdrücklicher Regelung in Abs 1 S 1 Nr 2 letzter Satzt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.3.2 Fremdkapitalgewährung durch iSd § 8a Abs 3 KStG wesentlich beteiligte Anteilseigner, durch iSd § 1 Abs 2 AStG dem Anteilseigner nahe stehende Personen oder durch rückgriffsberechtigte Dritte

Tz. 481 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 UE können die Eigenschaft als AE, das Nahestehen und die Rückgriffsberechtigung nur im Verhältnis zu der Kap-Ges geprüft werden. Ansonsten würden uU Fallkonstellationen erfasst, in denen der oa Personenkreis zwar im Verhältnis zu der Pers-Ges die Voraussetzungen des § 8a Abs 1 und 3 KStG nF erfüllen würde, nicht jedoch im Verhältnis zu der K...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Walter, § 8a KStG und die GmbH & Atypisch Still, DStZ 1994, 113; Oho/Schneider/Behrens, Keine Umqualifizierung von an einen ausl AE gezahlten Darlehenszinsen gem § 8a KStG bei gleichzeitiger atypisch stiller Beteiligung, DB 1996, 2516; Pyszka, Gesellschafter-Fremdfinanzierung (§ 8a KStG) von inl Kap-Ges mit Beteiligungen an Pers-Ges, DB 1998, 1886. Tz. 447 Stand: EL 55 – ET: 10...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.5 Sonderfall atypisch stille Beteiligung

Tz. 494 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Fraglich erscheint, inwieweit § 8a Abs 5 KStG auf eine atypisch stille Beteiligung anzuwenden ist. UE muss zwischen der Vermögenseinlage des atypisch still Beteiligten und etwaigen neben der stillen Beteiligung bestehenden FK-Überlassungen differenziert werden. Tz. 495 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Hinsichtlich der Vermögenseinlage des atypisch s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Prinz, Gegenthesen zum AE-Begriff von Wassermeyer, IStR 1995, 378; Wassermeyer, Der AE-Begriff des § 8a KStG, IStR 1995, 105; Wassermeyer, Replik zu Prinz, IStR 1995, 380. Tz. 143 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 § 8a KStG regelt Rechtsfolgen für den Fall der FK-Überlassung durch den AE an seine Kap-Ges; er enthält jedoch keine Legaldefinition des AE-Begriffs. AE kann sowohl eine natü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1.2 Neugründung der Kapitalgesellschaft

Tz. 296 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Nach dem Gesetzeswortlaut existiert im Gründungsjahr kein anteiliges EK, da es ein vorangegangenes Wj nicht gibt. Für diese Kap-Ges bestünde daher im Laufe des ersten Wj grds auch keine Möglichkeit der Fremdfinanzierung. Für FK iSd § 8a Abs 1 Nr 2 KStG wäre jedoch der Drittvergleich bzw der Nachweis eines banküblichen Geschäfts möglich (s Tz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6.9.5 Sonderprobleme bei niedrig verzinslichen Darlehen

Tz. 198 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Hat ein AE bzw eine diesem nahe stehende Person der Kap-Ges ein Darlehen zu einer unter den Marktzinssätzen liegenden Vergütung gewährt und würde ein fremder Dritter unter sonst gleichen Umständen das Darlehen nur zum marktüblichen höheren Zins gewähren, könnte bei wortlautgetreuer Auslegung des § 8a Abs 1 S 1 Nr 2 HS 2 KStG ein Drittverglei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Rechtsfolgen aus der Anwendung des § 27 Abs 3 Nr 1 UmwStG iVm § 5 Abs 4 UmwStG aF

Tz. 56 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Einbringungsgeborene Anteile gelten als an dem stlichen Übertragungsstichtag mit dem sich nach § 5 Abs 2 bzw 3 UmwStG nF ergebenden Wert in das BV der Übernehmerin eingelegt. MaW: Die Anteile werden nicht tats zum stlichen Übertragungsstichtag in das BV der Pers-Ges bzw der natürlichen Person eingelegt, sondern nur für Zwecke der Übernahmegew...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2.1 Allgemeines

Tz. 310 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Das anteilige EK bestimmt sich nach § 8a Abs 2 S 1 KStG bei unbeschr stpfl Kap-Ges nach dem Anteil des AE am gezeichneten Kap. Dabei ist auf die Beteiligungsquote zum Schluss des vorangegangenen Wj (der Kap-Ges) abzustellen (s Schr des BMF v 15.12.1994, BStBl I 1995, 25, 176 Rn 41), so dass sich Kap-Erhöhungen im lfd Wj idR erst bei der safe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.2.5 Herstellung innerhalb von drei Jahren

Tz. 371 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Die Wiederherstellung des EK muss innerhalb von drei Wj erfolgen. Die Frist beginnt mit Ablauf des Verlustjahres und endet mit dem Ablauf des dritten darauf folgenden Wj (der Kap-Ges). Als Wj zählt auch ein Rumpf-Wj, so dass Rumpf-Wj zu einer Verkürzung des Dreijahreszeitraums auf weniger als 36 Monate führen können. GlA s Prinz (DStR 1998, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4 Verhältnis zu § 8 Abs 3 S 2 KStG

Tz. 40 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 § 8 Abs 3 S 2 KStG und § 8a KStG stehen einerseits unabhängig nebeneinander. § 8 Abs 3 S 2 KStG betrifft gesellschaftsrechtlich veranlasste überhöhte Vergütungen bzw Vorteilsgewährungen der Kö an ihre AE; § 8a KStG regelt, dass angemessene Zinsen für den stlich überhöhten Teil der FK-Ausstattung einer Kap-Ges durch ihre AE vGA sind. Ist berei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Allgemeines

Tz. 24 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 § 5 Abs 2 UmwStG betrifft die Anteile an der übertragenden Kö iSd § 17 EStG, die am stlichen Übertragungsstichtag nicht zu einem BV eines Gesellschafters der übernehmenden Pers-Ges bzw der übernehmenden natürlichen Person gehört haben. Diese Anteile gelten zur Ermittlung des Übernahmegewinns (s § 4 UmwStG Tz 39 ff) als am stlichen Übertragung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.6 Das EuGH-Urteil vom 12.12.2002

Tz. 21 Stand: EL 75 – ET: 08/2012 Der EuGH (s Urt des EuGH v 12.12.2002, DB 2002, 2690, Rs C-324/00, Lankhorst-Hohorst) hat entschieden, dass § 8a Abs 1 Nr 2 KStG idF des StandOG gegen die Niederlassungsfreiheit des Art 43 EGV verstößt. Einen Verstoß gegen die Kap-Verkehrsfreiheit des Art 56 EGV hat der EuGH nicht festgestellt. Als Folge dieses EuGH-Urt wendet die Fin-Verw § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6.9.1 Allgemeines

Tz. 184 Stand: EL 75 – ET: 08/2012 Wenn die in § 8a Abs 1 S 1 Nr 2 HS 1 KStG genannten Voraussetzungen vorliegen, sind die Vergütungen, die auf das den safe haven übersteigende Gesellschafter-FK entfallen, in eine vGA umzudeuten, "es sei denn, die Kap-Ges hätte dieses FK bei sonst gleichen Umständen auch von einem fremden Dritten erhalten können" (s Schr des BMF v 15.12.1994,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.4.3 Auswirkungen bei der Mitunternehmer-Kapitalgesellschaft

Tz. 492 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Nach Tz 488 (s Tz 488) treten die nachfolgenden Auswirkungen iRd einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung der Pers-Ges ein. Ist die Kap-Ges zu 100% an der Pers-Ges beteiligt, ist das Darlehen in voller Höhe der Kap-Ges zuzurechnen. Es sind die Abs 1 bis 4 des § 8a KStG nF entspr anzuwenden, ua sind die Vergütungen in die Berechnung d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.3.1 Allgemeines

Tz. 457 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Hält der nicht anrechnungsberechtigte bzw nicht im Inl veranlagte AE die Beteiligung an der unbeschr stpfl Kap-Ges nicht unmittelbar, sondern mittelbar über eine zwischengeschaltete Pers-Ges und gewährt der AE "seiner" Pers-Ges FK, das diese anschließend an die Kap-Ges weiterleitet, wären die Abs 1 bis 4 des § 8a KStG aF ohne ausdrückliche S...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.7.1 Allgemeines

Tz. 22 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Da der Gesetzgeber auch nach Ergehen des Urt des EuGH v 12.12.2002, DB 2002, 2690, Rs C-324/00, Lankhorst-Hohorst (s Tz 21) eine Regelung zur Vermeidung einer übermäßigen Fremdfinanzierung der Gesellschaft durch den Gesellschafter für erforderlich hält (s Tz 1 ff), hat er § 8a KStG neu gefasst. Mit der Neufassung sollen die EU-Rechtswidrigkei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5 Verhältnis zum Anrechnungsverfahren bzw zum Halbeinkünfteverfahren

Tz. 45 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Zur Anwendung der §§ 27 ff KStG 1999 auf die Vergütungen iSd § 8a KStG vor In-Kraft-Treten des StSenkG enthält das Gesetz keine Bestimmung. Die Fin-Verw schließt aus dem Rechtsfolgeverweis in § 8a KStG aF, nach dem die Vergütungen als vGA gelten, dass auch alle weiteren Folgerungen vergleichbar einer vGA zu ziehen sind (s Schr des BMF v 15.12...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.2 Das Schreiben des BMF vom 16.03.1987 (BStBl I 1987, 373)

Tz. 7 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Mit dieser Verw-Anw wollte die Fin-Verw einer Gesellschafter-Fremdfinanzierung die stliche Anerkennung versagen, wennmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Umqualifizierung von Vergütungen für Fremdkapital, das einer der Holdinggesellschaft nachgeordneten Gesellschaft gewährt worden ist (§ 8a Abs 4 S 2 KStG idF des StandOG bzw idF des StSenkG; § 8a Abs 4 S 2 und 3 KStG idF des sog Korb II-Gesetzes)

Tz. 434 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 § 8a Abs 4 S 2 KStG versagt zur Vermeidung sog Kaskadeneffekte denjenigen Kap-Ges, die einer Holdinggesellschaft iSd § 8a Abs 4 S 1 KStG nachgeordnet sind, einen eigenen safe haven und erklärt alle FK-Vergütungen für erfolgsunabhängig vergütetes FK, soweit dafür ein Gegenbeweis durch Drittvergleich oder wegen Mittelaufnahme zur Finanzierung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.1 Frühere Rechtsprechung des BFH zum verdeckten Nennkapital

Tz. 4 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Die Befürworter einer Gesellschafter-Fremdfinanzierung zur Minimierung der inländischen St-Belastung sahen sich in der Zulässigkeit einer derartigen Gestaltungsweise durch die Rspr des BFH (zB s Urt des BFH v 10.12.1975, BStBl II 1976, 226, mwN und v 01.09.1982, BStBl II 1983,147) bestätigt. In dem Urt v 10.12.1975 hatte der BFH ausgeführt, da...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2.2 Einfluss der Doppelbesteuerungsabkommen auf die Besteuerung der inländischen Tochtergesellschaft oder der inländischen Betriebsstätte (innere Besteuerung)

Tz. 67 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Entspr der amtl Ges-Begr (s BT-Drs 12/4487, 37) geht die Fin-Verw davon aus, dass die Umqualifizierung der Vergütungen nach § 8a KStG nicht gegen vorrangiges DBA-Recht verstößt, sondern im Einklang mit den Art 9 und 24 OECD-MA steht (ebenso s Schr des BMF v 15.12.1994, BStBl I 1995, 25, 176 Rn 63). Zur Vereinbarkeit des § 8a KStG mit den DBA ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1.3 Bewertung des Fremdkapitals

Tz. 94 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Die Anwendung des § 8a KStG erfordert eine Bewertung des FK aus der Sicht der Kap-Ges. Diese wirkt sich uU mittelbar auf die Höhe der stlich anzuerkennenden Vergütungen aus. Im Regelfall ist die Bewertung unproblematisch; es ist der Rückzahlungsbetrag anzusetzen. Janssen (DB 1997, 1589, 1592) spricht sich für ein Anlehnen an die monatlichen U...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2 Beherrschungsfälle

Tz. 399 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Nach § 8a Abs 3 S 2 KStG ist auch dann von einer wes Beteiligung auszugehen, wenn der nicht wes beteiligte AE zusammen mit anderen AE über eine Beteiligungsquote von mehr als 25% verfügt und der AE Wegen der Fr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Grotherr, Enthält die Beteiligungskürzung gem § 8a Abs 4 S 3 KStG einen Systemfehler?, IStR 1995, 52; Neyer, Gesellschafterfremdfinanzierung: Missbrauch durch Umschuldung im Konzern, IStR 1996, 426; Pyszka, Gesellschafter-Fremdfinanzierung (§ 8a KStG): Gefährdung des Holdingprivilegs bei vorübergehendem Ausweis eines nicht durch EK gedeckten Fehlbetrags in der H-Bil?, IStR 199...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2.2 Sonderfall: Aktivierung von Zinsen für Fremdkapital nach § 255 Abs 3 S 2 HGB

Tz. 119 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Zinsen für FK, das zur Finanzierung der Herstellung eines Vermögensgegenstands verwendet wird, dürfen nach § 255 Abs 3 S 2 HGB zu den HK gerechnet werden. Dieses handelsrechtliche Aktivierungswahlrecht gilt auch für die St-Bil (s R 33 Abs 4 S 1 EStR 2003). Fraglich ist die Behandlung derartiger aktivierter Zinsen iRd § 8a KStG. Unstr ist uE, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.3.3 Leitung des Fremdkapitals über die Personengesellschaft

Tz. 462 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 § 8a Abs 5 Nr 2 KStG aF knüpfte daran an, dass das FK "über die Pers-Ges geleitet wird", erläutert wird diese Voraussetzung jedoch nicht. Ein "Weiterleiten" idS liegt unzweifelhaft vor, wenn die FK-Gewährung an die Pers-Ges nur dem Zweck dient, dass diese das FK an die inl Kap-Ges als FK weiter gewährt. UE ist nicht zu fordern, dass die Darl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2.1.1 Allgemeines

Tz. 275 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 In den Fällen, in denen der Kap-Ges das FK nicht unmittelbar von ihrem AE gewährt wird, sondern von einer dem AE nahe stehenden Person bzw von einem rückgriffsgesicherten Dritten, stellt sich die Frage, ob die Anwendung des § 8a KStG bei einer zusammengefassten Betrachtung aller Beteiligten zu einer nicht zu rechtfertigenden Doppelbesteuerun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.4.3 Beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht der Kapitalgesellschaft (§ 8a Abs 1 KStG idF des sog Korb II-Gesetzes)

Tz. 137 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 § 8a KStG nF erfasst jede Kap-Ges als Empfängerin des FK. Anders als von § 8a KStG aF (s Tz 133 ff) werden von § 8a Abs 1 KStG nF daher sowohl unbeschr als auch beschr stpfl Kap-Ges als Empfängerin des FK erfasst. Ebenfalls hierzu s Schr des BMF v 15.07.2004, BStBl I 2004, 593, Rn 3; Mensching/Bauer, BB 2003, 2429, 2430; Prinz/Ley, FR 2003, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.3.1 Rückgriff

Tz. 242 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Die in § 8a Abs 1 S 2 Alt 2 KStG idF des StandOG bzw idF des sog Korb II-Gesetzes/§ 8a Abs 1 S 3 Alt 2 KStG idF des UntStFG gewählte Formulierung "zurückgreifen kann" ist unpräzise. Unstreitig ist, dass bereits das Bestehen eines Rückgriffsanspruchs ausreicht; der Dritte muss den Anspruch nicht tats geltend machen. GlA s Kröner (in E & Y, § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.2.4 Person des Rückgriffsverpflichteten iSd § 8a Abs 1 S 2, 2. Alternative KStG idF des sog Korb II-Gesetzes

Tz. 239 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 § 8a KStG idF des sog Korb II-Gesetzes erfasst alle Fälle, in denen der FK-Geber ein Dritter ist, der auf den AE (s Tz 143 und 153 ff) bzw auf eine diesem nahe stehende Person iSd § 1 Abs 2 AStG (s Tz 216 ff) zurückgreifen kann. Ob der rückgriffsgesicherte Dritte, der AE oder die nahe stehende Person im Inl stpfl ist, ist unerheblich. Nicht ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 9. FinMin. Rh.-Pf., Erlass v. 1.7.1997 – S 2293 a - 442/448; OFD Berlin, Vfg. v. 10.7.1997 – St 465 - S 2293 a - 1/97, StEK EStG § 34 c Nr. 187 (Die in Hongkong erhobenen profits tax und salaries tax entsprechen der deutschen Einkommensteuer [Körperschaftsteuer])

In Hongkong wird auf die Gewinne aus Handel, Gewerbe und selbstständiger Tätigkeit juristischer und natürlicher Personen eine "profits tax" erhoben. Der Tarif dieser Steuer beläuft sich auf 16,5 v.H. für Gesellschaften und auf 15 v.H. in allen anderen Fällen. Neben dieser "profits tax", die als direkte Steuer zu qualifizieren ist, existieren in Hongkong noch eine "salaries t...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2. BMF, Schr. v. 10.4.1984 – IV C 6 - S 2293 - 11/84, BStBl. I 1984, 252 = StEK EStG § 34 c Nr. 132(Pauschalierung der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer für ausländische Einkünfte gemäß § 34 c Abs. 5 EStG und § 26 Abs. 6 KStG – Pauschalierungserlass; für die KSt. ab VZ 2004 gegenstandslos, s. BMF, Schr. v. 24.11.2003 – IV B 4 - S 2293 - 46/03, StEK EStG § 34 c Nr. 202, vgl. unten Nr. 19)

1. Allgemeiner Grundsatz Die auf ausländische Einkünfte entfallende Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer kann nach § 34 c Abs. 5 EStG (§ 26 Abs. 6 KStG) im Einzelfall ganz oder zum Teil erlassen oder in einem Pauschbetrag festgesetzt werden, wenn es aus volkswirtschaftlichen Gründen zweckmäßig oder die Anrechnung ausländischer Steuer nach § 34 c Abs. 1 EStG besonders schwierig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 19. BMF, Schr. v. 24.11.2003 – IV B 4 - S 2293 - 46/03, BStBl. I 2003, 747 = StEK EStG § 34 c Nr. 202 – Ergänzung zu StEK EStG § 34 c Nr. 132 (Pauschalierung der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer für ausländische Einkünfte gemäß § 34 c Abs. 5 EStG und § 26 Abs. 6 KStG)

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder nehme ich zur Anwendung des BdF-Schreibens IV C6 - S 2293 - 11/84 v. 10.4.1984, BStBl. I 1984 S. 252 = StEK EStG § 34 c Nr. 132, wie folgt Stellung: Infolge der Absenkung des allgemeinen Körperschaftsteuersatzes ab 1.1.2001 auf 25 v.H. durch das StSenkG v. 23.10.2000, BStBl. I 2000, 1428, kommt der Regelung in Tz. 8 d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / I. Auszug aus den Einkommensteuerrichtlinien und -hinweisen 2014 zu § 34 c EStG

R 34c (1–2) Anrechnung und Abzug ausländischer Steuern Umrechnung ausländischer Steuern (1) [1]Die nach § 34 c Abs. 1 und Abs. 6 EStG auf die deutsche Einkommensteuer anzurechnende oder nach § 34 c Abs. 2, 3 und 6 EStG bei der Ermittlung der Einkünfte abzuziehende ausländische Steuer ist auf der Grundlage der von der Europäischen Zentralbank täglich veröffentlichten Euro-Ref...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 5. OFD Rostock, Vfg. v. 25.10.1995 – S 2293 - 0/95 - St 241, StEK EStG § 34 c Nr. 180 (Zur Anrechnung ausländischer Steuern bei Bestehen von DBA)

Bei Bestehen eines DBA mit Anrechnungsmethode kann ausländische Steuer, die ihrer Art nach der deutschen Einkommen- oder Körperschaftsteuer entspricht, gemäß § 34 c Abs. 1 EStG bzw. § 26 Abs. 1 KStG jeweils in Verbindung mit dem entsprechenden DBA auf die deutsche Einkommen- oder Körperschaftsteuer angerechnet werden. Dies jedoch nur insoweit, als die ausländische Steuer auch...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzesentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN und der Bundesregierung v. 2.12.2002 und v. 10.1.2003 – Auszug (BT-Drucks. 15/119, 6, 40; BT-Drucks. 15/287; BR-Drucks. 866/02, 8, 60 f.)

Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes 19. § 34 c wird wie folgt geändert: a) Nach Abs. 1 Satz 2 werden folgende Sätze eingefügt: "Bei der Ermittlung der ausländischen Einkünfte und der Summe der Einkünfte sind die ausländischen Einkünfte nicht zu berücksichtigen, die in dem Staat, aus dem sie stammen, nach dessen Recht nicht besteuert werden. Gehören ausländische Eink...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 14. OFD Frankfurt aM, Vfg. v. 11.11.1998 – S 2293 A - 82 - St II 22, IStR 1999, 249 = StEK EStG § 34 Nr. 195 – Rdvfg. 5.2.1999 (Steuerermäßigung nach § 34 c Abs. 1 EStG bei Einkünften aus Hongkong)

I. Keine Anwendungsbereich der DBA Großbritannien und China Bis zum 30.6.1997 gehörte Hongkong völkerrechtlich als Kronkolonie zum Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland; es fiel jedoch nicht in den gebietlichen Anwendungsbereich des DBA-Großbritannien. Seit dem 1.7.1997 ist Hongkong ein Verwaltungsbezirk der Volksrepublik China und hat den Status einer "Wirts...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 20. OFD Berlin, Vfg. v. 22.1.2004 – St 127 - S 1300 - 3/04, StEK EStG § 34 Nr. 203 = IStR 2004, 136 (Bei ausländischen Einkünften: Anrechnung ausländischer Steuern nach § 34 c EStG, § 26 KStG, und Änderungen durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz ab VZ 2003)

Zu den Änderungen durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz ab VZ 2003 weise ich auf Folgendes hin: 1. Keine Berücksichtigung ausländischer Einkünfte, die im Ausland keiner Steuer unterlegen haben Zur Vermeidung einer doppelten Besteuerung ermöglicht § 34 c Abs. 1 EStG die Anrechnung von im Ausland gezahlter Einkommensteuer/Körperschaftsteuer auf die deutsche Einkommensteuer/...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 34. BayLfSt, Vfg. v. 15.6.2012 – S 2293.1.1 - 7/2 St32, juris (Anrechnung ausländischer Steuern nach § 34 c Absatz 1 EStG; Verzeichnis ausländischer Steuern in Nicht-DBA-Staaten, die der deutschen Einkommensteuer entsprechen; Panama)

Zur Frage, ob die in Panama erhobene 10 %-ige Kapitalertragsteuer auf Dividendenausschüttungen und die 10 %-ige Steuer auf Veräußerungsgewinne von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft mit der deutschen Einkommensteuer vergleichbar sind, wird folgende Auffassung vertreten: In der Republik Panama gilt hinsichtlich der Besteuerung des Einkommens das Territorialprinzip, dh., gru...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / Inhaltsverzeichnis

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 17. OFD Frankfurt aM, Vfg. v. 19.6.2001 – S 2293 A 38 - St II 22, StEK EStG § 34 c Nr. 200 (Vergleichbarkeit der Algerischen Retenue Impôt sur Salaire mit der deutschen Einkommensteuer)

Zur Frage, ob es sich bei der algerischen Steuer "Retenue Impôt sur Salaire" um eine Steuer handelt, die der deutschen Einkommensteuer entspricht, wird folgende Auffassung vertreten: Bei der algerischen Steuern "Retenue Impôt sur Salaire" handelt es sich um einen Quellensteuereinbehalt auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (vergleichbar der deutschen Lohnsteuer) und d...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 42. Bundeszentralamt für Steuern v. 30.4.2015, www.bzst.de(Anrechenbarkeit der Quellensteuer auf Dividenden und Zinsen von Staaten, mit denen Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat)

Erläuterungen Allgemeines Die Anrechnung ausländischer Quellensteuer war bis 2008 bei der Einkommensteuerfestsetzung durch das Finanzamt zu berücksichtigen. Seit 2009 wird auf Dividenden und Zinsen in Deutschland eine einheitliche Abgeltungsteuer von 25 % erhoben und die Anrechnung ausländischer Quellensteuer durch die für die Erhebung der Abgeltungsteuer zuständigen Stellen, ...mehr