Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1 Betriebswirtschaftlich begründete Strukturänderungen

Tz. 24 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Es gibt keine abgeschlossene Aufzählung (numerus clausus) der vom achten Teil des UmwStG begünstigten Vorgänge. Der sachliche und persönliche Anwendungsbereich der Sacheinlagevorschriften ist so gestaltet, dass alle Sachverhalte, die die Voraussetzungen der Sacheinlage (s §§ 20 Abs 1 und 23 UmwStG) erfüllen, von den St-Vergünstigungen des ach...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Einschränkungen der Steuerneutralität der Einbringung

Tz. 9 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Die Systematik der St-Vergünstigungen für die Einbringungsvorgänge in eine Kap-Ges gem §§ 20, 21 UmwStG stellt sicher, dass die als Gegenleistung für die Einbringung erlangten Gesellschaftsanteile in qualitativer Hinsicht (St-Verhaftung ähnlich wie bei Zugehörigkeit zu einem BV) und quantitativer Hinsicht (Höhe der stillen Reserven in den einb...mehr

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Umsatzbesteuerung von Einrichtungen des öffentlichen Rechts -Vermögensverwaltung - Unmittelbares Berufungsrecht

Sachverhalt Bei dem Vorabentscheidungsersuchen ging es um die Frage, ob die Klägerin, eine Grundstücks-Vermietungsgesellschaft, ihre Umsätze aus der Vermietung eines Verwaltungsgebäudes mit Tiefgarage an eine Industrie- und Handelskammer, eine Einrichtung des öffentlichen Rechts (im Folgenden: IHK), die das Gebäude neben der Selbstnutzung auch teilweise (Büroflächen und Tief...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, Vor § 23 KStG Steuersatz für Gewinne EU/EWR-ausländischer Kapitalgesellschaften nach dem Körperschaftsteuer-Anrechnungsverfahren; Folgen aus der EuGH-Entscheidung in Sachen ›CLT-UFA‹ (Schr des BMF v 17.10.2007, BStBl I 2007, 766)

Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Gesetzestext öffnen.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 12 KStG Verlegung der Geschäftsleitung ins Ausland

Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Gesetzestext öffnen.mehr

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Aufteilung des GewSt-Messbetrags für Zwecke des § 35 EStG ohne Berücksichtigung jeglicher Vorabgewinnanteile

Leitsatz Es bestehen keine ernstlichen Zweifel daran, dass Vorabgewinnanteile für die Bemessung des Anteils eines Mitunternehmers am GewSt-Messbetrag nicht zu berücksichtigen sind. Normenkette § 35 Abs. 2 S. 2 EStG Sachverhalt Eine GmbH hatte für eine auswärtige Beratungsstelle eine atypisch stille Gesellschaft mit dem Beratungsstellenleiter gegründet. Der Beratungsstellenleit...mehr

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Bilanzberichtigung nach unrechtmäßiger Teilwertabschreibung

Leitsatz Eine zu Unrecht vorgenommene Teilwertabschreibung ist in der ersten noch offenen Bilanz zu korrigieren. Sachverhalt Die Antragstellerin hatte auf ein Grundstück, welches sie seit 1961 bilanzierte, eine Teilwertabschreibung vorgenommen. Dem lag ein Gutachten aus dem Jahr 1999 zugrunde, welches ausführte, dass aufgrund der Nutzung in der Vergangenheit zwar verschiedene...mehr

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ZErb 07/2008, Segen oder Fl... / 7

Auf einen Blick Das Urteil des II. Senats des BFH vom 7.11.2007 mag für die im konkret entschiedenen Fall Betroffenen durchaus begrüßenswert sein; falsch ist die Entscheidung dennoch. Die Annahme freigebiger Zuwendungen iSv § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG durch eine Kapitalgesellschaft kommt allenfalls in Ausnahmefällen in Betracht, jedenfalls nicht – wie der II. Senat meint – bei ve...mehr

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Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen bei Dividendenstripping

Leitsatz Um einbehaltene Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer auf die Einkommensteuer angerechnet zu bekommen, müssen die zugrunde liegenden Einkünfte steuerlich erfasst sein. Sachverhalt Ein freier Börsenmakler war gewerblich tätig. Zu seinen Geschäften gehörten auch Wertpapierstichtagsgeschäfte mit der Zielsetzung des sog. Dividendenstrippings. Das Finanzamt verweiger...mehr

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ZErb 05/2008, Verlustabzug ... / 1 A. Vorgelegte Rechtsfragen, Ausgangsverfahren, Anrufungsbeschluss des XI. Senats, Stellungnahme der Beteiligten

I. Vorgelegte Rechtsfragen Der XI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Beschluss vom 28. Juli 2004 XI R 54/99 (BFHE 207, 404, BStBl II 2005, 262) dem Großen Senat des BFH die folgenden Rechtsfragen zur Beantwortung vorgelegt: 1. Kann der Erbe einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlust bei seiner eigenen Veranlagung zur Einkommensteuer geltend machen? 2. Falls die 1. Re...mehr

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Verlängerte Festsetzungsfrist aufgrund einer wegen fehlender KapESt-Bescheinigung anzunehmenden Steuerhinterziehung

Leitsatz War der Steuerpflichtige nicht im Besitz einer KapESt-Bescheinigung nach § 45a Abs. 2 EStG, so konnte eine Anrechnung der – eventuell – einbehaltenen und abgeführten KapESt auch bereits nach der im Streitjahr 1993 geltenden Fassung des § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG nicht stattfinden. Ist dem Steuerpflichtigen bewusst, dass er ohne KapESt-Bescheinigung eine Anrechnung der Ka...mehr

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Finanzverwaltung wendet BFH-Entscheidungen nicht an

Kommentar Der BFH hat zuletzt in zwei Urteilen über die Besonderheiten der Liquidationsbesteuerung bei Körperschaften entschieden. Darin hat sich der BFH jeweils gegen die von der Finanzverwaltung praktizierten Regeln ausgesprochen. Das BMF hat nun eine Nichtanwendung der Rechtsgrundsätze der beiden Urteile verfügt. BFH, Urteil v. 22.2.2006, I R 67/05. Hier handelte es sich um...mehr

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ZErb 04/2008, § 8c KStG: Vo... / III. Tatbestand des neuen § 8 c KStG – schädlicher Beteiligungserwerb

Das Gesetz spricht in § 8 c KStG von einer unmittelbaren Übertragung "des gezeichneten Kapitals, der Mitgliedschaftsrechte, Beteiligungsrechte oder der Stimmrechte an einer Körperschaft an einen Erwerber oder diesem nahestehende Personen" innerhalb von fünf Jahren und definiert dies als schädlichen Beteiligungserwerb.[3] Ob die Übertragung bzw. der Beteiligungserwerb entgeltl...mehr

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Steuererlass für beschränkt steuerpflichtige (europäische) Vereine/Sportler

Kommentar Ausländische Vereine und deren Spieler erzielen in sehr vielen Fällen Einkünfte, wenn sie an inländischen Spielen im Rahmen europäischer Vereinswettbewerbe teilnehmen. Diese unterliegen (zumindest) der beschränkten Körperschaftsteuer- bzw. Einkommensteuerpflicht. Das Bundesfinanzministerium hat nun einen generellen Steuererlass angeordnet und die Voraussetzungen da...mehr

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Keine verlängerte Festsetzungsfrist in Erstattungsfällen

Leitsatz Mit der gem. § 169 Abs. 2 S. 2 AO auf zehn Jahre verlängerten Festsetzungsfrist soll es dem durch eine Steuerstraftat geschädigten Steuergläubiger ermöglicht werden, die ihm vorenthaltenen Steuerbeträge auch noch nach Ablauf von vier Jahren zurückzufordern. Sinn und Zweck des § 169 Abs. 2 S. 2 AO bestehen jedoch nicht darin, den Steuerhinterzieher in die Lage zu ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, UmwStG (vor SEStEG) § 18 Gewerbesteuer bei Vermögensübergang auf eine Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person sowie bei Formwechsel in eine Personengesellschaft

Ausgewählte Literaturhinweise: Rödder/Momen, Gewstliche Behandlung des Übernahmeverlusts bei Umwandlung einer Kap-Ges in eine Pers-Ges, DStR 1996, 1799; Gollers/Tomik, Berücksichtigung von Übernahmeverlusten auch bei der GewSt? DStR 1997, 275; Ott, Verlustverwertung durch Umwandlung einer notleidenden GmbH, INF 1997, 75; Haritz/Slabon, Neue Hindernisse für Unternehmensumstruktur...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Berücksichtigung eines Übernahmeverlusts

3.3.1 Rechtslage nach § 18 Abs 2 UmwStG idF vor dem StEntlG 1999/2000/2002 Tz. 31 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Nach Verw-Auff (s Schr des BMF v 25.03.1998, BStBl I 1998, 268 Rn 18.02) war ein Übernahmeverlust iSd § 4 Abs 4 bis 6 UmwStG bei der GewSt ebenso wie ein Übernahmegewinn nicht zu berücksichtigen. Das galt nach Auff der Fin-Verw für den vor Inkrafttreten des Ges zur Fort...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Entsprechende Anwendung der §§ 3 – 9, 14 und 16 UmwStG bei der Ermittlung des Gewerbeertrags; kein Übergang eines vortragsfähigen Gewerbeverlusts (§ 18 Abs 1 UmwStG)

2.1 Entsprechende Anwendung der §§ 3 – 9, 14 und 16 UmwStG (§ 18 Abs 1 S 1 UmwStG) 2.1.1 Allgemeines Tz. 2 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Nach § 18 Abs 1 S 1 UmwStG sind die §§ 3 – 9, 14 und 16 UmwStG vorbehaltlich des Abs 2 auch bei der Ermittlung des Gewerbeertrags zu beachten. Im Übrigen hierzu s § 18 UmwStG (SEStEG) Tz 3. 2.1.2 Übertragungsgewinn der Körperschaft (§ 3 UmwStG) Tz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.5 Gewerbesteuerpflicht eines Aufgabe- oder Veräußerungsgewinns

5.2.5.1 Allgemeines Tz. 49 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Hierzu s § 18 UmwStG (SEStEG) Tz 45 – 54. Tz. 50–58 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 vorl frei 5.2.5.2 Ermittlung des gewerbesteuerpflichtigen Aufgabe- oder Veräußerungsgewinns Tz. 59 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Für die Ermittlung des gewstpfl Aufgabe- oder VG gelten dieselben Grundsätze wie für die Ermittlung des der ESt/KSt unterlieg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5 Verhältnis zwischen § 7 GewStG und § 18 Abs 4 UmwStG

Tz. 81 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Hierzu s § 18 UmwStG (SEStEG) Tz 74-76. Tz. 82–83 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 vorl freimehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.3 Entsprechende Anwendung des § 4 Abs 1 bis 3 UmwStG

Tz. 8 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Hierzu s § 18 UmwStG (SEStEG) Tz 9.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Entsprechende Anwendung der §§ 3 – 9, 14 und 16 UmwStG (§ 18 Abs 1 S 1 UmwStG)

2.1.1 Allgemeines Tz. 2 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Nach § 18 Abs 1 S 1 UmwStG sind die §§ 3 – 9, 14 und 16 UmwStG vorbehaltlich des Abs 2 auch bei der Ermittlung des Gewerbeertrags zu beachten. Im Übrigen hierzu s § 18 UmwStG (SEStEG) Tz 3. 2.1.2 Übertragungsgewinn der Körperschaft (§ 3 UmwStG) Tz. 3 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Wenn das übergehende Vermögen BV des übernehmenden Re...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.4 Innerhalb von fünf Jahren nach der Umwandlung

Tz. 48 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Hierzu s § 18 UmwStG (SEStEG) Tz 44.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Berücksichtigung eines Übernahmegewinns/-verlusts (§ 18 Abs 2 UmwStG)

3.1 Allgemeines Tz. 24 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Nach § 18 Abs 2 UmwStG ist ein Übernahmegewinn oder -verlust gewstlich nicht zu erfassen. Dabei ist der Übernahmegewinn/-verlust nach § 18 Abs 1 S 1 iVm § 4 Abs 4 und 5 UmwStG aF/§ 4 Abs 4 bis 7 UmwStG zu ermitteln. Hierzu s Tz 9 ff. Weiterhin regelte §18 Abs2 S2 UmwStG aF für Umwandlungen mit stlichem Übertragungsstichtag nach ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.2 Veräußerung oder Aufgabe eines Teilbetriebs innerhalb von fünf Jahren nach der Umwandlung

Tz. 69 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Hierzu s § 18 UmwStG (SEStEG) Tz 64.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Missbrauchsverhütungsvorschrift (§ 18 Abs 4 UmwStG)

5.1 Allgemeines Tz. 35 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Bei der Umwandlung einer Kap-Ges auf eine Pers-Ges wird der Übernahmegewinn bei der aufnehmenden Pers-Ges gewstlich nicht erfasst (s § 18 Abs 2 UmwStG, s Tz 27 ff). Da eine spätere Veräußerung bzw Aufgabe des Betriebs der Pers-Ges bzw des MU-Anteils ebenfalls gewstfrei wäre, könnte durch dieses ›Umwandlungsmodell‹ der Gewinn au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Veräußerung oder Aufgabe des Betriebs der Personengesellschaft oder der natürlichen Person innerhalb von fünf Jahren nach der Umwandlung (§ 18 Abs 4 S 1 UmwStG)

5.2.1 Von § 18 Abs 4 S 1 UmwStG erfasste Umwandlungen Tz. 38 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Art 6 Nr 5 Buchst b des StEntlG 1999/2000/2002 enthält eine nach der amtl Begründung (s BT-Drs 14/23, 195) klarstellende Änderung des § 18 Abs 4 UmwStG. In § 18 Abs 4 S 1 UmwStG wurden die Worte ›dem Vermögensübergang‹ durch die Worte ›der Umwandlung‹ ersetzt, um zu dokumentieren, dass § 18...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.1 Allgemeines

Tz. 68 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Durch Art 11 des JStG 1997 v 20.12.1996 (BGBl I 1996, 2049) wurde § 18 Abs 4 UmwStG um einen S 2 erweitert. Die bisherige Fassung war lückenhaft, weil S 1 des § 18 Abs 4 UmwStG nur die Aufgabe oder Veräußerung des Betriebs der Pers-Ges oder der natürlichen Person, nicht aber Teilbetriebsveräußerungen/-aufgaben und auch nicht die Veräußerung/A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.1 Allgemeines

Tz. 2 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Nach § 18 Abs 1 S 1 UmwStG sind die §§ 3 – 9, 14 und 16 UmwStG vorbehaltlich des Abs 2 auch bei der Ermittlung des Gewerbeertrags zu beachten. Im Übrigen hierzu s § 18 UmwStG (SEStEG) Tz 3.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.5 Entsprechende Anwendung des § 5 UmwStG

Tz. 11 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 § 5 UmwStG enthält in Ergänzung zu § 4 UmwStG Sonderregelungen zur Ermittlung des iRd einheitlichen und gesonderten Feststellung auf die MU aufzuteilenden Übernahmegewinns/-verlusts in den Fällen, in denen die übernehmende Pers-Ges überhaupt nicht oder nicht zu 100% an der übertragenden Kö beteiligt ist. Wegen Einzelheiten s § 5 UmwStG (vor S...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.7 Entsprechende Anwendung des § 7 UmwStG

Tz. 15 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Nach § 7 UmwStG müssen bestimmte AE, die ihre Anteile im PV halten und nicht an der Übernahmegewinnermittlung iSd § 4 Abs 4 bis 7 UmwStG (§ 4 Abs 4 bis 6 UmwStG aF) teilnehmen, iRd Umwandlung die anteilig auf sie entfallenden offenen Rücklagen der übertragenden Kap-Ges als Bezüge aus KapV nach § 20 Abs 1 Nr 1 EStG versteuern. Wegen Einzelheit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3 Aufgabe des Betriebs

Tz. 46 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Hierzu s § 18 UmwStG (SEStEG) Tz 42 und 43. Tz. 47 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 vorl freimehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.9 Entsprechende Anwendung des § 9 UmwStG

Tz. 17 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 § 9 UmwStG regelt die stlichen Folgen des Vermögensübergangs durch Verschmelzung einer Kö auf eine natürliche Person. § 9 UmwStG hat keinen eigenen Regelungsinhalt, sondern erklärt die §§ 4 bis 7 UmwStG bei einem Übergang des Vermögens in das BV und die § 4 Abs 2 S 1 und 2 und Abs 3 sowie § 5 Abs 1, § 7 und § 8 Abs 2 UmwStG bei einem Vermögen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.11 Entsprechende Anwendung des § 16 UmwStG

Tz. 19 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 § 16 UmwStG regelt die stlichen Folgen einer Auf- oder Abspaltung von einer Kö auf eine Pers-Ges und erklärt die §§ 3 bis 8, 10 und 15 UmwStG für entspr anwendbar. Wegen der Anwendung der §§ 3 bis 8 und 10 UmwStG bei der GewSt gelten die og Ausführungen (s Tz 18) entspr. Die entspr Anwendung des § 15 UmwStG iRd § 16 UmwStG bedeutet, dass auch ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.3 Veräußerung oder Aufgabe eines Anteils an der Personengesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach der Umwandlung

Tz. 70 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Hierzu s § 18 UmwStG (SEStEG) Tz 65 – 72. Tz. 71–77 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 vorl freimehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Keine Übertragung von vortragsfähigen Fehlbeträgen der Überträgerin iSd § 10a GewStG (§ 18 Abs 1 S 2 UmwStG)

Tz. 21 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Nach § 18 Abs 1 S 2 UmwStG kann der maßgebende Gewerbeertrag der übernehmenden Pers-Ges oder natürlichen Person nicht um die vortragsfähigen Fehlbeträge der übertragenden Kö iSd § 10a GewStG gekürzt werden. Die gewstliche Regelung des § 18 Abs 1 S 2 UmwStG entspr der estlichen/kstlichen in § 4 Abs 2 S 2 UmwStG. Hierzu s § 4 UmwStG (vor SEStEG)...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6 Realteilung der Personengesellschaft

Tz. 84 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Bis zum 31.12.1998 war eine stneutrale Realteilung einer Pers-Ges sowohl durch die Übertragung von Einzel-WG als auch durch die Übertragung von (Teil-)Betrieben oder MU-Anteilen möglich. Eine Realteilung der Pers-Ges zu Bw im zeitlichen Zusammenhang mit einer Verschmelzung oder einem Formwechsel ist nach Verw-Auff (s Schr des BMF v 25.03.1998...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Keine Anwendung des § 12 Abs 2 Nr 1 GewStG aF auf übergegangene Renten und dauernde Lasten (§ 18 Abs 3 UmwStG aF)

Tz. 34 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Nach § 18 Abs 3 UmwStG aF finden auf übergegangene Renten und dauernde Lasten keine Anwendung, es sei denn, die Voraussetzungen für die Hinzurechnung waren bereits be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2 Veräußerung des Betriebs

Tz. 39 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Hierzu s § 18 UmwStG (SEStEG) Tz 35-41. Wegen der Frage, ob ein nach § 18 Abs 4 UmwStG stpfl VG entsteht, wenn die übernehmende Pers-Ges nach § 20 UmwStG zu Bw in eine Kap-Ges eingebracht wird und eine Aufstockung der Bw nach § 4 Abs 6 UmwStG aF (hierzu s Tz 32 ) für GewSt-Zwecke nicht stattgefunden hat s Orth ( DB 2001, 1108, 1110). Tz. 40–45...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 § 18 UmwStG regelt die gewstlichen Folgen § 18 UmwStG enthält folgende Regelungen:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Veräußerung oder Aufgabe eines Teilbetriebs oder eines Anteils an der Personengesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach der Umwandlung (§ 18 Abs 4 S 2 UmwStG)

5.3.1 Allgemeines Tz. 68 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Durch Art 11 des JStG 1997 v 20.12.1996 (BGBl I 1996, 2049) wurde § 18 Abs 4 UmwStG um einen S 2 erweitert. Die bisherige Fassung war lückenhaft, weil S 1 des § 18 Abs 4 UmwStG nur die Aufgabe oder Veräußerung des Betriebs der Pers-Ges oder der natürlichen Person, nicht aber Teilbetriebsveräußerungen/-aufgaben und auch nicht ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.4 Entsprechende Anwendung des § 4 Abs 4 bis 6 UmwStG aF bzw § 4 Abs 4 bis 7 UmwStG

Tz. 9 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Nach In-Kraft-Treten des StSenkG enthält § 4 Abs 4 bis 7 UmwStG die Regelungen zur Ermittlung und Besteuerung des Übernahmegewinns/-verlusts. Hierzu s § 4 UmwStG (vor SEStEG) Tz 21 ff. Der Verweis in § 18 Abs 1 S 1 UmwStG auf § 4 Abs 4 bis 7 UmwStG bedeutet, dass diese Vorschriften auch bei der GewSt zu beachten sind. Hierzu ergänzend enthält ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.8 Entsprechende Anwendung des § 8 UmwStG

Tz. 16 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 § 8 UmwStG regelt die stlichen Folgen einer Vermögensübertragung, bei der das BV der übertragenden Kö nicht in das BV der übernehmenden Pers-Ges übergeht, sondern in das PV. In der stlichen Schluss-Bil der Überträgerin sind die übergehenden WG mit ihrem gW anzusetzen, da eine Besteuerung der stillen Reserven bei der Übernehmerin nicht sicherg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.10 Entsprechende Anwendung des § 14 UmwStG

Tz. 18 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 § 14 UmwStG regelt die stlichen Folgen eines Formwechsels einer Kap-Ges in eine Pers-Ges und erklärt die §§ 3 bis 8 und 10 UmwStG für entspr anwendbar. Hinsichtlich der Anwendung der §§ 3 bis 8 UmwStG gelten die vorstehenden Ausführungen unter Tz 3 ff sinngemäß. Wegen des auch iR eines Formwechsels nach Verw-Auff eingeschränkten Wertansatzwah...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.5.1 Allgemeines

Tz. 49 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Hierzu s § 18 UmwStG (SEStEG) Tz 45 – 54. Tz. 50–58 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 vorl freimehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.12 Entsprechende Anwendung des § 17 UmwStG aF

Tz. 20 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Durch das StBereinG 1999 wurde der Verweis in § 18 Abs 1 S 1 UmwStG auf § 17 UmwStG aF gestrichen. § 17 UmwStG aF, der ebenfalls durch das StBereinG 1999 mit Wirkung ab 1999 gestrichen worden ist, regelte, dass wenn ein AE ganz oder tw in bar abgefunden wurde und sich dadurch sein Gewinn erhöhte, auf Antrag § 6b EStG – ohne Einhaltung der Sec...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.6 Entsprechende Anwendung des § 6 UmwStG

Tz. 12 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Hierzu s § 18 UmwStG (SEStEG) Tz 12 ff. Tz. 13–14 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 vorl freimehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Rechtslage nach In-Kraft-Treten des StSenkG

Tz. 33 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 § 18 Abs 2 S 2 UmwStG aF, der die Aufstockung der Bw nach § 4 Abs 6 UmwStG aF für GewSt-Zwecke untersagte, wurde durch das StSenkG aufgehoben. Da eine Aufstockung der Bw nach In-Kraft-Treten des StSenkG nicht mehr möglich ist und ein Übernahmeverlust nach § 4 Abs 6 UmwStG stets außer Ansatz bleibt (hierzu s § 4 UmwStG [vor SEStEG] Tz 138 ff) ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Rechtslage nach § 18 Abs 2 UmwStG idF des StEntlG 1999/2000/2002

Tz. 32 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Art 6 Nr5 Buchst a des StEntlG 1999/2000/2002 enthielt eine nach der amtl Begründung (s BT-Drs 14/23, 195) klarstellende Änderung des § 18 Abs 2 UmwStG aF, wonach auch ein Übernahmeverlust nicht mehr bei der GewSt zu erfassen war (s § 18 Abs 2 S 1 UmwStG aF) und eine Aufstockung der Bw nach § 4 Abs 6 UmwStG aF für die GewSt nicht stattfand (§...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Rödder/Momen, Gewstliche Behandlung des Übernahmeverlusts bei Umwandlung einer Kap-Ges in eine Pers-Ges, DStR 1996, 1799; Gollers/Tomik, Berücksichtigung von Übernahmeverlusten auch bei der GewSt? DStR 1997, 275; Ott, Verlustverwertung durch Umwandlung einer notleidenden GmbH, INF 1997, 75; Haritz/Slabon, Neue Hindernisse für Unternehmensumstrukturierungen nach dem Gesetzentwur...mehr