Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Allgemeines

Tz. 35 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Bei der Umwandlung einer Kap-Ges auf eine Pers-Ges wird der Übernahmegewinn bei der aufnehmenden Pers-Ges gewstlich nicht erfasst (s § 18 Abs 2 UmwStG, s Tz 27 ff). Da eine spätere Veräußerung bzw Aufgabe des Betriebs der Pers-Ges bzw des MU-Anteils ebenfalls gewstfrei wäre, könnte durch dieses ›Umwandlungsmodell‹ der Gewinn aus der Aufgabe e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.2 Übertragungsgewinn der Körperschaft (§ 3 UmwStG)

Tz. 3 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Wenn das übergehende Vermögen BV des übernehmenden Rechtsträgers wird (hierzu s § 3 UmwStG [vor SEStEG] Tz 12) und dadurch (estlich bzw kstlich) die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist, gilt für die übertragende Kö nach § 18 Abs 1 S 1 iVm § 3 UmwStG das Wertansatzwahlrecht für das übergehende BV (Bw, Zwischenwert, Tw). Da § 18 A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Rechtslage nach § 18 Abs 2 UmwStG idF vor dem StEntlG 1999/2000/2002

Tz. 31 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Nach Verw-Auff (s Schr des BMF v 25.03.1998, BStBl I 1998, 268 Rn 18.02) war ein Übernahmeverlust iSd § 4 Abs 4 bis 6 UmwStG bei der GewSt ebenso wie ein Übernahmegewinn nicht zu berücksichtigen. Das galt nach Auff der Fin-Verw für den vor Inkrafttreten des Ges zur Forts der UnternehmensSt-Ref nach § 4 Abs 6 S 2 UmwStG aF verbleibenden Überna...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Steuerermäßigung nach § 35 EStG in den Fällen des § 18 Abs 4 S 1 und 2 UmwStG (§ 18 Abs 4 S 3 UmwStG)

Tz. 78 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Nach § 18 Abs 4 S 3 UmwStG, der durch das UntStFG angefügt worden ist, ist der auf Veräußerungs- oder Aufgabegewinne iSd § 18 Abs 4 S 1 und 2 UmwStG entfallende Teil des GewSt-Messbetrags bei der Ermäßigung der ESt nach § 35 EStG nicht zu berücksichtigen. Da die Regelung in § 18 Abs 4 S 1 und 2 UmwStG der Missbrauchsverhinderung dient, soll d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1 Von § 18 Abs 4 S 1 UmwStG erfasste Umwandlungen

Tz. 38 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Art 6 Nr 5 Buchst b des StEntlG 1999/2000/2002 enthält eine nach der amtl Begründung (s BT-Drs 14/23, 195) klarstellende Änderung des § 18 Abs 4 UmwStG. In § 18 Abs 4 S 1 UmwStG wurden die Worte ›dem Vermögensübergang‹ durch die Worte ›der Umwandlung‹ ersetzt, um zu dokumentieren, dass § 18 Abs 4 UmwStG nicht nur in Verschmelzungsfällen, sond...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.5.2 Ermittlung des gewerbesteuerpflichtigen Aufgabe- oder Veräußerungsgewinns

Tz. 59 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Für die Ermittlung des gewstpfl Aufgabe- oder VG gelten dieselben Grundsätze wie für die Ermittlung des der ESt/KSt unterliegenden Aufgabe- oder VG. Tz. 60 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Für Umwandlungen mit stlichem Übertragungsstichtag vor dem 01.01.1999 ist der für ESt-/KSt-Zwecke nach § 4 Abs 6 UmwStG aF berücksichtigte step-up (hierzu s Tz 31 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Berücksichtigung eines Übernahmegewinns

Tz. 27 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Der Übernahmegewinn ermittelt sich nach § 4 Abs 4 und 5 iVm § 5 UmwStG. Wegen Einzelheiten s § 4 UmwStG (vor SEStEG) Tz 19 ff. Tz. 28 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Vor Inkrafttreten des StSenkG war ein sich nach § 4 Abs 4 und 5 UmwStG aF ergebender Übernahmegewinn stets in voller Höhe stpfl ( s § 4 UmwStG [vor SEStEG] Tz 147 ff). Unterlag die Übe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Allgemeines

Tz. 24 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Nach § 18 Abs 2 UmwStG ist ein Übernahmegewinn oder -verlust gewstlich nicht zu erfassen. Dabei ist der Übernahmegewinn/-verlust nach § 18 Abs 1 S 1 iVm § 4 Abs 4 und 5 UmwStG aF/§ 4 Abs 4 bis 7 UmwStG zu ermitteln. Hierzu s Tz 9 ff. Weiterhin regelte §18 Abs2 S2 UmwStG aF für Umwandlungen mit stlichem Übertragungsstichtag nach dem 31.12.1998,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 21b KStG Zuteilungsrücklage bei Bausparkassen

Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Gesetzestext öffnen.mehr

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USt bei Leistungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter

Leitsatz 1. Für die Frage, ob im Verhältnis zwischen Gesellschaft und Gesellschafter entgeltliche Leis­tungen i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1999 vorliegen, gelten keine Besonderheiten, sodass es nur da­rauf ankommt, ob zwischen Leistenden und Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis besteht, das einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Leistung und einem erhaltenen Gegenw...mehr

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Kein Verlust der wirtschaftlichen Identität bei Branchenwechsel

Leitsatz Trotz Branchenwechsel bleibt ein Verlustabzug bestehen, solange nicht auch überwiegend neues Betriebsvermögen zugeführt wird. Sachverhalt Eine GmbH befasste sich mit der Sonderabfallentsorgung. Nach mehrfachen Anteilsveräußerungen in den Jahren 1994 bis 1998 wurde der operative Geschäftsbetrieb zum 31.12.1998 an eine andere GmbH veräußert. Fortan verpachtete die GmbH...mehr

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Privatnutzung eines betrieblichen Pkw durch Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

Leitsatz Die Privatnutzung eines Pkw der GmbH durch deren Gesellschafter-Geschäftsführer führt auch bei fehlender vertraglicher Regelung nicht zu einer verdeckten Gewinnausschüttung, sondern zu steuerpflichtigem Arbeitslohn des Gesellschafter-Geschäftsführers. Sachverhalt Der alleinige Gesellschafter-Geschäftsführer einer Unternehmensberatungs-GmbH erklärte dem Finanzamt, den...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Abkürzungsverzeichnis

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 2.7.2.2 Darlehensvergabe durch den unmittelbar beteiligten Anteilseigner

Rz. 105 § 8a bringt im Verhältnis zwischen Anteilseigner und Kapitalgesellschaft nicht unbedingt eine steuerliche Mehrbelastung, verglichen mit der Anerkennung der Vergütungen als Zinsen, wenn der Gesellschafter eine inländische Körperschaft ist. Die Vorschrift bewirkt aber eine Verschiebung der Steuerbelastung von dem Anteilseigner auf die Kapitalgesellschaft. Beispiel Die A...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 2.7.2.5.1 Die gesetzliche Regelung

Rz. 121 Entsprechende Grundsätze gelten, wenn § 8a anwendbar ist, weil das Darlehen von einem rückgriffsberechtigten Dritten gegeben worden ist. Bei dem Dritten treten schon deshalb keine Rechtswirkungen ein, weil er nicht beteiligt ist, eine Umqualifizierung in eine verdeckte Gewinnausschüttung bei ihm also nicht in Betracht kommt. Praxis-Beispiel Die Obergesellschaft ist zu...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 1.3 Rechtsentwicklung

Rz. 11 Die Gestaltungsmöglichkeiten, die sich unter dem Anrechnungsverfahren für Nichtanrechnungsberechtigte durch Umqualifizierung von Gewinnausschüttungen in Fremdkapitalvergütungen boten (vgl. dazu § 8a a. F. Rz. 2), haben schon bald nach In-Kraft-Treten zum 1.1.1977 die Diskussion ausgelöst, wie sie eingeschränkt werden können. Wiederholt wurden Gesetzentwürfe für einen ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 2.4 Ausschluss der Umqualifizierung bei Veranlagung im Inland (bis Vz 2003)

Rz. 72 Nach Abs. 1 S. 2 trat bis Vz 2003 (zum In-Kraft-Treten bei abweichendem Wirtschaftsjahr vgl. Rz. 17) keine Umqualifizierung der Vergütungen für Gesellschafter-Fremdkapital ein, wenn die Vergütungen bei dem Anteilseigner im Inland im Rahmen einer Veranlagung erfasst wurden. Die Ausnahme griff nur ein, wenn im Inland eine Veranlagung erfolgte; Steuerpflicht im Inland ge...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 2.7.2.1 Systematik

Rz. 101 Während sich die Rechtsfolgen auf der Ebene der Kapitalgesellschaft, die die Vergütungen zahlt, aus dem Gesetz ergeben und damit mit einiger Sicherheit feststellbar sind, ist dies für die Rechtsfolgen auf der Ebene der Gesellschafter, der nahe stehenden Personen und der Dritten, die auf einen Gesellschafter oder eine nahe stehende Person zurückgreifen können, anders....mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 6.2 Rechtslage ab Vz 2004

Rz. 184 Ab Vz 2004 ist die Anwendbarkeit des § 8a für Personengesellschaften durch das Gesetz v. 22.12.2003[1] erweitert worden (zum In-Kraft-Treten vgl. Rz. 17). Abs. 5 hatte bis Vz 2003 darauf abgestellt, dass der Anteilseigner eine Kapitalgesellschaft über eine Personengesellschaft finanzierte. Die Regelung sollte eine Umgehung des Gesetzes verhindern, indem der Zwischens...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, UmwStG § 28 UmwStG (SEStEG) Bekanntmachungserlaubnis

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, UmwStG § 17 UmwStG (SEStEG)

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, UmwStG § 14 UmwStG (SEStEG)

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 Höhe der Körperschaftsteuer-Minderung

Tz. 28 Stand: EL 60 – ET: 07/2007 Zur Höhe der KSt-Minderung enthielt § 10 S 1 UmwStG idF des StSenkG keine eigenständigen Regelungen. Diese Regelungslücke hat der Gesetzgeber durch das UntStFG rückwirkend geschlossen. Wegen der zeitlichen Anwendung s § 27 UmwStG Tz 50 und 55. Nach § 10 S 1 UmwStG idF des UntStFG ist die KSt-Minderung und KSt-Erhöhung so zu ermitteln, wie sie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, UmwStG (vor SEStEG) § 10 Körperschaftsteuerminderung und Körperschaftsteuererhöhung

Ausgewählte Literaturhinweise: Ott, Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung von KSt-Guthaben-Überhängen bei Umwandlungen von Kap-Ges in Pers-Ges nach den Änderungen des UmwStG durch das UntStFG, INF 2002, 107; Bauschatz, Formwechselnde Umwandlung einer vermögensverwaltenden GmbH in eine GmbH & Co KG – Gefahren bei Durchführung des Treuhandmodells, FR 2003, 1116; Brinkmeier, Rea...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Körperschaftsteuer-Minderung

2.2.1 Allgemeines Tz. 25 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Nach § 10 S 1 UmwStG nF mindern sich im Fall der Verschmelzung einer Kap-Ges auf eine Pers-Ges bzw auf eine natürliche Person bei der übertragenden Kö das KSt-Guthaben und die KSt-Schuld iSd § 37 KStG nF für den VZ der Umwandlung. Tz. 26 Stand: EL 60 – ET: 07/2007 Die KSt-Minderung ist aus dem Bestand des KSt-Guthabens der über...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Anrechnung der auf den Teilbeträgen lastenden Körperschaftsteuer

Tz. 6 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Die ›Ausschüttungsempfänger‹, dh die Gesellschafter der Pers-Ges, die den Übernahmegewinn bzw einen Kap-Ertrag nach § 7 UmwStG aF versteuern müssen, rechnen die KSt nicht mit 3/7 des Übernahmegewinns usw, sondern in der Höhe an, wie sie tats auf den einzelnen Teilbeträgen des VEK lt Schlussgliederung der Kö lastet. Nach § 10 Abs 1 S 1 UmwStG aF...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Veranlagungszeitraum, für den sich die Körperschaftsteuer mindert und/oder erhöht

Tz. 34 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Nach § 10 S 1 UmwStG nF mindert oder erhöht sich die ›KSt-Schuld‹ (gemeint: die festzusetzende KSt) der übertragenden Kö für den VZ der Umwandlung. Dh die KSt-Minderung bzw -Erhöhung ist für den VZ in die KSt-Festsetzung der übertragenden Kap-Ges mit einzubeziehen, in den der stliche Übertragungsstichtag fällt. § 10 S 1 UmwStG idF des UntStFG ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.5 Aufteilung der anzurechnenden Körperschaftsteuer auf die Gesellschafter der Personengesellschaft

Tz. 14 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Ist eine Pers-Ges Übernehmerin , ist die insgesamt anzurechnende KSt nach Maßgabe der Beteiligungsverhältnisse zum Zeitpunkt der Eintragung des Verschmelzungsbeschl ins H-Reg (Zeitpunkt des Vermögensübergangs) auf die einzelnen Gesellschafter zu verteilen (so auch s W/M, § 10 UmwStG Rz 11; Dehmer, Anm 5 zu § 12 UmwStG; dazu auch s Centrale-Gut...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7 Ausschluss von der Körperschaftsteuer-Anrechnung (§ 10 Abs 2 UmwStG)

Tz. 19 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Nach seinem Abs 2 ist die KSt-Anrechnung nach § 10 UmwStG aF (analog zu § 51 KStG 1999) insoweit ausgeschlossen, als der anteilige Übernahmegewinn oder die Einkünfte iSd §§ 7, 8 oder 9 Abs 2 UmwStG nicht der ESt oder KSt unterliegen. Dies kann wegen der beschr StPfl des AE, aufgrund eines DBA oder wegen der persönlichen St-Befreiung eines AE ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Körperschaftsteuer-Erhöhung

Tz. 31 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Systemkonform sieht § 10 S 1 UmwStG nF neben der KSt-Minderung auch die KSt-Erhöhung iSd § 38 KStG nF bezogen auf das EK 02 bei der übertragenden Kö vor. Diese Regelung wurde erst iRd Ermittlungsverfahrens eingefügt. Tz. 32 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Nach Ansicht von Förster (FR 2000, 1189, 1191) verhindert die KSt-Erhöhung uU einen Rechtsformw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5 Abschließende Nullfeststellung des Körperschaftsteuer-Guthabens und des EK 02?

Tz. 37 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Wenn § 10 UmwStG idF des StSenkG davon spricht, dass ›das KSt-Guthaben zu mindern‹ ist, kann das wohl nur bedeuten, dass bei der übertragenden Kap-Ges gem § 37 Abs 2 S 3 KStG nF noch ein Nullbestand des KSt-Guthabens festzustellen ist. Sinnvoll erscheint eine solche Nullfeststellung jedoch nicht, da sie uE keine Bedeutung mehr hat. Das Problem...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.6 Nachweis der anzurechnenden Körperschaftsteuer

Tz. 15 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Anders als § 36 Abs 2 S 2 Nr 3 Buchst b EStG 1999 macht § 10 Abs 1 UmwStG aF die Anrechnung der auf den Teilbeträgen des VEK der übertragenden Kö ruhenden KSt nicht von der Vorlage einer St-Bescheinigung abhängig. Der UmwSt-Erl schreibt ein Ausfüllen der gesetzlichen Regelungslücke durch Zulassung einer eigenständigen St-Bescheinigung nicht vo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4 Nichtanwendung des so genannten Moratoriums (§ 10 S 2 UmwStG)

Tz. 30a Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Nach dem durch das StVergAbG angefügten § 10 S 2 UmwStG ist § 37 Abs 2a KStG (sog Moratorium, ebenfalls durch das StVergAbG eingefügt) bei der Verschmelzung einer Kö auf eine Pers-Ges bzw auf eine natürliche Person nicht anzuwenden. § 37 Abs 2a KStG idFd StVergAbG versagt bei oGA, die nach dem 11.04.2003 und vor dem 01.01.2006 erfolgen, eine ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 § 10 UmwStG idF vor dem StSenkG

1.1 Sonderform des Anrechnungsverfahrens Tz. 1 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Wie bereits erläutert ( s Vor § 3 UmwStG Tz 1 –4), regeln die §§ 3–10 UmwStG aF eine Sonderform des Anrechnungsverfahren s. Mit der Verschmelzung geht das Vermögen der übertragenden Kö auf eine Pers-Ges oder auf eine natürliche Person über und verlässt damit den Bereich der EK-Gliederung. Das VEK lt Schl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 § 10 UmwStG idF des StSenkG

2.1 Sonderformen der Dividendenbesteuerung im UmwStG Tz. 20 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Wie in Vor § 3 UmwStG nF Tz 5 ff ausgeführt, wird der Übernahmegewinn auch nach dem Systemwechsel vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren im Ergebnis wie eine Ausschüttung besteuert. Mit der Einführung des Halbeinkünfteverfahrens entfallen jedoch die bisherige KSt-Anrechnung bei den Gesel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Allgemeines

Tz. 25 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Nach § 10 S 1 UmwStG nF mindern sich im Fall der Verschmelzung einer Kap-Ges auf eine Pers-Ges bzw auf eine natürliche Person bei der übertragenden Kö das KSt-Guthaben und die KSt-Schuld iSd § 37 KStG nF für den VZ der Umwandlung. Tz. 26 Stand: EL 60 – ET: 07/2007 Die KSt-Minderung ist aus dem Bestand des KSt-Guthabens der übertragenden Kap-Ges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3 ... das in der Steuerbilanz ausgewiesene Eigenkapital abzüglich des Betrags, der nach § 28 Abs 2 S 1 iVm § 29 Abs 1 KStG dem steuerlichen Einlagekonto gutzuschreiben ist ...

Tz. 28a Stand: EL 60 – ET: 07/2007 Nach § 10 S 1 UmwStG nF mindert oder erhöht sich die KSt der übertragenden Kö um den Betrag, der sich nach den §§ 37 und 38 KStG nF ergeben würde, wenn das in der St-Bil ausgewiesene EK (Summe aus Nenn-Kap und allen Rücklagen) abz des Betrags, der nach § 28 Abs 2 S 1 iVm § 29 Abs 1 KStG nF dem stlichen Einlagekonto gutzuschreiben ist (dazu s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Ott, Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung von KSt-Guthaben-Überhängen bei Umwandlungen von Kap-Ges in Pers-Ges nach den Änderungen des UmwStG durch das UntStFG, INF 2002, 107; Bauschatz, Formwechselnde Umwandlung einer vermögensverwaltenden GmbH in eine GmbH & Co KG – Gefahren bei Durchführung des Treuhandmodells, FR 2003, 1116; Brinkmeier, Realisierung des KSt-Guthabens du...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Gewinnausschüttungen, die noch bei der übertragenden Körperschaft abzuwickeln sind

Tz. 13 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Berechnungsgrundlage für die KSt-Anrechnung sind nach dem Wortlaut des § 10 Abs 1 UmwStG aF die Teilbeträge des VEK der übertragenden Kö (lt Schlussgliederung). Nach dem Übertragungsstichtag abfließende oder während der sog Interimszeit beschlossene Ausschüttungen, die nach § 4 UmwStG nF Tz 85 ff noch der übertragenden Kö zuzurechnen sind, fü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3 Behandlung negativer Teilbeträge

Tz. 10 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Es stellt sich die Frage, ob die Regelung des § 41 Abs 4 KStG 1999 iRd Anrechnung gem § 10 UmwStG aF zu beachten ist. Danach müsste ein negativer Teilbetrag EK 04 vor Ermittlung der nach § 10 UmwStG aF anzurechnenden KSt in dieser Reihenfolge gegen das Nenn-Kap und anschließend gegen die mit KSt belasteten Teilbeträge des VEK verrechnet werd...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Sonderform des Anrechnungsverfahrens

Tz. 1 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Wie bereits erläutert ( s Vor § 3 UmwStG Tz 1 –4), regeln die §§ 3–10 UmwStG aF eine Sonderform des Anrechnungsverfahren s. Mit der Verschmelzung geht das Vermögen der übertragenden Kö auf eine Pers-Ges oder auf eine natürliche Person über und verlässt damit den Bereich der EK-Gliederung. Das VEK lt Schlussgliederung, das den offenen Rücklagen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Sonderformen der Dividendenbesteuerung im UmwStG

Tz. 20 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Wie in Vor § 3 UmwStG nF Tz 5 ff ausgeführt, wird der Übernahmegewinn auch nach dem Systemwechsel vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren im Ergebnis wie eine Ausschüttung besteuert. Mit der Einführung des Halbeinkünfteverfahrens entfallen jedoch die bisherige KSt-Anrechnung bei den Gesellschaftern der übernehmenden Pers-Ges bzw bei der üb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, UmwStG (vor SEStEG) Einführung

1 Umwandlungsrecht Ausgewählte Literaturhinweise: Kommentare und Einzelschriften: Ohlmeyer/Philipowski, Die Verschmelzung von Genossenschaften, insbes von Kreditgenossenschaften, 5. Aufl 1992; Dehmer, Umwandlungsrecht und UmwSt-Recht (C.H. Beck Vlg, 2. Aufl 1996); Ott, GmbH-Umwandlung, VSRW-Vlg (1996); Orth, Umstrukturierungsmöglichkeiten für Vereine nach dem neuen Umwandlungsrech...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Umwandlungsrecht

Ausgewählte Literaturhinweise: Kommentare und Einzelschriften: Ohlmeyer/Philipowski, Die Verschmelzung von Genossenschaften, insbes von Kreditgenossenschaften, 5. Aufl 1992; Dehmer, Umwandlungsrecht und UmwSt-Recht (C.H. Beck Vlg, 2. Aufl 1996); Ott, GmbH-Umwandlung, VSRW-Vlg (1996); Orth, Umstrukturierungsmöglichkeiten für Vereine nach dem neuen Umwandlungsrecht (in: Profigesell...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählter Literaturhinweis:

Berg, Ereignisse mit stlicher Rückwirkung iSv § 175 Abs 1 Nr 2 AO im UmwSt-Recht, DStR 1997, 1390. Tz. 66 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Nach Tz 03.14 des UmwSt-Erl lösen nachträgliche Änderungen der Ansätze in der stlichen Übertragungsbilanz, insbes durch eine stliche Außenprüfung, eine Folgeänderung bei der Übernehmerin aus, dh diese hat ihre Übernahme-Bil entspr zu ändern. In ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7 Das gesetzgeberische Grundkonzept bei Umwandlungen

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Umwandlungssteuerrecht

Ausgewählte Literaturhinweise: Kommentare und Einzelschriften zum UmwG und UmwStG: Dazu s Ausgewählte Literaturhinweise Vor Tz 1. Aufsätze: Grotherr, Grunderwerbstliche Probleme bei der Umstrukturierung von Unternehmen und Konzernen, BB 1994, 1970; Krebs, Änderungen des UmwSt-Rechts, BB1994, 2115; Wochinger/Dötsch, Das neue UmwStG und seine Folgeänderungen bzw Auswirkungen bei der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.9 Auswirkungen des UmwStG auf Unternehmenskaufmodelle

Ausgewählte Literaturhinweise: Blumens/Marquardt, Unternehmenskäufe durch Anteilserwerb nach neuem Umwandlungs(steuer)recht, DStR 1994, 1869; Otto, Buy-Out-Finanzierungen: Neue Akquisationsstrukturen nach neuem Umwandlungsrecht, DB 1994, 2121; Rödder/Hötzel, Perspektiven für die stoptimale Form des Unternehmenskaufs, FR 1994, 285; Blumers/Beinert, Grundregeln für die Optimierung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.5 Das Umwandlungsverfahren

Tz. 26 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 In seinen wes Schritten ist das Umwandlungsverfahren für alle Arten der Umwandlung gleich (s W/M, Einf UmwStG Rz 11.1 ff). Diese Schritte werden nachstehend in stark vereinfachter Form erläutert. Wegen des Ablaufs des Umwandlungsverfahrens anhand von Grundtypen s Stengel (in H/B, UmwStG, 2. Aufl, Einf Anm 251 ff). 1.5.1 Die Vorbereitung Tz. 26...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3 Die im UmwG geregelten Umwandlungsarten

1.3.1 Abschließende Aufzählung Tz. 5 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Das 2. bis 5. Buch des UmwG regelt die Umwandlungsarten Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung und Formwechsel. Daneben sind aber auch außerhalb des Regelungsbereichs des UmwG Unternehmensumstrukturierungen möglich (s Tz 19 ff). Wie Stengel (in H/B, UmwStG, 2. Aufl, Einf Anm 8) zutr ausführt, liegt dem UmwG ...mehr