Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.4.6 Rechtsfolge bei schädlichem Erwerb bzw. schädlicher Aufstockung

Rz. 156 Rechtsfolge eines Verstoßes gegen das Erwerbs- und Aufstockungsverbot ist, dass die Spaltung nicht steuerneutral durchgeführt werden kann, sondern bei der übertragenden Körperschaft zum Ansatz der gemeinen Werte führt. Die Rechtsfolge ist jedoch auf die Nichtanwendung des § 11 Abs. 2 UmwStG und damit auf die Gewinnverwirklichung bei dem übertragenden Rechtsträger bes...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.1.2 Spaltung von Körperschaften

Rz. 26 Der Spaltung zur Aufnahme liegt ein Spaltungs- und Übernahmevertrag zwischen der zu spaltenden Körperschaft und der bzw. den übernehmenden Körperschaften zugrunde.[1] Der Vertrag bedarf der notariellen Beurkundung.[2] Bei der Spaltung zur Neugründung tritt an die Stelle dieses Vertrags der Spaltungsplan.[3] Im Spaltungsvertrag bzw. Spaltungsplan sind die einzelnen Akt...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 20.1 Überblick

§ 1a KStG sieht für Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften die Möglichkeit vor, zur Köperschaftsbesteuerung zu optieren. Hierzu muss ein unwiderruflicher Antrag gestellt werden. Die optierende Gesellschaft wird dann ertragsteuerlich wie eine Kapitalgesellschaft behandelt. Auf Antrag ist eine Rückkehr zur transparenten Besteuerung möglich. Die Beendigung...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.3.2.3 Streitige Einbringungsformen

Rz. 53 Zwischenzeitlich nicht mehr streitig ist, dass die Übertragung allein des wirtschaftlichen Eigentums auf eine Personengesellschaft bereits als Einbringung i. S. d. § 24 Abs. 1 UmwStG zu werten ist.[1] Rz. 54 einstweilen frei Rz. 55 In der Literatur noch nicht ganz unstreitig ist, ob die (teilweise) Überführung lediglich in das Sonderbetriebsvermögen bei der übernehmende...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 6 Zeitpunkt der Einbringung

Rz. 52 Für Zwecke des Übertragungsstichtags wird die entsprechende Anwendung der §§ 20 und 21 UmwStG durch die vorrangige Verweisung in § 25 S. 2 UmwStG auf § 9 S. 3 UmwStG durchbrochen. Nach § 9 S. 3 UmwStG kann der steuerliche Übertragungsstichtag, auf den die Übertragungsbilanz der Personengesellschaft und die Eröffnungsbilanz der Kapitalgesellschaft aufzustellen sind, au...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.1.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 10 § 1 Abs. 3 Nr. 3 UmwStG erklärt den Sechsten bis Achten Teil des UmwStG ausdrücklich auch für den Formwechsel einer Personengesellschaft nach § 190 UmwG (oder für entsprechende ausländische Vorgänge) für allgemein anwendbar. Diese allgemeine Anwendungsvoraussetzung ist vom Wortlaut her nahezu identisch mit der besonderen Anwendungsvoraussetzung des § 25 S. 1 UmwStG, w...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 7.3 Steuerfolgen

Rz. 279 Soweit innerhalb von 7 Jahren nach dem Einbringungszeitpunkt eine Veräußerung der eingebrachten Anteile erfolgt oder einer der Ersatztatbestände realisiert wird, kommt es auf der Ebene des Einbringenden zur rückwirkenden Besteuerung des Einbringungsgewinns II. Der Einbringungsgewinn II ermittelt sich in einem ersten Schritt aus dem gemeinen Wert der eingebrachten Ant...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.1.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 13 Als formwechselnde Personengesellschaften kommen nur Personenhandelsgesellschaften, mithin die eGbR (eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts)[1], OHG, die EWIV und die KG, sowie Partnerschaftsgesellschaften in Betracht. Die nicht eingetragene GbR scheidet mangels Nennung in § 191 Abs. 1 UmwG als möglicher Rechtsträger aus, auch wenn sie nach § 15 Abs. 3 EStG gew...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 7.1 Allgemeines

Rz. 265 Nach dem Willen des Gesetzgebers sollte es gem. § 24 Abs. 5 UmwStG wohl zur entsprechenden Anwendung des § 22 Abs. 2, 3, 5 bis 7 UmwStG kommen, wenn es durch die Einbringung zu einer sog. Statusverbesserung kommt. Diese liegt vor, soweit Anteile an einer Kapitalgesellschaft (oder einer anderen Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse) unter dem gemeinen W...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.4.2 Gewährung auch anderer Wirtschaftsgüter

Rz. 41 Im Rahmen sowohl des § 20 UmwStG [1] als auch des § 21 UmwStG [2] ist es zulässig, dem Einbringenden neben den neuen Anteilen auch andere Wirtschaftsgüter, z. B. die Einräumung einer Forderung gegenüber der übernehmenden Kapitalgesellschaft, zu gewähren. Rz. 42 Im Fall eines Formwechsels ist die Gewährung einer sonstigen Gegenleistung neben der Gewährung neuer Anteile nu...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.4.1 Neue Gesellschaftsanteile

Rz. 39 § 20 UmwStG wie auch § 21 UmwStG setzen voraus, dass dem Einbringenden als Gegenleistung für den Einbringungsvorgang neue Anteile an der übernehmenden Kapitalgesellschaft gewährt werden. Ist Ausgangsrechtsträger – wie hier im Fall des Formwechsels – eine Personengesellschaft, die durch den Formwechsel für steuerliche Zwecke fiktiv "untergeht", sind unstreitig die Gese...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.4.4 Körperschaft als Einbringender

Rz. 171 Ist Einbringender eine Körperschaft, handelt es sich bei dem Einbringungsgewinn zwar auch um einen Veräußerungsgewinn, der aber weder der Freibetragsregelung des § 16 Abs. 4 EStG noch den Steuervergünstigungen des § 34 Abs. 1 oder 3 EStG unterliegt. Insoweit wird der Einbringungsgewinn wie ein laufender Gewinn der Körperschaft besteuert. Gleiches gilt auch im Fall de...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 7 Verlust- und Zinsvortrag

Rz. 59 Ein ggf. vorhandener Zins- oder EBITDA-Vortrag[1] nach § 4h Abs. 1 Satz 2 bzw. 3 EStG und ein gewerbesteuerlicher Verlustvortrag[2] gehen mit dem Formwechsel unter. Auch etwaige nach § 15a EStG nur verrechenbare Verluste der Mitunternehmer gehen verloren, da sie nicht mehr mit Gewinnen aus der untergehenden Beteiligung an der Personengesellschaft verrechnet werden kön...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 9 Auswirkungen bei der Kapitalgesellschaft

Rz. 62 Die Steuerfolgen (Zugehörigkeitsdauer zum Betriebsvermögen, Eintritt in die Rechtsstellung, AfA, spätere Erhöhung der Anschaffungskosten im Falle eines Einbringungsgewinns I oder II) auf der Ebene der formgewechselten Kapitalgesellschaft ergeben sich aus der entsprechenden Anwendung des § 23 UmwStG. Zu einer entsprechenden Anwendung der Regelung des § 23 Abs. 6 i. V. ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3 "Anschaffungskosten" des erhaltenen Anteils

Rz. 156 Anders als § 20 Abs. 3 S. 1 UmwStG, wonach der Wert, mit dem die übernehmende Kapitalgesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen ansetzt, auch als Anschaffungskosten der erhaltenen Gesellschaftsrechte gilt, fehlt in § 24 UmwStG eine entsprechende Regelung. Darauf konnte der Gesetzgeber verzichten, da sich die Anschaffungskosten aufgrund des für Personengesellschaf...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.4 Abgrenzung zu anderen Rechtsgrundlagen

Rz. 89 Die fremdübliche Einbringung gegen Gewährung neuer Gesellschaftsrechte stellt ein entgeltliches Tauschgeschäft dar. Aus der Sicht des Einbringenden handelt es sich mithin um eine Veräußerung des eingebrachten Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils. Damit steht die Anwendung des § 24 UmwStG in einem Konkurrenzverhältnis zur Anwendung des § 16 EStG, geht dies...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.4.3.2 Nicht-fremdübliche Gegenleistung

Rz. 86 Unstreitig dürfte sein, dass die Grundsätze der verdeckten Gewinnausschüttung bzw. der verdeckten Einlage die Anwendung des § 24 UmwStG überlagern. Deshalb kommt § 24 UmwStG insoweit nicht zur Anwendung, als die Einbringung zu einer Vermögensverschiebung zugunsten oder zulasten einer Kapitalgesellschaft führt, die durch das Gesellschafterverhältnis veranlasst ist. Die...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 7.2.1 Grundtatbestand: Veräußerung der (mit) eingebrachten Anteile

Rz. 269 Zu einer rückwirkenden Besteuerung des Einbringungsgewinns II kommt es gem. § 24 Abs. 5 UmwStG, soweit eine (Mit-)Einbringung gem. § 24 Abs. 1 UmwStG von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft unter dem gemeinen Wert vorausgegangen ist, beim Einbringenden der Gewinn aus einer etwaigen Veräußerung der Anteile im Einbringungszeitpunkt nicht nach § 8b Abs. 2 KStG steuerfre...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.2 Übernehmende Personengesellschaft

Rz. 13 Gem. § 24 Abs. 1 UmwStG wird an die übernehmende Gesellschaft lediglich die Bedingung geknüpft, dass es sich um eine Personengesellschaft handeln muss, an welcher der Einbringende als Mitunternehmer beteiligt wird. Es muss sich mithin um eine Mitunternehmerschaft i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ggf. i. V. m. § 18 Abs. 4 S. 2 bzw. § 13 Abs. 7 EStG handeln. Rz. 13a § 1 A...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 1.2 Normzweck

Rz. 3 Der Formwechsel zeichnet sich handelsrechtlich dadurch aus, dass es nicht zu einer Vermögensübertragung von einem auf einen anderen Rechtsträger kommt (bloßer Rechtskleidwechsel des identischen Rechtsträgers) und dass die Personengesellschaft weder eine Schlussbilanz noch die Kapitalgesellschaft eine Eröffnungsbilanz aufstellen muss und dass zwangsweise die Buchwerte fort...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.14 Umstrukturierungen

Rz. 258 Im Rahmen der Vorbereitung der Unternehmensnachfolge sollte auch die Rechtsform des Unternehmens überprüft und ggf. optimiert werden.[1] Im Fokus stehen hierbei nicht nur haftungsrechtliche Gesichtspunkte, sondern insb. auch erbrechtliche und gesellschaftsrechtliche Themen. Wenn sich eine Umstrukturierung vor diesem Hintergrund als sinnvoll oder erforderlich darstell...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.6 Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 47 Für die Besteuerung der Gesellschafter der übertragenden Körperschaft gelten die §§ 5, 7 UmwStG [1], soweit sie Gesellschafter der übernehmenden Personengesellschaft sind oder werden. Gewinnrücklagen der übertragenden Körperschaft gelten anteilig im Verhältnis des übergehenden Vermögens zu dem Gesamtvermögen als an die Gesellschafter ausgeschüttet und unterliegen bei i...mehr

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Lineare Abschreibung/Sonder... / 2.13 Rückgängigmachung der Sonderabschreibung

Wird eine begünstigte Wohnung, für die die Sonderabschreibung nach § 7b EStG in Anspruch genommen wurde, innerhalb des 10-jährigen Nutzungszeitraums dem Mietwohnungsmarkt entzogen oder veräußert, ohne dass der Veräußerungsgewinn der Einkommen- oder Körperschaftsteuer unterliegt, oder wird die Baukostenobergrenze nachträglich innerhalb der ersten 3 Kalenderjahre nach Ablauf d...mehr

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Lineare Abschreibung/Sonder... / 2.13.1 Veräußerung innerhalb des Nutzungszeitraums

Eine Veräußerung innerhalb des 10-jährigen Nutzungszeitraums, bei der der Veräußerungsgewinn nicht der Einkommen- oder Körperschaftsteuer unterliegt, führt in voller Höhe zu einer Rückgängigmachung der in Anspruch genommenen Sonderabschreibung nach § 7b EStG. Dies gilt nicht nur im Fall der Erzielung eines Veräußerungsgewinns, sondern auch im Fall des Vorliegens eines Veräuß...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1.2 Anzuwendende Vorschriften

Rz. 4 Wegen der strukturellen Ähnlichkeit von Verschmelzung und Spaltung verweist § 16 UmwStG für die Spaltung auf Personengesellschaften neben § 15 UmwStG auf die Vorschriften über die Umwandlung einer Körperschaft in eine Personengesellschaft gem. §§ 3–8 und 10 UmwStG. Bei der Aufspaltung einer Körperschaft können übernehmende Rechtsträger eine Personengesellschaft und eine...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.4 Einschränkung der Wahlrechte nach § 15 Abs. 2 UmwStG

Rz. 37 § 16 S. 1 UmwStG verweist auf den gesamten § 15 UmwStG und damit auch auf § 15 Abs. 2 UmwStG. Danach entfällt das Wahlrecht der übertragenden Kapitalgesellschaft, in ihrer steuerlichen Schlussbilanz die zu übertragenden Wirtschaftsgüter mit dem Buchwert oder einem Zwischenwert anzusetzen, wenn der Teilbetrieb vor der Spaltung erworben oder aufgestockt wurde oder wenn ...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 1.5.3 Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften

Ist die private Nutzung eines betrieblichen Pkw durch den Gesellschafter-Geschäftsführer im Anstellungsvertrag mit der GmbH ausdrücklich gestattet, kommt der Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) in Höhe der Vorteilsgewährung nicht in Betracht. Nach der Rechtsprechung des BFH liegt in einem solchen Fall keine vGA, sondern immer Sachlohn vor. Dies gilt auch für All...mehr

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Zinsen auf Steuern / 2.3 Berechnung der Zinsen bei Korrektur der Steuerfestsetzung

Bei einer Aufhebung, Änderung oder Berichtigung einer Steuerfestsetzung nach Ablauf der Karenzzeit bemessen sich die Zinsen gem. § 233a Abs. 5 Satz 2 AO nach dem Unterschiedsbetrag zwischen der neu festgesetzten und der bisherigen Steuer, wobei Steuerabzugsbeträge und Körperschaftsteuer-Gutschriften jeweils angerechnet werden. Der Zinslauf beginnt mit Ablauf der Karenzzeit. I...mehr

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Zinsen auf Steuern / 2.2.1 Nachzahlungszinsen

Zu verzinsen ist gem. § 233a Abs. 3 Satz 1 AO der Unterschiedsbetrag zwischen der festgesetzten Steuer und den Steuerabzugsbeträgen (Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer), der ggf. anzurechnenden Körperschaftsteuer und den bis zum Beginn des Zinslaufs festgesetzten Vorauszahlungen (sog. Sollverzinsung). Unerheblich ist, ob die Vorauszahlungen entrichtet worden sind oder nicht. Pr...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 22): Das kl... / [Ohne Titel]

Dr. Markus Wollweber, Dipl.-Finw. (FH), RA/FASt / Dr. Daniel Sommer, RA/StB[*] Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Ausschüttungen einer inländischen Kapitalgesellschaft an ihre inländische Muttergesellschaft der Körperschaftsteuer oder Gewerbesteuer unterliegen, sollte jeder steuerliche Berater eigentlich "aus dem FF" beantworten können. Tatsächlich sind die A...mehr

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Allgemeiner Gewinnverteilun... / a) Ertragsteuerliche Aspekte bei der KGaA

Gesellschaftsebene: Die KGaA ist zwar unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG), jedoch sind die nicht auf das Grundkapital entfallenden Gewinnanteile des phG sowie die auf diesen entfallenden Tantiemen für die Geschäftsführung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 KStG bei der KGaA für Zwecke der Körperschaftsteuer abzugsfähig. Gesellschafterebene: Korrespondierend erfo...mehr

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Verbindliche Auskunft: Funk... / 3.3.1 Zuständigkeit des Bundeszentralamts für Steuern in Sonderfällen

Bei Antragstellern, für deren Besteuerung im Zeitpunkt der Antragstellung kein Finanzamt nach den §§ 18–21 AO zuständig ist (z. B. Investoren aus dem Ausland), ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) dafür zuständig, verbindliche Auskünfte zu erteilen.[1] Es muss dabei um Steuern gehen, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden. Dazu zählen ...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 22): Das kl... / I. Ermittlung der Beteiligungsquote nach § 8b KStG/§ 9 Abs. 2a GewStG

Die Besteuerung der Dividendeneinkünfte richtet sich sowohl für Zwecke der Körperschaftsteuer (KSt) als auch der Gewerbesteuer (GewSt) nach der Beteiligungsquote des Dividendenempfängers an der ausschüttenden Gesellschaft. Maßgeblich ist jeweils die Beteiligung am Grund- oder Stammkapital der Tochtergesellschaft. Sollte die Körperschaft über kein Grund- oder Stammkapital verfüge...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 9.1.2 Steuerpflicht von Investmentfonds

Bis 2017 waren inländische Investmentfonds von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer befreit.[1] Die Einkünfte wurden lediglich auf Ebene der Anleger versteuert. Aufgrund europarechtlicher Bedenken im Hinblick auf die frühere Fassung des InvStG [2] wurde ab 2018 eine generelle Steuerpflicht in- und ausländischer Investmentfonds eingeführt, soweit für diese Einkünfte nac...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 5.1.6 Bezüge aus Anteilen an Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften

Genossenschaften unterliegen regelmäßig der Körperschaftsteuer.[1] Ausschüttungen der Genossenschaften an ihre Genossen sind steuerpflichtig. Rückvergütungen der Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften an ihre Mitglieder (z. B. Milchgelder) stellen keine Gewinnausschüttung dar, wenn die dafür verwendeten Beträge im Mitgliedergeschäft erwirtschaftet worden sind.[2]mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 4 Übersicht zu Einnahmen aus Kapitalvermögen

§ 20 EStG gliedert sich wie folgt: Abs. 1: laufende Einnahmen Abs. 2: Veräußerung/Einlösung von Kapitalanlagen Abs. 3: besondere Entgelte oder Vorteile (Sachbezüge) Abs. 3a: Berichtigung von Kapitalerträgen mit Steuerabzug Abs. 4: Gewinnermittlung bei Veräußerung oder Einlösung Abs. 4a: Kapitalmaßnahmen Abs. 5: Anteilseigner Abs. 6: Verlustverrechnung Abs. 7: Verweis auf § 15b EStG (...mehr

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Zebragesellschaft / 7.1 Grundfälle

In den folgenden steuerrechtlichen Konstellationen kann eine Zebragesellschaft in der Praxis anzutreffen sein: Ein Gesellschafter hält den Anteil an der Zebragesellschaft im Betriebsvermögen seines land- und forstwirtschaftlichen Unternehmens, seines gewerblichen Einzelbetriebs oder seiner selbstständigen bzw. freiberuflichen Tätigkeit. Gesellschafter einer Zebragesellschaft i...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.1.1.3 (Vormals) beim Steuerpflichtigen der Einkommen- oder Körperschaftsteuer unterlegene Hinzurechnungsbeträge

Rz. 128 Als Voraussetzung für den Ansatz des Hinzurechnungsbetrages müssen für die ausländische Gesellschaft, von der der Steuerpflichtige die in § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 3 AStG genannten Bezüge erhält, Hinzurechnungsbeträge nach § 10 Abs. 2 AStG bei letzterem der Einkommen- oder Körperschaftsteuer unterlegen haben. Es genügt, dass dem Grunde nach in der Vergangenheit eine...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Der Körperschaftsteuer-Status ausländischer Gesellschaften

4.2.1 Allgemeines Tz. 80 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Korrespondierend mit dem zivilrechtlichen Theorienstreit über die Rechtsnatur ausl Gesellschaften hat sich auch der kstliche Meinungsstreit darüber, ob und inwieweit eine nach ausl Recht gegründete Gesellschaft mit Sitz im Inl der unbeschr KStPflicht unterliegen kann, weiterentwickelt. 4.2.2 Rechtslage bis 2005 Tz. 81 Stand: E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Die einzelnen Körperschaftsteuer-Subjekte

Ausgewählte Literaturhinweise: Allgemeines: Jurkat, Der Beschl des GrS des BFH v 25.06.1984; GmbHR 1985, 86; Streck, Zwischenbil der Rechtsentwicklung nach dem Geprägebeschl des GrS, DStR 1986, 3; Schulze zur Wiesche, Die Stiftung & Co KG– eine attraktive Unternehmensform; WPg 1988, 128; Becker, Die stliche Anerkennung einer jur Pers, IWB F 10 Gr 2, 733; Kopp, Religionsgemeinschaf...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.1.5.1 Anrechnung auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer

Rz. 180 Als Rechtsfolge ordnet § 12 Abs. 1 S. 1 AStG die Anrechnung der zulasten der ausländischen Gesellschaft erhobenen Steuern auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer, die beim Inlandsbeteiligten i. S. v. § 7 oder 13 AStG auf den Hinzurechnungsbetrag entfällt, an. Die Durchführung der Anrechnung regelt § 12 Abs. 3 AStG (s. dazu Rz. 343ff.). Im Unterschied zur bisherigen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 1a Option zur Körperschaftsbesteuerung

Ausgewählte Literaturhinweise: Adrian/Fey, Ges zur Modernisierung des KStR, StuB 2021, 309; Bockhoff/Frieburg/Darijtschuk, Das Optionsmodell für Pers-Ges im Licht grenzüberschreitender Sachverhalte, DB 2021, 2521; Böhmer/Mühlhausen/Oppel, Die KSt-Option nach § 1a KStG nF im internationalen StR – Überblick anhand von Bsp-Fällen, ISR 2021, 388; Böttcher, Das neue KöMoG: Optionsmod...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 15 Ermittlung des Einkommens bei Organschaft

Ausgewählte Literaturhinweise: Grotherr, Organschaftsfragen bei Ausl-Beziehungen, FS Flick (1997), 757; Förster/Ottersbach, Nachgeschaltete Ausl-Beteiligungen von inl BetrSt beschr stpfl Kö, IStR 1998, 521; Pyszka, Kstliche Organschaft bei einer OG mit BetrSt oder Beteiligungen an Pers-Ges im Ausl: Überlegungen zum Ort der Geschäftsleitung (§ 10 AO), IStR 1998, 333; Walter/Stümp...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 9 Abziehbare Aufwendungen

Übersicht geänderte Textziffern-Bezeichnungenmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 8d KStG Fortführungsgebundener Verlustvortrag

Ausgewählte Literaturhinweise zu § 8d KStG allgemein: Bakeberg/Krüger, Ges-Entw zur Weiterentwicklung der stlichen Verlustverrechnung von Kö: eine erste Analyse von § 8d KStG-E, BB 2016, 2967; Bergmann/Süß, Neues zum Verlustuntergang: Erste Überlegungen zum Entw eines § 8d KStG, DStR 2016, 2185; Dreßler/Rogall, Regierungsentw zur Einführung des § 8d KStG, DB 2016, 2375; Frey/Thü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, UmwStG § 22 UmwStG (SEStEG) Besteuerung des Anteilseigners

Ausgewählte Literaturhinweise: Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Benz/Rosenberg, Einbringungsvorgänge nach dem Reg-Entw des SEStEG, BB-Special 2006, Nr 8, 51; Dörfler/Rautenstrauch/Adrian, Einbringungen in eine Kap-Ges nach dem SEStEG-Entw, BB 2006, 1711; Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG (Teil I ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, UmwStG § 27 UmwStG (SEStEG) Anwendungsvorschriften

Ausgewählte Literaturhinweise: Behrens, Ausnahmsweise stpfl VG nach § 8b Abs 4 KStG 2002 – Zweck und Auslegung der Rückausnahme, BB 2009, 2238; IDW, IDW Stellungnahme zum Entw des UmwSt-Erl (UmwStE-E), Ubg 2011, 549; Olkus/Stegmaier, SEStEG – fehlende Regelung oder planwidrige Regelungslücke? DB 2011, 2290; Pinkernell, Anmerkung zum Entw des UmwSt-Erl v 02.05.2011: Dreifache Ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 14 Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien als Organgesellschaft

Übersicht über geänderte Textziffern-Bezeichnungen Die Tabelle enthält nur die geänderten Tz-Bezeichnungen, nicht auch Tz, deren Bezeichnung sich nicht geändert hat.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Vermietungsgenossenschaften und -vereine (§ 5 Abs 1 Nr 10 KStG)

Ausgewählte Literaturhinweise: Gesamtverband der Wohnungswirtschaft (GdW, früher Gesamtverband gemeinnütziger Wohnungsunternehmen – GGW), Das neue Recht für die gemeinnützige Wohnungswirtschaft, Schrift 29, 1988; Hämmerlein, Die stfreie Vermietungsgen, Dt Wohnungswirtschaft 1988, 309; GdW, Das neue StR für Wohnungsgesellschaften und Wohnungsgen, Schrift 32, 1989; Janitzki, Gemei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 1 Unbeschränkte Steuerpflicht

Ausgewählte Literaturhinweise: Siehe jeweils vor den Einzelthemen 1 Allgemeines Ausgewählte Literaturhinweise: Tipke, StR und bürgerliches Recht, JuS 1970, 149; Crezelius, Stliche Rechtsanwendung und allg Rechtsordnung Herne/Berlin 1983; Jurkat, Der Beschl des GrS des BFH v 25.06.1984; GmbHR 1985, 86; Becker, Die stliche Anerkennung einer jur Pers, IWB F 10, Gr 2, 733; Schwochert, ...mehr