Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, UmwStG § 1 (SEStEG) Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Ausgewählte Literaturhinweise: s Einf UmwStG. Kommentare und Einzelschriften: BDI, Der UmwSt-Erl 2011, Stollfuss Vlg 2012; Calliess/Ruffert, EUV/AEUV, C.H. Beck Vlg 2011; Haase/Hruschka, UmwStG, 3. Aufl, Erich Schmidt Vlg 2021; Haritz/Menner/Bilitewski, UmwStG, C.H. Beck Vlg 2019; Keßler/Kühnberger, Umwandlungsrecht, Schäffer-Poeschel Vlg 2009; Lademann, UmwStG, Richard Boorberg Vlg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, UmwStG § 15 UmwStG Vorab-Komm

Ausgewählte Literaturhinweise: Hageböke/Witfeld, Krit Anm zu § 15 Abs. 2 UmwStG-E des RefEntw eines WachstumschancenG v 14.07.2023, DStR 2023, 1745; Klein/Stegmaier, Downstream-Abspaltung als Gestaltungsmodell zur Optimierung eines Asset-Deals und geplante Ges-Änderung des § 15 Abs. 2 UmwStG durch das WachstumschancenG, DStR 2023, 2045; Gude, "Come a Little Bir Closer" – Wann i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 32 Sondervorschriften für den Steuerabzug

1 Bedeutung und Entwicklung der Vorschrift Tz. 1 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Im Wes (s aber Tz 6) regelt § 32 KStG, in welchen Fällen dem St-Abzug (s §§ 43, 48, 50a EStG, s § 32 Abs 3 KStG; s Tz 7 ff) Abgeltungswirkung zukommt, also ob für dem St-Abzug unterliegende Eink eine KSt-Veranlagung durchzuführen ist oder nicht. Bei Abgeltungswirkung wirkt der St-Abzug als endgültige ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 34 KStG Schlussvorschriften – Anwendung der späteren Gesetzesänderungen

Ausgewählte Literaturhinweise: Wolff, Die Zulässigkeit einer rückwirkenden Änderung des Geschäftsjahres bei Kap-Ges, DB 1999, 2149; Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und bei der AE-Besteuerung, DB 34/2000, Beil 10; Eilers/Wienands, StSenkG: Besteuerung der Dividendeneinnahmen von Kö nach der Neufassung von § 8b Abs 1 KStG, GmbHR 2000, 957; Jakobs/Wittmann, StSenkG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 28 Umwandlung von Rücklagen in Nennkapital und Herabsetzung des Nennkapitals

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.1 Anrechnung auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer (S. 1)

2.1.1.1 Keine Antragserfordernis/Anrechnung von Amts wegen Rz. 121 Im Unterschied zur bisherigen Rechtslage fällt das Antragserfordernis weg.[1] Dies ist Folge der Streichung des § 10 Abs. 1 S. 2 AStG a. F. und der Wahlmöglichkeit zwischen dem Abzug der Steuer bei der Ermittlung des Hinzurechnungsbetrags und der Anrechnung der Steuern der ausländischen Gesellschaft. Die Anrec...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.3.5 Einbringungsgewinn I bei der Körperschaftsteuer

Tz. 59f Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Erfolgt die Einbringung eines (Teil-)Betriebs oder MU-Anteils durch eine Kö oder sind Kö im Fall der Einbringung durch eine Pers-Ges als MU beteiligt, unterliegt der Einbringungsgewinn I der KSt. Die Erfassung des Einbringungsgewinns erfolgt bei der KSt-Veranlagung für den VZ der (originären) Einbringung iSd § 20 Abs 1 UmwStG (s Tz 54) unmi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1.2 Wesen der Körperschaftsteuer

Tz. 4 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die KSt ist eine Gemeinschafts-St (s Art 106 Abs 3 und 4 GG), die Bund und Ländern zu je 50 % zufließt. Die Verw obliegt den Landes-FinBeh (s Art 108 Abs 2 und 3 GG). Tz. 5 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die KSt gehört zur Gr der sog direkten St, denn sie soll nach dem Willen des Ges-Gebers nicht abgewälzt werden, sondern den St-Träger direkt tref...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.6.2 Zivilrecht und Körperschaftsteuer

Tz. 18 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Entsch für die Zuordnung eines inl Rechtsgebildes zu den einzelnen Gr des § 1 Abs 1 Nrn 1–6 KStG ist somit zunächst grds seine Rechtsform. So ist eine Kap-Ges iSd § 1 Abs 1 Nr 1 KStG nur ein solches Gebilde, das die Rechtsform einer AG, KGaA oder GmbH hat (s Beschl des GrS des BFH v 25.06.1984, BStBl II 1984, 751 unter Hinw ua auf den Beschl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Sonstige juristische Personen des privaten Rechts (§ 1 Abs 1 Nr 4 KStG)

3.4.1 Rechtsfähige Vereine Tz. 40 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die rechtsfähigen Vereine (§ 21ff BGB) haben als Hauptgr der sonstigen jur Pers des privaten Rechts ihre Rechtsgrundlage im BGB in der Fassung der Bekanntmachung v 02.01.2002 (BGBl I 2002, 42) in der jeweils aktuellen Fassung. Diese sind damit vollrechtsfähig. Davon abzugrenzen sind Vereine ohne Rechtspersönlichkeit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Kapitalgesellschaften (§ 1 Abs 1 Nr 1 KStG)

3.1.1 Allgemeines Tz. 27 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 1 Abs 1 Nr 1 KStG kstpfl sind die dort einzeln angeführten Kap-Ges: AG, KGaA, und GmbH. Die Aufzählung ist bzgl der nach dt Recht gegründeten Kap-Ges abschließend (s Tz 9), dh eine erweiternde Auslegung ist insoweit grds nicht zulässig. Grundvoraussetzung für die Zuordnung einer nach dt Recht gegründeten Gesellschaft ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.16 Sonstige Zusammenschlüsse

Tz. 67e Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Dazu zählen zB sog Metaverbindungen, Konsortien, Interessengemeinschaften und sonstige Arbeitsgemeinschaften. Sie sind keine selbständigen KSt-Subjekte. Ihre Gewinne werden unmittelbar bei den Beteiligten besteuert.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.1 Allgemeines

Tz. 80 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Korrespondierend mit dem zivilrechtlichen Theorienstreit über die Rechtsnatur ausl Gesellschaften hat sich auch der kstliche Meinungsstreit darüber, ob und inwieweit eine nach ausl Recht gegründete Gesellschaft mit Sitz im Inl der unbeschr KStPflicht unterliegen kann, weiterentwickelt.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7 Abgrenzung der Körperschaftsteuerpflicht in Einzelfällen

3.7.1 GmbH & Co KG Tz. 56 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Der BFH hat in seiner Grundsatzentsch (s Urt des BFH v 25.06.1984, BStBl II 1984, 751) alle Zweifel beseitigt und klargestellt, dass es sich bei der GmbH & Co KG um eine nicht kstpfl Pers-Ges und nicht um eine Kap-Ges handelt (ebenso hierzu s Urt des BFH v 17.04.1996, BFH/NV 1998, 116). Das gilt entspr für die Publikums-Gmb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.4 Andere Zweckvermögen iSd § 1 Abs 1 Nr 5 KStG

3.5.4.1 Kapitalverwaltungsgesellschaften und Investmentvermögen Tz. 50 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die in der Praxis bedeutsamste, ges geregelte Form "anderer Zweckvermögen" iSd § 1 Abs 1 Nr 5 KStG sind die Investmentvermögen nach § 1 KAGB. Dies sind die von Kap-Verwaltungsgesellschaften (KVG) verwalteten Sondervermögen und Investment-AG. KVG dürfen nach § 18 KAGB nur als AktG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Abgeltung der Körperschaftsteuer durch den Steuerabzug (§ 32 Abs 1 KStG)

Tz. 7 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 § 32 Abs 1 KStG enthält zwei (früher drei) selbständige Tatbestände, bei deren Verwirklichung die KSt für Einkünfte, die dem St-Abzug unterliegen, durch den St-Abzug abgegolten ist. Für KSt-Subjekte unterliegen insbes folgende Erträge dem St-Abzug (vorbehaltlich evtl Abstandnahme, zB s § 44a EStG, oder Erstattungsregelungen, zB s § 44b EStG, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.1 Einkommensteuer/Körperschaftsteuer

Tz. 80 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 StPflicht/Eink Der Einbringungsgewinn II ist ein Gewinn aus der "Veräußerung von Anteilen" (s § 22 Abs 2 S 1 UmwStG); dies gilt nicht nur beim Anteilstausch, sondern auch im Fall der Betriebseinbringung unter Einschluss von Anteilen an Kap-Ges. Haben die eingebrachten Anteile zum PV einer natürlichen Pers gehört, liegen Eink aus Gew vor (s § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Allgemeines

2.1 Systematik des § 1a KStG Tz. 2 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Das KöMoG setzt mit der Einf des sog Optionsmodells ein seit den sog Brühler Empfehlungen im Jahr 1999 diskutiertes Modell um. Es ermöglicht Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften (ab VZ 2024 auch eingetragene GbR) und deren Gesellschaftern auf unwiderruflichen Antrag, ertragstlich und verfahrensrechtlic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

Ausgewählte Literaturhinweise: Tipke, StR und bürgerliches Recht, JuS 1970, 149; Crezelius, Stliche Rechtsanwendung und allg Rechtsordnung Herne/Berlin 1983; Jurkat, Der Beschl des GrS des BFH v 25.06.1984; GmbHR 1985, 86; Becker, Die stliche Anerkennung einer jur Pers, IWB F 10, Gr 2, 733; Schwochert, Überlegungen zur gesetzgeberischen Berücksichtigung der Pers-Bezogenheit von K...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.1 Allgemeines

Tz. 27 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 1 Abs 1 Nr 1 KStG kstpfl sind die dort einzeln angeführten Kap-Ges: AG, KGaA, und GmbH. Die Aufzählung ist bzgl der nach dt Recht gegründeten Kap-Ges abschließend (s Tz 9), dh eine erweiternde Auslegung ist insoweit grds nicht zulässig. Grundvoraussetzung für die Zuordnung einer nach dt Recht gegründeten Gesellschaft zu Nr 1 ist die i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.13 Gemeinsame Einrichtung nach § 44b SGB II

Tz. 67b Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die Bundesagentur für Arbeit bzw die Kommunen (Kreise und kreisfreie Städte) sind jeweils für ihren Bereich eigenständiger Träger von Verpflichtungen zur Erbringung der Grundsicherung nach dem SGB II (S § 6 SGB II). Die von dem jeweiligen Träger insoweit zu erbringenden Tätigkeiten sind – isoliert betrachtet – unstreitig hoheitlich. Die Trä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 Vereine ohne Rechtspersönlichkeit, nicht rechtsfähige Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen des privaten Rechts (§ 1 Abs 1 Nr 5 KStG)

Tz. 44 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Pers-Vereinigungen sind im ZivR alle Pers-Zusammenschlüsse zur Verfolgung eines ges zulässigen Zwecks. Diese sind (nur) tw rechtsfähig. Die mit dem Kreditzweitmarktförderungsges v 22.12.2023 (BGBl I 2023 Nr 411) geschaffene Legaldefinition der "Personenvereinigung" in § 14a AO schränkt den Anwendungsbereich für stliche Zwecke – abw vom ZivR –...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.3 Nicht rechtsfähige Anstalten

Tz. 49 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Für die Abgrenzung nicht rechtsfähiger Anstalten von nicht rechtsfähigen Stiftungen gelten im Wes die gleichen Kriterien wie bei den entspr rechtsfähigen Institutionen (s Tz 43). Bei nicht rechtsfähigen Anstalten handelt es sich um eigenständige organisatorische Gebilde, die – ohne rechtsfähig zu sein – einen bestimmten Zweck verfolgen. Im Ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.1 GmbH & Co KG

Tz. 56 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Der BFH hat in seiner Grundsatzentsch (s Urt des BFH v 25.06.1984, BStBl II 1984, 751) alle Zweifel beseitigt und klargestellt, dass es sich bei der GmbH & Co KG um eine nicht kstpfl Pers-Ges und nicht um eine Kap-Ges handelt (ebenso hierzu s Urt des BFH v 17.04.1996, BFH/NV 1998, 116). Das gilt entspr für die Publikums-GmbH & Co KG, die dop...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3 Kommanditgesellschaft auf Aktien

Tz. 29 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die KGaA ist eine Sonderform der AG, die in §§ 278ff AktG geregelt ist. Im Gegensatz zur AG haftet bei ihr mind ein Gesellschafter (Kpl) pers uneingeschr für Verbindlichkeiten der Gesellschaft, während die übrigen Gesellschafter – wie bei der AG – ohne Haftungsverpflichtung nur in Höhe ihres Aktienanteils am Grundkap der KGaA beteiligt sind....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.3 Organgesellschaften

Tz. 58 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 OG nach §§ 14 und 17 KStG kann nur eine AG, KGaA oder sonstige Kap-Ges mit Geschäftsleitung im Inl und Sitz in einem EU-/EWR-Staat sein. Als solche ist sie unbeschr kstpfl iSd § 1 Abs 1 Nr 1 KStG. Die Wirkungen des Organverhältnisses bestehen nur in einer völligen oder tw Verschiebung des Einkommens von OG auf OT (s § 14 KStG Tz 1ff und §§ 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.5 Einpersonengesellschaften

Tz. 60 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Einpers-Gesellschaften sind bei GmbH und AG (hier seit dem Ges für kleine AG und zur Deregulierung des Aktienrechts v 02.08.1994, BGBl I 1994, 1961) denkbar. Die Einpers-Gesellschaft mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inl ist unbeschr kstpfl iSd § 1 Abs 1 Nr 1 KStG.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.10 Europäische Aktiengesellschaft (SE)

Tz. 66 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Seit In-Kraft-Treten der EG-Verordnung über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) – s VO (EG) Nr 2157/2001 v 08.10.2001, Abl L 294/1 – und der Transformation in innerstaatliches Recht im SEEG v 22.12.2004, BGBl I 2004, 3675) ist die Rechtsform der SE als europäische Gesellschaftsform verfügbar. Die SE ist eine Gesellschaft mit eigener...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.10.2 Europäischer Verein

Tz. 66b Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach der ersten Debatte über ein europäisches Vereinsstatut (Europäischer Verein) im Jahr 1987 wurde mittlerweile von der EU-KOM ein Vorschlag für eine R über europäische grenzüberschreitende Vereine (European Cross-Border Association, ECBA) in das Ges-Gebungsverfahren eingebracht (Vorschlag vom 05.09.2023, COM(2023) 516). Für Vereine ohne E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.4.1 Kapitalverwaltungsgesellschaften und Investmentvermögen

Tz. 50 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die in der Praxis bedeutsamste, ges geregelte Form "anderer Zweckvermögen" iSd § 1 Abs 1 Nr 5 KStG sind die Investmentvermögen nach § 1 KAGB. Dies sind die von Kap-Verwaltungsgesellschaften (KVG) verwalteten Sondervermögen und Investment-AG. KVG dürfen nach § 18 KAGB nur als AktG, GmbH oder GmbH & Co KG betrieben werden und müssen Sitz und H...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.12 Der REIT

Tz. 67a Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Rechtsgrundlage für sog Real Estate Investment Trusts (REIT) ist das Ges zur Schaffung dt Immobilien-AG mit börsennotierten Anteilen (REITG) v 28.05.2007 (BGBl I 2007, 914). Es handelt sich hierbei zivilrechtlich um börsennotierte AG mit einem Mindestgrundkap von 15 Mio EUR, deren Hauptgeschäftsfeld darin besteht, Immobilien zu besitzen und...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Abgeltung bei beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen (§ 32 Abs 1 Nr 2 KStG)

Tz. 17 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Diese Regelung umfasst die in § 2 KStG aufgeführten beschr stpfl Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen. Entspr § 2 KStG wird im Folgenden unterschieden zwischen KSt-Subjekten, die weder Geschäftsleitung noch Sitz im Inl haben (s § 2 Nr 1 KStG) und sonstigen KSt-Subjekten, die nicht unbeschr stpfl sind, mit ihren st-abzugspflichtigen inl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.2 Aktiengesellschaften

Tz. 28 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Rechtliche Grundlage für die AG nach dt Recht ist das AktG v 06.09.1965 (BGBl I 1965, 1098) in seiner jeweils aktuellen Fassung. Die AG ist eine jur Pers mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Grund-Kap, das grds mind 50 000 EUR betragen muss, zerlegt ist in Aktien(-Anteile). Am Gründungsvertrag einer AG können eine oder mehrere Pers teilne...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.2 Stiftung & Co KG

Tz. 57 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 In der Lit wird seit langem auch die Stiftung & Co KG als Unternehmensalt hervorgehoben (s Weimar/Geitzhaus/Delp, BB 1986, 1999 und Schulze zur Wiesche, WPg 1988, 128). Nach der Entsch des BFH v 25.06.1984 (aaO) handelt es sich auch hier unzweifelhaft um eine Pers-Ges, wobei die Kpl-Stiftung der KSt nach § 1 Abs 1 Nr 4 KStG unterliegt. Mögli...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.4 Schwestergesellschaften

Tz. 59 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Als SchwGes bezeichnet man Gesellschaften, die neben einer oder mehreren anderen gleichrangigen Gesellschaften unter einer gemeinsamen Obergesellschaft (MG) stehen. Sie bleiben eigenständige KSt-Subjekte iSd § 1 Abs 1 Nr 1 KStG selbst dann, wenn alle SchwGes die gleichen Beteiligten, Beteiligungsverhältnisse, Angestellten, GF und Betriebsräu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.6 Ehegatten- oder Familiengesellschaften

Tz. 61 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Wie die Einpers-Gesellschaft ist auch die ausschl aus Familienmitgliedern bestehende Kap-Ges mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inl als selbständiges KSt-Subjekt iSd § 1 Abs 1 Nr 1 KStG anzusehen. Die Rspr hat jedoch betont, dass bei derartigen Gesellschaften besondere Anforderungen an den Gesellschaftsvertrag und sonstige Vereinbarungen zu s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.9 Europäische wirtschaftliche Vereinigung (EWIV)

Tz. 65 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Seit dem 01.07.1989 kann nach der EG-VO Nr 2137/85 des Rates der EG v 25.07.1985 iVm dem EWIV-Ausführungsges v 14.04.1988 (BGBl I 1988, 514) in den EG-Mitgliedstaaten eine EWIV gegründet werden. Die EWIV hat den Zweck, die wirtsch Belange ihrer Mitglieder zu fördern. Dies wird festgelegt in einem Gründungsvertrag, zu dessen Schließung zwei o...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.8 Kartelle und Syndikate

Tz. 63 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Kartelle (s Urt des BFH v 03.07.1974, BStBl II 1974, 695) sind Zusammenschlüsse selbständig bleibender Unternehmen zur Regelung des zwischen ihnen bestehenden Wettbewerbs. Für die kstliche Qualifizierung kommt es auf ihre Rechtsform an, die GbR, Verein oder Kap-Ges sein kann (s § 3 KStG Tz 25ff). Als Verein (s § 1 Abs 1 Nr 4 oder 5 KStG) bzw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.10.1 Europäische Genossenschaft (SCE)

Tz. 66a Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die Europäische Gen – SCE – beruht auf der VO (EG) Nr 1435/2003 v 22.07.2003 (Abl L 207/1) über das Statut der Europäischen Gen. Ziel dieser VO war es, eine länderübergreifende Tätigkeit der Gen unter Berücksichtigung ihrer besonderen Merkmale zu fördern und ihnen hierfür einen geeigneten Rechtsrahmen zu bieten. Die Verordnung wurde in D du...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.7 Betriebsaufspaltung

Tz. 62 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die Betriebsaufspaltung ist idR gekennzeichnet durch die Verbindung einer Betriebs-Kap-Ges und einer Besitz-Pers-Ges (s H 15.7 Abs 4ff EStH). Zur Betriebsaufspaltung bei der GbR zweier VVaG s Urt des BFH v 08.08.1995 (BFH/NV 1996, 360). Handelt es sich bei der Betriebsgesellschaft um eine Kap-Ges mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inl, ist si...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.11 Parlamentsfraktionen

Tz. 67 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Das BVerfG hat (s Urt des BVerfG v 13.06.1989, NJW 1990, 373) ausgeführt, dass Fraktionen politisches Gliederungsprinzip für die Arbeit des BT sind. Damit wird die auch schon in den Urt des BVerfG v 10.12.1979 (BVerfE Bd 38, 528) und v 14.01.1986 (NJW 1986, 907) vertretene Auff fortgeführt, wonach Parlamentsfraktionen notwendige Einrichtunge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.4.2 Sonstige Zweckvermögen

Tz. 51 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Neben den Sondervermögen der KVG als Zweckvermögen besonderer Art gibt es in der Praxis noch Zweckvermögen in vielfältigster Form, zB als Sammelvermögen (s § 1883 BGB) zur Unterstützung Notleidender, zur Renovierung von Kirchen oder sonstiger Kulturgüter, als Wohltätigkeitsfonds, als Förderungsfonds oder Werbefonds einer Gemeinschaft von Kau...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.8.1 Partnerschaftsgesellschaften

Tz. 64a Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Partnerschaftsgesellschaften wurden durch das Ges zur Schaffung von Partnerschaftsgesellschaften v 25.07.1994 (BGBl I 1994, 1744) eingeführt und ermöglichen Freiberuflern einen gesellschaftsrechtlichen Zusammenschluss. Diesem Pers-Kreis waren bis zum Inkrafttreten des MoPeG mit Wirkung zum 01.01.2024 mangels Betriebs eines Handelsgewerbes d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.13 Sonderfälle des Spendenabzugs

3.13.1 Spendenabzug bei abweichendem Wirtschaftsjahr, Rumpfwirtschaftsjahr und Liquidation Tz. 223 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Bei abw Wj kommt es gem R 9 Abs 3 KStR 2015 auf die in diesem abw Wj geleisteten Spenden an (s Drüen in H/H/R, KStG, § 9 Rn 51 und s Märtens in Gosch, KStG, 4. Aufl, § 9 Rn 31a). Dieser Grundsatz gilt entspr, wenn in Fällen der Umstellung des Wj in ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Beteiligung an der optierenden Gesellschaft (§ 1a Abs 3 S 1 KStG)

6.2.1 Allgemeines Tz. 97 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 1a Abs 3 S 1 KStG gilt die Beteiligung an einer optierenden Gesellschaft für Ertrag-St-Zwecke, dh für die KSt, ESt und GewSt, als Beteiligung eines nicht phG an einer Kap-Ges. Bei von natürlichen Personen im PV gehaltenen Anteilen an einer optierenden Gesellschaft ist daher § 17 EStG bzw § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG einsch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8 Sperrfristverhaftung anderer Anteile durch Mitverstrickung (§ 22 Abs 7 UmwStG)

8.1 Zweck der Regelung und Tatbestand Tz. 109 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die Regelung in § 22 Abs 7 UmwStG dient ebenso wie die Bestimmung zum fiktiven Einbringenden im Fall der unentgeltlichen Anteilsübertragung gem § 22 Abs 6 UmwStG (s Tz 106) der Sicherstellung der vollständigen Sperrfristverhaftung aller stillen Reserven der maßgebenden Anteile (erhaltene bzw eingebrachte...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14 Vertrauensschutz und Haftung (§ 9 Abs 3 KStG)

Ausgewählte Literaturhinweise: Wallenhorst, Spendenhaftung: Beantwortete und offene Fragen, DStZ 2003, 531; Nacke, Die estlichen Änderungen durch das JStG 2009, DB 2008, 2792; Rathke/Ritter, Die Spendenhaftung, NWB 42/2012, 3373; Fritz, Aktuelle Finanz-Rrspr zum Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht, DStZ 2017, 190; Herkens, Falschbewertung von Sachspenden – Vertrauensschutz und Ha...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Antragserfordernis (§ 8d Abs 1 S 1, 2 und 5 KStG)

5.1 Allgemeines Tz. 21 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 § 8d KStG findet auf einen schädlichen Beteiligungserwerb iSd § 8c KStG nicht automatisch Anwendung, sondern bedarf eines entspr Antrags, so dass der Kö letztlich ein Wahlrecht zwischen der Anwendung der Grundregelung des § 8c KStG oder des besonderen Verlust-Regimes des § 8d KStG zusteht. Zu beachten ist, dass in § 8d Abs 1 S ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Literaturhinweise

Annissimov/Stüber, Die Erstattung europarechtswidrig abgezogener KapSt auf Dividenden nach dem neuen § 32 Abs 5 KStG, DStZ 2013, 379; Patzner/Nagler, Konsequenzen des EuGH-Urteils vom 16.06.2022 in der Rs C-572/20, ACC Silicones, IStR 2022, 709.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Der Gewinnabführungsvertrag und seine Durchführung (§ 14 Abs 1 S 1 Nr 3 KStG)

Ausgewählte Literaturhinweise: Selchert, Wirtsch Begr der Zuführung zu freien Rücklagen in der OG – Zu § 7a Abs 1 Ziff 5 KStG, DB 1977, 27; Bacher/Braun, Zeitpunkt der stlichen Wirksamkeit eines GAV, BB 1978, 1177; Hönle, Der außeraktienrechtliche GAV in gesellschaftsrechtlicher und kstlicher Sicht – Die Nichtigkeit des § 17 Nr 2 KStG 1977 und des Abschn 64 Abs 1 S 1, Abs 2 S 2...mehr