Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Verhältnis zu anderen Vorschriften.

I. UN-Kaufrecht. Rn 1a Das UN-Kaufrecht findet gem Art 2 lit e CISG keine Anwendung auf den Kauf von See- und Binnenschiffen. Unklar ist, ob hiervon erst Schiffe ab einer bestimmten Größe betroffen sind (Schlechtriem/Schwenzer/Schröter/Ferrari Art 2 Rz 40f). Schiffsbauwerke fallen dagegen in den Anwendungsbereich des UN-Kaufrechts (jurisPK-BGB/Leible/Müller Rz 4). II. Verbrauc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die nachträgliche Zustimmung (Genehmigung) wirkt auf den Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts zurück, soweit nicht ein anderes bestimmt ist. (2) Durch die Rückwirkung werden Verfügungen nicht unwirksam, die vor der Genehmigung über den Gegenstand des Rechtsgeschäfts von dem Genehmigenden getroffen worden oder im Wege der Zwangsvollstreckung oder der Arrestvollziehu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Der Gläubiger kann dem Ersatzpflichtigen zur Herstellung eine angemessene Frist mit der Erklärung bestimmen, dass er die Herstellung nach dem Ablauf der Frist ablehne. 2Nach dem Ablauf der Frist kann der Gläubiger den Ersatz in Geld verlangen, wenn nicht die Herstellung rechtzeitig erfolgt; der Anspruch auf die Herstellung ist ausgeschlossen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtsfolge.

1. Ausgleich in Geld. Rn 57 Muss ein WEigtümer eine ›Einwirkung‹ dulden, hat er nach § 14 III einen Anspruch auf angemessenen Ausgleich in Geld. 2. In Sonderheit: Schäden. a) Überblick. Rn 58 Hat ein WEigtümer durch Betreten oder Benutzen des SonderE adäquat kausal einen Schaden erlitten, ist ihm dieser nach den Grundsätzen der §§ 249 ff BGB zu ersetzen (s.a. BGH NZM 17, 604 Rz ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen.

I. Grundsatz. Rn 10 Liegen die Voraussetzungen des § 556d I vor, darf die Miete (§ 535 Rn 176) zu Beginn des Mietvertrags die ortsübliche Vergleichsmiete (Rn 11) höchstens um 10 % übersteigen. Vergleichsmaßstab ist die jeweilige Mietstruktur (§ 535 Rn 177). Soll sich die Mietstruktur ändern, muss umgerechnet werden (dazu Flatow WuM 15, 191, 194). Spätere Änderungen nach §§ 55...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Tatbestandsvoraussetzung: Fehlender Verw.

Rn 9 Die GdW hat keinen Verw, wenn keiner bestellt ist. Ferner dann, wenn seine Amtszeit abgelaufen ist, der Verw das Amt niedergelegt hat oder seine Bestellung für unwirksam oder für nichtig erklärt wurde. Dasselbe gilt bei Tod des Verw. Dass der Verw an einer Vertretung bloß tatsächlich gehindert ist, zB durch eine Erkrankung, reicht nicht. Auch eine Insolvenz ist unbeacht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einrede der Aufrechnungsbefugnis (Abs 2).

1. Fälligkeit der Gegenforderung des Hauptschuldners. Rn 8 Die Gegenforderung des Hauptschuldners muss nach dem Wortlaut von § 770 II fällig sein. Die Anforderung ist strenger als nach § 387 (§ 387 Rn 18): Die dem Gläubiger im Zweifel nach § 271 II zustehende Berechtigung, bereits vor der Fälligkeit zu zahlen, reicht nicht aus (MüKoBGB/Habersack § 770 Rz 7). Es reicht hingege...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Innenverhältnis.

Rn 6 Die §§ 1087, 1088 III gelten entspr. Bei Rückgabepflicht nach § 1087 können diese Gegenstände von vornherein auf Verlangen des Erben vom Nießbrauch ausgenommen werden (BGHZ 19, 309).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. (2) 1Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. 2Bei der Beschädigung e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Berechnung der Kosten (§ 559b I 2).

a) Überblick. Rn 6 Der Vermieter muss – außer bei einer Pauschalpreisvereinbarung – die entstandenen Kosten berechnen. Berechnung meint Angabe und Addition/Subtraktion. Kostenabweichungen ggü der Modernisierungsankündigung, auch erhebliche, sind unerheblich und, wie § 559 II 2 Nr 2 zeigt, der die Abweichung ausreichend sanktioniert, nicht näher zu erläutern (aA LG Berlin GE 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Tod des Unterhaltsschuldners.

Rn 4 Stirbt der Unterhaltsschuldner, haftet dessen Erbe nach § 1967. Die Haftung ist grds unbeschränkt, anders als nach § 1586b, der für den nachehelichen Unterhalt gilt und auch künftige Unterhaltsansprüche erfasst.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Inhalt.

a) Bestimmbarkeit. Rn 52 Die Sicherungsabrede muss die gesicherten Forderungen u die zu übereignenden Sachen bzw Anwartschaftsrechte bestimmbar bezeichnen u bei einer Übereignung nach § 930 ein Besitzkonstitut enthalten. Die Bestimmbarkeit ist bei Erfassung aller bestehenden u künftigen, auch bedingten Forderungen aus einer Geschäftsverbindung gewahrt (BGHZ 130, 19, 21f). b) R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Nachschüsse; Anpassung der Vorschüsse (§ 28 II 1).

I. Allgemeines. Rn 39 § 28 II 1 gibt den WEigtümern eine Beschl-Kompetenz, Nachschüsse einzufordern oder die nach § 28 I 1 beschlossenen Vorschüsse anzupassen. Beschl-Gegenstand sind die Zahlungspflichten der WEigtümer und/oder der GdW, die zum Ausgleich einer Unter- oder Überdeckung aus dem Wirtschaftsplan erforderlich sind. Das Zahlenwerk, das der Berechnung jew zu Grunde l...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Eigener angemessener Unterhalt.

Rn 1 Der dem Pflichtigen zu belassende Selbstbehalt variiert je nachdem, ob er dem Berechtigten nach II gesteigert unterhaltsverpflichtet ist oder eine ›normale‹ Unterhaltsverpflichtung nach I besteht, wobei in diesem Rahmen auch die gesetzliche Ausgestaltung des Unterhaltsanspruchs unter Berücksichtigung der Rangfolge von Bedeutung ist. 1. Gesteigerte Unterhaltsverpflichtung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Norminhalt.

Rn 2 Der Erwerb nach § 932a setzt voraus, dass das Eigentum an einem nicht eingetragenen Seeschiff übertragen wird, dass die Übereignung nach den Regeln des § 929a erfolgt (bloße dingliche Einigung), ferner dass der Erwerber im Zeitpunkt des Eigentumsübergangs gutgläubig ist und schließlich, dass ihm die Sache vom Veräußerer übergeben wird. § 932a verweist damit für den gutg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Einseitigkeit.

Rn 21 Das schwerwiegende Fehlverhalten muss eindeutig beim Berechtigten liegen. Aus diesem Grunde muss das Verhalten des Verpflichteten stets mitberücksichtigt werden (BGH FamRZ 81, 1042).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einzeladoption.

Rn 2 Im Falle der Einzeladoption erhält das Kind den Namen des Annehmenden. Führt der Annehmende mehrere Namen in zeitlicher Reihenfolge, ist derjenige bestimmend, den er im Zeitpunkt des Eintritts der Wirksamkeit der Annahme führt (Köln FamRZ 04, 399). Fehlerhafte Bezeichnungen berühren jedoch nicht die Wirksamkeit der Annahme. Das Gesetz schließt in I 2 den nach § 1355 ode...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Gemeinschaftsverhältnis.

I. Zwischen den WEigtümern. Rn 16 Die WEigtümer stehen als Miteigentümer des gemE in einer schuldrechtlichen Sonderbeziehung, dem Gemeinschaftsverhältnis (BGH ZMR 17, 570 Rz 10; NJW 14, 1653 Rz 12; § 280 BGB Rn 1). Es beginnt nicht erst mit Entstehung ihrer Gemeinschaft (Rn 14), sondern bereits mit Entstehung der GdW (Rn 15). Im Gemeinschaftsverhältnis wurzeln ua umfassende T...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Nießbrauch an einer Erbschaft.

I. Voraussetzung. Rn 2 Er ist gegeben bei Bestellung an der Gesamtheit der Gegenstände. Bei Bestellung an nicht allen Gegenständen besteht er, wenn sie den wesentlichen Wert ausmachen und der Nießbraucher das wusste oder wissen musste. Zu unterscheiden ist dies vom Nießbrauch an Erbanteil (s.u. Rn 7) sowie einem schuldrechtlichen Anspruch auf die Nutzungen (Hambg FamRZ 16.188...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Leistung von Forderungen und Rechten.

Rn 6 Ist die verpfändete Forderung auf Übertragung eines Anspruchs oder Rechts gerichtet, so erwirbt der Gläubiger mit der Übertragung des Rechts, der Pfandgläubiger gleichzeitig ohne Anzeige nach § 1280 ein Pfandrecht daran (§ 1287 1).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Bis zur Genehmigung des Vertrags ist der andere Teil zum Widerruf berechtigt. 2Der Widerruf kann auch dem Minderjährigen gegenüber erklärt werden. (2) Hat der andere Teil die Minderjährigkeit gekannt, so kann er nur widerrufen, wenn der Minderjährige der Wahrheit zuwider die Einwilligung des Vertreters behauptet hat; er kann auch in diesem Falle nicht widerrufen, wenn i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Abs 2, Abs 3 S 2 bis 6: Wohlverhaltenspflicht, Anordnungen und Sanktionen.

I. S 1: Wechselseitige Loyalitätspflicht der Eltern. 1. Grundzüge. Rn 19 Die mit dem natürlichen Elternrecht verbundene Elternverantwortung begründet die Pflicht der Eltern das Wohl des Kindes bestmöglichst zu fördern und nicht zu beeinträchtigen. Dem Kindeswohl entspricht es aber am besten, wenn die Eltern auch noch nach der Trennung auf der Elternebene einvernehmlich zusammen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beweislast.

Rn 7 Der Bereicherungsgläubiger muss nach allg Grundsätzen die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 822 darlegen und beweisen, also auch, dass der ursprünglich gegen den Ersterwerber gegebene Kondiktionsanspruch durch die unentgeltliche Weitergabe des Kondiktionsgegenstandes entfallen ist. Demgegenüber obliegt dem Dritten ebenfalls nach allg Grundsätzen die Beweislast für ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 In § 1864 werden alle Auskunfts- und Mitteilungspflichen des Betreuers zusammengefasst (BTDrs 19/24445, 304). I übernimmt § 1839 aF, II Nr 1 entspricht § 1901 V 1 aF u § 1903 IV aF; II Nr 2 § 1901 V 2 HS 1 aF; II Nr 3–5 § 1901 V 2 HS 2 aF u II Nr 6 § 1897 VI 2 aF.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2.

Rn 13 Nicht subsidiäre Sozialleistungen sind das Wohngeld, dies ist Einkommen, soweit es nicht erhöhte Wohnkosten abdeckt, sowie BAföG-Leistungen, soweit sie nicht subsidiär gewährt werden; die Grundsicherung nach §§ 41 ff SGB XII ist ebenfalls als Einkommen zu berücksichtigen. Gleiches gilt für den Kinderzuschlag gem § 6a BKindG (BGH FamRZ 21, 181).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Sonderfälle.

I. Handelsrecht. Rn 8 Zur Fortführung eines einzelkaufmännischen Unternehmens und der Gesellschafterstellung in einer Personenhandelsgesellschaft vgl FAKomm-ErbR/Kummer Rz 11 ff. II. Verfügungen über das Sondervermögen im Ganzen. Rn 9 Der Vorerbe kann sich ohne Zustimmung des Nacherben verpflichten, die Vorerbschaft im Ganzen zu veräußern (§§ 2371, 2385). Die erforderlichen ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Fälligkeit.

Rn 21 Vorauszahlungen sind grds zusammen mit der Miete zu entrichten. Vorauszahlungen stehen dem Vermieter allerdings nicht mehr zu, wenn Abrechnungsreife (Rn 90) eingetreten (BGH ZMR 16, 519 Rz 13; NJW 11, 1957 Rz 14) oder die Abrechnungsfrist abgelaufen ist (Rn 90).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 7. Genossenschaft.

Rn 35 Bei einer eingetragenen Genossenschaft geht die Mitgliedschaft auf den Erben über, sofern die Fortsetzung der Mitgliedschaft durch den Erben eines Genossen im Statut zugelassen ist (Frankf RPfleger 77, 316). Ansonsten ist die Mitgliedschaft grds unvererblich. Der verstorbene Genosse gilt erst mit dem Schluss des Geschäftsjahres, in dem er gestorben ist, als ausgeschied...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Ein zwischen Ehegatten oder Lebenspartnern geschlossener Erbvertrag kann auch durch ein gemeinschaftliches Testament der Ehegatten oder Lebenspartner aufgehoben werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Hat der Erblasser angeordnet, dass einer der Miterben das Recht haben soll, ein zum Nachlass gehörendes Landgut zu übernehmen, so ist im Zweifel anzunehmen, dass das Landgut zu dem Ertragswert angesetzt werden soll. (2) Der Ertragswert bestimmt sich nach dem Reinertrag, den das Landgut nach seiner bisherigen wirtschaftlichen Bestimmung bei ordnungsmäßiger Bewirtschaftung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Ehezeit im Sinne dieses Gesetzes beginnt mit dem ersten Tag des Monats, in dem die Ehe geschlossen worden ist; sie endet am letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags. (2) In den Versorgungsausgleich sind alle Anrechte einzubeziehen, die in der Ehezeit erworben wurden. (3) Bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren findet ein Versorgungsausgleich nur st...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Basiszinssatz beträgt 3,62 Prozent. 2Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche die Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. 3Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Das Nichtigkeitsurt.

Rn 23 Das Gericht hat bei der Nichtigkeitsklage einen Beschl grds nur auf Nichtigkeitsgründe hin zu überprüfen. Etwas anderes kann gelten, wenn der Kläger die Klagefrist des § 45 S 1 gewahrt und die die Anfechtbarkeit begründenden Mängel innerhalb der Begründungsfrist ihrem Kern nach mitgeteilt hat. Es ergeht in der Hauptsache ein Feststellungsurteil.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Geschäftsführung ohne Auftrag.

Rn 79 Wegen der abschließenden Geltung des Mängelrechts können Ansprüche im Zusammenhang mit Mängeln, va auf Ersatz des Aufwands des Käufers für Mängelbeseitigung, nicht auf GoA gestützt werden (BGHZ 162, 219, 228 f; BGH NJW 05, 3211, 3212).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Stirbt der Mieter, so ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Tatbestandsvoraussetzungen.

(1) Unbilligkeit. Rn 21 Eine Vereinbarung oder deren Änderung kann verlangt werden, soweit ein Festhalten an der geltenden Regelung aus schwerwiegenden Gründen unbillig erscheint. Maßgeblich sind sämtliche Umstände des Einzelfalls (BGH ZMR 23, 55 Rz 44; 19, 518 Rz 26), insb der Rechte und Interessen der anderen WEigtümer (BGH ZMR 23, 55 Rz 44; 10, 542 Rz 31). Abzuwägen sind u...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Ausschluss der Anwendbarkeit auf bestimmte Paketverträge, VI.

Rn 19 Die Anwendbarkeit von I–V wird nach VI, der Art 3 VI UAbs II DIRL umsetzt, auf solche Paketverträge ausgeschlossen, welche Elemente der Bereitstellung eines Internetzugangsdienstes oder eines öffentlich zugänglichen nummerngebundenen interpersonellen Telekommunikationsdienstes iSd § 66 I TKG enthalten.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Eignung für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung (Abs 2 S 1 Nr 2).

1. Bedeutung. Rn 34 Der Mangeltatbestand berücksichtigt, dass viele Anforderungen an eine Kaufsache nicht ausdrücklich vereinbart werden; dann sind sie unter Heranziehung der vorausgesetzten Verwendung zu konkretisieren (BTDrs 14/6040, 213). Er meint dagegen nicht den Fall, dass die Parteien bewusst nicht die einzelnen Anforderungen, sondern nur den Verwendungszweck vereinbar...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Wesentliche Bestandteile des SonderE (§ 5 I 1 Fall 2).

1. Überblick. Rn 13 Soweit nicht § 5 II (Rn 19), III (Rn 20) greifen, stehen vGw (auch) im SonderE 1. die wesentlichen (BGH ZMR 82, 60; 81, 123) Bestandteile des Gebäudes, die 2. zu einem im SonderE stehenden Raum gehören, 3. ohne Nachteil verändert, beseitigt oder eingefügt werden können und 4. verändert, beseitigt oder eingefügt werden können, ohne die äußere Gestaltung des...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Begriff, Inhalt, Gegenstand und Arten des Eigentums.

I. Begriff. Rn 1 Die Vorschrift enthält keine Definition des Eigentums, sondern beschreibt den wesentlichen Inhalt der dem Eigentümer zustehenden Rechte. Das Eigentum iSd BGB ist ein dingliches und damit absolutes Recht, welches ggü jedermann wirkt. Es ist das Vollrecht an einer Sache, das umfassendste Herrschaftsrecht, welches die Rechtsordnung kennt. Eine Teilberechtigung a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

I. Schuldnermehrheit. Rn 2 § 421 setzt zunächst voraus, dass sich der Anspruch des Gläubigers gg mehrere Schuldner richtet, ob tatsächlich auch jeder die Leistung erbringen kann, ist unerheblich (BGH NJW 85, 2643, 2644 [BGH 04.07.1985 - IX ZR 172/84]). Keine Schuldnermehrheit bilden Haupt- u Subunternehmer, da der Besteller nur Ansprüche gg den Hauptunternehmer hat (BGH NJW 8...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Funktion.

Rn 8 Die Urkunde muss die Unterschrift bzw das notariell beglaubigte Handzeichen des Ausstellers enthalten. Vorrangig soll die Identität des Ausstellers erkennbar werden (BGH NJW 03, 1120f [BGH 25.10.2002 - V ZR 279/01]). Außerdem wird die Echtheit der Urkunde dokumentiert und eine Warn- sowie Abschlussfunktion erfüllt.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Die Regelungen im Einzelnen.

1. Die Mitwirkung bei der Verursachung des Schadens, Abs 1. Rn 14 Wo es gesetzliche Verhaltenspflichten gibt, wie für den Straßenverkehr, fällt deren schuldhafte Nichteinhaltung idR (nämlich bei Mitursächlichkeit) unter § 254 (bzw § 9 StVG). Doch kann selbst eine schuldlose Nichteinhaltung die maßgebliche Betriebsgefahr erhöhen (zur Möglichkeit der Anrechnung einer verschulde...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 Bei Landpacht gilt das Gleiche wie für den Mieter von Wohnraum (vgl §§ 539 II, 552) mit folgender Besonderheit: Einrichtungen in Erfüllung der Ausbesserungs- oder Betriebspflicht gem § 586 I 2, 3 und notwendige Verwendungen fallen nicht unter das Wegnahmerecht.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Aufhebungsvertrag.

Rn 5 Durch den Erlass wird nicht das Schuldverhältnis als Ganzes (iwS) beseitigt, sondern lediglich eine Forderung, also ein Schuldverhältnis im engeren Sinne zum Erlöschen gebracht. Demgegenüber können die Parteien, namentlich – aber keineswegs nur – bei Dauerschuldverhältnissen, auch ein Schuldverhältnis als Ganzes vertraglich beseitigen. Eine solche Abrede wird idR als Au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Datenschutzrechtlicher Widerruf oder Widerspruch des Verbrauchers.

Rn 7 Ferner muss der Verbraucher einen Widerruf einer bereits erteilten Einwilligung gem Art 7 III DSGVO oder einen Widerspruch gegen die weitere Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gem Art 21 I, II DSGVO erklärt haben.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Die Außengesellschaft.

1. Rechtsfähigkeit. Rn 35 In II Fall 1 wollte der Gesetzgeber (MoPeG) die erreichte Entwicklung der Rspr (BGH NJW 01, 1056 [BGH 29.01.2001 - II ZR 331/00]) festschreiben (BTDrs 19/27635, 125). Dem heutigen Gesetzgeber schwebt das Leitbild einer auf gewisse Dauer angelegten, mit eigenen Rechten und Pflichten ausgestatteten Personengesellschaft vor. Anerkannt ist etwa auch die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Verfahrensrechtliches.

I. Tätigkeit deutscher Gerichte. Rn 11 Die Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für die Todeserklärung ist geregelt in § 12 Verschollenheitsgesetz, wonach es auf die Staatsangehörigkeit, den letzten Wohnsitz des Betreffenden oder ein berechtigtes Interesse ankommt. Das führt wegen Art 9 2 idR zu einem Gleichlauf mit dem anwendbaren Recht. Ausl Recht müssten deutsch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Bestimmung einer Fristsetzung ist im Fall des § 1964 nicht möglich.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) UN-Kaufrecht.

Rn 27g Minderlieferungen führen – wie Mehrlieferungen – zu einer Vertragswidrigkeit iSd Art 35 (Schlechtriem/Schwenzer/Schröter/Schwenzer Art 35 Rz 8 mwN; MüKo/Gruber Art 35 Rz 4, 6).mehr