Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Spenden/Sponsoring / 2.2 Zuwendungen

Rz. 19 Zuwendungen sind Ausgaben, auch wenn letzterer Begriff durch den der Zuwendung ersetzt worden ist. Eine sachliche Änderung ist hierdurch aber nicht eingetreten. Eine gesetzliche Definition der Ausgaben findet sich im EStG nicht, jedoch kann aus dem Begriff der Einnahmen gem. § 8 Abs. 1 EStG im Umkehrschluss der Ausgabenbegriff dahin bestimmt werden, dass er alle abfli...mehr

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Spenden/Sponsoring / 4 Unmittelbarer Zufluss

Rz. 66 Die Zuwendung muss unmittelbar für den begünstigten Empfänger bestimmt sein.[1] Zulässig ist es, wenn der Zuwendende die Zuwendung im Namen und Auftrag der begünstigten Person selbst dem begünstigten Zweck zuführt,[2] z. B. die Zuwendung bestimmter Kfz-Aufwendungen, die dem Zuwendenden im Rahmen einer DRK-Maßnahme zur Betreuung von Rentnern entstanden waren, oder selb...mehr

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Spenden/Sponsoring / 6.1 Zuwendungen, die vor dem 31.12.2016 zufließen

Rz. 106 Nach § 50 Abs. 1 EStDV dürfen Zuwendungen i. S. d. § 10 b EStG und § 34 g EStG nur abgezogen werden, wenn sie durch eine Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden, die der Empfänger nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck ausgestellt hat. Der BFH und ihm folgend die h. M. messen der Vorlage der Zuwendungsbestätigung rechtsbegründende Bedeutung zu, d. h. ohne Vorlage d...mehr

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Spenden/Sponsoring / 3.1 Allgemeines

Rz. 35 Steuerbegünstigt sind bis VZ 2006 Ausgaben zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, wissenschaftlicher und der als besonders förderungswürdig anerkannten gemeinnützigen Zwecke. Gem. § 48 Abs. 1 EStDV gelten für diese Begriffe die §§ 51-68 AO. Zu unterscheiden sind 2 Gruppen: die mildtätigen, kirchlichen, religiösen und wissenschaftliche Zwecke[1] und die geme...mehr

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Spenden/Sponsoring / 3.2.3 Gemeinnützige Zwecke

Rz. 49 Die Voraussetzungen der gemeinnützigen Zwecke nach § 52 Abs. 1 AO sind durch das Gesetz vom 15.10.2007 seit VZ 2007 unverändert geblieben. § 52 Abs. 2 AO enthält seit VZ 2007 eine abschließende Aufzählung der als Förderung der Allgemeinheit anzuerkennenden gemeinnützigen Zwecke. Eine Körperschaft verfolgt gem. § 52 Abs. 1 AO gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit da...mehr

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Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass

Kommentar Das BMF hat seine Aussagen zur steuerlichen Anerkennung von Bewirtungskosten aktualisiert. Neu sind insbesondere Aussagen rund um die Anerkennung von Bewirtungsrechnungen, die dem zwischenzeitlich eingetretenen technischen Wandel bei den Kassensystemen geschuldet sind. Abzug von Bewirtungskosten Werden Personen aus geschäftlichem Anlass bewirtet, sind die dabei anfal...mehr

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Unterscheidung des Museumsbegriffs (zu § 4 Nr. 20 Buchst. a und § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 4.20.3 Abs. 2 und Abschn. 12.5 Abs. 6 UStAE. Leistungen von Museen können unterschiedlichen Steuerbegünstigungen unterliegen, die dann auch einen Einfluss auf den Umfang der Begünstigung haben: Nach § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG sind Museen des Bundes, der Länder oder der Gemeinden (Gemeindeverbände) sowie gleichartige Einrichtung...mehr

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Umsatzsteuerliche Behandlung von Reiseleistungen (zu § 25 UStG)

Kommentar Führt ein Unternehmer Reiseleistungen aus, gelten unionseinheitlich besondere Regelungen für die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung. Nachdem aufgrund eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland Änderungen in § 25 UStG vorgenommen werden mussten, hat die Finanzverwaltung jetzt die Verwaltungsanweisungen zu den Reiseleistungen vollständig...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 13.1 Kommentare zur Zivilprozessordnung

Rz. 65 Baumbach/Lauterbach/Hartmann/Anders/Gehle, ZPO, 79. Aufl. 2021 BeckOK/ZPO, Vorwerk/Wolf, 31. Edition, Stand 1.12.2018 Kindl/Meller-Hannich/Wolf, Gesamtes Recht der Zwangsvollstreckung, 3. Aufl. 2016 MünchKomm/ZPO, Bd. 1 u. 2, 6. Aufl. 2020, Bd. 3, 5. Aufl. 2016 Musielak/Voit, ZPO, 16. Aufl. 2019 Saenger, ZPO, 8. Aufl. 2019 Saenger/Ulrich/Siebert, Zwangsvollstsreckung, 4. Au...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 13.4 Internationales und europäisches Zwangsvollstreckungsrecht

Rz. 68 Basler, Kommentar zum Lugano-Übereinkommen (LugÜ), hrsg von Oetiker/Weibel, 2. Aufl. 2016 Czernich/Geimer, Handbuch der Streitbeilegungsklauseln im internationalen Vertragsrecht, 2017 Dasser/Oberhammer, Lugano-Übereinkommen (LugÜ), Kommentar, 2. Aufl. 2011 Geimer, Internationales Zivilprozessrecht, 8. Aufl. 2020 Geimer/Schütze, Europäisches Zivilverfahrensrecht (EuZVR), 3...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 13.3 Handbücher – sonstige Werke

Rz. 67 Baur/Stürner/Bruns, Zwangsvollstreckungsrecht, 13. Aufl. 2006 Beck'sches Prozessformularbuch, hrsg von Mes, 13. Aufl. 2016 Berger, Einstweiliger Rechtsschutz im Zivilrecht, Handbuch, 2006 Brox/Walker, Zwangsvollstreckungsrecht, 11. Aufl. 2016 Bruns/Peters, Zwangsvollstreckungsrecht, 3. Aufl. 1987 Dierck/Morvilius/Vollkommer, Handbuch Zwangsvollstreckungsrecht, 2. Aufl. 201...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 14 Beratungshilfen und Checklisten Zwangsvollstreckung

Rz. 69a Die Beratung der an der Zwangsvollstreckung beteiligten Personen setzt die Kenntnis der Regeln der Zwangsvollstreckung voraus. Hier will der Kommentar helfen, indem er eine verständliche und für die Praxis brauchbare Kommentierung ohne großen "wissenschaftlichen Ballast" anbietet. Muster mit Erläuterungen und taktische Hinweise sollen den praktischen Wert des Werkes ...mehr

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Auswirkungen der Anordnung vorläufiger Eigenverwaltung auf eine Organschaft (zu § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 2.8 Abs. 12 UStAE . Die Finanzverwaltung[1] hatte im März 2021 einen Leitsatz einer Entscheidung des BFH [2] in Abschn. 2.8 Abs. 12 Satz 6 UStAE aufgenommen, dass weder die Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung beim Organträger noch die Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung bei der Organgesellschaft eine Organschaft bee...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 2 regelt enumerativ, welche Personen kraft Gesetzes in der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) unfallversichert sind. Eine Systematik der in § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 17 erfassten und in den Schutz einbezogenen Personenkreise lässt sich kaum noch ausmachen (zum Schutz bei Versicherungsfällen vgl. Rz. 5). Rz. 3 Historisch betrachtet war die GUV zunächst eine reine Arbeite...mehr

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Garantiezusage eines Kfz-Händlers als Versicherungsleistung (zu § 4 Nr. 10 Buchst. a UStG)

Kommentar Die Finanzverwaltung[1] hatte erst im Mai 2021 zu der Frage der Behandlung von Garantiezusagen eines Kfz-Händlers Stellung genommen und eine Nichtbeanstandungsregelung für alle bis zum 30.6.2021 abgegebenen Garantiezusagen getroffen. Diese Nichtbeanstandungsregelung wird schon einen Monat später auf alle bis zum 31.12.2021 abgegebenen Garantiezusagen erweitert. Wich...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Rechtsanwaltskosten als Werbungskosten im Rahmen eines Disziplinarverfahrens

Leitsatz Der Kläger ist Berufssoldat. Er wurde aufgrund von im Internet veröffentlichten Kommentaren vom Arbeitgeber zu einer Geldstrafe verurteilt. Aufgrund des Beamtenstatus eines Berufssoldaten unterliegt er auch dem Disziplinarrecht. Fraglich ist nun, ob die wegen der Vertretung im Disziplinarverfahren angefallenen Rechtsanwaltskosten im Rahmen der Steuererklärung als Au...mehr

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Umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie (zu § 4 Nr. 18 UStG)

Kommentar § 4 Nr. 18 UStG befreit eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen, soweit diese Leistungen von Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder anderen Einrichtungen durchgeführt werden, die keine systematische Gewinnerzielung anstreben. Im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Corona-Pandemie hat die Finanzverwaltung im Rahmen einer Billi...mehr

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Dienstleistungskommission bei Eintrittskarten für kulturelle Veranstaltungen (zu § 3 Abs. 11 und § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 3.15 Abs. 3 UStAE . Kulturelle Veranstaltungen und der Verkauf von Eintrittskarten für kulturelle Veranstaltungen können unter den Voraussetzungen des § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG steuerfrei sein. Werden Eintrittskarten für solche Veranstaltungen im Rahmen einer Dienstleistungskommission [1] veräußert, war umstritten, ob die Steue...mehr

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Ort der sonstigen Leistung bei Eintrittsberechtigungen (zu § 3a Abs. 3 Nr. 5 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben führt einen neuen Abschn. 3a.7a UStAE ein. Der Verkauf von Eintrittsberechtigungen zu kulturellen, künstlerischen, sportlichen, unterrichtenden oder ähnlichen Veranstaltungen, wie auch Messen und Ausstellungen kann zu unterschiedlichen (systematischen) Ergebnissen führen: Ist der Leistungsempfänger kein Unternehmer und auch keine juristische ...mehr

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Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen (zu § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG)

Kommentar Durch das Corona-Steuerhilfegesetz[1] war zum 1.7.2020 der ermäßigte Steuersatz für die Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen eingeführt worden. Ausdrücklich von der Absenkung des Steuersatzes war aber die Abgabe von Getränken ausgenommen worden. Die Regelung war befristet bis zum 30.6.2021, da man offensichtlich davon ausgegangen war, die wirtschaftliche...mehr

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Gewinnerzielungsabsicht bei kleinen Photovoltaikanlagen bzw. Blockheizkraftwerken

Kommentar Die Finanzverwaltung hat eine erfreuliche Vereinfachungsregelung getroffen. Kleinere Photovoltaikanlagen oder Blockheizkraftwerke können danach von der ertragsteuerlichen Erfassung ausgenommen werden. Die Betreiber einer solchen Anlage erhalten eine antragsgebundene Möglichkeit für einen Verzicht auf die Besteuerung. Wer eine Photovoltaikanlage oder ein Blockheizkra...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , ErbStG § 9 Entstehung der Steuer

A. Grundaussagen der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis – dazu gehört auch der Anspruch nach dem ErbStG – entstehen nach der allgemeinen Vorschrift des § 38 AO, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Die Tatbestände, an die das Gesetz die Leistungspflicht knüpft, sind für den Bereich der Erbs...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , ErbStG § 8 Zweckzuwendungen

A. Grundaussagen der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) unterliegen nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG die Zweckzuwendungen. Zweckzuwendungen sind nach § 8 ErbStG Zuwendungen von Todes wegen oder freigebige Zuwendungen unter Lebenden, die mit der Auflage verbunden sind, zu Gunsten eines bestimmten Zwecks verwendet zu werden, oder die von der Verwen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , ErbStG § 1 Steuerpflichtige Vorgänge

A. Grundaussagen der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis entstehen, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft, § 38 AO. "Tatbestand" in diesem Sinne ist die Gesamtheit der in den materiellen Steuerrechtsnormen enthaltenen abstrakten Voraussetzungen, bei deren Vorliegen bestimmte Rechtsfolgen e...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , GrStG § 26 Koppelungsvorschriften und Höchsthebesätze

A. Grundaussagen der Vorschrift I. Regelungsgegenstand Rz. 1 [Autor/Stand] § 26 GrStG in der Fassung des Gesetzes vom 29.10.1997[2] regelt Koppelungsvorschriften und Höchsthebesätze. Demnach bleibt es landesrechtlichen Regelungen vorbehalten, in welchem Verhältnis die Hebesätze für die Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) und die Grundsteuer B (Grundstücke) s...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , GrStG § 25 Festsetzung des Hebesatzes [ab Kalenderjahr 2025]

A. Grundaussagen der Vorschrift I. Regelungsgegenstand Rz. 1 [Autor/Stand] § 25 GrStG in der ab dem 1.1.2025 geltenden Fassung des Art. 1 Nr. 1 i.V.m. Art. 2 des Gesetzes vom 30.11.2019[2] regelt die Festsetzung der Hebesätze. Die Vorschrift regelt, durch wen und für welchen Zeitraum die Hebesätze festzusetzen sind bzw. festgesetzt werden können. Darüber hinaus enthält diese V...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , ErbStG § 6 Vor- und Nacherbschaft

A. Grundaussagen der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] § 1 Abs. 1 ErbStG regelt für das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz die objektive Steuerpflicht, das Steuerobjekt. Unter der Definition als steuerpflichtige Vorgänge führt die Vorschrift abschließend die Tatbestände auf, die dem Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz unterfallen. Die in § 1 Abs. 1 ErbStG erfassten Tatbeständ...mehr

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AGS 06/2021, Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch - Kommentar

80. Aufl., 2021. Verlag C.H. Beck. XXXVII, 3.216 S., 115,00 EUR Der seit vielen Jahrzehnten eingeführte Standardkommentar zum BGB nebst Nebengesetzen ist in der 80. Auflage mit Stand vom 15.10.2020 erschienen. Bis zum Redaktionsschluss haben die Autoren eine Vielzahl neuer Gesetze berücksichtigt. An erster Stelle sind die Gesetze zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandem...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , GrStG § 5 Zu Wohnzwecken benutzter Grundbesitz

Literatur: Bauer, Die Grundsteuerfreiheit von Kleinstappartements, ZKF 1990, 201; Ebling, Abgeschlossene Appartements in Altenheimen als Wohnungen nicht grundsteuerbegünstigt, BB 1982, 1971; Grootens, Anmerkung zu einer Entscheidung des BFH v. 4.12.2014 (II R 20/14) – Mindestwohnfläche für Wohnungsbegriff i.S.d. § 5 Abs. 2 GrStG, ErbStB 2015, 157; Leinweber, Grundsteuerbefrei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , GrStG § 11 Persönliche Haftung

Schrifttum: Gehm, Haftung für Steuerschulden, KStZ 2020, 161; Schmidt, Haftungsfalle Grundsteuer beim Immobilienerwerb – Persönliche und dingliche Haftung des Erwerbers, NWB 2020, 2822; Benne, Haftungsbescheid für rückständige Realsteuern, ZKF 2018, 202; Benne, Kommunaler Duldungsbescheid, ZKF 2018, 125; Nacke, Die Haftung für Steuerschulden, 4. Aufl. 2017; Banzhaf, Die Grund...mehr

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AGS 06/2021, Oetker, HGB-Kommentar

Herausgegeben von Prof. Dr. Hartmut Oetker. 7. Aufl., 2021. C.H. Beck. XLV, 2.559 S., 199,00 EUR Der "Oetker" fokussiert sich auf das Recht der Personenhandelsgesellschaft und berücksichtigt in der 7. Auflage die aktuelle Reformdiskussion für eine Modernisierung des Personengesellschaftsrecht (MoPeG). Es wurde bei der Neuauflage darauf verzichtet, das Handelsrecht in seiner g...mehr

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Literaturverzeichnis

Arndt/Lerch/Sandkühler, Bundesnotarordnung, Kommentar, 8. Auflage 2016 Bärmann/Pick, Wohnungseigentumsgesetz, Kommentar, 20. Auflage 2020 Bamberger/Roth/Hau/Poseck, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 4. Auflage 2019 Bassenge/Roth, FamFG/RPflG, Kommentar, 12. Auflage 2009 Baumbach/Lauterbach/Hartmann/Anders/Gehle, Zivilprozessordnung, Kommentar, 79. Auflage 2021 Baumgärtel/Her...mehr

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AGS 06/2021, Köhler/Bornkamm/Feddersen, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb - Kommentar (mit GeschGehG, PAngV, UKlaG, DL-InfoV)

Begründet von Dr. Adolf Baumbach; kommentiert von Prof. Dr. Helmut Köhler, Prof. Dr. Dr. h.c. Joachim Bornkamm, Jörn Feddersen, LL.M. und Prof. Dr. Christian Alexander. 39. neu bearb. Aufl., 2021. C.H. Beck. XXXI, 2387 S., 195,00 EUR Die Neuauflage des Standardkommentars zum UWG war erforderlich geworden durch das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs (BGBl I 2020, 2568)...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Tatbestandsvoraussetzungen

I. Zweckbindung Rz. 17 [Autor/Stand] Die Zweckzuwendung setzt eine Zuwendung von Todes wegen oder unter Lebenden voraus. Sie erfolgt, wie sonst auch, an einen Erwerber. Er ist in der Verwendung seines Erwerbs nicht oder nicht in Gänze frei, sondern muss ihn ganz oder auch für einen bestimmten Zweck verwenden, den ihm der Erblasser oder Schenker vorgegeben hat. Rz. 18 [Autor/St...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / N. Literaturverzeichnis

Rn. 928 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Adler, Hans/Düring, Walther/Schmaltz, Kurt (1995), Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, Kommentar zum HGB, AktG, GmbHG, PublG nach den Vorschriften des Bilanzrichtlinien-Gesetzes, bearbeitet von Forster, Karl-Heinz u. a., 6. Aufl., Stuttgart 1995. Ahrend, Peter (1986), Die betriebliche Altersversorgung und das Bilanzrichtlinien-Gesetz...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Zivilrecht

I. Vor- und Nacherbschaft Rz. 4 [Autor/Stand] Vor- und Nacherbe sind bürgerlich-rechtlich Rechtsnachfolger des Erblassers (§ 2100 BGB). Der eine löst den andern ab. Rz. 5 [Autor/Stand] Allein das zeitliche Nacheinander ergibt keine Vor- und Nacherbfolge. Auch bei einem Berliner Testament, in dem sich Eheleute zu alleinigen Erben einsetzen und die gemeinsamen Kinder zu Schlusse...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Ersatzerbschaftsteuer (Abs. 1 Nr. 4)

1. Grundsätze Rz. 27 [Autor/Stand] Das Vermögen einer Stiftung, sofern sie wesentlich im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien errichtet ist, und eines Vereins, dessen Zweck im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien auf die Bindung von Vermögen gerichtet ist, unterliegt in Zeitabständen von je 30 Jahren seit dem in § 9 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG bestimmten Zeitp...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Der Vorerbe gilt als Erbe (Abs. 1)

1. Besteuerung des Vorerben Rz. 30 [Autor/Stand] Nach § 6 Abs. 1 ErbStG gilt der Vorerbe als Erbe und erwirbt den Nachlass durch Erbanfall (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Diese Aussage ist aus Sicht des bürgerlichen Rechts selbstverständlich, denn der Vorerbe ist Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers. Sie lässt sich nur dadurch erklären, dass die Erbschaftsteuergesetze vor 1925 de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Regelungsgegenstand Rz. 1 [Autor/Stand] § 26 GrStG in der Fassung des Gesetzes vom 29.10.1997[2] regelt Koppelungsvorschriften und Höchsthebesätze. Demnach bleibt es landesrechtlichen Regelungen vorbehalten, in welchem Verhältnis die Hebesätze für die Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) und die Grundsteuer B (Grundstücke) sowie für die Gewerbesteuer zuei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen

I. Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] § 11 GrStG regelt zwei gesonderte Haftungstatbestände, zum einen für den Nießbraucher (§ 11 Abs. 1 GrStG) und zum anderen für den Erwerber des Grundstücks (§ 11 Abs. 2 GrStG). Damit wird der Kreis der Gesamtschuldner für die Grundsteuer (§ 10 GrStG) um weitere Personen erweitert. Haftungsschuldner sind wie Steuerschuldner Gesamt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Haftung des Erwerbers (Abs. 2)

I. Voraussetzungen Rz. 30 [Autor/Stand] Bei der Veräußerung eines Grundstücks sieht der Gesetzgeber offenbar die Gefahr, dass die Grundsteuer vom bisherigen Grundstückseigentümer und Steuerschuldner nicht entrichtet wird. § 11 Abs. 2 Satz 1 GrStG begründet daher eine gesonderte persönliche Haftung des Erwerbers neben dem Grundstückseigentümer für die Grundsteuer, die seit dem...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Erwerb von Todes wegen (Abs. 1 Nr. 1)

1. Erbfolge Rz. 13 [Autor/Stand] Nach der Grundregel des § 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG entsteht die Steuer mit dem Tod des Erblassers. Rz. 14 [Autor/Stand] Die Grundregel gilt bei der Erbfolge für den Vollerben und den Vorerben, aber nicht für den Nacherben. Sein Erwerb wird erst besteuert, wenn der Nacherbfall eintritt (§ 6 Abs. 2 und 3 ErbStG). Dass weder der originäre noch der de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Kommunales Hebesatzrecht (Abs. 1)

I. Dreistufiges Verfahren Rz. 16 [Autor/Stand] Der Ermittlung der Grundsteuer liegt ein dreistufiges Verfahren zu Grunde. In einem ersten Schritt stellt das zuständige Finanzamt den Grundsteuerwert des Grundstücks oder des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft fest (§ 2 GrStG). Der Grundsteuerwert wird in einem zweiten Schritt mit einer Steuermesszahl multipliziert (§§ 13 bis ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Zweckzuwendung und Stiftung

I. Unselbständige (nichtrechtsfähige) Stiftung Rz. 11 [Autor/Stand] Eine unselbständige Stiftung[2] und ein anderes Zweckvermögen, das durch eine Zweckzuwendung entstanden ist,[3] dienen dazu, einen bestimmten Zweck zu verfolgen (vgl. im Einzelnen § 1 ErbStG Rz. 28 f.). Sie unterscheiden sich vor allem durch ein zeitliches Moment: Die unselbständige Stiftung ist ein Zweckverm...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Besteuerung des Beschwerten und der Zweckzuwendung

I. Überblick Rz. 37 [Autor/Stand] Gemäß § 10 Abs. 1 Satz 5 ErbStG tritt bei der Zweckzuwendung an die Stelle des Vermögensanfalls die Verpflichtung des Beschwerten. Gemäß § 20 Abs. 1 ErbStG wird der mit der Ausführung der Zweckzuwendung Beschwerte zum Steuerschuldner erklärt, obwohl er gar nicht bereichert ist. Um den Beschwerten aber wirtschaftlich nicht zu belasten, kann di...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Verhältnis von § 5 GrStG zu anderen Vorschriften des Grundsteuergesetzes

I. Verhältnis zu § 3 GrStG Rz. 31 [Autor/Stand] Die Grundsatz-Ausnahme-Vorschrift des § 5 GrStG steht in einem inneren Regelungszusammenhang mit anderen Vorschriften des GrStG, aus dem sich Auswirkungen auf die Anwendung und Auslegung der Vorschriften ergeben. Dabei handelt es sich insbesondere um die Vorschriften §§ 3, 4 GrStG und § 8 GrStG. Rz. 32– 40 [Autor/Stand] Einstweil...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Rückausnahme für Wohnungen (Abs. 2)

I. Grundaussagen Rz. 181 [Autor/Stand] Unabhängig davon, ob im Einzelfall die Voraussetzungen der einzelnen Katalogtatbestände des § 5 Abs. 1 Nr. 1-4 GrStG für eine Grundsteuerbefreiung erfüllt sind, sind Wohnungen gemäß § 5 Abs. 2 GrStG stets steuerpflichtig. Damit wird durch § 5 Abs. 2 GrStG für Wohnungen ein vollständiger Ausschluss der Steuerbefreiung für Zwecke der Grund...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Steuerpflichtige Vorgänge (Abs. 1)

I. Erwerb von Todes wegen (Abs. 1 Nr. 1) Rz. 10 [Autor/Stand] Als ersten der beiden praktisch wichtigen steuerbaren Vorgänge nennt § 1 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG den Erwerb von Todes wegen. Die einzelnen Erwerbe von Todes wegen konkretisiert das Gesetz dann in § 3 ErbStG. Neben den in § 3 Abs. 1 EStG aufgelisteten Erwerben von Todes wegen hat der Gesetzgeber in § 3 Abs. 2 ErbStG ein...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Erbschaftsteuer

I. Der Vorerbe gilt als Erbe (Abs. 1) 1. Besteuerung des Vorerben Rz. 30 [Autor/Stand] Nach § 6 Abs. 1 ErbStG gilt der Vorerbe als Erbe und erwirbt den Nachlass durch Erbanfall (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Diese Aussage ist aus Sicht des bürgerlichen Rechts selbstverständlich, denn der Vorerbe ist Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers. Sie lässt sich nur dadurch erklären, dass d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Nacherbfolge (Abs. 2)

1 Eintritt der Nacherbfolge (Abs. 2 Satz 1) Rz. 49 [Autor/Stand] Stirbt der Vorerbe, löst das die Nacherbfolge aus (§ 2106 Abs. 1 BGB). Jetzt wird der Nacherbe (Voll-)Erbe. Aber abweichend vom Zivilrecht kommt sein Erwerb nicht vom Erblasser, sondern vom Vorerben (§ 6 Abs. 2 Satz 1 ErbStG). Denn nach dieser Regelung hat der Nacherbe, wenn die Nacherbfolge durch den Tod des Vo...mehr