Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Zeitpunkt der Entscheidung.

Rn 38 Die Beschwerde ist auch nach Abschluss der Instanz weiter möglich (Nürnbg FamRZ 04, 1219). Zugrunde zu legen ist der gesamte Streitstoff zum Zeitpunkt der Entscheidung.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

I. Beweisgegner. Rn 2 Beweisgegner (und nicht Dritte) sind nach überwiegender Ansicht der Gegner iSd formellen Parteibegriffs sowie Streithelfer, die über § 69 als Streitgenossen der Hauptpartei gelten (St/J/Berger § 421 Rz 3; Wieczorek/Schütze/Ahrens § 421 Rz 4; Musielak/Voit/Huber § 421 Rz 3; weitergehend MüKoZPO/Schreiber § 421 Rz 3: ›jeder, der kraft seiner prozessualen B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Sorgfaltsmaßstab und Verschulden.

I. Verschulden. Rn 15 Der Begriff des Verschuldens entspricht im Grundsatz dem des § 276 BGB und erfasst fahrlässiges und vorsätzliches Verhalten (MüKoZPO/Toussaint § 85 Rz 23, 25; Musielak/Voit/Weth § 85 Rz 17). Soweit zT keine Zurechnung vorsätzlichen Verhaltens für die Fälle der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung oder der vorsätzlichen Außerachtlassung anwaltlicher Be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Besonderheiten für Eventualhäufung.

Rn 15 Über den Hilfsantrag darf nicht vor dem Hauptantrag durch Teilurteil entschieden werden (BGH NJW-RR 89, 650), auch nicht durch Grundurteil (BGH NJW 98, 1140). Für den Fall des obsiegenden Hauptantrags ist Eventualwiderklage zulässig (BGHZ 132, 390). 1. Haupt- und Hilfsantrag unbegründet. Rn 16 Klage wird insgesamt abgewiesen. 2. Hauptantrag begründet. Rn 17 Gibt das Gerich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Beweisaufnahme erfolgt vor dem Prozessgericht. Sie ist nur in den durch dieses Gesetz bestimmten Fällen einem Mitglied des Prozessgerichts oder einem anderen Gericht zu übertragen. (2) Eine Anfechtung des Beschlusses, durch den die eine oder die andere Art der Beweisaufnahme angeordnet wird, findet nicht statt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / m) BMVI.

Rn 15a Vgl die Vertretungsordnung v 14.8.14, VkBl 14, 634, zuletzt geändert am 12.11.18, VkBl 28, 834 und am 29.10.20, VkBl 20, 778. Zum Sitz der Behörde vgl Rn 4.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Sonstiges.

1. Verfahren. Rn 14 Anordnung und Ausführung sind nach Maßgabe des § 358a schon vor der mündlichen Verhandlung möglich (zu deren Vorbereitung s § 273 II Nr 4, 5, III). Zur Frage des Ob der Zuziehung eines SV s § 403; schriftliche oder mündliche Erstattung des Gutachtens s § 411 Rn 5. 2. Sachverständigenbeweis in Zeiten von Corona. Rn 14a Der Umgang mit der Gefahr einer Anstecku...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die Vorschrift im Einzelnen.

I. Anwendungsbereich. Rn 3 Die Vorschrift des § 150 gilt nur für Scheidungssachen (§ 121 Nr 1) und Folgesachen iSv § 137 II, III sowie gem § 270 entsprechend für Lebenspartnerschaftssachen. Eine entsprechende Anwendung auf andere Ehesachen iSv § 121 kommt nicht in Betracht; für Verfahren wegen Aufhebung der Ehe enthält § 132 eine Sondervorschrift. Für Verfahren auf Feststellu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeine Grundsätze.

I. Normzweck. Rn 1 Die Bestimmung ergänzt § 935, in dem sie neben der Sicherungsverfügung auch einstweilige Verfügungen zum Zwecke der Regelung eines einstweiligen Zustandes in Bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnis zulässt. Zweck der einstweiligen Regelungsverfügung ist es, den Rechtsfrieden bis zur Entscheidung in der Hauptsache (wieder) herzustellen und zu sichern (ThoP...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Ladung des Klägers zu dem auf die Klage bestimmten Termin ist, sofern nicht das Gericht die Zustellung anordnet, ohne besondere Form mitzuteilen. 2 § 270 Satz 2 gilt entsprechend. (2) 1Die Ladung einer Partei ist nicht erforderlich, wenn der Termin der Partei bei Einreichung oder Anbringung der Klage oder des Antrages, auf Grund dessen die Terminsbestimmung stattfind...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Bankkonto.

Rn 63 bei Streit um Einrichtung Orientierung am Entgelt der Bank (LG Lübeck NJW 01, 82). Bauhandwerkersicherungshypothek s § 6 Rn 17 (Eintragung und Löschung), § 5 Rn 5 (wirtschaftliche Identität), Vormerkung.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Der Nebenintervenient wird im Verhältnis zu der Hauptpartei mit der Behauptung nicht gehört, dass der Rechtsstreit, wie er dem Richter vorgelegen habe, unrichtig entschieden sei; er wird mit der Behauptung, dass die Hauptpartei den Rechtsstreit mangelhaft geführt habe, nur insoweit gehört, als er durch die Lage des Rechtsstreits zur Zeit seines Beitritts oder durch Erklärun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Aushang der Benachrichtigung ein Monat vergangen ist. 2Das Prozessgericht kann eine längere Frist bestimmen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Reisekosten.

Rn 74 Nimmt der Anwalt einen auswärtigen Termin wahr, so sind seine Reisekosten erstattungsfähig. Ein Rechtsanwalt ist nicht gehalten, darauf zu verzichten, sich vor einem auswärtigen Prozessgericht selbst zu vertreten, und stattdessen einen dort zugelassenen Rechtsanwalt mit seiner Prozessvertretung zu beauftragen (BGH AGS 03, 276 = JurBüro 03, 426; München AGS 12, 310 = NJ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Grundzüge des Verfahrens gem § 167 Abs 1 S 1 iVm §§ 313 ff.

Rn 7 Die Grundzüge des Verfahrens ergeben sich aufgrund der Verweisung in Abs 1 S 1 aus §§ 313–339. a) Einleitung des Verfahrens – Antragserfordernis nach materiellem Recht? Rn 8 Das Gericht kann nicht gegen den Willen des gesetzlichen Vertreters des Kindes eine Genehmigung erteilen oder die Unterbringung selbst anordnen (Prütting/Helms/Hammer § 167 Rz 8 mwN). Rn 9 Uneinheitlic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 10. Sonstige Familiensachen (§ 111 Nr 10 FamFG).

a) Allgemeines. Rn 18 Nr 10 sieht eine Zuständigkeit für ›sonstige Familiensachen‹, legaldefiniert im Katalog des § 266 FamFG, vor. Die Vorschrift bezweckt eine möglichst umfassende Begründung der Zuständigkeit für alle entsprechenden Streitigkeiten (BGH MDR 15, 1382 [BGH 16.09.2015 - XII ZB 340/14]; Schulte-Bunert/Weinreich/Breuers § 266 FamFG Rz 2). Bei den in § 266 I FamFG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Begriff.

Rn 5 Die Legaldefinition in Abs 1 S 1 wird dahingehend erläutert, dass bei dem in Rede stehenden Gesetz der Verbraucherschutz der ›eigentliche Zweck‹ sein soll und nicht nur untergeordnete Bedeutung haben oder ›zufällige Nebenwirkung‹ sein dürfe (BTDrs 14/2658, 53). Der Begriff des Verbraucherschutzgesetzes ist im materiellen Sinne zu verstehen (›Vorschriften‹), dh auch Rech...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Vereinbarung hat keine rechtliche Wirkung, wenn sie nicht auf ein bestimmtes Rechtsverhältnis und die aus ihm entspringenden Rechtsstreitigkeiten sich bezieht. (2) 1Eine Vereinbarung ist unzulässig, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Externe Teilung öffentlich-rechtlicher Anrechte (Abs 4).

Rn 7 Die externe Teilung von Anrechten aus einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis folgt eigenen Regeln (§ 16 VersAusglG), sodass die Vorschrift hierauf insgesamt keine Anwendung findet.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Immunitätsregeln aufgrund speziellen Völkervertragsrechts.

I. Grundsatz. Rn 7 Über die zuvor genannten völkergewohnheitsrechtlichen Grundsätze hinaus gibt es aktuell eine Vielzahl einschlägiger, für die BRD verbindlicher völkervertraglicher Vereinbarungen, die über die in §§ 18, 19 GVG genannten Übereinkommen (WÜD/WÜK) hinausgehen bzw diese ergänzen, sei es inhaltlich oder hinsichtlich der jeweiligen Vertragspartner. Nach § 20 II GVG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

I. Unpfändbare Sachen. Rn 2 Woraus sich die bestehende Unpfändbarkeit ergibt, spielt für die Anwendbarkeit keine Rolle. Sie kann auf § 811 beruhen, aber auch auf sonstigen Pfändungsverboten (s § 811 Rn 54). II. Wegfall der Unpfändbarkeit. Rn 3 Die Erwartung, dass die Unpfändbarkeit demnächst wegfällt, kann sich etwa aus bevorstehenden Änderungen der Lebensumstände ergeben, zB B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / i) BMI.

Rn 12 Eine Übertragung der Vertretungsbefugnis des BMI ist durch AnO v 16.12.16, GMBl 1187 erfolgt. Zum Sitz der Behörde vgl Rn 4.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Tatbestand (Abs 1, 2).

I. Personelle Voraussetzungen. 1. GV als Vollstreckungsorgan. Rn 2 Seiner rechtlichen Stellung nach ist der GV Beamter iSv § 1 GVO oder in den neuen Bundesländern Angestellter des öffentlichen Dienstes (Schuschke/Walker/Walker Vor § 753–763 Rz 2). Rechtsgrundlagen seiner Tätigkeit sind §§ 154 f GVG, die bundeseinheitlichen GVordnungen (GVO) der Länder sowie die Geschäftsanweis...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Vertrag oder einseitige Klausel.

Rn 5 § 1029 geht von einer vertraglichen, also einer zweiseitigen Vereinbarung aus. Demgegenüber ergibt sich aus § 1066, dass Schiedsgerichte auch durch einseitige Klauseln eingerichtet werden können. Das Gesetz nennt insb Schiedsgerichte auf Grund letztwilliger Verfügungen. In Betracht kommen ferner Satzungen von Vereinen, Verbänden und vergleichbaren Vereinigungen (zu Einz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen (Abs 1).

I. Vollstreckungsbescheid ohne erforderliche Vollstreckungsklausel. Rn 3 Das elektronische Antragsverfahren ist allein bei einer Vollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid eröffnet, der keine Vollstreckungsklausel benötigt. Wird durch ein Urteil der Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid verworfen oder wird der Vollstreckungsbescheid aufrechterhalten, §§ 700, 343, 345...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Prüfung und Sachbehandlung durch das Gericht.

1. Verfahren nach Erhebung der Widerklage. Rn 27 Das Gericht kann die Zustellung der Widerklageschrift nicht von der Einzahlung eines Gerichtskostenvorschusses abhängig machen, da ein solcher nicht zu leisten ist (vgl § 12 II Nr 1 GKG; für Familiensachen vgl § 14 II FamGKG). Ausländer und Staatenlose müssen keine Sicherheit leisten (§ 110 II Nr 4). Die Widerklageschrift hat d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Abgrenzung zu § 1.

Rn 2 Die Vorschrift des § 2 betrifft nur Fälle, die nicht die Verwendung oder Empfehlung von AGB betreffen. Auch ein Verstoß gegen das AGB-rechtliche Umgehungsverbot des § 306a BGB ist über § 1 zu kontrollieren (s § 1 Rn 6).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Bereits erbrachter Beweis.

Rn 8 Unzulässig ist eine Parteivernehmung nach allgemeinen Grundsätzen auch, wenn die mit dem Antrag unter Beweis gestellte Tatsache bereits voll bewiesen ist.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung sind an ihrem Amtssitz oder, wenn sie sich außerhalb ihres Amtssitzes aufhalten, an ihrem Aufenthaltsort zu vernehmen. (2) Die Mitglieder des Bundestages, des Bundesrates, eines Landtages oder einer zweiten Kammer sind während ihres Aufenthaltes am Sitz der Versammlung dort zu vernehmen. (3) Zu einer Abweichung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Erfolgt die Beweisaufnahme vor dem Prozessgericht, so ist der Termin, in dem die Beweisaufnahme stattfindet, zugleich zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung bestimmt. (2) In dem Beweisbeschluss, der anordnet, dass die Beweisaufnahme vor einem beauftragten oder ersuchten Richter erfolgen solle, kann zugleich der Termin zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung vor de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Ist eine Urkunde von einer Partei in der Absicht, ihre Benutzung dem Gegner zu entziehen, beseitigt oder zur Benutzung untauglich gemacht, so können die Behauptungen des Gegners über die Beschaffenheit und den Inhalt der Urkunde als bewiesen angesehen werden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Folgesachen.

a) Bewertung im Verbund. Rn 134 Nach § 44 I FamGKG gelten Scheidungs- und Folgesachen als ein Verfahren (vgl auch Schulte-Bunert/Weinreich/Keske § 44 FamGKG). Ihre Werte werden nach § 33 I 1 FamGKG addiert; § 33 I 2 FamGKG gilt nicht. Der Kostenverbund bleibt auch dann bestehen, wenn eine Folgesache gem § 140 FamFG abgetrennt wird, vgl auch § 137 V 1 FamFG; Ausnahme: Kindscha...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Prüfung in rechtlicher Hinsicht (Abs 2).

Rn 19 Überprüft wird das Urt auch in rechtlicher Hinsicht, sowohl auf mögliche materiell-rechtliche als auch auf mögliche verfahrensrechtliche Mängel. 1. Prüfung von Verfahrensfragen. Rn 20 Den Ablauf des erstinstanzlichen Verfahrens muss das Berufungsgericht nicht in jedem Fall in vollem Umfang prüfen. Entsprechende Fehler werden grds nur auf eine Rüge der Parteien hin berück...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ersatzzustellung in der Wohnung.

1. Wohnung. Rn 3 Wohnung ist der Raum oder sind die Räume, in denen der Adressat tatsächlich lebt (BGH NJW 19, 2942 [BGH 14.05.2019 - X ZR 94/18] Rz 9; Nürnbg MDR 23, 723 [OLG Nürnberg 20.02.2023 - 13 W 44/23], also – zumindest vorübergehend – seinen räumlichen Lebensmittelpunkt hat. Dass er dort seine Schlafstelle hat, ist ein starkes Indiz (Dresd Rpfleger 05, 269 [OLG Dresd...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Schadensersatzanspruch.

Rn 11 Bei Aufhebung des Vorbehaltsurteils ist der Kl zum Ersatz des Vollstreckungsstreckungsschadens verpflichtet, §§ 600 II, 302 IV 3. Der Anspruch kann (durch einfachen Antrag oder durch Widerklage) im anhängigen Verfahren in jeder Instanz geltend gemacht werden, §§ 600 II, 302 IV 4.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

In dem Arrestbefehl ist ein Geldbetrag festzustellen, durch dessen Hinterlegung die Vollziehung des Arrestes gehemmt und der Schuldner zu dem Antrag auf Aufhebung des vollzogenen Arrestes berechtigt wird.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Urteilszustellung, Fristberechnung.

Rn 9 Hinsichtlich der Form, des Inhalts und der Adressaten der Zustellung von Haupt- und Ergänzungsurteil sowie der Berechnung der Berufungsfristen wird auf die Ausführungen in § 517 Rn 4–10, 15 verwiesen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Bindungswirkung.

a) Grundsatz. Rn 6 Da dem Revisionsgericht ein durch § 563 II näher ausgeformtes Beurteilungsmonopol zugewiesen ist, hat das Berufungsgericht die rechtliche Beurteilung, die der Aufhebung zugrunde gelegen hat, auch seiner Entscheidung zugrunde zu legen. Damit soll vermieden werden, dass die endgültige Entscheidung der Sache dadurch verzögert oder gar verhindert wird, dass sie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 4 Folgt das Gericht nicht der Anregung des Gläubigers, das Grundbuchamt usw um eine Eintragung zu ersuchen, so steht dem Gläubiger hiergegen kein Rechtsbehelf zu. Lehnt das Grundbuchamt den Eintragungsantrag des Prozessgerichts ab, dann kann sowohl das Gericht als auch der Antragsteller Beschwerde nach § 71 GBO einlegen (Schuschke/Walker/Schuschke Rz 5).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Prüfungsumfang.

Rn 3 Das Gericht hat alle Voraussetzungen des Arrests zu prüfen. An seine Beurteilung bei Erlass des Beschlussarrests ist es nicht gebunden (St/J/Grunsky Rz 3; Zö/Vollkommer Rz 5). Maßgeblich ist, ob der Arrestbefehl bei Schluss der mündlichen Verhandlung sachlich gerechtfertigt ist (BFH NJW 04, 2183, 2184; Ddorf MDR 19, 1021 [OLG Düsseldorf 27.02.2019 - 15 U 45/18]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Bei Unzuständigkeit.

Rn 30 Auf Antrag des Kl spricht das Gericht seine Unzuständigkeit nach Anhörung der Parteien aus und verweist den Rechtsstreit zugleich an das zuständige Gericht. Bei fehlendem Verweisungsantrag wird die Klage durch Prozessurteil abgewiesen. Zuvor ist der Kl nach § 139 auf das Antragserfordernis hinzuweisen (BGH NJWE-FER 97, 115).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Gesonderter Kostenschiedsspruch.

Rn 18 Hat das ausländische Schiedsgericht über die Kosten des Schiedsverfahrens in einem gesonderten Schiedsspruch entschieden, ist auch dieser Schiedsspruch für vollstreckbar zu erklären. Für das Verfahren gelten insoweit keine Besonderheiten.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Vorabentscheidung.

Rn 252 § 718. Der GeS ist nach § 3 auf die einzusparenden Kosten der Sicherheitsleistung (Hamm FamRZ 94, 248; Frankf JurBüro 96, 312; Köln KostRspr § 3 ZPO Nr 456: Avalkosten) oder bei deren Ermäßigung auf einen Bruchteil der Differenz zu schätzen (BGH KostRspr § 3 ZPO Nr 801: 1/10).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 10 Wie bei § 319 Rn 17. Ist der RA nur für das Ergänzungsverfahren tätig, so erhält er eine 0,8-Gebühr nach VV 3403.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Rechtsmittel.

Rn 20 Nach Abs 2 ist gegen den Beschluss, der das Ablehnungsgesuch für unbegründet erklärt, die sofortige Beschwerde entsprechend §§ 567–572 ZPO statthaft (Holzer ZNotP 18, 94, 98).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Gesetzliche Vorschriften.

Rn 5 Im Sinne des § 375 I Nr 1 Alt. 2 vorgeschrieben ist die Vernehmung von Zeugen außerhalb des Gerichts zB durch § 375 II (Bundespräsident) und § 382 (Minister und Abgeordnete des Bundes und der Länder).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vorläufige Vollstreckbarkeit.

Rn 4 Die Fiktion der Bewilligung setzt die vorläufige Vollstreckbarkeit des Urt iSd §§ 708 f, 537, 558 voraus. Der Schuldner kann die Rechtsfolgen des § 895 gem §§ 711 ff durch Sicherheitsleistung abwenden. Steht die vorläufige Vollstreckbarkeit nach § 709 unter der Bedingung einer Sicherheitsleistung, muss der Gläubiger deren Bewirkung für den Fiktionseintritt nachweisen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift enthält in Abs 1, wie zuvor § 629 I ZPO aF, die Grundregel, dass im Fall der Scheidung hierüber und über sämtliche im Verbund stehenden Folgesachen durch einheitlichen Beschluss zu entscheiden ist. In Abs 2 sind die Auswirkungen der Abweisung des Scheidungsantrags auf die anhängigen Folgesachen geregelt. Der nachträglich eingefügte (BTDrs 16/10144, 93) Ab...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten/Gebühren.

Rn 13 Zur Änderung des Streitwerts bei ›Aliud‹- und ›Mehr‹-Entscheidungen E. Schneider MDR 71, 437 mit differenzierter Lösung.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 38 Das Verfahren über eine Stufenklage ist auch gebührenrechtlich eine einzige Angelegenheit. Die Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen entsteht nur einmal. Maßgebend ist nach § 44 GKG der höhere Wert, also idR der Wert des Leistungsantrags (stRspr, zuletzt Kobl NJW-RR 15, 832 [OLG Koblenz 02.04.2015 - 10 W 171/15] mwN). Dieser Wert ist auch dann maßgebend, w...mehr