Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Kreis der potenziellen SV.

a) Natürliche Personen. Rn 5 Zu den Sachgebieten s vor §§ 402 ff Rn 5. Unterschieden werden ua öffentlich bestellte (s Rn 11) und vereidigte, amtlich anerkannte und ›freie‹ SV. In Betracht kommen auch angestellte SV einer Sachverständigenorganisation sowie Mitarbeiter von Universitätsinstitutionen und behördenangehörige SV. Bei letzteren sind die dienstrechtlichen Maßgaben zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Statthaftigkeit.

Rn 50 Die sofortige Beschwerde gegen den Kfb ist statthaft, wenn der Beschwerdewert 200 EUR übersteigt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Soweit dieses Gesetz dem Richter, dem Rechtspfleger, dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder dem Gerichtsvollzieher die handschriftliche Unterzeichnung vorschreibt, genügt dieser Form die Aufzeichnung als elektronisches Dokument, wenn die verantwortenden Personen am Ende des Dokuments ihren Namen hinzufügen und das Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signat...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Tatbestand des § 37 I.

I. Gesuch. Rn 1 Das Gesuch auf Zuständigkeitsbestimmung kann von den antragsberechtigten Parteien, die insoweit selbst postulationsfähig sind, durch eigenhändig unterzeichneten Schriftsatz oder zu Protokoll der Geschäftsstelle gestellt werden (vgl Zö/Schultzky § 37 Rz 1). Der Gesuchsteller muss überdies antragsbefugt sein. Dies ist im Falle des § 36 I Nr 3 nur die Kläger- und...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Ein Gericht darf in den in den §§ 1025 bis 1061 geregelten Angelegenheiten nur tätig werden, soweit dieses Buch es vorsieht.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Form der Übermittlung von Parteierklärungen an die übrigen Prozessbeteiligten wird festgelegt, nämlich durch förmliche Zustellung (§§ 166 ff) oder formlose Mitteilung. Außerdem wird die Zugangsfiktion bei Postversand geregelt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Lauf der Einwendungsfrist.

Rn 4 Erst mit förmlicher Zustellung des Antrags beginnt die Monatsfrist des I 2 Nr 3 bzw die Frist des I 3 bei Auslandszustellung zu laufen. Vor Ablauf der Monatsfrist darf ein Festsetzungsbeschluss nicht ergehen; wird ein Festsetzungsbeschluss ohne förmliche Zustellung erlassen, ist er wegen eines schweren Verfahrensfehlers im Beschwerdeverfahren aufzuheben (Bambg FamRZ 17,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Feststellungsinteresse.

a) Voraussetzungen. Rn 12 Das Feststellungsinteresse ist Sachurteilsvoraussetzung und daher in jeder Lage des Verfahrens – auch in der Revisionsinstanz – vAw zu prüfen (BGH MDR 11, 1312 [BGH 07.04.2011 - I ZR 56/09]). Ein rechtliches Interesse an der alsbaldigen Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses besteht, wenn dem Recht oder der Rechtslag...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Abstammungsstreit.

Rn 12 Während des Streits über die Abstammung behält das Kind seinen bisherigen Wohnsitz, bis dieser wirksam aufgehoben wird. Eine Rückwirkung tritt nicht ein (vgl Staud/Weick § 11 Rz 4; Grüneberg/Ellenberger § 11 Rz 7).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Wird eine herauszugebende Person nicht vorgefunden, kann das Gericht anordnen, dass der Verpflichtete eine eidesstattliche Versicherung über ihren Verbleib abzugeben hat. § 883 Abs. 2 und 3 der Zivilprozessordnung gilt entsprechend.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Haushaltsgegenstände.

Rn 4 Ging es im Hauptsacheverfahren um Ausgleichszahlungen für die Nutzung oder Überlassung von Haushaltsgegenständen, kann das Gericht die Fälligkeit, Ratenzahlung oder Stundung anordnen, ggf eine Verzinsung aussprechen oder eine Zug-um-Zug-Leistung feststellen (FA-FamR/Kaßing Kap 8 Rz 148).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Beweismittel (Nr 5).

Rn 8 Mit der Bezeichnung der Beweismittel wird ähnl wie mit den zuvor genannten Angaben das Gericht und die Gegenseite in die Lage versetzt, zu reagieren und sich einen Eindruck von den Einzelheiten des Rechtsstreits zu machen. Das Gericht wird durch diese Angaben ferner in die Lage versetzt, vorbereitende Maßnahmen und Beweisbeschlüsse (§§ 273, 358a) zu prüfen und zu veranl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Für Streitigkeiten über Ansprüche aus Miet- oder Pachtverhältnissen über Räume oder über das Bestehen solcher Verhältnisse ist das Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk sich die Räume befinden. (2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden, wenn es sich um Wohnraum der in § 549 Absatz 2 Nr. 1 bis 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs genannten Art handelt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Erfolgloses Angriffs- und Verteidigungsmittel.

1. Angriffs- und Verteidigungsmittel. Rn 5 Zu den Angriffs- und Verteidigungsmittel iSd § 96 gilt im Einzelnen Folgendes: Anordnungsverfahren. Die Kosten eines zur Hauptsache gehörenden einstweiligen Anordnungsverfahren (etwa auf Einstellung der Zwangsvollstreckung ohne gesonderte mündliche Verhandlung – s. § 19 I 2 Nr 12 RVG) können in entsprechender Anwendung des § 96 ausget...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Elektronische Gerichtsakte (Abs 1).

I. Aktenführung. Rn 4 Abs 1 S 1 regelt die Führung der elektronischen Gerichtsakte, in die eingehende Dokumente übertragen werden. Dieser Transfer erfolgt nach S 2 entsprechend § 298a ZPO, der auch das Nach-Scannen von Papierakten erlaubt. II. Anlegung der elektronischen Akte. Rn 5 Das Ein- bzw. Nach-Scannen von Dokumenten erfolgt nach § 298a Abs 2 ZPO, von dem bei besonders um...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Bestellung und Dauer der Beistandspflicht.

I. Akt der Bestellung. Rn 10 Die Bestellung hat nach S 2 iVm § 158 I 2 so früh wie möglich und durch begründeten Beschluss (§ 116 I) zu erfolgen, weshalb die Ermittlungen mit der Anhängigkeit des Verfahrens vAw einzuleiten sind. Die Wirksamkeit tritt mit dessen Bekanntgabe ein, § 40 I. Dabei liegt die Auswahl der für den Beistand geeigneten Person im gerichtlichen Ermessen. E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Kosten eines ohne Erfolg eingelegten Rechtsmittels fallen der Partei zur Last, die es eingelegt hat. (2) Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens sind der obsiegenden Partei ganz oder teilweise aufzuerlegen, wenn sie auf Grund eines neuen Vorbringens obsiegt, das sie in einem früheren Rechtszug geltend zu machen imstande war.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Tatbestandsvoraussetzungen.

I. Prozessbevollmächtigter. Rn 2 ProzBev ist, wem die Partei für den anhängigen Rechtsstreit eine Prozessvollmacht (§§ 80 ff) erteilt hat. Eine Vollmacht nur für einzelne Prozesshandlungen genügt nicht (BGH NJW 74, 240, 241 [BGH 29.10.1973 - NotZ 4/73]). ProzBev kann auch ein AN (insb Justitiar) sein. Nicht ProzBev sind: Verkehrsanwalt (BGH NJW 92, 699 [OLG Koblenz 16.10.1991...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Pfändungsbeschluss.

1. Entscheidung des Vollstreckungsgerichts. Rn 40 Die Entscheidung des Vollstreckungsgerichts ergeht durch Beschl. Bei dem Pfändungsbeschluss handelt es sich um eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung und nicht um einen Vollstreckungstitel. § 727 ist auf ihn nicht entspr anzuwenden (BGH ZInsO 16, 2221). Die Entscheidung ergeht auf Grundlage der Behauptungen des Gläubigers, die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 20 Keine Gebühren, allenfalls Auslagen. II. Anwalt. Rn 21 Das Verfahren auf Bestimmung des zuständigen Gerichts zählt nach § 16 Nr 3a RVG (eingeführt durch das 2. KostRMoG) immer mit zum Rechtszug und löst für den Prozessbevollmächtigten keine gesonderte Vergütung aus. Die frühere differenzierende Rspr (s dazu die 14. Aufl) ist nach der Neufassung des RVG überhol...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Anwendungsbereich des VDuG.

I. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten. Rn 8 Wenn das VDuG ›Verbraucherrechte‹ schützen will, so ist damit nur der begünstigte Personenkreis umschrieben, nicht aber bestimmte Rechtsvorschriften. Die betreffenden Ansprüche können sich auf sämtliche privatrechtliche Normen stützen; ein Bezug zum ›Verbraucherrecht‹ ist nicht erforderlich. Bspw können daher auch Ansprüche aus dem Mi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 47 Es wird eine 3,0-Gebühr nach Nr 1210 KV erhoben. Es besteht Vorauszahlungspflicht nach § 12 I GKG. S § 253 Rn 25. II. Anwalt. Rn 48 Für den Anwalt entstehen die Gebühren des erstinstanzlichen Verfahrens (s § 253 Rn 27).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Vortrag eines Abänderungsgrundes (Abs 1 S 2).

Rn 12 Auch bei der Abänderung eines Vergleichs oder einer vollstreckbaren Urkunde setzt die Zulässigkeit des Antrags voraus, dass der ASt Tatsachen vorträgt, die – ihre Richtigkeit unterstellt – die Abänderung des Titels tragen. 1. Abzuändernder Vergleich. Rn 13 Der Abänderungsantragsteller ist zur Erhebung eines zulässigen Antrags gehalten, substanziiert die Grundlagen des Ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Statthaftigkeit des Einspruchs.

Rn 3 S 1 bestimmt die Statthaftigkeit des Einspruchs. Die Voraussetzungen seiner Zulässigkeit sind in §§ 339, 340 und dessen Rechtsfolge ist in § 342 normiert. Die anderen Vorschriften (§§ 340a bis 341a und §§ 343, 344) regeln das gerichtliche Verfahren und die Entscheidungen vor und nach Prüfung des Einspruchs. I. Einspruchsführer. Rn 4 Der Einspruch steht nur der säumig gewe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Erörterung und Erlass einer einstweiligen Anordnung (Abs 3).

1. Erörterung einer einstweiligen Anordnung bei fehlendem Einvernehmen nach Abs 3 S 1. Rn 41 Abs 3 S 1 enthält die Verpflichtung des Familiengerichts, in den gem § 155 I von dem Vorrang- und Beschleunigungsgebot erfassten Verfahren, die den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen, mit den Beteiligten den Erlass einer einstweiligen Anor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Zeitpunkt der Mitteilung.

Rn 5 Die Mitteilung erfolgt unverzüglich, dh ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 I 1 BGB). Sie wird in der Praxis gleichzeitig mit dem Erlass der Schutzanordnung verfügt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Internationaler Anwendungsbereich.

Rn 4 Das Gesetz gilt für alle Verbraucherschlichtungsstellen mit Sitz in Deutschland (vgl § 24). Dabei meint Sitz den Standort und damit den Verwaltungssitz der Einrichtung. Ohne Bedeutung ist der Sitz des Trägers oder der Ort, an dem der Streitmittler seine Tätigkeit entfaltet.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Kein Primäranspruch.

Rn 11 Besteht bereits der Primäranspruch nicht, ist der Sekundäranspruch ohnehin gegenstandslos.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Das Gericht kann schon vor der mündlichen Verhandlung einen Beweisbeschluss erlassen. Der Beschluss kann vor der mündlichen Verhandlung ausgeführt werden, soweit er anordnetmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 Die Art 47–49 regeln die Voraussetzungen der Ausstellung und des Widerrufs der Bescheinigung für privilegierte Entscheidungen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / L. Kosten/Gebühren.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rubrum.

Rn 2 Es gelten § 313 I Nr 1–3 ZPO. Allerdings erlaubt § 16 I 2 KapMuG das Weglassen der Beigeladenen im Rubrum des Musterentscheids. Dies ist aber wegen der damit verbundenen Unsicherheiten, zB über die Beschwerdeberechtigung und die Kostentragung, nicht empfehlenswert, zumal das Gericht ggf ohnehin ein Register der Beigeladenen zu führen hat (Wieczorek/Schütze/Reuschle Rz 14).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Guthabenübertrag, Abs 4.

Rn 14 Bei Festsetzung eines abweichenden pfändungsfreien Guthabens nach § 906 I, II ist § 899 II entspr anzuwenden. Damit wird die Höhe des nicht verbrauchten, pfändungsfrei übertragbaren Guthabens und die Höhe des in den drei nachfolgenden Kalendermonaten zusätzlich geschützten Guthabens an den mit der dritten Stufe des Kontopfändungsschutzes festgesetzten Freibetrag angepa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Nach Vollstreckung.

Rn 6 Der Anlass entfällt erst mit Rechtskraft des Titels (BGHZ 11, 303, 304). Die bloße Bestätigung durch ein revisibles Berufungsurteil genügt nicht (München OLGZ 85, 457, 458; Musielak/Voit/Foerste § 109 Rz 4; aA Hamm NJW 71, 1186, 1187 f).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Mitteilungspflicht.

I. Mitteilung an die Polizei. Rn 2 Nach § 216a S 1 hat das FamG Anordnungen nach den §§ 1u 2 GewSchG der örtlich zuständigen Polizeibehörde mitzuteilen. Die Mitteilungspflicht besteht in allen Gewaltschutzsachen, also – anders als bei der Mitteilung nach § 212 – nicht nur bei Anordnungen nach § 2 GewSchG. Sie gilt für einstweilige Anordnungsverfahren ebenso wie für Hauptsache...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verbindung von Urteil und Klageschrift (Abs 2).

I. Anforderungen. Rn 6 Abs 2 enthält eine weitere Erleichterung. Es genügt, dass das abgekürzte Urt auf die Klageschrift oder auf Mahnbescheid (§ 697 V; Zö/Feskorn Rz 6) gesetzt wird. Auch die Niederschrift auf einem besonderen Blatt, das mit der Klageschrift verbunden wird, reicht aus. Die Verbindung ist von der Geschäftsstelle gem Abs 2 S 5 vorzunehmen. Die Angabe der Namen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Rechtsbehelfe.

Rn 5 Während dem Schuldner gegen einen erneuten, unzulässigen Haftbefehl die sofortige Beschwerde (§ 793) zur Verfügung steht, kann er sich gegen eine erneute Verhaftung auf Grund eines bereits vorliegenden Haftbefehls mit der Erinnerung (§ 766) wehren (BeckOKZPO/Fleck § 802j Rz 12).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss, der nicht auf das Urteil gesetzt ist, aus Beschlüssen nach § 794 Abs. 1 Nr. 4b sowie aus den nach § 794 Abs. 1 Nr. 5 aufgenommenen Urkunden darf die Zwangsvollstreckung nur beginnen, wenn der Schuldtitel mindestens zwei Wochen vorher zugestellt ist.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Voraussetzungen für die Bestimmung der Zuständigkeit (Abs 1).

I. Allgemeines. Rn 4 Nach Abs 1 wird das örtlich zuständige Gericht durch das nächsthöhere gemeinsame Gericht bestimmt (BGH MDR 88, 1029). Die Vorschrift dient nicht zur Bestimmung der sachlichen, funktionellen oder internationalen Zuständigkeit. II. Hinderung an der Ausübung der Gerichtsbarkeit (Nr 1). Rn 5 Abs 1 Nr 1 setzt voraus, dass das örtlich zuständige Gericht in einem ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verfahren bei Vollstreckung gegen öffentlich-rechtliche Körperschaften.

I. Anzeige. Rn 7 Der Gläubiger einer Forderung muss vor der Zwangsvollstreckung seine Absicht, die Zwangsvollstreckung zu betreiben, der Körperschaft, gegen die er vollstrecken will, anzeigen. Die Anzeige ist an die Behörde, die die Körperschaft vertritt, zu richten. In der Praxis ergibt sich die zuständige Behörde aus dem Rubrum des Urteils. Soll in ein Vermögen vollstreckt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Nr 7.

Rn 7 Mietstreitigkeiten sind wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Parteien stets eilbedürftig. Daher betrifft Nr 7 alle stattgebenden und abweisenden Urteile in Mietsachen nach § 23 Nr 2a GVG. Zum Teil wird die analoge Anwendung auf Pachtverträge erwogen (Schmid ZMR 00, 508; aA Ddorf MDR 08, 1029; ThoPu/Seiler § 708 Rz 8).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Abs 2.

Rn 9 Die Pfändung soll unterbleiben, wenn offenkundig die Voraussetzungen für die Aufhebung der Zwangsvollstreckung nach Abs 1 vorliegen. Der Unterhalt ist insoweit nach § 851a I und nicht nach § 850i I zu bemessen (Rn 4). Die erforderlichen Angaben können aus dem Pfändungsgesuch des Gläubigers oder vorangegangenen Vollstreckungsverfahren resultieren.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Zwangsvollstreckung in einen Miterbenanteil (Abs 2).

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Frist; Fristversäumung.

I. Fristsetzung. Rn 8 Gemäß § 379 S 2 ist der Partei für die Einzahlung des Vorschusses eine (unter den Voraussetzungen des § 224 II jederzeit abänderbare) Frist zu setzen, und zwar durch das Prozessgericht (Zö/Greger § 379 Rz 6). Die Frist muss angemessen sein. In Anwaltsprozessen ist zu beachten, dass der Betrag durch den Anwalt erst bei der Partei oder bei der Rechtsschutz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 8. Mahnverfahren.

Rn 15 Im Mahnverfahren ist regelmäßig die Bestellung eines Rechtsanwalts nicht erforderlich. Daher haben weder der Antragsteller noch der Widerspruch einlegende Gegner Anspruch auf Beiordnung eines Rechtsanwalts, auch nicht, wenn der Gegner anwaltlich vertreten ist (BGH FamRZ 10, 634; LG Stuttg FamRZ 15, 946).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

I. Abgekürztes Urteil. Rn 2 § 313b meint neben Anerkenntnis- und Verzichtsurteilen iSd §§ 306, 307 nur Versäumnisurteile iSd §§ 330 ff, nicht die nur aus Anlass der Säumnis ergehenden ›unechten‹ VU (BGH NJW-RR 91, 255 [BGH 31.05.1990 - VII ZB 1/90]), ebenso wenig Entscheidungen nach Lage der Akten (§ 331a) und erst recht nicht Prozessvergleiche (Kobl JurBüro 02, 550, 551). Fü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Sinn und Zweck.

I. Anwendungsbereich. Rn 1 Die Vorschrift gilt nur für Referendare im juristischen Vorbereitungsdienst (§ 5b DRiG), wobei es nicht auf das Bestehen eines Beamtenverhältnisses ankommt. Sie soll den in der praktischen Ausbildung insb bei den Gerichten befindlichen Referendaren bereits frühzeitig ein Erlernen richterlicher Tätigkeiten in dem im Tatbestand abschließend beschriebe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Maßnahme.

Rn 1 Der Antrag ist nur zulässig, wenn ein Justizverwaltungsakt (s § 23 Rn 5) erlassen, unterlassen oder der Antrag auf seinen Erlass abgelehnt wurde.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Rechtsmittelinstanz.

Rn 5 Dem Berufungsgericht steht eigenes Ermessen auch bzgl erstinstanzlich eingeholter Sachverständigengutachten zu. Das Revisionsgericht ist auf die Nachprüfung von Ermessensfehlern beschränkt. Heilung gem § 295 ist möglich.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die Vorschrift im Einzelnen.

I. Rechtskraft des Scheidungsausspruchs. 1. Eintritt der Rechtskraft in erster Instanz. Rn 2 Der erstinstanzliche Scheidungsausspruch wird frühestens rechtskräftig, wenn die Ehegatten unmittelbar nach seiner Verkündung auf Rechtsmittel und Anschlussrechtsmittel verzichten, § 144. Ein Verzicht auf das Antragsrecht nach § 147 ist nicht erforderlich und kann uU ungewollte Auswirk...mehr