Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Entgeltfortzahlung: Annahme... / 2.5 Behördliche Schließung und Pandemie

In einer neueren Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht angenommen, dass die im Rahmen eines allgemeinen "Lockdowns" zur Bekämpfung der Corona-Pandemie staatlich verfügte vorübergehende Betriebsschließung kein Fall des vom Arbeitgeber nach § 615 Satz 3 BGB zu tragenden Betriebsrisikos ist.[2] Ob der Arbeitgeber das Entgeltrisiko bei einer öffentlich-rechtlich verfügten Bet...mehr

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Entgeltfortzahlung: Annahme... / 1.1.2 Nichtannahme der Leistung

Notwendige Voraussetzung für den Annahmeverzug ist, dass der Arbeitgeber die vom Arbeitnehmer ordnungsgemäß angebotene Leistung nicht annimmt. Dies muss der Arbeitgeber nicht ausdrücklich erklären. Als Nichtannahme der Leistung wird auch gesehen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer rechtswidrig aussperrt, rechtswidrig Kurzarbeit anordnet, den Arbeitnehmer rechtswidrig von der...mehr

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Berufsausbildungsvertrag: K... / 2 Besonderheiten bei minderjährigen Auszubildenden

Ist der Auszubildende noch nicht 18 Jahre alt und damit minderjährig, kann der Ausbildende eine Kündigung grundsätzlich nur gegenüber dem gesetzlichen Vertreter des Minderjährigen wirksam erklären. § 113 BGB, wonach der Minderjährige bei Vorliegen einer Ermächtigung seitens der gesetzlichen Vertreter zur Begründung eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses für die zur Durchführ...mehr

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Behandlung von Parkraumbewirtschaftungsverträgen (zu § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 1.3 um Abs. 16b UStAE. Der EuGH [1] hatte 2022 in einem dänischen Verfahren entschieden, dass ein Unternehmen, dass die Einhaltung der Nutzungsbedingungen auf privaten Parkplätzen (z. B. auf Supermarktparkplätzen) kontrolliert, steuerbare und steuerpflichtige Leistungen an die Nutzer ausführt, soweit dort wegen eines Verstoßes...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 3.3.5 Überverzinslichkeit

Rz. 137 Entsprach der vereinbarte Zins im Zeitpunkt der Darlehensaufnahme dem Marktzins und sinkt zu einem späteren Bilanzstichtag das Marktzinsniveau unter den vereinbarten Zins, so stellt sich die Frage, wie sich eine solche Entwicklung auf die Bewertung des Schulddarlehens auswirkt. Praxis-Beispiel S nimmt bei der Bank G am 5.1.00 ein Darlehen in Höhe von 100.000 EUR auf. ...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 3.3.1 Wertansätze

Rz. 117 Handelsrechtlich sind Verbindlichkeiten und damit auch Darlehensverbindlichkeiten zu ihrem Erfüllungsbetrag anzusetzen (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Das ist der Betrag, der zu zahlen ist, damit die Verpflichtung erfüllt wird. Unter Einschränkung des Stichtagsprinzips sind künftige Preis- und Kostensteigerungen einzubeziehen.[1] Rz. 118 Negative Erfolgsbeiträge müssen nac...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 3.3.2 Damnum/Disagio

Rz. 121 Der Erfüllungsbetrag eines Schulddarlehens kann höher als der Ausgabebetrag sein. Die Bemessungsgrundlage für die Rückzahlung des Darlehens ist der Erfüllungsbetrag, mit diesem ist das Darlehen zu bewerten. Der Unterschiedsbetrag zwischen Erfüllungs- und Ausgabebetrag wird Damnum oder Disagio genannt. Praxis-Beispie...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 3.4.5 Überverzinslichkeit

Rz. 156 Handelsrechtlich kommt bei Überverzinslichkeit der Darlehensverbindlichkeit eine Drohverlustrückstellung zum Ansatz. Steuerrechtlich dürfen diese Rückstellungen nicht bilanziert werden (§ 5 Abs. 4a EStG). Insoweit weicht daher die Handelsbilanz von der Steuerbilanz ab. Rz. 157 In der Steuerbilanz ist der höhere Teilwert anzusetzen, wenn die Werterhöhung einer Darlehen...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 3.3.3 Geldbeschaffungskosten

Rz. 130 Geldbeschaffungskosten sind mit der Aufnahme eines Darlehens verbundene Kosten, z. B. Vermittlungsprovisionen, Grundbuchkosten, Veröffentlichungskosten, Druckkosten, Notargebühren. Es handelt sich hierbei um Aufwendungen.[1]mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.3.2 Anschaffungskosten

Rz. 44 Ausgangswert für die Bewertung der Vermögensgegenstände sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB). Bei den Darlehensforderungen ist von den Anschaffungskosten auszugehen. Rz. 45 Nach der Definition des § 255 Abs. 1 HGB sind Anschaffungskosten Aufwendungen, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu ve...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.3.7 Fremdwährung

Rz. 69 Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten und damit auch Darlehensforderungen sind am Abschlussstichtag zum Devisenkassamittelkurs umzurechnen (§ 256a Satz 1 HGB). Durch diese Vorschrift ist die Umrechnung zum Abschlussstichtag geregelt. Mit welchem Kurs die Darlehensforderungen bei ihrem Zugang zu bewerten sind, ergibt sich nicht aus dies...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 3.3.7 Fremdwährungsdarlehen

Rz. 144 Eine Fremdwährungsverbindlichkeit ist wie jede andere Verbindlichkeit zu ihrem Erfüllungsbetrag anzusetzen. Bei einer Fremdwährungsverbindlichkeit ist das der Betrag, der in EUR eingesetzt werden muss, um die für die Erfüllung der Verbindlichkeit notwendigen Mittel in fremder Währung zu beschaffen. Maßgebend ist hierbei der Wechselkurs (Devisenkassamittelkurs[1] oder...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.3.5 Zuschreibung auf den höheren Wert

Rz. 63 Liegen zu einem späteren Zeitpunkt die Gründe für die Abschreibung auf den niedrigeren Wert nicht mehr vor, darf der auf der Abschreibung beruhende niedrigere Wertansatz nicht beibehalten werden (§ 253 Abs. 5 Satz 1 HGB). Beruhte die außerplanmäßige Abschreibung auf mehreren Gründen, so müssen nicht alle hierfür maßgebenden Gründe fortgefallen sein, ehe die Zuschreibu...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 3.3.6 Unverzinslichkeit/Unterverzinslichkeit

Rz. 143 Sind die marktüblichen Zinsen für ein vergleichbares Schulddarlehen gestiegen, so ist das bestehende Schulddarlehen günstiger für das Unternehmen als ein zu gleichen Bedingungen neu am Markt aufgenommener Kredit. Die gegenwärtigen günstigen Zinskonditionen wirken sich laufend aus, müssen also nicht besonders in der Rechnungslegung erfasst werden. Es bleibt beim Ansat...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Darlehen im Abschluss nach ... / 3.4.1 Wertansätze

Rz. 146 In der Steuerbilanz ist bei der Bewertung der Verbindlichkeiten nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG in sinngemäßer Anwendung von § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG von den Anschaffungskosten auszugehen. Als Anschaffungskosten einer Verbindlichkeit gilt ihr Nennwert oder Rückzahlungsbetrag.[1] Der Ausgangswert für die Bewertung stimmt also in Handelsbilanz und Steuerbilanz überein. Rz. 147...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Darlehen im Abschluss nach ... / 3.3.4 Zero-Bonds und ähnliche Anleihen

Rz. 131 Zerobonds sind Schuldverschreibungen, bei denen Zinsen nicht laufend geleistet, sondern die Zinsen und Zinseszinsen zurückbehalten und erst am Ende der Laufzeit zusammen mit dem ursprünglich eingezahlten Kapitalbetrag an den Anleger ausgezahlt werden. Somit drückt die Verzinsung den Unterschied zwischen Ausgabekurs und höherem Rückzahlungskurs aus.[1] Praxis-Beispiel...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Darlehen im Abschluss nach ... / 2.1.1 Gliederung

Rz. 5 Beim Darlehensgeber stellen die Darlehen langfristige Forderungen dar. Sie dienen längere Zeit dem Betrieb und gehören daher zum Anlagevermögen, zu den sog. Finanzanlagen. Bei den Kreditinstituten werden aber die Kreditforderungen an Kunden zum Umlaufvermögen gerechnet.[1] Rz. 6 Bei den Kapitalgesellschaften rechnen die Darlehensforderungen zu den Ausleihungen. Diese we...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rundfunkhonorar

Begriff Honorare gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn die Leistungen mit einem Dienstverhältnis im Zusammenhang stehen. Rundfunkhonorare im Kontext der Entgeltabrechnung können sich ergeben, wenn bei einem Rundfunksender angestellte Arbeitnehmer neben ihrer üblichen Tätigkeit Honorare für freiberufliche Tätigkeiten erhalten (z. B. Textrecherche, Manuskripterstell...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nachgehender Leistungsanspruch / 1 Ende der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger

Endet die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger, besteht ein nachgehender Anspruch nur, solange keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Erwerbstätigkeit ist sowohl eine gegen Entgelt ausgeübte Beschäftigung als auch eine selbstständige Tätigkeit. Ob eine geringfügige Beschäftigung ebenfalls als Erwerbstätigkeit in diesem Sinne gilt, ist gesetzlich nicht eindeutig geregelt. A...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Steuerliche Behandlung von Arbeitslohn bei Vorliegen eines DBA

Kommentar 183-Tage-Schreiben der Finanzverwaltung Werden Arbeitnehmer im Ausland tätig oder arbeiten ausländische Arbeitnehmer vorübergehend in Deutschland, muss geprüft werden, ob der Arbeitslohn im Inland steuerpflichtig ist bzw. ob eine Steuerfreistellung nach einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) infrage kommt. Einzelheiten dazu ergeben sich aus dem sogenannten 183-Tage-...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / 5.2 Ruhezeiten

Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass der Arbeitnehmer bestimmte Ruhezeiten einhält. Unter Ruhezeit versteht man die Zeit zwischen dem Ende eines Arbeitstags und dem Beginn des nächsten Arbeitstags. In dieser Zeit darf der Arbeitnehmer nicht zu Vollarbeit, Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst herangezogen werden; die Leistung von Rufbereitschaft ist dagegen mit d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanz Check-up kompakt 202... / 1.1 Einführung eines Ertragsteuerinformationsberichts nach HGB und weitere Änderungen

Die Rechtsgrundlage für den Ertragsteuerinformationsbericht nach HGB ergibt sich aus Art. 48b ff. EU-Bilanzrichtlinie, der durch die neuen §§ 342–342p HGB in nationales Recht umgesetzt wurde (Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen sowie zur Änderung ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanz Check-up kompakt 202... / 1.2 Nachhaltigkeitsberichterstattung

Eines der am meisten diskutierten Themen der letzten Jahre ist die Nachhaltigkeit von Geschäftsmodellen und Geschäften und wie diese ihren Niederschlag in der Rechnungslegung von Unternehmen findet. In dieser Hinsicht hat sich im Jahr 2023 einiges getan. Dies ist aber überwiegend auf europäischer Ebene geschehen. Zum 5.1.2023 ist die neue Nachhaltigkeitsrichtlinie (CSRD) in ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
PV-Anlagen auf einer land- und forstwirtschaftlichen Hofstelle

Kommentar Die Finanzverwaltung hat sich mehrfach zu den Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von Photovoltaikanlagen geäußert. Jetzt gibt es eine weitere Verfügung, welche sich speziell mit den Besonderheiten von PV-Anlagen auf land- und forstwirtschaftlichen Hofstellen befasst. PV-Anlagen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft Die Verfügung ergänzt das BMF-Schreiben v. 17...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Ermittlung der ortsüblichen Miete bei Vermietungseinkünften

Kommentar Die OFD Frankfurt hat sich zur Ermittlung der ortsüblichen Miete bei Vermietungseinkünften geäußert. Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ermitteln sich als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten. Bei einer langfristig angelegten Vermietung wird eine Einkunftserzielungsabsicht regelmäßig unterstellt, so dass auch Verluste vom Finanzamt anerkannt we...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Überarbeitung des Fragebogens zur Erfassung für ausländische Unternehmer

Kommentar Zur steuerlichen Erfassung von ausländischen Unternehmern waren 2021[1] erstmals bundeseinheitliche Frage- und Erfassungsbögen vorgestellt worden. Daneben war auch eine Ausfüllhilfe veröffentlicht worden. Neben einem allgemeinen Fragebogen[2] werden je nach individuellem Fall diverse Einlagebögen vorgegeben. Die Finanzverwaltung hat jetzt die Fragebögen überarbeitet...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 29 ... / 2.2.2 Unbeschränkte Steuerpflicht

Rz. 22 Die unbeschränkte Stpfl. der umzuwandelnden Kapitalgesellschaft ist darüber hinaus notwendige Bedingung für die Anwendung des § 29 KStG. Die Regelung gilt daher – obwohl nicht explizit in der Vorschrift verankert – nur für unbeschränkt stpfl. KSt-Subjekte.[1] Hierfür spricht auch die Formulierung des § 29 Abs. 5 KStG. Hiernach wird die Anwendung des § 29 KStG auf ander...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 8.9.4 Fachliteratur, Schulungskosten

Zum Sachaufwand gehört weiter die Ausstattung mit Fachliteratur. Der Personalrat benötigt grundsätzlich – auch in kleineren Dienststellen – die für die Personalratsarbeit einschlägigen Gesetzestexte (insbesondere Vorschriften des Personalvertretungsrechts, des Beamtenrechts, des Arbeits- und Tarifrechts), Kommentierungen der häufig benötigten Gesetzeswerke (z. B. zum BPersVG u...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 29 ... / 3.1 Sachlicher und persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 42 Nachdem § 29 Abs. 1 KStG die fiktive Nennkapitalherabsetzung der Überträgerin einer Umwandlung und ggf. auch der Übernehmerin geregelt hat, befasst sich § 29 Abs. 2 KStG mit der Fortentwicklung dieses herabgesetzten Betrags in Fällen der Verschmelzung gem. § 2 UmwG auf unbeschränkt stpfl. Körperschaften. Derartige Verschmelzungen werden grundsätzlich gem. §§ 11-13 Umw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 29 ... / 2.2.3 Umwandlung

Rz. 23 Da die Kapitalherabsetzungsfiktion nach Abs. 1 in allen Fällen des § 1 UmwG gilt, bezieht sich diese auf Verschmelzungen, Spaltungen (Aufspaltungen, Abspaltungen, Ausgliederungen), Vermögensübertragungen, Formwewchsel, also bei allen Formen der Umwandlung. Nach Auffassung der Finanzverwaltung[1] sowie zahlreicher Stimmen in der Literatur[2] ist die Vorschrift nicht auf die...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebliche Übung / 6.3 Berufen auf Formerfordernis

Es verstößt nicht gegen Treu und Glauben, wenn der Arbeitgeber, der gegen ein Schriftformerfordernis verstoßen hat, sich nach jahrelanger Leistungsgewährung auf die Formnichtigkeit beruft. Sieht eine gesetzliche oder tarifliche Vorschrift vor, dass die Wirksamkeit eines Vertrags von der Einhaltung einer bestimmten Form abhängig sein soll, so gebietet die Rechtssicherheit, da...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 29 ... / 2.3 Rechtsfolgen

Rz. 28 Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, gilt das Nennkapital des übertragenden Rechtsträgers als herabgesetzt. Bereits durch die Wortwahl ist ersichtlich, dass es sich bei dieser Kapitalherabsetzung um eine rein steuerliche Fiktion handelt, die unabhängig von der handelsrechtlichen bzw. gesellschaftsrechtlichen Fortentwicklung des Nenn- oder Stammkapitals erfolgt. Di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeines Literaturverzeichnis

Anders/Gehle, Zivilprozessordnung mit Gerichtsverfassungsgesetz und anderen Nebengesetzen, 80. Aufl. 2020 Bamberger/Roth/Hau/Poseck, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Bd. 4 §§ 1018–1921, 4. Aufl. 2019 und Bd. 5 §§ 1922–2385, 4. Aufl. 2020 Beck'scher Online-Kommentar BGB, 66. Edition 2023 (zit. BeckOK BGB/Bearbeiter) Bengel/Reimann/Holtz/Röhl, Handbuch der Testamentsvollstr...mehr

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Literaturverzeichnis

AK-BGB, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Reihe Alternativkommentare), (zit. AK-BGB/Bearbeiter) Anders/Gehle, Zivilprozessordnung, 81. Auflage 2023 (zit. BLAH/Bearbeiter) Bartsch, Fälle zur Erbenhaftung, ZErb 2010, 345, 346 Baumann, Vonselbsterwerb, Erbenhaftung und Ausschlagung, ErbR 2020, 300 Beck’scher Online-Kommentar BGB, Hrsg.: Hau/Poseck, 66. Edition Stand: 1.5.2023 ...mehr

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AGS 12/2023, Anders/Gehle, Zivilprozessordnung

Herausgegeben von Dr. Monika Anders und Dr. Burkhard Gehle. 82. Aufl., 2024. Verlag C.H. Beck, München. XXVI, 3251 S., 183,00 EUR Die 82. Aufl. des von Adolf Baumbach begründeten ZPO-Kommentars berücksichtigt eine Vielzahl neuer, zum Teil noch nicht in Kraft getretener, Gesetze, die Einfluss auch auf die ZPO, das EGZPO und das GVG haben. Beispielhaft sei hier auf die geplante...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Beschäftigungszeit / 2.1.5 Beschäftigungszeit bei Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses

Nach § 34 Abs. 3 Satz 1 TVöD werden als Beschäftigungszeit auch Zeiten in einem früheren Arbeitsverhältnis bei demselben Arbeitgeber angerechnet. Das Arbeitsverhältnis muss nicht "ununterbrochen" bestanden haben. Hinweis Wird ein Mitarbeiter, der bereits zu einem früheren Zeitpunkt z. B. in einem befristeten Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber stand, nach einer Unterbrechung er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / Literaturtipps

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wertaufholung / 1.1.2.2 Wertaufholungsgebot für Vermögensgegenstände

In § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB wurde ein umfassendes und rechtsformunabhängiges Wertaufholungsgebot bezüglich aller Formen von außerplanmäßigen Abschreibungen bestimmt. Es sind auch Genossenschaften, Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute zur Wertaufholung verpflichtet.[1] Hinweis Die Wertaufholung betrifft nur die außerplanmäßigen Abschreibungen Bei den abnutzbaren Anl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wertaufholung / 2.1 Handelsrechtliches Realisationsprinzip beachten

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag anzusetzen.[1] Für Vermögensgegenstände besteht nach § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB ein Wertaufholungsgebot, wenn nach einer Abschreibung auf den niedrigeren Wert der Wert wieder gestiegen ist.[2] Für Verbindlichkeiten fehlt eine entsprechende Vorschrift, die nach einer Zuschreibung auf einen höheren Wert im Falle eines späteren Abs...mehr

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§ 20 Privatrechtliche Vorso... / Literaturtipps

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Beschäftigungszeit / 2.2.2.1 Vom TVöD erfasste Arbeitgeber

Wichtig Nach § 1 TVöD gilt dieser Tarifvertrag grundsätzlich nur für Beschäftigte, die in einem Arbeitsverhältnis zum Bund oder zu einem Arbeitgeber, der Mitglied eines Mitgliedverbands der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) ist, stehen. Sonderregelungen gelten nach § 1 Abs. 3 TVöD für Versorgungs-, Nahverkehrsbetriebe und Waldwirtschaftsbetriebe/-betriebsteile. Au...mehr

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FF 12/2023, Die Rechte des ... / 2. Vollstreckungsversagung

Das Vollstreckungsgericht kann allerdings die Vollstreckung aus bestimmten abschließend aufgezählten Gründen versagen.[48] Bei privilegierten Entscheidungen ist einziger möglicher Versagungsgrund nach Art. 50 Brüssel-IIb-VO die Unvereinbarkeit mit einer späteren Entscheidung. Bei nicht privilegierten Entscheidungen entsprechen die Gründe für eine Vollstreckungsversagung gem....mehr

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FF 12/2023, Die Rechte des ... / 2. Klärung durch den EuGH

Zur Klärung dieser offenen Aspekte durch den EuGH ist das Vorlageverfahren nach Art. 267 AEUV das einschlägige Instrument, das als objektives nicht-kontradiktorisches Zwischenverfahren der einheitlichen Auslegung des Unionsrechts dient.[94] Stellt sich vor einem mitgliedstaatlichen Gericht eine solche, soeben skizzierte Auslegungsfrage bei der Anwendung von EU-Recht, die im k...mehr

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FF 12/2023, Die Rechte des ... / 2. Zuständigkeiten

Die gesamte Neuregelung der Zuständigkeitsvorschriften zielt darauf ab, die räumliche Nähe zwischen dem Forum und dem Kind zu sichern.[14] Insofern ist es konsequent, dass nach Art. 7 Brüssel-IIb-VO die Zuständigkeit in erster Linie den Gerichten des Mitgliedstaates zufällt, in welchem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Ausnahmen von diesem Grundsatz basieren eb...mehr

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§ 28 Lebensversicherung im ... / Literaturtipps

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Anhang 4

4. Klausur: Internationales Privatrecht[Autor] Bearbeitungszeit für diese – mittelschwere – Klausur: 120 Minuten Sachverhalt: Der E lebt verheiratet mit seiner Frau F in Frankfurt a.M., gemeinsam mit den Kindern S und T. Beide Ehegatten sind italienische Staatsbürger. Ihre Eheschließung fand in Italien statt. Beim Erwerb der Immobilie in Deutschland errichtet der E ein Testamen...mehr

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ZErb 12/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Aslan Die Nachfolge von Todes wegen in eine Personengesellschaft nach dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) 2023 Kov...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / Literaturtipps

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 2. Vermeidung oder Milderung der Doppelbesteuerung durch ein DBA

Rz. 358 Neben der innerstaatlichen Regelung des § 21 ErbStG existieren im Verhältnis zu einigen (wenigen) Staaten auch bilaterale Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA), die § 21 ErbStG regelmäßig vorgehen. DBA sind völkerrechtliche Verträge, die für Deutschland durch ein Zustimmungsgesetz in Kraft gesetzt werden (Art. 59 Abs. 2 GG). Derzeit bestehen zwischen de...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / Literaturtipps

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