Fachbeiträge & Kommentare zu Konzern

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Wertschöpfungsrechnung: Rec... / 2.2 Aufbau der Wertschöpfungsrechnung

Rz. 6 Die Wertschöpfungsrechnung kann grundsätzlich mittels jeder Zeitraumrechnung kalkuliert werden. Die auf einer Kosten- und Leistungsrechnung basierende Wertschöpfungsrechnung bezweckt die Ermittlung der Wertschöpfung aus dem betrieblichen Kerngeschäft und deren Verteilung auf die an der Unternehmung Beteiligten.[1] Falls sich die Wertschöpfung auf die in sämtlichen Arbe...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Die Regelung im Einzelnen – Unzulässige Tätigkeiten (§ 11 Abs. 1 Satz 1)

Rz. 12 Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie in einem Maß Gefahrstoffen ausgesetzt ist oder sein kann, dass dies für sie oder ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt. Abs. 1 regelt die Unzulässigkeit von Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen während der Schwangerschaft im...mehr

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Rechtsquellen im Steuerrecht / 4.1 Europarecht

Die Europäische Union (EU) ist eine überstaatliche Organisation, die über ein eigenes institutionelles System verfügt. Die Mitgliedstatten haben eigene Kompetenzen aufgegeben und diese auf die EU übertragen. Diese Übertragung betrifft auch das Steuerrecht. Soweit auf der Ebene der EU Recht gesetzt worden ist, besitzt dieses Gemeinschaftsrecht Vorrang gegenüber nationalem Rech...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Er... / 3 Ausnahmen von der Erlaubnispflicht

Eine Erlaubnispflicht besteht selbstverständlich dann nicht, wenn es sich nicht um eine Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Gesetzes handelt. Wird ein Arbeitnehmer z. B. im Rahmen eines Dienst- oder Werkvertrags im Betrieb eines Dritten oder sonst außerhalb des Betriebs seines Arbeitgebers ohne Eingliederung und ohne Weisungsgebundenheit gegenüber dem Auftraggeber tätig, is...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / I. Grundlagen

Rz. 1 Die in § 93 AktG verankerte Organhaftung des Vorstands einer Aktiengesellschaft ähnelt der Haftung der GmbH-Geschäftsführer. Die Organpflichten sind weitgehend wie bei der GmbH geregelt. So haben auch die Vorstandsmitglieder bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden. Ausdrücklich ist in § 93 Abs.1 Satz 2 A...mehr

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B. AVB D&O / XV. Ausschluss bei Schäden sofern konzerninterner Ausgleich (A-7.11 AVB D&O)

Rz. 163 Der in A-7.11 AVB D&O enthaltende Ausschluss nimmt Ansprüche wegen Vermögensschäden des Versicherungsnehmers, einer Tochtergesellschaft oder einer verbundenen Gesellschaft in der Höhe vom Versicherungsschutz aus, wie sie bei einer anderen Gesellschaft dieses Konzerns zu einem Vermögensvorteil geführt haben. Es erfolgt sozusagen eine konzerninterne Berücksichtigung ei...mehr

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B. AVB D&O / 3. Auswirkungen von Verhalten und Kenntnissen der Versicherungsnehmerin bzw. anderer Versicherter

Rz. 10 Auf der Grundlage eines jeweils zu Gunsten des betroffenen Versicherten einzeln bestehenden Versicherungsvertrags ist zu beurteilen, wie sich Verhaltensweisen und die Kenntnis bzw. das Wissen anderer Versicherter bzw. der Versicherungsnehmerin auf den Direktanspruch bzw. den Bestand des Versicherungsschutzes auswirken. Rz. 11 Die Parteien wollten bei der D&O-Versicheru...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.2.2 Vertragsbedingungen für eine Vielzahl von Fällen?

Rz. 13 Nach der allgemeinen Definition in § 305 Abs. 1 BGB können Vertragsbedingungen nur dann Allgemeine Geschäftsbedingungen sein, wenn sie für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert sind. Nicht erforderlich ist, dass sie für eine "unbestimmte" Vielzahl von Verträgen vorformuliert sind.[1] Anders als für das Entstehen einer betrieblichen Übung ist damit nicht erforderli...mehr

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A. Einleitung / aa. Bei Fehlen einer D&O-Verschaffungsklausel

Rz. 37 Der GmbH-Geschäftsführer hat gegenüber der GmbH aufgrund seiner Organstellung bzw. seines Anstellungsvertrags keinen Anspruch auf Abschluss einer D&O-Versicherung.[1] So weit gehen die Treuepflicht oder die Fürsorgepflicht der Gesellschaft nicht.[2] Dem Geschäftsführer bleibt die Möglichkeit sich eine persönliche D&O-Versicherung zu beschaffen. Zu Recht wird geltend g...mehr

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B. AVB D&O / II. Erste Variante: Mehrheit der Stimmrechte

Rz. 3 Nach der ersten Variante in A-4 der AVB D&O ist eine Tochtergesellschaft dann gegeben, wenn die Versicherungsnehmerin die Mehrheit der Stimmrechte in der Gesellschaft hält. Damit wird die Regelung in § 290 Abs. 2 Nr. 1 HGB wiederholt. Dass auf die Mehrheit der Stimmrechte abgestellt wird, entspricht zudem der in § 17 Abs. 2 AktG verankerten Regelung, dass ein abhängige...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / X. Mitverschulden

Rz. 111 Eine Kürzung des Haftungsanspruch wegen eines Mitverschuldens der Gesellschaft ist zu prüfen.[1] Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Gesellschaft nicht verhindert, dass der aus der Pflichtverletzung resultierende Schaden sich vergrößert bzw. nicht geringgehalten wird (siehe zur Schadensminderungsobliegenheit in der D&O-Versicherung auch die Ausführunge...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / VI. Verschulden

Rz. 15 Das einzelne Aufsichtsratsmitglied handelt schuldhaft, wenn ihm hinsichtlich der Pflichtverletzung Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Auch hier gilt ein typisierter objektiver Maßstab, nämlich der Sorgfaltsmaßstab eines "ordentlichen und gewissenhaften Aufsichtsratsmitglieds" den das Aufsichtsratsmitglied zu erfüllen hat, so dass es auf persönliche Defizite ...mehr

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A. Einleitung / VIII. Prüfung der AVB D&O als AGB

Rz. 64 Die AVB D&O bzw. Versicherungsbedingungen für eine D&O-Versicherung unterliegen grundsätzlich einer AGB-Kontrolle oder einer Inhaltskontrolle gemäß §§ 134, 138 BGB. Dies gilt auch sofern ein Großrisiko vorliegt.[1] Da dem Versicherten ein Direktanspruch eingeräumt ist und dieser regelmäßig Verbraucher ist, könnte erwogen werden, dass die AGB-Kontrolle ohne die Einschr...mehr

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B. AVB D&O / I. Pflichtverletzungen während der Vertragslaufzeit

Rz. 1 A-5.1 AVB D&O definiert den zeitlichen Umfang des Versicherungsschutzes. Hier ist das Verstoßprinzip verankert (siehe die Ausführung oben bei A-2.). Angesichts des Umstandes, dass die Erhebung des Anspruchs (Claims-Made-Prinzip) zum Versicherungsfall gehört, welcher sich ebenfalls während der Vertragslaufzeit ereignen muss, stellt die D&O-Versicherung auf das Anspruchs...mehr

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B. AVB D&O / A-7 A-7 Ausschlüsse

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche A-7.1 wegen vorsätzlicher Schadenverursachung oder durch wissentliches Abweichen von Gesetz, Vorschrift, Beschluss, Vollmacht oder Weisung oder durch sonstige wissentliche Pflichtverletzung. Den versicherten Personen werden die Handlungen und Unterlassungen nicht zugerechnet, die von anderen Organmitgliedern beg...mehr

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Anhang AVB D&O-Text / 1.1 AVB D&O

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Aufsichtsräten, Vorständen und Geschäftsführern (AVB D&O) Musterbedingungen des GDV (Stand: Mai 2020) Allgemeine Versicherungsbedingungen A-1 Versicherungsschutz, versicherte Personen, Vermögensschäden Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass ein gegenwärtiges oder ehemali...mehr

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Arbeitsvertrag und Betriebs... / 3 Gesamtbetriebsvereinbarung, Konzernbetriebsvereinbarung

Die obigen Ausführungen gelten nicht nur für Betriebsvereinbarungen, die der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber für den jeweiligen Betrieb schließt, sondern auch für Betriebsvereinbarungen, die der Gesamtbetriebsrat[1] oder der Konzernbetriebsrat[2] abschließt. Der Gesamtbetriebsrat ist dabei nach § 50 Abs. 1 BetrVG für alle Angelegenheiten zuständig, die das Gesamtunternehmen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.3 Nachhaltigkeit

Rz. 46 Das Merkmal "Nachhaltigkeit" grenzt den Bereich der steuerbaren Einkünfte i. S. d. dem EStG zugrunde liegenden Markteinkommenstheorie (§ 2 EStG Rz. 37ff.) von lediglich gelegentlichen Vermögensmehrungen ab. Gelegentliche Vermögensmehrungen, die nicht nachhaltig sind, unterliegen nur unter den Voraussetzungen der §§ 22, 23 EStG der ESt (z. B. gelegentliche Vermittlungs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.5 Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr

Rz. 81 Die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr liegt vor, wenn eine Tätigkeit am Markt gegen Entgelt und für Dritte äußerlich erkennbar angeboten wird.[1] Dieses Merkmal dient im Rahmen der allgemeinen Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb einerseits und der nicht steuerbaren Sphäre andererseits dazu, aus dem Gewerbebetrieb solche Tätigkeiten auszusondern, die z...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.3.3 Inhaltliche Prüfung mit begrenzter Sicherheit der nichtfinanziellen (Konzern-)Berichterstattung außerhalb der Abschlussprüfung (IDW EPS 991 (11.2022))

Die Prüfung durch einen unabhängigen Abschlussprüfer von Rechnungslegungsinformationen erhöht deren Glaubwürdigkeit und steigert damit auch deren Entscheidungsnützlichkeit. Der europäische Richtlinien- und der deutsche Gesetzgeber haben allerdings bislang die inhaltliche Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung nicht verpflichtend durch einen Dritten, sondern lediglic...mehr

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Datenschutz im kollektiven ... / 6 Rahmenbetriebsvereinbarung, Einzelbetriebsvereinbarungen bzw. Konzernbetriebsvereinbarungen?

Die letztlich sicherste Methode, Datenverarbeitungen auf der Grundlage von Betriebsvereinbarungen an die DSGVO anzupassen wäre es, sämtliche im Betrieb abgeschlossenen und noch abzuschließenden Betriebsvereinbarungen an den Vorgaben des neuen Beschäftigtendatenschutzes auszurichten. In der Praxis wird es allerdings nur den allerwenigsten Unternehmen tatsächlich und lückenlos...mehr

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Datenschutz im kollektiven ... / 7.1 Zwingende Regelungen nach Art. 88 Abs. 2 DSGVO

Nach Art. 88 Abs. 2 DSGVO müssen alle nationalen Vorschriften zum Beschäftigungskontext[1] – also insbesondere auch Betriebsvereinbarungen – so ausgestaltet werden, dass die Grundrechte und Interessen der Betroffenen hinreichend geschützt sind. Damit sind in erster Linie die oben aufgezeigten Grundsätze nach Art. 5 DSGVO in der Betriebsvereinbarung abzubilden. Darüber hinaus ...mehr

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Datenschutz im kollektiven ... / 1.1 "Verantwortlicher" im Sinne des Datenschutzrechts

"Verantwortlicher" im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist nach der Legaldefinition in Art. 4 Nr. 7 DSGVO "die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet". Nach dieser Definition ist jedenfalls der Arbeitgeber...mehr

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Ransomware / 1.3 Zahlen oder nicht zahlen?

Oft gelingt es den Angreifern, Rechner komplett zu blockieren und durch eine Weiterverbreitung im lokalen Netzwerk Firmen komplett lahmzulegen. Die Schäden, die durch die Ausfälle entstehen, erreichen bei Konzernen und Großunternehmen schnell gigantische Größenordnungen. Besonders drastisch sind die Folgen auch für Betreiber kritischer Infrastrukturen, die essenzielle Dienst...mehr

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LkSG: Nicht-verpflichtete U... / 1 Geltungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

Laut § 1 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) unterliegen den Sorgfaltspflichten in der Lieferkette ab 1.1.2023 ungeachtet der Rechtsform alle Unternehmen, die ihre Hauptverwaltung, ihre Hauptniederlassung, ihren Verwaltungssitz oder ihren satzungsmäßigen Sitz im Inland haben[1] und in der Regel mindestens 3.000 Arbeitnehmer im Inland beschäftigen; ins Ausland ent...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ordentliche Kündigung: Form... / 1.1 Schriftform

Nach § 623 BGB bedarf die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses der Schriftform. Es handelt sich um eine zwingende Wirksamkeitsvoraussetzung jeder Kündigungserklärung, egal von welcher Partei. Kündigungen, die nicht schriftlich erfolgen, sondern z. B. per E-Mail, Fax, E-Postbrief, SMS, WhatsApp oder mündlich, sind unwirksam.[1] Die elektronische Form[2] ist nicht ausreichend....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufsichtsratsvergütung / Zusammenfassung

Begriff Die Aufsichtsratsvergütung ist eine Zuwendung für ein Mandat im Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft, einer Kommanditgesellschaft auf Aktien, einer Genossenschaft oder einer GmbH mit mehr als 500 Arbeitnehmern. Die Vergütung wird in der Satzung festgesetzt oder von der Hauptversammlung bewilligt. Sie kann als monatlich gleichbleibender Betrag, als Gewinnanteil oder ...mehr

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LkSG: Abhilfemaßnahmen bei ... / 3.1 Verletzung menschenrechtsbezogener und umweltbezogener Pflichten im eigenen Geschäftsbereich

Bei der Betrachtung des eigenen Geschäftsbereichs ist zwischen dem eigenen Geschäftsbereich im Inland und dem eigenen Geschäftsbereich im Ausland zu differenzieren. Im eigenen Geschäftsbereich im Inland gelten die strengsten Regeln, sodass die Abhilfemaßnahmen stets zu einer klaren Beendigung der Verletzung führen müssen. Im eigenen Geschäftsbereich im Ausland ist die Formul...mehr

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Nachhaltigkeit: Umweltschut... / 2.2 Erzwingbare Mitbestimmung bei sozialen Angelegenheiten

Neben dem explizit im Gesetz aufgeführten betrieblichen Umweltschutz, ist insbesondere § 87 BetrVG und die dort geregelte Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten oftmals in Umweltschutz- und Nachhaltigkeitsfragen tangiert. Hinweis Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten Im Rahmen der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten nach § 87 BetrVG kommen insbesondere in Betracht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einstrahlung / 2.2.2 Beteiligungsgesellschaften/Konzerne

Wird ein Arbeitnehmer zu einer Tochtergesellschaft des ausländischen Betriebes nach Deutschland entsandt, gelten grundsätzlich die gleichen Voraussetzungen für eine Entsendung wie bei nicht verbundenen Unternehmen. Es muss geprüft werden, ob die rechtlichen und tatsächlichen Gestaltungsmerkmale bei der Tochtergesellschaft im entsendenden Unternehmen liegen. In der Regel lieg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Transferleistungen / 2.1.2 Drohende Arbeitslosigkeit

Von Arbeitslosigkeit bedroht sind Arbeitnehmer, die zwar noch versicherungspflichtig beschäftigt sind, aber alsbald mit der Beendigung ihrer Beschäftigung rechnen müssen (ausgesprochene Kündigung, abgeschlossener Aufhebungsvertrag) und voraussichtlich nach Beendigung der Beschäftigung bzw. im Anschluss an die Ausbildung arbeitslos werden. Von der Regelung sind auch vormalige...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Transferleistungen / 2.3 Förderungsausschluss

Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn sie im Eigeninteresse des Betriebs liegt, d. h. dazu dient, die Arbeitnehmer auf eine Anschlussbeschäftigung im gleichen Betrieb, Unternehmen oder Konzern vorzubereiten. Bei betriebsinternen beruflichen Qualifizierungen ist eine Förderung aber dann möglich, wenn die Maßnahmen auf eine Beschäftigungsaufnahme auf dem allgemeinen Arbeitsm...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Transferleistungen / 3.4 Förderungsausschluss

Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn die Leistung vorwiegend betrieblichen Interessen dient. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Arbeitnehmer nur vorübergehend in einer betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit zusammengefasst werden und anschließend auf einen anderen Arbeitsplatz im gleichen Betrieb oder in einem anderen Betrieb des gleichen Unternehmens/Konzerns üb...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 10 § 298 Abs. 1 HGB schreibt eine entsprechende Anwendung der Vorschriften für die GuV großer KapG einschl. der rechtsformspezifischen Vorschriften vor, soweit die Eigenart des Konzernabschlusses keine Abweichung bedingt oder in den Vorschriften der §§ 298ff. HGB nichts anderes bestimmt ist. Somit ist die Konzern-GuV in Staffelform aufzustellen und es sind die Posten grd...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.3 Aufstellung des (Konzern-)Lageberichts und Erstellung des nichtfinanziellen (Konzern-)Berichts (Abs. 1 Nr. 3 und 4)

Rz. 23 § 334 Abs. 1 Nr. 3 HGB erfasst den Pflichtinhalt nach §§ 289–289f HGB des Lageberichts und für Gj, die nach dem 31.12.2016 beginnen, auch der nichtfinanziellen Erklärung oder des gesonderten nichtfinanziellen Berichts. Hierdurch soll die Einhaltung des true und fair view bei der Aufstellung des Lageberichts und der Erstellung der nichtfinanziellen Erklärung bzw. des g...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Bewertung latenter Steuern im Konzern

Rz. 33 Die Berechnung latenter Steuern hat nach § 274 Abs. 2 HGB i. V. m. § 306 Satz 5 HGB auf dem Steuersatz desjenigen in den Konzernabschluss einbezogenen Unt zu basieren, bei dem die temporäre Differenz besteht und in der Zukunft abbaut. Damit wird die Fiktion des Konzerns als wirtschaftliche Einheit an dieser Stelle zugunsten einer stärker an den tatsächlichen Verhältni...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8.6 Konsolidierung im mehrstufigen Konzern

Rz. 229 Der Gesetzgeber hat im HGB hinsichtlich der Regelungen für die KapKons explizit nur einstufige Konzerne behandelt. In der Praxis sind häufig mehrstufige Konzerne anzutreffen, d. h., ein TU ist gleichzeitig selbst MU eines anderen TU. In diesen Fällen wird aus Sicht des obersten MU von einem EnkelUnt gesprochen. Auch dieses Unt gilt als verbundenes Unt des MU, da es v...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Ausweis und Erläuterung latenter Steuern im Konzern

Rz. 34 Nach § 306 Satz 6 HGB dürfen die Posten der latenten Steuern im Konzern mit den Posten nach § 274 HGB zusammengefasst werden. Durch diese Saldierung ist für den Abschlussadressaten die Ursache latenter Steuern nicht mehr ersichtlich,[1] jedoch wird dieser Mangel durch die nach § 314 Abs. 1 Nr. 21 HGB erforderlichen Anhangangaben geheilt. Wie § 285 Nr. 29 HGB für den J...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.3 Berücksichtigung in der Konzernbilanz und der Konzern-GuV

Rz. 37 Eine Berücksichtigung der Vorgänge von besonderer Bedeutung für Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in der Konzernbilanz und der Konzern-GuV erfordert deren Nachbuchung in der Handelsbilanz II des TU.[1] Bei erfolgswirksamen Vorgängen sind auch die damit verbundenen Ertragsteuerauswirkungen zu erfassen. Bei den Eröffnungsbilanzbuchungen im Folgejahr sind Nachbuchungen...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Ansatz latenter Steuern im Konzern

2.1 Anwendungsbereich Rz. 3 Auf Ebene des Konzerns sind für alle in den Konzernabschluss einbezogenen Unt latente Steuern nach § 274 HGB i. V. m. § 298 HGB und auf Konsolidierungsmaßnahmen nach §§ 306ff. HGB zu ermitteln. Die Bildung latenter Steuern erfolgt somit auf drei Ebenen.[1] Nachdem auf Ebene des Jahresabschlusses der Konzernges. die latenten Steuern (HB I) gebildet ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1 Einstufiger Konzern

2.2.1.1 Einzubeziehende Posten des Eigenkapitals Rz. 15 Der Ausgleichsposten hat gem. § 307 Abs. 1 HGB das anteilige EK des TU zu enthalten, das nicht auf das MU oder ein anderes einbezogenes TU entfällt. Die Basis der Ermittlung dieses Postens i. R. d. ErstKons bildet dabei zunächst das EK laut Handelsbilanz II (zur nötigen Neubewertung s. Rz 20 ff.). Entsprechend § 266 Abs....mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Konzern-Gewinn- und Verlustanteile anderer nicht beherrschender Gesellschafter (Abs. 2)

3.1 Höhe des Anteils Rz. 57 Gem. § 307 Abs. 2 HGB ist der im Jahresergebnis enthaltene und anderen nicht beherrschenden Gesellschaftern zustehende Gewinn resp. der auf sie entfallende Verlust in der Konzern-GuV gesondert auszuweisen. Der Ausweis hat nach dem "Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag" unter dem Posten "nicht beherrschende Anteile" zu erfolgen. Dieses kann als Überlei...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2 Mehrstufiger Konzern

Rz. 29 Der Gesetzgeber hat im HGB hinsichtlich der Regelungen für die KapKons explizit nur einstufige Konzerne behandelt. In der Praxis sind aber häufig mehrstufige Konzerne anzutreffen, bei denen ein TU gleichzeitig selbst MU eines anderen TU ist. Als unterschiedliche Möglichkeiten der KapKons mehrstufiger Konzerne kommen die KettenKons und die SimultanKons (Gleichungsverfa...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 3 Konzern- und Unternehmensberichterstattung

Rz. 16 § 289b Abs. 2 HGB übernimmt den Grundsatz der CSR-RL, dass eine nichtfinanzielle Berichterstattung auf Konzernebene stattzufinden hat und diese Vorrang gegenüber der Berichterstattung auf Unternehmensebene besitzt. Ein TU muss daher regelmäßig keine eigene nichtfinanzielle Erklärung oder einen gesonderten nichtfinanziellen Bericht erstellen. Damit ein TU von der Pflic...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Die Unternehmensberichterstattung befindet sich seit Jahren in einem grundlegenden Wandel. Die Tendenz geht dabei weg von der rein finanziellen Abbildung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hin zu einer integrierten Darstellung von sowohl finanziellen als auch nichtfinanziellen bzw. nachhaltigkeitsbezogenen Faktoren,[1] wobei unter dem Terminus Nachhaltigkeit die D...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Ausgestaltung der Konzernerklärung zur Unternehmensführung

Rz. 3 Nach § 315d Satz 2 HGB ist § 289f HGB entsprechend anzuwenden. Die Konzernerklärung zur Unternehmensführung gem. § 315d i. V. m. 289f Abs. 2 HGB umfasst die Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex durch den Vorstand und Aufsichtsrat gem. § 161 Abs. 1 AktG (sog. Entsprechenserklärung), eine Bezugnahme auf die Internetseite der Gesellschaft, auf der der Vergütun...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Stichtag des Konzernabschlusses (Abs. 1)

Rz. 7 Gem. § 299 Abs. 1 HGB ist der Konzernabschluss verbindlich auf den Stichtag des Jahresabschlusses – also des Einzelabschlusses – des MU aufzustellen. Von diesem Grundsatz ist auch nicht abzuweichen, wenn eine Vielzahl oder sogar alle TU einen abweichenden Einzelabschlussstichtag haben,[1] was sachgerecht erscheint, weil der Abschluss des MU auch die Grundlage für den K...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4 Bestimmung der Konzernanschaffungs- oder Herstellungskosten

Rz. 15 Zur Ermittlung der den Einzelabschlusswerten gegenüberzustellenden konzernspezifischen Zielwerte sind zunächst die Konzern-AK oder Konzern-HK der um Zwischenergebnisse zu bereinigenden VG zu bestimmen. Die Fortschreibung dieser Zugangswerte zum Konzernbilanzstichtag unter Beachtung der konzerneinheitlichen Bewertungsgrundsätze ergibt sodann den maßgeblichen Konzernabs...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.2 Fallbeispiel 2: Schuldenkonsolidierung mit Beteiligung von Minderheiten

Rz. 23 Praxis-Beispiel In ihrem Einzelabschluss hat die B AG zum 31.12.X1 eine Drohverlustrückstellung für ein mit der C AG geschlossenes, Verlust bringendes Dauerbeschaffungsgeschäft über nicht bilanzierungsfähige Leistungen i. H. v. 400 GE gebildet. Die B AG und die C AG werden in den Konzernabschluss der A AG einbezogen. Die A AG ist an der B AG mit 80 % und an der C AG m...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2.2 Anteiliger Jahresüberschuss

Rz. 57 Der bei erstmaliger Anwendung der Equity-Methode im Konzernabschluss ausgewiesene Beteiligungsbuchwert des assoziierten Unt wird – soweit in dem Gj ein Jahresüberschuss auf der Ebene des assoziierten Unt entstanden ist – erfolgswirksam (gesonderter Posten in der Konzern-GuV) um den anteiligen beteiligungsproportionalen Jahresüberschuss erhöht, und zwar unabhängig davo...mehr