Fachbeiträge & Kommentare zu Konzernabschluss

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Selchert, Wirtsch Begr der Zuführung zu freien Rücklagen in der OG – Zu § 7a Abs 1 Ziff 5 KStG, DB 1977, 27; Bacher/Braun, Zeitpunkt der stlichen Wirksamkeit eines GAV, BB 1978, 1177; Hönle, Der außeraktienrechtliche GAV in gesellschaftsrechtlicher und kstlicher Sicht – Die Nichtigkeit des § 17 Nr 2 KStG 1977 und des Abschn 64 Abs 1 S 1, Abs 2 S 2 KStR 1977, DB 1979, 485; Timm,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hoffmann, Die Beteiligung an Personenhandelsgesellschaften in der StB, BB 1991, 448; Sommer, Bilanzierung von Anteilen an PersGes in HB und StB 1996; Bürkle/Knebel, Bilanzierung von Beteiligungen an PersGes, DStR 1998, 1067; Reiss, Bilanzierung von Beteiligungen an PersGes, DStR 1998, 1887. Rn. 671 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 § 6 Abs 1 Nr 2 S 1 EStG regelt neben der Bewertung von...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.6.2 Fehlerhafter Bilanzansatz

Tz. 504 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Mit "fehlerhaften Bil-Ansätzen" sind die Bil-Ansätze der H-Bil und nicht die in der St-Bil gemeint, wobei es auf die H-Bil der OG und nicht auf die in der H-Bil des OT ankommt. Gemeint sind nur Bilanzierungsfehler, die sich auf die Höhe der Gewinnabführung oder der Verlustübernahme auswirken. Ein korrekturpflichtiger fehlerhafter Bil-Ansatz ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Immaterielle Vermögensgegen... / 3 Erfassung immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens in der Handelsbilanz

Die Verpflichtung zum Ausweis von erworbenen (angeschafften) immateriellen Vermögensgegenständen ergibt sich aus dem Vollständigkeitsgebot des § 246 HGB. Daneben sieht das Handelsrecht in § 248 Abs. 2 i. V. m. 255 Abs. 2a HGB – als Ausnahme vom Vollständigkeitsgebot – ein Wahlrecht zur Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände vor. Das Deutsche Rechnu...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 8.2 Konzernabschluss

Rz. 96a Die Anhangangaben zu den latenten Steuern im Konzernabschlusses sind im Wesentlichen deckungsgleich mit den Pflichtangaben im Jahresabschluss, wobei aufgrund der Reichweite des Konzernabschlusses die Angaben im Konzernabschluss von den Angaben des Jahresabschlusses des MU regelmäßig abweichen werden. Daher gelten die Ausführungen zu den Anhangangaben des Jahresabschl...mehr

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Eigenkapitalveränderungsrec... / 1.2.2 Eigenkapitalveränderungsrechnung: Gesetzliche Vorschriften im Konzernabschluss

Rz. 20b In den HGB-Konzernabschluss ist nach § 297 Abs. 1 HGB eine Eigenkapitalveränderungsrechnung als eigenständiger Bestandteil aufzunehmen. Desgleichen gilt für Konzernabschlüsse nach IFRS.mehr

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Latente Steuern im Einzelabschluss und Konzernabschluss

1 Einleitung Rz. 1 Die Vorschriften zur Bilanzierung latenter Steuern wurden erstmalig mit dem BiRiLiG vom 19.12.1985 eingeführt. Konzeptionell basierten diese Vorschriften auf dem Timing-Konzept. Mit dem BilMoG vom 25.5.2009 erfuhr die bis dahin übliche Praxis zur Bilanzierung latenter Steuern eine erhebliche Überarbeitung. Zum einen erfolgte eine Abkehr von dem Timing-Konze...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 6 Latente Steuern im Konzern

Rz. 74 Die maßgebliche Rechtsnorm zur Bilanzierung latenter Steuern im Konzern ist § 306 HGB. Durch den Verweis in § 306 Satz 5 HGB auf § 274 HGB gelten die Vorschriften des Jahresabschlusses auch für den Konzernabschluss. Rz. 75 Bedingt durch die Bewertungs- und Bilanzierungsvorschriften des HGB für Konzernabschlüsse und der damit einhergehenden Vorgehensweise, können Differ...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 3.3 Ebenen von Differenzen

Rz. 26 Anders als im Jahresabschluss können in Konzernabschlüssen Differenzen auf mehreren Ebenen entstehen. Alle Differenzen, gleich welcher Ursachen, lassen sich 3 Ebenen zuordnen: Einzelabschluss, HB-II, Konzernebene. Rz. 27 Auf der Ebene des Einzelabschlusses werden Differenzen erfasst, die sich den Unternehmen des Konsolidierungskreises direkt zurechnen lassen. Dies sind üb...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 3.1.3 Rechtsformbedingte Ursachen

Rz. 17 Rechtsformbedingte Ursachen von Differenzen kommen hauptsächlich in Konzernen vor. Auslöser von diesen Differenzen sind oftmals Konzernumstrukturierungen. Hierzu gehören u. a.: Rechtsformwechsel, Umhängen von Beteiligungen, Auf- und Abspaltungen, Verschmelzungen. Rz. 18 Einhergehend mit Konzernumstrukturierungen werden oftmals stille Reserven gehoben, entweder um die Eigen...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 4 Ansatz und Bewertung

4.1 Berechnung und Bewertung Rz. 43 Die unterschiedlichen Wertansätze in der Handels- und Steuerbilanz führen in letzter Konsequenz zu einem unterschiedlichen Gewinnausweis. Da der in der Handelsbilanz auszuweisende Steueraufwand auf der Steuerberechnung des zu versteuernden Einkommens (Grundlage Steuerbilanz!) basiert, kommt es in der Konsequenz zu einem Missverhältnis in de...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 5 Ausweisfragen

Rz. 66 Der Ausweis latenter Steuern in der Bilanz ist im Bilanzgliederungsschema des § 266 Abs. 2 HGB geregelt. Demnach sind aktive und passive latente Steuern als gesonderte Posten in der Bilanz zu zeigen, jeweils nach den Rechnungsabgrenzungsposten. Rz. 67 Für den Ausweis der latenten Steuern in der Bilanz besteht ein doppeltes Wahlrecht aufgrund der Gesamtdifferenzenbetrac...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 3.1.2 Strukturbedingte Ursachen

Rz. 15 Strukturbedingte Ursachen von Differenzen kommen regelmäßig in Konzernen vor. Sie entstehen, wenn für einen Bilanzposten handelsrechtliche Bilanzansätze mit steuerlichen Bilanzansätzen über mehrere Ebenen verglichen werden müssen. Dies ist dann regelmäßig der Fall, wenn Bilanzposten des Einzelabschlusses für den Konzernabschluss handelsrechtlich anders zu bewerten ode...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 2.1 Normenzusammenhang

Rz. 3 Kodifiziert ist die handelsrechtliche Bilanzierung latenter Steuern im Wesentlichen in den §§ 274 und 306 HGB. Dabei erfolgt eine Rollenteilung beider Paragraphen. § 274 HGB beinhaltet die wesentlichen Vorschriften zur Bilanzierung latenter Steuern, wie sie im Einzelabschluss eines Unternehmens anzuwenden sind. Darauf aufbauend enthält § 306 HGB weiterführende Vorschri...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 9 IFRS

Rz. 98 Rechtsgrundlage zur Bilanzierung latenter Steuern nach den IFRS bildet IAS 12. Der Standard regelt umfassend die Bilanzierung von Steuern, also auch die Bilanzierung von Ertragsteuern. Grundlage für latente Steuern bildet das Temporary-Konzept, das in Form der Liability-Methode in den IFRS implementiert ist. Rz. 99 Rechtsgrundlage zur Bilanzierung latenter Steuern nach...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 2 Rechtsgrundlagen

2.1 Normenzusammenhang Rz. 3 Kodifiziert ist die handelsrechtliche Bilanzierung latenter Steuern im Wesentlichen in den §§ 274 und 306 HGB. Dabei erfolgt eine Rollenteilung beider Paragraphen. § 274 HGB beinhaltet die wesentlichen Vorschriften zur Bilanzierung latenter Steuern, wie sie im Einzelabschluss eines Unternehmens anzuwenden sind. Darauf aufbauend enthält § 306 HGB w...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 10 US-GAAP

Rz. 108 Rechtsgrundlage zur Bilanzierung latenter Steuern nach den US-GAAP ist ASC 740. Der Standard regelt die Bilanzierung von Steuern. Genauso wie die IFRS ist bei den US-GAAP das Temporary-Konzept die Grundlage zur Ermittlung von Differenzen, das auch in Form der Liability-Methode implementiert ist. Insofern gelten viele der in den IFRS implementierten Konzepte analog fü...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 3.1 Ursachen von Differenzen

Rz. 11 Die Ursachen zur Entstehung latenter Steuern sind vielfältig. Obwohl es sich lediglich um Differenzen zwischen Handelsrecht und Steuerrecht handelt, die bewertet und bilanziell abgebildet werden, erfordert die Bilanzierung latenter Steuern eine genaue Betrachtung der Differenzenursachen. Generell lassen sich die Ursachen in 3 Kategorien einteilen: steuerbedingte Ursach...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 8 Anhangangaben

8.1 Jahresabschluss Rz. 90 Den Umfang der Pflichtangaben zu latenten Steuern im Jahresabschluss regelt § 285 Nr. 29, 30 und 30a HGB. Zum Berichtsumfang gehören die folgenden Angaben: Differenzengrundlage, steuerliche Verlustvorträge, verwendeter Steuersatz, latente Steuersalden von Steuerschulden am Ende des Geschäftsjahres, Veränderungen der Salden. Rz. 91 Die Erläuterung, auf wel...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 4.4.3 Steuergutschriften

Rz. 65 Steuergutschriften sind fiskalpolitische Instrumente zur Förderung bzw. zur Erreichung politischer, sozialer oder ökonomischer Ziele. Sie führen regelmäßig zu einer Reduzierung der Steuerschuld. Entfalten Steuergutschriften längerfristige, über das Geschäftsjahr hinausgehende Effekte, können die erwarteten Effekte aus Steuergutschriften, analog den Verlust- und Zinsvo...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 1 Einleitung

Rz. 1 Die Vorschriften zur Bilanzierung latenter Steuern wurden erstmalig mit dem BiRiLiG vom 19.12.1985 eingeführt. Konzeptionell basierten diese Vorschriften auf dem Timing-Konzept. Mit dem BilMoG vom 25.5.2009 erfuhr die bis dahin übliche Praxis zur Bilanzierung latenter Steuern eine erhebliche Überarbeitung. Zum einen erfolgte eine Abkehr von dem Timing-Konzept hin zur i...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 8.1 Jahresabschluss

Rz. 90 Den Umfang der Pflichtangaben zu latenten Steuern im Jahresabschluss regelt § 285 Nr. 29, 30 und 30a HGB. Zum Berichtsumfang gehören die folgenden Angaben: Differenzengrundlage, steuerliche Verlustvorträge, verwendeter Steuersatz, latente Steuersalden von Steuerschulden am Ende des Geschäftsjahres, Veränderungen der Salden. Rz. 91 Die Erläuterung, auf welchen Differenzen di...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 7 Gruppenbesteuerung

Rz. 86 Latente Steuern können auch bei Gruppenbesteuerungssystemen (in Deutschland als Organschaften bekannt) entstehen, wobei die Bilanzierung rechtlich nicht geregelt ist. In der Praxis haben sich daher 2 Verfahren zur Abbildung latenter Steuern herausgebildet: Formaler Ansatz Der formale Ansatz trägt dem Aspekt der Steuerschuldnerschaft Rechnung. Latente Steuern werden nur ...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 3 Differenzen

Rz. 10 Die Bilanzierung latenter Steuern auf Basis des Temporary-Konzeptes ist vom Ansatz her lediglich eine Steuerabgrenzung auf Basis eines Bilanzvergleiches, um Posten des handelsrechtlichen Bilanzansatzes im Einklang mit deren steuerrechtlichen Wertansätzen zu bringen. Die daraus resultierenden unterschiedlichen Wertansätze führen zu Differenzen, die sich über die Laufze...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 3.2 Arten von Differenzen

Rz. 22 Alle Differenzen, gleich welcher Ursachen, lassen sich in 3 Arten klassifizieren: permanente Differenzen, quasipermanente Differenzen, temporäre Differenzen. Rz. 23 Permanente Differenzen stellen sich dann ein, wenn sich die Differenzen zwischen Handels- und Steuerrecht aufgrund der Rechnungslegungsvorschriften bzw. steuerlicher Ansatzvorschriften nicht mehr auflösen. Da ...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 4.4 Sonderfälle

Rz. 52 Neben dem Ansatz latenter Steuern aufgrund von Differenzen zwischen handels- und steuerrechtlichem Ansatz können sich Ansatzpflichten aufgrund steuerlicher Effekte ergeben, die handelsrechtlich einen Vermögensvorteil darstellen. Diese sind gem. § 274 Abs. 1 HGB zu bilanzieren, um im Jahresabschluss eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung der Ver...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 3.6 Differenzen aus der Mindestbesteuerung

Rz. 42a Auch aus der Anwendung der Mindestbesteuerung können sich Differenzen ergeben. Dies ist dann der Fall, wenn für die Mindestbesteuerung handelsrechtliche Korrekturen aus Hinzurechnung bzw. Kürzung auf Bilanzposten erfolgen müssen. Ausgangspunkt ist dabei der handelsrechtliche Jahresüberschuss bzw Jahresfehlbetrag auf HB-II Ebene eines jeden im Konsolidierungskreis ber...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 4.4.2 Zinsvorträge

Rz. 62 Analog den steuerlichen Verlustvorträgen für Körperschaft- und Gewerbesteuer können Zinsvorträge aus der Zinsschranke des § 8a KStG und des § 4h EStG eine Aktivierung latenter Steuern auslösen. Die Zinsschranke ist im Prinzip nur eine Beschränkung des Abzugs von Zinsaufwendungen als Betriebsausgaben. Nicht als Betriebsausgaben abzugsfähige Zinsaufwendungen dürfen vorg...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 4.4.4 Personengesellschaften

Rz. 65a Die Bilanzierung latenter Steuern weist bei Personengesellschaften eine Reihe von Besonderheiten auf. Durch die Mitunternehmereigenschaft der Gesellschafter erfolgt die Ertragsbesteuerung regelmäßig auf der Ebene der Gesellschafter – vorausgesetzt, die Personengesellschaft hat nicht von der Optierung nach § 1a KöStG Gebrauch gemacht. Damit verbleibt auf der Ebene der...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 2.2 Anwendungsbereich

Rz. 5 Die Bilanzierung latenter Steuern ist rechtsformspezifisch zu betrachten. Rz. 6 Die Bilanzierungspflicht latenter Steuern erstreckt sich generell auf mittelgroße und große Kapitalgesellschaften. Kleine Gesellschaften i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB sind von der Pflicht zur Bilanzierung latenter Steuern gem. § 274a Nr. 4 HGB befreit. Aufgrund des für sie bestehenden Anwendungs...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 4.3 Nichtansatz latenter Steuern

Rz. 51 Soweit ein Aktivüberhang gegeben ist, besteht nach § 274 HGB im Einzelabschluss das Wahlrecht des Nichtansatzes latenter Steuern. Das Wahlrecht beschränkt sich allerdings nur auf den Überhang. Insofern sind aktive latente Steuern bis zur Höhe der passiven latenten Steuern anzusetzen. Ein Nichtansatz der vollständigen aktiven latenten Steuern ist unzulässig. Wird von d...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 11 Weiterführende Literatur

Adler/Düring/Schmaltz [ADS], Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, Kommentar, 7. Aufl., Stuttgart 2011 Beck’scher Bilanz-Kommentar [Beck Bil-Komm.], Handels- und Steuerbilanz §§ 238 bis 339, 342 bis 342e HGB mit IFRS-Abweichungen, 13. Aufl., München 2022 Claußen/Steinbach, Die Bilanzierung latenter Steuern bei Unternehmen in der Krise. DStR 2013, S. 2409 Haufe HGB-Kommen...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 3.1.1 Steuerbedingte Ursachen

Rz. 12 Steuerbedingte Ursachen von Differenzen haben ihren Ursprung in handels- und steuerrechtlichen Bewertungsvorschriften, die einen vom Handelsrecht abweichenden steuerlichen Bilanzansatz ergeben. Diese Vorschriften können sich dabei sowohl auf einen handelsrechtlichen Bilanzposten als auch auf andere handelsrechtliche Sachverhalte beziehen. Für diese handelsrechtlichen ...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 3.5 ABC der temporären Differenzen

Rz. 42 Alphabetische Übersicht sämtlicher Differenzen in einer Bilanz:mehr

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Personengesellschaften: Bes... / 1.2.3 Ausnahme von der Anwendung der ergänzenden Bestimmungen

Ausnahmsweise keine Anwendung finden die Bestimmungen für Kapitalgesellschaften nach § 264b HGB [1] für Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Person als Vollhafter, wenn: die Gesellschaft in den Konzernabschluss und Konzernanlagebericht eines persönlich haftenden Gesellschafters[2] oder eines Mutterunternehmens mit Sitz in der Europäischen Union oder dem Europäischen W...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 4.2 Ansatz und Ansatzverbote

Rz. 48 Für die berechneten latenten Steuern gelten die allgemeinen Ansatzvorschriften des § 274 Abs. 1 HGB. Aktive und passive latente Steuern werden im Rahmen der Gesamtdifferenzenbetrachtung zusammengefasst und als ein Posten ausgewiesen. Insofern greift das Saldierungsverbot des § 246 Abs. 2 Satz 1 HGB nicht für latente Steuern. Aktive latente Steuern sind mit passiven la...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 3.4 Zeitverlauf von Differenzen

Rz. 36 Ein wesentliches Merkmal temporärer Differenzen ist der zeitliche Ausgleich dieser Differenzen. Der Zeitpunkt des Differenzenausgleichs ist zeitlich bestimmbar und orientiert sich an den handels- und steuerrechtlichen Nutzungsdauern des jeweiligen Bilanzpostens. Abb. 3: Latenzverlauf Rz. 37 Im Zeitpunkt des Zugangs können aufgrund unterschiedlicher Bewertungsvorschrifte...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 4.1 Berechnung und Bewertung

Rz. 43 Die unterschiedlichen Wertansätze in der Handels- und Steuerbilanz führen in letzter Konsequenz zu einem unterschiedlichen Gewinnausweis. Da der in der Handelsbilanz auszuweisende Steueraufwand auf der Steuerberechnung des zu versteuernden Einkommens (Grundlage Steuerbilanz!) basiert, kommt es in der Konsequenz zu einem Missverhältnis in der Handelsbilanz zwischen Gew...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 4.4.1 Verlustvorträge

Rz. 53 Die Pflicht zur Bilanzierung steuerlicher Verlustvorträge ergibt sich aus § 274 Abs. 1 Satz 4 HGB. Dabei erfolgt eine Begrenzung der Verlustverrechnung auf einen Zeitraum von 5 Jahren lt. Wortlaut des Gesetzes. Somit dürfen lediglich aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge in Höhe der erwarteten Verlustverrechnung aktiviert werden. Darüber hinaus vorhan...mehr

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Eigenkapitalveränderungsrec... / 4 Sonderprobleme der Eigenkapitalveränderungsrechnung

Rz. 56 Wird die Konzernbilanz unter Berücksichtigung der vollständigen oder teilweisen Verwendung des Konzernjahresüberschusses/-fehlbetrags aufgestellt, ist § 268 Abs. 1 HGB i. V. m. § 298 Abs. 1 HGB mit den Vorgaben zu den Postenbeizeichnungen in der Bilanz ("Bilanzgewinn/Bilanzverlust") und der Angabepflicht (gesonderte Angabe der vorhandenen Gewinn- oder Verlustvorträge ...mehr

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Eigenkapitalveränderungsrec... / 1.2.4 Eingekapitalveränderungsrechnung: Regelung nach IFRS

Rz. 23 Die internationalen Rechnungslegungsnormen waren schon immer gekennzeichnet durch eine vergleichsweise stärkere Orientierung an den Interessen der Eigenkapitalgeber, die als primärer Adressat des IFRS-Abschlusses angesehen werden.[1] Nicht zuletzt deshalb ist hier eine Eigenkapitalveränderungsrechnung seit Längerem notwendiger Bestandteil eines Jahresabschlusses oder ...mehr

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Eigenkapitalveränderungsrec... / 1.2 Normen zur Eigenkapitalveränderungsrechnung

Rz. 10 Die Erstellung einer detaillierten Eigenkapitalveränderungsrechnung ist seit dem Geschäftsjahr 2005 für alle konzernrechnungslegungspflichtige Mutterunternehmen im Konzernabschluss [1] in Deutschland verpflichtend. Allerdings ergeben sich bezüglich der konkreten Vorgaben in Abhängigkeit von der Kapitalmarktorientierung 2 unterschiedliche Wege: Die kapitalmarktorientier...mehr

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Eigenkapitalveränderungsrec... / 1.2.1 Eigenkapitalveränderungsrechnung: Gesetzliche Vorschriften im Jahresabschluss

Rz. 11 Grundsätzlich ist für deutsche Aktiengesellschaften eine Überleitung vom Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag zum Bilanzgewinn oder Bilanzverlust gemäß § 158 Abs. 1 AktG verpflichtend. Dabei sind die Einstellungen in die bzw. Entnahmen aus den Rücklagen differenziert jeweils nach den einzelnen Rücklagenarten anzugeben. Diese Aufgliederung kann nach § 158 Abs. 1 Satz...mehr

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Eigenkapitalveränderungsrec... / 1.1 Begriff und Zweck der Eigenkapitalveränderungsrechnung

Rz. 1 Die Eigenkapitalveränderungsrechnung wird mit § 297 Abs. 1 HGB als Pflichtbestandteil des Konzernabschlusses bereits seit ca. 20 Jahren gefordert,[1] um den Adressaten einen einfacheren Überblick über die Veränderungen des Konzerneigenkapitals in der Periode zu gewähren.[2] Neben dem Begriff der Eigenkapitalveränderungsrechnung findet sich auch der Begriff Eigenkapital...mehr

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Eigenkapitalveränderungsrec... / 2.1 Aufbau der Eigenkapitalveränderungsrechnung nach DRS 22

Rz. 27 Unternehmen, die gemäß § 290 HGB ff. oder § 11 PublG zur Konzernrechnungslegung verpflichtetet sind, haben nach § 297 Abs. 1 HGB i. V. m. DRS 22.3 eine Eigenkapitalveränderungsrechnung entsprechend diesem Standard zu erstellen. Rz. 28 Der DRS 22 enthält Anforderungen zur Erhöhung der Transparenz der periodischen externen Rechnungslegung im Kontext der Eigenkapitaldarst...mehr

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Eigenkapitalveränderungsrec... / 2.2 Aufbau der Eigenkapitalveränderungsrechnung nach IFRS

Rz. 43 IAS 1.10 lit. c/IFRS 18.10 lit. c verlangt von dem Bilanzierenden eine gesonderte Eigenkapitalveränderungsrechnung innerhalb des Jahresabschlusses. Dies gilt sowohl für den Einzelabschluss wie auch für den Konzernabschluss und spiegelt die ausgeprägte Orientierung dieser Rechnungslegungsmethoden an den Interessen der Eigenkapitalgeber des Unternehmens wider. Die IFRS s...mehr

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Aufbewahrungspflichten nach... / 2.3.2 Handelsbücher, Inventare usw.

Rz. 10 § 257 Abs. 1 Nr. 1 HGB erfasst das eigentliche Buchungswerk einschließlich des zur Buchführung gehörenden Jahresabschlusses, wie es sich aus der systemgerechten Verarbeitung (Buchung) der Buchungsbelege und dem periodengerecht aufgestellten Jahresabschluss ergibt. Dazu gehören notwendige Arbeitsanweisungen und andere Organisationsunterlagen, ohne die die Bücher und Ab...mehr

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Eigenkapitalveränderungsrec... / 6 Ausblick zur Eigenkapitalveränderungsrechnung

Rz. 72 Mit der verpflichtenden Einführung einer Eigenkapitalveränderungsrechnung im Konzernabschluss für nicht kapitalmarktorientierte Konzerne hat sich der deutsche Gesetzgeber schon vor über 10 Jahren auf einen weiteren Schritt in Richtung der international anerkannten Rechnungslegungsmethoden bewegt. Durch diese Maßnahme ist der entsprechende Abschluss übersichtlicher und...mehr

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Eigenkapitalveränderungsrec... / 3 Gliederung einer Eigenkapitalveränderungsrechnung

Rz. 53 HGB Rechtsformspezifische Gliederungsempfehlungen werden auf der Basis der vermuteten Einhaltung der GoB für den Konzernabschluss in den Anhängen 1 und 2 der DRS 22 gegeben: Abb. 1: Schema des Konzerneigenkapitalspiegels (Kapitalgesellschaft) Abb. 2: Schema des Konzerneigenkapitalspiegels (Personengesellschaft) Rz. 54 IFRS Im Schrifttum wurde ein Vorschlag zur Gliederung d...mehr

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Aufbewahrungspflichten nach... / 2.6.2 Beginn des Fristenlaufs

Rz. 41 Aus Vereinfachungsgründen hat das HGB einen individuellen Beginn des Fristenlaufs vermieden und knüpft daran an, dass das auslösende Ereignis (z. B. die Entstehung des Belegs) in einem bestimmten Kalenderjahr eintritt. Der Beginn des Fristenlaufs beginnt dann mit Ablauf des letzten Tages dieses Kalenderjahrs, also mit Ablauf des 31.12.[1] Das kann zu einer faktischen ...mehr