Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur Teilhabe in ... / 11.1 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

Leistungen zur medizinischen Rehabilitation können frühestens nach 4 Jahren – gerechnet von dem auf die Entlassung folgenden Tag an – erbracht werden, es sei denn, dass sie aus medizinischen Gründen bereits vorher dringend angezeigt sind.[1] Hinweis Wiederholungsheilbehandlung Berücksichtigt werden nicht nur Leistungen zur Rehabilitation durch den Rentenversicherungsträger, so...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.9.8 IDW Fachlicher Hinweis: Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Rechnungslegung und deren Prüfung (4. Update, Dezember 2022)

Mit dem Update werden 4 Fragen und Antworten in den Fachlichen Hinweis "Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf Rechnungslegung und Prüfung" aufgenommen. Die neuen Fragen betreffen zum einen die handelsbilanziellen Auswirkungen der gestiegenen Kosten für Wärme bei Unternehmen der Immobilienwirtschaft. Zum anderen werden 3 Themen adressiert, die für IFRS-Bilanzierer – insbesonde...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbbaurecht/Erbbauzinsen / 1.3.2 Gerichtskosten

Für die Eintragung eines Erbbaurechts wird eine volle Gebühr erhoben.[1] Wird bei der Bestellung eines Erbbaurechts als Entgelt ein Erbbauzins vereinbart, ist Geschäftswert der nach § 52 GNotKG errechnete Wert des Erbbauzinses. Ist der nach § 49 Abs. 2 GNotKG errechnete Wert des Erbbaurechts höher, so ist dieser maßgebend. Hier gilt für die Höhe der Gebühr die Tabelle A (Anl...mehr

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Erbbaurecht/Erbbauzinsen / Zusammenfassung

Begriff Das Erbbaurecht beinhaltet das veräußerliche und vererbbare Recht, auf einem (fremden) Grundstück für eine bestimme Zeit ein Bauwerk zu haben. Eigentum am Grundstück und Eigentum am Bauwerk, z. B. Wohngebäude, fallen also auseinander. Die Gegenleistung für die Bestellung des Rechts ist der Erbbauzins. Der Erbbauzins zählt beim Grundstückseigentümer regelmäßig zu den E...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.8.8 Besonderheiten der Prüfung nach § 10 EWSG (IDW PH 9.970.82) (09.2023)

Durch das Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme (Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz; kurz: EWSG) wurde die einmalige Entlastung bestimmter Letztverbraucher bzw. Kunden von Kosten für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme für den Monat Dezember 2022 festgelegt. Nach § 10 EWSG sind bestimmte Dokumente von einem Wirtschaf...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.1.4 Ausweis von Immobilien des Anlage- und Umlaufvermögens im handelsrechtlichen Jahresabschluss (IDW RS IFA 3)

Die Verlautbarung des Immobilienwirtschaftlichen Fachausschusses (IFA) enthält Grundsätze zur Abgrenzung von Immobilien des Anlagevermögens von solchen des Umlaufvermögens, zum Ausweis von sog. Bauvorbereitungskosten sowie von Kosten, die bei der Erstellung oder umfassenden Sanierung bzw. Modernisierung von baulichen Anlagen angefallen sind. Zudem beantwortet IDW RS IFA 3 Zw...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Winterbauförderung / 1 Steuerfreie Leistungen

Durch Zahlung des Wintergelds sollen weitere Anreize zur Vermeidung von Entlassungen in den Wintermonaten gesetzt werden. Diese ergänzenden Leistungen an Arbeitnehmer sind zur Förderung des Winterbaus wie folgt zu unterteilen: Zuschuss-Wintergeld, zur Überbrückung von Ausfallstunden mit Arbeitszeitguthaben. Mehraufwands-Wintergeld, zur Abgeltung der Mehraufwendungen bei einer ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbbaurecht/Erbbauzinsen / 2.2.3 Herstellung des Gebäudes

Der Erbbauberechtigte muss die Aufwendungen für die Errichtung des Gebäudes im Betriebsvermögen als Herstellungskosten aktivieren.[1] Dabei gilt für die Abschreibung gem. § 7 Abs. 4 Nr. 1 EStG die vermutete Nutzungsdauer des Gebäudes. Beträgt die tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes weniger als 33 Jahre, können anstelle der Absetzungen nach § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG die de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbbaurecht/Erbbauzinsen / 1.2.2 Anpassung des Erbbauzinses bei Wohnbauten

Die Anpassung des Erbbauzinses für im Erbbaurecht errichtete Bauwerke zu Wohnzwecken ist nur unter engen Voraussetzungen möglich[1]: Dient das aufgrund eines Erbbaurechts errichtete Bauwerk Wohnzwecken, darf eine vereinbarte Erhöhung des Erbbauzinses nur verlangt werden, soweit eine solche Erhöhung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls nicht unbillig ist. Laut ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbbaurecht/Erbbauzinsen / 2.2.4 Erwerbskosten für Erbbaurecht oder belastete Grundstücke

Einmalige Aufwendungen für den Erwerb eines Erbbaurechts an einem unbebauten Grundstück (Grunderwerbsteuer, Maklerprovision, Notar- und Gerichtsgebühren) sind – im Unterschied zu den Erbbauzinszahlungen – Anschaffungsnebenkosten des Wirtschaftsguts "Erbbaurecht".[1] Sie werden über die Laufzeit des Erbbaurechts abgeschrieben. Der Erwerb eines bestehenden Erbbaurechts führt zu...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur Teilhabe in ... / 12 Kostenbeteiligung

Versicherte, die mindestens 18 Jahre alt sind, müssen sich an den Aufwendungen für stationäre Leistungen zur medizinischen Rehabilitation mit 10 EUR pro Tag beteiligen.[1] Die Zuzahlung ist auf 42 Tage je Kalenderjahr begrenzt. Zuzahlungen für frühere Rehabilitationsleistungen im selben Kalenderjahr durch die Krankenkasse oder den Rentenversicherungsträger werden angerechnet...mehr

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Vermietungsunternehmen / 2.3.2 Steuersatz

Grundsätzlich ist bei der steuerpflichtigen Vermietung der Regelsteuersatz nach § 12 Abs. 1 UStG anzusetzen (derzeit 19 %, in der Zeit vom 1.7. – 31.12.2020 16 %). Da Vermietung regelmäßig in monatlichen Teilleistungen ausgeführt wird, unterlagen die Mieteinnahmen für Juli bis Dezember 2020 (unabhängig vom Zahlungseingang) dem abgesenkten Regelsteuersatz von 16 %. Eine Besond...mehr

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GmbH: Gesellschafterversamm... / 4 Durchführung einer Gesellschafterversammlung

Der Ablauf der Gesellschafterversammlung ist gesetzlich nicht geregelt. Um den ordnungsgemäßen Ablauf einer Gesellschafterversammlung sicherzustellen, empfiehlt es sich jedoch, im Gesellschaftsvertrag die Grundsätze für die Durchführung einer Gesellschafterversammlung festzuschreiben. In der Regel wird ein Versammlungsleiter bestimmt, erforderlich ist das jedoch nicht. Die he...mehr

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Vermietungsunternehmen / 2.6.2 Änderung der Verhältnisse und Vorsteuerberichtigung

Die Vorsteuerabzugsberechtigung ergibt sich immer nach den geplanten Umsätzen des Unternehmers zum Zeitpunkt des Leistungsbezugs. Damit muss der Vermieter zum Zeitpunkt des Leistungsbezugs bei der Anschaffung oder der Herstellung eines Gebäudes entscheiden, für welche Ausgangsumsätze (steuerfrei oder steuerpflichtig) er dieses Gebäude verwenden will. In diesem Verhältnis hat...mehr

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Vermietungsunternehmen / 3 Private Nutzung von Unternehmensgebäuden

Ein Unternehmer kann eine sowohl für Zwecke seines Unternehmens als auch für private Zwecke genutzte Immobilie insgesamt seinem Unternehmen zuordnen ("Zuordnungswahlrecht").[1] Soweit eine vollständige Zuordnung zu seinem Unternehmen vorgenommen wurde, ist aber der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1b UStG auf den Teil des Gebäudes beschränkt, der für die unternehmerischen Zweck...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Kapitalerhöhung / 3 Arten der Kapitalerhöhung

Die in der Praxis bevorzugte Form ist die Kapitalerhöhung durch Zuführung neuer Barmittel. Daneben bzw. stattdessen kann eine Kapitalerhöhung durch Sachkapitalerhöhung oder als Mischform durch Zuführung sowohl von Barmitteln als auch von Sacheinlagen erfolgen. Für alle der hier genannten Formen der Kapitalerhöhung gilt, dass die Mittelzuführung entweder durch die Altgesellsc...mehr

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Jansen, SGG § 191 Vergütung... / 2.2.2 Erstattungsfähige Kosten

Rz. 8 Ein Beteiligter erhält wie ein Zeuge bare Auslagen und den Zeitverlust vergütet. Die Vorschriften des JVEG über die Entschädigung von Zeugen sind entsprechend anwendbar. Rz. 9 Die Kosten eines Bevollmächtigten können grundsätzlich nur in der Höhe erstattet werden, wie sie beim Beteiligten entstanden wären (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 5.2.1993, L 5 [1] S [V] 2/92). ...mehr

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.3.2 Kosten des Vorverfahrens

Rz. 18 Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen eines Vorverfahrens sind nach § 193 erstattungsfähig, soweit das Vorverfahren zwingende Klagevoraussetzung (§ 78) ist (BSG, Urteil v. 19.10.2016, B 14 AS 50/15 R m. w. N.). Die Kostengrundentscheidung nach § 63 Abs. 1 SGB X im angefochtenen Widerspruchsbescheid erledigt sich ...mehr

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.3 Erstattungsfähige Kosten, § 193 Abs. 2, 4

Rz. 16 Kosten sind die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Beteiligten. Erstattungsfähig sind die außergerichtlichen Kosten eines Beteiligten, der zu den in § 183 genannten Personen gehört. Die Aufwendungen von Gebührenpflichtigen i. S. v. § 184 sind von der Erstattung ausgeschlossen (§ 193 Abs. 4: vgl. Rz. 19). Ebens...mehr

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.4.4 Kosten eines Verbandsvertreters (§ 73 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 bis 9)

Rz. 36 Die Kosten eines Verbandsvertreters (§ 73 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 bis 9) unterfallen nicht der Vorschrift des § 193 Abs. 3. Erstattungsfähig sind nach § 193 Abs. 2 bare Auslagen eines Verbandsvertreters, die der Beteiligte dem Verband nach der Satzung zu ersetzen hat (BSG, Urteil v. 30.1.1991, 9a/9 RVs 10/89). Eine Pauschalierung der Auslagen durch die Satzung wird als zu...mehr

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.4.6 Kosten sonstiger Bevollmächtigter und Beistände (§ 73 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1, 2, Abs. 7)

Rz. 38 Die Kosten sonstiger Bevollmächtigter und Beistände sind nur dann erstattungsfähig, wenn ihre Beauftragung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung als notwendig anzusehen ist. Die notwendigen Auslagen eines sonstigen Bevollmächtigten sind erstattungsfähig. Die Erstattungsfähigkeit von Gebühren oder sonstigen Vergütungen ist umstritten (bejahend mit Einschränkungen: M...mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.3.9 Kosten des Beigeladenen, § 197a Abs. 2 SGG; §§ 162 Abs. 3, 154 Abs. 3 VwGO

Rz. 93 § 197a Abs. 2 bestimmt abschließend, in welchen Fällen einem Beigeladenen Kosten des Verfahrens auferlegt werden können. Die Regelung differenziert zwischen Beigeladenen, die der Vorschrift des § 183 unterfallen, und denen, die von § 183 nicht erfasst werden. § 197a Abs. 2 SGG stellt eine Sonderregelung zu § 154 Abs. 3 VwGO dar. Rz. 94 Nach § 197a Abs. 2 Satz 1 kann ei...mehr

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.4 Notwendige Kosten, § 193 Abs. 2, 3

Rz. 21 Zu den außergerichtlichen Kosten eines Beteiligten zählen die durch Einleitung und Führung eines Rechtsstreits ausgelösten Kosten und solche Kosten, die durch rechtmäßige Maßnahmen zur Vorbereitung eines konkret bevorstehenden Verfahrens ausgelöst werden (BGH, Beschluss v. 7.5.2014, XII ZB 630/12, MDR 2014, 867). Die außergerichtlichen Kosten müssen tatsächlich entsta...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.3.1 Kosten des Gerichtsverfahrens

Rz. 17 Die außergerichtlichen Kosten müssen sich auf den erledigten Rechtsstreit beziehen. Hierzu gehören Aufwendungen, die für ein Prozesskostenhilfeverfahren, ein Beweissicherungsverfahren, ein Verfahren der Zuständigkeitsbestimmung, ein Verfahren vor dem Güterichter sowie für Verfahren der Urteilsergänzung oder- berichtigung entstanden sind. Die Kosten eines selbstständig...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.4.5 Kosten eines besonderen Vertreters (§ 72)

Rz. 37 Die Kosten eines besonderen Vertreters sind außergerichtliche Kosten des Beteiligten und nach § 193 Abs. 2 in notwendiger Höhe erstattungsfähig (BSG, Beschluss v. 8.9.1982, 5b BJ 170/02). Rechtsanwälte und Rechtsbeistände, die als besondere Vertreter bestellt sind, können die Gebühren und Auslagen nach dem RVG (§ 1 Abs. 1 Satz 2 RVG) verlangen. Auf den Vergütungsanspr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 333 Überprü... / 2.4 Kosten (Abs. 4)

Rz. 6 Die Kosten der Überprüfung durch das BSI trägt die gematik, sofern das BSI aufgrund von Anhaltspunkten tätig geworden ist, die berechtigte Zweifel an der Sicherheit der Telematikinfrastruktur begründeten (bis 8.6.2021), oder der Betreiber von zugelassenen Diensten und bestätigten Anwendungen, sofern das BSI aufgrund von Anhaltspunkten tätig geworden ist, die berechtigte ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.4.3 Kosten anderer Bevollmächtigter (§ 73 Abs. 2 Satz 1, Satz 2 Nr. 3, 4)

Rz. 35 Die gesetzlichen Gebühren und notwendigen Auslagen eines Rechtsbeistandes (Art. 1 § 1 RBerG) und eines Kammerrechtsbeistandes (§§ 1 Abs. 2, 3 Abs. 1 Nr. RDGEG) sind nach § 193 Abs. 3 stets erstattungsfähig. Nach Art. IX des KostenÄndG gelten für die Vergütung von Rechtsbeiständen die Vorschriften des RVG sinngemäß. Tritt ein Rechtsbeistand oder Kammerrechtsbeistand in...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.3.3 Kosten eines Beteiligten i. S. v. § 184 (§ 193 Abs. 4)

Rz. 19 Nach § 193 Abs. 4 sind Aufwendungen der in § 184 genannten Gebührenpflichtigen nicht erstattungsfähig, unabhängig vom Rechtscharakter des streitigen Anspruchs (BSG, Urteil v. 14.12.2000, B 3 P 1/00 R). § 184 Abs. 1 bestimmt, dass Kläger und Beklagte, die nicht zu den in § 183 genannten privilegierten Personen gehören, für jede Streitsache eine Gebühr zu entrichten hab...mehr

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Jansen, SGG § 192 Verschuld... / 2.5 Kosten

Rz. 11 Einem Beteiligten können durch sein Verhalten entstandene Kosten des Staates und der übrigen Beteiligten auferlegt werden. Das Verhalten des Beteiligten muss ursächlich für Entstehung weiterer Kosten sein. Der Kostenbegriff ist nicht identisch mit dem des § 1 GKG. Kostengläubiger kann der Staat und ein anderer Beteiligter sein. § 192 ist eine Sonderregelung zu § 193 A...mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.2.5 Auslagen, § 17 GKG

Rz. 59 Auslagen, die von einem Beteiligten veranlasst worden sind, werden nach Teil 9 des KV GKG, berechnet. Maßgeblich sind Nr. 9000 bis 9018 KV GKG. Soweit diese Vorschriften keinen Auslagenersatz vorsehen, entsteht keine Kostenpflicht. Auslagen, die durch eine für begründet befundene Beschwerde entstanden sind, werden in einem gebührenfreien Beschwerdeverfahren nicht erho...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.4 Tragung der Ausgaben durch den Bund (§ 12 Abs. 3)

Rz. 17 Der Bundesgesetzgeber hat mit Erlass des BEEG geregelt, dass der Bund die durch das Gesetz entstehenden Kosten für Elterngeld trägt (§ 12 Abs. 3). Damit liegt ein Fall der Auftragsverwaltung vor (Art. 104a Abs. 3 Satz 2 GG). Vom Bund sind die Kosten zu tragen, die sich unmittelbar durch die Erfüllung der Aufgaben nach dem BEEG im Auftrag des Bundes ergeben (sog. Zweck...mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.6 Auslagen eines Rechtsanwalts

Rz. 83 Zu den erstattungsfähigen notwendigen Auslagen nach Nr. 7000 ff. VV RVG zählen: Dokumentenpauschale nach Nr. 7000 VV RVG Schreibauslagen und Fotokopiekosten, die zur üblichen ordentlichen Geschäftstätigkeit des Rechtsanwalts gehören, fallen unter die allgemeinen Geschäftskosten und sind als solche nach der Vorbem. Abs. 1 Satz 1 zu Teil 7 VV RVG bereits mit den Gebühren ...mehr

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Jansen, SGG § 191 Vergütung von baren Auslagen und Zeitverlust

1 Allgemeines Rz. 1 § 191 regelt die Auslagenvergütung eines Beteiligten wie bei einem Zeugen durch die Staatkasse (§ 191 SGG i. V. m. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 JVEG), betrifft also das Verhältnis zwischen der Gerichtskasse und den Beteiligten. Die Vorschrift findet in den nach § 183 gerichtskostenfreien Verfahren Anwendung. Ein Beteiligter trägt grundsätzlich seine außergerich...mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.2.6 Aufwendungen eines Beigeladenen, § 197a Abs. 2 Satz 3, § 191

Rz. 60 Die von der Staatskasse zu erstattenden Aufwendungen eines Beigeladenen nach § 197a Abs. 2 Satz 3, § 191 gehören nicht zu den Gerichtskosten (§ 197a Abs. 3 Satz 3); sie sind ausschließlich von der Staatskasse zu tragen (BT-Drs. 14/5943 S. 29).mehr

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Jansen, SGG § 191 Vergütung... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Nach § 191 erstattet die Staatskasse die außergerichtlichen Kosten eines Beteiligten. Kosten, die ein Beteiligter nach dieser Vorschrift erstattet verlangen kann, stellen keine notwendigen Kosten i. S. v. § 193 Abs. 2 dar und können damit nicht gegen den Prozessgegner geltend gemacht werden. 2.1 Anspruchsberechtigte Rz. 3 Ein Anspruch auf Kostenerstattung nach § 191 kann...mehr

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Jansen, SGG § 191 Vergütung... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 191 regelt die Auslagenvergütung eines Beteiligten wie bei einem Zeugen durch die Staatkasse (§ 191 SGG i. V. m. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 JVEG), betrifft also das Verhältnis zwischen der Gerichtskasse und den Beteiligten. Die Vorschrift findet in den nach § 183 gerichtskostenfreien Verfahren Anwendung. Ein Beteiligter trägt grundsätzlich seine außergerichtlichen Koste...mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.3.1 Allgemeines

Rz. 71 § 197a Abs. 1 Satz 1 HS 3 ordnet an, dass im Verhältnis der Beteiligten untereinander die Vorschriften der §§ 154 bis 162 VwGO Anwendung finden, soweit nicht in § 197a Sonderregelungen enthalten sind. Die genannten Vorschriften der VwGO betreffen die Kosten(grund)entscheidung, nicht das Verfahren der Kostenfestsetzung (§ 197). Die Kostentragungspflicht eines Beigelade...mehr

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Jansen, SGG § 183 Kostenfre... / 2.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 3 § 183 betrifft das Verhältnis zwischen den Beteiligten und dem Staat als Träger der Gerichtshaltungskosten, das für andere Gerichtsverfahren im GKG geregelt ist. Die Vorschrift ordnet die Kostenfreiheit des Verfahrens für die in § 183 genannten Personen an. Der Grundsatz der Kostenfreiheit betrifft nur die Gerichtskosten, nicht die Kosten des Verwaltungs- und Widerspru...mehr

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.4.1 Beteiligtenkosten

Rz. 22 Beteiligtenkosten sind Aufwendungen, die einem Beteiligten in eigener Person entstanden sind. Unter die persönlichen Aufwendungen eines Beteiligten fallen u. a. die Reisekosten, Verdienstausfall, Aufwendungen für Porto und sonstige Vorbereitungskosten. Rz. 23 Reisekosten zum Zwecke der Terminswahrnehmung sind erstattungsfähig. Als Ausfluss des Rechts auf rechtliches Ge...mehr

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Jansen, SGG § 191 Vergütung... / 2.1 Anspruchsberechtigte

Rz. 3 Ein Anspruch auf Kostenerstattung nach § 191 kann nur ein Beteiligter (§ 69) geltend machen, der eine natürliche Person ist. Juristische Personen, gesetzliche Vertreter einer juristischen Person sowie besondere Vertreter (§ 72) sind nicht anspruchsberechtigt. Der Prozessbevollmächtigte eines Beteiligten hat keinen Anspruch auf Vergütung seiner Auslagen nach § 191 (LSG N...mehr

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Jansen, SGG § 191 Vergütung... / 2.3 Verfahren

Rz. 12 Auf das Verfahren zur Festsetzung der Entschädigung nach § 191 sind die Vorschriften des JVEG entsprechend anwendbar. Bei dem Anfall von erstattungsfähigen Kosten nach dem JVEG setzt der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle die Höhe der zu vergütenden Kosten sowie die Gewährung eines Vorschusses nach § 3 JVEG durch einen Verwaltungsakt fest. Der Verwaltungsakt stellt kein...mehr

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Jansen, SGG § 191 Vergütung... / 3 Literatur

Rz. 16 Krön, Zum Auslagenersatz des Vertreters im Sinne des § 141 Abs. 3 ZPO i. V. m. § 202 SGG nach § 191 1 HS SGG analog, SozVers 1994, 309. Schneider, Änderungen bei der Zahlung von Vergütungen und Entschädigungen durch die Einführung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG), JurBüro 2004, 360.mehr

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Jansen, SGG § 191 Vergütung... / 2.2 Vergütungsanspruch

2.2.1 Entstehung und Fälligkeit Rz. 4 Voraussetzung für den Vergütungsanspruch ist, dass der Beteiligte zum Termin erschienen ist und (LSG Bayern, Beschluss v. 10.3.2016, L 15 RF 3/16) das persönliche Erscheinen des Beteiligten angeordnet ist oder das Gericht das Erscheinen nachträglich für geboten erachtet. Rz. 5 Das persönliche Erscheinen eines Beteiligten zum Termin muss na...mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.3.8 Umfang der Kostenpflicht, § 162 VwGO

Rz. 92 § 162 VwGO betrifft das Kostenfestsetzungsverfahren. Die Bestimmung regelt, welche Kosten der Beteiligten erstattungsfähig sind, also welche Kosten von dem Kostenschuldner nach Maßgabe der Kostengrundentscheidung zu erstatten sind. Erstattungsfähige Kosten sind die Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) und die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung und -verteidigun...mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.7 Festsetzung der Vergütung eines beigeordneten Rechtsanwalts

Rz. 84 Durch die Beiordnung im Wege der Prozesskostenhilfe (§ 121 ZPO) wird ein öffentlich-rechtliches Schuldverhältnis zwischen dem Rechtsanwalt und der Staatskasse (Justizfiskus) begründet, aufgrund dessen der beigeordnete Rechtsanwalt einen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse erhält (§ 45 RVG). Außer Rechtsanwälten können ab dem 1.1.2014 auch Steuerberater, Steuerbev...mehr

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.4.2.1 Allgemeines

Rz. 29 Nach § 193 Abs. 3 sind die gesetzlichen Gebühren und notwendigen Auslagen eines Rechtsanwalts stets erstattungsfähig. Im Gegensatz zum Auftreten in einem Widerspruchsverfahren (§ 63 Abs. 2 SGB X) wird die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im gerichtlichen Verfahren unwiderleglich vermutet. Die Vorschrift stellt klar, dass die Notwendigkeit der Hinzuzi...mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.2.7 Verfahren, §§ 19, 66 GKG

Rz. 61 Die Erhebung der Gerichtskosten erfolgt nach dem GKG und KostVfg. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle der Instanz, in dem das Verfahren anhängig war (§ 19 Abs. 1 GKG), stellt die Gerichtskostenrechnung auf. Die Gerichtskostenrechnung hat als Kostenansatz die Berechnung der Gerichtskosten und Justizverwaltungskosten sowie die Feststellung der Kostenschuldner zum Gegen...mehr

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Jansen, SGG § 191 Vergütung... / 2.2.1 Entstehung und Fälligkeit

Rz. 4 Voraussetzung für den Vergütungsanspruch ist, dass der Beteiligte zum Termin erschienen ist und (LSG Bayern, Beschluss v. 10.3.2016, L 15 RF 3/16) das persönliche Erscheinen des Beteiligten angeordnet ist oder das Gericht das Erscheinen nachträglich für geboten erachtet. Rz. 5 Das persönliche Erscheinen eines Beteiligten zum Termin muss nach § 106 Abs. 3 Nr. 7 oder § 11...mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.2 Verfahren

Rz. 4 Das Kostenfestsetzungsverfahren ist ein Annexverfahren zum Hauptsacheverfahren. Der Urkundsbeamte des Gerichts des ersten Rechtszugs ist für die Festsetzung der Höhe der nach §§ 102 Abs. 3 Satz 1, 192, 193, 195 oder 197a erstattungsfähigen Kosten eines Verfahrensbeteiligten zuständig, unabhängig davon, welche Instanz die Kostengrundentscheidung getroffen hat (vgl. hierz...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.2.2.2 Befreiung von der Kostenpflicht, § 2 GKG, § 197a Abs. 3 SGG

Rz. 19 § 2 GKG regelt, in welchen Verfahren (sachliche Kostenfreiheit) bzw. für welche Personen (persönliche Kostenfreiheit) Kostenfreiheit besteht. Die von § 197a Abs. 1 und 2 erfassten Beteiligten sind von der Zahlung von Kosten (Gebühren und Auslagen) befreit (§ 2 Abs. 1 und Abs. 3 GKG). Die Kosten entstehen zwar, werden aber vom Staat nicht erhoben (§ 2 Abs. 5 Satz 1 GKG...mehr