Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Beseitigungskosten.

Rn 18 Macht der Berechtigte (Rn 3) von seinem Selbsthilferecht Gebrauch, kann er die dafür entstandenen Kosten von dem Besitzer des Nachbargrundstücks (Rn 10) nach § 812 I 1 erstattet verlangen (BGH NJW 04, 603 [BGH 28.11.2003 - V ZR 99/03]). Streng genommen ist das allerdings kein Ersatz der Kosten, die dem Betroffenen durch die Ausübung seines Selbsthilferechts entstanden ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Abweichende Bestimmung.

Rn 6 II schließt nur die einseitige Bestimmung durch den Schuldner aus. Die Vorschrift enthält aber dispositives Recht. Die Parteien können ein Bestimmungsrecht einer Partei auch hinsichtlich der Zinsen und Kosten oder einen von § 367 abweichenden Verrechnungsmodus durch Vereinbarung vorsehen (BGHZ 91, 55). Das kann auch stillschweigend geschehen. Die Vereinbarung eines unsp...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Kosten eines ohne Erfolg eingelegten Rechtsmittels fallen der Partei zur Last, die es eingelegt hat. (2) Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens sind der obsiegenden Partei ganz oder teilweise aufzuerlegen, wenn sie auf Grund eines neuen Vorbringens obsiegt, das sie in einem früheren Rechtszug geltend zu machen imstande war.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Streitverkündungskosten.

Rn 57 Die Kosten einer Streitverkündung sind nicht erstattungsfähig (KG JurBüro 06, 34 = MDR 06, 236; München MDR 89, 548 = JurBüro 89, 1121).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anwendungsbereich und Voraussetzungen.

Rn 1 Während § 366 das Verhältnis mehrerer Hauptforderungen untereinander bestimmt, regelt § 367 das Verhältnis von Hauptforderung, Zinsen und Kosten im Falle der nicht zureichenden Tilgung. Ansprüche auf Nutzungsherausgabe sind demgegenüber eigene Hauptforderungen, so dass § 366, nicht § 367 anzuwenden ist (Karlsr NJW-RR 17, 1445 [OLG Karlsruhe 24.07.2017 - 12 U 75/17]; tei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 35 Das Verfahren ist gebührenfrei. Lediglich Auslagen können erhoben werden. Im Beschwerdeverfahren wird nach Nr 2121 KV eine Festgebühr iHv 33 EUR erhoben, wenn die Beschwerde verworfen oder zurückgewiesen wird. Wird die Beschwerde nur tw verworfen oder zurückgewiesen, kann das Gericht die Gebühr nach billigem Ermessen auf die Hälfte ermäßigen oder bestimmen, dass eine Ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kostenerstattung.

Rn 41 Nach § 127 IV findet eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens nicht statt (BGH MDR 2010, 767). Damit erstreckt sich der Grundsatz, dass im PKH-Prüfungsverfahren eine Kostenerstattung ausgeschlossen ist, auch auf das Beschwerdeverfahren. Auch eine Erstattung der dem Beschwerdegegner entstandenen Kosten nach Maßgabe der im Hauptsacheverfahre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Das Maß des zu gewährenden Unterhalts bestimmt sich nach der Lebensstellung des Bedürftigen (angemessener Unterhalt). (2) Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf einschließlich der Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf, bei einer der Erziehung bedürftigen Person auch die Kosten der Erziehung.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Strafanzeige.

Rn 56 Die Kosten einer Strafanzeige sind grds nicht erstattungsfähig. Sie können allerdings als materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch mit geltend gemacht werden, wenn die Strafanzeige notwendig war. So können die Kosten einer Strafanzeige beim Verkehrsunfallprozess als materiell-rechtliche Schadensposition erstattungsfähig sein, wenn die Strafanzeige nach Verkehrsu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 217 BGB – Verjährung von Nebenleistungen.

Gesetzestext Mit dem Hauptanspruch verjährt der Anspruch auf die von ihm abhängenden Nebenleistungen, auch wenn die für diesen Anspruch geltende besondere Verjährung noch nicht eingetreten ist. Rn 1 Ansprüche auf Nebenleistungen verjähren grds unabhängig vom Hauptanspruch (BGH 7.11.14 – V ZR 309/12 Rz 10). Beginn, Dauer, etwaige Hemmungs- und Unterbrechungstatbestände und au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Anfechtung.

Rn 8 Der Kfb wirft zwar nur ein Endergebnis nach Verrechnung aus, enthält aber zwei Entscheidungen über die jeweiligen Anträge der Parteien. Daher kann jede Partei bei entsprechender Beschwer den Beschl mit Erinnerung bzw Beschwerde anfechten. Die Beschwer errechnet sich nach der Quote der Erstattungspflicht der Gegenseite hinsichtlich der ganz oder tw abgesetzten Gebühr bzw...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Entgelt für bestimmte Zahlungsmittel, IV.

Rn 8 Mit IV Nr 1 wird klargestellt, dass Unternehmer in Verträgen mit Verbrauchern zumindest eine gängige und zumutbare unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit vorsehen müssen (dazu Omlor NJW 14, 1703; für den online-Verkauf von Flugscheinen BGH ZIP 21, 2071); zur AGB-Kontrolle entsprechender Klauseln s bereits BGHZ 185, 359). Unzumutbar ist insb eine unentgeltliche Sofortüberwei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Wird von dem verklagten Schuldner einem Dritten, der die geltend gemachte Forderung für sich in Anspruch nimmt, der Streit verkündet und tritt der Dritte in den Streit ein, so ist der Beklagte, wenn er den Betrag der Forderung zugunsten der streitenden Gläubiger unter Verzicht auf das Recht zur Rücknahme hinterlegt, auf seinen Antrag aus dem Rechtsstreit unter Verurteilung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Ausländischer Verkehrsanwalt.

Rn 17 Die Kosten eines ausländischen Verkehrsanwalts sind in Höhe der Kosten eines deutschen Verkehrsanwalts grds erstattungsfähig (BGH AGS 06, 203 = FamRZ 05, 1670 = AnwBl 05, 723 = BGHReport 05, 1426 = NJW-RR 05, 1732; NJW 05, 1373 = AGS 05, 268 = JurBüro 05, 427). Ausnahmen sind möglich, etwa bei einer Gebührenklage (KG MDR 09, 1312 = RVGreport 09, 476). Strittig ist, ob ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Kostenvorschuss.

Rn 13 Der Anspruch auf Familienunterhalt umfasst nach § 1360 IV auch den Anspruch auf einen Kostenvorschuss. Ist ein Ehegatte nicht in der Lage, die Kosten eines Verfahrens zu tragen, das eine persönliche Angelegenheit betrifft, so ist der andere verpflichtet, ihm diese Kosten vorzuschießen, soweit dies der Billigkeit entspricht (§ 1360a IV 1). Das Gleiche gilt für die Koste...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren.

Rn 6 Es ist kein förmlicher Antrag erforderlich (Köln NJW-RR 86, 1124, 1125 [OLG Köln 04.06.1986 - 2 W 77/86]). Die Einsicht wird dem Berechtigten im Gericht, idR in der Geschäftsstelle (BGH NJW 61, 559 [BGH 12.12.1960 - III ZR 191/59]), zu deren Geschäftszeiten gewährt. Der Vorsitzende kann den Zeitraum nach pflichtgemäßem Ermessen näher bestimmen. Erkennt der Berechtigte, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Attest.

Rn 15 Die Kosten eines Attests können ggf erstattungsfähig sein, wenn sie zum Nachweis entscheidungserheblicher Tatsachen dienen, etwa in Verfahren der elterlichen Sorge oder des Umgangsrechts.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Sofortige Beschwerde.

Rn 8 Der stattgebende Beschl ist gem Abs 2 S 2 auch dann nicht anfechtbar, wenn erst das Beschwerdegericht dem erstinstanzlich ganz oder tw zurückgewiesenen Antrag stattgibt (BGH BauR 12, 133). Dies gilt auch für den Beschl, mit dem von dem Sachverständigen eine schriftliche Ergänzung gefordert wird, und für den Beschl der nachträglichen Erweiterung der Beweisfragen (Frankf ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gerichtskosten.

Rn 31 Gem § 6 I GKG entsteht fällig mit Einreichung des Antrags im zivilgerichtliche Verfahren nach KV 1610, im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nach KV 5300, im finanzgerichtlichen Verfahren nach KV 6300 und im sozialgerichtlichen Verfahren nach KV 7300 eine 1,0 Gerichtsgebühr; im arbeitsgerichtlichen Verfahren entsteht nach KV 8400 die 0,6 Gerichtsgebühr. Kommunen können...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 23 Die Mieterhöhung ist dem Mieter in Textform zu erklären (§ 559b I 1). Entsprechend § 559b I 2 muss der Vermieter angeben, welche Modernisierungsmaßnahmen er durchgeführt hat und wie hoch die Kosten für diese Maßnahmen insgesamt waren (BTDrs 19/4672, 33). Verteilen sich diese auf mehrere Wohnungen, so muss er nachvollziehbar berechnen, wie sich die Kosten auf die einzel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Subjektive Klageänderung.

Rn 29 In diesem Fall hat der ausscheidende Kl seine eigenen außergerichtlichen Kosten und von den bis zu seinem Ausscheiden entstandenen Gerichtskosten und außergerichtlichen Kosten des Bekl die der Beteiligung des Kl entspr Quote (idR die Hälfte) zu tragen (Hamm VersR 92, 736; anders Stuttg NJW 73, 1756 § 269 III). Da es sich nur um einen Rechtszug handelt, fallen die Proze...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Abmahnung.

Rn 13 Die Kosten einer Abmahnung in Wettbewerbssachen sind außergerichtliche Kosten und daher nicht festsetzbar (BGH NJW-RR 06, 501 = JurBüro 06, 140 = AGS 06, 146; AGS 09, 51 = RVGreport 08, 467; NJW 08, 2040 = AGS 08, 366 = JurBüro 08, 426 = RVGreport 08, 272; WRP 09, 75 = RVGreport 08, 470). Sie können allenfalls als materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch neben d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Gesetzliche Veränderungen des Hauptschuldumfangs (§ 767 I 2, II).

Rn 11 Nach § 767 I 2 haftet der Bürge auch für Sekundäransprüche des Gläubigers. Hierzu gehören Schadensersatzansprüche nach §§ 280 ff sowie Ansprüche wegen Verzugs nach §§ 286 f. Überdies haftet er nach § 767 II für die Kosten der Kündigung und die Kosten der Rechtsverfolgung (RGZ 56, 256, 257; Schlesw WM 07, 1972; Staud/Stürner § 767 Rz 33), nicht aber für die Kosten eines...mehr

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ZErb 06/2023, Zur Dispositi... / 1 Gründe

I. Der Wert der vom Kläger und Berufungskläger begehrten Aufhebung des angefochtenen Teil-Urteils zu den Nr. 2 und 3 des Tenors war angesichts des Werts des dort tenorierten Wertermittlungsanspruchs, der die Kosten der Einholung eines Sachverständigengutachtens umfasst, auf 5.000 EUR zu schätzen; gegenüber diesem und dem (nicht angegriffenen) Auskunftsanspruch hatte der Antra...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Wird der Rechtsstreit nicht nach § 526 dem Einzelrichter übertragen, kann das Berufungsgericht die Sache einem seiner Mitglieder als Einzelrichter zur Vorbereitung der Entscheidung zuweisen. 2In der Kammer für Handelssachen ist Einzelrichter der Vorsitzende; außerhalb der mündlichen Verhandlung bedarf es einer Zuweisung nicht. (2) 1Der Einzelrichter hat die Sache so wei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsatz.

Rn 2 § 17b II GVG regelt die von den übrigen Verfahrenskosten abspaltbaren Mehrkosten des Verweisungsverfahrens. Insoweit gilt indes nach S 1 zunächst der Grundsatz der einheitlichen Entscheidung über die Kosten (Kosteneinheit), der hier für über die Grenzen der Gerichtsbarkeiten hinaus anwendbar erklärt wird. Die durch eine – auch im Beschwerdeverfahren aufgehobene (VGH Mün...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Darlegungs- und Beweislast.

Rn 149 Der Mieter trägt die Darlegungs- und Beweislast für eine Verletzung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit (BGH NJW-RR 23, 373 Rz 41; NZM 22, 949 [BGH 05.10.2022 - VIII ZR 117/21] Rz 36; NJW 18, 1599 [BGH 07.02.2018 - VIII ZR 189/17] Rz 11; § 535 Rn 54) – mit Ausn des Verschuldens, wo sich nach § 280 I 2 der Vermieter entlasten muss; idR trifft den Vermieter keine sek...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsmittel im Verweisungsstreit.

Rn 3 Da das Gericht, an das die Sache in einem insoweit unselbstständigen Zwischenverfahren verwiesen wurde, mit der Endentscheidung über die Kosten des Rechtsstreits insgesamt entscheidet, erfolgt im Verweisungsbeschluss selbst weder eine Kostenentscheidung noch eine Festsetzung des Streitwerts (zB FG Bln/Bbg EFG 10, 1625). Die Vorschrift erfasst allerdings nicht die nach §...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Selbständige Abrechnung.

Rn 80 Der vermietende WEigtümer muss somit selbständig abrechnen oder, etwa durch den Verwalter als SonderE-Verw, abrechnen lassen. Dazu muss er in die entspr Belege beim Verw Einsicht nehmen und anhand der in der WE-Anlage geltenden Umlageschlüssel auf sich selbst umlegen (s.a. Rn 110). Anschließend muss er anhand der vereinbarten oder nach den nach § 556a III 1 geltenden U...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VIII. Mehraufwendungen wegen Krankheit oder Alters.

Rn 56 Konkret dargelegter krankheitsbedingter Mehraufwand ist beim Pflichtigen und Bedürftigen, soweit dieser eigene Einkünfte hat, abzugsfähig (BGH FamRZ 09, 307). Bei entsprechenden Anhaltspunkten ist eine Schätzung nach § 287 ZPO möglich (BGH FamRZ 82, 898). Beim einkommenslosen Bedürftigen ist der Mehrbedarf unselbstständiger Bestandteil seines Unterhalts. Zu den Mehrauf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 9 Das Verfahren ist gebührenfrei. Lediglich Auslagen können erhoben werden. Im Beschwerdeverfahren wird nach Nr 2121 KV eine Festgebühr iHv 33 EUR erhoben, wenn die Beschwerde verworfen oder zurückgewiesen wird. Wird die Beschwerde nur tw verworfen oder zurückgewiesen, kann das Gericht die Gebühr nach billigem Ermessen auf die Hälfte ermäßigen oder bestimmen, dass eine Geb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Nutzlose Pfändung (Abs 2).

Rn 8 Das Verbot der nutz- oder zwecklosen Pfändung dient sowohl dem Schutz des Schuldners, nämlich gegen Verschleuderung seines Vermögens, als auch dem Schutz des Gläubigers vor unnötigen zusätzlichen Kosten. Das Verbot gilt bei Erst- und Anschlusspfändung (§ 826). Bei der Anschlusspfändung ist zu berücksichtigen, dass sie sich bei Wegfall der vorrangigen Pfändung in eine Er...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 19 Erfasst sind die Kosten, die auf einer baulichen Veränderung beruhen. Erfasst sind damit nicht nur die Baukosten. Gemeint sind auch sämtliche Folgekosten, insb des Gebrauchs und der Erhaltung (BRDrs 168/20, 75).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Kostenentscheidung.

Rn 20 Das Teilurteil verzichtet wegen des Grundsatzes der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung grds auf einen eigenen Kostenausspruch (zB ›Der Ausspruch über die Kosten bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten‹). Eine Teilkostenentscheidung ist zulässig zugunsten eines mit dem Teilurteil ausscheidenden Streitgenossen wegen dessen außergerichtlichen Kosten (Köln MDR 76, 4...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gerichtskosten.

Rn 25 Das PKH-Verfahren ist bis zur Rechtshängigkeit der Klage gerichtsgebührenfrei. Der Vergleich im PKH-Prüfungsverfahren ist ebenfalls gerichtsgebührenfrei. Die im Verfahren entstehenden Auslagen durch die Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen sind zunächst von der Staatskasse zu tragen. Der Antragsteller haftet gem § 22 GKG (Celle NJW 66, 114). Im PKH-Prüfungsverfah...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / f) Nr 6.

Rn 19 Der Einzelrichter entscheidet über Kosten, Gebühren und Auslagen, soweit sie in dem durch ihn beendeten Berufungsverfahren entstanden sind (Anders/Gehle/Göertz ZPO Rz 9). Hierunter fallen Kostenentscheidungen, die nicht vom Kollegium im Endurteil getroffen werden, zB nach §§ 269 IV, 516 III 2, 379. Erfasst werden auch die öffentliche Zustellung eines Kostenfestsetzungs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zeitversäumnis.

Rn 67 Die Kosten der Zeitversäumnis der Partei für die Vorbereitung und Bearbeitung des Rechtsstreits sind nicht erstattungsfähig. Die Kosten für Zeitversäumnis sind nur iRe Reise oder für die Teilnahme an Terminen erstattungsfähig (Abs 1 S 2).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Befreiung.

Rn 3 Ein Vorschuss kann von einer Partei nicht verlangt werden, die ohnehin von der Verpflichtung, Kosten zu tragen, befreit ist (zB der Fiskus gem § 2 I GKG). Ist einer Partei Prozesskostenhilfe gewährt worden, ist sie gem § 122 I Nr 1 von der Tragung der Gerichtskosten befreit; hierzu gehören gem Ziff 9005 KV auch die Auslagen für Zeugen und SV (§ 122 Rn 7; Zö/Schultzky § ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Erhaltungsmaßnahmen (§§ 559b I 2, 559 II).

Rn 8 Gab es im Zuge der Modernisierungsmaßnahmen Kosten für eine Erhaltungsmaßnahme (§ 559 Rn 11 ff), ist zu berechnen, welche Kosten für die Erhaltungsmaßnahme erforderlich gewesen sind (wären). Aus der Mieterhöhungserklärung muss hervorgehen, in welchem Umfang durch die durchgeführten Arbeiten Instandsetzungskosten erspart wurden. Dazu bedarf es keiner umfassenden Vergleic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Z

Zahlung eines Geldbetrags 757 ZPO 3 Zahlungsbefehl europäischer 1093 ZPO 1 Zahlungsfiktion 815 ZPO 5; 817 ZPO 15 Zahnarzthaftung selbstständiges Beweisverfahren 485 ZPO 8 Zeitablauf kein Einfluss auf Beweislastverteilung 286 ZPO 70 Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung 6 MediationsG 4 Zession 50 ZPO 34 Zessionar 727 ZPO 7 Zeuge Abgrenzung 373 ZPO 7 Abgrenzung zur Partei 373 ZPO...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Wird die Aufhebung der Ehe ausgesprochen, sind die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufzuheben. Erscheint dies im Hinblick darauf, dass bei der Eheschließung ein Ehegatte allein die Aufhebbarkeit der Ehe gekannt hat oder ein Ehegatte durch arglistige Täuschung oder widerrechtliche Drohung seitens des anderen Ehegatten oder mit dessen Wissen zur Eingehung der Ehe best...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Beendigung des Rechtsstreits ohne Kostenentscheidung.

Rn 5 Wenn der Rechtsstreit ohne Entscheidung über die Kostentragung beendet wird, dann zahlt der Kl die Kosten als Antragsteller gem §§ 20, 17, 18 GKG. Auch wenn der Beklagte in einem Vergleich die Kosten ganz oder tw übernommen hat, kann die Staatskasse den Kl in vollem Umfang in Anspruch nehmen. Der Kl hat dann wieder die Möglichkeit, die Kosten gegen den hilfsbedürftigen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Teilwiderspruch.

Rn 6 Der Widerspruch ist auch nur gegen einen Teil des MB zulässig (§ 694 I 1). § 703a II Nr 5 bestätigt, dass er darauf beschränkt werden kann, ›dem Beklagten die Ausführung seiner Rechte vorzubehalten‹. Der Widerspruch kann ferner auf die Kosten beschränkt werden, zB um geltend zu machen, dass bezahlt ist und die Voraussetzungen vorliegen, dem ASt die Kosten des Verfahrens...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Leistungsfähigkeit.

Rn 57 Der Anspruch setzt wie jeder Unterhaltsanspruch voraus, dass der Unterhaltsverpflichtete in der Lage ist, den Vorschuss – neben der darüber hinaus geschuldeten Unterhaltsleistung – zu bezahlen. Das ist dann nicht der Fall, wenn der Unterhaltschuldner selbst Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlungen hat (BGH FamRZ 04, 1633; Oldenbg NdsRpfl 12, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Anrechnung von Drittmitteln (§§ 559c I 3, 559a).

Rn 10 § 559a ist grds anwendbar. Nicht anwendbar sind nach § 559c I 3 allerdings § 559a II 1–3. Werden die Kosten für die Modernisierungsmaßnahmen ganz oder tw durch zinsverbilligte oder zinslose Darlehen aus öffentlichen Haushalten gedeckt, so verringert sich der Erhöhungsbetrag also nicht um den Jahresbetrag der Zinsermäßigung. Rn 11 Anders verhält es sich mit Zuschüssen au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. ›Kombiniergrenze‹ (§ 559c II).

Rn 6 § 559c II will es verhindern, Mieterhöhungen nach § 559 mit Mieterhöhungen im vereinfachten Verfahren zu kombinieren (BTDrs 19/4672, 33). Hat der Vermieter die Miete in den letzten 5 Jahren bereits nach § 559c I oder nach § 559 erhöht, so mindern sich daher die Kosten, die nach § 559c I 1 für die weitere Modernisierungsmaßnahme geltend gemacht werden können, um die Kost...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Entscheidung des Beschwerdegerichts.

Rn 10 Die Entscheidung über die Beschwerde ergeht durch Beschl (Abs 4). Dies gilt auch dann, wenn eine (freigestellte, § 128 IV) mündliche Verhandlung stattgefunden hat. Ist die sofortige Beschwerde unzulässig, wird sie auf Kosten des Beschwerdeführers (§ 97 I) verworfen. Ist die sofortige Beschwerde zulässig, aber nicht begründet, wird sie – regelmäßig ebenfalls auf Kosten ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Ersatzkraft.

Rn 24 Muss eine Partei für die Dauer ihrer Abwesenheit infolge von Gerichtsterminen eine Ersatzkraft einstellen, sind die dadurch verursachten Kosten grds erstattungsfähig.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Entgelt für bestimmte telefonische Auskünfte, V.

Rn 9 Durch V soll erreicht werden, dass der Verbraucher den telefonischen Kontakt zum Unternehmer nicht deshalb meidet, weil ihm hierdurch Kosten entstehen, die über die Inanspruchnahme der Telekommunikationsdienstleistung als solche hinausgehen (BTDrs 17/12637, 52). Die Formulierung in V 1 ist missverständlich, lässt sie doch den Schluss zu, dass ein Entgelt durch den Unter...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Schlichtungsverfahren.

Rn 53 Die Kosten eines vorgerichtlichen Schlichtungsverfahrens sind nach Abs 3 erstattungsfähig. s Rn 78.mehr