Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Änderung des Antrags/Zurücknahme.

Rn 6 Dem ASt steht es frei, einen ursprünglich gestellten Antrag einzuschränken oder zurückzunehmen (Köln VersR 94, 1328); dies kann ohne die Zustimmung des Gegners bis zur Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens geschehen (zu den Kosten § 485 Rn 27). Ist etwa die Ursache von Rissbildungen an einem Haus zu untersuchen, die der ASt in Bauarbeiten auf dem Nachbargrunds...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Vereinbarung der Vertragsstrafe.

Rn 9 Die Vertragsstrafe wird (entgegen dem Wortlaut von § 339) nicht vom Schuldner einseitig versprochen, sondern mit dem Gläubiger vereinbart (s BGH ZIP 06, 1779 f; GRUR 17, 823). Dafür genügen im Grundsatz auch AGB. Unschädlich für die Vereinbarung ist es, wenn der Schuldner eine eigene Unterlassungserklärung formuliert statt die vom Gläubiger entworfene Unterlassungserklä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Folgen einer Aufrechnung für den Anwalt.

Rn 24 Durch den Antrag auf Festsetzung der Kosten auf den Namen der Partei riskiert der Anwalt eine Aufrechnung des Gegners oder eine Zahlung an die Partei, die uU nicht rückforderbar ist. Teilweise wird vertreten, dass der Anwalt dadurch seinen Vergütungsanspruch ggü der Staatskasse verliert, denn auch die Staatskasse kann dann den übergehenden Anspruch nicht mehr gegen den...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Allgemeine Informationspflichten (Art 247a §§ 1u 2 EGBGB).

Rn 34 Kreditinstitute, die Immobiliar-Verbraucherdarlehen anbieten, trifft seit dem 21.3.16 (§ 491 Rn 7) unabhängig von Vertragsverhandlungen u einem bestimmten Produkt zur Herstellung von Markttransparenz die Pflicht, über Standardgeschäfte (§ 675a) Interessenten unentgeltlich schriftliches Informationsmaterial, in geeigneten Fällen auch im Internet, zur Verfügung zu stelle...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Ablauf.

Rn 4 Wie bei § 104 Rn 2 ff. Hinsichtlich der Berücksichtigung materiell-rechtlicher Einwände gelten die gleichen Grundsätze wie im eigentlichen Festsetzungsverfahren nach § 104 (s dort Rn 16 ff). So ist etwa eine unstr Erfüllung beachtlich (Ddorf MDR 06, 118, 119; aA LG Berlin Rpfleger 97, 454). Eine Rückfestsetzung überzahlter Kosten ist möglich, wenn die Überzahlung unstr ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1216 BGB – Ersatz von Verwendungen.

Gesetzestext 1Macht der Pfandgläubiger Verwendungen auf das Pfand, so bestimmt sich die Ersatzpflicht des Verpfänders nach den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag. 2Der Pfandgläubiger ist berechtigt, eine Einrichtung, mit der er das Pfand versehen hat, wegzunehmen. Rn 1 Die Vorschrift, die nicht für Verwendungen zur Nutzungsgewinnung (§ 1213 f) gilt, regelt d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. RA.

Rn 14 Im Regelfall fallen in 1. Instanz an: Verfahrensgebühr (VV 3100) von 1,3; Terminsgebühr (VV 3104) 1,2; Geschäftsgebühr nach VV 2300, soweit nicht nach VV Vorbem 3 IV angerechnet (dazu BGH FamRZ 08, 2196: auch Anrechnung auf ermäßigte Verfahrensgebühr). Im Kostenfestsetzungsverfahren keine Anrechnung der Geschäftsgebühr, wenn beide Gebühren von verschiedenen RA verdient...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kein Kostenausspruch.

Rn 24 Der Unterschied zur Klagerücknahme bedeutet, dass eine Kostenfolge wie in § 269 III nicht ausgesprochen werden kann (BGH NJW-RR 06, 201). § 269 III 2 ist nicht entsprechend anzuwenden, wenn der Kl erst nach Abschluss des Mahnverfahrens und Abgabe des Verfahrens an das Streitgericht den Antrag auf DsV zurücknimmt; § 269 III 2 greift für die Rücknahme des Streitantrags g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Sonstige Titel (I Nr 4–6).

Rn 5 Gleiche Wirkung wie die rechtskräftige Feststellung hat wegen I Nr 4 die Titulierung eines Anspruchs aus vollstreckbaren Urkunden (§ 794 I Nr 5 ZPO) oder in Form vollstreckbarer Vergleiche (§ 794 I Nr 1 ZPO); gleichsteht der Schuldenbereinigungsplan nach § 308 I 2 InsO. Private Anerkenntnisse bzgl streitiger Ansprüche, die eine ansonsten wegen drohender Verjährung zu er...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Zivilsachen.

Rn 13 Die Programmgestaltung der durch Gesetz geschaffenen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wird privatrechtlich qualifiziert (BGHZ 66, 182; BVerwG NJW 94, 2500); für Ansprüche auf Gegendarstellung gibt es regelmäßig Sonderzuweisungen für den Zivilrechtsweg (§ 9 VI 1 ZDF-StaatsV). Interne Streitigkeiten über Beschlüsse und Maßnahmen einer politischen Partei sind nich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundsätze.

Rn 6 Für das Verfahren auf Bewilligung von PKH selbst kann keine PKH bewilligt werden (BGHZ 91, 311). Die vorherige Zustellung der Klage ist Voraussetzung für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Rechtsverteidigung. Erst mit der Rechtshängigkeit steht der Umfang des Streitgegenstandes fest. Solange noch nicht feststeht, ob und in welchem Umfang eine ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Der Sachverständige hat unverzüglich zu prüfen, ob der Auftrag in sein Fachgebiet fällt und ohne die Hinzuziehung weiterer Sachverständiger sowie innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist erledigt werden kann. 2Ist das nicht der Fall, so hat der Sachverständige das Gericht unverzüglich zu verständigen. (2) 1Der Sachverständige hat unverzüglich zu prüfen, ob ein Grund vo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Einzelfälle.

Rn 34 Ein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot ist von der Rspr in den nachfolgenden Einzelfällen geprüft worden. Rn 35 Eine Abtretung von Honorarforderungen der Angehörigen verschwiegenheitspflichtiger Berufe unter Verstoß gegen § 203 StGB ist nichtig (BGHZ 115, 130; BGH NJW 95, 2027; 14, 141 Tz 9), auch von Vergütungsansprüchen der Versicherungsvertreter (BGH NJW 10, 2509 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Verfahren.

Rn 10 Der Güterichter lädt die Parteien (§ 216) und ordnet deren persönliches Erscheinen (Abs 3 S 1) zur nicht öffentlichen Verhandlung (§ 169 S 1 GVG) an. Den weiteren Verfahrensablauf kann er, ggf in Abstimmung mit den Parteien, frei bestimmen. Eine Protokollierung erfolgt nur auf übereinstimmenden Antrag der Parteien (§ 159 Abs 2). Der Güterichter kann (im Gegensatz zum M...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Rechtsfolgen.

Rn 15 Bei einem Verstoß gg die Rechtspflichten aus I–III ist ein geschlossener Darlehensvertrag nicht etwa nichtig. Es kommt bei einer fehlerhaften, dh einer aus Sicht ex ante nicht mehr vertretbaren Finanzierungsberatung vielmehr nur ein Schadensersatzanspruch des Darlehensnehmers aus §§ 280 I, 311 (Harnos BKR 18, 99, 103 f; Buck-Heeb BKR 15, 177, 182; Buck-Heeb/Lang ZBB 16...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 7. Vorschuss.

Rn 33 Vorschussansprüche sollen vermeiden, dass eine Seite wirtschaftlich in Vorleistung treten muss. Damit ist die Aufrechnung in beide Richtungen meist vereinbar, denn sie führt nur zu einer abgekürzten Erfüllung beiderseitiger Ansprüche. Der Werkbesteller, dem ein Anspruch auf Vorschuss für die Kosten der Mängelbeseitigung zusteht, kann damit gegen die restliche Werklohnf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 2123 BGB – Wirtschaftsplan.

Gesetzestext (1) 1Gehört ein Wald zur Erbschaft, so kann sowohl der Vorerbe als der Nacherbe verlangen, dass das Maß der Nutzung und die Art der wirtschaftlichen Behandlung durch einen Wirtschaftsplan festgestellt werden. 2Tritt eine erhebliche Änderung der Umstände ein, so kann jeder Teil eine entsprechende Änderung des Wirtschaftsplans verlangen. 3Die Kosten fallen der Er...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / N. Prozessuales.

Rn 165 Der Vermieter trägt im Nachforderungsprozess die Darlegungs- und Beweislast für die erhobene Forderung, also für die richtige Erfassung, Zusammenstellung und Verteilung der angefallenen Betriebskosten auf die einzelnen Mieter (BGH NJW 18, 1599 Rz 12; 08, 1801 Rz 29); sie umfasst auch die Höhe eines von ihm vorgenommenen Abzugs nicht umlagefähiger Verwaltungs-, Instand...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vereinbarungen.

Rn 21 Die WEigtümer sind nach § 10 I 2 befugt, etwas von den gesetzlichen Bestimmungen Abweichendes zu vereinbaren (BGH ZMR 22, 232 Rz 13; NZM 21, 692 Rz 7). Eine weitreichende Verwaltungs- und Kostentrennung ist auch dann zulässig, wenn getrennte Baukörper statisch aufeinander aufbauen, wie es bei einer Tiefgarage und darauf errichteten Wohngebäuden der Fall ist (BGH ZMR 22...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die einstweilige Anordnung wird nur auf Antrag erlassen, wenn ein entsprechendes Hauptsacheverfahren nur auf Antrag eingeleitet werden kann. Der Antragsteller hat den Antrag zu begründen und die Voraussetzungen für die Anordnung glaubhaft zu machen. (2) Das Verfahren richtet sich nach den Vorschriften, die für eine entsprechende Hauptsache gelten, soweit sich nicht aus d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 4 Die Testamentserrichtung besteht stets aus der vom Notar zu führenden Verhandlung, der Niederschrift, ihrer Verlesung, dem Genehmigen und Unterschreiben durch den Erblasser sowie dem Abschluss durch Unterschrift des Notars und sonst mitwirkender Personen. Der Notar hat Identität und Testierfähigkeit des Erblassers zu prüfen (§§ 10, 11, 28 BeurkG), dessen wahren Willen z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Umfang der Pfandhaftung.

Rn 2 Bei einer Verpfändung einer eigenen Sache für eine eigene Schuld haftet das Pfandrecht, auch mit Wirkung ggü nachrangig Berechtigten (hM, Staud/Wiegand Rz 6) sowie einem Erwerber der Pfandsache (hM, Staud/Wiegand Rz 9), nach I 1 auch für jede nachträgliche Erweiterung der Schuld durch Vertrag, Verschulden, vertragliche oder gesetzliche Zinsen, Vertragsstrafen, Verzicht ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Entscheidung.

Rn 18 Wird über den Schadensersatzanspruch nach § 717 II im Wege einer selbstständigen Klage oder Widerklage gestritten, muss über ihn im Endurteil befunden werden. Das gilt auch für die Entscheidung über den Inzidentantrag nach Abs 2 S 2. Hinsichtlich der Klage kann jedoch ein Teilurteil ergehen, wenn diese noch nicht zur Entscheidung reif ist. Das Revisionsgericht wird ins...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 32 Für das Verfahren wird nach Nr 2112 KV eine Festgebühr iHv 37 EUR erhoben. Die Gebühr fällt für jedes Verfahren gesondert an. Wird also nacheinander mehrmals Vollstreckungsschutz beantragt, so ist die Gebühr jeweils gesondert zu erheben. Im Beschwerdeverfahren entsteht nach Nr 2121 KV eine weitere Festgebühr iHv 33 EUR, wenn die Beschwerde verworfen oder zurückgewiesen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Beschl-Kompetenz und Allgemeines.

Rn 10 § 28 I 1 gibt den WEigtümern eine Beschl-Kompetenz, Vorschüsse zu den Kosten der GdW iSv § 16 II 1 und/oder den Rücklagen – die Erhaltungsrücklage (§ 19 Rn 39) oder durch Beschl vorgesehene Rücklagen (§ 19 Rn 42) – zu bestimmen. Beschl-Gegenstand sind die Zahlungspflichten der WEigtümer. Das Zahlenwerk, das der Berechnung zu Grunde liegt, wird nicht beschlossen. § 28 I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anerkenntnis.

Rn 3 Im Falle der Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens ist gem Abs 2 vor den Amtsgerichten zusätzlich zu den Belehrungen nach §§ 276 II, 277 II eine weitere Belehrung über die Folgen eines schriftlich abgegebenen Anerkenntnisses – insb die Möglichkeit des Erlasses eines Anerkenntnisurteils ohne mündliche Verhandlung gem § 307 S 2 – vorgeschrieben. Diese Belehrung hat fr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Wirkung und Vollzug.

Rn 6 Der Rechtsübergang tritt kraft Gesetzes ein, der Eintragung im Grundbuch bedarf es zur Wirksamkeit nicht. Die Umschreibung des Grundbuchs erfolgt auf Antrag des Schuldners und mit Vorlage der Ausfertigung der Entscheidung als Unrichtigkeitsnachweis. Eine Bewilligung des Gläubigers ist daher gem § 22 GBO nicht erforderlich. Die Kosten trägt der Eigentümer.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Vorbehaltsanerkenntnis.

Rn 3 Um Kosten zu sparen, erkennt der Bekl, der sich mit den Mitteln des Urkundenprozesses nicht verteidigen kann, den Klageanspruch häufig unter dem Vorbehalt der Ausführung seiner Rechte im Nachverfahren an (die Gebührenermäßigung nach Nr 1211 KV GKG ist allerdings umstr; dafür Hamburg OLGR 04, 456; St/J/Berger Vor § 592 Rz 7; dagegen Jena, Beschl v 20.8.12, 9 W 381/12). D...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsmittel.

Rn 23 Abs 2 stellt das Grundurteil in Betreff der Rechtsmittel dem Endurteil gleich. Entscheidend ist der wahre Inhalt der Entscheidung. Die Falschbezeichnung als Teilurteil schadet nicht, wenn es in Wahrheit ein Grundurteil ist (BGH WM 91, 107 [BGH 06.07.1990 - LwZR 8/89]). Das Rechtsmittelgericht prüft die Voraussetzungen für den Erlass des Grundurteils vAw (BGH NZM 03, 37...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Versteigerung und Hinterlegung (Abs 3).

Rn 5 Eine Verwertung kann nur das Vollstreckungsgericht, nicht der Gerichtsvollzieher anordnen (BGHZ 89, 82, 86 = NJW 84, 1759). Zuständig ist der Rechtspfleger (§ 20 Nr 17 RPflG). Eine Versteigerung mit anschließender Hinterlegung des Erlöses kommt in Betracht bei leicht verderblichen Sachen, dem Kursverfall ausgesetzten Wertpapieren (Schuschke/Walker/Schuschke Rz 6) sowie ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verhängung von Maßnahmen gegen den Zeugen.

Rn 2 Der verordnete Richter darf bei Nichterscheinen des Zeugen Zwangsmaßnahmen gem § 380 ergreifen. Verweigert der Zeuge schon formell nicht ordnungsgemäß die Aussage, hat er also ohne Einhaltung des Verfahrens des § 386 den Weigerungsgrund nicht ordnungsgemäß den Tatsachen nach vorgetragen und glaubhaft gemacht, so verfährt der verordnete Richter gem §§ 389, 400 (BGH NJW 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Anlage und Verzinsung der geleisteten Barkaution.

Rn 15 Der Vermieter von Wohnraum hat die Kaution von seinem eigenen Vermögen getrennt insolvenzfest (§ 47 InsO; BGH ZMR 15, 847; Feßler, 10 Jahre MietRRefG, S 451, 453) bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen (offenes Treuhandkonto). Die Zinsen/Erträge stehen dem Mieter zu, da der Vermieter nach Sinn und ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Durch einen Einzelzahlungsvertrag wird der Zahlungsdienstleister verpflichtet, für die Person, die einen Zahlungsdienst als Zahler, Zahlungsempfänger oder in beiden Eigenschaften in Anspruch nimmt (Zahlungsdienstnutzer), einen Zahlungsvorgang auszuführen. (2) 1Durch einen Zahlungsdiensterahmenvertrag wird der Zahlungsdienstleister verpflichtet, für den Zahlungsdienstnutz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Ist die geschuldete bewegliche Sache zur Hinterlegung nicht geeignet, so kann der Schuldner sie im Falle des Verzugs des Gläubigers am Leistungsort versteigern lassen und den Erlös hinterlegen. 2Das Gleiche gilt in den Fällen des § 372 Satz 2, wenn der Verderb der Sache zu besorgen oder die Aufbewahrung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. (2) Ist von der Verst...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 In der Zwangsvollstreckung kann grds nur auf Arbeitseinkommen des Schuldners zugegriffen werden, das dieser tatsächlich bezieht. Um den Gläubiger vor unlauteren Manipulationen zu schützen, mit denen das Schuldnereinkommen dem Vollstreckungszugriff entzogen wird, erweitert § 850h die Pfändbarkeit (Pape NWB 20, 2756). Dazu begründet die Vorschrift materielle Leistungspfli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Bestattung.

Rn 2 Beerdigung meint nicht nur die Erdbestattung, sondern auch jede andere Bestattungsart einschl der Feuerbestattung (MüKo/Wagner Rz 18). Zur Wahl der Bestattungsart vgl § 1968 Rn 6; bei ihr bedarf es keiner Rücksicht auf die Interessen des erstattungspflichtigen Schädigers: Der Tote kann also so bestattet werden, wie das ohne die Ersatzpflicht eines Dritten geschehen würd...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 754 BGB – Verkauf gemeinschaftlicher Forderungen.

Gesetzestext 1Der Verkauf einer gemeinschaftlichen Forderung ist nur zulässig, wenn sie noch nicht eingezogen werden kann. 2Ist die Einziehung möglich, so kann jeder Teilhaber gemeinschaftliche Einziehung verlangen. Rn 1 § 754 hat praktische Bedeutung insb durch den Verweis aus §§ 731 2, 1477 I u 2042 II. Vereinbarungen unter den Teilhabern gehen § 754 vor (BGH NJW 84, 794 [...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Ökonomische Funktionen des Haftungsrechts.

Rn 18 Unter dem Blickwinkel der ökonomischen Analyse des Rechts dient das Haftungsrecht der Minimierung von Unfallkosten sowie der Schadensprävention (Assmann/Kirchner/Schanze/Assmann 17, 43). Aus dieser Perspektive ergeben sich zwei Gestaltungsmöglichkeiten: Durch das Haftungsrecht können Anreize zur Schadensvermeidung gesetzt oder von vornherein das Schadensrisiko unter de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 38 Das Verfahren über eine Stufenklage ist auch gebührenrechtlich eine einzige Angelegenheit. Die Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen entsteht nur einmal. Maßgebend ist nach § 44 GKG der höhere Wert, also idR der Wert des Leistungsantrags (stRspr, zuletzt Kobl NJW-RR 15, 832 [OLG Koblenz 02.04.2015 - 10 W 171/15] mwN). Dieser Wert ist auch dann maßgebend, wenn es nich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Mahnverfahren.

Rn 183 Der Anspruch ist nach § 6 zu bewerten. Für das Streitverfahren ist nach Anm zu Ziff 1210 KV Anl 1 GKG der Wert bei Eingang der Akten am Streitgericht maßgeblich; ältere Rspr ist überholt. Ermäßigung oder Erledigung vor Akteneingang führt zur Herabsetzung des Wertes. Maßgeblich ist nicht das erledigende Ereignis, sondern die prozessuale Erklärung (BayObLG BeckRS 21, 29...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 2384 BGB – Anzeigepflicht des Verkäufers gegenüber Nachlassgläubigern, Einsichtsrecht.

Gesetzestext (1) 1Der Verkäufer ist den Nachlassgläubigern gegenüber verpflichtet, den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzuzeigen. 2Die Anzeige des Verkäufers wird durch die Anzeige des Käufers ersetzt. (2) Das Nachlassgericht hat die Einsicht der Anzeige jedem zu gestatten, der ein rechtliches Interesse glaubhaft macht. Rn 1 D...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Wirtschaftliche Beteiligung.

Rn 14 Auch bei den juristischen Personen kommt es nicht nur auf die Vermögensverhältnisse der Person an, sondern auch auf die der an ihr wirtschaftlich Beteiligten. Wirtschaftlich Beteiligte sind die Gesellschafter, beim Verein die Mitglieder, Vorstand, auch Gläubiger. Auch die Muttergesellschaft im Verhältnis zur Tochtergesellschaft, ebenso wie umgekehrt, wenn Beherrschung-...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Anwaltswechsel.

Rn 11 Bei einem Anwaltswechsel ist streitig, ob der zweite PKH-Anwalt die Gebühren, die er nicht von der Staatskasse verlangen kann, weil er unter Mehrkostenverbot beigeordnet wurde, von der Partei verlangen kann. Teilweise wird vertreten, dass dann, wenn der Anwalt ggü der Staatskasse auf Gebühren verzichtet hat, er insoweit die Kosten auch nicht von der Partei verlangen ka...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Entbehrlichkeit des Tatbestands (Abs 1 S 1).

Rn 2 Nach Abs 1 S 1 ist die Abfassung des Tatbestands in der von § 313 verlangten Form entbehrlich, was nicht ausschließt, dass das Gericht in den Gründen auf tatsächliche Feststellungen zurückgreifen muss, um sein Ergebnis sachgerecht begründen zu können. Abs 1 S 1 trägt dem Umstand Rechnung, dass die Parteien häufig mehr Wert auf die Begründung als auch eine erneute Darleg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Für vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung sind zu erklären:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Kostengrundentscheidung.

Rn 6 In fG-Familiensachen: §§ 81, 84; in Ehe- u Familienstreitsachen: § 113 I 2 iVm §§ 91 ff, 97 ZPO sowie §§ 150, 243. Eine Kostenentscheidung ist grds nicht erforderlich bei Zurückverweisung, auch in diesem Fall aber möglich, wenn die Kostenverteilung für das Beschwerdeverfahren nicht v weiteren Verfahren in der ersten Instanz abhängt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Bindungswirkung.

Rn 10 Das Beschwerdegericht hat die rechtliche Beurteilung, die der Aufhebung zugrunde lag, auch seiner Entscheidung zugrunde zu legen (Abs 4 S 4; vgl § 563 III). Die Reichweite der Bindungswirkung ist genau zu prüfen. Sie besteht nur hinsichtlich der rechtlichen Würdigung, die der Aufhebung unmittelbar zugrunde lag (BGHZ 159, 122, 127 = NJW-RR 04, 1422; BGH WM 17, 1326 Rz 7...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Anwendbarkeit von S 2.

Rn 17 Erfasst sind neben den gesetzlichen Pfandrechten auch Anfechtung (BGH WM 82, 435; 1443: § 6 analog), Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek (Ddorf NZBau 05, 697 [OLG Düsseldorf 24.08.2005 - I U 170/04]; MDR 09, 322 [OLG Düsseldorf 02.12.2008 - I-5 W 48/08]), anzusetzen ist der Wert der Forderung ohne Nebenforderungen (Stuttg NJW-RR 12, 1418), mit einer Werklo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. In erster Instanz.

Rn 12 Für den Zeugen eröffnet § 380 III die sofortige Beschwerde (§ 567 I) gegen Beschlüsse nach § 380 I und II. Dies gilt allerdings nicht, wenn der Beschl durch den ersuchten oder beauftragten Richter erlassen wurde; in diesem Fall ist gegen dessen Maßnahme zunächst die befristete Erinnerung (§ 573) und erst gegen die Entscheidung des Prozessgerichts Beschwerde einzulegen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Immobiliar-Verbraucherdarlehen.

Rn 12 Der Inhalt der Unterrichtung ist durch das nach Art 247 § 1 II 2 EGBGB zwingend zu verwendende ESIS-Merkblatt (Anl 6 zum EGBGB) vorgegeben. Bei Immobiliarförderdarlehen hat der Darlehensgeber auf einem dauerhaften Datenträger (§ 126b 2) lediglich über die Hauptmerkmale des Kredits, Zinssatz u andere Kosten sowie die Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Verpflichtungen ...mehr