Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Einkünfte bis zum Erbfall

Rn. 2855 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die persönliche StPfl erlischt mit dem Tod des Erblassers. Die bis zu seinem Tod erzielten Einkünfte versteuert noch der Erblasser (BFH vom 21.05.1970, IV 344/64, BStBl II 1970, 747), die Steuererklärung wird für ihn von seinen Erben abgegeben. Für die Frage, welche Einkünfte noch in der Person des Erblassers erzielt wurden, kommt es auf d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Ausnahmen.

Rn 25 Art 6 gilt nun für alle in den Anbahnungssituationen geschlossenen Verbraucherverträge, doch sind Ausnahmen von I u II in IV in den fünf Buchstaben a) bis e) enthalten. Dann kann aber noch Art 46b EGBGB zum Zuge kommen. Rn 26 Lit a) betrifft Dienstleistungen, die ausschließlich in einem anderen Staat als dem Verbraucherstaat erbracht werden, bisher Art 5 IV lit b) EVÜ =...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Wirkungen.

Rn 30 Solange keine Entscheidung des Vollstreckungsgerichts ergangen ist, sind die Bezüge insgesamt unpfändbar (St/J/Würdinger § 850b Rz 2). Sind sie dennoch gepfändet, werden sie zwar verstrickt, aber es wird kein Pfändungspfandrecht begründet (Schuschke/Walker/Kessen/Thole/Kessal-Wulf/Lorenz/Els § 850b Rz 7; aA Wieczorek/Schütze/Lüke § 850b Rz 13). Als Konsequenz tritt die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Explorationspflichten.

Rn 7 Die vom Darlehensgeber aufgrund des Beratungsvertrags geschuldete individuelle Empfehlung eines kundengerechten Kreditprodukts erfordert in Anlehnung an die Grundsätze der anleger- u objektgerechten Beratung bei Kapitalanlagen (grundlegend BGHZ 123, 126 ff Bondurteil; 189, 13, Rz 22 u § 34 IV WpHG) eine ausreichende Exploration des Verbrauchers (Buck-Heeb/Lang ZBB 16, 3...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren und Entscheidung.

Rn 7 Auf unbefristeten, aber vor Beendigung der Zwangsvollstreckung beim zuständigen Vollstreckungsgericht zu stellenden Antrag des Schuldners ist die Pfändung aufzuheben. Falls Barmittel gepfändet sind, muss der Gerichtsvollzieher die Vollstreckung aufheben. Der Antrag beinhaltet ein eigenes Rechtsschutzgesuch, trotz gewisser Ähnlichkeiten aber keine Erinnerung (aA MüKoZPO/...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Ökopunkte

Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Wer Eingriffe in die Natur oder Landschaft vornimmt, z. B. durch den Bau eines Gebäudes oder einer Straße, ist verpflichtet, die dadurch verursachten Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen). Ausgeglichen ist eine Beeinträchtigung, wenn und ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Leistungsversprechen.

Rn 10 Inhalt der Schuldverschreibungsurkunde ist das Leistungsversprechen des Ausstellers dem Inhaber der Urkunde ggü. Bei Zweifeln ist deren Inhalt durch Auslegung (§§ 133, 157) zu ermitteln. Diese erfolgt nach objektiven Kriterien. Ausgehend vom Wortlaut können aber auch außerhalb der Urkunde liegende Umstände (zB Anlass und Zweck der Ausgabe) Berücksichtigung finden (BGHZ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Ausrichten (Art 17 I lit c).

Rn 7 Das in Art 17 I lit c angesprochene Merkmal des Ausrichtens auf den Wohnsitzstaat des Verbrauchers beruht auf der konzeptionellen Unterscheidung zwischen dem grenzüberschreitend ›aktiven‹ und dem ›passiv‹ an seinem Heimatort verbleibenden Verbraucher. Es findet sich auch in Art 6 Rom I-VO; beide Vorschriften sind einheitlich auszulegen (Rom I-VO 593/2008, Begründungserw...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Auslösung durch ein Zahlungsinstrument.

Rn 3 Wurde der Zahlungsvorgang mittels eines Zahlungsinstruments ausgelöst und ist die Autorisierung streitig, reicht der technisch einwandfreie Ablauf der Nutzung und die Authentifizierung allein nicht notwendigerweise aus, um für den Zahler nachteilige Vorgänge nachzuweisen. Dabei geht es um die Vorgänge, die einen Schadensersatzanspruch des Zahlungsdienstleisters begründe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Veränderte Umstände.

Rn 6 Berücksichtigt werden dürfen die nachträglich, also nach Erlass des Pfändungsbeschlusses oder der Rechtsbehelfsentscheidung veränderten Verhältnisse. Dies gilt auch bei veränderten Pfändungsfreibeträgen. Zu denken ist etwa an die nachträglich mit der Jahressteuer zu versteuernden Renten. Unveränderte Faktoren dürfen dagegen im Abänderungsverfahren nicht anders als im Au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ansprüche aus dem BGB.

Rn 2 Sofern nicht durch G oder Vereinbarung eine kürzere oder längere Frist bestimmt ist, ergreift die Regelverjährung grds alle privatrechtlichen Ansprüche (§ 194 Rn 4; Einheitsverjährung). Sie gilt sowohl für Primär- wie auch für Sekundärleistungsansprüche. Abweichende gesetzliche Bestimmungen finden sich in den Regelungen des Verjährungsrechts selbst und auch bei den gese...mehr

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FF 06/2023, Taktik, Fallstr... / 4. Die erschöpfende inhaltliche Geltendmachung des Auskunftsanspruchs

In der Praxis wenig Beachtung findet, dass nicht nur Auskunft und Belegvorlage in Bezug auf das Einkommen des am Unterhaltsrechtsverhältnis Beteiligten geschuldet ist, sondern nach zutreffender Auffassung auch bezüglich aller unterhaltsrechtlich relevanter Ausgaben[80] sowie nach überwiegender und zutreffender Auffassung[81] auch zu sonstigen Umständen, die für die Unterhalt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Gegenstand.

Rn 19 Mit der zweiten Regelungsalternative werden nunmehr auch sonstige Einkünfte, die kein Arbeitseinkommen bilden, dem Pfändungsschutz unterstellt. Dieser auf die sonstigen Einkünfte ausgeweitete Pfändungsschutz bildet eine Auffangregelung, die Lücken im Pfändungsschutz schließen soll. Der Oberbegriff der Einkünfte (Rn 3) umfasst die eigenständig erwirtschafteten Einkünfte...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Voraussetzungen des steuerbegünstigten BgA

Tz. 8 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Wie für alle gemeinnützigen Körperschaften (z. B. dem Verein) gilt auch für den BgA, dass dieser neben der Grundvoraussetzung der Verfolgung gemeinnütziger Zwecke, z. B. Bildung und Erziehung, Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur etc. die sog. satzungsmäßige Gemeinnützigkeit erfüllen muss und die tatsächliche Geschäftsführung darauf ger...mehr

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FF 06/2023, Die anwaltliche Perspektive im Fokus

Dr. Fritz R. Osthold Vor kurzem hat uns Klaus Schnitzler in Heft 2/23 alle daran erinnert, dass die FF bei ihrer Gründung als eine Zeitschrift insbesondere für die im Familienrecht tätigen Anwältinnen und Anwälte konzipiert worden ist. Wenngleich der Anspruch der FF darüber hinaus geht und sie sich am Markt auch längst entsprechend neben den großen weiteren familienrechtliche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Wechsel-, Scheck-, Eigenwechsel- und Wertpapierverpflichtungen (lit d).

Rn 15 Die Ausnahme wertpapierrechtlicher Verpflichtungen entspricht der in Art 1 lit c EVÜ, ex Art 37 Nr 1 EGBGB . Rn 16 Ausgeschlossen vom Anwendungsbereich sind wertpapierrechtliche Verpflichtungen aus Wechseln (bills of exchange) – auch Eigenwechseln (promissory notes, vgl bereits Art 1 II c EVÜ; Staud/Magnus Art 1 Rz 64, ausf Anh I Art 1 Rz 3–20) – und Schecks (cheques) so...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Weihnachtsvergütungen (Nr 4).

Rn 17 Die Weihnachtsvergütung ist eine Sonderleistung, die vom ArbG anlässlich des Weihnachtsfests zusätzlich zur Vergütung gezahlt wird (BAG NZA 12, 1246 Rz 9). Unerheblich ist die konkrete Bezeichnung (BTDrs 19/27636, 33). Es kann sich um eine Sonderzuwendung bzw Sonderzahlung für erbrachte Arbeit handeln, sofern sie aus Anlass des Weihnachtsfestes oder zweckgerichtet im Z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. §-4-Abs-3-Rechner

Rn. 711 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Wurde der Gewinn bislang als Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben ermittelt, muss der StPfl bei der Betriebsveräußerung oder -aufgabe zum BV-Vergleich übergehen (BFH v 13.12.1979, IV R 69/74, BStBl II 1980, 239; BFH v 16.03.1989, IV R 153/86, BStBl II 1989, 557; FG BdW v 18.06.1997, 6 K 170/95, EFG 1997, 1507; FG Thüringen v 18.11.201...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Maßstab.

Rn 4 Die ehelichen Lebens-, Erwerbs- und Vermögensverhältnisse sind jeweils konkret nach einem objektiven Maßstab festzulegen (BGH FamRZ 93, 789). Der durch die tatsächlichen Gegebenheiten bestimmte Lebensstandard ist maßgeblich (BGH FamRZ 97, 281). Eine Korrektur erfolgt lediglich, wenn sich die Ehepartner in ihrer Lebensführung unangemessen beschränkt oder wenn sie übermäß...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Wirkung ab Antragstellung.

Rn 19 PKH wird erst bewilligt für die Zeit ab Antragstellung. PKH-Beschlüsse werden mit Bekanntgabe wirksam, damit tritt die Wirkung der Prozesskostenhilfe ein. Streitig ist, ab welchem Zeitpunkt die Bewilligung wirkt. Nach hM wirkt der PKH-Beschluss auf die Zeit der Antragstellung zurück, jedenfalls dann, wenn alle Bewilligungsvoraussetzungen mit dem Antrag vorliegen. Insbe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Allg Vorschriften.

Rn 39 Der Verweis auf die ›allg Vorschriften‹ führt zunächst zu §§ 291, 292 . Der Bereicherungsgläubiger kann also gem §§ 291, 288 I für den Zeitraum ab Rechtshängigkeit gesetzliche Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247) auf seine Geldforderung beanspruchen; §§ 352, 353 HGB und 288 II (str) sollen indes außer Betracht bleiben (Erman/Westermann/Buck...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Weitere gewinnbeeinflussende Umstände

Rn. 781 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Neben den drei im Gesetz genannten Berechnungsgrößen Veräußerungspreis/Gemeiner Wert des ins PV entnommenen BV, Veräußerungskosten und (anteiliger) Buchwert des veräußerten BV ist anerkannt, dass es weitere Vorgänge gibt, die nicht unter die vorgenannten Größen subsumiert werden und dennoch auf die Ermittlung des Veräußerungsgewinns Einflus...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel XIV: Kombinierte Ab... / I. Überblick

Tz. 1 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Im Rahmen von Kapitalmarkttransaktionen und M&A-Transaktionen ist es regelmäßig erforderlich, historische Finanzinformationen nach IFRS zu erstellen und prüfen zu lassen. Wenn es sich bei dem zu notierenden und/oder zu verkaufenden Geschäftsbereich aber weder um eine rechtlich selbständige Einheit noch um einen (Teil-)Konzern handelt, kann die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Anfänglich unwirksame Anweisung.

Rn 93 Die bisherigen Erwägungen gehen davon aus, dass der Zuwendung A–C eine wirksame Anweisung des B zugrunde liegt. Fehlt hingegen eine solche Anweisung oder ist sie von Anfang an unwirksam, so fehlt auch eine dem B zuzurechnende Tilgungsbestimmung (s Rn 91 f), die sich bei näherer Betrachtung als entscheidendes Kriterium dafür erweist, die Zuwendung A–C als Leistung des B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Wirkungen von Leistungshindernissen im Allgemeinen (§ 275).

Rn 4 Das materielle Recht (zu vollstreckungsrechtlichen Grenzen s §§ 887, 888 ZPO sowie Neufang Erfüllungszwang 278 ff) muss berücksichtigen, dass sich der Erfüllung Hindernisse entgegenstellen können, die für den Schuldner unüberwindbar sind und die deshalb einer Durchsetzung, insbes einer gerichtlichen Durchsetzung, des Anspruchs auf Naturalerfüllung Schranken setzen müsse...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Ohne Nachlässigkeit nicht geltend gemachte Angriffs- und Verteidigungsmittel (Nr 3).

Rn 16 Anders als in den Ziff 1 und 2 wird die Befugnis zum Vortrag neuer Tatsachen hier nicht durch einen Fehler des Gerichts eröffnet. Erforderlich ist lediglich, dass die Nichtgeltendmachung in 1. Instanz nicht auf Nachlässigkeit der Partei beruht. Nachlässig handelt die Partei, wenn sie Tatsachen nicht vorträgt, die ihr bekannt sind und deren Bedeutung für die Entscheidun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB F

Fachkenntnisse 1987 4 Factoring 134 55; 398 24 Eigentumsvorbehalt 449 23 Facultas alternativa 257 5 Fahren automatisiertes 1 ProdHaftG 16 Fahrfunktionen Automatisierung 823 159 Fahrlässigkeit 275 26; 276 9, 13; 287 1 erforderliche Sorgfalt 276 9 grobe ~ 15 AGG 11 gruppentypische Maßstäbe 276 13 höhere Fähigkeiten 276 13 Mindeststandard 276 13 objektiviert 276 10 Übernahmeverschulden 276 10...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Schadensersatz wegen Auflösungsverschuldens, Abs 2.

Rn 5 II gilt bei Kündigung des Dienstverpflichteten oder des Dienstberechtigten und ist Spezialregelung ggü Schadensersatz aus Vertrag und unerlaubter Handlung (BAG DB 04, 1784). Rn 6 Das Dienstverhältnis muss wirksam beendet sein (BAG AP Nr 14 zu § 628), nicht unbedingt durch außerordentliche Kündigung (Rn 1). Die Beendigung muss in der Frist des § 626 II (§ 626 Rn 12 ff) er...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Bewertbarkeit in Geld

Rz. 402 [Autor/Stand] Nicht monetär quantifizierbare Vorteile des Schenkers oder Nachteile des Erwerbers tangieren daher die objektive Unentgeltlichkeit der Leistung des Schenkers nicht;[2] so z.B.: Die Zusage des Erwerbers sich beruflich einzuschränken.[3] Der erwartete Wertzuwachs eines Grundstücks infolge möglicher Baureife nach Übertragung einer Parzelle an die Gemeinde.[4...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Weitergehender Schadensersatz gem § 546a II.

Rn 13 Bei Schlechterfüllung der Rückgabepflicht (vgl § 546 Rn 9) gelten die §§ 280 ff (vgl § 546 Rn 6). Bei Substanzschäden an der Mietsache, die der Mieter unter Verletzung seiner Obhutspflicht (vgl § 536c Rn°1) verursacht hat, ist keine vorherige Fristsetzung durch den Vermieter erforderlich (BGH NJW 18, 1746 [BGH 28.02.2018 - VIII ZR 157/17]; NJW-RR 18, 1103 [BGH 27.06.20...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Persönlicher Anwendungsbereich.

Rn 4 Die Vorschrift behandelt Zahlungen an den Vormund. Gem § 168f sind die Bestimmungen auch auf Pflegschaften anzuwenden. Gemeint sind Pflegschaften nach materiellem Recht (Dutta/Jacoby/Schwab/Zorn/Ivanits § 168 aF Rz 60; Prütting/Helms/Hammer § 168d Rz 7). Demzufolge gilt § 168 insb für Ansprüche des Ergänzungspflegers für Minderjährige (§ 1809 BGB), die Pflegschaft für e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Keine Berechtigung.

Rn 17 Die Geschäftsführung muss ggü dem Geschäftsherrn ohne Auftrag oder sonstige Berechtigung erfolgen. Liegen Berechtigungstatbestände vor, ist der Interessenausgleich der beteiligten Personen nach diesen Regeln vorzunehmen. Tatbestände, die zu einer Legitimation führen, können sich insb aus Rechtsgeschäften (zB Auftrag, Dienst-, Werkvertrag), aber auch aus Benutzungs- (BG...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Des Vermieters.

Rn 147 Kommt der Vermieter seinen Erhaltungsverpflichtungen nicht nach und bleibt damit die Ausstattung der Mietsache hinter dem vereinbarten oder vorausgesetzten Zustand zurück, hat der Mieter zur Erhaltung des vertragsgemäßen Zustandes einen einklagbaren (NJW 15, 3087 Rz 66), nicht durch § 536b beschränkten (BGH ZMR 04, 807, 809; 97, 505) echten Erfüllungsanspruch (BGH ZMR...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Einführung.

Rn 1 Die Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) begründet ein auftragsähnliches gesetzliches Schuldverhältnis. Grundlage der GoA ist eine Tätigkeit einer Person (Geschäftsführer) für eine andere (Geschäftsherr), die weder auf einem Auftrag noch einer sonstigen Berechtigung beruht (BGH VIII ZR 302/07, Rz 18). Rn 2 Willenserklärungen sind für das Entstehen des gesetzlichen Schuldv...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Bewertung in der Steuerbilanz

Tz. 28 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Nach § 6 Abs 1 Nr 3a Buchst a EStG ist bei Rückstellungen für gleichartige Verbindlichkeiten auf der Grundlage der Erfahrungen in der Vergangenheit aus der Abwicklung solcher Verpflichtungen die Wahrscheinlichkeit zu berücksichtigen, dass der Stpfl nur zu einem Teil der Summe dieser Verpflichtungen in Anspruch genommen wurde. § 20 Abs 2 KStG r...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Systemgrundsätze

Rn. 76 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Die GoB sind ein System gesetzlich kodifizierter und nicht kodifizierter Grundsätze (vgl. HdR-E, Kap. 2, Rn. 4f.). Voraussetzung für die Existenz eines Systems von GoB ist dabei wie bei jedem Rechtssystem, dass durch übergeordnete Rechtsprinzipien eine Sinneinheit geschaffen wird, die die Gleichartigkeit der Konkretisierung untergeordneter Re...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Berechnung.

Rn 7 Sie geht vom Reisepreis (einschl Gewinn) aus und kann konkret (II 2) oder wahlweise (BGH NJW-RR 90, 114 [BGH 26.10.1989 - VII ZR 332/88]) aufgrund einer Pauschalierung erfolgen (II 1). Solche Tarife bzw Entschädigungspauschalen müssen so gestaltet werden, dass es idR ausgeschlossen ist, dass die Entschädigung nach II 2 überschritten wird (BGH NJW-RR 22, 1137 Rz 19), wob...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Geldschuld.

Rn 8 Die Geldschuld ist das auf Geld als Leistungsobjekt gerichtete Schuldverhältnis. Sie ist gerichtet auf Verschaffung der durch das Geld abstrakten Vermögensmacht; sie ist damit Wertverschaffungsschuld. Im Gegensatz dazu ist die auf eine einzelne Münze oder auf eine bestimmte Münzsorte gerichtete Schuld eine Sachschuld und letztere damit eine Gattungsschuld. Solche Geldso...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Weitere Beispielsfälle

Tz. 63 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Beispiel 1: Übungsleiter C vom Ruderverein "Gut Schlag" erhält im Jahr 01 ein monatliches Honorar von 500 EUR. C hat mit dem Ruderverein einen Arbeitsvertrag abgeschlossen und ist Arbeitnehmer des Vereins. Er erzielt Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit i. S. v. § 19 EStG (Anhang 10). Im Hauptberuf ist er Gewerbetreibender und erzielt Ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einzelheiten zum Rücktritt – § 634 Nr 3.

Rn 9 Sind die Werkleistungen des Unternehmers mangelhaft (§ 633 II), ergeben sich die weiteren Bestimmungen für den Rücktritt vom Vertrag und die hieran geknüpften Rechtsfolgen über die Verweisungsnorm des § 634 Nr 3 aus den Vorschriften des allg Schuldrechts in §§ 323, 326 V und 346 ff. Die Frist nach § 323 I kann nicht vor Fälligkeit der Leistung gesetzt werden; bis dahin ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Tatbestandsmerkmale

Rn. 149 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Es müssen Einkünfte aus Gewerbebetrieb vorliegen, dh, sämtliche Voraussetzungen von § 15 Abs 2 EStG müssen erfüllt sein. Hinsichtlich der grds Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels bei der Veräußerung von mehr als drei Objekten innerhalb von fünf Jahren (BFH BStBl II 2002, 291) werden auch ausländische Grundstücke mitberücksichtigt ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick: Normzweck, Bedeutung, Abdingbarkeit.

Rn 1 Befriedigt der Bürge den Gläubiger, so ordnet § 774 I 1 einen gesetzlichen Forderungsübergang ( cessio legis ) an (vgl Mot II 673: subrogatio, cessio ficta). Die Forderung des Gläubigers gegen den Hauptschuldner geht auf den Bürgen über, dessen Regressanspruch aufschiebend bedingt bereits mit der Bürgschaftsübernahme entsteht (BGH NJW-RR 08, 1007, 1008 [BGH 13.03.2008 - I...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist insbesondere unwirksammehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Begünstigungsausschluss für Neubaumaßnahmen (§ 11a Abs 4 iVm § 7h Abs 1a EStG)

Rn. 16a Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Mit Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12.12.2019 (BGBl I 2019, 2451) ist § 11a Abs 4 EStG in der Weise geändert worden, dass die analoge Anwendung des § 7h "Absatz 1a bis 3" statt zuvor "Absatz 2 und 3" angeordnet wird; damit wird auch der neu (mit demselb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Selbsthilferecht (Abs 2).

Rn 5 Grds muss der Reisende dem Veranstalter Gelegenheit zur Abhilfe geben; erst nachdem die von ihm gesetzte angemessene Frist fruchtlos abgelaufen ist (LG Freiburg NJW-RR 94, 125), kann er selbst abhelfen. Auf Verzug oder Verschulden des Veranstalters kommt es nicht an. Rn 6 Ob eine Frist angemessen ist, ist nach Lage des Einzelfalls zu beurteilen. Kriterien sind die Dauer ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Grenzen zumutbarer Tätigkeit.

Rn 11 Eine Tätigkeit ist immer unzumutbar, wenn derjenige, der sie ausübt, unterhaltsrechtlich nicht gehindert ist, sie jederzeit wieder zu beenden (BGH FamRZ 13, 1558; 01, 350; Stuttg FamRZ 07, 400). Dies gilt für den Unterhaltsschuldner wie für den Unterhaltsgläubiger gleichermaßen. Übt der Gläubiger eine unzumutbare Tätigkeit aus, bleibt er bedürftig, wenn das erzielte un...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Eigenkapitalneutrale Aufwandswirksamkeit

Tz. 49 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 IFRS 2.1 bestimmt, dass anteilsbasierte Vergütungen aufwandswirksam berücksichtigt werden müssen, und zwar auch dann, wenn die Gegenleistung in der Gewährung von Eigenkapitalinstrumenten in Form von Aktienoptionen (share options) besteht. Etwaige Gegenargumente wurden im Rahmen des due process eingehend gewürdigt, aber letztlich für nicht übe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Inhalt des Anspruchs.

Rn 8 Der Beschenkte wird durch Verweisung auf das Bereicherungsrecht so behandelt, als sei der Rechtsgrund der Schenkung entfallen. Über Rechtsfolgenverweisung in I 1 (BGH NJW 01, 1207 [BGH 19.12.2000 - X ZR 146/99]) findet auf den Rückgewähranspruch das Bereicherungsrecht (§§ 818 ff) Anwendung. Das bedeutet: Rn 9 Anstelle der Herausgabe des geschenkten Grundstücks wird Werte...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Die Bewertung

Rz. 639 [Autor/Stand] Der steuerpflichtige Erwerb richtet sich nach der Bereicherung des Erwerbers (§ 10 Abs. 1 Satz 1 ErbStG). Die hier als Erwerbs- und damit auch Bewertungsgegenstand fingierte Werterhöhung des Anteils des jeweils Bedachten an der leistungsempfangenden Kapitalgesellschaft ergibt sich logischerweise als Differenzbetrag aus den Anteilswerten nach und vor der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Finanzierungsleasing (Abs 2).

Rn 11 II enthält eine ggü I abschließende Definition für Finanzierungsleasingverträge (BGH WM 21, 1583 Rz 25 ff; dazu Pöschke JZ 21, 1062, 1063). II nennt in seinen Varianten auf drei typische Arten von Finanzierungsleasing zugeschnittene Voraussetzungen (dazu eingehend Anh zu §§ 488–515 ( www.pww-oe.de ) Rn 1 ff u B. Peters WM 11, 865 u 16, 630, 631 ff zu Charakteristika u Er...mehr