Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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Leitfaden 2022 - Anlage OT / 4 Weitere Werte

In den Zeilen 26–41 sind Werte der Organgesellschaft aufzunehmen, die für die Besteuerung des Organträgers benötigt werden. Diese Werte werden für den Organträger und die Organgesellschaft gesondert festgestellt. Bei Organschaftsketten enthalten die Daten auch die Werte der vorgelagerten Organgesellschaften. Zeile 26 Für die Ermittlung des Höchstbetrags der anzurechnenden ausl...mehr

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Leitfaden 2022 - Vordruck G... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck GewSt 1 A enthält die Gewerbesteuererklärung sowie die Erklärung zur gesonderten Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlusts und des verbleibenden Zuwendungsvortrags. Gewerbesteuerpflichtig sind nach § 2 GewStG alle im Inland betriebenen stehenden Gewerbebetriebe und nach § 35a GewStG die im Inland betriebenen Reisegewerbebetriebe. Natürliche Personen sind d...mehr

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Bilanz / 11 E-Bilanz

Der Begriff E-Bilanz steht für die elektronische Übermittlung der Bilanz an das Finanzamt nach § 5b EStG. Zu übermitteln sind allerdings nicht nur die Bilanz, sondern auch die Gewinn- und Verlustrechnung sowie zahlreiche weitere, von der Finanzverwaltung geforderte Daten. Die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung betrifft alle Unternehmen, die ihren Gewinn nach § 4 A...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.2 Maßstab des groben Verschuldens

Rz. 185 Grobes Verschulden liegt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit vor. Vorsatz ist das bewusste Nichtvorbringen von Tatsachen. Hierunter fällt auch der bedingte Vorsatz.[1] Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Stpfl. die ihm nach seinen individuellen Verhältnissen zuzumutende Sorgfalt in besonders schwerem Maß und in nicht entschuldbarer Weise verletzt hat, wenn sei...mehr

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Anfechtung des Beschlusses ... / 4 Die Entscheidung

Das LG sieht die Dinge wie der Wohnungseigentümer K! Allerdings seien die Wohnungseigentümer nicht gehindert gewesen, über die Frage der Kostenverteilung erneut zu beschließen. Denn die Beschlusskompetenz nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG bestehe trotz einer bereits in der Vergangenheit getroffenen Entscheidung fort. Die Änderung des Umlageschlüssels entspreche aber keiner ordnung...mehr

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Wirtschaftsplan: Umlageschl... / 4 Die Entscheidung

Die Berufung hat keinen Erfolg! Der Beschluss widerspreche einer ordnungsmäßigen Verwaltung. Denn die Verwaltung habe im Wirtschaftsplan für die Kosten der Wärme und des warmen Wassers falsche Umlageschlüssel eingesetzt. Nach der Gemeinschaftsordnung seien diese zu 50 % nach dem erfassten Verbrauch und zu 50 % nach der beheizten Fläche umzulegen. Der Einzelwirtschaftsplan fü...mehr

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Fehlerhafte Kostengrundents... / 3 Das Problem

Ein Wohnungseigentümer verklagt versehentlich die anderen Wohnungseigentümer. Das AG sagt ihm das. Der Wohnungseigentümer nimmt daraufhin die Klage zurück. Dann wäre zu entscheiden gewesen, dass der klagende Wohnungseigentümer die Kosten der beklagten Wohnungseigentümer zu tragen hat. Stattdessen entscheidet das AG, dass der klagende Wohnungseigentümer die Kosten der Gemeins...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.4.3 Rückwirkung aus steuerlichen Gründen

Rz. 101 Weitere Fälle, in denen der Eintritt eines Tatbestandsmerkmals Rückwirkung entfaltet, ergeben sich aus steuerrechtlichen Vorschriften (steuerliche Rückwirkung). Diese Rückwirkung tritt ein, wenn ein späteres Ereignis nach dem jeweiligen steuerlichen Tatbestand materielle Wirkung auf den Zeitpunkt der steuerlichen Tatbestandverwirklichung entfaltet. Bei diesen Fällen ...mehr

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Anfechtung des Beschlusses ... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K geht gegen den Beschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG vor. Er meint, die Verteilung der Kosten einer Erhaltung der Balkone "nach laufendem Meter" sei fehlerhaft. Im Jahr 2019 sei beschlossen worden, die Kosten abweichend von dem vereinbarten Umlageschlüssel (dieser ordnet an, die Kosten nach laufendem Meter umzulegen) nach der Größe der Miteigentumsanteil...mehr

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Wirtschaftsplan: Umlageschl... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es einerseits um die Frage, welcher Umlageschlüssel für die voraussichtlichen Kosten für Wärme und Warmwasser im Wirtschaftsplan einzusetzen ist. Andererseits geht es um die Frage, ob einer Anfechtungsklage gegen einen Beschluss nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG das Rechtsschutzbedürfnis fehlt, wenn der Berechnungsfehler nur zu einer kleinen Veränderun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 20 Die Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden nach § 173 AO ist sowohl zuungunsten als auch zugunsten des Stpfl. nur möglich, wenn und soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden. "Tatsache" ist alles, was Merkmal oder Teilstück eines gesetzlichen Steuertatbestands sein kann, also Zustände, Vorgänge, Beziehungen, Eigenschaften materieller und imma...mehr

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Nichtige Vereinbarung: Umde... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um eine teilweise nichtige Gemeinschaftsordnung. Wie vom AG richtig erkannt, ist es nämlich nicht möglich, wesentliche Gebäudebestandteile zum Sondereigentum zu erklären. Wird ein wesentlicher Gebäudebestandteil unwirksam dem Sondereigentum "zugewiesen", kann die Zuordnung gegebenenfalls aber gem. § 140 BGB in ein Sondernutzungsrecht, gegebene...mehr

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Fehlerhafte Kostengrundents... / 5 Hinweis

Problemüberblick Ein Wohnungseigentümer verklagt versehentlich die anderen Wohnungseigentümer. Das AG sagt ihm das. Er nimmt daraufhin die Klage zurück. Dann wäre zu entscheiden gewesen, dass der klagende Wohnungseigentümer die Kosten der beklagten Wohnungseigentümer zu tragen hat. Stattdessen hat das AG – nach einem Richterwechsel – entschieden, dass der klagende Wohnungseig...mehr

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Bauliche Veränderung: Schaf... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! K habe keinen Anspruch auf die begehrte Beschlussersetzung. Seinem Antrag stehe der Beschluss entgegen, mit dem die Terrassenerweiterung des Miteigentümers gem. § 20 Abs. 1 WEG legitimiert worden sei. Es könne dahinstehen, ob der Beschluss gegen § 20 Abs. 4 WEG oder dessen Wertungen, die im Rahmen des § 18 Abs. 2 WEG bei der Bestimmung der Grenzen ordnungsmäßiger...mehr

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Wirtschaftsplan: Umlageschl... / 1 Leitsatz

Im Wirtschaftsplan sind die Kosten nach dem jeweils maßgeblichen Umlageschlüssel zu verteilen.mehr

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Nichtige Vereinbarung: Umde... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Der Negativbeschluss entspreche einer ordnungsmäßigen Verwaltung i. S. d. § 18 Abs. 2 WEG. Ein Negativbeschluss könne nur dann mit Erfolg angefochten werden, wenn ein Anspruch auf Erlass des beantragten, aber abgelehnten Beschlusses bestehe, weil das Ermessen der Gemeinschaft "auf null" reduziert sei. So liege es nicht! Nach der Gemeinschaftsordnung habe K die Ko...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1.2 "Bestimmter Sachverhalt"

Rz. 24 Der Tatbestand des Abs. 1 setzt voraus, dass ein "bestimmter Sachverhalt" in mehreren Steuerbescheiden berücksichtigt worden ist, obwohl er nur einmal hätte berücksichtigt werden dürfen. Grundlegend für die Anwendung des Tatbestands des Abs. 1[1] ist daher der Begriff des "bestimmten Sachverhalts". Das Gesetz gibt mit diesem Ausdruck einen unbestimmten Rechtsbegriff, d...mehr

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Steuerstrafverfahren: Strat... / 3 Strategie nach der Durchsuchung

Während der Tag der Durchsuchung faktisch der Steuerfahndung gehört (siehe oben Punkt 2.), kommt nun die Zeit der Verteidigung. Ist ein Unternehmen als Dritter betroffen, weil z. B. Geschäftsführer oder andere Mitarbeiter Beschuldigte sind, so wird es ggf. einen Rechtsanwalt als Koordinator beauftragen, um die Handlungsoptionen zu klären und ggf. eine Strategie zusammen mit d...mehr

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Nichtige Vereinbarung: Umde... / 1 Leitsatz

Wird gemeinschaftliches Eigentum in der Teilungserklärung nichtig zu Sondereigentum bestimmt, ist diese Regelung nach § 140 BGB jedenfalls dann in eine Kostenvereinbarung umzudeuten, wenn die Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung eine weitere Bestimmung enthält, nach der die Sondereigentümer ihr jeweiliges Sondereigentum auf eigene Kosten zu erhalten haben und eine sal...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.5 Änderung kraft Sachzusammenhangs

Rz. 222 Die Änderbarkeit zugunsten des Stpfl. ist auch bei grob schuldhaftem Verhalten des Stpfl. nicht eingeschränkt, wenn die dem Stpfl. günstigen Tatsachen oder Beweismittel in einem mittelbaren oder unmittelbaren Zusammenhang stehen mit nachträglich bekannt gewordenen Tatsachen oder Beweismitteln, die zu einer höheren Steuer führen. Da die Veranlagung in einem solchen Fa...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 4.3 Fallgruppen

Rz. 108 Es sind z. B. folgende Fallgruppen möglich: Ein Vermögenszuwachs wird in dem ESt-Bescheid nicht erfasst in der Annahme, er unterliege der SchenkungSt. Eine Einnahme oder eine Ausgabe wird in dem ESt-Bescheid des Stpfl. A nicht erfasst in der Annahme, sie sei B zuzurechnen. Eine Einnahme oder Ausgabe wird in der Veranlagung des Stpfl. A für das Jahr 01 nicht erfasst in d...mehr

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Sondernutzungsrecht: Heraus... / 4 Die Entscheidung

Die Klage hat Erfolg! K habe gegen B einen Herausgabeanspruch aus § 985 BGB. Dieser Anspruch stehe auch K als Sondernutzungsberechtigtem zu, wenn er die Herausgabe der betreffenden Fläche verlange. Der Herausgabeanspruch sei auch nicht verjährt. Der Herausgabeanspruch aus (eingetragenem Mit-)Eigentum gem. § 985 BGB unterliege nicht der Verjährung, § 902 Abs. 1 Satz 1 BGB. Auc...mehr

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Verstoß gegen öffentliches ... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer B steht ein Sondernutzungsrecht an einer Dachfläche zu. Nach der Gemeinschaftsordnung darf er auf der Fläche auf eigene Kosten eine Dachterrasse errichten. Diese darf er durch Schaffung von direkten Zugängen mit den Räumen des jeweils darunterliegenden Sondereigentums verbinden. B errichtet auf dem Dach mit Genehmigung des Bezirksamts ein "Ausstiegsbauwerk...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1.2 Neuer Antrag, neuer Gewinnverteilungsbeschluss

Rz. 42 Bei der Frage, ob ein neuer Antrag eine Durchbrechung der Bestandskraft rechtfertigt, ist zu unterscheiden, ob der Antrag die neue Tatsache ist oder ob aufgrund neuer Tatsachen ein Antrag erstmals gestellt oder geändert wird.[1] Zur Einordnung eines neuen Antrags als rückwirkendes Ereignis nach § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO vgl. Frotscher, in Schwarz/Pahlke/Keß, AO/FGO, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1.4 Kollision im Regelungsbereich der Steuerfestsetzungen

Rz. 46 § 174 Abs. 1 AO ist nur anwendbar, wenn eine Kollision in den Regelungsbereichen der Steuerbescheide vorliegt, wenn also ein Steuerbescheid einen Sachverhalt in seinen Regelungsbereich unrechtmäßig einbezogen hat (unvereinbare doppelte Berücksichtigung). Die Frage, wie oft und in welchem Steuerbescheid ein Sachverhalt zu berücksichtigen ist, beantwortet die sich aus d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.1.2 Verursachung durch den Steuerpflichtigen

Rz. 77 Wegen des Grundsatzes des Vertrauensschutzes darf die unrichtige der widerstreitenden Steuerfestsetzungen nur aufgehoben oder geändert werden, wenn die doppelte, und damit widerstreitende Berücksichtigung des günstigen Sachverhalts auf einen Antrag oder auf eine Erklärung des Stpfl. (bei mehreren Stpfl. desjenigen, bei dem der günstige Sachverhalt zu Unrecht berücksic...mehr

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Anfechtung des Beschlusses ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Die Entscheidung behandelt 2 Fragen. Die eine ist, ob es ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht, den Umlageschlüssel für eine Erhaltungsmaßnahme für die Jahresabrechnung zu ändern. Die andere ist, ob ein einziger Mangel sämtliche Nachschüsse zu Fall bringt. Nachträgliche Änderung eines Umlageschlüssels Der Beschluss, einen Umlageschlüssel nachträglich zu ändern,...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.3.1 Begriff der Rückwirkung

Rz. 72 "Rückwirkend" ist ein den steuerlich relevanten Sachverhalt änderndes Ereignis, wenn die Änderung zeitlich nach dem Entstehen des Steueranspruchs erfolgt und daher nachträglich der Finanzbehörde bekannt wird.[1] Tritt das Ereignis vor dem Entstehen des Steueranspruchs (d. h. bei periodischen Steuern vor dem Ende des Vz) ein, handelt es sich um ein Ereignis mit unmitte...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.8 Höhere Steuer aufgrund der Änderung

Rz. 165 Abs. 1 Nr. 1 ist nur anwendbar, wenn die Änderung zu einer höheren Steuer führt, also zu Ungunsten des Stpfl. erfolgt. Führt die Änderung dagegen zu einer niedrigeren Steuerfestsetzung, ist Nr. 2 (Änderung zugunsten des Stpfl.) anwendbar. Ob die Änderung zu einer höheren oder niedrigeren Steuer führt, ist dabei nach dem Tenor der geänderten Steuerfestsetzung zu beurt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 4.2 Tatbestand

Rz. 101 Der Tatbestand setzt voraus, dass der bestimmte Sachverhalt in dem Steuerbescheid nicht berücksichtigt worden ist. Er darf also in keinem der in Betracht kommenden Steuerbescheide berücksichtigt worden sein, obwohl er in einem dieser Bescheide hätte berücksichtigt werden müssen. Diese Tatbestandsvoraussetzung liegt nicht vor, wenn der Sachverhalt nicht unberücksichti...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.3 Tatbestand der Änderungssperre

Rz. 243 Die Änderungssperre knüpft nach § 173 Abs. 2 AO an die Außenprüfung an. Der Änderungssperre unterliegen Steuerbescheide, die aufgrund einer Außenprüfung ergangen sind. Hat die Außenprüfung nicht zum Erlass von Steuerbescheiden geführt, sind also die vor der Außenprüfung ergangenen Steuerbescheide unverändert geblieben, knüpft die Änderungssperre an die Mitteilung nac...mehr

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Teil C: Interne Leistungsve... / 17.3.1 Herstellungskosten

Zunächst muss geklärt werden, von welcher Definition der Herstellungskosten ausgegangen wird. Die Definitionen haben sich in den letzten Jahren angeglichen. Unterschiede bestehen teilweise dennoch. Dies betrifft vor allem das Thema der Wahlrechte. Eine Gegenüberstellung der Begriffe soll deshalb am Anfang stehen. Drei Punkte zu den nachfolgenden Definitionen sollen erläutert ...mehr

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Teil C: Interne Leistungsve... / 16.2.2 Umlagen setzen falsche Anreize

Oft wird die Umlage damit begründet, dass ein indirekter, d. h. schlecht messbarer Bezug zur Inanspruchnahme von internen Leistungen bestehe. Diese Kosten müssten schließlich (vom Empfänger der Umlage) gedeckt werden. Die Begründung stimmt – aber nicht für die Umlage. Sie wäre vielmehr für die Verrechnung passend, denn dort wird für die in Anspruch genommene Menge gezahlt: De...mehr

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Teil C: Interne Leistungsve... / 18.1.4 Effizienzvorteil des Konzerns bei Marktpreisen?

Wenn unternehmensintern alle Bedingungen identisch mit einem Anbieter am Markt wären, dann würden die Kosten identisch sein. Natürlich wird das nicht der Fall sein: Maschinenausstattung, Auslastung, Personalqualifikation, Gehaltssituation, Prozesse usw. unterscheiden sich. Aus solchen strukturellen Unterschieden resultieren Kostenpositionen, die der Center-Leiter nicht immer...mehr

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Teil C: Interne Leistungsve... / 16.1 Leistungsverrechnung ist Unternehmenssteuerung

Das Thema der innerbetrieblichen Verrechnungspreise ist schon ziemlich alt. Eugen Schmalenbach hat den Kerngedanken – wie auch die damit verbundenen Probleme – bereits 1903 in seiner Habilitationsschrift ›Die Verrechnungspreise in großindustriellen Betrieben‹ prägnant festgehalten. Er schreibt: Zitat … Selbst wenn es möglich wäre, jedem Unterbetrieb, jeder Werkstätte nur ganz ...mehr

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Teil C: Interne Leistungsve... / 17.1.3 Abbildung der ILV in der Ergebnisrechnung

In den bisherigen Ausführungen standen die Servicebereiche im Fokus. Schließlich sind sie das typische Feld der ILV. Daneben gibt es traditionell einen weiteren Bereich, der das Prinzip der Leistungsverrechnung anwendet, auch wenn dort ein anderer Name dafür verwendet wird: Die Rede ist von der Produktion. Dienstleister denken bei diesem Begriff oft an Fabrikhallen und fühle...mehr

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Teil C: Interne Leistungsve... / 18.2.2 SLA – Einführung und Spielregeln

Folgende Empfehlungen helfen für eine zielgerichtete und einfache Umsetzung von Leistungsvereinbarungen. Verhandelte Verrechnungspreisen sollten in mehreren Stufen eingeführt werden. Das kann nicht flächendeckend erfolgen, sondern ›inselförmig‹. So wird der Aufwand gering gehalten und die Organisation nicht gelähmt. Schließlich sollen sich die Center am Kunden ausrichten und...mehr

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Teil C: Interne Leistungsve... / 17.2.2 Verrechnung von Proko sowie Struko en bloc

Nach den bisherigen Überlegungen sollen die Fixkosten, man könnte sagen ›die Kosten der Bereitschaft‹, den leistungsbeziehenden Bereichen zugeordnet werden, ohne dabei Umlagen einzusetzen. Vorbehaltlich der unten erläuterten Vollkosten-Variante, es geht dabei insbesondere um die Herstellungskosten, müssen direkte Kostenbeziehungen identifiziert werden. Controller sprechen ge...mehr

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Teil C: Interne Leistungsve... / 17.2 Varianten der Grenzkostenverrechnung

Die Einführung variabler Kosten[823] war in den 1950er-Jahren die große Weiterentwicklung der Betriebswirtschaft. Sie boten erstmals eine Alternative zu Vollkosten und Umlagen. Wie wichtig diese grundlegende Trennung der Kosten ist, erkennt man daran, dass moderne Instrumente wie die Prozesskostenrechnung ebenfalls eine Unterscheidung der Kosten danach vornehmen, ob sie meng...mehr

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Teil C: Interne Leistungsve... / 17.3.2 Selbstkosten

Die Selbstkosten umfassen gemäß Definition alle Kosten – auch anteilige Fremdkapitalkosten –, die anteilig auf eine Produkteinheit bezogen sind. Betrachtet man ein einzelnes Servicecenter, stellt sich die Frage, wie zentrale Kosten dorthin gelangt sind. Über Umlagen? Besser wäre es, nur ›Nutzen stiftende Leistungen‹ in Form von Kosten zu belasten. Das entspräche dem steuerli...mehr

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Teil C: Interne Leistungsve... / 17.2.1 Verrechnung lediglich der Produktkosten (Proko)

Sofern keine Engpässe vorliegen, ist die optimale Verkaufsmenge dann gegeben, wenn die Grenzkosten den Grenzerlösen entsprechen. Das maximiert die Differenz aus Gesamterlösen und Gesamtkosten. Diese betriebswirtschaftliche Regel, die allgemein auf jede Anbieter-Kunden-Beziehung zutrifft, lässt sich auch auf die Beziehungen innerhalb eines Unternehmens anwenden. Das Servicece...mehr

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Teil C: Interne Leistungsve... / 17.4.4 Beispiel Kundenergebnisrechnung

Werden solche Teilprozesskostensätze für verschiedene Serviceabteilungen berechnet, kann damit z. B. eine Kundenergebnisrechnung erstellt werden. Nur wenn dem Kunden seine individuellen Kosten (im Sinne von Einzelkosten auf den Prozess) zugerechnet werden, wird ein echtes, d. h. individuelles Kundenergebnis ermittelt. Die Schlüsselung/Umlage von Kosten ist eine ›Gießkannen-B...mehr

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Teil C: Interne Leistungsve... / 16.3.2 Konsequenzen für die Steuerung mittels ILV

›Nicht sinnvoll‹ bedeutet im schon angesprochenen Sinne, dass die Leistung durch die Verrechnung nicht gesteuert werden kann oder soll. Ein typischer Fall wäre die Innenrevision. Bei ihr handelt es sich um eine Leistung, die von vielen Abteilungen nur ungern gesehen wird. Nicht jeder Manager will die Überprüfung haben. Und mancher denkt vielleicht auch, er habe sie nicht nöt...mehr

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Teil C: Interne Leistungsve... / 17.4.1 Ermittlung der Prozesskosten

Ein Grund für das wiedererwachte Interesse an der PKR ist gerade die Möglichkeit, unterstützende Tätigkeiten in den klassischen Gemeinkostenbereichen verursachungsgerecht auf Produkte, Kunden etc. verrechnen zu können. Damit wird eine bis dato vorhandene Lücke in der Kostenrechnung geschlossen. Voraussetzung für die Anwendung ist lediglich, dass es sich um regelmäßig wiederk...mehr

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Teil C: Interne Leistungsve... / 17.4.3 Beispiel Beschaffungsprozess

Ein typischer Anwendungsfall der PKR ist der Beschaffungsvorgang, an dem verschiedene Abteilungen (Kostenstellen) der Verwaltung beteiligt sind. Zur Vereinfachung wird hier nur die KSt Einkauf detaillierter betrachtet. Sie hat im folgenden Beispiel inkl. des Abteilungsleiters vier Vollzeitkräfte und setzt vier Teilprozesse um.mehr

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Teil C: Interne Leistungsve... / 18.2.1 Allzu menschliche Irrtümer

Die Einführung von verhandelten Leistungsvereinbarungen ist für die Organisation ein großer Schritt. Viele Abteilungen haben noch nie Verhandlungen geführt. Dementsprechend groß ist die Verunsicherung. Insbesondere besteht die Sorge, eine nachteilige Vereinbarung abzuschließen. SLAs sind darum eine fortgeschrittene Variante der Leistungsverrechnung. Es ist keine Reorganisati...mehr

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Teil C: Interne Leistungsve... / 18.1.5 Marktpreis – Existenzberechtigung eines Konzerns?

Im letzten Kapitel wurde überlegt, ob die Leistungserstellung effizient erfolgt. Dabei wurde auch geprüft, wieso überhaupt diskutiert werden muss, ob ein interner Kunde durch einen korrigierten Marktpreis geschützt wird? Warum kommt der Wunsch auf, Leistungen nicht intern beziehen zu müssen, sondern von außerhalb zuzukaufen? Warum gibt es in vielen Unternehmen einen internen...mehr

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Teil C: Interne Leistungsve... / 18 Fortgeschrittene Konzepte der ILV

Die bisher vorgestellten Konzepte verursachten wenig zusätzlichen Aufwand. Wenn man von den Kosten der unvermeidlichen, aber einmaligen Einrichtung der Internen Leistungsverrechnung absieht, dann kommen die nötigen Zahlen automatisiert aus der Kostenrechnung. Allerdings ist die Akzeptanz der auf Kosten basierten Verrechnungspreise bei vielen Leistungsabnehmern gering. Die Ko...mehr

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Teil C: Interne Leistungsve... / 18.1.3 Marktpreiskorrekturen

Wenn die Leistungen unterschiedlich sind, dann sollten sich auch die Preise unterscheiden. Marktpreise eignen sich damit für vergleichbare Leistungen. Nicht nur sprachlich sind wir damit dicht an der steuerlichen Methode der ›Marktpreis-Minus-Methode‹ (Wiederverkaufspreis-Methode) angekommen. Durch die Entscheidung für eine Marktleistung wird zugleich der Marktpreis festgele...mehr

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Teil C: Interne Leistungsve... / 17.1.2 Bezugsgrößen für gute ILV

Wenn eine interne Leistungsverrechnung neu aufgebaut oder ein weiterer Bereich einbezogen werden soll, dann sucht man nach geeigneten Bezugsgrößen. Anstatt von Bezugsgrößen wird manchmal auch von Leistungsarten gesprochen. Gemeint sind also die Messgrößen, mit denen die Leistung(en) differenziert erfasst wird. Im Bereich der IT wird häufig von einem Leistungskatalog gesproch...mehr