Fachbeiträge & Kommentare zu Kraftfahrzeug

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zfs 11/2024, Zur Mithaftung... / 2 Aus den Gründen:

II. Die zulässige Berufung des Klägers hat teilweise Erfolg. Die Beklagte haftet dem Kläger dem Grunde nach aus § 7 Abs. 1 StVG, wobei aufgrund eines Mitverschuldens des Klägers gemäß § 9 StVG, § 254 BGB von einer Haftungsverteilung von 75 : 25 zu seinen Lasten auszugehen ist. Anders als das Landgericht angenommen hat, tritt die Betriebsgefahr des Beklagtenfahrzeugs nicht vol...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 2. Vornahme einer Gefahrerhöhung

Rz. 65 Nach § 23 Abs. 1 VVG trifft den Versicherungsnehmer die Gefahrstandspflicht. Er darf die Gefahrenlage nicht nachträglich durch Vornahme oder Gestatten einer Gefahrerhöhung zu Lasten des Versicherers verändern. Die Vornahme einer Gefahrerhöhung i.S.d. § 23 Abs. 1 VVG kann nur durch aktives Tun, nicht jedoch durch ein Unterlassen des Versicherungsnehmer verwirklicht werd...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / a) Tatbestände

Rz. 253 Die Teilversicherung deckt Schäden durch Entwendung. Versichert ist die Entwendung in den in den AKB ausdrücklich aufgezählten Fällen: Diebstahl i.S.d. § 242 StGB, Raub i.S.d. § 249 StGB, räuberische Erpressung i.S.d. § 255 StGB, Unterschlagung i.S.d. § 246 StGB sowie unbefugter Gebrauch i.S.d. § 248b StGB. Dadurch wird klar zum Ausdruck gebracht, dass unter den Entw...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / 5. Weitere Unterschiede beider Modelle

Rz. 193 Als wesentliche Unterschiede sind in erster Linie folgende anzuführen: Nach dem Kfz-Teile-Zulieferer-Modell sind insbesondere versicherbar „Maßnahmen und Kosten im Vorfeld der Gefahrenabwehr – sog. Vorfeldschäden (Ziff. 7) sowie Aus- und Einbaukosten außerhalb der Gefahrenabwehr (ebenfalls fakultativ: Ziff. 8). Diese soeben zitierten Ziff. 7 und 8 werden als einheitl...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / (1) Grobe Fahrlässigkeit bejaht

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§ 16 Private Unfallversiche... / c) Unterschiede in den Bedingungsgenerationen

Rz. 125 Ziff. 5.1.5 AUB 10/08/99 und § 2 I (5) AUB 94/88 sind wortgleich und sprechen von Fahrtveranstaltung statt Rennen. § 4 (4) AUB 61 spricht von dem Erfordernis eines ausdrücklichen Einschlusses für das Risiko der Beteiligung an einer Fahrtveranstaltung, so dass die Anwendbarkeit des Ausschlusses auch für Streckenposten oder Mechaniker zumindest fraglich ist;[243] enger ...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / 3. Ausschlüsse und Einschränkungen, Punkt 3

Rz. 154 Die Auflistung in Punkt 3.1 VB-Reisegepäck 2008/2021 ergänzt die Ausschlüsse in Punkt 5 AT-Reise 2008. Sie gilt sowohl für aufgegebenes als auch für mitgeführtes Gepäck, mit Ausnahme von Punkt 3.1.5 VB-Reisegepäck 2008/2021, der nur für aufgegebenes Gepäck gilt. Rz. 155 Nicht versichert sind vergleichbar mit Punkt 1.5 AVB-Reisegepäck 1992/2008 Geld, Wertpapiere, Fahrk...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / VIII. Beginn und Ende des Versicherungsschutzes, Geltungsbereich, Punkt 8

Rz. 52 Punkt 8.1 AVB Reisegepäck 1992/2021 setzt als Risikoabgrenzung voraus, dass die versicherte Person eine Reise unternimmt und diese Reise zeitlich nach Beginn des Versicherungsvertrages liegt. Fahrten, Gänge und Aufenthalte innerhalb des ständigen Wohnortes des Versicherten gelten nicht als Reisen (Punkt 8.4 AVB Reisegepäck 1992/2021). In Abweichung zu Punkt 2.2.4 AT-R...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 1. Vertragliche Obliegenheiten vor dem Versicherungsfall

Rz. 438 Es kommen im verkehrsbezogenen Rechtsschutz (z.B. § 21 Abs. 8 ARB bzw. Nr. 4.2 ARB 2012) vor allem diese in Betracht: Diese Obliegenheiten wenden sich an den Fahrer des Fahrzeugs, der mit dem Versicherungsnehmer identisch, aber auch nur eine mitversicherte Person sein kann. Man ist sich ...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / I. Muster: Klage gegen Unfallversicherer

Rz. 307 Die Musterklage betrifft den Fall einer Ablehnung durch den VR in einem frühen Regulierungsstadium. Aus Kostengründen kann hier auf die Leistungsart Krankenhaustage- und Genesungsgeld geklagt werden. Bestätigt das Gericht das Eingreifen des Ausschlusstatbestands nicht, dann können weitere Leistungen geltend gemacht werden, vielfach außergerichtlich, im Zweifel durch ...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / (2) Grobe Fahrlässigkeit verneint

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§ 24 D&O-Versicherung / II. Abtretung und Verpfändung des Anspruchs

Rz. 173 Viele D&O-Versicherungspolicen in der Praxis beinhalten insofern jedoch (mehr oder weniger wirksame) Einschränkungen. So hieß es noch in Ziff. 11.2 des Modells von 2005, dass Ansprüche – vor ihrer endgültigen Feststellung ohne ausdrückliche Zustimmung des Versicherers – nicht auf Dritte übertragen werden können. Dieses Abtretungsverbot des Versicherungsanspruches kon...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / I. Verkehrs-Rechtsschutz, § 21 Abs. 1 ARB bzw. Nr. 2.1.1 ARB 2012

Rz. 243 Im Rahmen dieser Rechtsschutzart genießt der Versicherungsnehmer Rechtsschutz in seiner Eigenschaft als Eigentümer oder Halter jedes Motorfahrzeuges zu Lande (sowie Anhängers), das bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer auf ihn zugelassen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehen ist. Außerdem wird dem Versicherungsnehmer in sein...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 1. Allgemeines

Rz. 139 Gemäß § 81 Abs. 1 VVG ist der Versicherer bei vorsätzlicher Herbeiführung des Versicherungsfalls leistungsfrei. Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls ist der Versicherer gem. § 81 Abs. 2 VVG berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Rz. 140 Die Kürzung in einem de...mehr

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B / 49 Beweisverwertungsverbote [Rdn 1273]

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zfs 11/2024, Entziehung der... / 2 Aus den Gründen: „…

II. Die zulässige Beschwerde gegen die erstinstanzliche Entscheidung ist unbegründet. 1. Der streitgegenständliche Sachverhalt zeichnet sich dadurch aus, dass die angegriffene Verfügung vom 4.3.2024 auf der Grundlage des bis zum 1.3.2024 geltenden (alten) Fahrerlaubnisrechts ergangen ist, der Widerspruch und der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz unter dem Datum 4.4.2024, al...mehr

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zfs 11/2024, Keine Rückford... / 3 Anmerkung:

Hat ein Unfallversicherer eine bestimmte Invaliditätsleistung nach Prüfung "anerkannt" und ausgezahlt, und stellt sich im weiteren Verlauf einer streitigen Auseinandersetzung heraus, dass in Wirklichkeit keine Invalidität oder ein geringerer Grad vorliegen, so kann dem bereicherungsrechtlichen Herausgabeanspruch Treu und Glauben entgegenstehen, wenn der Versicherer durch sei...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / c) Gefahrabhängige Einschränkungen

Rz. 169 Für Sturm- und Hagelschäden besteht Außenversicherungsschutz nach A 12.6 VHB 2022 nur, wenn sich die versicherten Sachen im Schadenszeitpunkt in Gebäuden (vgl. Rdn 83) befinden. Zelte und deren Inhalt sowie Sachen im Freien sind gegen die genannten Risiken nicht versichert. Dasselbe gilt für Sachen in Wohnwagen und Kraftfahrzeugen, sofern sich diese im Schadenzeitpun...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / V. Die 4. und 5. KH-Richtlinie

Rz. 5 Der deutsche Gesetzgeber hat mit Wirkung vom 1.1.2003 die 4. Kraftfahrzeug-Richtlinie umgesetzt durch Ergänzung des Pflichtversicherungsgesetzes: Schadenersatzansprüche aus Auslandsunfällen mit Ausländern können beim Deutschen Büro Grüne Karte e.V., Wilhelm Straße 43/43g, 10117 Berlin, geltend gemacht werden. Die 5. KH-Richtlinie ist in Deutschland am 10.12.2007 umgese...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 5. Gebrauchsgegenstände von Betriebsangehörigen

Rz. 129 In der nichtindustriellen Feuerversicherung werden die versicherten Sachen in einer so genannten Pauschaldeklaration im Antragsformular näher umschrieben. Danach umfasst der Versicherungsschutz als versicherte Sachen die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung sowie Vorräte von Waren und Rohstoffen. Rz. 130 Ausdrückliche Erwähnung findet in der Pauschaldeklar...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 2. Versicherungsnehmer

Rz. 63 Der Versicherungsnehmer kann eine natürliche oder eine juristische Person sein. Es gelten die allgemeinen Vorschriften gem. §§ 104 ff. BGB. Ein beschränkt Geschäftsfähiger (7–18 Jahre) bedarf für den Abschluss eines Versicherungsvertrages der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters gem. § 107 BGB. Versicherungsverträge bedürfen der Genehmigung des Vormundschaftsgericht...mehr

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§ 18 Transportversicherung / 6. Ausschlüsse (Ziff. 6 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 189 Ziff. 6 DTV-VHV 2003/2011 enthält einen Katalog von Versicherungsausschlüssen. Die darin geregelten Ausschlüsse stehen nach Ziff. 17 unter dem Vorbehalt, dass ihre Anwendung mit den zwingenden Vorschriften über die Pflichtversicherung vereinbar ist. § 7a GüKG ist eine solche Vorschrift. Sie ist in ihrem Anwendungsbereich auf den innerdeutschen Güterkraftverkehr mit e...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 2. Bewegliche Sachen

Rz. 123 Neben Gebäuden können auch bewegliche Sachen unter den Voraussetzungen des § 2 AFB 87 bzw. A § 3 Nr. 3 AFB 2010 unter Versicherungsschutz gestellt werden. Ebenso wie Gebäude müssen sie im Versicherungsvertrag bzw. im Versicherungsschein möglichst genau bezeichnet werden. Bei einzelnen Gegenständen, wie z.B. Maschinen, stellt dies kein Problem dar. Rz. 124 Unpraktikabe...mehr

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zfs 11/2024, Höchstgeschwin... / 1 Sachverhalt

Das AG verurteilte den Betroffenen wegen fahrlässigen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit einem Kraftfahrzeug mit Anhänger außerhalb geschlossener Ortschaften um 35 km/h zu einer Geldbuße von 255 EUR und zu einem mit der Vollstreckungserleichterung nach § 25 Abs. 2a StVG versehenen Fahrverbot von einem Monat. Das AG hat festgestellt, dass der Betroffene m...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / d) Raub nach Ausschaltung der Widerstandskraft, § 1 Nr. 3 c AERB 87, A §§ 1 Nr. 4 a cc AERB 2008, 2010

Rz. 69 Als Raub im Sinne dieser Bestimmung gilt die Wegnahme von versicherten Sachen nach der Ausschaltung der Widerstandskraft des Opfers durch die Folgen eines Unfalls oder infolge anderer, nicht verschuldeter Ursachen. Hierbei wird gelegentlich von der so genannten Ohnmachtsklausel gesprochen.[115] Grundvoraussetzung ist, dass die Widerstandskraft des Opfers auf einer phys...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / aa) Verwendungsklausel

Rz. 80 Nach D.1.1 AKB 2015 darf ein Fahrzeug nicht zu einem anderen als dem im Versicherungsvertrag angegebenen Zweck verwendet werden. Ein Verstoß des Versicherungsnehmers führt zu einem Leistungskürzungsrecht des Versicherers; in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung richtet sich das Limit der Leistungsfreiheit nach § 5 Abs. 3 S. 1, 2 KfzPflVV. Rz. 81 Der im Versicherun...mehr

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§ 18 Transportversicherung / i) Subsidiaritätsklausel (Ziff. 6.9 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 198 Ansprüche, die üblicherweise Gegenstand einer Betriebs-, Produkt-, Umwelt-, Gewässerschaden-, Kraftfahrzeug-, Privathaftpflicht- oder Kreditversicherung sind, bzw. über eine dieser Versicherungen hätten gedeckt werden können, sind von der Versicherung ausgeschlossen. Der Ausschluss dient der Vermeidung von Doppelversicherungen. Der Ausschluss greift nicht erst, wenn ...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / IV. Aufgabeverbot

Rz. 311 Nach § 86 Abs. 3 VVG darf der Versicherungsnehmer seinen Anspruch gegen den Schädiger nicht aufgeben, er hat vielmehr für die Aufrechterhaltung des Anspruchs zu sorgen, er muss für die Wahrung von Fristen sorgen und muss bei der Durchsetzung der Regressansprüche durch den Versicherer mitwirken (§ 86 Abs. 2 S. 1 VVG). Es handelt sich hier um eine gesetzlich geregelte O...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / bb) Diebstahlsversuch

Rz. 19 Für die Verwirklichung der versicherten Gefahr in der Einbruchdiebstahlversicherung reicht es gem. § 1 Nr. 1 Hs. 2 AERB 87 (A §§ 1 Nr. 1 Hs. 2 AERB 2008/2010) aus, wenn das Abhandenkommen, die Zerstörung oder die Beschädigung der versicherten Sache durch eine versuchte Tatbegehung verursacht wurde. Hierfür muss der Täter angefangen haben, den Tatbestand eines erschwer...mehr

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B / 58 Bußgeldverfahren, Besonderheiten, Beweisaufnahme [Rdn 1575]

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 5. Einschränkung der Leistungsfreiheit

Rz. 133 In der Kaskoversicherung besteht bei Vorsatz unbeschränkte Leistungsfreiheit des Versicherers. Ansonsten ist der Versicherer nach § 28 Abs. 2 S. 2 VVG im Falle einer grob fahrlässigen Verletzung berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Rz. 134 In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Leistungsfreiheit des ...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 6. Sekundäre Risikobeschränkungen

Rz. 207 Die sekundären Risikobeschränkungen in der KH-Versicherung sind in A.1.5 AKB in einer Klausel zusammengefasst. Dabei ist nun auch der ohnehin geltende Ausschluss der vorsätzlichen Herbeiführung des Versicherungsfalls nach § 103 VVG in den Wortlaut der AKB aufgenommen worden. Ansonsten entsprechen die sekundären Risikobeschränkungen der Ermächtigungsgrundlage des § 4 ...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 5. Umfang der Leistungen, A.1.3 AKB

Rz. 206 Die Leistungen des Versicherers werden bei jedem Schadenereignis durch die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt, A.1.3.1 AKB. Von erheblicher Bedeutung bei Personengroßschäden ist A.1.3.3 AKB, der in Anlehnung an § 118 VVG eine bestimmte Verteilung der Versicherungssumme vorsieht.mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 1. Allgemeines

Rz. 184 Der Versicherungsnehmer hat für das Fehlverhalten Dritter bei der Verletzung von Obliegenheiten oder der Herbeiführung des Versicherungsfalls nur in Ausnahmefällen einzustehen.[254] In der Kaskoversicherung wirkt die Leistungsfreiheit des Versicherers gegenüber dem Versicherungsnehmer gem. F.3 AKB auch gegenüber allen mitversicherten und sonstigen Personen, die Ansprü...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / a) Rückrufkostendeckung

Rz. 16 Im Produkthaftpflichtmodell sind nach Ziff. 6.2.8 Ansprüche wegen näher bestimmter Kosten sowie Ansprüche wegen Beseitigungs- bzw. Vernichtungskosten im Rahmen der Ziff. 4.2.2.4 und 4.3.2.3, die im Zusammenhang mit einem sog. Rückruf [67] von Erzeugnissen geltend gemacht werden, ausgeschlossen. Der Grund für die Versagung des Deckungsschutzes durch den Versicherer (vgl...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / 4. Risikobegrenzungen/Ausschlüsse

Rz. 189 Nach Ziff. 6 der beiden Rückrufkosten-Modelle sind bestimmte Ansprüche nicht versichert (Risikobegrenzungen/Ausschlüsse), wobei die zitierten Ziffern nicht allesamt inhaltsgleich sind. Nahezu identisch – mit Ausnahme der Nummerierung – sind die Ausschlüsse wegen der sog. Erprobungsklausel[366] (Ziff. 6.2 Rückrufkosten-Haftpflichtversicherung für Hersteller- und Hande...mehr

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§ 12 Wohnungseigentum / I. Muster: Teilungserklärung (Doppelhaus, § 3 WEG)

Rz. 67 Kann das Grundstück nicht real geteilt werden, bietet sich die Bildung von Wohnungseigentumsrechten an. An jeder Wohnung kann Sondereigentum begründet werden. Die Gemeinschaftsordnung kann so gestaltet werden, dass sie einer realen Teilung der Einheiten nah kommt. Die Aufteilungserklärung nach § 3 WEG bei der Gemeinschaftsordnung kann folgende Formulierung haben: Muster...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 2. Gebrauch des Fahrzeugs

Rz. 200 Die im Abschnitt A.1.1 AKB beschriebenen Schäden müssen "durch den Gebrauch des im Vertrag bezeichneten Fahrzeugs" entstanden sein. Der Begriff des Gebrauches umfasst den des Betriebes i.S.d. § 7 Abs. 1 StVG, geht aber noch darüber hinaus.[276] Gedeckt sind die typischen, vom Gebrauch des Fahrzeuges selbst und unmittelbar ausgehenden Gefahren,[277] z.B. auch Schweißa...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / f) Kleine Benzinklausel – A 1 Ziff. 7.14 AVB-PHV/Ziff. 3.1 BBR-PH

Rz. 156 Nach dieser praxisrelevanten Klausel ist die Haftpflicht wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden, ausgeschlossen. Die Klausel grenzt den Deckungsbereich der Privathaftpflichtversicherung (bzw. als sog. große Benzinklausel den der Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung (vgl. Rdn 183) von dem der Kfz-Haftpflichtversicherung ab (vgl. §...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 4. Mitversicherte Personen

Rz. 205 Mitversicherte Personen sind nach A.1.2 AKB der Halter, der Eigentümer, der Fahrer, in bestimmten Situationen der Beifahrer, der Omnibusschaffner und der Arbeitgeber oder öffentliche Dienstherr. Mitversicherte Personen können ihre Versicherungsansprüche selbstständig geltend machen. Dies ergab sich bis zum 17.4.2024 aus § 2 Abs. 3 KfzPlfVV. Diese Regelung ist weggefa...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 8. Regressansprüche des Versicherers

Rz. 229 Soweit der Versicherer dem Versicherungsnehmer gegenüber aus dem Versicherungsverhältnis zur Leistung verpflichtet ist, ist er im Verhältnis der Gesamtschuldner zueinander allein verpflichtet (§ 116 Abs. 1 S. 2 VVG). Hinweis Bei Leistungsfreiheit gegenüber dem Versicherungsnehmer oder dem Versicherten, aber Leistungspflicht gegenüber dem geschädigten Dritten gilt § 11...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 8. Internationales Versicherungsrecht

Rz. 43 Die deutschen Gerichte sind nach den Regeln der ZPO über die örtliche Zuständigkeit (§§ 12–37 ZPO) und nach der Gerichtsstandregelung in § 215 VVG auch zuständig, soweit Ansprüche gegen einen ausländischen Versicherer geltend gemacht werden. Deckungsansprüche aus einem Versicherungsvertrag mit einem ausländischen Versicherer können daher nach deutschem Recht vor einem...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 1. Allgemeines

Rz. 213 Nach § 115 Abs. 1 S. 1 VVG kann der Geschädigte den Versicherer im Rahmen der Leistungspflicht des Versicherers aus dem Versicherungsverhältnis unmittelbar in Anspruch nehmen. Das bedeutet, dass der Direktanspruch des Geschädigten der Höhe nach durch die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt ist. Das Angehörigenprivileg aus § 86 Abs. 2 VVG schließt aus, dass der a...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / bb) Schwarzfahrtklausel

Rz. 82 Nach D.1.1.2 AKB liegt eine Obliegenheitsverletzung vor, wenn ein unberechtigter Fahrer das Fahrzeug gebraucht hat. Unberechtigter Fahrer ist, wer ohne ausdrückliche oder stillschweigende vorherige Erlaubnis des Halters das Fahrzeug lenkt.[104] Rz. 83 Nach D.1.1.2 AKB ist der Versicherer auch gegenüber dem Versicherungsnehmer, Eigentümer oder Halter zur Leistungskürzun...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / (2) Grobe Fahrlässigkeit verneint

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 3. Regulierungsvollmacht des Versicherers

Rz. 202 Nach A.1.1.4 AKB gilt der Versicherer als bevollmächtigt, im Namen der versicherten Personen alle ihm zur Befriedigung oder Abwehr der geltend gemachten Haftpflichtansprüche zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens abzugeben. Der Versicherer ist aufgrund von A.1.1.4 AKB auch zur Entgegennahme rechtsverbindlicher Erklärungen befugt.[282]...mehr

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§ 12 Wohnungseigentum / IX. Stellplätze, Abgeschlossenheitsbescheinigung

Rz. 21 Stellplätze aller Art, also nicht mehr nur Garagenstellplätze, werden als Räume i.S.v. § 3 Abs. 1 S. 1 WEG behandelt. Damit besteht nun die Möglichkeit, auch an ebenerdigen Kfz-Stellplätzen im Freien das Sondereigentum zu begründen, obwohl der "Stellplatzraum" auf einem Teil des Grundstücks außerhalb des Gebäudes liegen kann. Für ebenerdige Stellplätze im Freien kann ei...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 2. Erstprämie

Rz. 47 Wird die Erstprämie nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer vom Versicherungsvertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht erfolgt ist (§ 37 Abs. 1 VVG) (differenzierend noch § 38 Abs. 1 VVG a.F.). Rz. 48 Bei Rücktritt nach § 37 Abs. 1 VVG kann der Versicherer gem. § 39 Abs. 1 S. 3 VVG nur eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. In der Kfz-Haftpflichtvers...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 1. Begriff

Rz. 62 Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn sich die vom Versicherer bei Vertragsabschluss vorausgesetzte Gefahrenlage ungünstig verändert und eine generell höhere Wahrscheinlichkeit für den Eintritt des Versicherungsfalls oder die Vergrößerung des Schadenumfanges begründet wird. Rz. 63 Gefahrerhöhung ist abzugrenzen von der bloßen Gefahrsteigerung. Einmalige, kurzfristige Gef...mehr