Fachbeiträge & Kommentare zu Kraftfahrzeug

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 1. Mitversicherte Personen, Abs. 4 a bzw. Nr. 3.2.17

Rz. 221 § 3 Abs. 4 a ARB sieht einen aus mehreren Varianten bestehenden Risikoausschluss vor. Nach dieser Bestimmung besteht kein Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessenmehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / bb) Zur erheblichen Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung

Rz. 265 Wird das äußere Bild bewiesen, muss der Versicherer seinerseits Tatsachen beweisen, aus denen die erhebliche Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung einer Entwendung folgt.[377] Sofern bereits konkrete Indizien für eine Vortäuschung bestehen, kommt dem Versicherungsnehmer eine sekundäre Darlegungslast hinsichtlich seiner wirtschaftlichen Verhältnisse zu.[378] Gelingt dem...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / (1) Grobe Fahrlässigkeit bejaht

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / c) Beschränkung auf Mindestversicherungssummen, Verweisungsprivileg

Rz. 226 In den Fällen des § 117 Abs. 1 und Abs. 2 VVG haftet der Versicherer nur im Rahmen der amtlich festgesetzten Mindestversicherungssummen und der von ihm übernommenen Gefahr. § 117 Abs. 3 S. 2 VVG schließt die Haftung des Versicherers im gestörten Kfz-Haftpflichtversicherungsverhältnis in den Fällen aus, in denen der Geschädigte von einem anderen Schadensversicherer od...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / 1. Historie der Produkthaftpflichtversicherung

Rz. 1 Risiken aus oder im Zusammenhang mit der Herstellung von Produkten sind allgegenwärtig. Wer erinnert sich nicht an das berühmte Strafverfahren vor dem Landgericht Aachen in Sachen "Contergan".[1] In einem nahezu elf Jahre dauernden Verfahren wurde schließlich – nach Anhörung zahlreicher Sachverständiger – ein Kausalzusammenhang zwischen längerer Thalidomid-Einnahme und...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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B / 54 Blutalkoholfragen/Atemalkoholmessung [Rdn 1483]

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 1. Primäre Risikobegrenzungen

Rz. 170 In der Betriebshaftpflichtversicherung ist jeweils genau zu prüfen, welchen Versicherungsschutz der Versicherungsnehmer genießt. Sinnvollerweise ist bei Vertragsabschluss auf die richtige Beschreibung des Risikos des zu versichernden Unternehmens zu achten. Betriebstypisch sind nicht nur Risiken, die man üblicherweise mit einem bestimmten Betriebsbild verbindet, sond...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / d) Rückwirkender Wegfall der vorläufigen Deckung

Rz. 32 In der Prozesspraxis sind Fälle häufig, in denen sich der Versicherer auf den rückwirkenden Wegfall des vorläufigen Deckungsschutzes wegen verspäteter Prämienzahlung nach B.2.4 AKB 2015 beruft. § 9 S. 2 KfzPflVV lässt den rückwirkenden Wegfall des Versicherungsschutzes zu. Zudem ergibt sich die Zulässigkeit aus § 52 Abs. 1 S. 2 VVG, wonach bei Nichtzahlung oder verspä...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / 3. Einzelfälle: Verneinung der groben Fahrlässigkeit

Rz. 110 Fälle, in denen das Vorliegen grober Fahrlässigkeit verneint wurde (vgl. oben Rdn 103): Wird der Beladevorgang wegen Platzregens unterbrochen und wird Gepäck alsdann aus dem verschlossenen, vor dem Haus geparkten Kraftfahrzeug gestohlen, wurde grobe Fahrlässigkeit nicht angenommen.[135] Auch das Belassen von Reisegepäck in der Zeit zwischen 11.00 Uhr und 15.30 Uhr im v...mehr

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zfs 11/2024, Höchstgeschwin... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die Nachprüfung des Urteils aufgrund der gemäß § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 OWiG statthaften, auch im Übrigen zulässigen und allein auf die Verletzung materiellen Rechts gestützten Rechtsbeschwerde des Betroffenen hat aus den Gründen der Stellungnahme der GenStA in ihrer Antragsschrift vom 20.12.2023 keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Betroffenen ergeben (§ 349...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / V. Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige, Rechtsschutz für Firmen und Vereine, § 24 ARB bzw. Nr. 2.1.1 ARB 2012

Rz. 275 Diese Versicherungsart deckt den beruflichen Bereich des selbstständig tätigen Versicherungsnehmers ab. Die vom Versicherungsnehmer beschäftigten Personen sind im Rahmen der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für ihn mitversicherte Personen (§ 24 Abs. 1 a S. 2 ARB). Versichert ist der Versicherungsnehmer nur für die im Versicherungsschein bezeichnete gewerbliche, f...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / cc) Raum eines Gebäudes

Rz. 23 Der Versicherungsfall in der Einbruchdiebstahlversicherung setzt voraus, dass die Tatbegehung in einem Raum eines Gebäudes erfolgt. Die Rede ist insoweit von der "Gebäudegebundenheit" der Einbruchdiebstahlversicherung. Ein Gebäude ist ein Bauwerk, das den Eintritt von Menschen gestattet, räumlich umfriedet ist und dadurch gegen äußere Einflüsse bis zu einem gewissen G...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / IX. Versicherungswert, Versicherungssumme, Punkt 9

Rz. 59 Der Versicherungswert hat Bedeutung für den Fall, dass eine Unterversicherung (Punkt 12.3 AVB Reisegepäck 1992/2021), aber auch eine Überversicherung vorliegt (vgl. Rdn 35, siehe Rdn 72–75). Ferner ist der Versicherungswert maßgeblich für den Fall eines Totalschadens (Punkt 12.1 a AVB Reisegepäck 1992/2021). Rz. 60 Der Versicherungswert entspricht dem Zeitwert (Punkt 9...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 4. Grad der Berufsunfähigkeit

Rz. 49 Häufig sehen die vertraglichen Regelungen vor, dass von einer Berufsunfähigkeit nur auszugehen ist, wenn der Versicherte zu einer bestimmten Prozentzahl nicht mehr in der Lage ist, seine vormalige Berufstätigkeit auszuüben (vgl. auch § 2 MB BUV/BUZ 22; zur Bestimmung des Grads siehe Rdn 48). In der Regel besteht Leistungspflicht bei einer mindestens 50 %igen Berufsunfä...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / IV. Privat-Rechtsschutz für Selbstständige, § 23 ARB bzw. Nr. 2.1.1 ARB 2012

Rz. 264 Der im Rahmen der früheren ARB übliche Begriff des Familien-Rechtsschutzes (§§ 25, 26 ARB 75; § 26 ARB 88) wird im Rahmen der ARB 94 zutreffend nicht mehr verwendet; er erinnerte nämlich an das Familienrecht und gerade dieses ist nahezu vollständig vom Rechtsschutz ausgeschlossen (§ 4 Abs. 1 i ARB 75; § 3 Abs. 2 g ARB). Bei den Versicherungsnehmern konnten Missverstä...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / I. Schadensersatz-Rechtsschutz, § 2 a ARB bzw. Nr. 2.2.1 ARB 2012

Rz. 115 Der Schadensersatz-Rechtsschutz wird für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, soweit diese nicht auf einer Vertragsverletzung oder auf einer Verletzung eines dinglichen Rechtes an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen, gem. § 2 a ARB gewährt. Damit sind zunächst Schadensersatzansprüche wegen Verletzung eines Vertrages vom Versicherungsschutz a...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / III. Wirkung des Forderungsübergangs

Rz. 308 §§ 401 ff. BGB bewirken, dass die Forderungen so übergehen, wie sie beim Versicherungsnehmer gegenüber dem Schädiger bestanden haben, also mit allen Einwendungen, Sicherungsrechten und Fristen. Der Regressanspruch des Kaskoversicherers gegenüber dem Arbeitnehmer, der grob fahrlässig ein versichertes Fahrzeug beschädigt hat, muss somit vor dem Arbeitsgericht geltend g...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / IV. Ersatzleistung des Versicherers, A.2.5 AKB

Rz. 285 Der Abschnitt A.2.5 AKB regelt den Umfang der Ersatzleistung, die vom Versicherer zu zahlen ist, wenn ein Versicherungsfall im Sinne der in der Kaskoversicherung gedeckten Tatbestände eingetreten ist. Der vertraglich vereinbarte Anspruch richtet sich ausschließlich nach den vereinbarten AKB. Bei einem einheitlichen Geschehen ist eine etwaige Selbstbeteiligung nur ein...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / c) Betriebshaftpflichtversicherung des Krankenhausträgers

Rz. 29 Krankenhausträger sind nicht zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung i.S.d. § 102 VVG für sich selbst und ihre Bediensteten verpflichtet. Selbst für Träger von großschadensträchtigen geburtshilflichen Abteilungen gilt keine Versicherungspflicht, geschweige denn eine Mindestversicherungssumme, während Träger von Hebammenschulen zugunsten ihrer Schülerinnen ...mehr

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§ 18 Transportversicherung / 10. Schlussbestimmung (Pflichtversicherung Ziff. 17 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 256 Ziff. 17 DTV-VHV 2003/2011 stellt klar, dass die Bestimmungen des Versicherungsvertrages nur gelten, soweit nicht die zwingende gesetzliche Vorschrift des § 7a GüKG mit den dort genannten Beschränkungen und Summen entgegensteht. Die Versicherungspflicht gilt nicht für alle Güterbeförderungen. Es muss sich um eine geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Güte...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / a) Einhaltung der Sicherheitsvorschriften

Rz. 263 Sicherheitsvorschriften befinden sich sowohl in Teil A als auch in Teil B der AFB 2010. Gemäß § 7 Nr. 1 a AFB 87/B § 8 Nr. 1 AFB 2010 hat der Versicherungsnehmer alle gesetzlichen, behördlichen oder in dem Versicherungsvertrag vereinbarten Sicherheitsvorschriften zu beachten. Hierbei handelt es sich um eine Obliegenheit zum Zwecke der Gefahrverminderung, die der Vers...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / bb) Aufklärungsobliegenheiten

Rz. 101 Gemäß E.1.1.3 AKB ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, alles zu tun, was zur Aufklärung des Tatbestandes und zur Minderung des Schadens dienlich sein kann. In der Praxis ist diese Bestimmung insbesondere für zwei Fallgruppen von großer Bedeutung, und zwar bei Unfallflucht und bei falschen Angaben in der Schadenanzeige. Rz. 102 Verwirklicht der Versicherungsnehmer...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / aa) Grobe Fahrlässigkeit bejaht

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / VII. Kasuistik

Rz. 72 Die nachfolgende Darstellung gibt einen Überblick über verschiedene tatsächliche und potenzielle Versicherungsfälle in der VSV aus Rechtsprechung und Presse unabhängig davon, ob im konkreten Fall Versicherungsschutz bestand und der VR einstandspflichtig war:mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / H. Versicherungsbedingungen zur Kraftfahrtversicherung

Rz. 310 Die folgenden Musterbedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie im Download zu diesem Werk: Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / VI. Auslandsschäden innerhalb der EU

Rz. 242 Die Regulierung von Verkehrsunfällen im Ausland ist in den KH-Richtlinien der EU vereinheitlicht und verbraucherfreundlich umgesetzt worden. Die 6. KH-Richtlinie wurde am 16.4.2024 vom deutschen Gesetzgeber umgesetzt. Ziel der Richtlinien ist es, die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen im EU-Ausland zu vereinfachen. Rz. 243 Die Säulen des Systems sind:mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Phantasieberufe und Nischentätigkeiten

Rz. 222 Vom allgemeinen Arbeitsmarktrisiko und den individuellen Beschäftigungschancen ist der Frage abzugrenzen, ob für eine bestimmte Tätigkeit überhaupt ein allgemein zugänglicher Arbeitsmarkt besteht. Ist dies nicht der Fall, kommt eine abstrakte Verweisung generell nicht in Frage.[580] Deshalb müssen Arbeitsplätze für Verweisungstätigkeiten, die der Versicherte noch aus...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / B. Versicherungsvertrag

Rz. 46 Ein Versicherungsvertrag kann – wie die meisten anderen privat-rechtlichen Verträge – ausdrücklich oder stillschweigend, förmlich oder formlos geschlossen werden. Abweichende Formvereinbarungen sind zulässig. Der Grundsatz der Vertragsfreiheit gilt auch im Versicherungsrecht, so dass es dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer freisteht, ob und mit welchem Inhalt e...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / b) Leistungsfreiheit

Rz. 71 Nach § 26 Abs. 1 VVG besteht bei der gewollten Gefahrerhöhung Leistungsfreiheit des Versicherers, wenn der Versicherungsfall nach vorsätzlicher Vornahme oder Gestattung der Gefahrerhöhung gem. § 23 Abs. 1 VVG eintritt. Vorsatz hat dabei der Versicherer zu beweisen. Bei grob fahrlässiger Gefahrerhöhung kann der Versicherer gem. § 26 Abs. 1 VVG bei Eintritt des Versiche...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 3. Repräsentant

Rz. 188 In der Kaskoversicherung kann fremdes Verhalten dem Versicherungsnehmer nicht zugerechnet werden. Der Versicherungsnehmer hat jedoch für das Fehlverhalten seines Repräsentanten wie für eigenes einzustehen.[261] Die bloße Überlassung der Obhut über die versicherte Sache reicht nicht aus zur Annahme eines Repräsentantenverhältnisses. Ebenso wenig begründet allein die E...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 5. Schadensersatzpflicht des Versicherers trotz Leistungsfreiheit im Innenverhältnis

a) "Krankes" Versicherungsverhältnis Rz. 223 Nach § 117 Abs. 1 VVG kann dem Direktanspruch des Geschädigten (vgl. Rdn 213 ff.) nicht entgegengehalten werden, dass der Versicherer dem ersatzpflichtigen Versicherungsnehmer gegenüber von der Verpflichtung zur Leistung ganz oder teilweise frei ist. Gemeint sind die Fälle, in denen eine materielle Leistungspflicht des Versicherers...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / bb) Grobe Fahrlässigkeit verneint

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / 2. Versicherungsfall: Der Rückruf

Rz. 186 Versicherungsfall ist – abweichend von den AHB – der während der Wirksamkeit der Versicherung erfolgte Rückruf.[360] Dieser wird im jeweiligen zweiten Absatz der Ziff. 2 der beiden Modelle "definiert". Als Rückruf gilt, neben den im Einzelnen angeführten Tatbestandsmerkmalen, auch die Warnung (vgl. Musterbedingungen für Hersteller und Handelsbetriebe) vor nicht siche...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / b) Leistungsfreiheit

Rz. 127 Leistungsfreiheit beziehungsweise Leistungskürzung des Versicherers bei Obliegenheitsverletzung nach Eintritt des Versicherungsfalls besteht gem. E.2.3 und E.2.4 AKB für die Kfz-Haftpflichtversicherung und gem. E.2.1 AKB für die Kaskoversicherung. aa) Verschulden Rz. 128 Bezüglich des Verschuldens gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei den Obliegenheiten vor Eintr...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / III. Direktanspruch des Geschädigten

1. Allgemeines Rz. 213 Nach § 115 Abs. 1 S. 1 VVG kann der Geschädigte den Versicherer im Rahmen der Leistungspflicht des Versicherers aus dem Versicherungsverhältnis unmittelbar in Anspruch nehmen. Das bedeutet, dass der Direktanspruch des Geschädigten der Höhe nach durch die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt ist. Das Angehörigenprivileg aus § 86 Abs. 2 VVG schließt a...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / d) Überschwemmung

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§ 18 Transportversicherung / s) Ansprüche wegen Personenschäden (Ziff. 6.19 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 208 Die Versicherung von Ansprüchen wegen Personenschäden bleibt der Kfz-Haftpflicht-, der Unfall-, der Betriebshaftpflicht- und der berufsgenossenschaftlichen Versicherung vorbehalten.mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / aa) Anzeigeobliegenheiten

Rz. 99 Nach E.1.1.1 AKB hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer den Versicherungsfall innerhalb einer Woche schriftlich anzuzeigen.[138] Auch weitere Versicherungsfälle (Beispiel: erst Diebstahl, dann Wiederauffinden des ausgebrannten Kfz) müssen rechtzeitig angezeigt werden. Dies gilt selbst dann, wenn der Versicherer die Deckung für das erste Schadenereignis versagt ha...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 7. Versicherungsschutz des Fahrers bei Unkenntnis einer wirksamen Kündigung durch den Versicherungsnehmer

Rz. 228 Sofern das Versicherungsverhältnis vor Eintritt des Versicherungsfalls durch Kündigung des Versicherungsnehmers beendet worden ist, hatte der Fahrer bislang nicht einmal dann Versicherungsschutz, wenn er von der Kündigung keine Kenntnis hatte; mangels eines bestehenden Versicherungsverhältnisses ließ sich Versicherungsschutz auch nicht über § 158i VVG a.F. begründen....mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / ee) Rennveranstaltungen

Rz. 89 Nach D.1.1.4 AKB liegt eine Obliegenheitsverletzung in nun allen Sparten der Kfz-Versicherung vor, wenn das Fahrzeug zu behördlich nicht genehmigten Rennen genutzt wird. Bei behördlich genehmigten Motorsportveranstaltungen mit nicht unerheblichem Gefahrpotential steht nicht einmal ein vertraglich vereinbarter Haftungsausschluss dem Direktanspruch des Geschädigten entg...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / III. Rechtsprechung

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§ 12 Wohnungseigentum / B. Muster: Aufteilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung

Rz. 53 Bei dem nachstehenden Muster habe ich mich teilweise an einem Muster orientiert, das noch zum alten WEG-Recht erschien.[41] Rz. 54 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.2: Aufteilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung I. Teilungserklärung § 1 Begriffe Das Grundstück ist das im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs ______________________...mehr

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ZErb 11/2024, Legal-Tech al... / I. Überblick

Das stetig wachsende Feld des Legal Tech ist aus der deutschen Rechtslandschaft kaum noch wegzudenken. Zahlreiche Legal-Tech-Anbieter – wie beispielsweise Dokumente generierende Online-Plattformen oder Plattformen zur Durchsetzung von Verbraucheransprüchen – haben sich mittlerweile am Markt fest etabliert. Auch das Erbrecht profitiert von der Vielfalt der Legal-Tech-Anbieter...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 4. Wildschaden, A.2.2.1.4 AKB

Rz. 269 Versichert sind – zumindest nach den Musterbedingungen des GDV – ausschließlich Schäden durch den Zusammenstoß des Fahrzeugs mit Haarwild i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 des BJagdG. Rentiere sind im BJagdG nicht aufgezählt und daher kein Haarwild i.S.d. AKB.[399] In Betracht kommen aber Rehe, Hasen, Wildschweine, Füchse, Dachse und Marder. Das Auffahren auf einen auf der Fah...mehr

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§ 18 Transportversicherung / ff) Anzeige von Diebstahl, Raub und Verkehrsunfällen (Ziff. 7.2.6 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 238 Der Versicherungsnehmer hat jeden Diebstahl, Raub sowie jeden Verkehrsunfall mit möglichem Schaden an der Ladung der zuständigen Polizeidienststelle und dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen. Bei allen größeren Schäden sowie bei solchen, deren Umfang und Höhe zweifelhaft ist, hat er den nächstzuständigen Havariekommissar zu benachrichtigen und dessen Weisungen zu b...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / II. Voraussetzungen des Rechtsschutzanspruchs – Einführung

Rz. 110 Die ARB sehen in den §§ 21 bis 29 insgesamt zehn verschiedene Formen des Versicherungsschutzes vor, die auf unterschiedliche Verhältnisse und Eigenschaften des Versicherungsnehmers abstellen und die einzeln oder mehrfach – je nach Bedarf – vereinbart werden können. So kann etwa der Nichtselbstständige den Privat- und Berufs-Rechtsschutz (§ 25 ARB) vereinbaren oder al...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / Literaturtipps

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / dd) Fahruntüchtigkeitsklausel

Rz. 87 Nach D.1.2 AKB liegt eine Obliegenheitsverletzung in der Kfz-Haftpflichtversicherung vor, wenn der Fahrer infolge Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Anders als in der Kaskoversicherung muss der Versicherungsnehmer in der KH-Versicherung wegen § 28 Abs. 3 S. 1 VVG, D.2.2 AKB den Kausal...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 2. Rechtsprechung

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