Fachbeiträge & Kommentare zu Kredit

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil D: Kombinierte Sicht: ... / 22.1.2 Synoptische Analyse der Transaktionsarten

Da in Unternehmen unzählige Varianten und Kombinationen von Transaktionsarten, VP-Methoden, Unternehmenssteuerungskonzepten etc. existieren, ist eine sachgerechte und professionelle Beurteilung nicht pauschal, sondern nur für den Einzelfall möglich. Dennoch soll hier der Versuch unternommen werden, Aussagen hinsichtlich der möglichen Harmonisierbarkeit je Transaktionsart aus...mehr

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Teil A: Ganzheitliches VP-M... / 4.4.1 Entwicklung der VP-Aufbau- und der VP-Ablauf-Organisation

Eine erfolgreiche Implementierung der VP-Strategie und der VP-Richtlinie setzt u. a. voraus, dass eine geschulte und motivierte Organisation geschaffen wird, die die Umsetzung konzernweit vorantreibt. Dabei sollte jedes der folgenden drei Kernelemente gesondert betrachtet und in der Organisation verankert sein: Regeldefinition Operative Durchführung Überwachung und Steuerung Wei...mehr

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Teil D: Kombinierte Sicht: ... / 22.3 Lösungsansätze: Zusammenfassung

Insgesamt zeigt sich, dass das Erreichen sowohl der steuerlichen als auch der Controllingziele zwar äußerst herausfordernd, aber durch die Entwicklung von ausgeklügelten Lösungen sowohl bei 2-Preis- wie auch bei 1-Preis-Systemen möglich ist. Dies haben wir für unterschiedliche Steuerungs-KPI, Transaktionsgruppen und Umsetzungsvarianten differenziert analysiert und fassen die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Verweis auf §§ 9 bis 16 BewG

Rz. 18 [Autor/Stand] Die Verweisung in § 12 Abs. 1 ErbStG auf § 9 BewG ist prima facie von großer materiell-rechtlicher Bedeutung, da sie den Grundsatz der Bewertung mit dem gemeinen Wert aufstellt. So ist etwa ein Eigentumsverschaffungsanspruch (zum Erwerb eines Grundstücks) nach § 12 Abs. 1 ErbStG i.V.m. § 9 Abs. 1 BewG zu bewerten. Eine Anwendung des § 12 Abs. 3 ErbStG, w...mehr

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Teil A: Ganzheitliches VP-M... / 4 Verrechnungspreiszyklus

Professionelles VP-Management umfasst mehr als nur die Festlegung der ›richtigen‹ VP-Methode oder die Erstellung der VP-Dokumentation. Die konzernweite Implementierung von VP-Strukturen ist weitaus umfangreicher und betrifft verschiedene Arbeitsschritte und Fachabteilungen. Das folgende Schaubild strukturiert die einzelnen Umsetzungsphasen und es zeigt vereinfachend einen ty...mehr

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Teil A: Ganzheitliches VP-M... / 4.2 VP-Modellierung

In diesem Kapitel wird das Thema ›VP-Modellierung‹ erläutert. Abb. 8: Verrechnungspreiszyklus – VP-Modellierung Unter VP-Modellierung verstehen wir die Identifizierung und Ausprägung der ›richtigen‹ Methoden für die sachgerechte Kalkulation von VP für alle denkbaren konzerninternen Transaktionen, die wie folgt beispielhaft aufgeführt werden: Lieferung von fertigen/halbfertigen ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.1 Ermittlung des Umsatzes nach § 69 Abs. 2 UStDV

Rz. 60 Die Berechnung der im Rahmen der Durchschnittssätze abziehbaren Vorsteuerbeträge bestimmt sich nach einem Prozentsatz von den im Rahmen des jeweiligen Berufs- oder Gewerbezweigs erzielten Umsätzen nach § 69 Abs. 2 UStDV. Rz. 61 Nach der Definition des § 69 Abs. 2 UStDV zählen zum maßgeblichen Umsatz: steuerbare Umsätze im Inland im Rahmen des bezeichneten Berufs- oder G...mehr

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Das Jahressteuergesetz 2022... / 9. Weitere Änderungen des EStG

Weitere Änderungen des EStG sind: die Steuerfreistellung von Sonderleistungen für Pflegekräfte für die Zeit von Oktober 2022 bis April 2023 (§ 3 Nr. 11b EStG), die Steuerfreistellung des Grundrentenzuschlags ab dem VZ 2022 (§ 3 Nr. 14a EStG), der vollständige Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 3 S. 6 Halbs. 2 EStG), Verfahrensverbesserungen bei der Rie...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Nutzungswertersatz nach widerrufenem Darlehensvertrag

Widerruft der Steuerpflichtige ein Darlehen für eine selbstgenutzte Wohnung, stellt der von der Bank erhaltene Nutzungswertersatz keinen steuerbaren Kapitalertrag dar. Bei einer vermieteten Wohnung liegen jedoch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vor, da es sich um die Rückzahlung von Werbungskosten handelt. FG Düsseldorf v. 29.9.2022 – 11 K 314/20 E, EFG 2022, 1842, Re...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Nutzungsersatz für bereits erbrachte Zins- und Tilgungsleistungen nach Widerruf eines Darlehensvertrages

Der auf Grund eines Vergleichs anlässlich des Widerrufs eines Darlehens erhaltene Nutzungsersatz für bereits erbrachte Zins- und Tilgungsleistungen stellt steuerpflichtige Kapitalerträge des Darlehensnehmers nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG dar. Denn der Rückgewähranspruch auf Zins- und Tilgungsleistungen aus dem Rückgewährschuldverhältnis ist eine sonstige Kapitalforderung i.S.d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / g) Aufwendungen für einen Zinssatzswap als Betriebsausgaben bei § 13 EStG

Bei Fehlen einer bestands-, volumen-, laufzeit- und betragsmäßigen Kongruenz zwischen Zinssatzswaps und den zur Finanzierung eines betrieblich genutzten Neubaus aufgenommenen Darlehen sowie bei einem recht großen zeitlichen Abstand zwischen dem Abschluss der Geschäfte hat das FG Rheinland-Pfalz die Berücksichtigung der Swap-Aufwendungen als Betriebsausgaben bei Einkünften au...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Andere prüfungspflichtige Unternehmen

Rn. 6 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Eine AP i. S. d. Vorschriften des HGB ist auch für eine Reihe von UN vorgeschrieben, die nicht in der Rechtsform einer KapG betrieben werden. Solche Prüfungen sind für UN bestimmter Größenordnungen, bestimmter Wirtschaftszweige sowie bestimmter Rechtsformen obligatorisch. UN in der Rechtsform einer OHG oder KG, bei denen nicht wenigstens ein pe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Andere prüfungspflichtige Konzerne

Rn. 13 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 AP i. S. d. Vorschriften des HGB sind auch für bestimmte Konzerne vorgeschrieben, deren MU nicht die Rechtsform einer KapG aufweist. Dies gilt v.a. für Konzerne bestimmter Größenordnungen. Bestimmte Konzerne sind nach § 14 Abs. 1 Satz 1 PublG prüfungspflichtig, wenn sie am Abschlussstichtag und an den beiden vorangegangenen Abschlussstichtagen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick

Rn. 1 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Im Mittelpunkt des Vierten Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts des Dritten Buchs des HGB stehen die Vorschriften zur handelsrechtlichen Offenlegung von JA und Lageberichten, EA gemäß § 325 Abs. 2a, KA und Konzernlageberichten sowie sonstigen Unterlagen. Hierbei werden primär die offenlegungspflichtigen UN, der verantwortliche Personenkreis,...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Ausschüttungsregelung

Rn. 18 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Ermittlung des erzielten Periodenerfolgs ist unverzichtbarer Bestandteil sowohl des Selbstinformations- als auch Rechenschaftslegungszwecks und bildet zugleich die regelmäßig wichtigste Grundlage für die Ausschüttungs- bzw. Abführungs- oder Entnahmebemessung. Es stellt sich die Frage, ob und inwieweit auch die Begrenzung des Ausschüttungs...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Übersicht und Anwendungsbereich

Rn. 1 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 329 regelt die Kontrolle der Einhaltung der Offenlegungsvorschriften der §§ 325–327a durch die das UN-Register führende Stelle. Ausgenommen von dieser Prüfung sind die Vorschriften zu Form, Format und Inhalt nach § 328 (vgl. HdR-E, HGB § 329, Rn. 15f.). Obwohl sich der Prüfungsgegenstand nicht explizit aus dem Wortlaut des § 329 Abs. 1 Satz ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Kreis der prüfungspflichtigen Kapitalgesellschaften

Rn. 2 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Eine KapG (AG, KGaA, SE, GmbH) ist nach § 316 Abs. 1 prüfungspflichtig, wenn sie an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden GJ jeweils mindestens zwei der drei Größenmerkmale des § 267 Abs. 2f. für mittelgroße oder große Gesellschaften aufweist (vgl. § 267 Abs. 4 Satz 1; H dR-E, HGB § 267). Bei einer in den Kreis der prüfungspfli...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Anlässe und Notwendigkeit einer Nachtragsprüfung

Rn. 16 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Im Fall einer Änderung des JA, Lageberichts, KA oder Konzernlageberichts nach Erteilung des BV sind die betreffenden Unterlagen gemäß § 316 Abs. 3 Satz 1 erneut zu prüfen, soweit es die Änderung erfordert (vgl. zur Zulässigkeit von entsprechenden Änderungen Leffson/Baetge in: HWR (1970), Sp. 229ff.; Ludewig, DB 1986, S. 133ff.; IDW RS HFA 6 (...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ausfall eines Gesellschafterdarlehens als Verlust aus Kapitalvermögen

Leitsatz Auch ein Darlehen eines Gesellschafters an eine GmbH stellt eine sonstige Kapitalforderung dar, sodass ein endgültiger Darlehensausfall ein Verlust sein kann, der einer Veräußerung der Kapitalforderung gleichzustellen ist. Sachverhalt Streitig ist die versagte Anerkennung von Verlusten aus der Auflösung einer GmbH. Der Kläger war an einer GmbH zuletzt mit 80 % beteil...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reverse-Charge-Verfahren (S... / 2.1 Verwertung durch den Sicherungsnehmer (sog. Doppelumsatz)

Veräußert der Sicherungsnehmer den sicherungsübereigneten Gegenstand im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an einen privaten Erwerber, findet zwischen dem Sicherungsnehmer und dem privaten Erwerber und gleichzeitig zwischen dem Sicherungsgeber und dem Sicherungsnehmer jeweils eine Lieferung statt (sog. Doppelumsatz). Sofern der Sicherungsgeber auf seine Lieferung die Diffe...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Identität zwischen einer Erbengemeinschaft und einer aus den Miterben gebildeten GbR

Leitsatz 1. Im Verfahren der gesonderten und einheitlichen Feststellung nach § 179 Abs. 2 Satz 2, § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO sind eine Erbengemeinschaft und eine aus den Miterben gebildete GbR als jeweils selbständige Feststellungssubjekte zu behandeln. Bestehen beide Feststellungssubjekte fort, ist für jedes ein eigenständiges Feststellungsverfahren durchzuführe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 4.1 Übernahme von Grundpfandrechten

Nicht valutierte Grundschuld Wurde bereits der Erwerb der Sondereigentumseinheit durch den nunmehrigen Veräußerer bankseitig finanziert und durch entsprechende Grundschuld gesichert, ist aber der Sicherungszweck entfallen, weil der Kredit vollständig an die Bank zurückgezahlt wurde, kann aus Kostengründen das Bestehenbleiben dieser Grundschuld vereinbart werden. Der Erwerber ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagespiegel / Anlagegitter / 3.3.2 Ausleihungen

Rz. 58 Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Ausleihungen können mit dem Nennwert, der den Anschaffungskosten gleichgestellt wird, als Zugang angesetzt werden. In Höhe der Differenz zwischen Nenn- und Barwert ist dann im Jahr des Zugangs eine außerplanmäßige Abschreibung auf die Ausleihung vorzunehmen. Entsprechend dem jährlichen Aufzinsungsbetrag ist diese Abschreibung d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungen: Sonderfälle un... / Zusammenfassung

Überblick Forderungen sind Ansprüche eines Gläubigers gegenüber einem Schuldner. Sie sind meist auf Geld gerichtet. Forderungen sind in der Handelsbilanz als Vermögensgegenstand und in der Steuerbilanz als Wirtschaftsgut zu aktivieren. Insbesondere Forderungen, die zivilrechtlich im abgelaufenen Wirtschaftsjahr entstanden sind, unterliegen der Aktivierungspflicht. Der Zeitpu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 2 Grundsatz... / 2.1 Systemteil Fordern

Rz. 3 Der Grundsatz des Forderns wird durch § 2 in ein System von Verpflichtungen eingekleidet, das die vorrangige, eigeninitiative Beendigung der Erwerbslosigkeit herausstellt. Im Kern spiegelt dies das Konzept des aktivierenden Sozialstaates. Zentrale Forderung des Leistungssystems ist die Nutzung aller Möglichkeiten, insbesondere durch Einsatz der Arbeitskraft, zur Bestre...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Drohverlustrückstellung / 3.3 Anzahlungen

Geleistete Anzahlungen sind handels- und steuerrechtlich zu aktivieren, erhaltene Anzahlungen sind entsprechend zu passivieren.[1] Geleistete Anzahlungen stehen wirtschaftlich einer (Kredit-)Forderung gleich. Erhaltene Anzahlungen sind wirtschaftlich wie eine Leistungs- oder Kreditverpflichtung anzusehen.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Besteuerung einer Fotovolta... / 4.2 Fehlende Gewinnerzielungsabsicht

Totalgewinn Bei den Fotovoltaikanlagen auf Einfamilienhäusern oder nicht zu Wohnzwecken genutzten Gebäude mit mehr als 30 kW (peak) sowie auf gemischt genutzten Gebäuden mit mehr als 15 kW (peak), prüft das Finanzamt regelmäßig auch die ertragsteuerliche Gewinnerzielungsabsicht. Kommt das Finanzamt zur der Entscheidung, dass keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, liegen kein...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Besteuerung einer Fotovolta... / 8.3.5 Aufwendungen für das Gebäude

Keine Betriebsausgabe Der Gewerbebetrieb Fotovoltaikanlage – Stromerzeugung hat im Prinzip nichts mit dem eigentlichen Gebäude zu tun. Aus diesem Grund können die Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Gebäude entstehen, nicht als Betriebsausgabe bei dem Gewerbebetrieb Stromerzeugung abgezogen werden. Dabei handelt es sich insbesondere um folgende Kosten: Abschreibungen des...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / 10.7 Betriebliche Termingeschäfte

Der Begriff des Termingeschäfts ist in § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG nicht definiert. Er entstammt dem Wertpapier- und Bankrecht und ist dort vom Kassageschäft abzugrenzen.[1] Nach ständiger Rechtsprechung des BFH sind Termingeschäfte Verträge über Wertpapiere, vertretbare Waren oder Devisen nach gleichartigen Bedingungen, die von beiden Seiten erst zu einem bestimmten späteren Ze...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / 10.10.2 Anwendungsbereich

Die Beschränkungsregelung des § 15b EStG gilt auch für andere Einkunftsarten. So nehmen § 13 Abs. 7 EStG, § 18 Abs. 4 Satz 2 EStG, § 20 Abs. 7 EStG, § 21 Abs. 1 Satz 2 EStG und § 22 Nr. 1 Satz 1 EStG darauf Bezug. Wegen dieser Anwendungsregelungen in allen denkbaren betroffenen Einkunftsarten ist ein Wechsel der Einkunftsart bei einzelnen betroffenen Beteiligungen unerheblic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / Zusammenfassung

Begriff Aus dem Gleichheitsgrundsatz und dem daraus abzuleitenden Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Art. 3 Abs. 1 GG, § 2 Abs. 1 EStG) ergibt sich, dass nicht nur Gewinne (Erträge, Überschüsse) zu besteuern, sondern auch Verluste entsprechend mindernd zu berücksichtigen sind. Verlust bezeichnet im Gegensatz zu Gewinn einen Fehlbetrag. Die ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / h) TW-AfA auf Darlehens- und Zinsforderungen gegen eine nahestehende ausländische Gesellschaft

Als wesentliche Beteiligung i.S.d. § 1 Abs. 2 AStG gilt eine unmittelbare wie auch eine mittelbare Beteiligung von mindestens 25 %. Keine Fremdüblichkeit bei nicht werthaltiger Besicherung: Die Konditionen eines für ein Bauprojekt hingegebenen Darlehens sind nicht fremdüblich, wenn nicht – wie im Regelfall – Grundpfandrechte in Form einer Hypothek oder Grundschuld – und damit...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Bankenprivileg nach § 19 GewStDV

Der Zuordnung einer Darlehensforderung zu den Aktivposten aus Bankgeschäften i.S.d. § 19 Abs. 2 GewStDV steht es auch bei Fehlen einer qualifizierten Rangrücktrittsvereinbarung entgegen, wenn Zins- und Tilgungsleistungen nur dann erfolgen müssen, wenn der Schuldner zuvor die Forderungen eines anderen Gläubigers vollständig befriedigt hat. Denn dies ist ein zukünftiges ungewi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Durchführung einer körperschaftsteuerlichen Organschaft

Der Durchführung einer körperschaftlichen Organschaft steht die Umwandlung eines Gewinnabführungs- oder eines Verlustübernahmeanspruchs in ein Darlehen nicht entgegen. Ein solches Darlehen muss nicht fremdüblich vereinbart sein, der Darlehensanspruch muss aber werthaltig sein, damit der Ergebnisabführungsvertrag durchgeführt wird. Die Voraussetzung des Erwerbs eines Anteils m...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Treuhandverhältnis und vGA

Die bloße Bezeichnung eines Vertrages als Treuhandvertrag (hier: Vertrag über den Kauf von Aktien) genügt nicht für die steuerliche Anerkennung des Treuhandverhältnisses. Es kommt vielmehr darauf an, dass das rechtliche Eigentum der Treuhänderin nur eine "leere Hülse" darstellt. VGA: Zinszahlungen einer GmbH auf ein Darlehen, das steuerlich kein Betriebsvermögen der Rechtsvor...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Warum Nachhaltigkeit im Unt... / 1 Vorteile einer Nachhaltigkeitsstrategie

Eine Nachhaltigkeitsstrategie zu entwickeln, kostet Zeit und damit auch Geld. Was sind also die Vorteile einer Nachhaltigkeitsstrategie? Warum ist es sinnvoll, sich im Unternehmen damit zu beschäftigen? 10 Vorteile einer Nachhaltigkeitsstrategie: Das Unternehmen wird als Arbeitgeber attraktiver. Die Motivation der Mitarbeitenden steigt. Einsparpotenziale bei Kosten und Emissione...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 12. Partiarische Darlehen/Typische Unterbeteiligung

Rz. 49 Darlehen, deren Verzinsung sich als eine Beteiligung am Gewinn des Darlehensnehmers darstellt (partiarische Darlehen) werden nach denselben Grundsätzen bewertet wie Einlagen stiller Gesellschafter.[153] Dasselbe gilt auch für typische Unterbeteiligungen, also dann, wenn der Unterbeteiligte nicht in einem Rechtsverhältnis zur Gesellschaft (dann stille Gesellschaft) ste...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Befreiung von einem Darlehen für angemessene Unterhalts- oder Ausbildungszwecke

Rz. 62 Voraussetzung ist, dass der Darlehensgeber nicht nach familienrechtlichen Grundsätzen zur Unterhaltsgewährung bzw. Übernahme der Ausbildungskosten verpflichtet ist. Denn anderenfalls liegt bereits kein steuerbarer unentgeltlicher Erwerb vor. Fehlt es an einem Darlehen, weil die Zahlung ohne Rechtsgrund erfolgte, greift § 13 Abs. 1 Nr. 12 ErbStG (siehe Rdn 87 ff.) ein....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07+08/2023, Geldzuwendun... / 1. Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehens

In Konstellationen wie hier ist man geneigt, sofort § 313 BGB wegen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage einer ehebedingten bzw. vorehelichen Zuwendung der (künftigen) Ehegatten zu prüfen. Eine solche liegt aber schon begrifflich nicht vor, wenn sich ein spezieller Rechtsgrund für die Zuwendung ermitteln lässt. Zunächst ist also zu fragen, ob die Parteien nicht womöglich eine...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / (1) Übernahme von Darlehen

Rz. 42 Die Übernahme von Darlehen durch den Bedachten beinhaltet ebenfalls eine entgeltliche Gegenleistung. Bleibt jedoch der Zuwendende aus den Darlehen allein verpflichtet und übernimmt der Bedachte lediglich die auf dem zugewendeten Grundstück liegenden dinglichen Belastungen[82] oder verpflichtet sich der Zuwendende, für die Dauer des Vorbehaltsnießbrauchs die Verbindlic...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / aa) Darlehen

Rz. 12 Bei einem zinslosen Darlehen liegt nach der Rechtsprechung des BFH die Bereicherung in der unentgeltlichen Nutzungsmöglichkeit des Kapitals. Diese bemisst sich nach dem Kapitalwert, der sich aus einem Vielfachen des Jahreswertes der Nutzungen berechnet.[15] Dem steht auch § 498 Abs. 1 S. 2 BGB nicht entgegen, wonach Zinsen nur geschuldet werden, wenn sie vereinbart si...mehr

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FF 07+08/2023, Geldzuwendun... / 1 Aus den Gründen

Anm. der Red.; Vgl. zu dieser Entscheidung den Beitrag von Härtl, FF 2023, 288 ff. (in diesem Heft). Gründe: I. [1] Der Antragsteller nimmt die Antragsgegnerin auf Rückzahlung einer finanziellen Zuwendung in Anspruch. [2] Die Beteiligten gingen am 10.12.2016 die Ehe miteinander ein, lebten im gesetzlichen Güterstand und trennten sich Anfang Januar des Jahres 2018. Die Ehe wurd...mehr

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FF 07+08/2023, Abgrenzung e... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsteller nimmt die Antragsgegnerin auf Darlehensrückzahlung in Anspruch. [2] Die Beteiligten, die am […] 2006 die Ehe miteinander geschlossen haben, leben seit […] 2020 voneinander getrennt. Am 31.3.2009 vereinbarten die Beteiligten einen Ehevertrag (UR-Nr. […]) und schlossen dabei unter anderem für den Fall der Scheidung den Zugewinnausgleich aus. [3] ...mehr

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§ 6 Formvorschriften / IV. Geringfügige rechtliche Gründe zugunsten einer Beurkundung

Rz. 30 Bleiben mithin in der Diskussion noch die notarielle Beurkundung und die öffentliche Beglaubigung entweder durch den Notar oder die Betreuungsbehörde. Die notarielle Beurkundung fordert der Gesetzgeber lediglich für einen Verbraucherdarlehensvertrag (siehe Rdn 24). Ob aber ein Kreditinstitut überhaupt einer handlungsunfähigen Person einen Kredit gewährt, erscheint ber...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Bewertung

Rz. 32 Soweit ein selbstständiger Gewerbebetrieb zum Inlandsvermögen gehört, sind hinsichtlich seiner Bewertung keine Besonderheiten zu beachten. Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn es sich lediglich um den Teil eines ausländischen Gewerbebetriebes handelt; denn dann kann der Wert des zum Inlandsvermögen gehörenden Teils entweder nach der sog. direkten oder der indirekten M...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Andere Vermögensgegenstände und Schulden, die mehreren Personen zustehen (Abs. 1 S. 1 Nr. 4)

Rz. 35 § 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BewG fungiert als Auffangtatbestand in Fällen, in denen ein Feststellungsbedürfnis zu bejahen ist, ohne dass Grund- oder Betriebsvermögen vorliegen. Dies kommt in Betracht, wenn der Anteil an einer vermögensverwaltenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts übertragen wird (z.B. Filmförderungsfonds, Leasingfonds[138]), wobei der Zweck nicht in der V...mehr

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AGS 01/2023, Verwertung von... / II. Schonvermögen – angemessenes Hausgrundstück, § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII

Gem. § 166 Abs. 1 S. 1 VwGO i.V.m. § 114 Abs. 1 S. 1 1 Hs. ZPO erhält eine Partei – ungeachtet der weiteren unter III. teilweise erläuterten Voraussetzungen zur Gewährung von PKH wie der zu bejahenden hinreichenden Erfolgsaussicht des zugrundeliegenden Anspruchs, § 114 Abs. 1 S. 1 2 Hs. ZPO – PKH, wenn sie die Kosten der Prozessführung nach ihren persönlichen und wirtschaftl...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VI. Nicht abzugsfähige Schulden und Lasten, Abs. 6

Rz. 62 Schulden und Lasten können nach § 10 Abs. 6 S. 1 ErbStG nicht in Abzug gebracht werden, sofern sie in wirtschaftlichem Zusammenhang mit Vermögensgegenständen stehen, die nicht der Besteuerung nach diesem Gesetz unterliegen. Dazu zählen neben Vermögen, das wegen nur beschränkter Steuerpflicht in Deutschland nicht besteuert wird,[81] insbesondere Vermögensgegenstände, w...mehr

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FF 07+08/2023, Tilgung, Vor... / VI. "Nicht privilegierte" Vermögensbildung

Vermögensbildung betreiben auch Eheleute, deren Einkünfte unterhalb der "Schallgrenze" von 11.000 EUR liegen, wie eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf von Dezember 2021 zeigt.[42] Die Eheleute lebten in auskömmlichen wirtschaftlichen Verhältnissen; die Einkommensgrenze von 11.000 EUR war allerdings deutlich unterschritten. Der Ehemann hatte während des Zusamme...mehr

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§ 21 Ansprüche des Bevollmä... / I. Normzweck

Rz. 6 Das Gesetz regelt, dass der Beauftragte nicht vorfinanzierungspflichtig ist. Auch wenn der Auftraggeber dem Beauftragten kein Entgelt schuldet, so kann vom Beauftragten nicht erwartet werden, dass dieser durch die Ausführung des Auftrags und damit verbundenen Aufwendungen einen Verlust erleidet. Daher stehen dem Beauftragten gegen den Auftraggeber mit den §§ 669, 670 B...mehr