Fachbeiträge & Kommentare zu Kredit

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FF 07+08/2023, Abgrenzung e... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG Bremen betrifft (schwerpunktmäßig) die Abgrenzung des Darlehensverhältnisses zur ehebedingten Zuwendung. Der Antragsteller, der sehr vermögend war und über Nettoeinkünfte von monatlich 100.000 EUR verfügte, hatte der Antragsgegnerin zur Finanzierung des hälftigen Miteigentumsanteils an einem gemeinsam erworbenen Hausgrundstück 362.500 EUR zur Verfügu...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Nutzung einer Geldsumme

Rz. 5 Nach § 15 Abs. 1 BewG entspricht der Jahreswert der Nutzung einem fiktiven Zinsertrag. Er wird mit einem Zinssatz von 5,5 % berechnet, wenn kein anderer Wert feststeht. Der Zinssatz wird damit gerechtfertigt, er habe sich als mittlerer Wert bewährt und berücksichtige die üblichen Schwankungen des Zinsniveaus am Kapitalmarkt.[3] Dass er trotz der langjährigen Niedrigzin...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 7. ABC der Entstehung bei Schenkungen

Rz. 53 Abfindung, für Erb-, Pflichtteils- und Vermächtnisverzicht (§ 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG): Grds. entsteht die Steuer (spätestens) im Zeitpunkt der Leistung der Abfindung. Der Ausführungszeitpunkt kann auch schon früher liegen, nämlich zum Zeitpunkt der wirksamen Vereinbarung der Abfindung, wenn dadurch ein durchsetzbares Forderungsrecht (z.B. ein Stammrecht zur Rentenzahlu...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VIII. Einlagen stiller Gesellschafter, Nr. 8

Rz. 26 Durch die Beteiligung als typisch[94] stiller Gesellschafter erlangt der Stille nicht die Stellung eines Mitunternehmers; er ist daher – steuerlich gesehen – nicht an einem Gewerbebetrieb beteiligt. Mithin fällt eine solche Beteiligung auch nicht unter § 121 Nr. 3 BewG. Diese Besteuerungslücke schließt § 121 Nr. 8 BewG, indem auch Forderungen aus der Beteiligung an ei...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / V. Erlassanspruch (Abs. 1 S. 1) und mögliche Billigkeitsmaßnahmen (Abs. 3)

Rz. 32 Soweit die auf das begünstigte Vermögen geschuldete Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer das verfügbare Vermögen (des Erwerbers) i.S.v. § 28a Abs. 2 ErbStG übersteigt, wird sie dem Steuerpflichtigen erlassen (§ 28a Abs. 1 S. 1 ErbStG). Eine weitere Prüfung der Erlassbedürftigkeit nach den Vorschriften der AO findet insoweit nicht statt. Vielmehr steht dem Steuerpflichtigen...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Überschreitet der Erwerb von begünstigtem Vermögen im Sinne des § 13b Absatz 2 die Grenze des § 13a Absatz 1 Satz 1 von 26 Millionen Euro, ist die auf das begünstigte Vermögen entfallende Steuer auf Antrag des Erwerbers zu erlassen, soweit er nachweist, dass er persönlich nicht in der Lage ist, die Steuer aus seinem verfügbaren Vermögen im Sinne des Absatzes 2 zu beglei...mehr

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§ 22 Ansprüche des Vollmach... / D. Schadensersatz wegen Kündigung zur Unzeit gem. § 671 BGB

Rz. 51 Nach § 671 Abs. 1 BGB kann der Auftrag von dem Auftraggeber jederzeit widerrufen, von dem Beauftragten jederzeit gekündigt werden. Der Beauftragte (hier Bevollmächtigte) darf nur in der Art kündigen, dass der Auftraggeber (hier Vollmachtgeber) für die Besorgung des Geschäfts anderweit Fürsorge treffen kann, es sei denn, dass ein wichtiger Grund für die unzeitige Kündi...mehr

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FF 07+08/2023, Tilgung, Vor... / 1. Ehegattenunterhalt

Die ältere Rechtsprechung hat Maßnahmen zur Bildung von Vermögen auf der Ebene des Bedarfs grundsätzlich anerkannt. Haben Eheleute – gleich aus welchen Einkommensteilen – während bestehender Ehe Vermögensbildung betrieben, standen diese Mittel für Zwecke des Konsums nicht zur Verfügung. Sie haben grundsätzlich die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt. Allein zu prüfen war, o...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / A. Allgemeines

Rz. 1 Wiederkehrende Leistungen werden im Zivilrecht als Früchte eines Stammrechts angesehen.[1] In gleicher Weise lassen sich Nutzungen auf ein Stammrecht zurückführen. In der Finanzmathematik werden sie unterschiedslos Rente genannt.[2] Grundlage der Rentenrechnung ist die Erkenntnis, dass ein Geldbetrag, der jetzt zur Verfügung steht, mehr wert ist als ein künftiger Geldb...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Berechnung des Entlastungsbetrages

Rz. 10 Die Tarifermäßigung gem. § 19a Abs. 3 und Abs. 4 ErbStG wird auf der Grundlage einer Verhältnisrechnung festgestellt. Der Wert des nach Abs. 2 S. 1 tarifbegünstigten Vermögens, vermindert um den Verschonungsabschlag nach § 13a Abs. 1 (bzw. § 13a Abs. 1 i.V.m. § 13a Abs. 10, § 13c Abs. 1 ErbStG) und den Abzugsbetrag nach § 13a Abs. 2 ErbStG und vermindert um den abzugs...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / XIV. Abs. 1 Nr. 12: Zuwendungen zu Unterhalt bzw. Ausbildung

Rz. 87 Nach seinem Wortlaut gilt § 13 Abs. 1 Nr. 12 ErbStG nur für Schenkungen unter Lebenden, die für den angemessenen Unterhalt oder die Ausbildung erfolgen. Schenkungen auf den Todesfall, die zu den Erwerben von Todes wegen zählen, werden von der Norm ebenfalls nicht steuerbefreit.[163] Eine schenkweise Zuwendung von Unterhalt bzw. Ausbildungskosten setzt voraus, dass kei...mehr

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FF 07+08/2023, Geldzuwendun... / Einführung

Dieses Zitat von Demokrit fasst den vom Familiengericht entschiedenen Fall treffend zusammen: Wer knapp einen Monat vor Eheschließung seiner künftigen Ehefrau seine gesamten liquiden Mittel in Höhe von 200.000 EUR überweist, dabei scheinbar eindeutig von einem Darlehen spricht, aus dem parallel geführten Chatverlauf aber ziemlich deutlich wird, dass der Verwendungszweck rein...mehr

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FoVo 03+04/2023, Noch immer... / 1 Der Praxistipp

Keine Erschwernis- oder Gefahrenzulage Auch wenn die Zeiten der Covid-19-Pandemie in medizinischer Hinsicht beendet zu sein scheinen, werden die damit verbundenen Fragen von Coronabeihilfen und deren Pfändbarkeit die Vollstreckungsorgane, die Drittschuldner und die Gerichte in der Praxis weiter beschäftigen. Die Frage, ob der Drittschuldner pfändbare Beträge abführen muss, kan...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Leistung an nahestehende Personen

Rz. 211 Zuwendungen der Kapitalgesellschaft an eine dem Gesellschafter nahestehende Person i.S.v. H 36 Teil III KStH 2004 beinhaltet keine freigebige Zuwendung der Gesellschaft an ihren Gesellschafter,[412] wohl aber kommt eine steuerbare Zuwendung des Gesellschafters an die nahestehende Person nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG in Betracht.[413] Wirkt der Gesellschafter einer Kap...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Grundsätzliche Begriffsbestimmung

Rz. 3 § 95 Abs. 1 BewG verweist für die Definition des Begriffs Betriebsvermögen auf § 15 Abs. 1 u. 2 EStG. Das Betriebsvermögen im bewertungsrechtlichen Sinne umfasst alle Teile eines Gewerbebetriebes, die bei der steuerlichen Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen gehören.[6] Das sind alle Wirtschaftsgüter, die für betriebliche Zwecke eingesetzt werden, deren Erwerb betrieb...mehr

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AGS 01/2023, Verwertung von... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Verwertbarkeit von Grundvermögen Der VGH München hat in seiner vorliegenden Entscheidung zu Recht betont, dass eine vorhandene, nicht selbst genutzte Eigentumswohnung der bedürftigen Partei, grds. nicht unter das Schonvermögen gem. § 166 Abs. 1 S. 1 VwGO i.V.m. § 115 Abs. 3 S. 2 ZPO, § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII fällt (Zöller/Schultzky, a.a.O., § 115 Rn 93 ZPO). Nach der grund...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IV. Stille Beteiligungen

Rz. 35 Zivilrechtlich besteht eine typisch stille Beteiligung im Regelfall nur aus Forderungen des Stillen gegenüber dem Inhaber.[129] Diese umfassen sowohl seine Einlage als auch Guthaben auf etwaigen Privat- oder Darlehenskonten einschließlich dort gutgeschriebenen Gewinnanteilen. Diese Einordnung gilt auch bewertungsrechtlich, hinsichtlich der "stehengelassenen" Gewinnant...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VII. Ergebnissteuerung zur Vermeidung von Überentnahmen

Rz. 420 Im Rahmen der Ermittlung eines Entnahmeüberschusses i.S.v. § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 3 ErbStG (Überentnahmen) erfolgt ein Vergleich der Summe der während der Behaltensfrist (bzw. zwischen dem Stichtag des begünstigten Erwerbs und dem Ende des letzten vor Ablauf der Behaltensfrist endenden Wirtschaftsjahres) getätigten Entnahmen mit der Summe aus in dieser Zeit angefallen...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / f) Exkurs: Verbraucherdarlehensvertrag (besondere Form der Vollmacht)

Rz. 113 Die Vorsorgevollmacht als Generalvollmacht ermöglicht auch den Abschluss eines Darlehens-/Kreditvertrages. Im privaten Bereich wird es sich dann regelmäßig um einen sog. Verbraucherdarlehensvertrag handeln. Die Vollmacht zum Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages bedarf der Schriftform und muss als privatschriftliche Vollmacht die für den Verbraucherdarlehensv...mehr

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FF 01/2023, Arbeitsrechtlic... / II. Der Verbrauch der Abfindung

Bei der Abfindung handelt es sich also um eine Frage der Bedarfsbemessung. Der Einwand, die Abfindung sei nicht mehr vorhanden, weil verbraucht, zielt hingegen auf die Leistungsunfähigkeit. Diese ist Anspruchsvoraussetzung (§§ 1603, 1581 BGB). Leistungsunfähigkeit ist unerheblich, wenn sie schuldhaft, d.h. mutwillig i.S.v. unterhaltsbezogen mindestens leichtfertig herbeigeführ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / dd) Mittelbare Grundstückszuwendung

Rz. 77 Praktisch häufigster Fall einer mittelbaren Schenkung ist nach wie vor die mittelbare Grundstückszuwendung. Eine mittelbare Grundstücksschenkung liegt bei der Hingabe von Geld zum Erwerb eines Grundstücks oder zur Errichtung eines Gebäudes nach Ansicht der Finanzverwaltung nur vor, wenn dem Bedachten nach dem erkennbaren Willen des Zuwendenden im Zeitpunkt der Ausführ...mehr

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FF 07+08/2023, Geldzuwendun... / Leitsatz

1. In der Regel ist davon auszugehen, dass Zuwendungen (auch) größerer Vermögenswerte unter (künftigen) Ehegatten keine "eheneutralen" Rechtsgeschäfte wie etwa Schenkungen oder Darlehen, sondern der ehelichen Lebensgemeinschaft dienende, ehebedingte Zuwendungen sind. Dies gilt, wenn die Beteiligten erkennbar die Vorstellung haben, dass der überlassene Betrag als Investition ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

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FF 07+08/2023, Auskunftsver... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I.1. [1] Der Antragsteller hat erstinstanzlich gegen den Antragsgegner einen Anspruch auf Abänderung einer Jugendamtsurkunde des Landratsamtes Karlsruhe vom 14.4.2021 betreffend die Zahlung laufenden und rückständigen Elementarunterhalts sowie einen Anspruch auf Zahlung eines monatlichen Mehrbedarfs geltend gemacht. [2] Das Amtsgericht hat den Antragsgegner mit Beschl...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / V. Nießbrauch

Rz. 17 Bei dem Nießbrauch an einem Grundstück kann von dem jährlichen Reinertrag ausgegangen werden, der der Differenz zwischen den marktüblich erzielbaren Erträgen und marktüblich entstehenden Bewirtschaftungskosten entspricht (vgl. §§ 31 f. ImmoWertV 2021). Allerdings spricht viel dafür, den Reinertrag nach den §§ 185 ff. BewG zu berechnen, damit der Bewertung des Grundstü...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Allgemeines

Rz. 40 In § 10 Abs. 5 ErbStG ist geregelt, dass Nachlassverbindlichkeiten,[46] sofern sich nicht aus den Abs. 6–9 etwas anderes ergibt, grundsätzlich abzugsfähig sind. Der Vermögenszuwachs des Erwerbers wird also um die Nachlassverbindlichkeiten entsprechend gemindert. Steuerbar ist also der Netto-Vermögenszuwachs, sofern nicht grundsätzlich, wie bspw. in § 13 Abs. 1 Nr. 4 B...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Grundsätzliches

Rz. 186 Inwieweit in der Leistung eines Gesellschafters an die Kapitalgesellschaft eine freigebige Zuwendung an einen oder mehrere andere Gesellschafter gesehen werden kann, die zur Abkürzung des Leistungsweges direkt an die Gesellschaft erbracht wird, war bereits vor Einfügung des § 7 Abs. 8 ErbStG umstritten. Rz. 187 Nach Ansicht der Finanzverwaltung[345] und einem Teil der...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Berücksichtigung besonderer Umstände

Rz. 10 Eine vom Nennbetrag abweichende Bewertung ist für solche Fälle vorgesehen, in denen besondere Umstände vorliegen, die der Forderung bzw. Verbindlichkeit immanent sind.[34] Hierbei handelt es sich neben den in § 12 Abs. 2 (Uneinbringlichkeit) und Abs. 3 (Unverzinslichkeit) BewG explizit geregelten Fällen insb. um das Vorliegen einer niedrigen oder hohen Verzinsung und ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Tatbestand

Rz. 35 Die beschränkte Steuerpflicht bezieht sich gem. § 2 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 ErbStG nur auf die Gegenstände des Inlandsvermögens. Hinsichtlich dessen Definition verweist die Vorschrift auf § 121 BewG.[81] Nach h.M. ist für die Bestimmung der Vermögensarten nach § 121 BewG eine isolierende Betrachtungsweise zugrunde zu legen.[82] Der Verweis auf das Bewertungsgesetz macht deu...mehr

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FF 01/2023, Arbeitsrechtlic... / I. Die Abfindung im Rahmen der Unterhaltsberechnung

Die Entscheidung des OLG Hamm[5]: Die beteiligten Ehegatten trennten sich am 1.7.2015. M zahlte Trennungsunterhalt bis Februar 2017. In diesem Monat erhielt er eine Abfindung des damaligen Arbeitgebers von 69000EUR, wobei das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des 28.2.2017 endete. M stellt seine Unterhaltszahlungen ab März 2017 ein.[6] Er unterlag im Unterhaltsrechtsstreit für die...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / A. Allgemeines

Rz. 1 Im Zuge der Erbschaftsteuerreform 2009 hat der Gesetzgeber von der bis Ende 2008 das Bewertungsrecht für erbschaftsteuerrechtliche Zwecke prägenden Einzelbewertung Abschied genommen und insbesondere für das Betriebsvermögen die Ermittlung nach Gesamtbewertungsverfahren vorgeschrieben.[1] Vor diesem Hintergrund reduzierte sich die Bedeutung von § 103 BewG im Wesentliche...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / b) Einzel- oder Gesamtvertretungsbefugnis?

Rz. 45 Bei mehreren Bevollmächtigten stellt sich – wie bei der Vertretung im Gesellschafterecht – die Frage, wie die Vertretungsbefugnis zu regeln ist; das Band ist breit, zwischen ausnahmslos jeder allein (Einzelvertretung) oder ausnahmslos immer alle bzw. zu zweit ("Vier-Augen-Prinzip"). In der Bandbreite sind diverse Differenzierungen möglich, insbes. nach der Person des ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Literaturtipps

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AGS 01/2023, Verwertung von... / I. Sachverhalt

Der Kläger hat für seine Klage gegen seine vorzeitige Entlassung aus dem Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit nach § 55 Abs. 4 S. 1 SG (Soldatengesetz) Prozesskostenhilfe (PKH) beantragt. Das angerufene Verwaltungsgericht hat mit Beschl. v. 23.9.2022 die beantragte PKH mit der Begründung versagt, dass der Kläger über einzusetzendes verwertbares Grundvermögen in Form eine...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Entnahmebeschränkungen

Rz. 432 Dessen ungeachtet sollte aber im Vorfeld geprüft werden, ob die neu aufzunehmenden Vertragsklauseln auch tatsächlich den Bedürfnissen der betroffenen Gesellschafter genügen. Dies gilt insb. im Hinblick auf die Entnahmebeschränkungen, die sich – anders als Verfügungs- und Abfindungsbeschränkungen – sozusagen ständig auswirken (also das tägliche Leben beeinflussen) und...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Entnahmebegriff und Bewertung

Rz. 286 Die Begriffe Entnahme, Einlage, Gewinn und Verlust sind nach den Grundsätzen des Ertragsteuerrechts zu beurteilen.[681] Gemäß § 4 Abs. 1 S. 2 EStG sind Entnahmen alle Wirtschaftsgüter (Barentnahmen, Waren, Erzeugnisse, Nutzungen und Leistungen), die der Steuerpflichtige dem Betrieb für sich, für seinen Haushalt oder für andere betriebsfremde Zwecke im Laufe des Jahre...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Ausführungszeitpunkt

Rz. 40 Bei Schenkungen unter Lebenden entsteht die Steuer gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG mit dem Zeitpunkt (Tag) der Ausführung der Zuwendung. Eine eigenständige Regelung der Steuerentstehung bei Schenkungen unter Lebenden in § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG ist erforderlich, weil die Steuerentstehung anders als regelmäßig beim Erwerb von Todes wegen nicht an den Tod des bisherigen Ver...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / I. Grundmuster I

Rz. 8 Muster 1.1: Vorsorgevollmacht ausführlicher Text (beurkundet) – Grundmuster I Muster 1.1: Vorsorgevollmacht ausführlicher Text (beurkundet) – Grundmuster I Nummer _________________________ des Urkundenverzeichnisses für 2022 Verhandelt am _________________________ in _________________________ (Ort der Beurkundung) Vor mir dem Notar _________________________ in ___________...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.2 Pflicht zur Herausgabe von Urkunden (Absatz 3 Satz 1)

Rz. 17 Der Schuldner muss nach Abs. 3 Satz 1 die über die Forderung vorhandenen Urkunden herausgeben. Diese Herausgabepflicht betrifft Urkunden, die den Gläubiger als zur Empfangnahme der Leistung berechtigt legitimieren, sowie solche, die den Bestand der Forderung beweisen oder sonst der Ermittlung oder dem Nachweis ihrer Höhe, Fälligkeit oder Einredefreiheit dienen (BGH, V...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neustarthilfe, FAQ / 2.1 Wer ist antragsberechtigt?

Für die Neustarthilfe grundsätzlich antragsberechtigt sind selbständig erwerbstätige Soloselbständige, Kapitalgesellschaften und Genossenschaften (im Folgenden: zusammen mit den Soloselbständigen: Antragstellende) aller Branchen, wenn sie als Soloselbständige ihre selbstständige Tätigkeit im Haupterwerb ausüben, d.h. dass der überwiegende Teil der Summe ihrer Einkünfte (mind....mehr

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Neustarthilfe 2022, FAQ / 2.1 Wer ist antragsberechtigt?

Ein bereits gestellter oder noch zu stellender Antrag auf die Neustarthilfe 2022 für das erste Quartal ist keine Voraussetzung für die Beantragung der Neustarthilfe 2022 für das zweite Quartal. Daher ist es auch möglich, die Neustarthilfe 2022 nur für das zweite Quartal zu beantragen, siehe Ziffer 4.1. Für die Neustarthilfe 2022 grundsätzlich antragsberechtigt sind selbständi...mehr

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Neustarthilfe Plus, FAQ / 2.1 Wer ist antragsberechtigt?

Ein bereits gestellter oder noch zu stellender Antrag auf die Neustarthilfe Plus für das dritte Quartal ist keine Voraussetzung für die Beantragung der Neustarthilfe Plus für das vierte Quartal. Daher ist es auch möglich, die Neustarthilfe Plus nur für das vierte Quartal zu beantragen, siehe Ziffer 4.1. Für die Neustarthilfe Plus grundsätzlich antragsberechtigt sind selbständ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neustarthilfe, FAQ / 5.4 In welchem Verhältnis steht die Neustarthilfe mit weiteren nicht Corona-bedingte Hilfen?

Eine Kumulierung der Neustarthilfe mit anderen öffentlichen Hilfen (nicht Corona-bedingte Zuschussprogramme des Bundes, der Länder oder der Kommunen) ist zulässig. Dies gilt insbesondere für Darlehen. Eine Anrechnung auf die Neustarthilfe erfolgt nicht. Das Beihilferecht ist zu beachten.mehr

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Neustarthilfe Plus, FAQ / 5.4 In welchem Verhältnis steht die Neustarthilfe Plus mit weiteren nicht Corona-bedingte Hilfen?

Eine Kumulierung der Neustarthilfe Plus mit anderen öffentlichen Hilfen (nicht coronabedingte Zuschussprogramme des Bundes, der Länder oder der Kommunen) ist zulässig. Dies gilt insbesondere für Darlehen. Eine Anrechnung auf die Neustarthilfe Plus erfolgt nicht. Das Beihilferecht ist zu beachten.mehr

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Neustarthilfe 2022, FAQ / 5.4 In welchem Verhältnis steht die Neustarthilfe 2022 mit weiteren nicht coronabedingte Hilfen?

Eine Kumulierung der Neustarthilfe 2022 mit anderen öffentlichen Hilfen (nicht coronabedingte Zuschussprogramme des Bundes, der Länder oder der Kommunen) ist zulässig. Dies gilt insbesondere für Darlehen. Eine Anrechnung auf die Neustarthilfe 2022 erfolgt nicht. Das Beihilferecht ist zu beachten.mehr

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Beihilferegelungen, FAQ / 2.4 Anrechnung weiterer Unterstützungsleistungen (wie Darlehen) auf den Beihilferahmen der Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020

Auf den beihilfenrechtlich zulässigen Höchstbetrag müssen alle Hilfen angerechnet werden, die beihilferechtlich auf Grundlage der Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 vergeben wurden, u. a. der KfW-Schnellkredit sowie Kredite aus dem KfW-Sonderprogramm (z.B. KfW-Unternehmerkredit und ERP-Gründerkredit) mit einer Laufzeit über sechs Jahre und einem Kreditvolumen bis zu 2,3 Mio ...mehr

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Beihilferegelungen, FAQ / 3.5 Anrechnung weiterer Unterstützungsleistungen (wie Darlehen) auf den Beihilferahmen der Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020

Die Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020 bezieht sich lediglich auf Fixkostenhilfen und ist in ihrer zulässigen Gesamtförderhöhe (10 Mio. EUR) damit grundsätzlich unabhängig von zusätzlichen Unterstützungen (wie Darlehen) auf anderen beihilferechtlichen Grundlagen (z.B. Beihilfen auf Grundlage der Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020). Angerechnet werden müssen anderweitige Unter...mehr

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Ausschluss vom Vorsteuerabzug / 3 Ausschluss bei Umsätzen im Ausland

Umsätze im Ausland, die steuerfrei wären, wenn sie im Inland ausgeführt würden, schließen den Vorsteuerabzug aus inländischen Leistungsbezügen grds. aus.[1] Der Abzug entfällt unabhängig davon, ob der maßgebliche Umsatz nach dem Umsatzsteuer­recht des Staates, in dem er bewirkt wird, steuerpflichtig ist oder als steuerfreier Umsatz zum Vorsteuerabzug berechtigt, da sich der ...mehr

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Ausschluss vom Vorsteuerabzug / 2 Ausschluss bei steuerfreien Umsätzen

Vorsteuerbeträge für steuerfreie Umsätze sind nach § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG grds. vom Abzug ausgeschlossen. Der Ausschluss erstreckt sich jedoch nicht auf die Vorsteuerbeträge, die den in § 15 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a und b UStG bezeichneten steuerfreien Umsätzen (z. B. im Exportbereich) zuzurechnen sind. Dennoch führen viele steuerfreie Umsätze zum Vorsteuerausschluss. Praxis-B...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Einzelfälle

Rz. 18 Abbruchunternehmen: Erhält ein Abbruchunternehmer als Entgelt für den Abbruch eines Gebäudes das Abbruchmaterial, so liegt ein tauschähnlicher Umsatz vor.[1] Siehe auch Rz. 19a zur Abgabe werthaltiger Abfälle. Rz. 19 Abfälle: Erhält ein Werklohnunternehmer vom Auftraggeber die bei der Herstellung von Stahlwaren anfallenden Stahlabfälle, so liegt insoweit ein tauschähnl...mehr