Fachbeiträge & Kommentare zu Kredit

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 7. Verbindlichkeiten

Rn. 101 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Verbindlichkeiten sind generell mit ihrem Erfüllungsbetrag (i. S. d. § 253 Abs. 1 Satz 2) anzusetzen. Dieser beinhaltet den für die Abwicklung eines Geschäfts notwendigen Betrag, um eine aus diesem Geschäft entstandene Verpflichtung erfüllen zu können. Hierbei kann es sich sowohl um in GE bewertete Sach- als auch Dienstleistungen handeln. Ne...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Registrierung im Berufsregister und Qualitätskontrolle (§ 319 Abs. 1 Satz 3f.)

Rn. 18 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Mit Verabschiedung des APAReG wurde die Teilnahmebescheinigung nach § 57a Abs. 1 WPO (a. F.) abgeschafft und durch die Anzeige und Eintragung in das Berufsregister ersetzt (vgl. § 38 Nr. 1 lit. h) WPO für WP und § 38 Nr. 2 lit. f) WPO für WPG). Nach § 57a Abs. 1 WPO müssen WP und WPG, die gesetzliche AP durchführen, dies der WPK zwei Wochen n...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Ausnahmetatbestände (Abs. 3)

Rn. 7 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Neben KapG können auch PersG i. S. d. § 264a Kleinst-UN darstellen. Überdies dürfen seit BilRUG auch eG ggf. die für Kleinst-KapG gewährten Erleichterungen in Anspruch nehmen (vgl. § 336 Abs. 2 Satz 3). Allerdings können insbesondere kap.-marktorientierte – und damit automatisch als "groß" geltende – UN (vgl. § 267 Abs. 3 Satz 2), Kredit-, Finan...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Bilanzrechtliche Implikationen

Rn. 9 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Kleinst-KapG können grds. folgende Vereinfachungen anwenden (Wahlrecht): Aufstellung einer verkürzten Bilanz, die nur die mit (Groß-)Buchstaben bezeichneten Posten gesondert ausweist:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 2.2 Steuerentrichtungspflicht (Abs. 1 S. 2)

Rz. 36 Die Zahlungspflicht ist in § 34 Abs. 1 S. 2 AO besonders hervorgehoben worden. Die verpflichtete Person hat dafür zu sorgen, dass die Steuern aus den Mitteln entrichtet werden, die sie verwaltet. Die Hervorhebung bringt allerdings zugleich eine deutliche Beschränkung der Zahlungspflicht zum Ausdruck. Nur aus den Mitteln, die seiner Verwaltung unterliegen, hat der Verp...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Aufstellungsfrist nach den Zwecken der §§ 283, 283b StGB im Zusammenhang mit dem Bankrott eines Unternehmens

Rn. 94 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Ein völlig anderes Gewicht erhalten die Interessen der Gläubiger nach Ansicht von BGH und BVerfG, wenn ein UN sich in einer wirtschaftlichen Krise befindet. In ständiger Rspr. hat der BGH betont, dass ein JA in einer tatsächlichen oder einer möglichen Krise des UN, also bei Überschuldung (vgl. § 19 InsO) oder drohender (vgl. § 18 InsO) bzw. b...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Grundlagen

Rn. 1 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die im Dritten Buch verankerten Vorschriften differenzieren zwischen Kaufleuten und KapG (bzw. denen qua § 264a gleichstellten PersG). Die Regelungen der Bilanz-R 2013/34/EU (ABl. EU, L 182/19ff. vom 29.06.2013, ABl. EU, L 330/1ff. vom 15.11.2014, ABl. EU, L 334/86f. vom 21.11.2014, ABl. EU, L 429/1ff. vom 01.12.2021, ABl. EU, L 322/15ff. vom ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Rechtsfolgen

Rn. 13 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Bei Unterschreitung der Schwellenwerte können die §§ 238–241 wahlweise angewendet werden. Das Wahlrecht ist so zu verstehen, dass der Einzelkaufmann sich entscheiden kann, einzelne Vorschriften der §§ 238ff. nicht anzuwenden (vgl. Beck Bil-Komm. (2022), § 241a HGB, Rn. 8). Zugleich besteht gemäß § 242 Abs. 4 keine Verpflichtung zur Aufstellun...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Gewinnbeteiligungen Dritter

Rn. 16 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Neben der im Gesetz ausdrücklich genannten Schmälerung des verteilungsfähigen Betrags durch einen Verlustvortrag (vgl. HdR-E, GmbHG § 29, Rn. 11) mindern auch evtl. Gewinnbeteiligungen Dritter vorweg den für eine Gewinnverwendung bzw. Ausschüttung an die Gesellschafter nach § 29 Abs. 1 GmbHG verfügbaren Betrag (vgl. ausführlich GmbHG-GroßKomm...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Allgemeiner Ausschlusstatbestand

Rn. 68 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 ist ein WP oder vBP von der AP einer KapG ausgeschlossen, wenn er an der zu prüfenden KapG hält. Weiterhin führt eine indirekte Beteiligung an der zu prüfenden KapG über ein verbundenes UN sowie eine Beteiligung des WP an einer Gesellschaft, die an ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Behandlung im Jahresabschluss

Rn. 221 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Eine Rangrücktrittsvereinbarung, nach der die Verbindlichkeit nur zu Lasten von Gewinnen, aus einem Liquidationsüberschuss oder dem die sonstigen Verbindlichkeiten des Darlehensnehmers übersteigenden Vermögen bedient zu werden braucht, führt nicht zum Erlöschen der Verbindlichkeit. Sie stellt namentlich keinen Erlass der Schuld dar; vielmehr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnung / 3.1.4 Beteiligungen

Geldgeschäfte eines Freiberuflers, wie die Gewährung von Darlehen, die Übernahme einer Bürgschaft oder die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, stellen grundsätzlich berufsfremde Vorgänge dar, die in der Gewinnermittlung außer Betracht bleiben müssen. Das gilt nicht, wenn die Tätigkeit der Kapitalgesellschaft die eigene berufliche Tätigkeit ergänzt oder sich als Hilfsge...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Behandlung im Jahresabschluss

Rn. 215 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Wie zuvor bereits dargelegt (vgl. HdR-E, HGB § 272, Rn. 212ff.), gelten für Gesellschafterdarlehen keinerlei Besonderheiten mehr, weil das auf Analogie zu den §§ 30f. GmbHG basierende EK-Ersatzrecht derweil zugunsten einer Nachrang- und Anfechtungslösung im Insolvenzverfahren (vgl. §§ 39 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5, 135 InsO) ersetzt wurde (vgl. Bau...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Andere Zuzahlungen in das Eigenkapital

Rn. 26 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Werden Zuzahlungen geleistet, für die keine Vorzüge gewährt werden, so können die Gesellschafter (durch Satzungsbestimmung oder einfachen Beschluss) festlegen, ob ein Betrag in Höhe der Zuzahlung oder ein Teil dieses Betrags "in das Eigenkapital" geleistet, also in die Kap.-Rücklage eingestellt werden soll (vgl. § 272 Abs. 2 Nr. 4). Zuzahlung...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Verneinte Tatbestände

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Begriff

Rn. 101 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Der Begriff der verdeckten Gewinnausschüttung ist weitgehend im Steuerrecht entwickelt worden, um den Grundsatz zu gewährleisten, dass die Ausschüttungen der Gesellschaft deren steuerpflichtiges Einkommen nicht mindern dürfen. VGA finden in § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG ausdrücklich Erwähnung. Steuerrechtlich haben erkannte vGA zur Folge, dass der ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Abschreibung des Unterschiedsbetrags (§ 250 Abs. 3 Satz 2)

Rn. 92 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Gemäß § 250 Abs. 3 Satz 2 ist der (aktivierte) Unterschiedsbetrag durch "planmäßige jährliche Abschreibungen zu tilgen, die auf die gesamte Laufzeit der Verbindlichkeit verteilt werden können." Ihre Entsprechung findet jene – in nationales Recht transformierte – Vorschrift in Art. 12 Abs. 10 Satz 3 der Bilanz-R (zuvor: Art. 41 Abs. 2 der 4. E...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Rechtliche Einordnung

Rn. 246 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die in den §§ 230 bis 236 fragmentarisch geregelte stille Gesellschaft gehört als eine besondere Ausprägung der GbR zu den PersG i. S. d. § 705 BGB. Eine gesetzliche Definition der stillen Gesellschaft existiert nicht; vielmehr konzentrieren sich die Regelungen der §§ 230ff. auf einzelne Merkmale und Rechtsfolgen, die zudem teilweise abdingb...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Kapitalrücklage für ein Agio bei der Ausgabe von Wandelschuldver­schreibungen und Optionsanleihen (§ 272 Abs. 2 Nr. 2)

Rn. 18 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 In die Kap.-Rücklage ist der Betrag einzustellen, der "bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen für Wandlungsrechte und Optionsrechte zum Erwerb von Anteilen erzielt wird" (§ 272 Abs. 2 Nr. 2). Rn. 19 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Für die Finanzierungspraxis einer GmbH spielen Wandelschuldverschreibungen bisher keine große Rolle (vgl. BeckOK-GmbH...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Notwendigkeit zur Währungsumrechnung

Rn. 8 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Die Notwendigkeit zur Währungsumrechnung im JA ist immer dann gegeben, sofern es sich um Geschäftsvorfälle handelt, die zu irgendeinem Zeitpunkt in einer anderen Währung als der, in der bilanziert wird, abzuwickeln sind. Folgende Unterscheidungen lassen sich hierbei treffen:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Bewertungsgrundsätze

Rn. 53 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Zahlungsmittel und Ansprüche, die auf Geldbeträge lauten, sowie Verpflichtungen, die mit einem festen oder bestimmbaren Geldbetrag beglichen werden müssen (vgl. DRS 25.7), sind als monetäre Posten i. R.d. Folgebewertung mit dem am Abschlussstichtag maßgeblichen Devisenkassamittelkurs (Stichtagskurs) erfolgswirksam umzurechnen (vgl. § 256a Sat...mehr

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Umsatzsteuern in Europa: Re... / 1.14 Geänderte Steuersatzbestimmungen in den EU-Mitgliedstaaten auf Basis der durch die RL (EU) 2022/542 geänderten MwStSystRL ab 1.6.2024

Belgien Der bisher nur vorübergehend (von 2021 bis 31.12.2023) geltende Steuersatz von 6 % für den Abriss und Wiederaufbau von Privatwohnungen wird ab 1.1.2024 dauerhaft. Die Steuersatzermäßigung soll nur für Privatpersonen gelten, die ein neues Haus bauen, nachdem sie das alte abgerissen haben. Immobilienentwickler, die nach dem Abriss der alten Wohnungen neue Privatwohnunge...mehr

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Umsatzsteuern in Europa: Re... / 1.6 Anwendung eines Zwischensatzes auf bestimmte Umsätze

Belgien Zwischensatz von 12 % auf: Bestimmte Energieerzeugnisse wie: Steinkohle und feste Brennstoffe aus Steinkohle Braunkohle und Briketts (außer Jett) Koks und Schwelkoks aus Steinkohle, Braunkohle und Torf Als Brennstoff verwendeter unkalzinierter Petrolkoks sowie bestimmte Reifen und Luftkammern Irland Zwischensatz von 13,5 % auf: Energie für Heizung und Beleuchtung, bewegliche G...mehr

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Schmiergelder und Bestechun... / 3.2 Geltungsbereich des Abzugsverbots

Rz. 8 Das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG gilt unmittelbar für die Gewinneinkunftsarten, § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG und sinngemäß für die Überschusseinkunftsarten, § 2 Abs. 1 Nr. 4 bis 7 EStG. Die Vorschrift findet ferner auf juristische Personen, z. B. GmbH, AG, die ihren Gewinn nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes zu ermitteln haben, § 8 Abs. 1 KStG i...mehr

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Schmiergelder und Bestechun... / 5.2.1 Benennungsverlangen nach § 160 AO

Rz. 37 Das Verfahren nach § 160 AO vollzieht sich in zwei Stufen. Auf der ersten Stufe muss das Finanzamt nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob es im Einzelfall ein Benennungsverlangen an den Steuerpflichtigen richtet. Die Entscheidung ist in besonderem Maße unter dem Gesichtspunkt der Zumutbarkeit zu treffen. Das Benennungsverlangen ist dem Grunde nach gerechtfertigt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schmiergelder und Bestechun... / 4.1 Mitteilungspflicht

Rz. 25 Die Finanzbehörde muss Tatsachen, die z. B. den Verdacht einer Bestechung im geschäftlichen Verkehr, einer Vorteilsgewährung oder einer Bestechung inländischer, EU- oder sonstiger ausländischer Amtsträger[1] begründen, der Staatsanwaltschaft oder der für die Verfolgung der Bußgeldvorschrift zuständigen Verwaltungsbehörde mitteilen.[2] Eine Mitteilungspflicht besteht n...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.3.4 Sonstige Vermögensgegenstände (Abs. 2 B. II. 4.)

Rz. 83 Der Posten "Sonstige Vermögensgegenstände" dient als Sammelposten. Dieser Posten umfasst jene VG des UV, die keinem anderen Posten des UV zugeordnet werden können. Eine separate Nennung als Davon-Vermerk oder im Anhang ist nur bei wesentlichen Positionen erforderlich.[1] Zu diesem Posten zählen verallgemeinernd Forderungen aus Geschäften, die nicht aus Umsatzerlösen r...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Kassierer (Professiogramm) / Zusammenfassung

Überblick Der Beruf von Kassierern ist gekennzeichnet durch das wiederholende Registrieren der Waren aufgrund ihrer Handhabung mittels Scanner zur Code- oder Preiseingabe in die Registrierkasse einschließlich Messwertanzeigevorrichtungen (Waage) für das Gewicht der Waren, die Berücksichtigung von Bonuskarten (z. B. Payback), das Kassieren des Geldbetrags in Bar oder mittels ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Kassierer (Professiogramm) / 7 Gefährdungsermittlung und -beurteilung an Kassenarbeitsplätzen anhand von Beispielen

Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechnungsabgrenzung nach HG... / 3.1 Voraussetzungen für die Bildung von aktiven Rechnungsabgrenzungsposten liegen vor

Rz. 49 Ausbeuteentgelte für Bodenschätze, mit deren Abbau vor dem Bilanzstichtag bereits begonnen wurde,[1] Avalprovisionen für Bürgschaften,[2] Bearbeitungsgebühren für die Bereitstellung eines Kredits,[3] Beiträge für Haftpflichtversicherungen,[4] Bürgschaftsgebühren einschließlich einmaliger Bearbeitungsgebühr,[5] Diskontspesen bei Teilzahlungsgeschäften,[6] Diskontzinsen und D...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.4.6 Sonstige Ausleihungen (Abs. 2 A. III. 6.)

Rz. 62 Alle Forderungen an nicht verbundenen Unt und an Unt, mit denen kein Beteiligungsverhältnis besteht, wie auch Ausleihungen an sonstige Schuldner sind innerhalb dieses Sammelpostens auszuweisen, sofern eine Zuordnung zum AV gegeben ist. Zu den sonstigen Ausleihungen zählen Vorauszahlungen bzw. Kautionen für längerfristige Miet- und Pachtverträge, Kredite an Organmitgli...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.6.1 Grundlagen

Rz. 159 Zur Abgrenzung der Verbindlichkeitsrückstellung aus Erfüllungsrückstand von den Drohverlustrückstellungen bei Dauerschuldverhältnissen vgl. Rz 132. Als Dauerschuldverhältnisse werden solche Vertragsverhältnisse bezeichnet, bei denen die Leistung über einen längeren Zeitraum erbracht und realisiert wird (zeitraumbezogene Leistungserbringung). Beispiele hierfür sind: Mi...mehr

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Kassierer (Professiogramm) / 1 Geltungsbereich

Das Professiogramm bezieht sich auf folgende wesentlichen Aufgaben- bzw. Tätigkeitsbereiche:[1] Bearbeitung der Zahlungsvorgänge an Kassen der verschiedensten Institutionen wie Ladengeschäfte im Einzelhandel, Supermärkte und Discounter, Bau- und Drogeriemärkte, Kinos und Theater einschließlich Vorverkaufsstellen, Kredit- und Finanzinstitutionen, Restaurants, Bistros und Imbisse, Tan...mehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 5.4 Vorgehensweise im Fall des Unterschiedsbetrags zwischen Ausgabe- und Erfüllungsbetrag bei Verbindlichkeiten

Rz. 78 Darlehensschulden, bei denen der dem Darlehensschuldner zugefallene Betrag (Ausgabebetrag) niedriger als der Rückzahlungsbetrag ist, sind mit dem Erfüllungsbetrag anzusetzen. Der Unterschiedsbetrag (Disagio, Damnum, Abschluss-, Bearbeitungs- oder Verwaltungsgebühren[1]) ist steuerlich als Rechnungsabgrenzungsposten auf die Laufzeit des Darlehens zu verteilen.[2] Hande...mehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 4.1 Unterschiedsbetrag zwischen Ausgabe- und Erfüllungsbetrag bei Verbindlichkeiten

Rz. 53 In den Darlehensverträgen unterscheidet sich häufig der Betrag, über den der Darlehensnehmer verfügen kann (Verfügungs-, Ausgabebetrag) von dem Betrag, den er bei Fälligkeit des Darlehens zurückzuzahlen hat (Rückzahlungs-, Erfüllungsbetrag).[1] Bezogen auf den Darlehensnennbetrag, kann es sich bei dieser Differenz um ein Abgeld oder ein Aufgeld (Agio) handeln. Der Unt...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2.4 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Rz. 131 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind nach § 264c Abs. 1 Satz 1 HGB (KapCoGes) und § 42 Abs. 3 GmbHG (GmbH) mit entsprechender Bezeichnung gesondert auszuweisen oder im Anhang anzugeben. Alternativ können diese Verbindlichkeiten bei Erfassung innerhalb eines Verbindlichkeitenpostens durch einen Davon-Vermerk kenntlich gemacht werden.[1] Eine Unterscheidung...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 4.1 Maßnahmen auf der Einzelabschlussebene

Rz. 12 Als Maßnahmen auf der Einzelabschlussebene kommen im Wesentlichen Sachverhaltsgestaltungen in Betracht, da hierdurch die Grundlage für die Bilanzierung und Bewertung im Konzernabschluss geschaffen wird, oder die Ausnutzung von Ermessensspielräumen, die im Rahmen der Konzernabschlusserstellung nicht geregelt werden. Letztere entstehen aus Auslegungsspielräumen wegen un...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Normenzusammenhang und Zweck

Rz. 4 § 247 HGB gehört zum Bereich der Ansatzvorschriften. Die Vorschrift ergänzt das in § 246 Abs. 1 HGB enthaltene Vollständigkeitsgebot hinsichtlich des Ausweises der Aktiva und Passiva.[1] § 248 HGB begrenzt das grundsätzliche Ansatzgebot des § 246 Abs. 1 HGB, indem für selbst geschaffene immaterielle VG des AV ein Aktivierungswahlrecht, für bestimmte selbst geschaffene ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechnungsabgrenzung nach HG... / 7.2.1 Zufluss- und Abflussprinzip bei der Einnahmen-Überschussrechnung

Rz. 98 Steuerpflichtige, die nicht zur Buchführung und Abschlusserstellung gesetzlich verpflichtet sind und die auch nicht freiwillig Bücher führen und keine Abschlüsse erstellen, können gem. § 4 Abs. 3 EStG als Gewinn den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ansetzen. Im Rahmen dieser Einnahmen-Überschussrechnung findet das Zufluss- bzw. Abflussprinzip...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.3.5 Sonderposten innerhalb Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Rz. 85 Durch das Gesellschaftsrecht kann es im Zusammenhang mit dem EK weitere Forderungsposten in der Bilanz geben. Dazu zählen eingeforderte, noch ausstehende Kapitaleinlagen, Forderungen gegenüber Gesellschaftern einer GmbH oder einer Ges. i. S. d. § 264a HGB wie auch eingeforderte Nachschüsse.[1] Es wird empfohlen, diese Posten gesondert auszuweisen. Gem. § 272 Abs. 1 Sat...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.5.8 Sonstige Verbindlichkeiten, davon aus Steuern, davon im Rahmen der sozialen Sicherheit (Abs. 3 C. 8.)

Rz. 163 In diesem Sammelposten werden alle Verbindlichkeiten ausgewiesen, die keinem vorangegangenen Posten zuordnet werden können. Dazu zählen:[1] Steuerschulden der bilanzierenden Gesellschaft (z. B. KSt, GewSt, USt), einbehaltene und noch abzuführende Steuern Dritter (LSt, KapESt), Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersvorsorge gegenüber Arbeitnehmern...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.4.2 Ausleihungen an verbundene Unternehmen (Abs. 2 A. III. 2.)

Rz. 54 Ausleihungen basieren auf schuldrechtlichen Vertragsverhältnissen. Der Schuldner ist verpflichtet, dem Gläubiger den überlassenen Kapitalbetrag nach einer vereinbarten Zeit zurückzugeben. Ein Ausweis unter dem Posten "Ausleihungen an verbundene Unternehmen" setzt voraus, dass der Schuldner ein verbundenes Unt (§ 271 Rz 32 ff.) ist. Praxis-Beispiel Als Ausleihungen gelt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anschaffungskosten / 9 Anschaffungskosten bei Forderungen

Bei erstmals entstehenden Forderungen , z. B. aus Warenlieferungen oder der Veräußerung von Vermögensgegenständen (gewinnrealisierende Forderungen), entspricht der Nennbetrag der Forderung den Anschaffungskosten. Wird eine bestehende Forderung durch Abtretung erworben, werden die Anschaffungskosten durch den Anschaffungspreis bestimmt. Dieser Grundsatz gilt auch beim Erwerb v...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.5.1 Kassenbestand

Rz. 95 Im Kassenbestand werden in- und ausländisches Bargeld und z. B. Briefmarken ausgewiesen. Zum Kassenbestand gehören alle Euro-Noten- und Euro-Münz-Bestände. Hinzu kommen die Sortenbestände und ausländische Münzen, die zum Kurs des Abschlussstichtags umzurechnen sind. Zum Kassenbestand zählen auch alle Wertzeichen/-marken, wie Brief-, Steuer-, Gerichtskosten- oder ähnli...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.5.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Abs. 3 C. 4.)

Rz. 154 In den Posten "Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen" werden Verpflichtungen aus von Dritten erfüllten Umsatzgeschäften, deren eigene Gegenleistung noch offensteht, ausgewiesen. Die Verpflichtung kann aus erfüllten Kauf-, Werk-, Dienstleistungs-, Miet-, Pacht-, Leasing- und ähnlichen Verträgen entstehen; dazu zählen auch Provisionsverbindlichkeiten. Etwaig...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernabschlusspolitik nac... / 2 Ziele der Konzernbilanzpolitik

Rz. 6 Bei den Zielen der Konzernabschlusspolitik ist zwischen internen und externen Zielen zu differenzieren. Interne Ziele ergeben sich aus dem Informationsbedürfnis des Managements zur Steuerung des Konzerns. Externe Ziele sind gerichtet auf die Informationsbedürfnisse externer Adressaten, vor allem Anteilseigner und Kapitalgeber. Rz. 7 Durch die Beeinflussung der Darstellu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.3 Verbindlichkeiten

Rz. 118 Für KapG und KapCoGes existieren detaillierte Gliederungsvorschriften (§ 266 Rz 142 ff.). Für nicht diesen Vorschriften unterliegende Kfl. ist eine entsprechende Aufgliederung zwar empfehlenswert und in der Praxis üblich, allerdings nicht zwingend. Die hinreichende Aufgliederung i. S. v. § 247 Abs. 1 HGB erfordert zumindest die Angabe von Verbindlichkeiten gegenüber ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechnungsabgrenzung nach HG... / 3.2 Voraussetzungen für die Bildung von aktiven Rechnungsabgrenzungsposten liegen nicht vor

Rz. 50 Abfüllkosten einer Brauerei,[1] Abraumaufwand bei der Herstellung bestimmter Mineralien,[2] Abzinsungsbetrag bei Zinslosigkeit einer Darlehensforderung,[3] Aufwendungen, die Teil der Herstellungskosten bestimmter Erzeugnisse sind,[4] Agio bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen,[5] Beiträge zu Direktversicherungen,[6] Biersteuer,[7] degressive Raten beim Mobilienleasing,[8...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5.1 Personengesellschaften

Rz. 62 Bei Personengesellschaften ist eine transparente Besteuerung oder eine Besteuerung nach dem Optionsmodell (§ 1a KStG) möglich. Für die transparente Besteuerung gilt Folgendes: Die ertragsteuerliche Behandlung dieser PersG gründet sich auf dem Konzept der Mitunternehmerschaft i. S. v. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Danach sind neben der Steuerbilanz der PersG selbst (Gesamthan...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.4.3 Beteiligungen (Abs. 2 A. III. 3.)

Rz. 57 Beteiligungen sind gem. § 271 Abs. 1 HGB Anteile an anderen Unt, die dazu bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch die Herstellung einer dauerhaften Verbindung zu dienen, wie z. B. Aktien, GmbH-Anteile oder Komplementär- oder Kommanditanteile einer KG oder OHG. Die Beteiligungsabsicht und nicht die Beteiligungshöhe ist entscheidend. Mögliche Indizien für eine...mehr