Fachbeiträge & Kommentare zu Kredit

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2024... / 4. Arbeitnehmer/Lohnsteuer

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Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.3.4.4 Sonstige Vermögensgegenstände

Rz. 236 Schließlich sieht das Gliederungsschema den Sammelposten "Sonstige Vermögensgegenstände" vor. Hier sind alle bilanzierungsfähigen und bilanzierungspflichtigen Vermögensgegenstände auszuweisen, die nicht unter die bereits aufgeführten Gliederungspunkte fallen, insbesondere kurzfristige Darlehen, Gehaltsvorschüsse, Steuererstattungsansprüche, Schadensersatzansprüche, R...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.3.7.1 Allgemeines

Rz. 118 Obligatorische Nutzungsrechte (Miete, Pacht, Leihe, Darlehen, Lizenzen usw.) sind grundsätzlich selbstständige Wirtschaftsgüter und daher dem Grundsatz nach bilanzierungsfähig.[1] Allerdings beruhen diese Nutzungsrechte regelmäßig auf schuldrechtlichen Verträgen und begründen Dauerschuldverhältnisse (z. B. Miete, Pacht). Für diese gilt der Grundsatz der Nichtbilanzie...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.2.3.1 Offene Handelsgesellschaft

Rz. 269 Für den Ausweis des Eigenkapitals bei der OHG gilt grundsätzlich das Gleiche wie für den Kapitalausweis bei einem Einzelgewerbetreibenden. Dagegen ist die Regelung des § 266 Abs. 3 HGB über den Ausweis des Eigenkapitals bei Kapitalgesellschaften auf Personengesellschaften nicht, auch nicht entsprechend, anwendbar. I. d. R. hat jeder Gesellschafter eine Vermögenseinla...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.2.1 Das Realisationsprinzip

Rz. 66 Ein Gewinn wird erst ausgewiesen und besteuert, wenn er realisiert worden ist. Die Realisierung erfordert regelmäßig einen Umsatzakt am Markt (Rz. 71). Grundlage des Realisationsprinzips ist, dass dem Unternehmen durch den Umsatzakt am Markt der Wert seiner Leistung von außen, einem Dritten, zufließt und dadurch seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erhöht wird. Hi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 3.2.4 Eigenkapital ersetzendes Darlehen

Rz. 38 Ein Eigenkapital ersetzendes Darlehen, das die Besitzgesellschaft der Betriebsgesellschaft gewährt, kann bei dieser nur dann als verdeckte Einlage behandelt werden, wenn das zugeführte Kapital dauerhaft in das Vermögen der Betriebsgesellschaft übergehen soll und eine Rückzahlung nicht beabsichtigt ist. Für den Regelfall ist das Eigenkapital ersetzende Darlehen nicht b...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wärmepumpen / 6.1.2 Antragstellung für den Ergänzungskredit

Mit dem Ergänzungskredit fördert die KfW Einzelmaßnahmen, für die bereits ein Zuschuss zugesagt beziehungsweise bewilligt, aber noch nicht ausgezahlt wurde, der nicht länger als 12 Monate zurückliegt. Der Ergänzungskredit kann daher nur zusätzlich zu einer Zuschussförderung der KfW und/oder einem Zuwendungsbescheid des BAFA gewährt werden, für die nach den ab 1.1.2024 gelten...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wärmepumpen / 6 Förderung und Besteuerung

Mit dem Gesetz für Erneuerbares Heizen (Gebäudeenergiegesetz – GEG) hat Deutschland die Energiewende im Gebäudebereich eingeleitet. Seit dem 1.1.2024 ist der Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen verpflichtend. Schrittweise wird damit eine klimafreundliche Wärmeversorgung umgesetzt, die mittel- bis langfristig planbar, kostengünstig und stabil sein sol...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wärmepumpen / 6.1.1 Antragstellung für den Zuschuss

Mit dem reformierten Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird auch die Zuständigkeit für die Förderung nach der BEG teilweise neu sortiert. Alle ab dem 1.1.2024 gestellten Anträge für den Austausch von Heizungen bearbeitet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Das Zuschussprogramm für den Heizungstausch, das noch bis Ende 2023 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (B...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbfall und vorweggenommene... / 4.3.1 Übertragung gegen Kaufpreiszahlung

Rz. 43 Kaufpreis über dem Kapitalkonto Hat der Vermögensübernehmer Leistungen beim Erwerb eines Betriebs zu erbringen, die über dem steuerlichen Kapitalkonto des Übergebers liegen, so liegt ein entgeltlicher Erwerb vor mit der Folge, dass der Vermögensübernehmer Anschaffungskosten hat und der Vermögensübergeber einen Veräußerungsgewinn erzielt. Der Vermögensübernehmer muss zwe...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wärmepumpen / 6.1.7 Sonstige Förderprogramme

Der Vollständigkeit halber kurz vorgestellt werden sollen auch die übrigen Förderprogramme: Im Rahmen des Programms "Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude" werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden gefördert, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Dache...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Überführung/Übertragung von... / 4.4.1 Unentgeltlichkeit

Rz. 56 Unentgeltlichkeit liegt vor, wenn die Übertragung des einzelnen Wirtschaftsguts ohne Gegenleistung (auch nicht in Form von Gesellschaftsrechten) erfolgt (= verdeckte Einlage). Eine Gegenleistung kann sowohl in der Hingabe von Aktiva als auch in der Übernahme von Passiva (insbesondere Verbindlichkeiten) bestehen. Wirtschaftlich betrachtet stellt die Übernahme von Verbi...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Fördermitteleinsatz; Beantr... / 2.2 Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Wohngebäude-Kredit 261

Dieses Programm fördert ausschließlich Maßnahmen zur Sanierung von bereits bestehenden Wohngebäuden. Bestandsgebäude Bei Bestandsgebäuden handelt es sich um fertiggestellte Wohngebäude, deren Bauantrag bzw. Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre zurückliegt.[2] Die Maßnahmen müssen unter den Anwendungsbereich des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) f...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Existenzgründer (Leistungen... / 2.2 Darlehen

Darlehen sollen für größere Anschaffungen oder bei einem stetigen Finanzbedarf gezahlt werden. Auch Darlehen können einmalig oder in monatlichen Raten bewilligt werden. Die Darlehenshöhe kann den Maximalbetrag für Zuschüsse von 5.000 EUR überschreiten. Bei der Ausgestaltung der Rückzahlungsbestimmungen und der Ratenhöhe soll die persönliche und wirtschaftliche Situation des ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zuschreibungen/Wertaufholungen / 1.1 Begriff der Zuschreibung – Inhalt, Umfang und wichtige Abgrenzungen

Rz. 1 Der Begriff der Zuschreibung wird im Gesetz zwar an verschiedenen Stellen genannt, jedoch erlaubt die Verwendung durch den Gesetzgeber keine Rückschlüsse auf Inhalt und Umfang des Zuschreibungsbegriffs: In § 284 Abs. 3 Satz 2 HGB heißt es – in Verbindung mit der Aufstellung des sogenannten Anlagespiegels[1] –, dass neben anderen Sachverhalten "Zuschreibungen des Geschä...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Fördermitteleinsatz; Beantr... / 2.3 BEG-Kombinationen

Eine Kombination von Einzelmaßnahmen und kompletten Sanierungen ist möglich, so z. B. die Förderung eines Heizungsaustauschs und die Umrüstung zu einem Effizienzhaus. Für beides sind Zuschüsse und Kredite zu erhalten. In einem solchen Fall kommt es aber für ein optimales Ergebnis auf die Beratung durch einen Fördermittelberater oder Energieeffizienz-Experten an.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Fördermitteleinsatz; Beantr... / 1 Fördermöglichkeiten

WEG-Verwalter und Fördermittelberatung Soweit ein WEG-Verwalter nicht über spezielle Kenntnisse der Fördermittelberatung verfügt, sollte er wegen der möglichen Haftungsrisiken davon absehen (siehe hierzu Kap. B.V.3.2.3). Im Rahmen seines Amtes ist der WEG-Verwalter aber durchaus zur Prüfung verpflichtet, ob für eine konkret durchzuführende Maßnahme Fördermittel infrage kommen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Flüssige Mittel in Buchführ... / 5.3.2 Zufluss-, Abflusszeitpunkt

Rz. 39 Der Scheck gilt mit der Hingabe als zugeflossen, wenn der sofortigen Vorlage des Schecks keine zivilrechtlichen Abreden entgegenstehen. Weitere Voraussetzung ist, dass davon ausgegangen werden kann, dass die bezogene Bank bei sofortiger Vorlage des Schecks den Scheckbetrag auszahlen oder gutschreiben wird.[1] In Anwendung der Rechtsprechung kommt der BFH zu dem Ergebn...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Allgemeine kaufmännische Gr... / 1.3 Kaufmännische Aufgaben in der WEG-Verwaltung

Die WEG-Verwaltung ist ein wichtiger Leistungsbereich innerhalb der immobilienwirtschaftlichen Unternehmen und setzt nicht nur tiefgehende Fachkenntnisse des Wohnungseigentumsrechts voraus, sondern auch umfangreiche kaufmännische Kenntnisse. Zu den wesentlichen kaufmännischen Verwaltungsaufgaben einer WEG-Verwaltung gehören insbesondere: Erstellung von Wirtschaftsplan (siehe ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Existenzgründer (Leistungen... / 2 Arten der Förderung

Als Förderung können Zuschüsse und Darlehen für die notwendige und angemessene Beschaffung von Sachgütern erbracht werden.[1] Über die Art der Leistungsgewährung – Zuschüsse, Darlehen oder eine Kombination beider Leistungen – entscheidet der zuständige Fallmanager anhand des individuellen Förderbedarfs. 2.1 Zuschüsse Zuschüsse können vorzugsweise für kleinere Anschaffungen ode...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zuschreibungen/Wertaufholungen / 1.2 Zuschreibungsanlässe

Rz. 7 Wird der materielle Anwendungsbereich von Zuschreibungen auf die Rückgängigmachung von in Vorjahren vorgenommenen Abschreibungen begrenzt, so lassen sich in Abhängigkeit von dem Charakter der Abschreibung die folgenden potenziellen Zuschreibungsanlässe unterscheiden: Rückgängigmachung von unzulässigerweise vorgenommenen Abschreibungen. Rückgängigmachung von planmäßigen A...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zuschreibungen/Wertaufholungen / 2.1.1 Überblick und Einordnung

Rz. 15 Mit dem BilMoG wurde die handelsrechtliche Wertaufholung bezüglich aller Formen außerplanmäßiger Abschreibungen vereinheitlicht und nunmehr rechtsformunabhängig geregelt, indem ein generelles Wertaufholungsgebot in § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB kodifiziert wurde.[1] Durch die Abschaffung der Spezialregelung des § 280 HGB a. F., welcher für Kapitalgesellschaften, haftungsbes...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sozialhilfe / Zusammenfassung

Begriff Bei der Sozialhilfe handelt es sich um eine staatliche Sozialleistung auf dem Gebiet der öffentlichen Fürsorge. Sie soll unverschuldet in Not geratenen Menschen durch die Gewährung existenzsichernder Leistungen ein würdiges Leben ermöglichen. Erst wenn dem Hilfesuchenden keine andere Möglichkeit als die Inanspruchnahme der Sozialhilfe zur Verfügung steht, kommt ein A...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Existenzgründer (Leistungen... / 2.3 Sachgüter

Einen Katalog, welche Sachgüter förderfähig sind, enthält das Gesetz nicht. Entscheidend ist, dass die beantragten Mittel "notwendig und angemessen" sind für die Aufnahme, Fortführung oder den Erhalt der selbstständigen Tätigkeit. Die Sachgüter dürfen nicht auf andere Weise beschafft werden können, d. h. es ist zu prüfen, ob die Anschaffung nicht im Rahmen anderer Förderprog...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sozialhilfe / 5.7 Hilfe in anderen Lebenslagen

Die Hilfe in anderen Lebenslagen enthaltenen Leistungen kommen für besonders hilfebedürftige Personenkreise in Betracht. Beispielsweise werden Leistungen im Rahmen der Alten- oder Blindenhilfe definiert. Achtung Schulden oder Kreditverpflichtungen Die Sozialhilfe übernimmt grundsätzlich keine Schulden oder Kreditverpflichtungen. Anspruchsberechtigte Hilfeempfänger können aber ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Existenzgründer (Leistungen... / Zusammenfassung

Begriff Bezieher von Bürgergeld verfügen oftmals nicht über die notwendige Kapitalausstattung für eine selbstständige Tätigkeit. Auch das daraus erzielte Einkommen reicht vielfach in der Startphase nicht zur Bestreitung des Lebensunterhalts aus, sodass aufstockend Bürgergeld in Anspruch genommen werden muss. Zur Überwindung dieser Hilfebedürftigkeit sieht das SGB II speziell...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Allgemeine kaufmännische Gr... / 3.2 Die Unternehmensbuchhaltung

Die Unternehmensbuchhaltung wird betriebswirtschaftlich als externes Rechnungswesen bezeichnet und nimmt das bedeutendste Geschäftsfeld innerhalb des betrieblichen Rechnungswesens (siehe Ausführungen unter Kap. C.I.4) ein. Wie zuvor in Kap. C.I.2.1 zur Buchführungspflicht erläutert, besteht für Firmen/Unternehmen, die handelsrechtlich als Kaufmann eingestuft werden und steue...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuern in Europa: Re... / 1.14 Geänderte Steuersatzbestimmungen in den EU-Mitgliedstaaten auf Basis der durch die RL (EU) 2022/542 geänderten MwStSystRL ab 1.6.2024

Belgien Der bisher nur vorübergehend (von 2021 bis 31.12.2023) geltende Steuersatz von 6 % für den Abriss und Wiederaufbau von Privatwohnungen wird ab 1.1.2024 dauerhaft. Die Steuersatzermäßigung soll nur für Privatpersonen gelten, die ein neues Haus bauen, nachdem sie das alte abgerissen haben. Immobilienentwickler, die nach dem Abriss der alten Wohnungen neue Privatwohnunge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuern in Europa: Re... / 1.6 Anwendung eines Zwischensatzes auf bestimmte Umsätze

Belgien Zwischensatz von 12 % auf: Bestimmte Energieerzeugnisse wie: Steinkohle und feste Brennstoffe aus Steinkohle Braunkohle und Briketts (außer Jett) Koks und Schwelkoks aus Steinkohle, Braunkohle und Torf Als Brennstoff verwendeter unkalzinierter Petrolkoks sowie bestimmte Reifen und Luftkammern Irland Zwischensatz von 13,5 % auf: Energie für Heizung und Beleuchtung, bewegliche G...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stiller Gesellschafter: Was... / Entscheidung

Das Finanzgericht (FG) lehnte diese Argumentation ab und stellte fest, dass die bilanzierten negativen Einlagenkonten der stillen Beteiligungen nicht gewinnwirksam auszubuchen sind. Die Einlage des stillen Gesellschafters stelle wirtschaftlich einen "qualifizierten Kredit" dar, der als "sonstige Verbindlichkeit" zu passivieren ist. Für die Einkommensermittlung gelte, dass bei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 5. § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO – Ausfall einer kreditierten Kaufpreisforderung als rückwirkendes Ereignis

Im Streitfall hatte der Kläger einen Mitunternehmeranteil verkauft und den Kaufpreis teilweise kreditiert. In der Folgezeit kam es zwischen dem Kläger und den Käufern zum Rechtsstreit über die Rückzahlung des kreditierten Betrages. Nach Erlass eines Bescheides über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen vom 29.3.2012 schloss der Kläger mit de...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Vorschüsse, Kredite und Haftungsverhältnisse

Rn. 427 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Zweck der Angabepflicht von Vorschüssen, Krediten und Haftungsverhältnissen ist die Offenlegung der finanziellen Verflechtung zwischen dem UN und ihren Organmitgliedern (vgl. MünchKomm. HGB (2020), § 285, Rn. 193). Kredit versteht sich dabei als die "Überlassung von Kapital bzw. Kaufkraft auf Zeit" (Hölscher/Helms (2020), S. 1247). Als Kredi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IX. Gesamtbezüge der tätigen und früheren Organmitglieder, Vorschüsse und Kredite an Organmitglieder sowie zugunsten von Organmitgliedern eingegangene Haftungsverhältnisse und gebildete Rückstellungen (§§ 285 Nr. 9 lit. a) Satz 1–4, b), c), 286 Abs. 4)

Rn. 391 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 9 sind im Anhang anzugeben „für die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, eines Aufsichtsrats, eines Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung jeweils für jede Personengruppe die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge (Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Bezugsrechte und sonstige aktienbasierte Vergütungen, Aufwa...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Anleihen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und sonstige Darlehen

Rn. 76 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Bei der Bewertung von Anleihen ist der Erfüllungsbetrag einschlägig. Ist der Erfüllungsbetrag einer Anleihe höher als der Ausgabebetrag (z. B. aufgrund eines Disagios bei einer Anleihenaufnahme oder bei der Einräumung eines hypothekarisch gesicherten Kredits), so darf (steuerrechtlich: muss, vgl. BFH, Urteil vom 19.01.1978, IV R 153/72, BStBl....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Ausleihungen

Rn. 54 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Ein Bilanzausweis als Ausleihung kommt nur dann in Frage, wenn ein kap.-mäßiges Engagement auf der Grundlage eines schuldrechtlichen Austauschvertrags eingegangen worden ist; die Art der vereinbarten Vergütung ist für die bilanzielle Ausweisfrage unerheblich. I.d.S. sind daher partiarische Darlehen als Ausleihung auszuweisen (vgl. explizit be...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Einkaufskommission

Rn. 62 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Bei einer Einkaufskommission erwirbt ein Kreditinstitut (vgl. §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 KWG) bzw. Wertpapierinstitut (vgl. § 2 Abs. 1 WpIG) gemäß § 383 Abs. 1 die Aktien in eigenem Namen für Rechnung eines anderen (des Kommittenten). Die Aktien werden an das Kredit- bzw. Wertpapierinstitut, den Kommissionär, übereignet. Es handelt sich um einen F...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Sonstige Vermögensgegenstände

Rn. 87 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Diese Position stellt einen Sammelposten auf der Aktivseite dar. Hierunter fallen bspw. auch Forderungen aus Krediten gemäß § 89 AktG bzw. § 115 AktG . Diese Forderungen sind als sonstige VG zu zeigen, wenn es sich auf der Grundlage allg. Bilanzierungskriterien um kurzfristige Darlehen handelt (vgl. hinsichtlich der Vermerkpflicht im Anhang § ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Begriff der Restlaufzeit

Rn. 209 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Der Begriff der Restlaufzeit entspricht dem bereits im Zusammenhang mit den Forderungen angesprochenen Begriff (vgl. HdR-E, HGB § 268, Rn. 199f.). Es ist jedoch zu bedenken, dass bei den Verbindlichkeiten in einem besonderen Maße die kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen im Hinblick auf die Beurteilung der Finanzlage von Interesse sind. Aus ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Sicherungsabtretung und -übereignung

Rn. 243 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Das Vertragspfandrecht an Rechten ist derweil weitgehend durch die sog. Sicherungsabtretung, auf welche die §§ 1273ff. BGB nicht anwendbar sind, ersetzt worden. Hierbei erwirbt der Sicherungsnehmer rechtlich die volle Gläubigerstellung: Nach der getroffenen Zweckabrede sollen ihm aber nur Befugnisse zustehen, die denen eines Pfandgläubigers ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Aktivierungswahlrecht und Ausweis (§ 250 Abs. 3 Satz 1)

Rn. 84 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 § 250 Abs. 3 Satz 1 räumt dem Bilanzierenden für solche Fallkonstellationen, in denen der Erfüllungs- den Ausgabebetrag einer Verbindlichkeit übersteigt, ein "echtes" Aktivierungswahlrecht ein (vgl. offenkundig mit anderer – hier nicht zu teilender – Ansicht BeckOGK-HGB (2020), § 250, Rn. 41ff.). Solch ein Unterschiedsbetrag, allg. als "Disag...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Bejahte Tatbestände

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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Pauschalwertberichtigung

Rn. 319 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Die Pauschalwertberichtigung stellt eine den "GoB entsprechende Ausnahme vom Grundsatz der Einzelbewertung dar" (Schmidt: EStG (2020), § 6, Rn. 304). Während bei einer (pauschalierten) Einzelwertberichtigung das individuelle Kredit- und Ausfallrisiko der Forderung berücksichtigt wird, dient die Pauschalwertberichtigung der Erfassung des allg....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXX. Gesamtbetrag der Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 (§ 285 Nr. 28)

Rn. 775 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Im Anhang ist der "Gesamtbetrag der Beträge im Sinn des § 268 Abs. 8, aufgegliedert in Beträge aus der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, Beträge aus der Aktivierung latenter Steuern und aus der Aktivierung von Vermögensgegenständen zum beizulegenden Zeitwert" anzugeben. Die Angabepflicht ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a)

Rn. 315 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 3a ist im Anhang der "Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen [anzugeben, d.Verf.], die nicht in der Bilanz enthalten sind und die nicht nach § 268 Absatz 7 oder Nummer 3 anzugeben sind, sofern diese Angabe für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung ist; davon sind Verpflichtungen betreffend die Altersver...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXIX. Haftungsverhältnisse gemäß §§ 251, 268 Abs. 7 (§ 285 Nr. 27)

Rn. 770 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Im Anhang sind "für nach § 268 Abs. 7 im Anhang ausgewiesene Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse die Gründe der Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme" anzugeben. § 285 Nr. 27 setzt Art. 16 abs. 1 lit. d) der Bilanz-R in nationales Recht um; daraus resultiert das Gebot einer R-konformen Auslegung und Rechtsfortbildung von § 285 ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Geltung und Definition des Grundsatzes der Klarheit und Übersichtlichkeit

Rn. 41 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Nach § 243 Abs. 2 muss der JA "klar und übersichtlich sein". Damit wird explizit vorgeschrieben, dass die RL aller buchführungspflichtigen Kaufleute dem Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit gerecht werden muss. Auf diese Weise ist ein zuvor bestehender Rahmengrundsatz ordnungsmäßiger Bilanzierung (vgl. auch Leffson (1987), S. 207ff.; ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXI. Derivative Finanzinstrumente (§ 285 Nr. 19)

Rn. 630 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 19 ist „für jede Kategorie nicht zum beizulegenden Zeitwert bewerteter derivativer Finanzinstrumente [anzugeben, d.Verf.] Art und Umfang der Finanzinstrumente, deren beizulegender Zeitwert, soweit sich dieser nach § 255 Abs. 4 verlässlich ermitteln lässt, unter Angabe der angewandten Bewertungsmethode, deren Buchwert und der Bila...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Bejahte Tatbestände

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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren und der durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesicherten Verbindlichkeiten (§ 285 Nr. 1)

Rn. 291 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 1 sind im Anhang anzugeben „zu den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren, der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, unter Angabe von Art und Form der Sicherheiten”. Mit dieser Ang...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Bundesministerium der Justiz (BMJ)

Rn. 437 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Das BMJ (derweil: BMJV) vertritt (vgl. Schreiben vom 06.03.1995, III A 3–3507/1–13 (D) – 1 II – 32–2014/94, DB 1995, S. 639) die Auffassung, dass eine Angabe der Gesamtbezüge unterbleiben kann, wenn die Größenordnung der Bezüge eines Organmitglieds dadurch festgestellt werden kann, dass der "Betrag der Gesamtbezüge durch die Zahl der Organmi...mehr