Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigung

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 4.4.2.2 Korrektur des Eigenkapitals

Rz. 80 § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. c S. 4–7 EStG enthält Sonderregelungen für den Ansatz des Eigenkapitals bzw. der Bilanzsumme; dadurch sollen Verzerrungen vermieden werden. Wesentlich ist dabei, dass nach § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. c S. 8 EStG für den Eigenkapitalvergleich der Abschluss des Konzerns und der des inländischen Betriebs nach den Regeln eines Konzernabschlusses aufz...mehr

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Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.5 Kündigung des HzV-Vertrages durch die Krankenkasse (Abs. 5a)

Rz. 63 Auf Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss des Bundestages) ist mit Wirkung zum 11.5.2019 Abs. 5a eingefügt worden. Damit wird geregelt, dass im Falle der Kündigung des Vertrages über die HzV durch die Krankenkasse die Regelungen des Vertrages vorläufig solange weitergelten, bis ein neuer Vertrag vereinbart oder durch die Schiedsperson festg...mehr

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Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.2.9 Beendigung der Teilnahme des Hausarztes

Rz. 40 Der Hausarzt kann seine Teilnahme an der HzV mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende schriftlich gegenüber dem Hausärzteverband e. V. kündigen. Sein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die lange Frist ist notwendig, weil z. B. die Krankenkasse ihren Versicherten die Wahl lassen muss, sich einen anderen besonders qualifizierten Ha...mehr

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Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.13 Wirtschaftlichkeitskriterien und Qualitätssicherung (Abs. 5 Satz 1 HS 2)

Rz. 83 Abs. 5 Satz 1 HS 2 schreibt mit Wirkung zum 1.4.2014 vor, dass in den Verträgen, die nach dem 31.3.2014 zustande kommen, über die übrigen Vertragsgegenstände hinaus (vgl. "zudem") Wirtschaftlichkeitskriterien, Maßnahmen bei Nichteinhaltung der vereinbarten Wirtschaftlichkeitskriterien sowie solche Regelungen zur Qualitätssicherung zu vereinbaren sind, die über die all...mehr

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Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.3 Freiwillige Teilnahme des Versicherten (Abs. 3)

Rz. 41 Abs. 3 regelt das Recht der Versicherten, sich freiwillig für eine Teilnahme an der HzV zu entscheiden. Die allgemeinen Vorgaben zur Abgabe der Teilnahmeerklärung ergeben sich aus der Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes gemäß § 217f Abs. 4a, die mit Wirkung zum 26.8.2013 in Kraft getreten ist. Die Richtlinie ist für die Krankenkassen verbindlich, sodass sie in den for...mehr

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Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.14 Fehlverhalten der Beteiligten (Abs. 5 Satz 5)

Rz. 91 Der Gesetzgeber geht davon aus, dass sich die hausärztlichen Leistungserbringer und die an der HzV teilnehmenden Versicherten ggf. auch falsch verhalten können, egal ob bewusst oder unbewusst. Um Fehlverhalten aufzudecken, sieht Abs. 5 Satz 5 vor, dass die den Krankenkassen nach § 106a Abs. 3 obliegende arzt- und versichertenbezogene Prüfung der ärztlichen Abrechnung ...mehr

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Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.2.6 Serviceangebote des Hausarztes

Rz. 34 Ferner ist der Hausarzt gegenüber dem Hausärzteverband e. V. und der Krankenkasse nach § 3 Abs. 4 des Vertrages zur Behandlung der eingeschriebenen Versicherten und dabei insbesondere zu folgenden besonderen Serviceangeboten für diese Versicherten verpflichtet: Angebot einer werktäglichen Sprechstunde, d. h. ein Sprechstundenangebot an allen Werktagen von Montag bis Fr...mehr

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Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.9 Beirat

Rz. 77 Die Durchführung des nordrheinischen HzV-Vertrages wird von einem Beirat begleitet, der aus 4 Vertretern (2 Vertretern der Krankenkasse und 2 Vertretern des Hausärzteverbandes) besteht. Jedes Beiratsmitglied hat das Recht, nicht stimmberechtigte Fachleute zur Beratung hinzuzuziehen. Die Beiratsmitglieder der Krankenkasse können von dieser und die Beiratsmitglieder des...mehr

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Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.16 Wirtschaftlichkeitsprüfung

Rz. 99 Zur Wirtschaftlichkeitsprüfung findet sich in Abs. 5 Satz 5 lediglich der Hinweis, dass § 106a (bzw. ab 1.1.2017 § 106d) hinsichtlich der arzt- und versichertenbezogenen Prüfung der Abrechnungen auf Rechtmäßigkeit und Plausibilität entsprechend gilt. Der Hausärzteverband Nordrhein e. V. und die AOK Rheinland/Hamburg haben daraufhin in der Anlage 8 zum Vertrag über die...mehr

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Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) mit Wirkung zum 1.1.2004 in das SGB V aufgenommen worden. Damit wurde ein anerkanntes Versorgungsmodell gesetzlich parallel implantiert (vgl. Walter, NZS 2009 S. 307). Mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs i...mehr

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Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.15 Vergütung der HzV

Rz. 93 Zur Vergütung der HzV ergibt sich aus Abs. 5 lediglich der Hinweis, dass die Vergütung im Vertrag über die HzV zu regeln ist. In der Gesetzesbegründung findet sich zudem noch die Anmerkung, dass eine angemessene Vergütung vereinbart werden soll. Es obliegt also den Vertragspartnern, die angemessene Vergütung der Leistungen der HzV vertraglich zu vereinbaren. Die Vergü...mehr

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Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.10 Aufgaben des Hausärzteverbandes e. V.

Rz. 78 Der Hausärzteverband Nordrhein e. V. organisiert die Teilnahme der Hausärzte nach Maßgabe des Vertrages; ihm obliegen dabei folgende Aufgaben, die er entweder selbst oder durch die ggf. benannte Stelle bzw. den ggf. gewählten Erfüllungsgehilfen wie HÄVG bzw. das beauftragte Rechenzentrum zu erfüllen hat: Bekanntgabe des Vertrages über die HzV und Erläuterung der Teilna...mehr

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Störung des Hausfriedens – Nachträgliches Wohlverhalten lässt Kündigung unberührt

1 Leitsatz Für die Wirksamkeit einer Kündigung wegen nachhaltiger Störung des Hausfriedens kommt es maßgeblich darauf an, ob der Kündigungstatbestand zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung vorgelegen hat. Durch ein nachträgliches Wohlverhalten wird die Wirksamkeit der Kündigung grundsätzlich nicht berührt. Nur in besonderen Einzelfällen kann das Festhalten am Räumungsansp...mehr

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Eigenbedarf – Kündigung auch für den Cousin?

1 Leitsatz Auch entferntere Verwandte (z. B. Cousins) können zu den Familienangehörigen i. S. v. § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB gehören. 2 Normenkette § 573 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 BGB 3 Das Problem Der Vermieter kann eine Wohnung wegen Eigenbedarfs kündigen, wenn er die Räume für sich oder seine Familien- oder Haushaltsangehörigen benötigt. Umstritten ist, welche Personen zu den "Familiena...mehr

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Unberechtigter Vorwurf von "Nazi-Party" berechtigt zur fristlosen Kündigung

1 Leitsatz Auch eine einmalige nachhaltige Störung des Hausfriedens seitens des Mieters in Form eines von ihm getätigten Notrufs mit verleumderischem Inhalt zum Nachteil eines anderen Mieters oder Hausbewohners kann eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen. 2 Normenkette §§ 543 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2, 546 BGB 3 Das Problem Der Vermieter kann ein Mietverhältnis...mehr

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Wohnungsbesichtigung – Fristlose Kündigung bei hartnäckiger Verweigerung

1 Leitsatz Die beharrliche Verweigerung der Wohnungsbesichtigung – trotz einer bereits erfolgten Titulierung der Verpflichtung zur Duldung der Wohnungsbesichtigung – stellt einen wichtigen Grund zur Kündigung dar. 2 Normenkette §§ 546 Abs. 1, 985 BGB 3 Das Problem Für den Mieter von Wohnraum besteht nach der Rechtsprechung des BGH eine vertragliche (Neben-)Pflicht, dem Vermieter ...mehr

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Zahlungsverzug – Bei sofortigem Ausgleich kann Berufung auf Kündigung treuwidrig sein

1 Leitsatz Der Ausgleich der Mietrückstände unmittelbar nach Zugang des Kündigungsschreibens wegen Zahlungsverzugs kann bei tatrichterlicher Würdigung der konkreten Einzelfallumstände die Berufung auf die Kündigung wegen Zahlungsverzugs ausnahmsweise als treuwidrig erscheinen lassen. Dies gilt nicht nur bei Wohnungsmietverträgen, sondern auch im Gewerberaummietrecht, bei dem ...mehr

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Fristlose Kündigung bei Verweigerung der Hundehaltung

1 Leitsatz Wird eine bereits erteilte Genehmigung zur Hundehaltung vom Vermieter unberechtigt widerrufen oder eine solche Genehmigung trotz eines darauf bestehenden Anspruchs nicht erteilt, berechtigt dies den Mieter zur außerordentlichen Kündigung nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB. 2 Normenkette §§ 535, 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB 3 Das Problem Der Mieter kann das Mietverhältni...mehr

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Fristlose Kündigung – Nachz... / 3 Das Problem

Bei einer Kündigung des Vermieters wegen Zahlungsverzugs hat der Mieter von Wohnraum die Möglichkeit, die mit ihrem Zugang bereits wirksam gewordene Kündigung nachträglich unwirksam zu machen, indem er die rückständigen Mieten vollständig nachzahlt oder sich eine öffentliche Stelle (z. B. Jobcenter) zur Nachzahlung verpflichtet. Dabei kann allerdings nur eine vollständige Be...mehr

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Fristlose Kündigung bei Ver... / 1 Leitsatz

Wird eine bereits erteilte Genehmigung zur Hundehaltung vom Vermieter unberechtigt widerrufen oder eine solche Genehmigung trotz eines darauf bestehenden Anspruchs nicht erteilt, berechtigt dies den Mieter zur außerordentlichen Kündigung nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB.mehr

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Fristlose Kündigung – Nachz... / 1 Leitsatz

Auf Grundlage einer Jahresabrechnung nachgeforderte Betriebskosten sind keine (laufende) Miete i. S. d. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB und spielen deswegen für die Vollständigkeit der Schonfristzahlung (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB) selbst dann keine Rolle, wenn die Kündigung ausdrücklich auch auf die Nebenkostennachforderung gestützt war.mehr

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Fristlose Kündigung – Nachzahlung von Betriebskosten für Heilung nicht erforderlich

1 Leitsatz Auf Grundlage einer Jahresabrechnung nachgeforderte Betriebskosten sind keine (laufende) Miete i. S. d. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB und spielen deswegen für die Vollständigkeit der Schonfristzahlung (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB) selbst dann keine Rolle, wenn die Kündigung ausdrücklich auch auf die Nebenkostennachforderung gestützt war. 2 Normenkette §§ 242, 543 Abs. 2 S...mehr

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Fristlose Kündigung – Nachz... / 4 Die Entscheidung

In dem vom LG Berlin entschiedenen Fall zahlte des Jobcenter aufgrund einer fristlosen Kündigung des Vermieters wegen Zahlungsverzugs die rückständigen Mieten vollständig nach; nicht aber die Betriebskostennachforderung des Vermieters, auf die der Vermieter die Kündigung zusätzlich gestützt hatte. Das LG Berlin entschied, dass die unterlassene Nachzahlung der Betriebskostenna...mehr

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Eigenbedarf – Kündigung auc... / 2 Normenkette

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Fristlose Kündigung bei Ver... / 2 Normenkette

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Fristlose Kündigung – Nachz... / 5 Entscheidung

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Eigenbedarf – Kündigung auc... / 1 Leitsatz

Auch entferntere Verwandte (z. B. Cousins) können zu den Familienangehörigen i. S. v. § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB gehören.mehr

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Fristlose Kündigung – Nachz... / 2 Normenkette

§§ 242, 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, 556, 569 Abs. 3 Nr. 2, 573 Abs. 2 Nr. 1 BGBmehr

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Fristlose Kündigung bei Ver... / 5 Entscheidung

LG Frankfurt/O., Urteil v. 26.10.2023, 16 S 25/23mehr

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Eigenbedarf – Kündigung auc... / 5 Entscheidung

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Fristlose Kündigung bei Ver... / 4 Die Entscheidung

Dabei kommt es – so das LG Frankfurt/Oder – im vorliegenden Fall, in dem es um die Versagung der Haltung eines Jack Russell-Terriers in der gemieteten 120 qm großen Wohnung ging, auf die Frage, ob die Mieter einen Anspruch auf Erlaubnis zur Tierhaltung hatten, nicht entscheidungserheblich an. Ist nämlich eine Genehmigung zur Tierhaltung einmal erteilt, kann der Vermieter sie...mehr

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Fristlose Kündigung bei Ver... / 3 Das Problem

Der Mieter kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund fristlos kündigen, wenn ihm unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls insbesondere eines Verschuldens des Vermieters und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann (§ 543 Abs. 1 BGB).mehr

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Eigenbedarf – Kündigung auc... / 3 Das Problem

Der Vermieter kann eine Wohnung wegen Eigenbedarfs kündigen, wenn er die Räume für sich oder seine Familien- oder Haushaltsangehörigen benötigt. Umstritten ist, welche Personen zu den "Familienangehörigen" i. S. v. § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB zählen.mehr

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Wohnungsbesichtigung – Fris... / 1 Leitsatz

Die beharrliche Verweigerung der Wohnungsbesichtigung – trotz einer bereits erfolgten Titulierung der Verpflichtung zur Duldung der Wohnungsbesichtigung – stellt einen wichtigen Grund zur Kündigung dar.mehr

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Wohnungsbesichtigung – Fris... / 3 Das Problem

Für den Mieter von Wohnraum besteht nach der Rechtsprechung des BGH eine vertragliche (Neben-)Pflicht, dem Vermieter – nach entsprechender Vorankündigung – den Zutritt zu seiner Wohnung zu gewähren, wenn hierfür ein konkreter sachlicher Grund vorliegt z.B. Feststellung von Mängeln. Diese Pflicht des Mieters kann sich aus einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung ergebe...mehr

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Eigenbedarf – Kündigung auc... / 4 Die Entscheidung

In dem vom LG Berlin entschiedenen Fall hatte die Vermieterin und Klägerin die Wohnung wegen Eigenbedarfs für den Cousin gekündigt. Die Vorinstanz, das AG Berlin, wies die Räumungsklage der Vermieterin ab mit der Begründung, dass Cousins nicht zu den Familienangehörigen zählen (Urteil v. 20.4.2023, 25 C 183/22). Das AG Berlin stützte sich dabei auf die Rechtsprechung des BGH...mehr

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Wohnungsbesichtigung – Fris... / 5 Entscheidung

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Wohnungsbesichtigung – Fris... / 2 Normenkette

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Wohnungsbesichtigung – Fris... / 4 Die Entscheidung

Dies gilt nach einem neuen Urteil des AG München erst recht, wenn der Anspruch des Vermieters auf Besichtigung vom Gericht bereits tituliert, d.h. einer Klage des Vermieters auf Besichtigung stattgegeben wurde; es sei denn, der Mieter kann darlegen und beweisen, dass er aus gesundheitlichen Gründen keine Wohnungsbesichtigung dulden konnte. In dem vom AG München entschiedenen ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Nach § 3 KSchG kann der Arbeitnehmer, der eine ordentliche Kündigung für sozial ungerechtfertigt hält, gegen die Kündigung binnen einer Woche beim Betriebsrat Einspruch einlegen. § 3 KSchG ist von geringer praktischer Bedeutung. Die Norm ist eher historisch zu erklären, da vor 1945 der Kündigungsschutzklage ein obligatorisches Verständigungsverfahren zwischen Arbeitgeb...mehr

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Störung des Hausfriedens – ... / 4 Die Entscheidung

In dem vom AG München entschiedenen Fall kündigte der Vermieter das Mietverhältnis außerordentlich und fristlos wegen zahlreicher massiver Beleidigungen von Mitmietern, Besuchern und auch dem Vermieter. Unter anderem wurde die Zeugin N. als "Bitch mit blödem Sohn" bezeichnet und ihr "Was willst du, du blöde Schlampe?" nachgerufen; der Zeuge S. lautstark als "Arschloch" bezei...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.2 Verhandlung des Betriebsrats mit dem Arbeitgeber

Rz. 9 Der Betriebsrat oder der Personalausschuss (§§ 27 Abs. 2 Satz 2, 28 BetrVG) fassen über den Einspruch einen Beschluss (§ 33 BetrVG). Dieser kann auch von früheren Stellungnahmen zur Kündigung, z. B. von einer Stellungnahme, die der Betriebsrat im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach § 102 BetrVG abgegeben hat, abweichen. Vor allem kann der Betriebsrat neue Umstände b...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1 Frist und Form des Einspruchs

Rz. 6 Der Arbeitnehmer kann binnen einer Woche nach Zugang der Kündigung Einspruch beim Betriebsrat einlegen. Der Zugang richtet sich nicht nach der tatsächlichen Kenntnisnahme, sondern danach, wann der Arbeitnehmer bei normalem Verlauf von der Kündigung hätte Kenntnis nehmen können. Die Frist berechnet sich nach den §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 BGB. Beispiel Geht die Kündigung ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3 Vergütungsanspruch

Rz. 6 Verweigert der Arbeitnehmer nach rechtskräftiger Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung die Fortsetzung des bisherigen Arbeitsverhältnisses, besteht ein Anspruch auf entgangenen Verdienst nur für den Zeitraum zwischen der Entlassung und dem Tag des Eintritts in das neue Arbeitsverhältnis (§ 16 Satz 2 KSchG i. V. m. § 12 Satz 4 KSchG). Hinsichtlich der Anrechnung ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2 Voraussetzungen

Rz. 2 Die Anwendung des § 16 KSchG setzt die rechtskräftige gerichtliche Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung einer der in § 15 Abs. 1–3b KSchG genannten Personen bzw. die Feststellung voraus, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst worden ist.[1] Hinweis Hierbei reicht die in einem Rechtsstreit mit anderem Streitgegenstand (z. B. auf Fortzahlun...mehr

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Zahlungsverzug – Bei sofort... / 1 Leitsatz

Der Ausgleich der Mietrückstände unmittelbar nach Zugang des Kündigungsschreibens wegen Zahlungsverzugs kann bei tatrichterlicher Würdigung der konkreten Einzelfallumstände die Berufung auf die Kündigung wegen Zahlungsverzugs ausnahmsweise als treuwidrig erscheinen lassen. Dies gilt nicht nur bei Wohnungsmietverträgen, sondern auch im Gewerberaummietrecht, bei dem das Gesetz...mehr

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Störung des Hausfriedens – ... / 1 Leitsatz

Für die Wirksamkeit einer Kündigung wegen nachhaltiger Störung des Hausfriedens kommt es maßgeblich darauf an, ob der Kündigungstatbestand zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung vorgelegen hat. Durch ein nachträgliches Wohlverhalten wird die Wirksamkeit der Kündigung grundsätzlich nicht berührt. Nur in besonderen Einzelfällen kann das Festhalten am Räumungsanspruch recht...mehr

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Zahlungsverzug – Bei sofort... / 3 Das Problem

Kündigt der Vermieter das Mietverhältnis fristlos wegen Zahlungsverzugs, findet eine Berücksichtigung von persönlichen Umständen und Zumutbarkeitserwägungen grundsätzlich nicht statt. Vielmehr sind die allein auf dem Umstand des Zahlungsverzugs abstellenden Kündigungsgründe vom Gesetzgeber so konzipiert worden, dass bei Erfüllung der tatbestandlichen Voraussetzungen (Zahlung...mehr

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Zahlungsverzug – Bei sofort... / 4 Die Entscheidung

In dem vom OLG Brandenburg entschiedenen Fall bestand das Mietverhältnis über ein gewerblich genutztes Grundstück seit mehr als 12 Jahren. Versehentlich unterblieb Ende 2018 die Zahlung von 2 Monatsmieten. Unmittelbar nach Zugang der darauf gestützten fristlosen Kündigung des Vermieters glich der Mieter die Rückstände vollständig aus. Das OLG Brandenburg sah die Berufung des ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 3 § 3 KSchG gilt für die Beendigungs- und die Änderungskündigung [1], dem Wortlaut nach aber nur für die sozial ungerechtfertigte, d. h. die ordentliche Kündigung. Die Vorschrift kommt demgemäß nur zum Tragen, wenn das Kündigungsschutzgesetz überhaupt anwendbar ist, d. h. die Wartezeit erfüllt und eine ausreichende Beschäftigtenzahl gegeben ist (§§ 1 Abs. 1, 23 Abs. 1 KSc...mehr