Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ad) Erlebensfall oder Rückkauf

Rn. 579a Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Der Besteuerung nach § 20 Abs 1 Nr 6 EStG unterliegen nur der Erlebensfall oder der Rückkauf. Die Versicherungsleistung bei Eintritt des mit der Versicherung untrennbar verbundenen charakteristischen Hauptrisikos (Tod, Unfall) rechnet nicht zu den Einnahmen nach § 20 Abs 1 Nr 6 EStG. Alle Versicherungsleistungen, die vom Versicherungsunter...mehr

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zfs 02/2024, Reichweite des... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten um eine Versicherungsleistung aus einer Ergänzungskasko-Versicherung für Leasingfahrzeuge (sog. GAP-Versicherung). Der Kl. ist Insolvenzverwalter der Schuldnerin, welche einen Fuhrpark betrieben hatte. Diese schloss (vermittelt durch R.) mit dem Bekl. einen seit 1.1.2014 geltenden Versicherungsvertrag über eine Kfz-Haftpflichtversicherung, eine Kfz-Vollk...mehr

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AGS 02/2024, Parteikosten f... / II. Die Reisen waren notwendig

Auf Grund der Kostenentscheidung des AG hat die Klägerin die Kosten des Verfahrens, die für die Beklagten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung in dem Fall notwendig waren, zu erstatten. Dabei muss die Notwendigkeit einer Aufwendung aus der Sicht einer verständigen Partei beurteilt werden. Erstattungsfähigkeit setzt voraus, dass sie die Kosten im Hinblick auf die Bedeutun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Social Media / 2.1 Nutzung während der Arbeitszeit

Die Nutzung von Social Media während der Arbeitszeit ist nur zulässig, wenn dies der Arbeitgeber gestattet. Die private Internetnutzung mithilfe der Arbeitsplatzrechner des Arbeitgebers ist insgesamt von der Gestattung durch den Arbeitgeber abhängig.[1] Einen Anspruch hierauf hat der Arbeitnehmer nicht. Lässt der Arbeitgeber die Privatnutzung zu, kann er den Umfang begrenzen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Leitende Angestellte / 2 Individualarbeitsrecht

Nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG ist das Arbeitszeitgesetz nicht anzuwenden auf leitende Angestellte im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG. Das Kündigungsschutzgesetz gilt nicht für vertretungsberechtigte Organmitglieder juristischer Personen und nicht für Personen, die durch Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung einer Personengesellschaft berufen sind sowie für Pers...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Ausnahmeregelung für selbst genutztes Wohneigentum (§ 23 Abs 1 S 1 Nr 1 S 3 EStG)

Rn. 71 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Nach § 23 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG ist die Veräußerung von WG iSd Abs 1 Nr 1 von der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft ausgenommen, wenn diese zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden (1. Alt) oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eig...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Einlagen und Guthaben

Rn. 656 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Zinsen aus Einlagen und Guthaben (Girokonto, Festgeldkonto, Sparguthaben, Sparpläne etc) bei Sparkassen, Banken und anderen Kreditanstalten gehören zu den Einnahmen gemäß § 20 Abs 1 Nr 7 EStG. Rn. 657 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Bei währungsgesicherten Festgeldanlagen gehören zu den stpfl Erträgen – neben den Zinsen – auch Kurswertgarantien u...mehr

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AGS 02/2024, 2,5-Geschäftsg... / II. 2,5-Gebühr ist nicht unbillig

Dem Kläger steht gegen den Beklagten ein Anspruch i.H.v. weiteren 1.642,32 EUR aus §§ 611 Abs. 1, 675 BGB i.V.m. dem zwischen den Parteien zustande gekommenen Rechtsanwaltsvertrag zu. Der Kläger hat mit Kostennote v. 15.11.2021 eine 2,5-Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV, zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer, mithin insgesamt 9.487,71 EUR berechnet. Die Rechtsschutzversicherung de...mehr

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ZErb 02/2024, Zur Bestimmth... / 1 Tatbestand

Die Kläger machen als leibliche Kinder des am 16.6.2020 verstorbenen (im Folgenden "der Erblasser") im Wege der Stufenklage einen Wertermittlungs- und Zahlungsanspruch gegen die Beklagte als Ehefrau des Erblassers geltend. Mit notariellem Kaufvertrag vom 27.9.2017 (Anlage K 7) verkauften der Erblasser und die Beklagte die in ihrem gemeinschaftlichen Eigentum stehende Immobili...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Erforderlichkeit einer Zwangslage

Rn. 26 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 § 24 Nr 1 Buchst a EStG setzt voraus, dass Einnahmen entgangen sind oder entgehen. Aus diesem Tatbestandsmerkmal wird im Schrifttum teilweise geschlossen, dass der StPfl das schadensstiftende Ereignis nicht aus eigenem Antrieb herbeigeführt haben darf (s Füssenich in K/S/M, § 24 EStG Rz B 40 (März 2022)). Diese Auslegung ist zu einschränkend,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Zivilrechtliche Voraussetzungen

Rn. 493 Stand: EL 143 – ET: 06/2020 Grds sind die bürgerlich-rechtlichen Gestaltungen einer stillen Beteiligung auch der Besteuerung zugrunde zu legen, da der Interessengegensatz der Vertragsparteien idR eine Ausgewogenheit von Beiträgen und Rechten gewährleistet. Bei Verträgen mit nahen Angehörigen kann jedoch aufgrund einer Interessengleichheit das Prinzip des Ausgleiches g...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 38 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Die Entschädigungen iSd § 24 Nr 1 Buchst a EStG sind von der Zielrichtung her eher vergangenheitsorientiert. Sie leisten Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen aus einem früheren Rechtsverhältnis. Nach der neueren Rspr des BFH kann das Rechtsverhältnis allerdings auch fortbestehen, wenn es nach Vertragsänderungen, denen der StPfl in...mehr

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zfs 02/2024, Der getunte E-... / 3. PflVG (§ 6 PflVG a.F.; §§ 30, 31 PflVG n.F.)

Ein weiterer Bereich der Strafbarkeit tut sich für manipulierte E-Scooter schließlich im Bereich der Versicherungspflicht auf. Die Strafbarkeit regelt § 6 PflVG, nach der Reform des PflVG werden dann §§ 30, 31 PflVG n.F. einschlägig sein. Der Norm nach macht sich strafbar, wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für ...mehr

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zfs 02/2024, Reichweite des... / 2 Aus den Gründen:

1. Der Kl. hat keinen Anspruch gegen den Bekl. aus § 1 VVG i.V.m. dem Versicherungsvertrag. a) Der Kl. ist zwar aktivlegitimiert (wird ausgeführt) b) Der Anspruch besteht jedoch schon mangels Versicherungsfall nicht. Unter A. 2.7.1 der AKB wird der Versicherungsschutz der GAP für einen Lieferwagen, um den es sich hier handelt, explizit auf den Einsatz im Werkverkehr beschränkt....mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / f. Exkurs: Bilanzierung einer Zeitwertabsicherung eines Portfolios gegen Zinsrisiken (Fair Value Hedge Accounting of a Portfolio for Interest Rate Risk)

Tz. 271 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Vor allem in der Kreditwirtschaft regte sich deutlicher Widerstand gegen die restriktiven Regelungen hinsichtlich der Sicherungsbilanzierung. Viele Institute, die ihre Risiken intern auf Nettobasis steuern, monierten, dass sie diese Art der Risikosteuerung nicht sachgerecht abbilden könnten und gezwungen seien, für bilanzielle Zwecke eine au...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigung

Zusammenfassung Begriff Kündigung ist die einseitige Erklärung des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers, dass er das bestehende Arbeitsverhältnis beenden will. Von der Kündigung zu differenzieren ist die Anfechtung, die zur Folge hat, dass der Arbeitsvertrag von Anfang an unwirksam (nichtig) ist. Die Kündigung unterscheidet sich auch vom Aufhebungsvertrag, in dem Arbeitgeber un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigung / 3.4 Keine Rücknahme der Kündigung

Die Kündigung als einseitige, empfangsbedürftige rechtsgestaltende Willenserklärung ist mit ihrem Zugang bindend. Sie kann also nach ihrem Zugang ohne Zustimmung des anderen Vertragspartners nicht mehr zurückgenommen werden. Die Erklärung der Rücknahme der Kündigung ist daher als Angebot des Kündigenden anzusehen, das alte Arbeitsverhältnis fortzusetzen oder ein neues Arbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigung / 1.1 Ordentliche und außerordentliche Kündigung

Bei der ordentlichen Kündigung wird die gesetzliche Kündigungsfrist (§ 622 BGB) oder die in einem Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag bestimmte Kündigungsfrist eingehalten. Dagegen wird die außerordentliche Kündigung (§ 626 BGB) fristlos oder unter Einhaltung einer sozialen Auslauffrist ausgesprochen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigung / 2 Kündigungsgründe

Ordentliche Kündigung: Bei Anwendbarkeit KSchG personen-, verhaltens- oder betriebsbedingter Grund erforderlich Nach der Grundstruktur des Bürgerlichen Gesetzbuchs bedarf die Kündigung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich keines Kündigungsgrundes. Dies gilt auch uneingeschränkt für die ordentliche Kündigung durch den Arbeitnehmer. Soweit das Kündigungsschutzgesetz Anwendung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigung / 4.2 Besonderer Kündigungsschutz

In besonderen Fällen haben Arbeitnehmer einen besonderen Kündigungsschutz . Dies kann u. a. der Fall sein, wenn sie Mitglied des Betriebsrats sind, wenn familiäre Gründe vorliegen (Mutterschutz, Elternzeit, Pflegezeit), wenn sie ein besonderes Amt bekleiden (z. B. Datenschutzbeauftragter). Neben den hier beispielhaft genannten Fällen, gibt es zahlreiche weitere Situationen mi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigung / 3.3 Zugang der Kündigungserklärung

Die Kündigungserklärung muss der anderen Arbeitsvertragspartei zugehen. Eine schriftliche Kündigung geht erst zu, wenn sie so in den Einflussbereich des Kündigungsempfängers gelangt ist, dass dieser unter normalen Umständen von ihr Kenntnis nehmen kann. Eine besondere Annahme der Kündigung ist nicht erforderlich. Wer die Annahme der Kündigung ohne Grund verweigert, muss sich ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigung / Zusammenfassung

Begriff Kündigung ist die einseitige Erklärung des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers, dass er das bestehende Arbeitsverhältnis beenden will. Von der Kündigung zu differenzieren ist die Anfechtung, die zur Folge hat, dass der Arbeitsvertrag von Anfang an unwirksam (nichtig) ist. Die Kündigung unterscheidet sich auch vom Aufhebungsvertrag, in dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigung / 5 Anhörung des Betriebsrats

Der Betriebsrat ist nach § 102 BetrVG vor jeder Kündigung zu hören.[1] Der Arbeitgeber hat ihm die Gründe für die Kündigung mitzuteilen, und zwar bei betriebsbedingter Kündigung einschließlich der Gründe, die zu der sozialen Auswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG geführt haben.[2] Eine ohne die Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.[3] Dies gilt sowohl für ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigung / 4.1 Allgemeiner Kündigungsschutz

Besteht das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate (§ 1 Abs. 1 KSchG) und werden im Betrieb mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt (§ 23 Abs. 1 KSchG), besteht für den Arbeitnehmer allgemeiner Kündigungsschutz . Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist nur wirksam, wenn für sie eine soziale Rechtfertigung i. S. d. § 1 Abs. 1, Abs. 2 KSchG vorliegt. Die soziale Rechtfertigung ist...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigung / 7 Weiterbeschäftigung während des Kündigungsrechtsstreits

Der Große Senat des BAG hat entschieden[1]: Außerhalb des § 102 Abs. 5 BetrVG (eingeschränktes Widerspruchsrecht des Betriebsrats bei Kündigungen) hat der gekündigte Arbeitnehmer einen Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung[2] über den Ablauf der Kündigungsfrist hinaus (oder bei einer fristlosen Kündigung über deren Zugang hinaus) bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kün...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigung / 3.2 Form der Kündigungserklärung

Nach § 623 BGB bedarf die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses der Schriftform. Dieses Schriftformerfordernis ist nur gewahrt, wenn das Kündigungsschreiben vom Kündigenden oder seinem Vertreter eigenhändig unterzeichnet ist. Unterzeichnet ein Vertreter die Erklärung, muss das Vertretungsverhältnis in der Urkunde deutlich zum Ausdruck kommen. Dies kann besonders durch einen en...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigung / 1.2 Beendigungskündigung und Änderungskündigung

Die Beendigungskündigung dient der Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Mit der Änderungskündigung hingegen wird neben der Kündigung des Arbeitsverhältnisses die Fortsetzung dieses Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen angeboten. Zweck ist die Änderung der Arbeits(vertrags)bedingungen. Änderungskündigungen haben nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Vorrang vor d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigung / 3.1 Inhalt der Kündigungserklärung

Die Kündigung muss eindeutig und bestimmt auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerichtet sein. Das Wort "kündigen" braucht aber nicht ausdrücklich erwähnt zu werden. Die Nennung von Kündigungsgründen ist grundsätzlich nicht erforderlich.[1] Es empfiehlt sich im Regelfall auch nicht, den Kündigungsgrund im Kündigungsschreiben anzugeben. So muss sich der Arbeitgeber nicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigung / 3 Kündigungserklärung

3.1 Inhalt der Kündigungserklärung Die Kündigung muss eindeutig und bestimmt auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerichtet sein. Das Wort "kündigen" braucht aber nicht ausdrücklich erwähnt zu werden. Die Nennung von Kündigungsgründen ist grundsätzlich nicht erforderlich.[1] Es empfiehlt sich im Regelfall auch nicht, den Kündigungsgrund im Kündigungsschreiben anzugeben. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigung / 6 Hinweis auf frühzeitige Arbeitsuchendmeldung

Der Arbeitgeber soll den Arbeitnehmer vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses frühzeitig über die Notwendigkeit eigener Aktivitäten bei der Suche nach einer anderen Beschäftigung informieren sowie darüber, dass sich dieser innerhalb der gesetzlichen Fristen bei der zuständigen Agentur für Arbeit als arbeitsuchend zu melden hat, und ihn hierzu freizustellen.[1] Der Arbeitn...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigung / Arbeitsrecht

1 Kündigungsarten 1.1 Ordentliche und außerordentliche Kündigung Bei der ordentlichen Kündigung wird die gesetzliche Kündigungsfrist (§ 622 BGB) oder die in einem Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag bestimmte Kündigungsfrist eingehalten. Dagegen wird die außerordentliche Kündigung (§ 626 BGB) fristlos oder unter Einhaltung einer sozialen Auslauffrist ausgesprochen. 1.2 Beendigu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigung / 4 Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz

4.1 Allgemeiner Kündigungsschutz Besteht das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate (§ 1 Abs. 1 KSchG) und werden im Betrieb mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt (§ 23 Abs. 1 KSchG), besteht für den Arbeitnehmer allgemeiner Kündigungsschutz . Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist nur wirksam, wenn für sie eine soziale Rechtfertigung i. S. d. § 1 Abs. 1, Abs. 2 KSchG vorliegt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigung / 1 Kündigungsarten

1.1 Ordentliche und außerordentliche Kündigung Bei der ordentlichen Kündigung wird die gesetzliche Kündigungsfrist (§ 622 BGB) oder die in einem Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag bestimmte Kündigungsfrist eingehalten. Dagegen wird die außerordentliche Kündigung (§ 626 BGB) fristlos oder unter Einhaltung einer sozialen Auslauffrist ausgesprochen. 1.2 Beendigungskündigung und ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigtendatenschutz: S... / 2.2.3 Leitfaden zur Kontrolle des E-Mail-Accounts

Damit nun der Arbeitgeber trotz erlaubter Privatnutzung des E-Mail-Accounts Einblick in die E-Mails seiner Mitarbeiter nehmen kann, kann von allen Beschäftigten eine Einwilligung eingeholt werden. Einwilligung der Mitarbeiter Mit Blick auf den Anwendungsbereich des Fernmeldegeheimnisses sollten grundsätzlich alle Mitarbeiter eine individuelle Einwilligung in die Kontrolle auch...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Langfristiger und dauerhaft... / 1 Arbeitsrechtliche Aspekte

Aus arbeitsrechtlicher Sicht ist insbesondere zu fragen, zu welcher Gesellschaft die arbeitsvertraglichen Rechte und Pflichten bestehen. Mitarbeiter können vertragsrechtlich auf verschiedene Weise im Ausland tätig sein. Dazu ist die grundlegende Weichenstellung zu treffen, ob der Mitarbeiter aufgrund eines Arbeitsvertrags mit einer ausländischen Gesellschaft (z. B. ein Konze...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Langfristiger und dauerhaft... / 3.1.5 Besonderheiten bei der Gestaltung der Dienstleistungsverträge

Es ist dringend empfehlenswert, die Dienstleistungsverträge zur Zusammenarbeit mit einem EoR eingehend zu prüfen. Denn sie umfassen vermehrt nachteilhafte Regelungen für den (deutschen) Auftraggeber. Diese Regelungen bleiben ihm häufig unbekannt, bis es zu einer Auseinandersetzung mit dem EoR kommt oder der (deutsche) Auftraggeber die Zusammenarbeit mit dem Mitarbeiter bzw. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafter / 1.5 Ende der Gesellschafterstellung

Die Stellung des Gesellschafters endet mit dessen Ausscheiden aus der Gesellschaft, aber auch mit der Auflösung der Gesellschaft insgesamt (§§ 729 – 739 BGB). Das Ausscheiden kann im Allgemeinen durch Kündigung, durch die Insolvenz des Gesellschafters, durch dessen Tod oder evtl. auch durch eine Veräußerung des Anteils an der Gesellschaft erfolgen. Die Möglichkeiten, wann die...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Digitale Signaturen im Arbe... / 4.6 Kündigungen und Auflösungsverträge

Bei den wohl häufigsten Beendigungstatbeständen im Arbeitsverhältnis, der Kündigung und dem Auflösungsvertrag, ist die elektronische Form gemäß § 623 BGB ausgeschlossen. Der Arbeitgeber kann hier die Form nicht frei wählen und hat die Kündigung eigenhändig durch Unterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens zu unterzeichnen und im Original zuzustellen. Beim Au...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft bürgerlichen R... / 6.1.3 Gesellschafteraustritt

Zum Austritt eines Gesellschafters kann es gem. § 723 Abs. 1 BGB kommen durch dessen Tod, seine Kündigung, eine Insolvenz des Gesellschafters, der Kündigung durch einen Privatgläubiger des Gesellschafters oder den Ausschluss des Gesellschafters aus der GbR. Weitere Gründe für ein Ausscheiden können sich aus dem Gesellschaftsvertrag ergeben. Zudem ist es möglich, wenn auch nicht em...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft bürgerlichen R... / 6.2 Ende der GbR

Bei der Gründung einer GbR wird an deren Auflösung meist noch nicht ernsthaft gedacht. Doch auch hierzu ist dringend zu konkreten Regelungen im Gesellschaftsvertrag zu raten. Das Ende einer GbR kann gem. §§ 729 ff. BGB durch folgende Ereignisse ausgelöst werden: der Ablauf der vereinbarten Zeit; die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GbR; eine Kündigung de...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offene Handelsgesellschaft:... / 5.3 Ausscheidender Gesellschafter

Sofern der Gesellschaftsvertrag keine abweichende Regelung enthält, führt das Ausscheiden eines Gesellschafters nicht zur Auflösung der OHG. Die Gesellschaft wird mit den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt. Das Gesetz sieht u. a. folgende Tatbestände vor, die ein Ausscheiden eines Gesellschafters aus der OHG bewirken (§ 130 HGB): Eine Kündigung durch den Gesellschafter,...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Digitale Signaturen im Arbe... / 7 Fazit

Die Tendenz des europäischen Gesetzgebers geht klar in Richtung Digitalisierung und Formerleichterung, wie die Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen (Richtlinie (EU) 2019/1152) zeigt. In Deutschland hat das Betriebsrätemodernisierungsgesetz den Einsatz der elektronischen Signatur gefördert, sodass z. B. die Beschlüsse der Einigungsstelle in elektr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 6.3.4 Gründe für Ablehnung durch den Arbeitgeber

Rz. 45 Der Arbeitgeber hat bei der Frage, ob er einem Teilzeitverlangen zustimmt, keine Entscheidungsfreiheit, sondern der Anspruch besteht nur dann nicht, wenn ihm keine "dringende betriebliche Gründe" entgegenstehen. Überblick Der Arbeitgeber hat dem Verringerungsantrag des Arbeitnehmers zuzustimmen, wenn nicht dringende betriebliche Gründe entgegenstehen. Für das Bestehen s...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2 Geltendmachung der Elternzeit (§ 16 Abs. 1 und 2)

Rz. 2 Elternzeit tritt nicht automatisch ein. Es ist auch nicht Aufgabe des Arbeitgebers, diese dem Arbeitnehmer von sich aus anzubieten. Vielmehr muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber gegenüber eine entsprechende Erklärung abgeben. Diese Erklärung, die Elternzeit in Anspruch nehmen zu wollen, erfolgt mittels Abgabe einer Willenserklärung. Daher gelten die allgemeinen Vorsch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 8 Das Arbeitsverhältnis nach Ende der Elternzeit

Rz. 72 Nach Ende der Elternzeit leben die Pflichten automatisch wieder auf; eine für die Elternzeit bewilligte Verringerung der Arbeitszeit entfällt wieder. Der Arbeitnehmer ist dann wieder vertragsgerecht zu beschäftigen. § 10 Abs. 2 der Elternzeitrichtlinie RL 2019/1158/EU verlangt, dass der Arbeitnehmer nach Ende des Elternurlaubes das Recht hat, an seinen früheren oder e...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Langzeitkonten: Gestaltungs... / 2.1 Übergreifende Empfehlungen

Vor diesem Hintergrund sind die nachstehenden Empfehlungen als übergreifende Anhaltspunkte zu verstehen, die im Einzelfall modifiziert werden müssen: Wertguthaben sollten nur für unbefristet beschäftigte Mitarbeiter/innen gebildet werden. Wertguthaben sollten insbesondere der Ermöglichung von Freistellungen vor dem Übergang in die gesetzliche Rente dienen; dabei sollte die Opt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Vorlage einer Bescheinigung des vorherigen Arbeitgebers

Rz. 6 Bei einem Arbeitgeberwechsel kann der neue Arbeitgeber nach § 16 Abs. 1 Satz 9 verlangen, dass der Arbeitnehmer bei der Inanspruchnahmeerklärung eine Bescheinigung des früheren Arbeitgebers über die bereits genommene Elternzeit vorlegt. Damit kann der neue Arbeitgeber prüfen, ob und in welchem Umfang der Anspruch auf Elternzeit für ein konkretes Kind schon "verbraucht"...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 7.1 Vergütungsansprüche

Rz. 62 Da keine Vergütung zu zahlen ist, entfallen auch alle Ansprüche, die die geleistete Arbeit vergüten. Dazu gehört zunächst die regelmäßige Vergütung, aber auch leistungs- oder erfolgsbezogene Vergütungsbestandteile entfallen, soweit sich der Arbeitnehmer im ganzen Zeitraum, für den diese Leistung gezahlt wird, in Elternzeit befand. Wenn eine leistungsbezogene Vergütung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 6.4 Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber

Rz. 56 Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber oder als Selbstständiger bedarf nach § 15 Abs. 4 Satz 2 der Zustimmung des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber kann die notwendige Zustimmung allerdings nur innerhalb von 4 Wochen, aus "dringenden betrieblichen Gründen" und schriftlich ablehnen. Erfolgt die Ablehnung nicht form- und fristgerecht, gilt die Tätigkeit beim anderen Arbei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.3.2 Aufteilung der Elternzeit auf mehrere Zeitabschnitte

Rz. 12 Die Eltern können die Elternzeit auf jeweils 3 Zeitabschnitte verteilen. Eine Mindestlänge der einzelnen Zeitabschnitte ist nicht vorgeschrieben. Auch kurze Zeitabschnitte sind zulässig. Um hier einen Rechtsmissbrauch, z. B. zur Erlangung von Kündigungsschutz in den ersten 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses (s. § 1 Abs. 1 KSchG) zu erlangen, müssen besondere Umstände ...mehr