Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigung

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§ 4 Die bauliche Veränderun... / 2. Sonstige Fehlerfolgen

Rz. 160 Im Mietrecht kann zu den dort geregelten Fehlerfolgen unter Rückgriff auf das allgemeine Schuldrecht ein Schadensersatzanspruch hinzukommen. Denn die unterlassene oder unrichtige Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen ist zugleich eine Pflichtverletzung des Vermieters gegenüber dem Mieter. Im Ergebnis kann er aus § 280 Abs. 1 BGB den Ersatz des hieraus entstandenen...mehr

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§ 5 Verwalter und Verwaltun... / 1. Neuorientierung des Gesetzes

Rz. 51 Mit § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG beschreitet der Gesetzgeber völliges Neuland. Bislang hatte die Eigentümerversammlung im Grundsatz über jede Maßnahme zu beschließen. Selbst die gewollte und ausdrückliche Delegation von Entscheidungsbefugnissen auf den Verwalter wurde in der Rechtsprechung mit außerordentlicher Zurückhaltung behandelt. Eine solche Übertragung von Entscheidun...mehr

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§ 5 Verwalter und Verwaltun... / 3. Anfechtung der Abberufung

Rz. 72 Mit dieser neuen Ausgestaltung der Abberufung ließ der Gesetzgeber auch die Anfechtungsbefugnis des Verwalters entfallen, da Streitigkeiten hierüber den ganz überwiegenden Anteil der Anfechtungsklagen von Verwaltern darstellten. Dies ändert jedoch nichts daran, dass die Wohnungseigentümer die Abberufung wie jeden anderen Beschluss anfechten können. Dabei dürften sie n...mehr

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BGM im Rahmen des Personalm... / Zusammenfassung

Überblick Das Personalmanagement ist heute mit weit mehr Aufgaben betraut als nur mit der Abwicklung von Einstellungen, Kündigungen und der Lohnabrechnung. Neben der reinen Personalverwaltung rücken immer mehr Themen, wie Personalentwicklung, Recruiting und Employer Branding, in den Vordergrund. Und als wäre das nicht genug, kommen noch Demografie- und betriebliches Gesundhe...mehr

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BGM im Rahmen des Personalm... / 1 Die Rolle des Personalmanagements in einem BGM

Modernes Personalmanagement erfordert neben der Abwicklung von Einstellungen, Kündigungen und der Lohnabrechnung zunehmend eine strategische Ausrichtung, bei der die Mitarbeiter als Erfolgspotenzial betrachtet werden. Für solch ein strategisches Personalmanagement müssen eine entsprechende HR-Mission formuliert sowie Personalziele, die dazugehörige Personalpolitik und HR-Ken...mehr

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Senkung der Umsatzsteuersät... / 6.14 Beispiel 12: EDV-Wartungsvertrag mit jährlicher Abrechnung und monatlich nachschüssigen Zahlungen

Sachverhalt: Ein Unternehmer U schließt am 15.9.2019 mit einem EDV-Dienstleister E einen Wartungsvertrag für die EDV-Anlage von U. E schuldet nach dem Vertrag eine durchgehende Leistungsbereitschaft bzw. -erbringung und nicht lediglich eine zeitpunktbezogen zu erbringende Tätigkeit. Als Laufzeit des Vertrages wird ein Jahr, beginnend am 1.10.2019 und endend am 30.9.2020 verei...mehr

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Senkung der Umsatzsteuersät... / 4.3.2 Lieferungen

Lieferungen sind grundsätzlich dann ausgeführt, wenn der Leistungsempfänger die Verfügungsmacht über den zu liefernden Gegenstand erlangt. Lieferungen, bei denen der Lieferort nach § 3 Abs. 6 UStG bestimmt wird, werden im Zeitpunkt des Beginns der Beförderung oder Versendung des Gegenstands ausgeführt. Bei sog. Sukzessivlieferungsverträgen ist der Zeitpunkt jeder einzelnen Li...mehr

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Senkung der Umsatzsteuersät... / 6.12 Beispiel 10: EDV-Wartungsvertrag mit jährlicher Abrechnung und Zahlung

Sachverhalt: Ein Unternehmer U schließt am 15.9.2019 mit einem EDV-Dienstleister E einen Wartungsvertrag für die EDV-Anlage von U. E schuldet nach dem Vertrag eine durchgehende Leistungsbereitschaft bzw. -erbringung und nicht lediglich eine zeitpunktbezogen zu erbringende Tätigkeit. Als Laufzeit des Vertrages wird ein Jahr, beginnend am 1.10.2019 und endend am 30.9.2020 verei...mehr

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zfs 11/2020, Vorvertraglich... / 2 Aus den Gründen:

"… Die Kl. hat gegen die Bekl. nur hinsichtlich der Verteidigung gegen die im Rechtsstreit 1 gegen die hiesige Kl. erhobene Räumungsklage sowie hinsichtlich der Verteidigung gegen die geltend gemachten rückständigen Mietzinszahlungen für den Zeitraum von Mai 2011 bis Dezember 2011 i.H.v. 6.800 EUR einen Anspruch auf Gewährung bedingungsgemäßen Deckungsschutzes gem. §§ 1, 28 ...mehr

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FF 11/2020, Das Gesamtschul... / 3. Gesamtschuldverhältnis und Mietschulden

Hinsichtlich gemeinsam begründeter Mietschulden gilt dasselbe wie sonst auch: Während des Bestehens der ehelichen Lebensgemeinschaft ist ein Anspruch auf Ausgleich wegen geleisteter Mietzahlungen wegen der Überlagerung des Gesamtschuldverhältnisses durch die ehelichen Lebensverhältnisse ausgeschlossen. Wie auch sonst lebt das Gesamtschuldverhältnis jedoch mit dem Scheitern de...mehr

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zfs 11/2020, Vorvertraglich... / Leitsatz

1. Für die zeitliche Einordnung des Rechtsschutzfalls ist auch im Passivprozess des VN nur auf denjenigen Verstoß gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften abzustellen, den der Versicherungsnehmer seinem Gegner im Ausgangsrechtsstreit anlastet. 2. Erhebt der Vermieter Räumungsklage nach fristloser Kündigung des Mietverhältnisses gegen seinen rechtsschutzversicherten Miete...mehr

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AGS 11/2020, Kein Wegfall d... / 1 Sachverhalt

Der Kläger hat sich mit seiner Klage gegen zwei Kündigungen seines Arbeitsverhältnisses gewandt, die Feststellung begehrt, dass das Arbeitsverhältnis auch nicht durch andere Beendigungstatbestände endet und einen Zahlungsantrag angekündigt. Er hat in der mündlichen Verhandlung unter Klagerücknahme i.Ü. sich gegen die schriftliche Kündigung vom 28.9.2018 gewandt, für den Fall...mehr

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zfs 11/2020, Vorvertraglich... / Sachverhalt

Die Kl. begehrt von der Bekl. im Berufungsverfahren Deckungszusage für die Übernahme der Kosten dreier Prozesse vor dem LG Z. Die Kl., eine Aktiengesellschaft, unterhielt bei der Bekl. v. 17.3.2011 bis zum 9.3.2018 eine Rechtsschutzversicherung. Die vertraglich vereinbarte Wartezeit lief zum 17.6.2011 ab. Dem Vertrag lagen die ARB 2010 der Bekl. zugrunde. Von der Versicherung...mehr

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ZErb 11/2020, Rezension

Die GmbH als Testamentsvollstreckerin. Neue Überlegungen zu einem alten Rechtsinstitut Dr. Lisa Beck Wolfgang Metzner Verlag, 1. Auflage 2019, 213 Seiten, 39,80 EUR ISBN 978-3961170425 Die Verfasserin geht, wie schon der Titel besagt, der Problematik nach, dass eine GmbH zur Testamentsvollstreckerin (TV) berufen ist. Diese Frage wird bislang in der Literatur kaum behandelt, und ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Hauptverhandlung

Rz. 661 [Autor/Stand] Der wichtigste Abschnitt des Strafprozesses ist die Hauptverhandlung. Unabhängig von den vorher getroffenen Ermittlungen hat das Gericht in der Hauptverhandlung noch einmal alle Beweise zu erheben. Für das Urteil sind allein die hier getroffenen Ergebnisse maßgeblich (§ 261 StPO). a) Ablauf der Hauptverhandlung Rz. 662 [Autor/Stand] Der Ablauf der Hauptve...mehr

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Spanien / 4. Weitere Wirkungen

Rz. 116 Einige Gesetze äußern sich zu Vertretung und Vollmachten. So wird die Betreuung bei Erklärung der Geschäftsunfähigkeit des einen Partners vorrangig dem anderen zugesprochen (Katalonien und Arágon). Rz. 117 Besondere Regelungen über Ersatzansprüche bei Verletzung bzw. Tötung des nichtehelichen Lebenspartners finden sich in keinem der Gesetze, insoweit gelten die allgem...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / 5. Haager Ehewirkungsabkommen vom 17.7.1905

Rz. 74 Mit Kündigung vom 23.8.1987[139] ist hingegen das Haager Ehewirkungsabkommen vom 17.7.1905[140] – das Regelungen hinsichtlich der allgemeinen Ehewirkungen und des Ehegüterrechts traf – für die Bundesrepublik Deutschland außer Kraft getreten.[141]mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / 1. Das Haager Übereinkommen vom 12.6.1902

Rz. 63 Das Haager Übereinkommen über die Regelung des Geltungsbereichs der Gesetze auf dem Gebiete der Eheschließung vom 12.6.1902 [110] war für das Deutsche Reich am 31.7.1904 in Kraft getreten.[111] Bis zum Zweiten Weltkrieg galt es im Verhältnis zu Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Polen, Rumänien, Schweden, der Schweiz und Ungarn. Nach Kündigungen des Abkommens durch ...mehr

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§ 3 Die Europäische Mensche... / I. Allgemeines

Rz. 13 Nach Art. 8 Abs. 1 EMRK (Schutz der persönlichen Lebensgestaltung) hat (entsprechend Art. 17 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte[26] – fortan: Zivilpakt – bzw. Art. 7 [Schutz des Privat- und Familienlebens][27] oder Art. 33 der Grundrechtecharta [Schutz des Privat- und Berufslebens]) jede Person u.a. das Recht auf Achtung ihres Familienleb...mehr

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Portugal / 2. Ehewohnung

Rz. 89 Die Ehewohnung unterfällt auch während des Scheidungsverfahrens, aber noch vor Eintritt der Rechtskraft der Scheidung, den Bestimmungen über die allgemeinen Ehewirkungen. So kann die im Eigentum eines oder beider Ehegatten stehende Wohnung – unabhängig vom vereinbarten oder zwingenden Güterstand – nur mit Zustimmung beider belastet oder veräußert werden (Art. 1682-A A...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / III. Regelung der Altersversorgung

Rz. 224 Ein Ausgleich der von einem Ehegatten während der Ehezeit erworbenen Anwartschaften auf die gesetzliche Rente erfolgt nicht. Eine dem deutschen Versorgungsausgleich vergleichbare Regelung fehlt. Rz. 225 Der geschiedene Ehegatte, der lediglich über seinen Ehegatten krankenversichert war, verbleibt nach Art. 5 Abs. 11 l. div. kostenlos in der gesetzlichen Krankenversich...mehr

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Portugal / 2. Verwaltung und Haftung

Rz. 28 Das portugiesische Ehegüterrecht enthält keinen Typenzwang (siehe Rdn 24). Zwar richten sich die Eigentumsverhältnisse der Eheleute an den einzelnen Vermögensgegenständen nach dem vereinbarten oder gesetzlichen Güterstand. Die Verwaltung des Vermögens und die Haftung der Eheleute gegenüber Dritten ist dagegen unabhängig und gesetzessystematisch auch vor den Regelungen...mehr

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Belgien / b) Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis

Rz. 35 (1) Vorbehaltlich der sich aus den allgemeinen Ehewirkungen ergebenden Einschränkungen (siehe Rdn 20 f.) verwaltet jeder Ehegatte sein Eigengut selbst und ist befugt, hierüber zu verfügen, Art. 1425 ZGB. Rz. 36 (2) Grundsätzlich ist jeder Ehegatte nach Art. 1416 ZGB auch befugt, das Gesamtgut wie sein Eigengut allein zu verwalten (konkurrierende Verwaltungsbefugnis) un...mehr

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§ 2 Deutsches International... / 3. Verfügungsbefugnis und Verfügungsbeschränkungen

Rz. 232 Ergibt sich in einem vergemeinschaftenden Güterstand eine ausschließlich gemeinschaftliche Verfügungsbefugnis über das Gesamtgut in allen Fällen oder zumindest in bestimmten, für die Eheleute bedeutenden Fällen, so handelt es sich hierbei um eine güterrechtlich zu qualifizierende Regelung. Dies gilt auch für die Regelung des schwedischen Rechts, wonach die Verfügung ...mehr

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Russland / V. Möglichkeiten vertraglicher Gestaltung

Rz. 33 Gesetzliche Vorschriften über den Abschluss von Eheverträgen enthalten die Art. 40–44 FGB. Gegenstand vertraglicher Vereinbarungen vor oder nach der Eheschließung können nur vermögensrechtliche Beziehungen der Ehegatten untereinander sein (Art. 40 FGB). Eheverträge werden mit der Registrierung der Eheschließung wirksam (Art. 41 Abs. 1 Unterabs. 2 FGB). Sie bedürfen de...mehr

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Portugal / c) Wohnungszuweisung im Fall der Trennung

Rz. 106 Für Fragen der Wohnungszuweisung im Fall der Trennung findet sich im portugiesischen Recht eine Berücksichtigung von Lebenspartnerschaften. Diese werden nach der Rspr. des Verfassungsgerichtshofs[104] Ehegatten gleichgestellt, indem das Lebenspartnerschaftsgesetz auf gleichgeschlechtliche Partnerschaften ausgedehnt wird. Unterschieden wird nach Miet- oder Eigentumswo...mehr

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Dänemark / 1. Die allgemeine Gütergemeinschaft

Rz. 16 Vorbemerkung: Zum 1.1.2018 wurde das in seiner ursprünglichen Fassung aus dem Jahre 1925 stammende Gesetz über die Ehewirkungen (lov om ægteskabets retsvirkninger; im Folgenden ÆRL)[12] durch das Gesetz über die Vermögensverhältnisse der Ehegatten (lov om ægtefællers økonomiske forhold, im Folgenden ÆFL)[13] ersetzt. Ziel der Reform ist eine Modernisierung der Bestimm...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 5 Ben... / 4 Kausalzusammenhang

Rz. 9 Zwischen der zulässigen Inanspruchnahme von Rechten aus dem TzBfG durch den Arbeitnehmer und der Benachteiligung durch den Arbeitgeber muss ein Kausalzusammenhang im Sinne einer conditio-sine-qua-non bestehen. Wenn die Benachteiligung durch den Arbeitgeber ausschließlich durch die zulässige Rechtsverfolgung des Arbeitnehmers bestimmt gewesen ist, dann deckt sich das Mo...mehr

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Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 9.3.3 Kündigungsmöglichkeit nach Ablauf der Probezeit

Rz. 29 Verträge unter 12 Monaten Die ordentliche Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses mit Beschäftigten, auf die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden und deren Tätigkeit vor dem 1.1.2005 der Rentenversicherung der Angestellten unterlegen hätte (s. Rz. 6) nach Ablauf der Probezeit ist nach § 30 Abs. 5 Satz 1 TVöD/TV-L nur zulässig, wenn die Vertrag...mehr

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Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 9.3.1 Grundsätzliche Kündigungsmöglichkeit

Rz. 27 Befristete Arbeitsverträge können vor Vertragsablauf nicht ordentlich gekündigt werden, sofern nicht die Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung tarifvertraglich oder einzelvertraglich vereinbart ist (§ 15 Abs. 3 TzBfG). Der Kündigungsausschluss betrifft dabei sowohl den Arbeitgeber als auch den Beschäftigten.[1] Die Kündigungsmöglichkeit besteht auch dann, wenn ohne ...mehr

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Tarifvertrag, Inhalt / 3.3.4 Kündigungsgründe

Tarifverträge enthalten als Beendigungsnormen vielfach Regelungen zu den materiellen Kündigungsgründen, um den Kündigungsschutz für die Arbeitnehmer zu verbessern. Die Vereinbarung von kündigungsbeschränkenden Tarifnormen ist als eine für den Arbeitnehmer günstigere Abweichung grundsätzlich zulässig, da das KSchG keine abschließende und zweiseitig-zwingende gesetzliche Norm ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Inhalt / 3.3.5 Mitwirkungsrechte des Betriebsrats und Auswahlrichtlinien

Durch Tarifvertrag können in beschränktem Umfang die Mitwirkungsrechte des Betriebsrats bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erweitert werden. Dabei handelt es sich dann aber nicht um eine Beendigungs-, sondern um eine betriebsverfassungsrechtliche Norm. Nach § 102 Abs. 1 BetrVG ist der Betriebsrat vor Ausspruch einer Kündigung zu hören. Abs. 6 der genannten Vorschrif...mehr

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Tarifvertrag, Inhalt / 3.3 Beendigungsnormen

Beendigungsnormen sind Vereinbarungen im normativen Teil des Tarifvertrages, die das Ende bzw. die Beendigung des Arbeitsverhältnisses betreffen. Sie können Bestimmungen zur Kündigung, Befristung von Arbeitsverträgen und zu Aufhebungsverträgen enthalten. Dabei sind insbesondere Festlegungen möglich zu: 3.3.1 Altersgrenzen Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses infolge Erreiche...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 5 Ben... / 5 Rechtsfolgen einer Benachteiligung

Rz. 13 § 5 TzBfG enthält keine konkreten Abwägungskriterien. Liegen seine Voraussetzungen vor, dann ist eine rechtsgeschäftliche Maßnahme des Arbeitgebers als gesetzwidrige Reaktion auf eine zulässige Rechtsausübung durch den Arbeitnehmer nach § 134 BGB nichtig (so bereits für § 612a BGB BAG, Urteil v. 2.4.1987, 2 AZR 287/96).[1] Hinweis Ungeachtet der aus § 134 BGB resultier...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Inhalt / 3.1.7 Gratifikationsregelungen

Die Zahlung von Gratifikationen wird regelmäßig in einzelvertraglichen Abreden oder in Betriebsvereinbarungen vereinbart, ist aber auch häufig Gegenstand von eigenständigen Zuwendungstarifverträgen. Tritt ein einzelvertraglicher Anspruch in Konkurrenz zu einem tariflichen Anspruch, so ist durch Auslegung zu ermitteln, ob eine Anrechnung zulässig ist oder beide Leistungen neb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Inhalt / 3.3.2 Befristungsregelungen

Das Arbeitsverhältnis braucht nicht stets auf unbestimmte Zeit abgeschlossen werden, sondern kann mit einer Befristungsabrede versehen werden. Es endet dann zu dem im Arbeitsvertrag vereinbarten Zeitpunkt automatisch und ohne Ausspruch einer Kündigung. Das allgemeine Befristungsrecht ist in § 14 TzBfG geregelt. Im Rahmen von sachgrundlosen Befristungen nach § 14 Abs. 2 TzBfG ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 9.3.2 Kündigungsmöglichkeit innerhalb der Probezeit

Rz. 28 § 30 Abs. 4 Satz 2 TVöD/TV-L sieht für befristete Arbeitsverhältnisses mit Beschäftigten, auf die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden und deren Tätigkeit vor dem 1.1.2005 der Rentenversicherung der Angestellten unterlegen hätte (s. Rz. 24) die Möglichkeit der Kündigung des befristeten Arbeitsverhältnisses innerhalb der Probezeit[1] ausdrücklich vor. ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Inhalt / 3.3.1 Altersgrenzen

Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses infolge Erreichen einer Altersgrenze ist als Beendigungsnorm häufig Gegenstand eines Tarifvertrages. In diesen Fällen wird bestimmt, dass das Arbeitsverhältnis bei Erreichen der Altersgrenze automatisch endet, ohne dass es des Ausspruchs einer Kündigung bedarf. Soweit die tarifliche Regelung eine Beendigung zum Zeitpunkt des Erreichens...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Arnold/Gräfl, WissZeitVG § ... / 3.2.2 Bewilligung für eine bestimmte Aufgabe und Zeitdauer

Rz. 44 Die Finanzierung aus Drittmitteln muss für eine bestimmte Aufgabe und Zeitdauer bewilligt sein. Diese Tatbestandsvoraussetzung knüpft an die Rechtsprechung des BAG an, wonach eine pauschale Bestimmung von Mitteln ohne konkrete und nachvollziehbare Zweckbindung nicht ausreicht (vgl. BAG Urteil v. 26.8.1988, 7 AZR 101/88 [1]; BAG, Urteil v. 15.1.1997, 7 AZR 158/96 [2]). M...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 5 Ben... / 3 Benachteiligung

Rz. 7 Eine Benachteiligung liegt vor, wenn der bisherige Standard (aktiv) verschlechtert wird. Eine Benachteiligung kann aber auch vorliegen, wenn sich die Situation des Arbeitnehmers gegenüber dem bisherigen Zustand nicht verschlechtert. Nach herrschender Meinung stellt auch das Vorenthalten von Vorteilen eine Benachteiligung dar und zwar selbst dann, wenn auf die Vorteile ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Arnold/Gräfl, WissZeitVG § ... / 5 Verhältnis zu den allgemeinen arbeitsrechtlichen Befristungs- und Kündigungsregelungen

Rz. 27 Ausweislich § 1 Abs. 1 Satz 5 WissZeitVG sind die §§ 2 bis 6 WissZeitVG arbeitsrechtliche Spezialregelungen, die den allgemeinen Regelungen vorgehen. Diese bleiben aber anwendbar, sofern sie nicht im Widerspruch mit den Regelungen des WissZeitVG stehen. Das heißt, mit dem unter den Geltungsbereich des WissZeitVG fallenden Personal können auch befristete Verträge nach ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 5 Besonderheiten bei Befristungen ohne Sachgrund (Abs. 3)

Rz. 15 Für Befristungen ohne Sachgrund gelten für Beschäftigte, auf die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden und deren Tätigkeit vor dem 1.1.2005 der Rentenversicherung der Angestellten unterlegen hätte (s. oben Rz. 6), folgende Besonderheiten und Einschränkungen: Die Dauer des Arbeitsverhältnisses muss mindestens 6 Monate betragen. § 30 Abs. 3 Satz 1 TVöD/TV...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Inhalt / 3.3.3 Form der Kündigungserklärung und -fristen

Seit der Normierung des Schriftformerfordernisses für Kündigungen und Aufhebungsverträge in § 623 BGB kommt tarifvertraglichen Schriftformerfordernissen für diese Rechtsgeschäfte keine eigene Bedeutung mehr zu. In Tarifverträgen kann allerdings auch vereinbart werden, dass ein Aufhebungsvertrag unter einem Widerrufsvorbehalt steht.[1] Der Tarifvertrag kann von § 622 BGB abwei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Der TVöD besteht aus einem Allgemeinen Teil mit 39 Paragrafen sowie 6 Besonderen Teilen für die Sparten Verwaltung (BT-V), Krankenhäuser (BT-K), Pflege- und Betreuungseinrichtungen/BT-B), Sparkassen (BT-S), Flughäfen (BT-F) und Entsorgung (BT-E). Die Bestimmungen des Allgemeinen Teils sind quasi "vor die Klammer" gezogen und gelten für jeden der 6 Besonderen Teile glei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Inhalt / 3.1.6 Formvorschriften

In Tarifverträgen kann festgelegt werden, dass der Vertragsinhalt nur in einer bestimmten Form begründet oder verändert werden kann. Häufigster Anwendungsfall von Formvorschriften ist die Vereinbarung der Schriftform für Abschluss und Änderung des Arbeitsvertrages. Vielfach ist für Kündigungen und Aufhebungsverträge das Schriftformerfordernis im Tarifvertrag festgelegt. Dies...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Inhalt / 3.5.3 Änderung der Mitwirkungsrechte des Betriebsrats

In Tarifverträgen können durch betriebsverfassungsrechtliche Normen die Beteiligungsrechte des Betriebsrats näher ausgestaltet werden. Allerdings sind Einschränkungen der dem Betriebsrat durch Gesetz eingeräumten Beteiligungsrechte durch Tarifvertrag nicht möglich[1], da die Beteiligungsrechte des BetrVG Arbeitnehmerschutzrechte sind. Eine Einschränkung kommt allerdings inso...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Inte... / 2.6 Wirkung des Sozialplans

Der Sozialplan hat nach § 112 Abs. 1 Satz 3 BetrVG die Wirkung einer Betriebsvereinbarung. Es gelten allerdings folgende Besonderheiten: Abweichend vom generellen Tarifvorbehalt können von einem Tarifvertrag abweichende Regelungen getroffen werden.[1] Individualregelungen über namentlich genannte Arbeitnehmer sind zulässig.[2] Der Sozialplan begründet unmittelbare Ansprüche d...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Inte... / 2.5 Sozialplan bei Zweifel über Betriebsübergang

Ist bei Kündigung eines Auftrags über bestimmte Dienstleistungen und Neuvergabe dieses Auftrags an einen anderen Auftragnehmer ungewiss, ob ein Betriebsübergang vom bisherigen auf den neuen Auftragnehmer vorliegt oder eine Betriebsstilllegung, für die der bisherige Auftraggeber seinen Arbeitnehmern – vorsorglich – betriebsbedingt kündigen muss, so können die Betriebspartner ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Beteiligungsrechte: Inte... / 1.4 Nachteilsausgleich

§ 113 BetrVG sieht in zwei Fällen vor, dass der Arbeitgeber als Sanktion für die Verletzung von Beteiligungspflichten im Zusammenhang mit Betriebsänderungen gegenüber den betroffenen Arbeitnehmern individualrechtlich zum Nachteilsausgleich verpflichtet wird: Der Unternehmer weicht ohne zwingenden Grund von einem Interessenausgleich ab, der Unternehmer führt eine geplante Betri...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Beteiligungsrechte: Inte... / 1.3 Interessenausgleich mit Namensliste

Nach § 1 Abs. 5 KSchG können die Betriebspartner einen Interessenausgleich mit Namensliste schließen. In diesem werden die zu entlassenden Arbeitnehmer namentlich bezeichnet. Rechtsfolge ist erstens, dass vermutet wird, dass für die Kündigungen ein betriebsbedingter Kündigungsgrund vorliegt. Zweitens wird die Sozialauswahl nur auf grobe Fehlerhaftigkeit überprüft. Beides gil...mehr