Fachbeiträge & Kommentare zu Kur

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Grundzüge des deutschen... / c) Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland

Rz. 58 Neben dem Wohnsitz knüpft Deutschland die unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht auch an den gewöhnlichen Aufenthalt an. Dieser ist allerdings nur dann von Bedeutung, wenn in Deutschland keine Wohnung vorhanden ist. Der Begriff ist in § 9 AO wie folgt definiert: Zitat § 9 AO Gewöhnlicher Aufenthalt Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen auf...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jugendarbeitsschutz: Besond... / 3.3 Ausnahmen vom generellen Verbot der Kinderarbeit

Das JArbSchG regelt Ausnahmen vom grundsätzlichen Verbot der Kinderarbeit [1] bzw. der Beschäftigung von Jugendlichen in Vollzeitschulpflicht[2] in § 5 Abs. 2 ff. bis § 7 JArbSchG. Dabei ist zu unterscheiden zwischen den Ausnahmen zum Beschäftigungsverbot des § 5 Abs. 1 JArbSchG, die in § 5 Abs. 2–4 JArbSchG vorgesehen sind, und die von einer behördlichen Entscheidung abhängi...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Anspruch) / 5 Nachweis der Arbeitsunfähigkeit

Die Vertragsärzte sind nach der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie (AURL) verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit festzustellen und auf vereinbarten Vordrucken zu bescheinigen (Erst- und Folgebescheinigung). Dabei sind sie an Fristen gebunden. Hinweis Elektronische AU-Bescheinigung Ab 1.1.2023 übermittelt der Vertragsarzt die Daten über eine Arbeitsunfähigkeit und ihre Fortsetzung el...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Barrierefreie Gestaltungslö... / 5 Checkliste

Zur Unterstützung und Vorbereitung einer besseren Integration von mobilitätseingeschränkten Personen in das Arbeitsleben kann folgende Checkliste einbezogen werden:[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Versorgungsbezüge aus der b... / 1.1 Ausgeschlossene Leistungen

Keine Versorgungsbezüge sind Leistungen, die i. d. R. nicht durch den Eintritt des Versorgungsfalls ausgelöst werden und nicht der Versorgung des Begünstigten oder seiner Hinterbliebenen zu dienen bestimmt sind. Achtung Nicht alle Leistungen sind Versorgungsbezüge Nicht zu den Versorgungsbezügen zählen u. a. Übergangsgelder, Überbrückungsgelder, Ausgleichszahlungen, Gnadenbezüge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / 1 Entgeltfortzahlung bei Kur- und Heilverfahren

1.1 Gesetzliche Grundlagen Die Entgeltfortzahlung bei Kur- und Heilverfahren ist in § 9 EFZG dergestalt geregelt, dass die Bestimmungen über die Entgeltfortzahlung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen weitgehend für anwendbar erklärt werden. Alleine die bei Krankheit in § 5 EFZG geregelte Anzeige- und Nachweispflicht des Arbeitne...mehr

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Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / 1.1 Gesetzliche Grundlagen

Die Entgeltfortzahlung bei Kur- und Heilverfahren ist in § 9 EFZG dergestalt geregelt, dass die Bestimmungen über die Entgeltfortzahlung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen weitgehend für anwendbar erklärt werden. Alleine die bei Krankheit in § 5 EFZG geregelte Anzeige- und Nachweispflicht des Arbeitnehmers erfährt eine eigene ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / 1.2.1 Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation

Das Gesetz setzt für den Entgeltfortzahlungsanspruch eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation voraus. Unter "Vorsorge" werden Maßnahmen verstanden, die gesundheitliche Schwächungen im Vorstadium zu einer Krankheit beseitigen sollen. Rehabilitationsmaßnahmen sind hingegen solche Maßnahmen, die im Rahmen der Behandlung einer eingetretenen Erkrankung ergriffe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / Zusammenfassung

Überblick Der weitaus größte Teil der Arbeitsausfälle im Jahr entsteht wegen Urlaubs, Krankheit und Feiertagen. Neben den Regelungen zur Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit und an Feiertagen enthält das EFZG auch Regelungen zur Fortzahlung bei Kuren. Insoweit ist aber auch das BUrlG einschlägig. Für Auszubildende gilt zudem die Pflicht zur Freistellung für die Teilnahm...mehr

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Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / 1.3 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Entgeltfortzahlung

Soweit nicht die Anspruchsvoraussetzungen des § 9 Abs. 1 EFZG an die Stelle der §§ 3 ff. EFZG treten, ist die Entgeltfortzahlung unter den gleichen Konditionen wie eine Entgeltfortzahlung wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nach §§ 3 ff. EFZG zu leisten. Insbesondere muss die Arbeitsunfähigkeit ihre alleinige Ursache in der Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder R...mehr

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Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / 1.4 Anzeige- und Nachweispflichten

Die Anzeige- und Nachweispflichten bei Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation werden in § 9 Abs. 2 EFZG eigenständig geregelt. Mitzuteilen hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber den Zeitpunkt des Antritts der Maßnahme, die voraussichtliche Dauer der Maßnahme und gegebenenfalls eine Verlängerung der Maßnahme. Wie die Mitteilung (Anzeige) bei Krankheit hat diese Mitt...mehr

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Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / 1.5 Anrechnung auf Urlaubstage

Die Anrechnung von Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation auf Urlaub ist in § 10 BUrlG geregelt. Seit dem 1.1.1999 untersagt diese Bestimmung die Anrechnung, soweit ein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts nach § 9 EFZG besteht. Zu berücksichtigen ist, dass § 10 BUrlG unmittelbar nur für den gesetzlichen Urlaub gilt. Soweit Tarifvertrag, Arbeitsvertra...mehr

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Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / 1.2 Anspruchsvoraussetzungen

Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation ist für Versicherte in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung gegeben, wenn eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation von einem Träger der gesetzlichen Renten-, Kranken- oder Unfallversicherung, einer Verwaltungsbehörde der Kriegsopferversorgung oder ei...mehr

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Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / 1.2.2 Bewilligung durch einen Sozialleistungsträger

Die Maßnahme muss nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EFZG durch einen Träger der gesetzlichen Renten-, Kranken- oder Unfallversicherung, eine Verwaltungsbehörde der Kriegsopferversorgung oder einen sonstigen Sozialleistungsträger bewilligt worden sein. Der Arbeitnehmer muss also einen förmlichen Bewilligungsbescheid des Sozialleistungsträgers vorweisen können. Die Bewilligung muss zudem...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / 1.2.4 Sonderregelungen für nicht gesetzlich Versicherte

Arbeitnehmer, die nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse oder nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, können in diesen beiden Versicherungszweigen keine von einem Sozialleistungsträger bewilligte Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation erlangen. Um sie von der Entgeltfortzahlung bei entsprechenden Maßnahmen nicht auszunehmen, ist...mehr

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Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / 1.2.3 Durchführung der Maßnahme

Entgeltfortzahlungspflicht für den Arbeitgeber besteht nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EFZG, wenn die Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation entweder stationär oder ambulant durchgeführt wird. Es besteht nicht das Erfordernis, in der Einrichtung auch untergebracht und verpflegt zu werden.[1]mehr

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Benefits im Trend: Nachhalt... / 2.2 Im Fokus: Benefits im betrieblichen Interesse nachhaltig gestalten

Neben diesen materiellen Fragen ist die Passung zu Strategie und Kultur des Unternehmens besonders wichtig. Besonders deutlich wird dies wiederum anhand von Negativbeispielen: Man stelle sich Luxus-Dienstwägen (auch zur privaten Nutzung) in nachhaltigkeitsorientierten Unternehmen oder eine extrem großzügige Ausstattung und Budgetierung für Telearbeitsplätze in Unternehmen mi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Benefits im Trend: Nachhalt... / 3 Aspekte der Umsetzung mit Blick auf Recht, Organisation und Kommunikation

Meist wird eine Konzeption des Angebots von zusätzlichen Leistungen nicht auf der "grünen Wiese" erfolgen. In Abhängigkeit von einigen Faktoren wie Alter, Größe und Entwicklung in Form von an-/organischem Wachstum etc., gibt es im Unternehmen meist ein Sammelsurium an zusätzlichen Leistungen. Dies gilt insbesondere, wenn das Unternehmen tariflich gebunden und darüber hinaus ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Benefits im Trend: Nachhalt... / 1 Zusatzleistungen als Benefits – ein Überblick

Zusatzleistungen können angefangen bei A, wie Arbeitszeit, bspw. in Form von Sonderurlaubstagen, bis hin zu Z, wie Zusatzversicherungen für die Mitarbeiter, z. B. in Form einer privaten Unfallversicherung, viele verschiedene Aspekte umfassen. Der Kreativität des Angebots sind kaum Grenzen gesetzt. So ist für manche Arbeitgeber und auch Arbeitnehmer eine Pet Policy, also das M...mehr

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Urlaub: Sonderfälle / 5 Krankheit, Kuren und Heilverfahren

Beim Zusammenfallen von Urlaub und Krankheit gelten Besonderheiten. Details sind im Beitrag "Urlaub: Besonderheiten bei Krankheit" zu finden.mehr

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Outsourcing im HR-Bereich / 3.1.2 Zeitarbeit

[1]. Während Großunternehmen in Deutschland regelmäßig Zeitarbeit als strategisches Instrument der Personalpolitik nutzen, sind mittelständische und vor allem Kleinbetriebe hierbei noch zurückhaltend. Zeitarbeit gibt den Unternehmen die Möglichkeit, kurzfristig auf Personalbedarfe zu reagieren, ohne dass die eigene Belegschaft erhöht werden muss. Klassische Einsatzmöglichkeit...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 6. Kur- und Sanatoriumsbehandlung, Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rentenversicherungsträger (§ 5 Abs. 1 g MB/KT)

Rz. 749 Schließlich besteht Versicherungsausschluss bei Arbeitsunfähigkeit während Kur- und Sanatoriumsbehandlung sowie Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rehabilitationsträger. Auch diese Regelung in der Krankentagegeldversicherung wird teilweise für unwirksam gehalten, da die Leistungspflicht gem. § 1 MB/KT unabhängig von der medizinischen Notwendigkeit der Heilbehan...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / d) Kur- und Sanatoriumsbehandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen (§ 5 Abs. 1 d MB/KK)

Rz. 500 Von der Leistungspflicht ausgeschlossen sind weiter Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rehabilitationsträger. Nach der vom BGH vorgenommenen Definition der Kur- und Sanatoriumsbehandlungen und der Rehabilitationsmaßnahmen sowie nach der Abgrenzung dieser Behandlungen von einer Krankenhausbehandlung ergibt sich Folgendes: U...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / h) Kur und Sanatorium

Rz. 833 Von wenigen Ausnahmen abgesehen schließen die AVB der Reisekrankenversicherer die Leistungspflicht für Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie für Rehabilitationsmaßnahmen aus. Klauseln, nach denen bei medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung Krankenhäuser nicht gewählt werden dürfen, die auch Kur- bzw. Sanatoriumsbehandlungen durchführen, werden aufgrund de...mehr

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zfs 11/2024, Reha-Managemen... / VI.5. Fallbeispiel

Nicht nur die Kostenträger und Reha-Dienstleister sehen Vorteile in einem geregelten Reha-Management. Auch anwaltliche Vertreter haben die Vorteile für ihre Mandanten erkannt. Wir berichten über einen Kinderunfall, bei dem durch eine intensive und enge Zusammenarbeit mit einem Reha-Dienst das verunfallte Kind in allen Rehabilitationsbereichen (medizinische, soziale und berufl...mehr

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zfs 11/2024, Reha-Management im Haftpflichtfall - ein Gewinn für alle Parteien

I. Einführung In der Praxis ist die Initiierung von Reha-Management schwierig und mit Vorurteilen behaftet. Insbesondere sind auch teilweise die konkreten Vorteile des Reha-Managements unbekannt. Daher soll dieser Beitrag Wissen um die Vorteile des Reha-Managements vermitteln und damit dessen Akzeptanz fördern. Reha-Management bezeichnet den Prozess der koordinierten Planung, D...mehr

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zfs 11/2024, Reha-Managemen... / I. Einführung

In der Praxis ist die Initiierung von Reha-Management schwierig und mit Vorurteilen behaftet. Insbesondere sind auch teilweise die konkreten Vorteile des Reha-Managements unbekannt. Daher soll dieser Beitrag Wissen um die Vorteile des Reha-Managements vermitteln und damit dessen Akzeptanz fördern. Reha-Management bezeichnet den Prozess der koordinierten Planung, Durchführung u...mehr

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zfs 11/2024, Reha-Managemen... / II.1. Fallbeispiel

Bei einem Verkehrsunfall hatte der Geschädigte ein Hochrasanztrauma mit dislozierter Claviculafraktur, Rippenfrakturen, intraabdominellen Verletzungen (eine teilweise Entfernung des Darms war erforderlich), Fraktur des LWK 2, offener Knöchelfraktur und Fraktur des Jochbeins erlitten. Nach der Erstversorgung erfolgte die Entlassung ins häusliche Umfeld. Der Beginn einer station...mehr

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zfs 11/2024, Reha-Managemen... / IV.3. Fallbeispiel

Dieses Fallbeispiel veranschaulicht, wie tiefgreifend Auswirkungen psychischer Unfallfolgen bei gleichzeitig geringfügig vorliegenden physischen Verletzungen auf die (Wieder-)Aufnahme der Berufstätigkeit sein können und daher eine Begleitung durch einen Reha-Dienst indiziert ist. Der Geschädigte erlitt bei einem Verkehrsunfall eine Gehirnerschütterung und HWS-Distorsion. Zude...mehr

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zfs 11/2024, Reha-Managemen... / VII. Schlussfolgerung

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Reha-Management zahlreiche Vorteile für Rehabilitanden bietet. Es ermöglicht eine optimale Koordination und Organisation des gesamten Rehabilitationsprozesses, individuell angepasste Behandlungen, umfassende Betreuung und die Förderung der Eigenverantwortung der Patienten. Durch diese Vorteile trägt das Reha-Management dazu bei, das...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / a) Begriff "gemischte Anstalt"

Rz. 431 Nach § 4 Abs. 5 MB/KK 94 erbringt der Versicherer nur Leistungen für stationäre Heilbehandlungen in Krankenanstalten, die auch Kuren und Sanatoriumsbehandlungen durchführen oder Rekonvaleszenten aufnehmen, wenn er dies vor Behandlungsbeginn schriftlich zugesagt hat. Rz. 432 Dieser Leistungsausschluss stellt nach überwiegender Auffassung[281] eine nicht zu beanstandend...mehr

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zfs 11/2024, Reha-Managemen... / V.4. Fallbeispiel

Der nächste Fall beschreibt eine äußerst schwierige und komplexe Betreuung eines Geschädigten durch den Reha-Dienst in sehr enger Zusammenarbeit mit dem Versicherer. Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall erlitt der Geschädigte ein schweres Polytrauma (Wachkomapatient). Von Anfang an bestand eine sehr gute Zusammenarbeit zwischen der Geschädigtenseite, Versicherer und Reha-D...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / aa) Vorliegen einer gemischten Anstalt

Rz. 435 Das Vorliegen einer gemischten Anstalt kann von Außenstehenden und somit auch von den potenziellen Patienten nicht ohne weiteres erkannt werden. Bereits der Umstand, dass innerhalb eines Gebäudekomplexes sowohl eine Krankenhausbehandlung als auch Kuren- und Sanatoriumsbehandlungen durchgeführt sowie Rekonvaleszenten aufgenommen werden, führt zum Vorliegen einer gemis...mehr

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zfs 11/2024, Reha-Managemen... / III.2. Fallbeispiel

Der zweite Fall zeigt anschaulich, wie sich durch Tipps zur Optimierung der Therapiemaßnahmen weitere Erfolge im Outcome erzielen lassen. Das Erstgespräch fand drei Monate nach einem Verkehrsunfall statt, wobei eine eingeschränkte Arbeitsfähigkeit bereits wiedererlangt worden ist. Der Geschädigte zog sich bei dem Verkehrsunfall eine Scapulafraktur und eine nicht dislozierte Cl...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / cc) Zweck des Ausschlusses der gemischten Anstalt

Rz. 454 § 4 Abs. 5 MB/KK dient der Begrenzung des Risikos, das für den Versicherer bei gemischten Anstalten darin besteht, wegen einer als Krankenhausbehandlung deklarierten Kur in Anspruch genommen zu werden. Die Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sind jedoch – ebenso wie die Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rehabilitationsträger – gem. § 5 Abs. 1 d MB/KK von der Ers...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / c) Wirksamkeit des § 4 Abs. 5 MB/KK

Rz. 463 An der Wirksamkeit des § 4 Abs. 5 MB/KK werden keine ernsthaften Zweifel gehegt; die Vorschrift ist weder überraschend noch enthält sie eine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers gem. § 305c BGB bzw. § 307 BGB. Der BGH[304] hat auf die berechtigten Interessen der Versicherer hingewiesen, davor geschützt zu werden, dass über die medizinisch notwendige...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / bb) Besondere Problemfälle

Rz. 448 Die Frage, ob eine gemischte Anstalt vorliegt, führt zu vielen Abgrenzungsproblemen. Da die Verweildauer in Kliniken zunehmend kürzer wird und sich häufig eine Verlegung in eine andere Klinik anschließt, treten weitere Fragen auf. Dieses Vorgehen findet sich insbesondere bei größeren und spezialisierten Universitätskliniken, die kurz nachdem die besondere Qualifikati...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / a) Vollstationäre Heilbehandlung

Rz. 236 Die Behandlung muss unfallbedingt, also adäquat kausal auf den Unfall zurückzuführen sein. Für die medizinische Notwendigkeit gilt entsprechend den Grundsätzen der privaten Krankenversicherung, dass eine Heilmaßnahme medizinisch notwendig ist, wenn es nach den objektiven medizinischen Befunden und Erkenntnissen im Zeitpunkt der Vornahme der ärztlichen Maßnahmen vertre...mehr

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FF 11/2024, Kontoplünderung... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Antragstellerin wendet sich gegen den Ausspruch zum Versorgungsausgleich in dem vom Familiengericht am 30.8.2023 verkündeten Scheidungsverbundbeschluss, mit dem die Ehe der Beteiligten auf Antrag der Antragstellerin geschieden und der Versorgungsausgleich entgegen ihrem Antrag, diesen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend durchzuführen, nicht geregelt...mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / I. Versicherungsumfang, Punkt 1

Rz. 5 Hinweis Beachten Sie bitte die Modalitäten, unter denen der Versicherungsschutz über eine Kreditkarte zustande kommt. Sehen die Bedingungen vor, dass der Vertrag nur in Kraft tritt, wenn der Reisepreis mit einer Kreditkarte bezahlt wird, so ist damit der gesamte Reisepreis gemeint. Eine Teilzahlung ist nicht ausreichend.[7] Punkt 1.1 ABRV legt den Umfang der vom Versich...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / III. Versicherungspflicht, § 193 Abs. 3 und Abs. 4 VVG

Rz. 76 Erstmals wurde mit der am 1.1.2009 in Kraft getretenen Regelung des § 193 Abs. 3 VVG eine Verpflichtung zum Abschluss einer privaten Krankheitskostenversicherung eingeführt, soweit kein anderweitiger Versicherungsschutz bestand, der der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht entsprach. Rz. 77 Eines der Kernziele der Gesundheitsreform 2007 war es, einen Krankenversich...mehr

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FF 11/2024, Kontoplünderung... / Leitsatz

1. Ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs kann aus Anlass eines einzelnen, außergewöhnlich schwerwiegenden, rein vermögensbezogenen Vorfalls in Betracht kommen, wenn es sich bei dem betreffenden ehelichen Fehlverhalten um eine schuldhaft begangene Handlung von erheblichem Gewicht handelt. Das kann der Fall sein, wenn sich das betreffende Handeln und dessen Begleitumstände ...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / III. Checkliste – Leistungsarten und versicherte Summe

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FF 11/2024, Kontoplünderung... / 2 Anmerkung

Der Fall ist nicht zuletzt aufgrund der umfangreichen Begründung außergewöhnlich. Sowohl Familiengericht als auch Kammergericht haben den Ausschluss des Versorgungsausgleichs vorgesehen, weil die Ehefrau sich besonders schäbig und ehefeindlich verhalten hat (Plünderung eines gemeinschaftlichen Kontos der Ehegatten durch die Ehefrau, die im Innenverhältnis dazu nicht berechtig...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Auskunfts- und Untersuchungsrechte des Versicherers

Rz. 359 Der Versicherer kann auf seine Kosten jederzeit sachdienliche Auskünfte und einmal jährlich eine umfassende Untersuchung der versicherten Person durch seine beauftragten Ärzte verlangen (vgl. § 9 Abs. 2 BUV 22/§ 6 Abs. 2 BUZ 22).[862] Dazu gehört auch die Durchführung einer stationären Begutachtung des Versicherten. Außerdem gilt gemäß § 9 Abs. 2 S. 2 MB BUV 22/§ 6 A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 11/2024, Keine Angst vor dem Rehadienst!

Es war im Herbst 2023, als eine Mandantin mit zwei Unterarmgehhilfen mein Büro betritt und erzählt, sie sei vor 1,5 Jahren bei einem Autounfall schwer verletzt worden, sie könne nicht mehr gehen, ihr Mann kümmere sich um sie und beide hätten wegen des Unfalls ihren Beruf verloren. Der bisherige Anwalt habe zivilrechtlich bis auf einen marginalen Vorschuss des Versicherers ni...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Situationsanalyse: Zentrale... / 2.2 Fähigkeitsprofil

Das Fähigkeitsprofil des Betroffenen muss einerseits den Anforderungen des entsprechenden Arbeitsplatzes bzw. der Arbeitsaufgabe und des organisatorischen Umfelds entsprechen. Andererseits sind aber in vielen Fällen Fertigkeiten bzw. Qualifikationen beinhaltet, die bei der Ausführung der Tätigkeit nicht abgerufen werden, jedoch vorhanden sind. Hierzu gehören z. B. Aspekte wi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Erwerbsminderungsrente / 1.11 Erwerbsminderungsrente/Rehabilitation

Vom Rentenversicherungsträger wird bei Anträgen auf Erwerbsminderungsrente zunächst geprüft, ob Rehabilitationsleistungen erfolgreich sein könnten ("Rehabilitation geht vor Rente"). Hält der Rentenversicherungsträger eine solche Maßnahme für erfolgversprechend, bietet er sie der versicherten Person an. Stimmt der Rentenantragsteller dem Angebot nicht zu, kann die beantragte ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Handwerker / 2.8 Unterbrechung

Die Versicherungspflicht wird bei fortlaufendem Betrieb unterbrochen, wenn der selbstständige Gewerbetreibende infolge von Arbeitsunfähigkeit, wegen Teilnahme an einer Rehabilitationsmaßnahme oder bei Schwangerschaft und Mutterschaft die persönliche (Mit-)Arbeit im Handwerksbetrieb einstellt. Kann die selbstständige Tätigkeit ohne Mitarbeit des Gewerbetreibenden nicht mehr a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Erwerbsminderungsrente / Zusammenfassung

Begriff Erwerbsminderung im Sinne der Rentenversicherung liegt vor, wenn die Leistungsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen eingeschränkt ist. Hierbei wird abstrakt zwischen einer teilweisen und einer vollen Erwerbsminderung unterschieden. Voll erwerbsgemindert ist, wer wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen ...mehr