Fachbeiträge & Kommentare zu Lagebericht

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.1 Unterlagen nach § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO

Rz. 11 Nach § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO sind Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Bilanzen sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen aufzubewahren.[1] Rein private Unterlagen[2] sind also nicht aufzubewahren, es sei denn, die Sonderbestimmung des § 147a AO [3] greift ein. Unterlagen i. S. ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rating und Rechnungslegung / 3 Rating

Rz. 9 Das Rating mündet in eine Kenngröße, die das Insolvenzrisiko eines Unternehmens ausdrückt. Dabei wird als Zeitraum ein Jahr unterstellt. Eine A-Einstufung drückt z. B. eine Ausfallwahrscheinlichkeit von ca. 0,11 %, BB+ von 0,65 % und B von 7,00 % aus.[1] Der Prozess der Erstellung eines Ratings nutzt grundsätzlich vielfältige Kriterien quantitativer und qualitativer Na...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Offenlegungspflichtige Unterlagen

Rz. 11 Von den in § 325 Abs. 1 HGB aufgeführten Rechnungslegungsunterlagen müssen die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs der Ges., die unter den Anwendungsbereich des § 327 HGB fallen, sämtliche Unterlagen offenlegen, sofern sie aufgestellt wurden. Sie stehen den großen Ges. nahe; eine Möglichkeit zum Verzicht auf die Offenlegung einzelner Unterlagen wurde daher v...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 197 Be... / 4.1 Vorlage aufzeichnungs- oder aufbewahrungspflichtiger Unterlagen (Abs. 3 S. 1)

Rz. 42 Nach dem durch das DAC 7-UmsG v. 20.12.2022[1] eingefügten Abs. 3 S. 1 AO kann mit der Prüfungsanordnung die Vorlage von aufzeichnungs- oder aufbewahrungspflichtigen Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist verlangt werden. Die von dem Stpfl. eingereichten Unterlagen sollen es der Finanzbehörde insbesondere ermöglichen, gemäß dem ebenfalls neu eingefügten Abs. 4 Pr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalgesellschaft: Liquid... / 2.2 Abwicklung

Im Anschluss an die Auflösung der Gesellschaft erfolgt regelmäßig die Abwicklung der Geschäfte. Die Vertretung geschieht durch die Liquidatoren, das sind bei der GmbH i. d. R. die bisherigen Geschäftsführer; eine Bestellung anderer Personen ist jedoch durch Gesellschaftsvertrag oder durch Gesellschafterbeschluss möglich.[1] Liquidator kann grundsätzlich jede Person werden, d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Checkliste Jahresabschluss ... / 11 Lagebericht

mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Checkliste Jahresabschluss ... / 11.4 Funktionalbereiche

mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Checkliste Jahresabschluss ... / 11.1 Allgemeine Fragen

mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Checkliste Jahresabschluss ... / 11.5 Auftragslage, Investitionen und Finanzierung

mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Checkliste Jahresabschluss ... / 12.1.4 Spezielle Prüfungssachverhalte

mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Checkliste Jahresabschluss ... / 11.9 Weitere Pflichtangaben

mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Checkliste Jahresabschluss ... / 11.3 Bereich Geschäftsergebnis

mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Checkliste Jahresabschluss ... / 11.2 Bereich Rahmenbedingungen und Darstellung des Geschäftsmodells (Einleitungsteil)

mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Checkliste Jahresabschluss ... / 11.7 Bereich Umweltschutz

mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Checkliste Jahresabschluss ... / 11.6 Bereich Personal und Soziales

mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Checkliste Jahresabschluss ... / 13.1 Grundsachverhalte der handelsrechtlichen Offenlegung bzw. Hinterlegung

mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Checkliste Jahresabschluss ... / 11.10 Freiwillige zusätzliche Berichterstattung

mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Checkliste Jahresabschluss ... / 11.8 Bereich sonstige wichtige Vorgänge

mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Checkliste Jahresabschluss ... / 1 Vorbemerkungen zum Arbeiten mit den Checklisten

Rz. 1 Hinweis Für kleine und mittlere Unternehmen gibt es u. a. die Jahresabschluss-Checkliste 2023, Allgemein, Vorarbeiten, in der weitere praxisorientierte Checklisten verlinkt sind. Die Erstellung eines Jahresabschlusses ist i. d. R. eine sehr komplexe Aufgabe, weil vielfältige handels- und steuerrechtliche Vorschriften zu beachten sind und die im Jahresabschluss abzubildend...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Checkliste Jahresabschluss ... / 5.1 Erarbeitung von Richtlinien für die Abschlusserstellung

mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Checkliste Jahresabschluss ... / 16.7 Konzernlagebericht

mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
LkSG: Dokumentations- und B... / 6 Auswirkungen der CSRD auf die Dokumentations- und Berichtspflicht nach LkSG

Angesichts vielfältiger aktueller Entwicklungen auf der europäischen Ebene, die teilweise deutlich über die Regelungen des deutschen LkSG hinausgehen (CSDDD) bzw. die Berichterstattung des LkSG ggf. in eine breitere Berichterstattung zu nachhaltigkeitsorientierten Bereichen als Teilaspekt integrieren (CSRD), hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für das Jahr ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss, Anhang und... / 4 Lagebericht der GmbH

Im Lagebericht der mittelgroßen bzw. großen GmbH müssen der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der GmbH so dargestellt werden, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der GmbH vermittelt wird.[1] Hierzu gehört eine am Umfang und der Komplexität der Geschäftstätigkeit ausgerichtete Analyse des Geschäftsverlaufs und der L...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss, Anhang und Lagebericht der GmbH

Zusammenfassung Überblick Alle GmbHs müssen einen Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, sowie einen Anhang erstellen; Letzterer entfällt nur bei Kleinst-GmbHs. Bei mittelgroßen und großen GmbHs kommt dagegen noch ein Lagebericht hinzu. Die Aufstellung des Jahresabschlusses obliegt den Geschäftsführern, dessen Feststellung den Gesellschaftern. ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss, Anhang und... / 6 Feststellung des Jahresabschlusses

Von der Aufstellung des Jahresabschlusses ist dessen Feststellung zu unterscheiden. Den Jahresabschluss aufzustellen bedeutet, das Rechenwerk zu entwickeln; die Feststellung entspricht dagegen der Genehmigung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung gem. § 46 Nr. 1 GmbHG. Denn der vom Geschäftsführer erstellte und gegebenenfalls geprüfte Jahresabschluss, Anh...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss, Anhang und... / Zusammenfassung

Überblick Alle GmbHs müssen einen Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, sowie einen Anhang erstellen; Letzterer entfällt nur bei Kleinst-GmbHs. Bei mittelgroßen und großen GmbHs kommt dagegen noch ein Lagebericht hinzu. Die Aufstellung des Jahresabschlusses obliegt den Geschäftsführern, dessen Feststellung den Gesellschaftern. Die Geschäftsfü...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss, Anhang und... / 1 Erstellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss setzt sich aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammen. Er ist um einen Anhang zu ergänzen. Kleinst-GmbHs müssen keinen Anhang erstellen, wenn sie bestimmte, in § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB vorgeschriebene Angaben unter der Bilanz machen. Mittelgroße und große GmbHs haben darüber hinaus einen Lagebericht anzufertigen. Unabhängig von der Größe ei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss, Anhang und... / 7 Offenlegung des Jahresabschlusses

Alle GmbHs müssen den Jahresabschluss, den Anhang und den Lagebericht innerhalb von spätestens 12 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahrs – je nach Unternehmensgröße vollständig oder verkürzt – veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt bei kleinen, mittelgroßen und großen GmbHs für vor dem 1.1.2022 beginnende Geschäftsjahre, indem die jeweiligen Unterlagen beim elektronis...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss, Anhang und... / 5 Prüfung des Jahresabschlusses

Mittelgroße und große GmbHs sind dazu verpflichtet, den Jahresabschluss, Anhang und Lagebericht von einem Abschlussprüfer prüfen zu lassen.[1] Ohne diese Prüfung kann der Jahresabschluss nicht festgestellt werden. Zweck der Prüfung ist es, Fehler bei der Erstellung des Jahresabschlusses zu vermeiden bzw. – gewollte und ungewollte – Fehler aufzudecken und zu korrigieren. Dadu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss, Anhang und... / 8 E-Bilanz

Von den handelsrechtlichen Pflichten in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss etc. zu unterscheiden ist die aus § 5b EStG resultierende Verpflichtung von GmbHs, "E-Bilanzen" beim Finanzamt einzureichen. Der Begriff "E-Bilanz" steht für die elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen an die Finanzverwaltung. Hierzu sind sämtliche GmbHs unabhängi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss, Anhang und... / 2 Größenklassen für Kapitalgesellschaften

Viele Pflichten in Verbindung mit der Erstellung und Offenlegung von Jahresabschluss, Anhang und Lagebericht hängen von der Größe der GmbH ab. Ob eine GmbH als Kleinst-, kleines, mittelgroßes oder großes Unternehmen einzustufen ist, richtet sich für Geschäftsjahre, die vor dem 1.1.2024 begonnen haben, grundsätzlich gem. §§ 267, 267a HGB nach folgenden Kriterien: Bisher gülti...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss, Anhang und... / 3 Anhang der GmbH

Den Jahresabschluss der GmbH müssen Geschäftsführer um einen Anhang nach den §§ 284 ff. HGB erweitern. Dieser Anhang bildet mit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung eine Einheit und ist ebenfalls prüfungs- und offenlegungspflichtig. Die Pflicht zur Erstellung und Veröffentlichung des Anhangs trifft jede GmbH, allerdings mit Erleichterungen in Abhängigkeit von der U...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC wichtiger Begriffe zum ... / Bewertungsgrundsätze

Die Bewertungsgrundsätze des Handelsrechts legen fest, mit welchen Werten die in die Bilanz aufzunehmenden Vermögensgegenstände und Schulden anzusetzen sind. Zu den allgemeinen Grundsätzen des § 252 Abs. 1 HGB zählen das Identitätsprinzip: Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres müssen mit denen der Schlussbilanz des Vorjahres übereinstimmen. das Going-Concern-...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC wichtiger Begriffe zum ... / Aufbewahrungspflichten

Jedes bilanzierende Unternehmen muss u. a. Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Belege für die Buchführung und die nach § 238 Abs. 1 HGB zu führenden Bücher gemäß § 257 Abs. 1 HGB 10 Jahre lang aufbewahren. Praxis-Tipp Rückstellung für Aufbewahrungspflichten Für den Aufwand für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen sind handels- und steuerrechtlich Rückstellu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nachhaltigkeit: Chancen im ... / 4.4 Transparenz und Berichterstattung

Auch das nationale Gesellschaftsrecht kann Anforderungen an Unternehmen stellen, um transparent über ihre Nachhaltigkeitsleistungen und -aktivitäten zu berichten. Dies kann dazu beitragen, die Stakeholder über die sozialen und ökologischen Auswirkungen von Unternehmen zu informieren und die Rechenschaftspflicht der Unternehmen zu erhöhen. Eine verbesserte Transparenz und Ber...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Compliance bei der Nutzung ... / 3 Dauer der Aufbewahrung

mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nachhaltigkeit: Chancen im ... / 4.5 Regulierung und Durchsetzung

Das Gesellschaftsrecht kann Unternehmen regulatorisch dazu verpflichten, bestimmte Nachhaltigkeitsstandards einzuhalten, und Mechanismen zur Durchsetzung dieser Standards bereitstellen. Die Aufsichtsbehörden können beispielsweise Bußgelder[1] gegen Unternehmen festsetzen, die u. a. gegen nachhaltigkeitsbezogene Vorschriften verstoßen. Vor diesem Hintergrund wird deutlich, das...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzsteuerrecht und Grund... / 3.1 Geschäfts- oder Betriebsbilanzen

Geschäfts- oder Betriebsbilanzen werden laufend in bestimmten Zeitabständen erstellt und jeweils aus der Buchführung entwickelt. Die erste zu Beginn des Geschäftsbetriebs erstellte Bilanz ist die Eröffnungsbilanz. Ihr entspricht die Anfangsbilanz, die z. B. anlässlich des Übergangs von der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung zum Betriebsvermögensvergleich aufz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzberichtigung/Bilanzän... / Zusammenfassung

Begriff Das Einkommensteuergesetz kennt nur den Begriff der Bilanzänderung. Die Unterscheidung zwischen Bilanzberichtigung und Bilanzänderung ergibt sich aus den Einkommensteuer-Richtlinien und der ständigen Rechtsprechung des BFH. Bilanzberichtigung ist das Ersetzen eines fehlerhaften Bilanzansatzes von aktiven und passiven Wirtschaftsgütern einschließlich Rückstellungen sow...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzsteuerrecht und Grund... / 9.2 Kapitalgesellschaften

Kapitalgesellschaften sind selbstständige juristische Personen, die der Körperschaftsteuer unterliegen und die im Prinzip wie Einzelunternehmer bilanzieren. Die Gesellschafter treten ihnen wie Fremde gegenüber. Forderungen und Verpflichtungen ihnen gegenüber sind zu bilanzieren. Handelsrechtlich muss das haftende Eigenkapital (Grund-/Stammkapital) nebst gesetzlichen Rücklage...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzsteuerrecht und Grund... / 6.3 Vollständigkeitsgebot

Handels- und steuerrechtlich gilt, dass die Bilanz vollständig zu sein hat.[1] Welche einzelnen Positionen in die Bilanz aufzunehmen sind, richtet sich nach den GoB sowie nach den Regelungen der §§ 4 Abs. 1, 5 Abs. 1 EStG und §§ 140 –146 AO.[2] Handelsrechtlich sind in der Bilanz alle betrieblichen Vermögensgegenstände[3] und Schulden sowie die aktiven und passiven Rechnungs...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Prüfung des Lageberichts (Abs. 2)

I. Gegenstand und Umfang der Prüfung Rn. 79 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Prüfung des Lageberichts ist in § 317 Abs. 2 geregelt und hat mit der gleichen Intensität und nach den gleichen Grundsätzen (GoA) wie beim JA zu erfolgen. Über den Lagebericht muss der AP eine mehrdimensionale Aussage treffen. Der AP muss feststellen, obmehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Einklangprüfung

Rn. 83 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Prüfung des Lageberichts hat mit der gleichen Sorgfalt zu erfolgen, wie dies für den JA der Fall ist. Dies erfordert, dass der AP bei der Gewinnung seines Prüfungsergebnisses ebenfalls darauf zu achten hat, dass mit hinreichender Sicherheit und Genauigkeit keine wesentlichen Fehler im Lagebericht enthalten sind. Indes unterscheidet sich d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Nichtfinanzielle Berichterstattung

Rn. 113b Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Mit dem CSR-RUG wurde Abs. 2 Satz 4 in § 317 neu formuliert und Satz 5 gänzlich neu in das Gesetz aufgenommen. Regelungsinhalt der Gesetzesnovellierung war der Prüfungsumfang im Hinblick auf die Vorgaben gemäß den §§ 289b–e sowie den §§ 315bf., die bestimmte kap.-marktorientierte UN verpflichten, ihre Lageberichte und ggf. Konzernlageberich...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Gegenstand und Umfang der Prüfung

Rn. 79 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Prüfung des Lageberichts ist in § 317 Abs. 2 geregelt und hat mit der gleichen Intensität und nach den gleichen Grundsätzen (GoA) wie beim JA zu erfolgen. Über den Lagebericht muss der AP eine mehrdimensionale Aussage treffen. Der AP muss feststellen, obmehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung

Rn. 107 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Prüfung der angemessenen Darstellung der künftigen Chancen und Risiken im Lagebericht regelt § 317 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 289 Abs. 1 Satz 4. Nach § 289 Abs. 1 Satz 4 muss der Lagebericht Angaben über die voraussichtliche Entwicklung des UN enthalten. In der Literatur werden i. A. Angaben über die beiden GJ nach dem Abschlussstichtag ge...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXV. Angaben zu gemäß § 254 gebildeten Bewertungseinheiten (§ 285 Nr. 23)

Rn. 701 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 23 sind „bei Anwendung des § 254 [anzugeben, d.Verf.] mit welchem Betrag jeweils Vermögensgegenstände, Schulden, schwebende Geschäfte und mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen zur Absicherung welcher Risiken in welche Arten von Bewertungseinheiten einbezogen sind sowie die Höhe der mit Bewertungseinheiten abgesic...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Hinweise zur Prüfungsplanung und Prüfungsdurchführung

Rn. 166 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Eine eigenständige Bestellung eines AP zur ESEF-Prüfung ist nicht notwendig (vgl. IDW PS 410 (2022), Rn. 18); vielmehr ist der nach § 318 bestellte AP auch ohne explizite Erwähnung der ESEF-Prüfung im Wahlbeschluss bzw. Auftragsbestätigungsschreiben für die ESEF-Prüfung verantwortlich. Der AP muss vor der Auftragsannahme des gesamten AP-Mand...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f

Rn. 114 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Mit der Einführung des § 289f i. R.d. BilMoG (seinerzeit noch als § 289a) ist Art. 46a Abs. 2f. der 4. EG-R (derweil: Art. 20 Abs. 2, 4 der Bilanz-R) i. d. F. der Abänderungs-R 2006/46/EG (ABl. EU, L 224/1ff. vom 16.08.2006) umgesetzt worden, wodurch der Lagebericht um einen zusätzlichen Teilbericht, nämlich der "Erklärung zur UN-Führung" au...mehr