Fachbeiträge & Kommentare zu Land- und Forstwirtschaft

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Anwendungsfragen nach Neuregelung der Vollverzinsung nach § 233a AO

Kommentar Das BMF hat zu den geänderten Bestimmungen im Zusammenhang mit der Verzinsung von Steueransprüchen Stellung genommen. Neuregelung der Vollverzinsung Jede gesetzliche Neuregelung wirft stets Fragen auf. Insofern ist es zu begrüßen, dass das BMF verschiedene Aspekte der neuen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Verzinsung darstellt. Diese Ausführungen ergänzen ganz au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehegattenunterhalt / 2. Der Haben-Bereich

Rz. 998 Der Haben-Bereich beschreibt die Deckungsmasse, die im Rahmen der Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen ist. Berücksichtigungsfähig sind grundsätzlich alle Einkünfte, gleich, ob sie auf den Bedarf Einfluss haben oder nicht. Dies sind alle Einkünfte, die erzielt werden oder in zumutbarer Weise erzielbar sind, ohne Rücksicht auf Herkunft und Eheprägung. Maßgeblich sind ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften an land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Rz. 38 Die Steuerbefreiung ist an folgende Tatbestandsmerkmale geknüpft: die Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften durch juristische Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts für land- und forstwirtschaftliche Betriebe[1] mit höchstens drei Vollarbeitskräften zur Überbrückung des Ausfalls des Betriebsinhabers oder dessen voll mitarbeitenden Famil...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 4 Nr. 27 UStG regelt eine Steuerbefreiung für bestimmte Personalgestellungen im kirchlichen und weltanschaulichen Bereich[1] und im Bereich der Land- und Forstwirtschaft.[2] Die Vorschrift beruht auf sozialpolitischen Erwägungen und dient im Hinblick auf Buchst. a der umsatzsteuerlichen Gleichbehandlung. Die Befreiung nach § 4 Nr. 27 Buchst. a UStG erstreckt sich ins...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Sicheres Öffnen und Entlade... / 3.1 Gefährdungsbereiche

Diese Schadorganismen können in vielerlei Hinsicht eine Gefahr darstellen: Einige Schädlinge aus tropischen Regionen, beispielsweise Schlangen oder Spinnen, können ganz unmittelbar durch Bisse oder Stiche die Arbeiter verletzen und sie mit ihren körpereigenen Giften schädigen. Parasiten wie Stechmücken können Infektionskrankheiten durch Stichverletzungen auslösen, insbesondere...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebseinnahmen / 5 Zurechnung

Betriebseinnahmen sind dem Steuerpflichtigen zuzurechnen, der die Gewinneinkünfte[1] erwirtschaftet hat. Schwierigkeiten können hier auftreten, falls ein Treuhänder oder ein Strohmann eingeschaltet ist. Der Steuerpflichtige trägt die objektive Beweislast für seine Behauptung, betrieblich veranlassten Geldzuflüssen lägen Darlehen und keine Betriebseinnahmen zugrunde.[2] Gleiche...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mitwirkungspflichten / 1 Anzeige- und ­Meldepflichten

Steuerpflichtige, die nicht natürliche Personen sind (insbesondere Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften), haben dem zuständigen Finanzamt und der für die Erhebung der Gewerbesteuer und Grundsteuer zuständigen Gemeinde insbesondere die Gründung, die Änderung der Rechtsform, die Verlegung der Geschäftsleitung oder des Sitzes und die Auflösung innerhalb eines Monats...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Tierpfleger (Professiogramm) / Zusammenfassung

Überblick Der Beruf des Tierpflegers bezieht sich auf Haustiere, die in privaten Haushalten und in privaten und öffentlichen Einrichtungen gehalten werden sowie auf die in Tiergärten zu betreuenden Wild- und Haustierarten. Voraussetzung für die Pflege und Zucht ist eine umfassende Kenntnis der Lebensweise, Ernährung und Fortpflanzung der Haus- und Wildtierarten. Zur professi...mehr

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Hauptfeststellung der Grund... / IV. Fazit

Das Ertragswertverfahren ist für den größten Teil der im Bundesmodell bewerteten Grundstücke anzuwenden. Zwar vereinfacht der Rückgriff auf die Listenmieten in Anlage 39 zum BewG und der Ausschluss der Verwendung von regionalen Daten des Gutachterausschusses die Bewertung ggü. dem für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer anzuwendenden Ertragswertverfahren nach §§ 184 ff...mehr

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Grundsteuererlass bei wesen... / 2.1 Betriebe der Land- und Forstwirtschaft

Der tatsächliche Reinertrag eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft ermittelt sich nach den Grundsätzen des § 236 Abs. 3 Satz 1 – 2 BewG für ein Wirtschaftsjahr; er tritt unter Berücksichtigung des reformierten Bewertungsrechts an die Stelle des bei ordnungsmäßiger Bewirtschaftung gemeinhin und nachhaltig erzielbaren Rohertrags nach § 33 Abs. 1 Satz 4 GrStG in der bis e...mehr

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Grundsteuererlass bei wesen... / 3.1 Reinertragsminderung bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft

Der Gesetzgeber setzt für den Erlass nach § 33 GrStG voraus, dass die in den Anlagen 27 – 32 zum BewG normierten – standardisierten – Reinerträge anhand der tatsächlichen Umstände vermindert sind. Dies folgt aus dem Gesetzesfolgenverweis in § 33 Abs. 1 Satz 3 GrStG auf § 236 Abs. 3 Satz 1 – 2 GrStG. Die tatsächliche Minderung der Ertragslage wird insoweit auf die für den Hau...mehr

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Grundsteuererlass bei wesen... / 1 Grundsteuererlass und Wesentlichkeitsgrenze

Liegen die Voraussetzungen für einen Grundsteuererlass wegen wesentlicher Ertragsminderung vor, wird der Erlass pauschaliert in 2 Billigkeitsstufen wie folgt gewährt: Ist bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft der tatsächliche Reinertrag des Steuergegenstands um mehr als 50 % gemindert und hat der Steuerschuldner die Minderung des tatsächlichen Reinertrags nicht zu vertr...mehr

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Grundsteuererlass bei wesen... / 4.1 Allgemeine Hinweise

Ein Grundsteuererlass ist nur zu gewähren, soweit eine Ertragsminderung um mehr als 50 % (erste Billigkeitsstufe) bzw. um 100 % (zweite Billigkeitsstufe) zu bejahen und diese vom Grundstückseigentümer nicht zu vertreten ist. Der Begriff des "Vertretenmüssens"[1] ist dabei weit auszulegen. Er greift weiter als eine bloße Vermeidung von Vorsatz und Fahrlässigkeit im Zusammenha...mehr

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Zinsen – ABC IntStR / 1 Systematische Einordnung

Zinsen gehören nach § 20 Abs. 1 EStG grundsätzlich zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Dabei kann es sich um Zinsen aus partiarischem Darlehen[1], um Zinsen aus Hypotheken und Grundschulden[2] oder um Zinsen aus sonstigen Forderungen[3] handeln. Nach § 20 Abs. 8 EStG hat die Einordnung der Zinsen als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger...mehr

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ZErb 07/2022, Bewertung ein... / II. Berechnung des Grundsteuerwerts auf den 1.1.2022

Grundsteuerwerte werden nach § 221 Bewertungsgesetz (BewG) in Zeitabständen von sieben Jahren allgemein festgestellt (Hauptfeststellung). Der erste Hauptfeststellungszeitpunkt für das neue Recht ist der 1.1.2022. Für diese Hauptfeststellung sind die Verhältnisse zu Beginn des Kalenderjahres, d.h. die Verhältnisse am 1.1.2022, zugrunde zu legen (§ 221 Abs. 2 BewG). Die Grundste...mehr

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ZErb 07/2022, Bewertung ein... / 8. Ermittlung des Bodenrichtwerts

Der Begriff "Bodenrichtwert" stammt aus dem Baugesetzbuch (BauGB). Bodenrichtwerte werden nach § 193 Abs. 5 BauGB vom zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte nach den Bestimmungen des BauGB und der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) ermittelt. In § 196 Abs. 1 BauGB heißt es dazu: Zitat "Auf Grund der Kaufpreissammlung sind flächendeckend durchschnittlic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Stille Beteiligung am Unternehmen eines anderen

Rz. 13 Die Vorschrift befreite die Beteiligung als stiller Gesellschafter an dem Unternehmen oder an dem Gesellschaftsanteil eines anderen. Sie befreite somit die Leistung des stillen Gesellschafters durch Beteiligung an dem Unternehmen eines anderen ­Unternehmers (vgl. dazu Bericht des Finanzausschusses, BT-Drs. 10/6193, Rz. 10 und 11). Davon zu unterscheiden war die nach §...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 Nach der bis zum 15.12.2004 geltenden Regelung des § 4 Nr. 8 Buchst. j UStG war die Beteiligung als stiller Gesellschafter an dem Unternehmen oder an dem Gesellschaftsanteil eines anderen steuerbefreit. Wenn sich ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens als stiller Gesellschafter mit einer Geld- oder Sacheinlage an einem anderen Unternehmen beteiligte und hierfür a...mehr

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§ 20 Nachlassverwaltung und... / c) Führung von Einzelunternehmen durch den Nachlassverwalter

Rz. 44 Gehört ein Einzelunternehmen zum Nachlass, kann dieses nach heute unstreitiger Auffassung vom Nachlassverwalter fortgeführt werden. Hierzu gehören kaufmännische Betriebe ebenso wie Handwerksbetriebe oder Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Die Nachlassverwaltung von – glücklicherweise mittelständischen – Unternehmen gehört zu den anspruchsvollsten Aufgaben, denen ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 13.3 Verlustanteil

Rz. 364 § 8 Nr. 8 GewStG erfasst Verlustanteile an inl. und ausl. Personengesellschaften. Für den Begriff "Verlustanteil" wird an die Vorschriften des HGB und BGB angeknüpft. Maßgebend ist der sich aus § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG ergebende Verlustanteil.[1] Rz. 365 Nicht maßgebend ist, ob eine ausl. Personengesellschaft gewerbesteuerpflichtig ist. Verlustanteile einer ausl. P...mehr

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ESt-Erklärung 2021 (Teil I)... / 2. Unterlagen zur Steuererklärung

Die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung betrifft nicht ausschließlich die ESt-Erklärung, sondern auch weitere Unterlagen zur Steuererklärung. Im Einzelnen sind Einnahmenüberschussrechnungen (vgl. § 60 Abs. 4 S. 1 EStDV), Bilanzen einschl. Gewinn- und Verlustrechnungen (vgl. § 5b Abs. 1 EStG) und Gewinnermittlungen für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft nach Durch...mehr

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ESt-Erklärung 2021 (Teil I)... / 3. Abgabefristen

Steuerlich Unberatene (bis 1.8.2022): Gemäß § 149 Abs. 2 S. 1 AO läuft die Abgabefrist für die ESt-Erklärung und für die Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags bei steuerlich nicht beratenen Stpfl. bis 1.8.2022 . Bei Steuerpflichtigen, die den Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft nach einem vom KJ abweichenden Wirtschaftsjahr (WJ) ermitteln, endet die Fr...mehr

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Roscher, BewG § 247 Bewertu... / 2.2.1 Ausnahme: unterschiedliche Entwicklungszustände (Abs. 1 S. 2 Nr. 1)

Rz. 26 Ein unterschiedlicher Entwicklungszustand zwischen dem Bodenrichtwertgrundstück und dem zu bewertenden Grundstück gehört gem. § 247 Abs. 1 S. 2 BewG zu den Ausnahmefällen, die bei der typisierten Grundsteuerbewertung zu berücksichtigen sind. Als Entwicklungszustände kommen gem. § 3 ImmoWertV in Betracht: Flächen der Land- oder Forstwirtschaft (Abs. 1), Bauerwartungsland ...mehr

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Roscher, BewG § 245 Gebäude... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 § 245 BewG wurde mit dem Grundsteuer-Reformgesetz vom 26.11.2019 in das Bewertungsgesetz eingefügt und seither nicht geändert. Die Vorschrift entspricht weitgehend der Regelung in § 71 BewG zur Einheitsbewertung.[1] Rz. 6 Nach seiner systematischen Stellung innerhalb der allgemeinen Vorschriften zum Grundvermögen erstreckt sich der sachliche Geltungsbereich des § 245 Be...mehr

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Roscher, BewG § 244 Grundstück / 2.2 Grundstück als wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens

Rz. 11 Nach § 244 Abs. 1 BewG bildet jede wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens ein Grundstück. Der Begriff der wirtschaftlichen Einheit ist ein bewertungsrechtlicher Typusbegriff, um den Bewertungsgegenstand abzugrenzen bzw. die Bewertungseinheit zu bestimmen. Maßgebend ist nach der allgemeinen Bewertungsvorschrift in § 2 Abs. 1 S. 3 BewG, was nach der Verkehrsanschauu...mehr

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Roscher, BewG § 243 Begriff... / 1.4 Regelungszusammenhänge

Rz. 17 Nach § 2 GrStG ist der inländische Grundbesitz i. S. d. Bewertungsgesetzes Steuergegenstand der Grundsteuer. Unter den Oberbegriff Grundbesitz subsumiert § 2 GrStG die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft als wirtschaftliche Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens ( §§ 232–234, 240 BewG ) sowie die Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundver...mehr

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Roscher, BewG § 243 Begriff... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Grundsteuer knüpft historisch sowie begrifflich an das Innehaben von inländischem Grundbesitz an und wird von demjenigen geschuldet, dem der Grundbesitz zuzurechnen ist.[1] Folgerichtig wird daher in § 2 GrStG der inländische Grundbesitz i. S. d. Bewertungsgesetzes zum Steuergegenstand der Grundsteuer bestimmt. Unter den Oberbegriff Grundbesitz subsumiert § 2 GrStG...mehr

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Roscher, BewG § 247 Bewertu... / 2.2.2 Ausnahme: unterschiedliche Arten der Nutzung bei deckungsgleich überlagernden Bodenrichtwertzonen (Abs. 1 S. 2 Nr. 2)

Rz. 33 Nach § 247 Abs. 1 S. 2 BewG gehören des Weiteren unterschiedliche Arten der Nutzung bei überlagernden Bodenrichtwertzonen zu den Ausnahmefällen, die bei der typisierten Grundsteuerbewertung zu berücksichtigen sind. Die Art der Nutzung ergibt sich nach § 5 Abs. 1 S. 1 ImmoWertV grundsätzlich aus den für die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben maßgeblichen Vorsc...mehr

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Aufwendungen / 2.3 Betriebsausgaben

Betriebsausgaben sind die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind und den Gewinn mindern. Sie sind bei den Gewinneinkünften abziehbar, dies sind: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,[1] Einkünfte aus Gewerbebetrieb[2] und Einkünfte aus selbstständiger Arbeit.[3] Nach § 4 Abs. 5 EStG dürfen hingegen bestimmte Betriebsausgaben aus steuerpolitischen Gründen den Gewi...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 3 Elektronische Steuererklärung

Bereits seit dem Veranlagungszeitraum 2011 sind alle Unternehmer verpflichtet, auch die Jahressteuererklärungen auf elektronischem Weg an das Finanzamt zu übermitteln. Die gesetzlichen Grundlagen dafür wurden durch das Steuerbürokratieabbaugesetz und das JStG 2010 geschaffen. Damit ist nicht nur die Einkommensteuererklärung mit enthaltenen Gewinneinkünften (Einkünfte aus Lan...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 3 Elektronische Steuererklärung

Bereits seit dem Veranlagungszeitraum 2011 sind alle Unternehmer verpflichtet, auch die Jahressteuererklärungen auf elektronischem Weg an das Finanzamt zu übermitteln. Die gesetzlichen Grundlagen dafür wurden durch das Steuerbürokratieabbaugesetz und das JStG 2010 geschaffen. Damit ist nicht nur die Einkommensteuererklärung mit enthaltenen Gewinneinkünften (Einkünfte aus Lan...mehr

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Hauptfeststellung der Grund... / V. Fazit

In der derzeitigen Diskussion zur Grundsteuer entsteht bisweilen der Eindruck, dass die Abwicklung der Grundsteuerreform mit der richtigen Software eine reine Fleißarbeit darstellt. Der Blick in den AEBewGrSt beweist das Gegenteil. Neben der aufwendigen Ermittlung der Brutto-Grundfläche ist im Sachwertverfahren insb. der Wahl der Normalherstellungskostensätze bei nicht aufge...mehr

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Hauptfeststellung der Grund... / 2. Bewertung der unbebauten Grundstücke

Der Grundsteuerwert unbebauter Grundstücke ergibt sich regelmäßig aus dem Produkt der Grundstücksfläche und dem jeweiligen Bodenrichtwert (§ 196 BauGB). Der Wert unbebauter Grundstücke umfasst den Wert des Grund und Bodens, mit dem die Außenanlagen abgegolten sind. Bei der Wertermittlung ist der Bodenrichtwert anzusetzen, der vom Gutachterausschuss auf den jeweiligen Hauptfe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Grenzüberschreitende Überführungen und Übertragungen bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft und selbstständiger Arbeit

Rn. 178 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die in s Rn 172 ff aufgeführten Grundsätze gelten sinngemäß für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft und selbstständiger Arbeit.mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4 Land- und Forstwirtschaft ist grundsätzlich kein Gewerbebetrieb (Abs. 2)

Rz. 20 Gemäß § 95 Abs. 2 BewG gilt die Land- und Forstwirtschaft vorbehaltlich des § 97 BewG nicht als Gewerbebetrieb, wenn sie den Hauptzweck des Unternehmens bildet. Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein (vgl. Kreutziger in K/S/S, § 95 Rz. 39): Es muss sich um einen Betrieb der Land- und Fortwirtschaft handeln. Die bewertungsrechtliche Abgrenzung des land- und...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG § 13a Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften

1. Historie, Überblick und Systematik 1.1. Historie Rz. 1 Betriebsvermögen wird bereits seit dem StandOG vom 13.09.1993 (BGBl I 1993, 1569) privilegiert. Sowohl die Begünstigungen für betriebliches Vermögen des ErbStG 1996 (JStG 1997 vom 20.12.1996, BGBl I 1996, 2149) als auch des ErbStRG 2009 (vom 24.12.2008, BGBl I 2008, 3018) wurden durch das BVerfG für verfassungswidrig er...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4.3 Bewertung der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft im land- und forstwirtschaftlichen Vermögen

2.4.3.1 Allgemeines Rz. 44 Grundbesitz gibt es auch im land- und forstwirtschaftlichen Vermögen. Dort ist Bewertungsgegenstand (wirtschaftliche Einheit) der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (§ 158 Abs. 1 Satz 1 BewG). Betriebe der Land- und Forstwirtschaft werden mit dem nach den Bewertungsregelungen des BewG gesondert festgestellten Bedarfswert angesetzt (§ 12 Abs. 3 Erb...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG § 19a Tarifbegrenzung beim Erwerb von Betriebsvermögen, von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft und von Anteilen an Kapitalgesellschaften

Ausgewählte Literaturhinweise: Bernhard, Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des 90 %-Tests gem. § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG, NWB 2019, 3474; Brabender/Gräfe/Freund, Die ErbStR im Spannungsverhältnis zu den ErbStH: Abweichungen, Konkretisierungen und strittige Fragen im Bereich der Unternehmensnachfolge, ZEV 2020, 79; Diers, Konzerninterne Einlagen in der Verbundvermögensaufst...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.1 Land- und forstwirtschaftliches Vermögen

Rz. 5 Nach § 157 Abs. 2 BewG sind die Grundbesitzwerte der wirtschaftlichen Einheit für land- und forstwirtschaftlichem Vermögen nach den Vorschriften der §§ 158 bis 175 BewG zu ermitteln. Zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehören gem. § 158 Abs. 1 Satz 2 BewG alle WG, die dem LaFo-Betrieb auf Dauer zu dienen bestimmt sind. Nicht dazu zählen gem. § 158 Abs. 4 BewG...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2 Land- und forstwirtschaftliches Vermögen gem. § 13b Abs. 1 Nr. 1 ErbStG

Rz. 15 Gemäß § 13b Abs. 1 Nr. 1 ErbStG ist folgendes Vermögen begünstigungsfähig: der inländische Wirtschaftsteil des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens i. S. d. § 168 Abs. 1 Nr. 1 BewG mit Ausnahme der Stückländereien § 160 Abs. 7 BewG selbst bewirtschaftete Grundstücke nach § 159 BewG sowie entsprechendes land- und forstwirtschaftliches Vermögen, das einer Betriebsstät...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4.3.1 Allgemeines

Rz. 44 Grundbesitz gibt es auch im land- und forstwirtschaftlichen Vermögen. Dort ist Bewertungsgegenstand (wirtschaftliche Einheit) der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (§ 158 Abs. 1 Satz 1 BewG). Betriebe der Land- und Forstwirtschaft werden mit dem nach den Bewertungsregelungen des BewG gesondert festgestellten Bedarfswert angesetzt (§ 12 Abs. 3 ErbStG i. V. m. § 151 ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.2.8 Die land- und forstwirtschaftliche Verpachtung (§ 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 2 f) ErbStG)

Rz. 190 Nach § 13b Abs. 4 Nr. 1 f ErbStG stellen Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleichen Rechte und Bauten, die Dritte zur land- und forstwirtschaftlichen Nutzung überlassen werden, ebenfalls kein Verwaltungsvermögen dar (vgl. a. R E 13b.19 Abs. 1 S. 1 ErbStR). Mit dieser Rückausnahme wird erreicht, dass bei einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb, der über ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.1 Inländisches land- und forstwirtschaftliches Vermögen (§ 121 Nr. 1)

Rz. 13 Als inländisches land- und forstwirtschaftliches Vermögen nach § 121 Nr. 1 BewG kommen Betriebe der Land- und Forstwirtschaft von beschränkt steuerpflichtigen Personen in Betracht, die in der Bundesrepublik belegen sind. Hierunter fällt die wirtschaftliche Einheit des im Bundesgebiet liegenden land- und forstwirtschaftlichen Vermögens (§ 158 Abs. 2 BewG). Der Umfang d...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG § 12 Bewertung

Ausgewählte Literaturhinweise: Eisele, Erbschaftsteuerliche Immobilienbewertung und Öffnungsklausel/Verkehrswertnachweis nach internationalen Bewertungsverfahren?, NWB 2007, 183; Eisele, Bewertungsvergleich für Zwecke der Rückanwendungsoption beim land- und forstwirtschaftlichen Vermögen, NWB 2008, 1207; Eisele, ErbStRG: Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Kategorisierung der Betriebsgrundstücke im Fall einer separaten Bewertung

Rz. 9 Für den Fall, dass nach den Vorschriften des ErbStG oder des BewG eine separate Bewertung eines Betriebsgrundstücks erforderlich wird, sieht § 99 BewG zwei Kategorien (Grundvermögen und land- und forstwirtschaftliches Vermögen) vor, aus denen sich die anwendbaren Bewertungsvorschriften ergeben. Maßgeblich für die Zuordnung ist jeweils die isolierte Betrachtung des Grun...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4.3.3.1 Allgemeines

Rz. 64 Bewertungsmaßstab ist der gemeine Wert. Dies wird ausdrücklich in § 162 Abs. 1 Satz 1 BewG bzgl. des Wirtschaftsteils und durch § 167 Abs. 1 i. V. m. § 177 BewG für die Bewertung der Betriebswohnungen und des Wohnteils konstatiert. Der gemeine Wert nach § 9 BewG entspricht dem Verkehrswert. Dies ergibt sich aus § 194 BauGB, in dem der Begriff des Verkehrswerts (Marktw...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.8 Gemeinschaftliche Tierhaltung und -zucht gegebenenfalls kein Gewerbebetrieb

Rz. 26 § 97 enthält mit Abs. 1 Satz 2 eine ähnliche Ausnahmeregelung wie § 99 Abs. 3 BewG. Aufgrund des Verweises auf § 34 Abs. 6a und § 51a BewG in § 97 Abs. 1 Satz 2 BewG ist die von Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, von PersG i. S. d. § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BewG oder von Vereinen betriebene gemeinschaftliche Tierhaltung oder Tierzucht einschließlich der damit zu...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4.3.2 Umfang der wirtschaftlichen Einheit

Rz. 55 Der Umfang der wirtschaftlichen Einheit richtet sich nach § 158 BewG. Durch § 158 Abs. 1 Satz 1 BewG wird der tätigkeitsbezogene Begriff der Land- und Forstwirtschaft definiert. Die allgemeine Begriffsbezeichnung umfasst neben der Landwirtschaft und der Forstwirtschaft auch den Weinbau, den Gartenbau und die sonstigen Betriebszweige. Dienen Wirtschaftsgüter nach ihrer...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.6.2. Zu Abs. 6 Satz 1 Nr. 2

Rz. 163 Nach Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 fallen der Verschonungsabschlag i. S. d. Abs. 1 und der Abzugsbetrag i. S. d. Abs. 2 mit Wirkung für die Vergangenheit weg, soweit der Erwerber innerhalb der Behaltensfrist das zuvor begünstigt erworbene land- und forstwirtschaftliche Vermögen veräußert. Der Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens i. S. d. Vorschrift ist ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4.3.3.2.4 Liquidationswert

Rz. 75 § 162 Abs. 3 und 4 i. V. m. § 166 BewG regelt die abweichende Bewertung des Wirtschaftsteils, insb. für den Fall der Veräußerung des ganzen Betriebs innerhalb von 15 Jahren nach dem Bewertungsstichtag; vgl. dazu die Berechnungsbeispiele in H B 166 Abs. 2 und Abs. 3 ErbStH. Der Nachbewertungs- und Nachversteuerungsvorbehalt entspricht den üblichen zivilrechtlicher Erbr...mehr