Fachbeiträge & Kommentare zu Latente Steuern

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Einführung von IFRS / 3 Eröffnungsbilanz nach IFRS 1

IFRS 1 "First Time Adoption of International Financial Reporting Standards" behandelt den Übergang vom bisherigen Rechnungslegungsrecht (z. B. HGB) in die Welt des internationalen Standards. IFRS 1 enthält zwei Hauptregelungen: In der IFRS-Eröffnungsbilanz ist regelmäßig so zu bilanzieren und zu bewerten, als ob immer schon nach IFRS verfahren worden wäre (Grundsatz der retro...mehr

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Checkliste wesentlicher Abweichungen der IFRS vom HGB

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Struktur und Grundannahmen ... / 5.2 Gliederung der Bilanz

IAS 1 schreibt anders als §§ 266 und 275 HGB kein bestimmtes Format für die Bilanz und die GuV vor. Festgelegt werden lediglich Mindestangaben und Gliederungsmöglichkeiten. Aus der Sicht des Anwenders ist diese Flexibilität nicht nur von Vorteil. Sie hat etwas Unübersichtliches und Undurchsichtiges, weil die allgemeinen Gliederungsregeln sowie die speziellen Vorschriften in ...mehr

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Einführung von IFRS / 1 Einführungsplanung

Die alten Germanen hatten den weisen Brauch, jede wichtige Entscheidung zweimal zu bedenken: einmal im nüchternen Zustand, damit es nicht an Vernunft mangelte, ein zweites Mal im trunkenen Zustand, um die nötige Phantasie, Entschlussfreude und Durchsetzungskraft zu finden. Manches um die Jahrtausendwende zu unrühmlichen Schlagzeilen gelangte Unternehmen hatte diese gute Rege...mehr

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Immaterielles Vermögen und ... / 6 Wertaufholung und Neubewertung

IAS 16, IAS 36 und IAS 38 unterscheiden zwei Fälle der Zuschreibung: Wertaufholung nach vorangegangener außerplanmäßiger Abschreibung (IAS 36.99), Neubewertung (revaluation) zwecks Ansatzes eines über den fortgeführten historischen Anschaffungskosten liegenden Zeitwerts (IAS 16.31 und IAS 38.64). Die erste Variante entspricht dem Handelsrecht (§ 253 Abs. 5 HGB). Die zweite Vari...mehr

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Verbindlichkeiten / 1 Ausweis

Für Verbindlichkeiten sieht IAS 1.54 mindestens den gesonderten Ausweis folgender Posten in der Bilanz selbst vor: Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten, (sonstige) finanzielle Verbindlichkeiten, Ertragsteuerschulden (current taxes). Zusätzliche Posten sind auszuweisen, wenn sie notwendig sind, um die Vermögens- und Finanzlage des Untern...mehr

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Struktur und Grundannahmen ... / 4.2 Nachrangigkeit des Vorsichtsprinzips, zutreffende Vermögens- und Gewinnermittlung als Basisaufgabe

Die handelsrechtliche Rechnungslegung dient u. a. der Ermittlung des ausschüttungsfähigen Gewinns (Zahlungsbemessungsfunktion), der Ermittlung der Steuern, der Information von Gläubigern und Selbstinformation des Managements (Informationsfunktion) sowie der Rechenschaftslegung des Managements gegenüber den Aktionären und Gesellschaftern (Rechenschaftsfunktion). Hier von einer Plu...mehr

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Konzernabschluss / 4.2.2 Unternehmensqualität des Erwerbsobjekts

Die Regelungen zur business combination gelangen nur dann zur Anwendung, wenn das Erwerbsobjekt ein Unternehmen (business) und nicht lediglich eine Gruppe von Vermögenswerten ist (IFRS 3.3). Für diese Beurteilung ist weder auf die rechtliche Form des Erwerbsobjekts noch auf seine Verwendung beim Erwerber abzustellen. Beispiel U benötigt zur Arrondierung seines Betriebsareals ...mehr

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Struktur und Grundannahmen ... / 9 Fragen und Antworten

Fragen A.1 Was ist das Endorsement der IFRS durch die EU? Warum braucht es überhaupt einen Endorsement-Mechanismus? A.2 Was ist oberste Zielsetzung des IFRS-Jahresabschlusses? A.3 Aus welchen fünf (oder sechs) Elementen besteht der IFRS-Jahresabschluss? A.4 In der Definition der assets (Vermögenswerte) unterscheidet sich das Conceptual Framework kaum vom HGB. Welche Unterschiede...mehr

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Rückstellungen / 2.5 ABC wichtiger Rückstellungsfälle

Die Schwierigkeit, rückstellungspflichtige Ereignisse konzeptionell von nicht passivierungsfähigen zu unterscheiden, reicht über den Bereich der faktischen Verpflichtungen hinaus. Wie im Steuer- und Handelsrecht erfreuen sich daher sog. Rückstellungs-ABCs großer Beliebtheit. Sie verschaffen der Praxis die Klarheit, die die Prinzipien und Konzepte nicht geben. Nachfolgend ein...mehr

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Plan-Jahresabschluss: Mögli... / 3.2.3 Planung der Ertragsteuern und der bilanziellen Steuerpositionen

Rz. 38 Die Planung der Ertragsteuern untergliedert sich in die Planung der effektiven Ertragsteuern und die Planung der latenten Ertragsteuern. Ausgangspunkt der Planung der effektiven Ertragsteuern bildet die Planung des handelsrechtlichen Ergebnisses vor Steuern. Durch Trennung der permanenten von den temporären Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz erhält man auc...mehr

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Plan-Jahresabschluss: Mögli... / 2.4 Funktionen des Plan-Jahresabschlusses

Rz. 14 Grundsätzlich können alle aus der allgemeinen Betriebswirtschaftslehre bekannten Planungsfunktionen auf die Planbilanzierung übertragen werden.[1] Im Vordergrund stehen die Informationsfunktion, die Koordinationsfunktion, die Steuerungsfunktion und die Kontrollfunktion. Rz. 15 Informationsfunktion Die Informationsfunktion der Jahresabschlussplanung besteht in der Bereit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Selbst erstellte Anlagen / 3.2 Herstellungskosten eines selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstands

In der Handelsbilanz gelten Besonderheiten bezüglich der Herstellungskosten eines selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstands des Anlagevermögens. Diese bestehen aus den bei dessen Entwicklung anfallenden Aufwendungen.[1] Entwicklung ist die Anwendung von Forschungsergebnissen oder von anderem Wissen für die Neuentwicklung von Gütern oder Verfahren oder die Weitere...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 1.4 Steuerliche und handelsbilanzielle Auswirkungen vor und nach Inkrafttreten des BilMoG

Rz. 5 Spätestens für Investitionen für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2009 beginnen[1], ist aus handelsbilanzieller Sicht das BilMoG zu beachten; dieses erlaubt für nach dem 31.12.2009 beginnende Wirtschaftsjahre steuerrechtliche Sonderabschreibungen handelsrechtlich nicht mehr und sieht für steuerliche Zwecke gem. § 5 Abs. 1 S. 2 EStG (i. d. F. des BilMoG) die Aufnahm...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 4.1 Ausgestaltung der Sonderabschreibung (§ 7g Abs. 5 EStG)

Rz. 80 Die Sonderabschreibung ist für Investitionen analog den Vorschriften über den Investitionsabzugsbetrag z. B. auch für gebrauchte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zulässig und unabhängig von einer vorherigen Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags. Unabhängig davon, ob ein Stpfl. für ein tatsächlich angeschafftes oder hergestelltes Wirtschaftsgut den neuen I...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Erblasserschulden (Abs. 5 Nr. 1)

a) Vom Erblasser herrührend Rz. 61 [Autor/Stand] Erblasserschulden sind die vom Erblasser "herrührenden" Schulden, also solche, die nach § 1922 BGB i.V.m. § 1967 Abs. 2 BGB, § 45 Abs. 1 AO als Nachlassverbindlichkeiten auf den oder die Erben übergehen.[2] Auch bei Erwerbern, die keine Erben sind, können solche Schulden als Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden. Dies folgt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2023, Ausgleich von... / b. Verkauf einzelner Vermögensgegenstände

Zu klären bleibt die Frage, wie andere Veräußerungen aus dem Nachlass zu behandeln sind. Erbrechtlich gelten die voraufgezeigten Grundsätze: Der Veräußerungserlös und damit auch der darin enthaltene Gewinn steht nach den Grundsätzen dinglicher Surrogation dem Nachlass zu.[43] Für Unternehmen, die – wie vom Verfasser in anderem Zusammenhang entwickelt – nur einen einzigen Erbs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Abzug von Kosten aufgrund des Erbfalls (Abs. 5 Nr. 3)

a) Sonstige Nachlassverbindlichkeiten nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG Rz. 117 [Autor/Stand] Der Erwerber kann gem. § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG weitere Kosten erwerbsmindernd abziehen: die Kosten der Bestattung des Erblassers, die Kosten für ein angemessenen Grabdenkmal und die übliche Grabpflege [2] sowie die Kosten, die dem Erwerber unmittelbar mit der Abwicklung, Re...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2023, Ausgleich von... / ee. Auflösung der Diskrepanz zwischen Erb- und Steuerrecht

Betriebs- und Anteilsveräußerungen durch den Vorerben und die Frage, wer letztlich die daraus resultierende Steuerlast zu tragen hat, waren bereits Gegenstand zweier höchstrichterlicher Entscheidungen. In dem einen Urteil hatte der BGH über die Stilllegung einer defizitären Pension zu entscheiden und die ihrer Schließung folgende gewinnbringende Veräußerung der Betriebsimmobi...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 306 Latente Steuern

1 Überblick Rz. 1 Die Bildung latenter Steuern folgt im Jahresabschluss und Konzernabschluss nach HGB dem in der internationalen Rechnungslegung üblichen bilanzorientierten Temporary-Konzept. Anlass für die Steuerlatenzierung geben danach Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und ihren Steuerw...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Latente Steuern

Rz. 42 Die Umrechnung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung kann zu Abweichungen zwischen den HGB-Wertansätzen der betreffenden VG und Schulden und deren Steuerwerten führen. Bei großen und mittelgroßen KapG können daraus latente Steuern nach § 274 HGB zu erfassen sein. Rz. 43 Temporäre Differenzen ergeben sich bei Fremdwährungsgeschäften aus der nur eingeschränkten Geltu...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5 Latente Steuern (Abs. 5 Satz 3)

Rz. 95 Gemäß § 312 Abs. 5 Satz 3 HGB ist § 306 HGB entsprechend anzuwenden, soweit die für die Beurteilung maßgeblichen Sachverhalte bekannt oder zugänglich sind. Flankiert wird § 312 Abs. 5 Satz 3 HGB durch DRS 18 (vgl. DRS 18.4a i. d. F. d. DRÄS 11).[1] Die Vorschrift stellt klar, was bereits bisher gängige Praxis war. Auch bei Anwendung der Equity-Methode waren und sind l...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.5 Latente Steuern

Rz. 42 Gemäß § 312 Abs. 5 Satz 3 HGB ist § 306 HGB entsprechend anzuwenden, soweit die für die Beurteilung maßgeblichen Sachverhalte bekannt oder zugänglich sind.[1] Die Vorschrift stellt klar, was bereits vor dem BilRUG gängig Praxis war. Auch bei Anwendung der Equity-Methode waren und sind latente Steuern abzugrenzen, und zwar – entgegen dem Wortlaut des § 306 HGB – nicht ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.5.6 Latente Steuern (§ 274 HGB)

Rz. 67 Im Konzernabschluss gelten für die Bilanzierung und Bewertung latenter Steuern § 298 Abs. 1 i. V. m. § 274 HGB und § 306 HGB nebeneinander. Für temporäre Differenzen zwischen dem handelsrechtlichen Jahresabschluss bzw. der Handelsbilanz II und der Steuerbilanz sowie für die Nutzbarkeit steuerrechtlicher Verlustvorträge und den hieraus resultierenden steuerrechtlichen ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Auswirkungen auf latente Steuern

Rz. 35 Nach den steuerrechtlichen Vorschriften (§ 7 Abs. 1 Satz 3 EStG) ist ein GoF zwingend über 15 Jahre abzuschreiben. Da die handelsrechtliche Nutzungsdauer nur in seltenen Ausnahmefällen 15 Jahre entsprechen dürfte, würden die Voraussetzungen zur Bildung latenter Steuern (§ 306 HGB) grds. vorliegen.[1] Ebenfalls Auswirkung auf den Ansatz latenter Steuern hätte grds. die...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.3.5 Passive latente Steuern auf unversteuerte Rücklagen

Rz. 78 Die Bildung latenter Steuern hat nach dem Temporary-Konzept i. d. R. (in Abhängigkeit von Rechtsform und Größenklasse i. S. d. § 267 HGB) unbeschadet einer etwaigen Klassifizierung als quasi-permanente Differenz zu erfolgen. Da unversteuerte Rücklagen häufig für nicht abschreibungsfähige VG gebildet wurden, dürfte der Fall der quasi-permanenter Differenzen in der Prax...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Abgrenzung latenter Steuern (Nr. 4)

Rz. 10 Während latente Steuern vor Einführung des BilMoG nur bedingt von praktischer Bedeutung waren,[1] hat die Einschränkung der Maßgeblichkeit der Handels- für die Steuerbilanz sowie die Aufgabe der umgekehrten Maßgeblichkeit (§ 5 Abs. 1 Satz 2 EStG a. F.) zusammen mit der grundlegenden Überarbeitung der Bilanzierungsvorschriften für latente Steuern dazu geführt, dass die...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5 Bewertung von Rückstellungen und latenten Steuern (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 71 Für Rückstellungen und latente Steuern hat der Gesetzgeber eine Ausnahme von der Verwendung des beizulegenden Zeitwerts festgeschrieben. Diese beiden Positionen sind gem. den allgemeinen Bilanzierungsregeln zu erfassen. Für Rückstellungen bedeutet dies, dass sie zum Erfüllungsbetrag anzusetzen sind (§ 253 Rz 33 ff.). Als notwendiger Erfüllungsbetrag ist der Betrag anzu...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.6.1 Erstanwendung von latenten Steuern im Jahresabschluss nach § 274 HGB

Rz. 140 Obwohl mit dem BilMoG erhebliche Änderungen der Bilanzierungsvorschriften für latente Steuern eingeführt wurden, sieht das EGHGB keine Beibehaltungs- oder Fortführungswahlrechte für nach der Altfassung angesetzte Steuerlatenzen vor. Während seit der Neufassung des § 274 HGB das international gebräuchliche bilanzorientierte temporary-Konzept anzuwenden ist, schrieb di...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Bewertung latenter Steuern im Konzern

Rz. 33 Die Berechnung latenter Steuern hat nach § 274 Abs. 2 HGB i. V. m. § 306 Satz 5 HGB auf dem Steuersatz desjenigen in den Konzernabschluss einbezogenen Unt zu basieren, bei dem die temporäre Differenz besteht und in der Zukunft abbaut. Damit wird die Fiktion des Konzerns als wirtschaftliche Einheit an dieser Stelle zugunsten einer stärker an den tatsächlichen Verhältni...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Ausweis und Erläuterung latenter Steuern im Konzern

Rz. 34 Nach § 306 Satz 6 HGB dürfen die Posten der latenten Steuern im Konzern mit den Posten nach § 274 HGB zusammengefasst werden. Durch diese Saldierung ist für den Abschlussadressaten die Ursache latenter Steuern nicht mehr ersichtlich,[1] jedoch wird dieser Mangel durch die nach § 314 Abs. 1 Nr. 21 HGB erforderlichen Anhangangaben geheilt. Wie § 285 Nr. 29 HGB für den J...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.6.2 Erstanwendung von latenten Steuern im Konzernabschluss nach § 306 HGB

Rz. 145 Der Übergang auf die Neuregelungen des BilMoG führt nicht nur auf der Ebene des Jahresabschlusses sondern auch auf der des Konzernabschlusses zum Ansatz von bewertungsunterschiedsbedingten Steuerlatenzen. Auch auf Konzernebene sind nach dem HGB i. d. F. vor BilMoG angesetzte aktive oder passive latente Steuern nach Maßgabe des § 306 HGB zu behandeln. Beibehaltungs- o...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.3 Zwischenergebniseliminierung

Rz. 12 I. R. d. Zwischenergebniseliminierung gem. § 304 HGB werden die aus Lieferungen und Leistungen innerhalb des Konzerns entstehenden Gewinn- bzw. Verlustbeiträge eliminiert. Die dem Einheitsgedanken folgende Konsolidierungsmaßnahme verhindert, dass es bei konzerninternen Geschäftsvorfällen zu einem Gewinn- oder Verlustausweis kommt, der aus Konzernsicht nur bei Transakt...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.5.7 Steuern (§ 278 HGB a. F.)

Rz. 70 Im Zuge des BilRUG wurde § 278 HGB a. F. (Steuern) aufgehoben. Seit der Abschaffung eines gespaltenen Steuersatzes (unterschiedliche Körperschaftsteuersätze für thesaurierte und ausgeschüttete Gewinne) in Deutschland hatte § 278 HGB a. F. im Jahresabschluss keine praktische Bedeutung mehr.[1] Aufgrund des Weltabschlussprinzips kann es möglich sein, dass ein TU aus ein...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1 Kapitalkonsolidierung

Rz. 9 Das EK von TU ist zum ErstKons-Zeitpunkt i. H. d. beizulegenden Zeitwerts der in den Konzernabschluss aufzunehmenden VG, Schulden, RAP und Sonderposten anzusetzen. Infolgedessen werden die zum Zeitpunkt der ErstKons auf den VG, Schulden, RAP und Sonderposten ruhenden "stillen" Reserven und Lasten aufgedeckt und als Wertansatz mit in den Konzernabschluss übernommen. Aus...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.2 Fallbeispiel 2: Schuldenkonsolidierung mit Beteiligung von Minderheiten

Rz. 23 Praxis-Beispiel In ihrem Einzelabschluss hat die B AG zum 31.12.X1 eine Drohverlustrückstellung für ein mit der C AG geschlossenes, Verlust bringendes Dauerbeschaffungsgeschäft über nicht bilanzierungsfähige Leistungen i. H. v. 400 GE gebildet. Die B AG und die C AG werden in den Konzernabschluss der A AG einbezogen. Die A AG ist an der B AG mit 80 % und an der C AG m...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1 Zwischenergebniseliminierung im Anlagevermögen

Rz. 36 Beziehen KonzernUnt Anlagegüter von anderen in den Konzernabschluss einbezogenen Unt, erweist sich die Ermittlung der Zwischenergebnisse regelmäßig als unproblematisch. Bei langlebigen VG kann sie allerdings über Jahre hinweg entsprechende Anpassungsbuchungen erfordern. Um den damit verbundenen Aufwand zu vermeiden, sollten konzerninterne Lieferungen in das langfristi...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.1 Fortführung der Regelungen des § 301 HGB a. F. für Erstkonsolidierungen vor Anwendung des BilMoG

Rz. 14 Bei den Methoden der KapKons gilt mit Ausnahme der Interessenzusammenführungsmethode (hier besteht ein Wahlrecht nach Art. 67 Abs. 5 Satz 3 EGHGB), dass Erwerbe vor der Anwendungspflicht des BilMoG weiter nach den Altregelungen behandelt werden müssen. Eine Umstellung von der Buchwert- auf die mit dem BilMoG in § 301 Abs. 1 HGB n. F. geforderte Neubewertungsmethode is...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Anwendungsbereich

Rz. 3 Auf Ebene des Konzerns sind für alle in den Konzernabschluss einbezogenen Unt latente Steuern nach § 274 HGB i. V. m. § 298 HGB und auf Konsolidierungsmaßnahmen nach §§ 306ff. HGB zu ermitteln. Die Bildung latenter Steuern erfolgt somit auf drei Ebenen.[1] Nachdem auf Ebene des Jahresabschlusses der Konzernges. die latenten Steuern (HB I) gebildet wurden, sind im nächs...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9 Ausschüttungssperre (Abs. 8)

Rz. 50 Abs. 8 wurde aufgrund des Vorsichtsprinzips und i. S. d. Gläubigerschutzes im Zuge des BilMoG ergänzt, um eine Ausschüttung i. H. d. noch nicht realisierten Erträge aus der Aktivierung bestimmter Vermögensposten oder aus der Bewertung bestimmter Aktiva zum beizulegenden Zeitwert jeweils abzgl. der hierfür gebildeten passiven latenten Steuern zu vermeiden. Im Einzelnen...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4 Zwischenergebniseliminierung bei Geschäften mit assoziierten Unternehmen

Rz. 42 Wie dargestellt (Rz 6), fordert DRS 26.70 nicht nur bei Upstream-Lieferungen von assoziierten Unt, sondern auch bei Downstream-Lieferungen an assoziierte Unt eine Zwischenergebniseliminierung. Die Ermittlung der eliminierungspflichtigen Zwischenergebnisse folgt dem Schema für Transaktionen zwischen vollkonsolidierten Unt. Dabei ist eine nur i. H. d. Anteilsquote vorge...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.1 Fallbeispiel 1: Schuldenkonsolidierung ohne Beteiligung von Minderheiten

Rz. 22 Praxis-Beispiel In ihrem Jahresabschluss zum 31.12.X1 hat die nach HGB bilanzierende M AG (MU) gegenüber ihrem TU, der T GmbH, eine Rückstellung wegen Schadensersatzes i. H. v. 400 GE gebildet. Der Steuersatz aller Unt des KonsKreis beträgt 30 %. Die Ausgangsdaten des Beispiels enthält die nachfolgende Übersicht (einschl. der Buchungen zur KapKons): SchuldenKons zum 31...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.2.1 Grundlegendes

Rz. 47 Das nur im Jahresabschluss für das nach dem 31.12.2009 beginnende Gj ausübbare Beibehaltungswahlrecht (eine anfängliche Beibehaltung und spätere erfolgsneutrale Umgliederung in Gewinnrücklagen ist unzulässig) des Art. 67 Abs. 3 Satz 1 EGHGB für Aufwandsrückstellungen konnte sachverhaltsbezogen in Anspruch genommen werden. Die Option zur sachverhaltsbezogenen Ausübung ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.3 Steuerliche Mehrabschreibungen gem. § 254 HGB i. d. F. vor BilMoG

Rz. 101 § 254 HGB i. d. F. vor BilMoG gestattete rein steuerlich motivierte Abschreibungen, um einen Ansatz von VG mit dem niedrigeren steuerrechtlichen Wert zu ermöglichen (steuerliche Mehrabschreibungen). Derartige Abschreibungen waren nicht auf eine Vermögensklasse beschränkt und entsprechend sowohl auf VG des AV als auch des UV gestattet. Rz. 102 Niedrigere steuerliche We...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.6 Steuerliche Verlustvorträge

Rz. 20 Die Vorschrift des § 306 HGB verlangt, dass auf durch Konsolidierungsmaßnahmen bedingte temporäre Differenzen zwischen den steuerlichen und handelsrechtlichen Wertansätzen von VG, Schulden und RAP aktive bzw. passive latente Steuern zu bilden sind. Im Gegensatz zu § 274 HGB wird nicht nur auf ein Ansatzwahlrecht eines "Aktivüberhangs", sondern auch auf einen fünfjähri...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.1 Erstmaliger Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts

Rz. 23 Ausgeschlossen ist die Bildung einer Steuerlatenz aus dem erstmaligen Ansatz eines GoF bzw. eines passiven Unterschiedsbetrags im Konzernabschluss (§ 306 Satz 3 HGB). Da der GoF die Residualgröße der Kaufpreisallokation darstellt, führt der Ansatz passiver latenter Steuern zu einer Erhöhung des GoF, was wiederum eine zusätzliche Abgrenzung latenter Steuern bedingen wü...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.3.4 Konsequenzen der Wahlrechtsausübung bzw. -nichtausübung

Rz. 75 Wurde das Beibehaltungswahlrecht des Art. 67 Abs. 3 Satz 1 EGHGB nicht ausgeübt und erfolgte dementsprechend eine erfolgsneutrale Einstellung in die Gewinnrücklagen, waren latente Steuern zu berücksichtigen. Die Bilanzierung der Steuerlatenz ist geboten, da der Sonderposten mit Rücklageanteil nur in der Handelsbilanz, nicht aber in der Steuerbilanz entfallen ist, und ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.3 Zwischenergebniseliminierung bei unterschiedlichen Steuersätzen

Rz. 41 Insb. bei international tätigen Konzernen werden die an der innerkonzernlichen Transaktion beteiligten Unt häufig unterschiedliche Steuersätze aufweisen. Das führt zu der Frage, ob der Steuersatz des liefernden oder des empfangenden Unt für die Bildung latenter Steuern heranzuziehen ist. Da zum einen die Regel zur Zwischenergebniseliminierung als Bewertungsvorschrift ...mehr