Fachbeiträge & Kommentare zu Lebensversicherung

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Direktversicherung, Pe... / 4 Freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung

Wer die Vorversicherungszeit für die Pflichtversicherung als Rentner nicht erfüllt, verbleibt als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei freiwilligen Mitgliedern werden die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erhoben. Entsprechend gelten auch Renten aus der betrieblichen Altersversorgun...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.5 Beerdigungskosten und Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 50 Obgleich der Erbe gem. § 1967 BGB für Nachlassverbindlichkeiten haftet, scheidet ein Abzug dieser gem. § 33 EStG mangels Zwangsläufigkeit aus. Der Erbe hat die Möglichkeit zur Ausschlagung der Erbschaft, die Übernahme von Verbindlichkeiten erfolgt mithin freiwillig (§§ 1944, 1975ff. BGB).[1] Fraglich ist m. E. aber, ob im Einzelfall nicht die Zwangsläufigkeit einer üb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gegenwärtige Fragestellunge... / bb) Beratungsüberlegungen

Vermögensverwahrer und Vermögensverwalter (Banken etc.) müssen nach § 33 ErbStG i.V.m. § 1 ErbStDV mit einem amtlichen Vordruck dem zuständigen Erbschaftsteuer-FA die Vermögenswerte etc. des Verstorbenen melden. In der Meldung mit den Werten zum Stichtag wird regelmäßig bei Investmentfonds der Rücknahmepreis angesetzt. Hier ist bei der Fertigung der Erbschaftsteuererklärung ...mehr

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Gegenwärtige Fragestellunge... / 2. Ermittlung des Kapitalwertes von lebenslänglichen Nutzungen und Leistungen

Die Lebensumstände jedes Einzelnen sind verschiedenartig. Dieser Sachlage wird das Besteuerungsrecht nicht immer gerecht. Dies wird besonders deutlich bei der Berechnung des Kapitalwertes von lebenslänglichen Nutzungen und Leistungen nach § 14 BewG (z.B. bei der Übertragung von Immobilien (vgl. Bisle, NWB-EV 2021, 347–352), Wertpapieren [vgl. Strauch, DStR 2024, 393–403], fo...mehr

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Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2.1.1 Abgrenzung von Einkommen und Vermögen

Rz. 17 Ebenso wenig wie der Begriff des Einkommens, ist auch der Begriff des Vermögens nicht in § 90 definiert. Die Zuordnung als Einkommen oder Vermögen ist jedoch deshalb höchst bedeutsam, weil Geldbeträge auf den Sozialhilfebedarf unterschiedlich angerechnet werden, je nachdem, ob es sich dabei um Einkommen oder um Vermögen handelt. Früher stellte das BVerwG (zum BSHG: Urt...mehr

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Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2.4.3 Sonstige Versicherungsbeiträge und Altersvorsorgebeiträge (Abs. 2 Nr. 3)

Rz. 57 Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen sind vom Einkommen abzusetzen, wenn sie entweder gesetzlich vorgeschrieben oder nach Grund und Höhe angemessen sind. Hiermit will der Gesetzgeber einerseits gewährleisten, dass dem Leistungsberechtigten ausreichende Mittel für seinen Versicherungsschutz verbleiben, und andererseits verh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Lebensversicherung.

Rn 6 Eine verpfändete Lebensversicherung kann der Versicherungsnehmer nur mit Zustimmung des Pfandgläubigers kündigen. Dies gilt auch für den Insolvenzverwalter bei Insolvenz des Versicherungsnehmers (Hambg ZInsO 22, 1075 Rz 42; NK-BGB/Bülow Rz 2; Nobbe/Pamp Rz 4; Elfring NJW 05, 2192, 2193 f; aA Fröhling ZInsO 06, 249, 250). Die Insolvenz eines Arbeitgebers steht der intern...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / (b) Lebensversicherung mit unwiderruflicher Bezugsberechtigung

Rz. 48 Liegt eine unwiderrufliche Bezugsrechtseinräumung vor, so erwirbt der Begünstigte alle Rechte aus dem Lebensversicherungsvertrag sofort und nicht erst mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Eine Entscheidung des BGH liegt hinsichtlich des in diesem Fall für den Pflichtteilsergänzungsanspruch maßgeblichen Wert nicht vor. Die Grundsätze der Entscheidungen vom 28.4.2010 d...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / (a) Lebensversicherung mit widerruflicher Bezugsberechtigung

Rz. 42 Soweit das Vorliegen einer Schenkung ganz oder teilweise zu bejahen ist, stellt sich die Frage nach dem ergänzungspflichtigen Gegenstand der Schenkung. Hinsichtlich der Pflichtteilsergänzung bei einer Kapitallebensversicherung auf den Todesfall mit einer widerruflichen Bezugsberechtigung hat der IV. Senat des BGH mit zwei Entscheidungen vom 28.4.2010[127] für Klarheit...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / aa) Verträge zugunsten Dritter auf den Todesfall, insb. Lebensversicherungen

(1) Grundzüge: Erwerb am Nachlass vorbei Rz. 36 Diese Gestaltungen sind im täglichen Leben weit verbreitet und werden von entsprechenden Produktanbietern z.B. mit dem Argument beworben, dass man dadurch Erbscheinskosten verringern kann. Teilweise wird auch behauptet, dass sich damit Pflichtteilsansprüche "ersparen" ließen. Im Rahmen des Pflichtteilsergänzungsanspruchs stellen...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / 2. Lebensversicherungen

Rz. 55 Soweit der Erblasser als Versicherungsnehmer gegenüber der Versicherungsgesellschaft einen Bezugsberechtigten benannt hat, gehört der Anspruch auf die Versicherungsleistungen nicht zum Nachlass. Vielmehr erwirbt der Begünstigte unmittelbar einen eigenen Anspruch auf die Versicherungsleistung. Dies gilt selbst dann, wenn im Versicherungsvertrag "die Erben" als Bezugsbe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Verfügungsberechtigung.

Rn 17 Eine Kreditsicherheit kann nur wirksam bestellt werden, wenn das abzutretende oder zu verpfändende Recht tatsächlich besteht (Hamm VersR 20, 1370 Rz 14). Die Abtretung muss durch den Rechtsinhaber oder einen sonst Verfügungsberechtigten erfolgen. Bei einer Zweitabtretung ist der Zedent Nichtberechtigter; eine solche Abtretung kann ex nunc wirksam werden, wenn er die Fo...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / (2) Nachlasszugehörigkeit

Rz. 38 Ausnahmsweise ist jedoch eine Nachlasszugehörigkeit und damit das Eingreifen des ordentlichen Pflichtteilsanspruchs zu bejahen. Dies ist zum einen der Fall, wenn keine wirksame Benennung eines Drittbegünstigten (Bezugsberechtigten) vorliegt, da dann die Forderung mangels eines besonderen Berechtigten den Erben als Nachlassbestandteil zusteht.[115] Zu beachten sind hie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Versicherungen.

Rn 49 Bei Lebensversicherungen hat der Erblasser idR einen Bezugsberechtigten durch Rechtsgeschäft unter Lebenden bestimmt (BGH NJW 08, 2702). Dann sind die Ansprüche aus der Lebensversicherung nicht Nachlassbestandteil (BGHZ 130, 377). Hat der Erblasser einen Bezugsberechtigten nicht benannt oder lehnt dieser den Erwerb ab, fällt der Anspruch aus seiner Lebensversicherung i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Dieser Artikel gilt für Verträge nach Absatz 2, unabhängig davon, ob das gedeckte Risiko in einem Mitgliedstaat belegen ist, und für alle anderen Versicherungsverträge, durch die Risiken gedeckt werden, die im Gebiet der Mitgliedstaaten belegen sind. Er gilt nicht für Rückversicherungsverträge. (2) Versicherungsverträge, die Großrisiken im Sinne von Artikel 5 Buchstabe d...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 2. Pflichtteilsergänzung

Rz. 406 Die Ausgleichung (Art. 626 ZGB) findet auch im Rahmen der Noterbfolge statt. Unentgeltliche Zuwendungen auf Anrechnung auf den Erbteil, Ausstattungen etc. unterliegen gem. Art. 527 Nr. 1 ZGB darüber hinaus der Herabsetzung, "wenn sie nicht der Ausgleichung unterworfen sind". Die in der Schweiz überwiegende Ansicht legt die Bestimmung dahingehend aus, dass die Herabse...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Bank- und Versicherungsforderungen.

Rn 23 Ein Sparguthaben kann ohne Übergabe des Sparbuchs durch bloße formlose Einigung u Anzeige nach § 1280 verpfändet werden (RGZ 124, 217, 220; MüKo/Damrau Rz 8). Es wird ebenso wie andere Kontenguthaben vom AGB-Pfandrecht erfasst (BGH WM 56, 217, 218; 62, 183, 185; NJW 83, 2701, 2702; BGHZ 93, 71, 78; NJW 88, 3260, 3262; Fischer/Dissen DZWiR 04, 368; Bedenken aus §§ 305c ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Versicherungsleistungen.

Rn 86 Das zum Ersatz verpflichtende Ereignis kann auch zu Vorteilen aus Versicherungsleistungen führen. Wenn diese aus einer Schadensversicherung stammen, gilt ohnehin Nichtanrechnung wegen der Zession nach § 86 VVG (o Rn 81). Denkbar bleiben Summenversicherungen. Rn 87 Bei der Lebensversicherung hat die Rspr geschwankt: Bei der Risikolebensversicherung ist niemals angerechne...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Abtretbarkeit.

Rn 20 Die Sicherungsabtretung ist nur bei Abtretbarkeit des Rechts (§§ 399, 400) wirksam (BGH WM WM 09, 1475 Rz 9). Zum Abtretungsausschluss u -verbot näher § 399 Rn 9 ff, § 400 Rn 1 ff, BGH WM 14, 1141, Rz 18. 11, 756 Rz 42. Bei einem Abtretungsverbot ist bei Kaufleuten (BGH NJW 11, 443 Rz 16 f; 06, 3486, Rz 10 ff) § 354a HGB zu beachten. Der Sicherungsnehmer kann ermächtig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion.

Rn 1 § 330 vermutet für drei Fallgruppen einen eigenen Anspruch des Dritten (also einen echten Vertrag zu Gunsten Dritter, vgl § 328 Rn 12): (1.) die Leibrente (§§ 759 ff); (2.) dem Empfänger einer unentgeltlichen Zuwendung sind Leistungen an einen Dritten auferlegt; (3) der Übernehmer eines Vermögens (vgl § 311b II und III) oder Landguts soll eine Abfindung an einen Dritten...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Der Anspruch des Dritten.

Rn 3 1 vermutet idR einen eigenen Anspruch des Dritten, der dann auch in dessen Nachlass fällt (etwa München RNotZ 21, 260 Rz 58). Dabei beruht der Erwerb nicht auf Erbrecht, sondern bedeutet eine Zuwendung unter Lebenden (so für die Lebensversicherung BGHZ 130, 373, 380 f; 156, 350, 353; zust Petersen AcP 204, 832, 839f). Der Anspruch ist idR unabhängig von einer Ausschlagu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Das schuldrechtliche Behaltendürfen.

Rn 4 Nach der Rspr zur Lebensversicherung (etwa BGHZ 128, 125; BGH NJW 87, 3131f) ist die Zuweisung durch die Bezugsberechtigung aber nicht endgültig. Vielmehr soll der Rechtsgrund für das Bezugsrecht und den durch dieses vermittelten Erwerbs entfallen können, wenn das Valutaverhältnis zwischen dem Versicherungsempfänger und dem Begünstigten gestört wird. Dafür kommt insb ei...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / (5) Beginn der Ausschlussfrist des § 2325 Abs. 3 BGB

Rz. 50 Stellt man bei widerruflichen Bezugsberechtigungen mit dem BGH auf den Verkehrswert der Lebensversicherung im Todeszeitpunkt ab, also in den meisten Fällen auf den Rückkaufswert, so wäre es konsequent, wenn die Ausschlussfrist des § 2325 Abs. 3 BGB keine Anwendung findet, also auch nicht mit der Zahlung von Prämien zu laufen beginnt.[159] Bei einer unwiderruflichen Be...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / (3) Schenkung im Valutaverhältnis?

Rz. 39 Auch wenn der Drittbegünstigte außerhalb des Nachlasses erwirbt, können immerhin noch Pflichtteilsergänzungsansprüche bestehen. Bei den hier vorliegenden Verträgen zugunsten Dritter kommt es für das Eingreifen eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs aber auf das Valutaverhältnis zwischen Erblasser (und seinen Erben) und dem begünstigten Dritten an; hier muss eine Schenk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Versorgungsausgleich.

Rn 5 Nach § 2 IV VersAusglG ist wegen der dem Versorgungsausgleich unterliegenden Anrechte ein güterrechtlicher Ausgleich von vornherein ausgeschlossen, unabhängig davon, ob ein Versorgungsausgleich stattfindet oder zB aufgrund einer Vereinbarung (§§ 1408 II, 6 VersAusglG) oder der Anwendung der Härteklausel (§ 27 VersAusglG) ausscheidet. Rn 6 Abgrenzungsprobleme gibt es im V...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Kapitalertragsteuer: §§ 43ff EStG

Rn. 78 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Wegen der Änderungen durch das Gesetz z Änderung des StrefG vgl Rn 84.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 157. Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v 14.08.2007, BGBl I 2007, 1912

Rn. 177 Stand: EL 77 – ET: 12/2007 Historie Hierzu auch s Thiel ua, FR 2007, 729. Mit Beschluss v 02.07.2006 hatte sich die große Koalition auf Eckpunkte einer Unternehmenssteuerreform verständigt. Am 05.02.2007 wurde der Referentenentwurf vorgestellt, der weit über diese Eckpunkte hinausging. Mit Kabinettsbeschluss v 14.03.2007 wurde das Gesetzgebungsverfahren in die Wege geleit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 140. Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen u Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz – AltEinkG) v 05.07.2004, BGBl I 2004, 1427

Rn. 160 Stand: EL 65 – ET: 02/2005 Mit Urt v 06.03.2002 hatte das BVerfG BStBl II 2002, 618 entschieden, dass die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen nach § 19 EStG u der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG mit Art 3 Abs 1 GG unvereinbar sei u den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens ab 01.01.2005 eine verfassungskonfo...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / (1) Grundzüge: Erwerb am Nachlass vorbei

Rz. 36 Diese Gestaltungen sind im täglichen Leben weit verbreitet und werden von entsprechenden Produktanbietern z.B. mit dem Argument beworben, dass man dadurch Erbscheinskosten verringern kann. Teilweise wird auch behauptet, dass sich damit Pflichtteilsansprüche "ersparen" ließen. Im Rahmen des Pflichtteilsergänzungsanspruchs stellen sich dabei vor allem folgende Fragen:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Zuordnung der Anrechte im Versorgungsausgleich.

Rn 3 Das Anrecht aus einer privaten Rentenversicherung ist derjenigen Person zuzurechnen, zu deren Versorgung die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag dienen sollen (vgl BGH FamRZ 13, 1715 Rz 8). Das wird meist – muss aber nicht stets – der Versicherungsnehmer sein. Für den VA kommt es primär auf das Bezugsrecht an und nicht darauf, auf wessen Leben die Versicherung abges...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Geltendmachung der verpfändeten Forderung (S 2).

Rn 6 Gläubiger u Pfandgläubiger können die verpfändete Forderung jeweils allein (BGHZ 5, 251, 253) geltend machen, aber Leistung nur an beide gemeinsam (Hs 1; BGHZ 176, 67 Rz 19) oder Hinterlegung für beide (§§ 373 ff) bzw bei nicht hinterlegungsfähigen Sachen Ablieferung an einen vom Gericht bestellten Verwahrer fordern. Der Insolvenzverwalter hat kein Einziehungsrecht nach...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Ort der Risikobelegenheit.

Rn 8 Der Ort der Risikobelegenheit ergibt sich aus Art 7 VI, welcher wiederum auf Art 2d) der zweiten Schadensversicherungsrichtlinie (RL 88/357/EWG des Rates v 22.6.88, ABl L172 v 4.7.88, 1; Zuletzt geändert durch die RL 2005/14/EG, ABl L149 v 11.6.05, 14) und Art 1 I g) der Lebensversicherungsrichtlinie (RL 2002/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5.11.02, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Erwerbstatbestände.

Rn 1 Die Pflicht zur Erstellung eines Verzeichnisses über das zugewendete Vermögen besteht für die Eltern in folgenden Fällen: Vermögenserwerb durch Verfügung von Todes wegen (Erbfolge, Vermächtnis und Pflichtteil), Vermögenserwerb anlässlich eines Sterbefalles (Schadensersatzrente gem § 844 II, § 10 II StVG, Leistungen aus einer Lebensversicherung), Unterhaltsabfindung (nic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1283 BGB – Kündigung.

Gesetzestext (1) Hängt die Fälligkeit der verpfändeten Forderung von einer Kündigung ab, so bedarf der Gläubiger zur Kündigung der Zustimmung des Pfandgläubigers nur, wenn dieser berechtigt ist, die Nutzungen zu ziehen. (2) Die Kündigung des Schuldners ist nur wirksam, wenn sie dem Pfandgläubiger und dem Gläubiger erklärt wird. (3) Sind die Voraussetzungen des § 1228 Abs. 2 e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB S

Sach- und Rechtsmängel 2042 42 Sachbezüge 611 57, 74 Sache 985 7 Begriff 90 1 Daten 90 5 elektronische Wertpapiere 90 3b Körper des Menschen 90 6 Kryptowerte. 90 3b NFT 90 3 nicht vertretbare 91 4 selbstständige 93 5 Software 90 5 verbrauchbare 92 1 vertretbare 91 3 virtuelle 90 3 zum persönlichen Gebrauch 1362 2 Sachenrecht Internationales Art. 43 EGBGB 1 numerus clausus vor 145 ff 25 Sachenr...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / I. Problem von sog. Eigengeschenken

Rz. 216 Ein Alltagsfall in der Praxis ist, dass der Erblasser nicht nur Dritte ergänzungspflichtig beschenkt hat, sondern auch der Pflichtteilsberechtigte von ihm zu Lebzeiten Schenkungen erhalten hat. Da über den Pflichtteilsergänzungsanspruch der Pflichtteilsberechtigte, wenn auch begrenzt über die Ausschlussfrist des § 2325 Abs. 3 BGB, auch aus lebzeitigen Schenkungen des...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Erwerb durch Arbeit oder Vermögen (Abs 2 Nr 1).

Rn 5 Gem II Nr 1 müssen die im VA zu berücksichtigenden Anrechte durch Arbeit oder Vermögen erworben worden sein. Auf Arbeit beruhen Anrechte, die das versorgungsrechtliche Resultat einer nichtselbständigen Beschäftigung als Arbeitnehmer oder einer arbeitnehmerähnlichen Stellung als Selbständiger (zB als Gesellschafter-Geschäftsführer mit Leitungsmacht über das Unternehmen, ...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / 1. Nachlass-Bilanz

Rz. 30 Die anzusetzenden Vermögensgegenstände und Schulden können in einer Art Nachlass-Bilanz[69] dargestellt werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Notarielle Beurkundung (Abs 1).

Rn 2 Nach § 7 I sind die Formvoraussetzungen im Falle notarieller Beurkundung erfüllt. Dabei müssen die Vertragspartner – anders als beim Ehevertrag (s Rn 4) – nicht gleichzeitig beim Notar anwesend sein; vielmehr genügt es nach § 128 BGB, wenn Antrag und Annahme getrennt beurkundet werden. Eine Stellvertretung bei der Beurkundung ist zulässig, selbst durch den anderen Ehega...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / 2. Zuwendung an den Pflichtteilsberechtigten

Rz. 87 Die Zuwendung, die auf den Pflichtteil des Zuwendungsempfängers angerechnet werden soll, muss grundsätzlich auch ihm gegenüber erfolgen. Erfolgt die Zuwendung an den Ehegatten des Pflichtteilsberechtigten oder einen Dritten, so genügt dies grundsätzlich nicht,[121] es sei denn, es handelt sich um einen sog. Anweisungsfall, bei dem zwar eine Leistung an einen Dritten e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Abtretung.

Rn 11 Die Sicherungsabtretung als abstraktes Verfügungsgeschäft erfolgt grds formlos nach § 398u wird dem Schuldner der abgetretenen Forderung idR nicht angezeigt (stille Sicherungszession). In der Übergabe eines Sparbuchs liegt regelmäßig die stillschweigende Abtretung des Sparguthabens (BGH WM 05, 897, 900). Die zulässige formularmäßige Globalabtretung aller Ansprüche aus ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Unangemessene Länge.

Rn 4 Unangemessen lang ist eine Frist, die wesentlich über den Tatbestand des § 147 II (s § 148 Rn 16) einschl einer sachlich gebotenen Überlegungszeit hinausgeht (BGH NJW 01, 303). Ob dies der Fall ist, ist im Wege einer Interessenabwägung zu bestimmen, die sich grds an den für den Vertragsgegenstand typischen Umständen orientiert (BGH NJW 01, 303 [BGH 13.09.2000 - VIII ZR ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Umfang des Schenkungsverbots.

Rn 4 Verboten sind dem Vormund alle Schenkungen iSd § 516, die er im Namen des Mündels macht (1), mit Ausnahme der Pflicht- und Anstandsschenkungen (2). Neben Handschenkungen und der Abgabe von Schenkungsversprechen fällt auch der Erlass einer Forderung schenkungshalber darunter (Staud/Veit § 1804 aF Rz 2; BGH FamRZ 20, 188). Nicht erfasst werden sonstige unentgeltliche Zuwe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Berechnungszeitraum.

Rn 22 Anzusetzen ist bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung nur der Zeitraum rechtlich geschützter Zinserwartung des Darlehensgebers (BGHZ 146, 5, 12; NJW 16, 1382 Rz 25; 91, 1817; Stuttg WM 15, 1009, 1112 u WM 15, 1148, 1151 Oldbg ZIP 14, 2383, 2385). Bei Bemessung dieses Zeitraums sind Kündigungs- sowie künftige Sondertilgungsrechte des Darlehensnehmers (BGH NJ...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / cc) Pflichtschenkungen

Rz. 21 Demgegenüber können Schenkungen aufgrund einer sittlichen Pflicht auch einen erheblichen Wert haben;[57] insbesondere fallen hierunter Unterhaltszahlungen für nahe Verwandte[58] und solche mit der Motivation der zusätzlichen Alterssicherung.[59] U.U. kann auch die Zuwendung eines Grundstücks oder eines Nießbrauchs aus Dankbarkeit für unbezahlte langjährige Dienste im ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Bruchteilsgemeinschaft.

Rn 12 Gemeinschaftsrechtliche Ansprüche werden durch das Güterrecht nicht verdrängt (Hamm FamRZ 89, 740). Zum Anspruch auf Nutzungsentschädigung nach § 745 bei Nutzung einer im Miteigentum stehenden Immobilie Karlsr FamRZ 09, 775; KG OLGR 09, 60; zur Berechtigung an einer Lebensversicherung, die der Sicherung eines zum Erwerb einer gemeinsamen Immobilie aufgenommenen gemeins...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Vertragslaufzeit; Auszahlungsbedingungen; Rückzahlungsmodalitäten (Art 247 § 3 I Nr 6, 7, 9 EGBGB).

Rn 20 Der Darlehensgeber muss weiter über Vertragslaufzeit, Auszahlungsbedingungen (zB Auszahlung an einen Dritten), Betrag, Anzahl sowie Zeitpunkte der vom Darlehensnehmer geschuldeten Zahlungen informieren (Karlsr WM 99, 222 [OLG Karlsruhe 27.10.1998 - 17 U 316/97]); die Angabe zu den Zeitpunkten muss eine Bestimmbarkeit nach dem Kalender ermöglichen (Staud/Kessal-Wulf Rz ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB L

Ladendieb 251 16; 781 7 Lampen 1361a 6 Landgut 2048 23; 2049 3 Landpachtvertrag Pachtsache 585b 1 Landwirtschaflicher Betrieb, Bewertung 1376 25 Landwirtschaft 585 2 Produkte 2 ProdHaftG 1; 3 ProdHaftG 7 Landwirtschaftliches Grundstück 998 1 Lasten 995 2 außerordentliche ~ 995 3; 2126 12 des Nachlasses 2100 10 dingliche ~ 107 11 Kauf 436 7; 446 14 öffentliche ~ 103 3; 107 10 schuldrechtli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Festkredit.

Rn 58 Der Festkredit wird während seiner Laufzeit nicht getilgt, sondern muss bei Ablauf in einer Summe zurückgezahlt werden; bis dahin hat der Darlehensnehmer (meist monatlich) Zinsen zu zahlen. Der Festkredit findet sich häufig in Kombination mit einer (anzusparenden) Kapitallebensversicherung o einem Bausparvertrag. Rn 59 Es kann, muss aber nicht (Karlsr ZIP 16, 1574, 1576...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Unpfändbarkeit.

Rn 3 Das Verbot bezieht sich auf die einzelgesetzlich normierten Pfändungsverbote, s dazu § 394 Rn 1, 6 u Walker FS Musielak [04], 654 ff. Besondere Bedeutung haben die §§ 850 ff ZPO. Das Vollstreckungsverbot des § 89 InsO begründet kein Abtretungshindernis iSd § 400 (BGHZ 125, 116, 123 f zu § 14 I KO; aA LAG Tübingen NJW 70, 349; zu § 2 IV GesO auch BGH ZIP 96, 2080). Steue...mehr