Fachbeiträge & Kommentare zu Leibrente

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst bb S 5 EStG (Rechtsverordnung für besondere Fälle)

Rn. 206 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Gemäß § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst bb S 5 EStG wird die Ermittlung des Ertrags aus Leibrenten, die vor dem 01.01.1955 zu laufen begonnen haben, und aus Renten, deren Dauer von der Lebenszeit mehrerer Personen oder einer anderen Person als des Rentenberechtigten abhängt, sowie aus Leibrenten, die auf eine bestimmte Zeit beschränkt sin...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Aufteilung in Einzelleistungen

Rn. 68 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Haben Vertragsparteien im Rahmen von Vermögensübergabeverträgen gegen Versorgungsleistungen in einem einheitlichen Vertrag die Abänderbarkeit nur einzelner Leistungen ausdrücklich ausgeschlossen, sind nur diese als Leibrenten und die übrigen als dauernde Lasten zu beurteilen (vgl BMF v 16.09.2004, BStBl I 2004, 922 Rz 48 für vor dem 01.01.20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bf) Andere Leistungen

Rn. 104 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens wurde in § 22 Nr 1 S 3 Buchst a S 1 EStG der Begriff der Leibrente um den Begriff "andere Leistungen" erweitert. Nach der Begründung des Finanzausschusses (BT-Drucks 15/3004, 19) erfolgte dies deshalb, um auch Teilkapitalisierungen, wie sie bei berufsständischen Versorgungseinrichtungen und Pensionskasse...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Unschädliche Wertsicherungsklausel

Rn. 66 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die Sicherung einer Rente durch Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel oder einer Währungsklausel (vgl H 22.3 EStH 2019 "Begriff der Leibrente"), dh die vertragliche Koppelung der Rente an eine bestimmte Bezugsgröße, ist für die Annahme einer Leibrente unschädlich (BFH BStBl II 2010, 24; 1997, 284; 1992, 499; BFH/NV 1986, 526; BMF v 11.03....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Überschusserzielungsabsicht

Rn. 11 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Mit den anderen Einkunftsarten haben die sonstigen Einkünfte iSd § 22 EStG gemeinsam, dass das Vorhandensein einer Überschusserzielungsabsicht vorausgesetzt wird (vgl BFH BStBl II 2014, 15; 2006, 228: zu privater Rentenversicherung; BFH BStBl II 2006, 248; 2006, 870; 2000, 660; 2000, 267; 2014, 15; BFH/NV 2010, 1251; 2005, 281: alle zu Versi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Abhängigkeit von ungewissen Umständen

Rn. 62 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Wird die Höhe der Leistungen abhängig gemacht von der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten oder der Bedürftigkeit des Empfängers, handelt es sich ebenfalls nicht um Rentenleistungen, sondern um dauernde Lasten (BFH BStBl II 1986, 348; 1981, 263; BFH/NV 1988, 294), s Rn 76. Des Weiteren wurden voll steuerbare dauernde Lasten angenommen, wenn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Renten iSv § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst bb EStG/Überblick

Rn. 172 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Nach der durch das AltEinkG ab 2005 neu eingefügten Regelung in § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst bb EStG unterliegen die sonstigen (privaten) Leibrenten wie bisher der Ertragsanteilsbesteuerung. Da der Besteuerungsregelung in § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa EStG (sog Basisversorgung) grds Vorrang eingeräumt wird und deshalb nur "L...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Schadensersatzrenten

Rn. 83 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Wiederkehrende Leistungen zum Ausgleich eines Schadens sind grds nicht als Leibrenten steuerbar. Solche Renten können auf den §§ 253, 823ff BGB oder anderen Vorschriften (zB HaftpflichtG, StVG) beruhen. Die frühere Rspr, die in Form einer Leibrente gezahlten Schadensersatz allein der äußeren Form wegen den steuerbaren Einkünften zugerechnet ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Änderungsklausel

Rn. 63 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Vereinbaren die Vertragsparteien eine Änderbarkeit der Rentenzahlungen entsprechend § 323 ZPO, ist dies regelmäßig ein Indiz für das Vorliegen einer in vollem Umfang steuerbaren dauernden Last (s Rn 76). Für eine steuerlich zu beachtende Änderungsklausel genügt der "Vorbehalt der Rechte aus § 323 ZPO", weil dies so zu verstehen ist, dass der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Unfallrenten

Rn. 82 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung sind gemäß § 3 Nr 1 Buchst a EStG steuerfrei. Die Steuerfreiheit kann auch für Leistungen aus einer ausländischen gesetzlichen Unfallversicherung in Betracht kommen (BFH BStBl III 1959, 462). Private Unfallrenten dagegen beruhen regelmäßig auf einem Versicherungsvertrag. Sie fallen deshalb nicht ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Zusätzliche Voraussetzungen für sog Rürup-Rentenverträge

Rn. 102 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Für nachgelagert zu versteuernde Vorsorgeprodukte iSd § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa EStG iVm § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst b EStG (sog Rürup-Rentenverträge iRd sog Basisversorgung) ist darüber hinaus erforderlich, dass die Laufzeit der Versicherung nach dem 31.12.2004 beginnt und der Vertrag die Zahlung einer monatlichen, auf das Leben de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Steuerbarer Anteil am Jahresertrag der Rente

Rn. 116 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Gemäß 22 Nr 1 S 3 Buchst a S 2 EStG ist Bemessungsgrundlage für den der Besteuerung unterliegenden Anteil der Jahresbetrag der Rente. Dieser ergibt sich aus der Summe der im Kj zugeflossenen Rentenbeträge einschließlich der bei Auszahlung einbehaltenen eigenen Beitragsanteile zur Kranken- und Pflegeversicherung. Steuerfreie Zuschüsse zu den...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Keine Abweichung von der Ertragsanteilstabelle

Rn. 202 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Nach dem Wortlaut des § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst bb S 4 EStG kann eine Leibrente nur mit dem aus der darin aufgeführten Tabelle ersichtlichen Ertragswert besteuert werden. Mit dem Zweck dieser Vorschrift wäre es nicht vereinbar, die Höhe des Ertragsanteils von individuellen Umständen abhängig zu machen (BFH BFH/NV 2002, 1438).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ah) Altverträge

Rn. 184 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die Tabelle des § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst bb EStG findet auch Anwendung auf vor dem Jahr 2005 abgeschlossene private Leibrentenversicherungen (sog Altverträge, vgl die Gesetzesbegründung in BT-Drucks 15/2150, 41; BFH BFH/NV 2012, 31; BStBl II 2014, 15). Darauf, ob diese die Voraussetzungen des § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst b EStG erfülle...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Abgrenzung zu Bezügen mit variabler Bemessungsgrundlage

Rn. 61 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Eine Leibrente kann dann nicht angenommen werden, wenn die Bezüge abhängig sind von einer variablen Bemessungsgrundlage, wie zB dem Gewinn oder dem Umsatz eines Unternehmens, was auch dann zu bejahen ist, wenn die Bezüge nach einem festen Prozentsatz oder einem bestimmten Verteilungsschlüssel bemessen werden (BFH BStBl III 1963, 592; 1964, 4...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätzliches zur Rentenbesteuerung

Rn. 56 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Das EStG unterscheidet in § 22 Nr 1 EStG zwischen wiederkehrenden Bezügen allgemeiner Art und Leibrenten (wiederkehrende Bezüge besonderer Art). Die wiederkehrenden Bezüge allgemeiner Art oder sonstigen wiederkehrenden Bezüge (zB dauernde Lasten) werden gemäß § 22 Nr 1 S 1 EStG in vollem Umfang der Besteuerung unterworfen. Für Leibrenten dageg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Öffnungs- oder Escapeklausel (§ 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst bb S 2 EStG)

Rn. 190 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Gemäß § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst bb S 2 EStG besteht die Möglichkeit, Leibrenten, die ansonsten gemäß § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa EStG zu versteuern wären, auf Antrag mit dem günstigeren Ertragsanteil zu versteuern. Dies ist aber nur insoweit möglich, als die Leibrenten auf Beiträgen beruhen, die oberhalb des Betrags des...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Dauernde Lasten

Rn. 86 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Dauernde Lasten gehören zu den sonstigen wiederkehren Bezügen bzw den wiederkehrenden Bezügen allgemeiner Art, die gemäß § 22 Nr 1 S 1 EStG voll zu versteuern und andererseits beim Verpflichteten gemäß § 10 Abs 1 Nr 1a EStG als SA bzw als BA oder WK voll abziehbar sind. Die Unterscheidung zu den Leibrenten ist deshalb von Bedeutung, weil Lei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Leibrentenversicherungen, die die Voraussetzungen des § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst b EStG nicht erfüllen

Rn. 175 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Unter den Auffangtatbestand des § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst bb EStG fallen in erster Linie die privaten Leibrentenversicherungen, die die Voraussetzungen des § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa EStG nicht erfüllen und auch nicht unter § 22 Nr 5 EStG einzuordnen sind. Nach der Gesetzesbegründung fallen hierunter insb Anlageprodukt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bh) Renten von ausländischen Versicherungsträgern

Rn. 106 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Bezieht ein im Inland wohnender StPfl eine Rente von einem ausländischen Versicherungsträger, unterliegt die Rente grds ebenfalls gemäß § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa EStG mit dem darin genannten Besteuerungsanteil oder nach § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst bb EStG mit dem Ertragsanteil (s Rn 160ff) der Besteuerung (BFH BFH/NV 20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Rentenleistungen iSd § 22 Nr 5 S 2 Buchst a EStG

Rn. 663 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Mit dem Ertragsanteil nach § 22 Abs 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa EStG werden die lebenslangen Renten einschließlich Berufsunfähigkeits-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente besteuert, die nicht auf gefördertem Kapital aus Direktversicherungen, Pensionskassen und -fonds beruhen. Weitere Voraussetzung ist, dass die Versorgungszusag...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Zeitrenten

Rn. 69 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Zeitrenten sind wiederkehrende Bezüge, die sich allerdings nicht auf eine Lebenszeit, sondern auf eine von vornherein festgelegte Dauer beziehen. Die Steuerbarkeit derartiger Renten ergibt sich aus § 22 Nr 1 S 1 EStG (sonstige wiederkehrende Bezüge). Eine Anwendung der günstigeren Besteuerung nach § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG kommt nicht in B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Rechtsschutz

Rn. 170 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Aufgrund zahlreich eingelegter Verfassungsbeschwerden gegen die Rspr des BFH hat das BMF die FA mit Schreiben v 11.05.2011 angewiesen, die ESt-Veranlagungen ua im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit der beschränkten Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs 3, 4, 4a EStG) für die VZ 2005–2009, der Nichtabziehbarkeit von Beiträgen z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ag) Einmalzahlungen

Rn. 183 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 § 22 Abs 1 Nr 3 Buchst a Doppelbuchst bb S 1 EStG erfasst seinem Wortlaut nach zwar neben Leibrenten auch andere Leistungen, soweit diese nicht der sog Basisversorgung iSd § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa EStG zuzurechnen sind. Bei Einmalzahlungen kann aber weder von einem Rentenrecht noch von daraus erzielten Erträgen ausgegangen wer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Norminhalt

Rn. 31 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Entsprechend seiner Funktion als Auffangtatbestand bestimmt § 22 Nr 1 S 1 EStG zunächst ohne Nennung konkretisierender Tatbestandsmerkmale, dass wiederkehrende Bezüge – unter Beachtung der Subsidiarität (s Rn 3ff) – sonstige Einkünfte sind (s Rn 34ff). Nach § 22 Nr 1 S 1 Hs 2 EStG kommt zudem § 15b EStG sinngemäß zur Anwendung (s Rn 41). § 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Wiederkehrende Bezüge als Oberbegriff, § 22 Nr 1 S 1 EStG

Rn. 33 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Der in § 22 Nr 1 S 1 EStG verwendete Begriff der wiederkehrenden Bezüge ist der übergeordnete Begriff für sämtliche in § 22 Nr 1 EStG geregelten Einnahmetatbestände. Hierzu zählen einmal die in vollem Umfang steuerbaren sonstigen wiederkehrenden Bezügen bzw Bezüge allgemeiner Art iSd § 22 Nr 1 S 1 EStG (zB dauernde Lasten, vgl BFH BFH/NV 200...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Abgrenzung gegenüber Kapitaleinkünften

Rn. 8 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 § 20 Abs 1 Nr 6 S 1 EStG weist seit 2005 Auszahlungen von Erträgen aus Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht und Kapitalversicherungen mit Sparanteil im Erlebens- und Rückkaufsfall den Einkünften aus KapVerm zu (dazu s § 20 Rn 560ff (Möllenbeck)). Lediglich dann, wenn eine Auszahlung in Form lebenslanger Rentenzahlungen gewählt wird, wird...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick

Rn. 30 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 § 22 Nr 1 EStG regelt die Besteuerung sog wiederkehrender Bezüge. Insb wird die Besteuerung von Leibrenten, unterteilt in die nachgelagerte Besteuerung der sog Basisversorgung nach § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa EStG mit einem bestimmten Besteuerungsteil (s Rn 90ff) und die Besteuerung der übrigen Leibrenten nach § 22 Nr 1 S 3 Buchst a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dbd) (Keine) Bagatellgrenze

Rn. 142 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Teilweise wird in der Literatur eine Bagatellgrenze dergestalt vorgeschlagen, dass eine gewisse Doppelbesteuerung (noch) nicht zur Verfassungswidrigkeit führen soll (etwa s Schuster, jM 2017, 119, die sich für die Anwendung einer Bagatellgrenze iHv 10 % der Rentenzahlung ausspricht). Das FG He hat sich – zumindest für den Fall des Bezugs ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Entstehungsgeschichte und Rechtsentwicklung

Rn. 26 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die Besteuerung wiederkehrender Bezüge und "sonstiger Leistungsgewinne" sahen bereits §§ 40–41 EStG 1925 vor. Das EStG 1934 fasste diese Vorschriften als wiederkehrende Bezüge zusammen, wobei Einkünfte aus Leistungen und Spekulationsgeschäften unterschieden wurden. Das Gesetz zur Neuordnung der Steuern 1954 (StNOG, BGBl I 1954, 373) hat vor a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Abgrenzung gegenüber betrieblichen Einkünften

Rn. 5 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Ein nicht unbedeutender Bereich von Einkünften, die nicht unter § 22 Nr 1 EStG fallen, sind die betrieblich veranlassten wiederkehrenden Bezüge. Als solche kommen zB nachträgliche Einkünfte (vgl § 24 Nr 2 EStG) aus LuF, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit in Betracht. Diese sind den betreffenden Einkunftsarten ( §§ 13, 15, 18 EStG ) zuzu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Abgrenzung gegenüber nichtselbstständiger Arbeit

Rn. 6 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Von einem ehemaligen ArbG gezahlte Ruhegelder sind den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit des Beziehers zuzurechnen ( § 19 Abs 1 Nr 2 EStG, § 3 Abs 2 Nr 2 LStDV ). Sie werden für eine frühere nichtselbstständige Tätigkeit geleistet und sind deshalb durch das ehemalige Arbeitsverhältnis des ArbN veranlasst. Anders als bei Versorgungsrent...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Ertragsanteilsbesteuerung nach § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG aF

Rn. 216 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Nach der bis 31.12.2004 geltenden Regelung in § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG aF waren Leibrenten insoweit mit dem Ertragsanteil zu besteuern, als in den einzelnen Bezügen Einkünfte aus Erträgen des Rentenrechts enthalten waren. Hierunter fielen zB Sozialversicherungsrenten, die über das Umlageverfahren finanziert wurden, und berufsständische V...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst bb S 1 EStG

aa) Leibrentenversicherungen, die die Voraussetzungen des § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst b EStG nicht erfüllen Rn. 175 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Unter den Auffangtatbestand des § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst bb EStG fallen in erster Linie die privaten Leibrentenversicherungen, die die Voraussetzungen des § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa EStG nicht erfüllen und auch nicht ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Grundlegendes zur Besteuerung

ba) Nachgelagerte Besteuerung Rn. 91 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Mit dem Wirksamwerden des AltEinkG ab 01.01.2005 wurde die Besteuerung von Altersrenten umgestellt vom System der Ertragsanteilsbesteuerung auf die sog nachgelagerte Besteuerung. Dies bedeutet, dass die Altersbezüge gedanklich nicht mehr entsprechend dem bis 2004 geltenden Versicherungsprinzip in einen Kapital- u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Voraussetzung für die ausnahmsweise Ertragsanteilbesteuerung von Altersvorsorgeleibrenten

Rn. 191 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die Besteuerung von Altersvorsorgeleibrenten der sog Basisversorgung und anderen Leistungen ist ausnahmsweise nicht nach den Regeln des § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa EStG nachgelagert, sondern gemäß § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst bb EStG mit dem günstigeren Ertragsanteil vorzunehmen, soweit die Leistungen auf bis zum 31.12.200...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Ertragsanteilstabelle, § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst bb S 4 EStG

da) Keine Abweichung von der Ertragsanteilstabelle Rn. 202 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Nach dem Wortlaut des § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst bb S 4 EStG kann eine Leibrente nur mit dem aus der darin aufgeführten Tabelle ersichtlichen Ertragswert besteuert werden. Mit dem Zweck dieser Vorschrift wäre es nicht vereinbar, die Höhe des Ertragsanteils von individuellen Umstände...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Verfassungsrechtliche Beurteilung der nachgelagerten Besteuerung

Schrifttum: Brall/Bruno-Latocha/Lohmann, DRV 2003, 465, 673; Broer, Ein Ansatz zur verfassungsgemäßen Besteuerung der Sozialversicherungsrenten, BB 2004, 527; Hey, Verfassungswidrige Doppelbesteuerungen im Übergang zur nachgelagerten Besteuerung, DRV 2004, 1; Sachverständigen-Kommission, BMF-Schriftenreihe Bd 74, 1 ff; Rürup, Prot FinA 15/47; Bareis, Prot FinA 15/47; Brall/Bruno-L...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dd) Veräußerungszeitrenten

Rn. 73 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Zeitrenten können auch als Gegenleistung für die Veräußerung von WG vereinbart werden (sog Veräußerungszeitrenten, vgl BFH BStBl II 1996, 676; 2002, 650). In diesen Fällen sind die Grundsätze über wiederkehrende Leistungen im Austausch mit einer Gegenleistung anzuwenden. Dies bedeutet, dass die wiederkehrenden Leistungen grds in einen Tilgun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Im Verhältnis zu § 9 Abs 1 S 3 Nr 1 EStG

Rn. 21 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Aus der Verweisung in § 9 Abs 1 S 3 Nr 1 S 2 EStG auf die eingeschränkte Steuerbarkeit von Leibrenten in § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst bb EStG lässt sich eine entsprechende Einschränkung des WK-Abzugs entnehmen (vgl BFH BStBl II 1998, 339).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Unterhaltsrenten

Rn. 81 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Unterhaltsleistungen erfolgen idR unentgeltlich. Da insoweit zumeist die Voraussetzungen des § 22 Nr 1 S 2 Hs 1 EStG (Gewährung der Bezüge auf freiwilliger Basis, aufgrund einer freiwillig begründeten Rechtspflicht oder an eine gesetzlich unterhaltsberechtigte Person) vorliegen, sind die Unterhaltsleistungen grds nicht steuerbar (s Rn 47ff)....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ae) Renten nach dem AAÜG

Rn. 181 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Renten iSd § 9 Anspruchs- und AnwartschaftsüberführungsG (AAÜG) werden weiterhin mit dem Ertragsanteil gemäß § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst bb EStG besteuert, ggf iVm § 55 Abs 2 EStDV, soweit nicht die Steuerfreiheit nach § 3 Nr 6 EStG greift. Diese Renten werden zwar von der Deutschen Rentenversicherung Bund ausgezahlt. Es handelt sic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dbf) Feststellungslast

Rn. 144 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Hinsichtlich der Feststellungslast kann es als höchstrichterlich geklärt angesehen werden, dass die Feststellungslast für das Vorliegen einer etwaigen verfassungswidrigen Doppelbesteuerung bei dem betroffenen StPfl liegt, sodass dieser dem Gericht seine Erwerbsbiographie und seinen Rentenversicherungslauf darlegen muss sowie die einkommenst...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Besteuerung unabhängig von früherem Abzug der Beiträge als SA

Rn. 100 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die nachgelagerte Besteuerung ist unabhängig davon durchzuführen, in welchem Umfang sich die in der Vergangenheit geleisteten Rentenversicherungsbeiträge iRd SA-Abzugs steuerlich ausgewirkt haben (so zutreffend BFH BStBl II 2009, 710 zu ehemaligemäß Freiberufler; ebenso die Gesetzesbegründung in BT-Drucks 15/2563 iVm BT-Drucks 15/2150, 40)....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Gleichmäßigkeit der Leistungen

Rn. 60 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Der steuerrechtliche Begriff der Rente setzt fortlaufend gleich bleibende, dh betragsmäßig fest begrenzte Leistungen bzw Bezüge voraus (BFH BFH/NV 2010, 459; BStBl II 2006, 245; 1992, 78; 1980, 501). Außerdem sind die Leistungen periodisch, dh in gleichen zeitlichen Abständen zu erbringen (vgl BFH BStBl III 1967, 178). Unwesentliche Schwankun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Renten iSv § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa EStG/Altersvorsorgeleibrenten

Rn. 90 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 a) Vorbemerkung Aufgrund der Änderung des EStG durch das AltEinkG v 05.07.2004 (BGBl I 2004, 1427) unterliegen ab 2005 deutlich mehr Rentner der ESt als davor (nach Schätzungen mehr als 1 Mio zusätzliche Rentner). Durch die stufenweise Anhebung der Besteuerungsanteile in der Tabelle des § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa S 3 EStG wird sic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Umfang der Besteuerung, § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa S 2–8 EStG

Rn. 115 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Steht die Steuerbarkeit der Leistung fest, ergibt sich der Umfang der Besteuerung aus § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa S 2–8 EStG. ca) Steuerbarer Anteil am Jahresertrag der Rente Rn. 116 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Gemäß 22 Nr 1 S 3 Buchst a S 2 EStG ist Bemessungsgrundlage für den der Besteuerung unterliegenden Anteil der Jahresbetrag ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Inhalt der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 In § 22 EStG sind die sonstigen Einkünfte geregelt. Neben den sechs anderen Einkunftsarten (vgl § 2 Abs 1 Nr 1–6 EStG) handelt es sich insoweit um die siebte und damit letzte Einkunftsart (vgl § 2 Abs 1 Nr 7 EStG). Sie ergänzt die anderen Einkunftsarten. Fallen Einkünfte unter keine der genannten Einkunftsarten, sind sie nicht steuerbar. Die V...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Ausgleich für entgangenes Erbe

Rn. 71 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Dient eine zeitlich befristete Rente dem Zweck, einem weichenden Erben einen Ausgleich für sein entgangenes Erbe oder seinen Pflichtteilsanspruch zu verschaffen, ist die Rente ebenso vererblich wie nach dem Todesfall der Erbanteil oder der Pflichtteilsanspruch, an deren Stelle die Rente getreten ist. In einem solchen Fall ist die Rente als Z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dbi) Fazit

Rn. 169 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Obwohl die Rspr mittlerweile die Grundfragen (s Rn 132ff) einer möglichen Doppelbesteuerung – vor allem die Anwendung des Nominalwertprinzips auf der Beitrags- und Leistungsseite – für die Praxis geklärt hat, bleiben diverse Einzelfragen sowohl auf der Beitrags- als auch der Leistungsseite noch offen, die jedoch teilweise einzeln oder zumin...mehr