Fachbeiträge & Kommentare zu Leibrente

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Entstehungsgeschichte

Rn. 32 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Regelungen, die eine Besteuerung wiederkehrender Bezüge beim StPfl erlauben, lassen sich bis ins Preußisches EStG von 1891 bzw 1906 zurückverfolgen (dazu und, zur weiteren Entwicklung bis 2005 des § 22 Nr 1 EStG s Wernsmann/Neudenberger in K/S/M, § 22 EStG Rz B 20ff (Mai 2017)). Die grundlegendste Änderung hat die Norm im Zuge des AltEinkG v ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Steuerfreier Teil der Rente (persönlicher Rentenfreibetrag)

Rn. 119 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Der steuerfreie (nicht steuerbare) Teil der Rente bestimmt sich gemäß § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst bb S 4 EStG als Unterschiedsbetrag zwischen dem Jahresbetrag der Rente und dem Besteuerungsanteil (vgl FG BdW EFG 2012, 123: legale Definition). Er ist grds in dem Jahr zu ermitteln, das dem Jahr des Rentenbeginns folgt, und für die Fol...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Brall/Bruno-Latocha/Lohmann, DRV 2003, 465, 673; Broer, Ein Ansatz zur verfassungsgemäßen Besteuerung der Sozialversicherungsrenten, BB 2004, 527; Hey, Verfassungswidrige Doppelbesteuerungen im Übergang zur nachgelagerten Besteuerung, DRV 2004, 1; Sachverständigen-Kommission, BMF-Schriftenreihe Bd 74, 1 ff; Rürup, Prot FinA 15/47; Bareis, Prot FinA 15/47; Brall/Bruno-Latocha/Lohm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dbh) Einzelheiten zur Leistungsseite

Rn. 160 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die andere Vergleichsgröße für die Beantwortung der Frage des Vorliegens einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung ist die Summe der steuerunbelastet bleibenden Teile der voraussichtlichen künftigen Rentenbezüge in der Leistungsphase. Auch diesbezüglich sind noch nicht alle Parameter, welche iRd Ermittlung dieses Wertes zu berücksichtigen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Gesetzliche Rentenversicherungsträger, berufsständische Versorgungseinrichtungen

Rn. 101 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Als gesetzliche Rentenversicherungsträger iSd §§ 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa EStG bzw § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG kommen die folgenden Versicherungsträger in Betracht (vgl BMF v 24.05.2017, BStBl I 2017, 820 Rz 1): die Deutsche Rentenversicherung Bund (gebildet durch Integration der BfA und des Verbandes Deutscher Rentenversicheru...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Gegenstand der Besteuerung

Rn. 96 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Unter die nachgelagerte Besteuerung iRd sog Basisversorgung (vgl BFH BFH/NV 2012, 31) fallen alle Leistungen der in § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa S 1 EStG genannten Vorsorgeeinrichtungen, unabhängig davon, ob sie als Rente, Teilrente oder als einmalige Leistung ("andere Leistungen" iSd § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG) gezahlt werden. Daz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Ermittlung des Teils der Rente, der auf Beiträgen oberhalb der Höchstbeträge beruht

Rn. 195 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Der Teil der Leistungen, der auf Beiträgen beruht, die oberhalb des Betrags des Höchstbeitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wurden, ist für jedes der in Frage kommenden Kj (vor 2005) und für jeden Rentenanspruch gesondert zu ermitteln. Zugrunde zu legen sind diejenigen Höchstbeiträge, die in den Jahren galten, denen die Beitr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätzliche Nichtsteuerbarkeit von Unterhaltsrenten ua

Rn. 47 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 § 22 Nr 1 S 2 EStG spricht davon, dass die Bezüge nicht dem Empfänger zugerechnet werden, wenn sie freiwillig oder aufgrund einer freiwillig begründeten Rechtspflicht oder einer gesetzlich unterhaltspflichtigen Person gewährt werden. Die Norm gilt grds für alle wiederkehrenden Bezüge iSd § 22 Nr 1 S 1 EStG, also auch für Leibrenten und andere Lei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ce) Rentennachzahlungen

Rn. 128 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Da für alle Überschusseinkunftsarten (§ 2 Abs 1 Nr 4–7 EStG) und damit auch für die sonstigen Einkünfte das Zuflussprinzip des § 11 Abs 1 EStG gilt, unterliegen auch Rentennachzahlungen in dem Jahr der Besteuerung, in dem sie dem StPfl zufließen (vgl BFH BFH/NV 2011, 1501 zu Nachzahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung; vgl auch BFH BS...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Sinngemäße Anwendung des § 15b EStG

Rn. 41 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Nach § 22 Nr 1 S 1 Hs 2 EStG ist § 15b EStG sinngemäß anzuwenden. Diese Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen v 22.12.2005 (BGBl I 2005, 3683) mit Wirkung ab 31.12.2005 (Tag nach der Verkündung im BGBl) in das EStG eingefügt. § 15b EStG schließt die Verrechnung von negativen Eink...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Rentenfreibetrag bei "nachfolgenden" Renten (§ 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa S 8 EStG)

Rn. 124 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Folgen nach dem 31.12.2004 Renten aus derselben Versicherung einander nach, gilt für die spätere Rente, dass sich der Prozentsatz nach dem Jahr richtet, das sich ergibt, wenn die Laufzeit der vorhergehenden Renten von dem Jahr des Beginns der späteren Rente abgezogen wird; der Prozentsatz darf jedoch nicht niedriger bemessen werden als der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Seer, Besteuerung der Alterseinkünfte und Gleichbehandlungsgebot, StuW 1996, 323; Birk, Nachgelagerte Besteuerung in der betrieblichen Altersversorgung – eine verfassungskonforme Alternative für den Gesetzgeber, StuW, 1999, 321; Krause/Junk/Müller, Nachgelagertes Verfahren bei der Besteuerung der Alterseinkünfte, DB 1999, 2282; Söhn/Müller-Franken, Vorgelagerte und/oder nachgel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Einkünfte aus Zuschüssen und sonstigen Vorteilen, § 22 Nr 1 S 3 Buchst b EStG

Rn. 218 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Einkünfte aus Zuschüssen und sonstigen Vorteilen gemäß § 22 Nr 1 S 3 Buchst b EStG, die als wiederkehrende Bezüge gewährt werden, zählen ebenfalls zu den Einkünften aus wiederkehrenden Bezügen iSd § 22 Nr 1 S 1 EStG. Sie sind damit den sonstigen wiederkehrenden Bezügen zuzuordnen. Diese Vorschrift dient der Verdeutlichung des § 22 Nr 1 S 1 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Zusatzrenten, deren Beiträge besteuert wurden

Rn. 178 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Zusatzrenten der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) sind nicht Teil der nach § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa EStG der Besteuerung unterliegenden sog Basisversorgung. Die VBL gehört zu den betrieblichen Pensionskassen iSd § 40b EStG. Die von ihr ausgezahlten Renten sind Teil der betrieblichen Altersversorgung und umlag...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dbb) Definition der Doppelbesteuerung

Rn. 139 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Was konkret unter einer Doppelbesteuerung zu verstehen ist, hat das BVerfG weder begrifflich noch rechnerisch konkretisiert. Es hat lediglich dargelegt, dass als steuerbares Einkommen die erstmalige Realisierung einer Vermögensmehrung, nicht aber ein erfolgsneutraler Vermögenstausch oder gar ein Vermögensverbrauch in Betracht kommt. Es beste...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Versorgungsausgleich

Rn. 198 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Sind die Voraussetzungen für die Anwendung der Öffnungsklausel in der Person eines zum Versorgungsausgleich Verpflichteten erfüllt, kann die Person (Ehegatte oder Lebenspartner), auf die Anrechte gemäß § 10ff VersAusglG (BGBl I 2009, 700) übertragen werden (sog interne Teilung) oder zu deren Gunsten derartige Anrechte gemäß § 14ff VersAusgl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Ausnahmsweise Anpassung des Rentenfreibetrags (§ 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa S 6 EStG)

Rn. 121 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Abweichend von der grundsätzlichen Festschreibung ist der Rentenfreibetrag neu zu bestimmen bzw anzupassen, wenn sich der Jahresbetrag der Rente ändert, wobei allerdings regelmäßige Rentenanpassungen nicht zu einer Neuberechnung führen und auch bei einer anderweit begründeten Neuberechnung außer Betracht bleiben (§ 22 Nr 1 S 3 Buchst a Dopp...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bi) Im Ausland lebende Rentner

Rn. 108 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Durch die Neufassung des § 49 Abs 1 Nr 7 EStG ab 2005 aufgrund des AltEinkG wurde sichergestellt, dass auch im Ausland lebende Rentner, die Renten iSv § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG von inländischen gesetzlichen Rentenversicherungsträgern usw beziehen, der inländischen beschränkten StPfl unterliegen (vgl FG Köln EFG 2012, 1675 zu Rentenbeziehe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Verfassungsrechtlich geklärte Fragen

Rn. 131 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die Neuregelung der Besteuerung der Alterseinkünfte iRd AltEinkG (BGBl I 2004, 1427) in Form der grundlegenden Systemumstellung von der vorgelagerten zur nachgelagerten Besteuerung der Sozialversicherungsrenten und vergleichbarer Bezüge begegnet keinen grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken (BFH BStBl II 2009, 710; BVerfG v 29.09.2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Werbungskosten

Rn. 221 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Wie bei den übrigen Überschusseinkunftsarten richtet sich auch bei den wiederkehrenden Bezügen gemäß § 22 Nr 1 EStG der Abzug von Aufwand als WK nach § 9 EStG . Abziehbar sind danach Aufwendungen, die "zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung" von Einkünften aus wiederkehrenden Bezügen vorgenommen werden. Sofern der StPfl keine höheren WK nach...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dba) Verfassungsrechtliche Grundlage des Doppelbesteuerungsverbots

Rn. 138 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Das verfassungsrechtliche Gebot der Vermeidung einer Doppelbesteuerung lässt sich bis zur Entscheidung des BVerfG v 06.03.2002, 2 BvL 2683/11, BVerfGE 105, 73 zurückverfolgen. Dort heißt es, dass der Gesetzgeber bei der zu schaffenden Neuregelung zwar ein weiter Entscheidungsspielraum zukommt, "in jedem Fall" aber die Besteuerung von Vorsor...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dbe) Prüfung zum Beginn des Rentenbezugszeitraums

Rn. 143 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die Prüfung einer etwaigen Doppelbesteuerung der zukünftigen voraussichtlichen Rentenbezüge ist auf den Zeitpunkt des Renteneintritts vorzunehmen und nicht etwa schon zu einem Zeitpunkt während der Erwerbsphase der Rentenansprüche (BVerfG v 14.06.2016, 2 BvR 290/10, BStBl II 2016, 801; BFH BFH/NV 2016, 1791; FG BdW EFG 2020, 116, Rev X R 33...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Nachgelagerte Besteuerung

Rn. 91 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Mit dem Wirksamwerden des AltEinkG ab 01.01.2005 wurde die Besteuerung von Altersrenten umgestellt vom System der Ertragsanteilsbesteuerung auf die sog nachgelagerte Besteuerung. Dies bedeutet, dass die Altersbezüge gedanklich nicht mehr entsprechend dem bis 2004 geltenden Versicherungsprinzip in einen Kapital- und einen Ertrags- bzw Zinsant...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dbc) Nominalwertprinzip

Rn. 141 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Bei ihren Modellrechnungen ging die Sachverständigenkommission, BMF-Schriftenreihe Bd 74, 51 unter Berufung auf das Urteil BVerfG v 06.03.2002, BStBl II 2002, 618 vom Nominalwert- bzw Nennwertprinzip aus, dh, sie setzte die in der Vergangenheit geleisteten Beitragszahlungen nominell ins Verhältnis zu noch zu leistenden Rentenzahlungen, ohne...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dbg) Einzelheiten zur Beitragsseite

Rn. 150 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Eine Vergleichsgröße für die Beantwortung der Frage des Vorliegens einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung ist die Summe der vom StPfl aus versteuertem Einkommen geleisteten Altersvorsorgeaufwendungen. Welche Aufwendungen in die Ermittlung dieser Summe ggf in welcher Höhe einfließen, ist noch nicht abschließend geklärt. Rn. 151 Stand: EL...mehr

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§ 2 Erb- und Pflichtteilsve... / I. Der Pflichtteilsverzicht als Alternative zum "klassischen" Behindertentestament

Rz. 45 Der Zugriff auf die Erbschaft eines behinderten Kindes durch den Sozialleistungsträger wird beim "klassischen" Behindertentestament im Wesentlichen durch zwei Rechtsinstitute verhindert: Die Kombination von Vor- und Nacherbfolge (§§ 2100 ff. BGB) mit der Verwaltungstestamentsvollstreckun...mehr

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Frankreich / c) Laufende Unterhaltszahlung, Leibrente

Rz. 189 Nur in Ausnahmefällen, insbesondere wenn das Alter oder der Gesundheitszustand des Schuldners dies verlangt, kann der Richter gem. Art. 276 CC die Entschädigung in Form von laufenden Unterhaltszahlungen (rente viagère) gewähren. Die Unterhaltszahlung läuft seit der Reform vom 26.5.2004 zwingend auf Lebenszeit. Auch eine Wiederheirat des Unterhaltsberechtigten ändert ...mehr

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Belgien / aa) Eigenvermögen jedes Ehegatten

Rz. 28 Zum Eigenvermögen eines jeden Ehegatten gehören im gesetzlichen Güterstand gem. Art. 1399 ZGB insbesondere folgende Aktiva: Zum Eigenvermögen gehören ungeachtet des Zeitpunkts des Erwerbs und vorbehaltlich eines etwaige...mehr

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Versorgungsausgleich / 5.2.4 Private Rentenversicherung

Anrechte aus privaten Versicherungsverträgen werden vom Versorgungsausgleich erfasst, soweit sie der Alters- und/oder Invaliditätssicherung dienen und die Zahlung einer Zeit- oder Leibrente zum Gegenstand haben. Das Bestehen eines Kapitalwahlrechts ist unschädlich, solange es nicht bis zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Versorgungsausgleich (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VersAusglG...mehr

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Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 2.3 Private Renten aus dem Inland

Rz. 930 [Leibrenten → Anlage R, Zeilen 15–16, 31–36 und eZeilen 13–14, 17–18] Lebenslange Leibrenten, die nicht unter § 22 Nr. 1 Satz 3, Buchst. a, Doppelbuchst. aa EStG bzw. unter § 22 Nr. 5 EStG (→ Tz 938) fallen, werden nach § 22 Nr. 1 Satz 3, Buchst. a, Doppelbuchst. bb EStG mit dem Ertragsanteil besteuert. Hierunter fallen insbesondere Renten aus vor dem 1.1.2005 abgeschlo...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2020 ... / 2.8 Versorgungsausgleich zwischen Ehegatten

Rz. 430 Gesetzlicher Versorgungsausgleich Achtung Gesetzlicher Versorgungsausgleich führt nicht zu Sonderausgaben Ein gesetzlicher Versorgungsausgleich ("öffentlich-rechtlicher Versorgungsausgleich") führt nicht zum Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1a Nr. 3 oder Nr. 4 EStG. Wird eine Ehe geschieden, werden die während der Ehe erworbenen Versorgungsanwartschaften durch das Fam...mehr

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Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 2.1 Gesetzliche Renten aus dem Inland

Rz. 920 [Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und vergleichbare Renten → eZeile 4] Die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu gehören insbesondere Alters-, Witwen- oder Witwerrenten, Waisenrenten und Erziehungsrenten. Auch Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrenten (abgekürzte Leibrenten) werden wie die übrigen Renten aus der gesetzlichen Rentenver...mehr

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Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 2 Anlage R, Renten aus dem Inland

Rz. 919 [Leibrenten/Leistungen → Zeilen 10–12 und eZeilen 4–9] Renten und andere Leistungen i. S. d. § 22 Nr. 1 Satz 3, Buchst. a, Doppelbuchst. aa EStG Renten sind wiederkehrende gleichmäßige Leistungen in Geld oder vertretbaren Sachen, die auf einem besonderen Verpflichtungsgrund oder einem Rentenstammrecht beruhen. Zu berücksichtigen sind Leibrenten, d. h. Renten, die auf Le...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand(Vors... / 2 Altersvorsorgeaufwendungen

Rz. 498 [Altervorsorgebeiträge → eZeile 4–Zeile 10] Zu den Altersvorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG) gehören Beiträge des Arbeitnehmers zu den gesetzlichen Rentenversicherungen → eZeile 4 und Zeile 6. Als Beiträge kommen Pflichtbeiträge aufgrund eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses, Pflichtbeiträge aufgrund einer selbstständigen Tätigkeit (...mehr

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Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 2.4 Rente aus dem Inland mit Wohnsitz im Ausland

Rz. 936 Wichtig Rentner im Ausland Hat der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, bleibt die Rente i. d. R. im Inland steuerpflichtig im Rahmen der beschränkten Einkommensteuerpflicht. Aus Deutschland stammende Renteneinkünfte gehören zu den inländischen Einkünften i. S. d. § 49 EStG. Im Einzelnen regeln DBA, die die Bundesrepublik Deutschland mit anderen Lände...mehr

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Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 2 Anlage R – Leibrenten aus dem Inland

Rz. 222 Renten aus dem Inland (ohne Riester-Renten und Renten aus der betrieblichen Altersvorsorge), die nicht der Arbeitgeber bezahlt, gehören grds. zu den sonstigen Einkünften und werden in der Anlage R erklärt. Je nach Rentenart bzw. der steuerlichen Behandlung der Einzahlungen (Beiträge) in die jeweilige Versicherung wird die daraus folgende Rente unterschiedlich besteue...mehr

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Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 2.3 Private Renten aus dem Inland (Seite 1)

Rz. 233 [Andere Leibrenten → Zeilen 15–16, eZeilen 13–14, 17–18] Leibrenten aus einer privaten Rentenversicherung (ohne Riester-Renten, ohne Renten aus der betrieblichen Altersversorgung und ohne Rürup-Renten) sind nur mit dem sog. Ertragsanteil steuerpflichtig. Rz. 234 [Rentenbetrag → eZeile 13] Den Rentenbetrag können Sie der Rentenmitteilung bzw. dem maßgebenden Vertrag entn...mehr

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Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 2.1 Gesetzliche Renten aus dem Inland (Seite 1)

Rz. 225 [Leibrenten/Leistungen → eZeilen 4–9, Zeilen 10–12] Unter Leibrenten fallen alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie aus landwirtschaftlichen Alterskassen und aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen und Renten aus privaten kapitalgedeckten Versicherungen (Rürup-Renten). Bei diesen Renten wird ein Teil der Rente steuerfrei gestellt, der restlich...mehr

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Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 2.2 Rürup-Rente (Seite 1)

Rz. 232 Die Rürup-Rente ist eine Leistung aus einem privaten, kapitalgedeckten, zertifizierten Basisrentenversicherungsvertrag. Sie wird steuerrechtlich wie eine inländische gesetzliche Rente behandelt (→ Tz 502). →Renten →Altersvorsorgeaufwendungenmehr

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Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 2.4 Rente aus dem Inland bei Wohnsitz im Ausland

Rz. 237 Werden Renten aus Deutschland ins Ausland gezahlt, unterliegen die Renten grds. der Besteuerung zur beschränkten Einkommensteuerpflicht (§ 49 Abs. 1 Nr. 7 EStG). Besteht zwischen dem Wohnsitzstaat und der BRD ein DBA, kann Deutschland an der Besteuerung der Rente gehindert sein. Dürfen beide Staaten Steuern erheben, regelt das DBA auch, wie der Wohnsitzstaat eine doppe...mehr

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Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 4 Anlage R-AUS – Renten aus dem Ausland

Rz. 240 Leibrenten und Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse und berufsständischen Versorgungseinrichtungen, aus privaten Rentenversicherungen (auf Lebenszeit/mit zeitlich befristeter Laufzeit), und auf sonstigen Verpflichtungsgründen (z. B. Renten aus Veräußerungsgeschäften) sowie Renten aus der betrieblichen Altersversorgung sin...mehr

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§ 5 Vermögenserhalt durch l... / 3. Leibrente

Rz. 57 Zur Absicherung bzw. Versorgung des Übergebers ist auch die Vereinbarung einer Leibrente denkbar. Für den Übergeber hat dies den Vorteil, dass er auch dann Zahlungen erhält, wenn vorübergehend keine oder nur sehr geringe Mietüberschüsse erzielt werden, da z.B. Mieteinnahmen ausbleiben und/ der Renovierungs- oder Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Für den Überneh...mehr

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§ 5 Vermögenserhalt durch l... / c) Fristbeginn bei Vereinbarung einer Leibrente mit Absicherung durch Reallast

Rz. 29 Wird als Gegenleistung eine Leibrente oder Dauernde Last vereinbart und die Zahlung durch eine Reallast auf dem übertragenen Grundstück abgesichert, so hindert dies den Fristanlauf des § 2325 Abs. 3 BGB nicht, denn die Leibrentenverpflichtung enthält keinen Nutzungsvorbehalt, sondern die Vereinbarung einer Gegenleistung.[28]mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch e... / 1. Güterstand der Zugewinngemeinschaft ohne Modifikation

Rz. 8 Ohne ehevertragliche Regelung leben die Eheleute gemäß § 1363 BGB grundsätzlich im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Wird der Güterstand der Zugewinngemeinschaft durch den Tod eines Ehegatten beendet und tritt gesetzliche Erbfolge ein, so wird der Ausgleich des Zugewinns gemäß § 1371 Abs. 1 BGB dadurch verwirklicht, dass sich der gesetzliche Erbteil des überlebenden...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / C. Erbvertrag

Rz. 112 Alle Verfügungen eines gemeinschaftlichen Testamentes können auch in einem Erbvertrag getroffen werden. Anders als ein gemeinschaftliches Testament kann ein Erbvertrag aber nicht nur von Ehegatten oder Lebenspartnern errichtet werden. Rz. 113 Die Bindungswirkung bei vertragsmäßigen Verfügungen eines Erbvertrages tritt unmittelbar bei Abschluss des Erbvertrages ein, we...mehr

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§ 5 Vermögenserhalt durch l... / IV. Absicherung des Schenkers durch Nutzungsvorbehalte

Rz. 52 Erfolgt die lebzeitige Übertragung mit dem Ziel der mehrfachen Ausnutzung der Schenkungsteuerfreibeträge und nicht zur Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen,[44] so besteht meist das Bedürfnis, "wirtschaftlich alles beim Alten" zu belassen. Dies kann durch den Vorbehalt eines Nießbrauchs oder eines Wohnungsrechtes mit entsprechender dinglicher Absicherung erreicht wer...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / 4. Absolute Sicherheit vor Schenkungen

Rz. 90 Weiterhin stellt die Anordnung der Vor- und Nacherbschaft eine absolute Sicherung des Nacherben vor unentgeltlichen Verfügungen dar. Auch diese Verfügungen sind gemäß § 2113 Abs. 2 BGB unwirksam, soweit sie das Recht des Nacherben vereiteln oder beeinträchtigen würden. Von dieser Beschränkung kann der Vorerbe nicht gemäß § 2136 BGB befreit werden. Eine Ausnahme bilden...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / 3. Perspektiven beim Behinderten- und Bedürftigentestament durch BGH-Urteil aus 2011

Rz. 156 Aufgrund der Möglichkeit, einen wirksamen Pflichtteilsverzicht mit dem behinderten Angehörigen zu vereinbaren, erschließen sich ganz neue Gestaltungsmöglichkeiten für die Versorgung von behinderten Angehörigen, da das Problem des überleitbaren Pflichtteilsanspruchs durch einen wirksamen Pflichtteilsverzicht gelöst ist. Der behinderte Angehörige muss daher grundsätzli...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / ee) Grenzen der aktuellen Rechtsprechung zu § 2287 BGB

Rz. 72 Es ist noch nicht abschließend geklärt, ob die große Freiheit des Erblassers, die die aktuelle Rechtsprechung bietet, grenzenlos ist. So stellt sich die Frage, wie viel sich der Erblasser die zu erwartende Pflege kosten lassen darf. Auch hier werden für den Erblasser allerdings sehr großzügige Maßstäbe angelegt. Damit Rechtssicherheit für Erblasser und Beschenkten ein...mehr

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§ 5 Vermögenserhalt durch l... / V. Absicherung des Schenkers durch Widerrufs- und Rückforderungsmöglichkeiten

Rz. 59 Durch den geschickten Einsatz von Widerrufs- und Rückforderungsrechten kann der Schenker auch nach der Übertragung von Vermögenswerten sicherstellen, dass das Familienvermögen auch langfristig in der Familie verbleibt. Rz. 60 Muster 5.4: Widerrufs- und Rückforderungsrecht Muster 5.4: Widerrufs- und Rückforderungsrecht § _________________________ Widerrufs- und Rückforder...mehr