Fachbeiträge & Kommentare zu Leibrente

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Renten und dauernde Lasten / 2.4 Existenzsichernde Wirtschaftseinheit

Grundvoraussetzung für die steuerliche Anerkennung einer Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen ist nach Auffassung des Großen Senats des BFH[1], dass Gegenstand der Vermögensübergabe eine die Existenz des Übergebers wenigstens teilweise sichernde Wirtschaftseinheit ist und die zugesagten Versorgungsleistungen aus den Nettoerträgen des übergebenen Vermögens geleistet ...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 3.2 Grundsatzentscheidung des BFH

In einer Grundsatzentscheidung hat sich der BFH mit der Frage befasst, wie die Übertragung von nach § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG nicht begünstigtem Vermögen (im Urteilsfall: Mehrfamilienhaus) gegen Versorgungsleistungen in Form einer Leibrente ertragsteuerlich zu behandeln ist.[1] Betroffen von dieser Rechtsprechung sind jene Fälle, in denen – ohne Abwägung des Wertes von Leistun...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 1.2 Ertragsanteilsbesteuerung beim Empfänger der Leistungen

Die Voraussetzungen einer Leibrente sind erfüllt, wenn regelmäßig wiederkehrende Leistungen in Geld oder vertretbaren Sachen in bestimmter Höhe auf die Lebenszeit des Berechtigten zu erbringen sind.[1] Beim Verkauf auf Leibrentenbasis erhält der Veräußerer bis an sein Lebensende regelmäßige, in gleicher Höhe wiederkehrende Zahlungen. Die Gleichmäßigkeit der Leistungen wird n...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 2.6 Leistungen auf Lebenszeit

Die steuerliche Zurechnung der Versorgungsleistungen zu den Sonderausgaben – und korrespondierend beim Bezieher zu den Einkünften aus wiederkehrenden Bezügen – setzt voraus, dass die wiederkehrenden Versorgungsleistungen auf die Lebenszeit des/der Versorgungsberechtigten gezahlt werden.[1] Der Lauf der "typischen" privaten Versorgungsrente endet also stets mit dem Tod des Be...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 1.1 Gleichwertigkeit der Leistungen

Im Einzelfall kann ein Interesse daran bestehen, für familiäre Grundstücksübertragungen gegen eine Leibrente volle Entgeltlichkeit wie bei einem Verkauf unter fremden Dritten zu erreichen. Dies kann erstrebenswert sein, weil dann für den Käufer Abschreibungsvolumen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geschaffen wird, soweit der Rentenbarwert als "Anschaffungsko...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 1.3.1 Vermietete Immobilie

Bei der Veräußerung von Grundbesitz gegen eine Veräußerungs- bzw. Erwerbsrente stellt der Kapitalwert (Barwert, Tilgungsanteil) der Rente für den Erwerber die Anschaffungskosten für das erworbene Grundstück dar. Diese Anschaffungskosten des Käufers müssen auf das Gebäude einerseits und den Grund und Boden andererseits nach dem Verhältnis der Verkehrswerte aufgeteilt werden.[...mehr

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Pensionen und sonstige Vers... / Zusammenfassung

Begriff Zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gehören nach § 19 Abs. 1 Nr. 2 EStG auch Bezüge und Vorteile aus früheren Dienstleistungen. Die in der Vorschrift genannten Wartegelder, Ruhegelder, Witwen- und Waisengelder sind nur eine beispielhafte Aufzählung solcher Bezüge. Zu unterscheiden sind Versorgungsbezüge im öffentlichen Dienst und privaten Dienst. Versorg...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 1.4.1 Zerlegung in Zins- und Tilgungsanteil

Leibrenten setzen gleichmäßige Leistungen voraus.[1] Dauernde Lasten liegen dagegen immer vor, wenn die Leistungen nach Zahl oder Wert ungleichmäßig oder abänderbar sind. Von dauernden Lasten ist auszugehen, wenn die Abänderbarkeit der Leistungen ausdrücklich vereinbart ist, z. B. nach § 323 ZPO, oder die Ungleichmäßigkeit sich aus der Art der Leistungen ergibt, z. B. wenn i...mehr

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Pensionen und sonstige Vers... / 1.5 Versorgungsfreibetrag und Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag

Pensionäre haben einen Vorteil im Vergleich zu aktiven Arbeitnehmern. Ihr Ruhegehalt zählt zu den steuerbegünstigten Versorgungsbezügen, für die in der Übergangszeit von 2005 bis einschließlich 2057 zum Ausgleich der steuerlich unterschiedlichen Behandlung von Renten und Pensionen ein Versorgungsfreibetrag sowie ein Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag (sog. Freibeträge für Ve...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.2.1 Rentenzahlungen

Leistungen in Form einer lebenslangen Rente sowie Berufsunfähigkeits-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten werden erfasst mit dem Besteuerungsanteil ("Kohortenprinzip") [1] oder Ertragsanteil.[2] Das gilt auch für Rentenzahlungen ausländischer Versorgungsträger an ehemalige Arbeitnehmer soweit die Rentenzahlungen im Inland der Besteuerung unterliegen. Der Altersentlastu...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 5.3 Voraussetzungen für Steuerbefreiung

Die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung von Zuwendungen an umlagefinanzierte Pensionskassen decken sich weitgehend mit den Voraussetzungen der Steuerbefreiung für die kapitalgedeckte bAV. Die Steuerbefreiung wird folglich nur Arbeitnehmern mit erstem Dienstverhältnis gewährt.[1] Im Übrigen sind die Zuwendungen nur dann steuerfrei, wenn die Auszahlung der zugesagten Alter...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.1 Rentenbezugsmitteilungsverfahren

Die betrieblichen Versorgungseinrichtungen sind in das sog. Rentenbezugsmitteilungsverfahren[1] eingebunden. Ihre Aufgabe ist es, als mitteilungspflichtige Stelle Angaben zu den ausgezahlten Renten und anderen Leistungen sowie zum Empfänger bis Ende Februar des Folgejahres der zentralen Stelle (Deutsche Rentenversicherung Bund) elektronisch zu übermitteln.[2] Der Steuerbürger...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.3 Zahlungsweise der Altersversorgungsleistungen

Die Steuerbefreiung knüpft daran an, dass dem Arbeitnehmer eine monatliche und lebenslange Versorgung zugesichert wird. Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgungsleistungen müssen daher in Form einer lebenslangen Leibrente oder als Ratenzahlungen im Rahmen eines Auszahlungsplans mit anschließender lebenslanger Teilkapitalverrentung ab spätestens dem 85. Lebensjahr ...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 7 Altersvorsorgezulage/Sonderausgabenabzug

Beiträge des Arbeitgebers an einen Pensionsfonds, eine kapitalgedeckte Pensionskasse oder für eine Direktversicherung werden als Altersvorsorgebeiträge[1] auch durch die Gewährung der progressionsunabhängigen Altersvorsorgezulage steuerlich begünstigt (sog. "Riester-Förderung").[2] Im Unterschied zu privaten Altersvorsorgeverträgen besteht für die bAV keine Zertifizierungspfl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Veräußerung gegen Leibrente

Rn. 452 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Abgrenzung: Eine Leibrente ist eine wiederkehrende Zahlung, die von der Lebensdauer einer (mehrerer) Person(en) abhängig ist. Wer zur Gewährung einer Leibrente verpflichtet ist, hat die Rente im Zweifel für die Lebensdauer des Gläubigers zu entrichten (§ 759 BGB). Leibrenten sind in verschiedensten Erscheinungsformen denkbar, zB Leibrenten, d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1073 BGB – Nießbrauch an einer Leibrente.

Gesetzestext Dem Nießbraucher einer Leibrente, eines Auszugs oder eines ähnlichen Rechts gebühren die einzelnen Leistungen, die auf Grund des Rechts gefordert werden können. Rn 1 Die Norm soll klarstellen, dass bei den von ihr erfassten Rechten zwischen dem Stammrecht und den aus ihm fließenden Einzelansprüchen zu unterscheiden ist. Das Erstere ist Nießbrauchsgegenstand, die...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / g) Sonstige Gegenleistungen (z.B. Leibrente; Leibgeding), weitere Probleme

Rz. 134 Das OLG Schleswig hat interessanterweise bei einer Bewertung eines verschenkten Grundstücks, dessen Wert im Erbfall niedriger als im Schenkungszeitpunkt war, zwar nicht den Nießbrauch des Schenkers abgezogen, sondern die zusätzlich vereinbarte Leibrente. Während der Nießbrauch mit dem Tod des Schenkers ende und daher den Beschenkten nicht (mehr?) belaste, handele es ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Übersicht: Begriff, Zustandekommen, Abtretbarkeit, Abdingbarkeit.

Rn 1 Die Leibrente ist ein einheitliches, iSv §§ 100, 99 II nutzbares (RGZ 67, 204, 210) Recht, das dem Berechtigten für die Lebensdauer eines Menschen eingeräumt ist und dessen Erträge aus fortlaufend wiederkehrenden gleichmäßigen und in gleichen Zeitabschnitten (BGH WM 66, 248) zu gewährenden Leistungen in Geld oder vertretbaren Sachen bestehen (RGZ 67, 204, 212; BGH WM 80...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Einzelheiten: Lebenszeit, Rentenleistungen.

Rn 6 Die Leibrente muss auf Lebenszeit versprochen werden: Bezugspunkt kann die Lebenszeit des Gläubigers, des Schuldners oder eines Dritten sein (Erman/Müller § 759 Rz 2). Im Zweifel endet das Leistungsversprechen nach § 759 I mit dem Tod des Gläubigers. Der Vertrag kann einen Endtermin für die Verpflichtung zur Erbringung von Rentenleistungen vorsehen, sofern dadurch der Z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 760 BGB – Vorauszahlung.

Gesetzestext (1) Die Leibrente ist im Voraus zu entrichten. (2) Eine Geldrente ist für drei Monate vorauszuzahlen; bei einer anderen Rente bestimmt sich der Zeitabschnitt, für den sie im Voraus zu entrichten ist, nach der Beschaffenheit und dem Zweck der Rente. (3) Hat der Gläubiger den Beginn des Zeitabschnitts erlebt, für den die Rente im Voraus zu entrichten ist, so gebühr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Wer zur Gewährung einer Leibrente verpflichtet ist, hat die Rente im Zweifel für die Lebensdauer des Gläubigers zu entrichten. (2) Der für die Rente bestimmte Betrag ist im Zweifel der Jahresbetrag der Rente.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Entgelte an den Vorerben.

Rn 23 Soweit ein Rechtserwerb des Vorerben trotz § 2111 überhaupt in Betracht kommen kann (s Rn 22), kann die Unentgeltlichkeit ausgeschlossen sein, wenn ihm die Gegenleistung zur Sicherung seines Lebensunterhalts dienen soll (BGH LM Nr 2 zu § 2136), so bei Veräußerung eines Nachlassgrundstücks gegen Gewährung eines Altenteils oder einer Leibrente.mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / e) Sonstiges (Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen, dauernde Last etc., Stiftungen)

Rz. 189 Unbefriedigend ist die BGH-Rechtsprechung zum Genussverzicht auch, wenn Übertragungen gegen Versorgungsleistungen oder dauernde Lasten (= im Gegensatz zur Leibrente regelmäßige, aber grundsätzlich vom jeweiligen Ertrag des Übertragungsgegenstandes abhängige Zahlung) zu beurteilen sind. Wird etwa Unternehmensvermögen (nur dieses kann seit dem 1.1.2008 steuerbegünstigt...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 2. Rechte des überlebenden Ehegatten

Rz. 52 Der überlebende Ehegatte – und das gilt in gleicher Weise auch für den Partner einer seit dem Frühjahr 2013 in Frankreich möglichen gleichgeschlechtlichen Ehe – erhält neben Abkömmlingen des Erblassers einen Nießbrauch am gesamten Nachlass oder nach seiner Wahl ein Viertel der Erbschaft zu Eigentum, Art. 757 c.c.[53] Unterlässt er die Wahl, gilt dies als Option für de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Wird in einem Leibrentenvertrag die Zahlung der Leibrente an einen Dritten vereinbart, ist im Zweifel anzunehmen, dass der Dritte unmittelbar das Recht erwerben soll, die Leistung zu fordern. 2Das Gleiche gilt, wenn bei einer unentgeltlichen Zuwendung dem Bedachten eine Leistung an einen Dritten auferlegt oder bei einer Vermögens- oder Gutsübernahme von dem Übernehmer eine...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / IV. Pflichtteilsverzicht und Versorgungsleistungen, § 22 Nr. 1 S. 1 EStG

Rz. 235 Problematisch ist, ob Zahlungen zur Abfindung von Pflichtteilsansprüchen als Versorgungsleistungen nach §§ 10 Abs. 1 Nr. 1a, 22 Nr. 1 EStG einzuordnen sind. Beispiel M ist Mutter von drei Kindern und Inhaberin eines wertvollen Betriebs. Zur Vorbereitung der vorweggenommenen Erbfolge und der Einleitung entsprechender Schritte wendet sie sich an die beiden jüngsten Kind...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 520 BGB – Erlöschen eines Rentenversprechens.

Gesetzestext Verspricht der Schenker eine in wiederkehrenden Leistungen bestehende Unterstützung, so erlischt die Verbindlichkeit mit seinem Tod, sofern nicht aus dem Versprechen sich ein anderes ergibt. Rn 1 Die Vorschrift stellt eine Auslegungsregel auf. Gegenteiliges ist zu beweisen. Rn 2 Wiederkehrende Leistungen sind Renten (Leibrente, Unterhaltsrente), nicht Teilzahlung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1111 BGB – Subjektiv-persönliche Reallast.

Gesetzestext (1) Eine zu Gunsten einer bestimmten Person bestehende Reallast kann nicht mit dem Eigentum an einem Grundstück verbunden werden. (2) Ist der Anspruch auf die einzelne Leistung nichtübertragbar, so kann das Recht nicht veräußert oder belastet werden. Rn 1 Korrespondierend mit § 1110 verbietet die Norm die Umwandlung einer persönlichen Reallast in eine subjektiv-d...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 8. Durchsetzung des Pflichtteilsrechts

Rz. 489 Die Durchsetzung der Pflichtteilsrechte erfolgt gem. Art. 817 CC durch Klage auf Herabsetzung der testamentarischen Verfügungen, soweit sie die Noterbteile beeinträchtigen. Der rechtliche Charakter der Herabsetzungsklage ist gemischt: Sie hat Feststellungs- wie auch Leistungscharakter. Hat ein Noterbe – aus Schenkung, Erbeinsetzung und Vermächtnis – weniger als seine...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erworben.

Rn 24 Ein Erwerb mit Rücksicht auf ein späteres Erbrecht ist gegeben, wenn die vertragschließenden Parteien mit der Vermögensübertragung einen erst zukünftigen Erbgang haben vorwegnehmen wollen (BGH FamRZ 90, 1083; Bremen NJW-RR 22, 1374), gleich, ob der begünstigte Ehegatte gesetzlicher oder gewillkürter Erbe ist. Die Voraussetzungen liegen regelmäßig vor, wenn ein Ehegatte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion.

Rn 1 § 330 vermutet für drei Fallgruppen einen eigenen Anspruch des Dritten (also einen echten Vertrag zu Gunsten Dritter, vgl § 328 Rn 12): (1.) die Leibrente (§§ 759 ff); (2.) dem Empfänger einer unentgeltlichen Zuwendung sind Leistungen an einen Dritten auferlegt; (3) der Übernehmer eines Vermögens (vgl § 311b II und III) oder Landguts soll eine Abfindung an einen Dritten...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundregel: Verteilung nach Kopfteilen.

Rn 4 Nach I 1 sind Gesamtschuldner einander zu gleichen Teilen verpflichtet, sofern nicht etwas anderes bestimmt ist. In der Praxis überwiegen gesetzliche oder vertragliche Abweichungen von der Pro-Kopf-Regel, deren Voraussetzungen jedoch derjenige darlegen u beweisen muss, der sich auf sie beruft (RGZ 88, 122, 125; BGH NJW 88, 133 [BGH 30.09.1987 - IVb ZR 94/86]; 00, 1944, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gesetzliche Regelungen.

Rn 4 Die Leistungszeit ergibt sich für bestimmte Verpflichtungen aus dem Gesetz, wie zB nach § 474 II (Verbrauchsgüterkauf; hierzu Kohler NJW 14, 2817), §§ 556b, 579 (Miete), 608 f (Darlehen), 614 S 2 (Dienstvertrag), 641 (Werkvertrag, allg Krankenhausleistungen allerdings nicht, vgl Oldenburg MDR 10, 370), 695 f (Verwahrung), 718 (Gesellschaft), 760 (Leibrente), 1361 IV 2, ...mehr

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§ 18 Länderübersicht / III. Testamentarische Erbfolge

Rz. 552 Das ungarische Erbrecht kannte bisher lediglich einseitige letztwillige Verfügungen. Gemeinschaftliche Testamente und Erbverträge waren grundsätzlich unzulässig. Das neue ZGB hat aber das gemeinschaftliche Testament unter Ehegatten wieder eingeführt. Eine Besonderheit des ungarischen Rechts ist der Unterhaltsvertrag, mit dem der Vertragspartner gegen Zahlung einer Le...mehr

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§ 18 Länderübersicht / II. Gesetzliche Erbfolge

Rz. 7 Das materielle Erbrecht in Belgien basiert auf dem französischen Recht. Am 1.7.2022 ist aber in Belgien eine umfassende Neukodifikation des Erbrechts in Kraft getreten. Diese regelt das Erbrecht nun in einem Buch 4 "Les Successions, donations et testaments" zu einem neuen Zivilgesetzbuch. Schon durch das Reformgesetz von 1981[7] war die erbrechtliche Stellung des überle...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Die Ausnahme.

Rn 5 Sie steht in III: Aus wichtigem Grund soll der Geschädigte eine sofortige Kapitalabfindung verlangen können. Dagegen hat der Schuldner kein solches Wahlrecht, auch wenn er (etwa als Versicherer) an einer schnellen Abwicklung interessiert sein mag (s BGHZ 79, 187, 191). Bei Einigkeit ist aber jederzeit ein Abfindungsvergleich möglich und auch häufig. Rn 6 Als wichtiger Gr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 159. Jahressteuergesetz 2008 v 20.12.2007, BGBl I 2007, 3150

Rn. 179 Stand: EL 79 – ET: 05/2008 Historie: Die Bundesregierung hat am 08.08.2007 den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2008 (JStG 2008) beschlossen mit zahlreichen Einzelmaßnahmen, die – so war in der Gesetzesbegründung zu lesen – dem Bürokratieabbau, der Steuervereinfachung (stereotype Behauptung ohne Substanz) und der Rechtsbereinigung dienen sollen. Zum Bürokratieabbau sol...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 140. Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen u Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz – AltEinkG) v 05.07.2004, BGBl I 2004, 1427

Rn. 160 Stand: EL 65 – ET: 02/2005 Mit Urt v 06.03.2002 hatte das BVerfG BStBl II 2002, 618 entschieden, dass die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen nach § 19 EStG u der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG mit Art 3 Abs 1 GG unvereinbar sei u den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens ab 01.01.2005 eine verfassungskonfo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gesamtschuld kraft Gleichstufigkeit.

Rn 8 Gesamtschuldner sind: Architekt u Bauunternehmer bzw Handwerker bzgl der gemeinsam zu verantwortenden Baumängel (BGHZ 43, 227, 232 ff; 51, 275, 277; NJW-RR 08, 176, 178; Saarbr NJW 16, 3186, 3191, aber anders, wenn der Architekt nur seine Pflicht zur Objektbegehung zum Zwecke der nachträglichen Feststellung von Mängeln verletzt hat, BGHZ 235, 215), Architekt u Statiker ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 761 BGB – Form des Leibrentenversprechens.

Gesetzestext 1Zur Gültigkeit eines Vertrags, durch den eine Leibrente versprochen wird, ist, soweit nicht eine andere Form vorgeschrieben ist, schriftliche Erteilung des Versprechens erforderlich. 2Die Erteilung des Leibrentenversprechens in elektronischer Form ist ausgeschlossen, soweit das Versprechen der Gewährung familienrechtlichen Unterhalts dient. Rn 1 Die Erteilung d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verwaltungsanweisung:

BMF v 18.09.2001, DB 2001, 2118 (zeitliche Anwendung der Änderungen der §§ 4d u 6a EStG). Rn. 143 Stand: EL 50 – ET: 02/2002 Durch das AVmG werden folgende Vorschriften in das EStG neu eingeführt: Nach der Begründung zum Regierungsentwurf (BR-Drucks 764/0; BT-Drucks 14/5068) würde ohne eine Reform der Alte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anrechenbare Einkünfte.

Rn 6 Bei der Bestimmung der anzurechnenden Einkünfte gelten spiegelbildlich dieselben Grundsätze wie für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen (BGH FamRZ 81, 541; 80, 771; zu Einzelheiten vgl § 1581 Rn 4). Die Darlegungs- und Beweislast für seine Bedürftigkeit trägt der Berechtigte (BGH FamRZ 89, 487). Die Bedürftigkeit hängt vom jeweiligen Bedarf ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Tatbestandsvoraussetzungen, Abgrenzungen.

Rn 11 Das Spiel hat die Erzielung von Gewinn zum Ziel: Die Vertragspartner sagen sich für den Fall des Spielgewinns eine Leistung zu. Für die Gewinnchance nimmt der Spieler ein Verlustrisiko in Kauf (vgl BeckOKBGB/Janoschek § 762 Rz 3). Charakteristisch ist, dass dem Spielvertrag ein ernster sozialer oder wirtschaftlicher Zweck fehlt (vgl Staud/Schönenberg-Wessel Vorbem zu §...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / 4. Bei der Nachlassbewertung zu berücksichtigende Rechte und Verbindlichkeiten

Rz. 269 Auflösend bedingte Rechte und Verbindlichkeiten werden bei der Bewertung so berücksichtigt, wie wenn die Bedingung nicht bestünde.[750] Anzusetzen sind auch befristete oder betagte Forderungen und Verbindlichkeiten. Diese fallen von vornherein nicht in den Anwendungsbereich von § 2313 BGB; vielmehr ist ihr Wert gem. § 2311 BGB zu schätzen.[751] Das gilt beispielsweise...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / aa) Ansicht der Rechtsprechung

Rz. 173 Der BGH hat im Zusammenhang mit einer Grundstücksschenkung gegen Nießbrauchsvorbehalt eine Leistung i.S.d. § 2325 Abs. 3 BGB abgelehnt (vgl. Rdn 163). Trotz grundbuchamtlichen Vollzugs des Eigentumswechsels an einem Grundstück wird nach Ansicht des BGH der Fristbeginn gehindert, wenn der Erblasser den verschenkten Gegenstand im "Wesentlichen" weiternutzt, sei es aufg...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / c) Wohnungsrecht

Rz. 179 Es war lange Zeit umstritten, ob die unklare Rechtsprechung des BGH zum Nießbrauch auf Immobilienschenkungen unter Vorbehalt eines Wohnungsrechts übertragen werden kann. Der BGH hat 2016 erstmalig einen Fall zum Wohnungsrecht entschieden und dabei den Beginn der zehnjährigen Ausschlussfrist des § 2325 Abs. 3 S. 2 BGB bejaht. Bevor auf diese Entscheidung eingegangen w...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 2. Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten

Rz. 464 Erst in dritter Ordnung ist der überlebende Ehegatte als echter Erbe zur Erbfolge berufen. Neben Geschwistern des Erblassers ist er als Miterbe zur Erbfolge berufen. Sind keine Geschwister (auch keine Halbgeschwister) vorhanden, hat der Ehegatte eine Vorrangstellung und verdrängt die weiteren Seitenverwandten gem. Art. 944 CC vollständig aus der gesetzlichen Erbfolge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB L

Ladendieb 251 16; 781 7 Lampen 1361a 6 Landgut 2048 23; 2049 3 Landpachtvertrag Pachtsache 585b 1 Landwirtschaflicher Betrieb, Bewertung 1376 25 Landwirtschaft 585 2 Produkte 2 ProdHaftG 1; 3 ProdHaftG 7 Landwirtschaftliches Grundstück 998 1 Lasten 995 2 außerordentliche ~ 995 3; 2126 12 des Nachlasses 2100 10 dingliche ~ 107 11 Kauf 436 7; 446 14 öffentliche ~ 103 3; 107 10 schuldrechtli...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 210. Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften – UStAVermG – (informell JStG 2018) v 11.12.2018, BGBl I 2018, 2338

Rn. 230 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Das Gesetz reagiert auf Anhaltspunkte dafür, dass es beim Handel mit Waren über das Internet unter Nutzung von elektronischen Marktplätzen verstärkt zu USt-Hinterziehungen gekommen ist, insb beim Handel mit Waren aus Drittländern. Betreiber von Internet-Marktplätzen haften nunmehr für Händler. Darüber hinaus enthält es zahlreiche Regelungen...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / b) Fristbeginn und Nießbrauchsvorbehalt

Rz. 187 So hat der BGH bereits im Jahr 1994 entschieden, dass eine Leistung i.S.v. § 2325 Abs. 3 BGB nur dann vorliege, wenn der Erblasser nicht nur seine Rechtsstellung als Eigentümer endgültig aufgebe, sondern auch darauf verzichte, den verschenkten Gegenstand – sei es aufgrund vorbehaltener dinglicher Rechte oder durch Vereinbarung schuldrechtlicher Ansprüche – im Wesentl...mehr