Fachbeiträge & Kommentare zu Liebhaberei

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Liebhaberei – ABC / Autovermietung

Der bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb geltend gemachte Verlust aus der Vermietung hochwertiger Automobile an Selbstfahrer ist wegen fehlender Gewinnerzielungsabsicht i. S. d. § 15 Abs. 2 EStG zu verneinen, wenn im Vordergrund der Vermietung die Senkung der nicht unerheblichen Kosten eines in der Anschaffung und im Unterhalt teuren Sportwagens durch gelegentliche Vermie...mehr

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Liebhaberei – ABC / Rechtsanwalt

Ein Rechtsanwalt betreibt auch dann seine Kanzlei mit Gewinnerzielungsabsicht, wenn er seit 20 Jahren nur Verluste i. H. v. insgesamt 0,5 Mio. EUR erzielt hat. Denn ein Unternehmen dieser Art ist regelmäßig nicht dazu bestimmt und geeignet, der Befriedigung persönlicher Neigungen oder der Erlangung wirtschaftlicher Vorteile außerhalb der Einkommenssphäre zu dienen.[1] Bei ...mehr

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Liebhaberei – ABC / Pferdezucht

Für die – vom Gericht im Streitfall von Amts wegen zu prüfende[1] – Gewinnerzielungsabsicht einer Pferdezucht ist insbesondere bedeutsam, ob der Betrieb bei objektiver Betrachtung nach seiner Art, der Gestaltung seiner Betriebsführung und den gegebenen Ertragsaussichten einen Totalgewinn (in der Zeit zwischen Betriebsgründung und –beendigung) erwarten lässt.[2] Eine solche A...mehr

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Liebhaberei – ABC / Erbengemeinschaft

Vorab entstandene Aufwendungen für eine im Eigentum einer Erbengesamthandsgemeinschaft stehenden Wohnimmobilie können nur dann als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt werden, wenn die Erbengemeinschaft die Einkünfteerzielungsabsicht hinsichtlich des Immobilienobjekts – nach Maßgabe der Bestimmungen in § 2038 BGB "gemeinschaftlich"...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liebhaberei / 1.4.3 Beweislast und Beweis des ersten Anscheins

Bei der Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht sind die Besonderheiten der jeweiligen Einkunftsart zu berücksichtigen.[1] Selbstständige Tätigkeitsbereiche, die nicht lediglich bloße Hilfstätigkeiten oder Nebentätigkeiten zu einer Haupttätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht sind, müssen auch selbstständig beurteilt werden.[2] Bestehen Zweifel an der Gewinnerzielungsabsicht des...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liebhaberei / 1.5 Verlustzuweisungs­gesellschaften

Kann eine Personengesellschaft nach Art ihrer Betriebsführung keinen Totalgewinn erreichen und will sie lediglich Gesellschaftern Steuervorteile durch Verlustzuweisungen verschaffen, liegt der Grund für die Fortführung der verlustbringenden Tätigkeit allein in der privaten Sphäre der Gesellschafter.[1] Die Überschusserzielungsabsicht muss sowohl auf der Ebene der Gesellschaft...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.2.1 Bemessung der Grenze

Rz. 25 Eine Veranlagung ist nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG durchzuführen, wenn die positive Summe der einkommensteuerpflichtigen, um Freibeträge gekürzten Einkünfte, die nicht der LSt zu unterwerfen waren (Rz. 30ff.), oder die positive Summe der dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte und Leistungen (Rz. 34) mehr als 410 EUR beträgt. Damit sind zwei Grenzen gesetzt. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1.4 Sicherstellung der Besteuerung der stillen Reserven

Tz. 221 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Die bisherige Rspr des BFH zur Überführung von WG basierte auf der Annahme, dass die spätere Erfassung der in dem WG ruhenden stillen Reserven bei Überführung in eine DBA-Freistellungs-BetrSt nicht mehr möglich sei (zur Rspr im Einzelnen s Tz 203ff). Bemerkenswert an den Entscheidungen des BFH, soweit die Überführung in ausl BetrSt betroffen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Zur "bisherigen" finalen Entnahmetheorie

Tz. 203 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Trotz Fehlens eines allg Rechtsgrundsatzes für eine St-Entstrickung hatte der BFH in Einzelfällen dennoch das Vorliegen einer Entnahme "für betriebsfremde Zwecke" (s § 4 Abs 1 S 2 EStG) oder einer Betriebsaufgabe (s § 16 Abs 3 EStG) bejaht und die sog finale Entnahmetheorie entwickelt. Tz. 204 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Mit Hilfe der finalen...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 3.1 Allgemeines

Rz. 15 § 7 GewStG setzt einen inl. Gewerbebetrieb voraus (§ 2 Abs. 1 S. 1 GewStG). Es kann sich dabei sowohl um einen stehenden Gewerbebetrieb als auch um einen Reisegewerbebetrieb handeln. Bei Mitunternehmerschaften gilt § 7 GewStG auch hinsichtlich des Sonderbetriebsvermögens. Geltung hat dies auch für das Sonderbetriebsvermögen II.[1] Rz. 16 Grundlage des Gewerbeertrags is...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.2 Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts

Tz. 340 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Neben dem Ausschluss des dt Besteuerungsrechts sieht § 12 Abs 1 KStG auch bei Beschränkung des dt Besteuerungsrechts hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung oder Nutzung eines WG einen Entstrickungstatbestand vor. Auffallend an diesem Tatbestand des § 12 Abs 1 KStG ist, dass es anders als in § 6 Abs 3 S 1 u Abs 5 S 1 EStG sowie der Rsp...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 3.3 Besonderheiten bei Einzelunternehmen

Rz. 47 Besitzt ein Gewerbetreibender mehrere Gewerbebetriebe, ist zu prüfen, ob diese Gewerbebetriebe eine wirtschaftliche Einheit bilden oder ob es sich um nebeneinander stehende selbstständige Gewerbebetriebe handelt. Gewerbesteuerlich wird im ersteren Fall der Gewinn für die wirtschaftliche Einheit und im letzteren Fall für jeden Gewerbebetrieb ermittelt.[1] Von Bedeutung...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Persönlicher Anwendungsbereich: Arbeitnehmer/Begleitpersonen

Rz. 45 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Zum Begriff ‚Arbeitnehmer’ vgl § 1 LStDV; zu Einzelheiten > Arbeitnehmer. Zur Behandlung von Arbeitsuchenden > Rz 21 sowie > Bewerbung Rz 3, 6. Keine ArbN sind idR die auf Wunsch des ArbG oder der einladenden Stelle zu Kongressen und Tagungen mitreisenden Angehörigen (zB von Führungspersonal). Entsprechendes gilt für (eingetragene) > Lebenspa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

P. Kirchhof, Die Garantie der Kunstfreiheit im Steuerstaat des GG, NJW 1985, 230; Mennacher, Liebhaberei und künstlerische Tätigkeit, NJW 1985, 1608; Rödder, Die Beurteilungseinheit bei der Feststellung der Einkünfteerzielungsabsicht mittels "Totalerfolg", DB 1986, 2241; Weber-Grellet, Wo beginnt die Grenze zur "Liebhaberei"?, DStR 1992, 561f, 602f; Seeger, Die Gewinnerzielungsa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Gewinnerzielungsabsicht

Rn. 25 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Ihre Bedeutung als subjektives Tatbestandselement wird von einer offenbar im Vordringen begriffenen Auffassung bestritten:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr

Rn. 24 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Eine Beteiligung am allg wirtschaftlichen Verkehr (zum Erfordernis BFH BStBl II 1980, 152) liegt vor, wenn sich der StPfl an den Markt wendet und Leistungen gegen Entgelt der Allgemeinheit anbietet (BFH BStBl II 1973, 260; 1997, 295). Bietet er seine Leistung/sein Produkt nicht (mehr) am Markt an, fehlt es an dieser Voraussetzung (BFH BFH/NV...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 82 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Nach § 18 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG ist – jeweils für sich – die wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende und erzieherische Tätigkeit eine freiberufliche. Es kommt allein auf die Art der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit an, die selbstständig ausgeübt werden muss. Honorare, die ein Wissenschaftler, Künstler, Schriftstel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Grundsatz der einheitlichen Erfassung

Rn. 258 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Eine einheitliche Erfassung der gesamten Betätigung ist nur noch dann geboten, wenn die Tätigkeiten sich gegenseitig bedingen und derart miteinander verflochten sind, dass sie sich gegenseitig unauflösbar bedingen, sodass der gesamte Betrieb nach der Verkehrsauffassung als einheitlicher Betrieb anzusehen ist (BFH BStBl II 1990, 507 betreffe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Vorübergehende Verhinderung

Rn. 244 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Nach § 18 Abs 1 Nr 1 S 4 EStG steht der Annahme einer leitenden und eigenverantwortlichen Tätigkeit eine Vertretung im Fall vorübergehender Verhinderung nicht entgegen. Die Vorschrift ist dem Sinn und Zweck des § 18 EStG entsprechend mE eng auszulegen. Eine vorübergehende Verhinderung ist daher nur anzunehmen, wenn die Nichtausübung der per...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 2.1 Begriffsbestimmung und Abgrenzung

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Maßgebend für den Begriff der im Inland betriebenen Betriebsstätte (§ 2 Abs. 1 Satz 3 GewStG) ist das innerstaatliche Recht[1] und damit § 12 AO. Die Gewerbesteuer knüpft insoweit an die einkommensteuerliche Definition der gewerblichen Tätigkeit an, d. h. gewerbesteuerpflichtiger...mehr

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Betriebseinnahmen nach EStG / 6 ABC besonderer Betriebseinnahmen

Rz. 46 Anzahlungen sind Betriebseinnahmen. Abschlagszahlungen sind Betriebseinnahmen. Darlehensrückzahlungen sind keine Betriebseinnahmen (vgl. Rz. 17). Die vereinnahmten Zinsen können jedoch bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen Betriebseinnahmen sein. Durchlaufende Posten sind keine Betriebseinnahmen (vgl. Rz. 18). Forderungen sind nur beim Betriebsvermögensvergleich Betri...mehr

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Betriebseinnahmen nach EStG / 3.2 Abgrenzung zur privaten Veranlassung

Rz. 30 Einnahmen, die durch private Umstände veranlasst sind, sind keine Betriebseinnahmen. Dies ist beispielsweise eindeutig gegeben bei der Veräußerung von Gegenständen des Privatvermögens oder bei üblichenGeschenken, z. B. anlässlich eines Geburtstags. Die private Mitveranlassung schließt jedoch die Annahme einer Betriebseinnahme nicht aus, z. B. Geschenke an Geschäftsfre...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 6): Liebhaberei in der GmbH (GmbHStB 2022, Heft 1, S. 20)

Ertrag- und umsatzsteuerliche Aufgabenstellungen (dauerhaft) verlustführender Kapitalgesellschaften Dr. Markus Wollweber, RA/FASt[*] Schon Johann Wolfgang von Goethe wusste: "Man ist glücklich, wenn man eine Liebhaberei hat, die ohne große Kosten zu befriedigen ist (...)." Im Steuerrecht sind die Vorzeichen häufig umgekehrt: Gerade hohe Kosten einer (vermeintlichen) Liebhaber...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 6): Liebhab... / III. Vorsteuerabzug und Liebhaberei

Wichtig zu berücksichtigen ist: Liebhaberei einerseits und Vorsteuerberechtigung einer GmbH andererseits haben weder einen Gleichlauf noch schließen sie sich wechselseitig zwingend aus. So belegt nachstehende Sachverhaltskonstellation (Vercharterungsfall, nach FG Köln v. 4.7.2019 – 10 K 1962/15, EFG 2020, 878 ff.), dass trotz Vorliegens einer ertragsteuerlichen Liebhaberei die ...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 6): Liebhab... / I. Liebhaberei in der GmbH kann zu vGA führen

Das Hinnehmen eines dauerdefizitären Geschäftsbetriebs kann auf Ebene der GmbH zu verdeckten Gewinnausschüttungen (vGA) führen. 1. Zur vGA dem Grunde nach Definition der vGA: Eine vGA i.S.d. § 8 Abs. 3 S. 2 KStG liegt vor, soweit bei einer Kapitalgesellschaft eine durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste oder mitveranlasste Vermögensminderung bzw. verhinderte Vermögensmeh...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 6): Liebhab... / II. Liebhaberei und kapitalistische Betriebsaufspaltung

Durch Urteil vom 12.4.2018 hatte der BFH entschieden, dass negative Einkünfte aus einer gewerblichen Tätigkeit nicht zur Umqualifizierung der vermögensverwaltenden Einkünfte einer GbR führen.[6] 1. Der Sachverhalt A und B sind zu 50 % an der vermögensverwaltenden A-GbR beteiligt. Ferner sind A und B zu jeweils 50 % an der gewerblich tätigen B-GbR beteiligt, die mangels Überschr...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 6): Liebhab... / IV. Fazit und Ausblick

Gerade längere Verlustperioden bei Kapitalgesellschaften können die Diskussion mit der Finanzverwaltung um die Frage der Einkunftserzielungsabsicht eröffnen. Für diesen Fall sollte aber der Kampf um die Vorsteuerberechtigung selbst dann nicht vorschnell aufgegeben werden, wenn erdrückende Beweisanzeichen für eine ertragsteuerliche Liebhaberei vorliegen. Der kommende Beitrag d...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 6): Liebhab... / 1. Der Sachverhalt

A und B sind zu 50 % an der vermögensverwaltenden A-GbR beteiligt. Ferner sind A und B zu jeweils 50 % an der gewerblich tätigen B-GbR beteiligt, die mangels Überschreitung des Freibetrags nicht der GewSt unterliegt. Schließlich sind A und B zu jeweils 50 % an der A/B-GmbH beteiligt. Die A-GbR überlässt sowohl Büroräume zur Eigennutzung an die B-GbR als auch an die A/B-GmbH. Di...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 6): Liebhab... / [Ohne Titel]

Dr. Markus Wollweber, RA/FASt[*] Schon Johann Wolfgang von Goethe wusste: "Man ist glücklich, wenn man eine Liebhaberei hat, die ohne große Kosten zu befriedigen ist (...)." Im Steuerrecht sind die Vorzeichen häufig umgekehrt: Gerade hohe Kosten einer (vermeintlichen) Liebhaberei bescheren wenig Glück. Führen sie doch nicht nur zu echter wirtschaftlicher Belastung, sondern zu...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 6): Liebhab... / 1. Zur vGA dem Grunde nach

Definition der vGA: Eine vGA i.S.d. § 8 Abs. 3 S. 2 KStG liegt vor, soweit bei einer Kapitalgesellschaft eine durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste oder mitveranlasste Vermögensminderung bzw. verhinderte Vermögensmehrung eintritt, die sich auf den Unterschiedsbetrag i.S.d. § 4 Abs. 1 EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG auswirkt, nicht auf einer offenen Ausschüttung beruht un...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 6): Liebhab... / 2. Zur vGA der Höhe nach

Verzicht auf Vereinbarung eines Aufwendungsersatzanspruchs: Unterhält eine Kapitalgesellschaft im Interesse eines oder mehrerer Gesellschafter ein Wirtschaftsgut und entstehen ihr aus diesem Anlass Verluste, ohne dass sich der oder die Gesellschafter zu einem Verlustausgleich zzgl. der Zahlung eines angemessenen Gewinnaufschlags verpflichtet hat/haben, so ist in dem Verzicht...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 6): Liebhab... / 2. Die Argumentation des BFH

Im Urteil differenziert der BFH sehr feinsinnig. Überlassung an Schwesterpersonengesellschaft: Die Annahme eines gewerblichen Besitzunternehmens im Rahmen einer Betriebsaufspaltung setzt Gewinnerzielungsabsicht voraus. Diese wird regelmäßig nicht angenommen, wenn funktional wesentliche Betriebsgrundlagen unentgeltlich an eine Schwesterpersonengesellschaft überlassen werden. Üb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / e) Gewinnerzielungsabsicht

Rz. 145 [Autor/Stand] Das Streben des Steuerpflichtigen muss darauf gerichtet sein, durch seine Tätigkeit einen Gewinn zu erzielen. Die Gewinnerzielungsabsicht braucht nicht Hauptzweck zu sein; es genügt, dass sie als Nebenzweck verfolgt wird.[2] Fehlt die Gewinnerzielungsabsicht, liegt keine gewerbliche Betätigung, sondern Liebhaberei vor.[3] Folglich liegt in diesen Fällen ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Tätigkeitsmerkmale

Rz. 29 [Autor/Stand] § 96 BewG bestimmt den Begriff des freien Berufs nicht selbst, sondern verweist auf die Beschreibung der freiberuflichen Tätigkeit in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG . Die dortige Aufzählung der sog. Katalogberufe ist nicht erschöpfend, wie sich aus der Formulierung "und ähnliche Berufe" ergibt. Ein Oberbegriff für die in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG aufgezählten – mehr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Erfasste Tierarten

Rz. 20 [Autor/Stand] Nach den allgemeinen Regelungen betrifft die Vorschrift des § 241 BewG nur Tiere die überhaupt zur Landwirtschaft gehören. Dazu gehören nicht nur pflanzenfressende Tiere. Für die Landwirtschaft nicht typische Tierarten werden aber von § 241 BewG nicht erfasst, denn sie sind bereits auf Grund allgemeiner Abgrenzungskriterien aus der Landwirtschaft auszusc...mehr

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Gewinnerzielungsabsicht bei... / 3. Übergang zur Liebhaberei und stille Reserven

Steuerneutraler Strukturwandel: Die Aufgabe der Gewinnerzielungsabsicht führt zu einem steuerneutralen Strukturwandel. Dieser stellt noch keine Betriebsaufgabe dar. Folgerichtig wird das Betriebsvermögen zu diesem Zeitpunkt noch nicht in das Privatvermögen überführt. Beachten Sie: Eine Betriebsaufgabe liegt nur vor, wenn diese vom Stpfl. oder der Mitunternehmerschaft selbst e...mehr

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Gewinnerzielungsabsicht bei... / 2. Wahlrecht zur Liebhaberei

Voraussetzungen: Ein Wahlrecht zur Behandlung des Betriebs von Photovoltaikanlagen und/oder BHKW als steuerlich unbeachtliche Liebhaberei soll unter folgenden Voraussetzungen bestehen: eine steuerpflichtige Person oder eine Mitunternehmerschaft betreibt ausschließlich eine oder mehrere Photovoltaikanlagen mit einer installierten Gesamtleistung von bis zu 10,0 kW/kWp[10] und/ode...mehr

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Gewinnerzielungsabsicht bei... / 1. Rechtsprechung zur Photovoltaik und Liebhaberei

Bei Gewerbebetrieben spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine Gewinnerzielungsabsicht.[30] Dies hat das FG Thüringen rechtskräftig für den Betrieb einer Photovoltaikanlage bestätigt.[31] Der BFH hat das diesbezügliche Revisionsverfahren nach Rücknahme der Revision durch die Finanzverwaltung eingestellt.[32] Beachten Sie: Auch eine negative Ergebnisprognose erschüttert...mehr

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Gewinnerzielungsabsicht bei... / 4. Offene Folgefragen

Begriff des häuslichen Arbeitszimmers: Das BMF-Schreiben vom 29.10.2021 betrachtet den Stromverbrauch in einem häuslichen Arbeitszimmer als unschädlich für das Wahlrecht zur Liebhaberei. Das hierzu im Schreiben angeführte Beispiel bezieht sich auf das häusliche Arbeitszimmer eines nicht selbständig Tätigen (Überschusseinkünfte). Fraglich ist daher, wie mit den zur Erzielung ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewinnerzielungsabsicht bei... / 1. Antragsvoraussetzungen

Einheitlicher Betrieb: Alle Photovoltaikanlagen und BHKW, die vom Antragsteller betrieben werden, bilden einen einzigen Betrieb. In die Berechnung der 10,0 kW/kWp-Grenze sind alle deshalb sämtliche Anlagen einzubeziehen – auch wenn diese an unterschiedlichen Standorten oder technisch voneinander getrennt betrieben werden.[13] Infektionsgefahr! In die Berechnung einzubeziehen si...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewinnerzielungsabsicht bei... / 2. Anlagearten und Antragsfristen

Anlagearten ...: Die Antragsfristen und Wirkungen des Antrags zur Anwendung der Vereinfachungsregelung richten sich nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage bzw. des BHKW. Die Finanzverwaltung unterscheidet Neuanlagen, die nach dem 31.12.2021 in Betrieb genommen werden,[20] Altanlagen, die nach dem 31.12.2003 und vor dem 1.1.2022 in Betrieb genommen wurden,...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewinnerzielungsabsicht bei... / V. Umsatzsteuer

Unternehmereigenschaft von Stromproduzenten: Die Inanspruchnahme des Wahlrechts zur Liebhaberei hat keine Auswirkungen auf die USt. Denn für die umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft ist allein auf die nachhaltige Einnahmeerzielung abzustellen. Kleinunternehmerregelung: Aus Vereinfachungsgründen kann beim Betrieb kleiner Photovoltaikanlagen und vergleichbarer BHKW die Klei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewinnerzielungsabsicht bei... / 2. Rechtsgrundlagen des BMF-Schreibens vom 29.10.2021

Fehlende Rechtsgrundlage? Rechtsgrundlagen für das Liebhaberei-Wahlrecht beim Betrieb von Photovoltaikanlagen/BHKW sind schwer ersichtlich: weder die abgabenrechtlichen Billigkeitsregelungen erlauben eine über den Einzelfall hinausgehende abweichende Besteuerung noch liegt eine Ermächtigungsgrundlage der Verwaltung zur Schaffung einer "Vereinfachungsregelung" vor. Auch aus dem ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewinnerzielungsabsicht bei... / 4. Folgen bei Nutzungsänderungen oder Überschreiten der Leistungsgrenze

Mitteilungspflicht: Entfallen die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Antrag auf Liebhaberei nachträglich, hat der Stpfl./die Mitunternehmerschaft dies dem FA schriftlich mitzuteilen. Sodann ist auch wieder eine Anlage EÜR abzugeben.[29] Als Gründe für den Wegfall der Liebhaberei-Regelung kommen in Betracht: Nutzungsänderung oder Vergrößerung der Photovoltaikanlage auf ein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewinnerzielungsabsicht bei... / 2. BMF vom 2.6.2021 und vom 29.10.2021

BMF-Schreiben vom 2.6.2021 ...: Am 2.6.2021 erließ das BMF ein Schreiben zur Gewinnerzielungsabsicht bei kleinen Photovoltaikanlagen und vergleichbaren Blockheizkraftwerken (BHKW).[5] Hiermit räumte die Finanzverwaltung den Steuerpflichtigen ein antragsgebundenes Wahlrecht ein, den Betrieb solcher Anlagen als steuerlich unbeachtliche Liebhaberei qualifizieren zu lassen. ... w...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewinnerzielungsabsicht bei... / 3. Wirkungen des Antrags

Im Fall von Neu- und Bestandsanlagen wirkt der an das örtlich zuständige Finanzamt (FA) zu richtende Antrag in allen offenen VZ und auch für die Folgejahre. Eine Anlage EÜR ist für den Betrieb der Stromerzeugung nicht mehr abzugeben.[26] Beachten Sie: Die Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschuss-Rechnung ist bei den vom BMF-Schreiben adressierten stromerzeugenden Betrieben ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewinnerzielungsabsicht bei... / VI. Fazit

Das BMF-Schreiben vom 29.10.2021 zeigt den ehrlichen Willen der Finanzverwaltung, einen Beitrag zum Gelingen der Energiewende leisten zu wollen. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund, dass einzelne Bundesländer eine künftige Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen beabsichtigen.[45] Der zeitnahe Ersatz des BMF-Schreibens vom 2.6.2021 unterstreicht das Bemühen, für...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 3 Kollegenecke: Antrag auf Liebhaberei bei PV-Anlagen

Frage: Wie rechnet man die seit Mitte des Jahres 2021 möglichen Anträge auf Liebhaberei bei Photovoltaikanlagen ab? Greift hier § 23 Nr. 10 StBVV? Und wenn ja, was ist der Gegenstandswert? Nähme man den letzten Jahresüberschuss, entstünde bei vielen Mandanten nur eine Gebühr von unter 30 EUR, nähme man die zu erwartende Steuerersparnis als Gegenstandswert, wäre es auch nicht v...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Schauspieler

Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Sie sind darstellende Künstler und können selbständig oder als > Arbeitnehmer tätig sein. > Arbeitszimmer Rz 16/3, > Bühnenangehörige, > Fernsehen, > Filmgewerbe, > Gastschauspieler, > Inländische Einkünfte Rz 5/3, > Künstler. > Dozenten an Schauspielschulen sind ArbN. Zur Besteuerung ausländischer Künstler > Beschränkte Steuerpflicht Rz 50 ff. Erg...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Schriftsteller

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Schriftsteller sind regelmäßig freiberuflich tätig (§ 18 EStG). Das gilt auch, soweit sie für Hörfunk, Fernsehen oder andere (Online-)Medien tätig werden (vgl dazu den sog Negativkatalog aus BMF vom 05.10.1990, BStBl 1990 I, 638; ergänzend > Rundfunk). Schriftstellerische Tätigkeiten führen oft erst nach einer längeren Anlaufzeit zu einem Gewi...mehr