Fachbeiträge & Kommentare zu Liquidation

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§ 1 Aktienrecht / c) Trias der Organe

Rz. 6 Die Aktiengesellschaft ist durch die Trias ihrer Organe Hauptversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand gekennzeichnet: Die Hauptversammlung versammelt die Aktionäre als die Anteilseigner und wirtschaftlichen Eigentümer des Unternehmens; sie beschließt u.a. über Gewinnverwendung, Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, Bestellung des Abschlussprüfers, Satzungsänderungen,...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG

Rz. 71 Muster 32.5: Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG Muster 32.5: Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG (Fallkonstellation: Familiengesellschaft mit einem Fremdgeschäftsführer und Beteiligung einer Minderjährigen als Kommanditistin) Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG ohne Beteiligungsidentität Zwischenmehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Weitere Anspruchsgrundlagen

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§ 17 GmbH-Recht / IV. Muster: Anmeldung zum Handelsregister

Rz. 356 Muster 17.42: Anmeldung zum Handelsregister Muster 17.42: Anmeldung zum Handelsregister Amtsgericht – Handelsregister – 60256 Frankfurt am Main Taxelex GmbH HRB _____ In der Anlage überreiche ich, der unterzeichnende alleinige Liquidator der Gesellschaft, den Gesellschafterbeschluss vom _____. Ich melde zur Eintragung in das Handelsregister an:mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / h) Organhaftung, §§ 89, 31 BGB

Rz. 10 Im Krankenhausrecht kommt neben den Vorschriften der §§ 823 ff. BGB auch eine deliktische Haftung nach §§ 89, 31 BGB in Betracht. Demnach haften Körperschaften, also auch Krankenhäuser, für Schäden, die von ihren Organen, d.h. von ihrem Vorstand oder anderen verfassungsmäßig berufenen Vertretern in Ausführung der ihnen zustehenden Verrichtung, begangen worden sind. Na...mehr

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§ 1 Aktienrecht / c) Höhe des Grundkapitals, Nennbeträge, Zahl und Gattung der Aktien, § 23 Abs. 3 Nr. 3, 4 und 5 AktG

Rz. 24 Mit dem Grundkapital bestimmen die Gründer, ausgedrückt in einem festen Euro-Betrag, das Anfangsvermögen der Aktiengesellschaft. Es bildet als vorrangig zugunsten der Gläubiger reserviertes haftendes Vermögen die Grundlage für den Ausschluss der persönlichen Haftung der Gesellschafter. Die gesicherte Ausstattung der Gesellschaft mit diesem Mindestaktivvermögen vollzie...mehr

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§ 24 IT-Recht / 4. Muster: Vertrag über die Hinterlegung von Software

Rz. 21 Muster 24.3: Vertrag über die Hinterlegung von Software Muster 24.3: Vertrag über die Hinterlegung von Software Vertrag über die Hinterlegung von Software zwischen _____ (Firma, Anschrift) – Auftraggeber – und _____ (Firma, Anschrift) – Auftragnehmer – Präambel Die Parteien haben mit Datum vom _____ einen Vertrag über die Erstellung, Lieferung, Installation und Pflege eines Co...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / f) Überschuldung

Rz. 13 Die Überschuldung ist nur bei juristischen Personen sowie bei Personengesellschaften, bei denen kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist (§ 19 Abs. 3 InsO), ein Eröffnungsgrund. Überschuldung liegt vor, wenn das vorhandene Vermögen die Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, es besteht eine positive Fortführungsprognose für die näch...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Haftung aus Delikt, Garantenstellung, Produkthaftung

Rz. 130 Der Geschäftsführer haftet, wenn er selbst bei Wettbewerbsverstößen oder Verletzung gewerblicher Schutzrechte den Deliktstatbestand verwirklicht[527] und die Gesellschaft gem. § 31 BGB haftet. Er haftet gem. § 823 Abs. 1 BGB, wenn er persönlich einen Schaden durch eine unerlaubte Handlung herbeigeführt hat (z.B. bei Verletzung von Vorbehaltseigentum von Lieferanten d...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Gesellschaftereigenschaft

Rz. 21 (Gründungs-)Gesellschafter können sein: alle natürlichen[85] und juristischen Personen, Personenhandelsgesellschaften, sonstige Gesamthandgemeinschaften – u.a. auch die GbR[86] (zur zulässigen Umgehung des Beurkundungserfordernisses bei Verwendung einer GbR vgl. Rdn 171) – Partnerschaftsgesellschaften[87] sowie Erbengemeinschaften.[88] Bei einer GmbH in Trägerschaft e...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / III. Checkliste: Gesellschaftsvertraglicher Minderheitenschutz

Rz. 82 Es gibt viele Möglichkeiten, die Interessen einzelner Minderheitsgesellschafter oder diese insgesamt zu schützen. Einige Beispiele:mehr

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§ 17 GmbH-Recht / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 17 GmbH-Recht / 1. Auflösungsgründe

Rz. 346 Die GmbH kann aufgelöst werden, wenn gem. § 60 Abs. 2 GmbHG ein gesellschaftsvertraglicher oder gem. § 60 Abs. 1 GmbHG ein gesetzlicher Auflösungsgrund vorliegt, insb. Zeitablauf (Nr. 1), Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (Nr. 4) bzw. dessen Ablehnung mangels Masse (Nr. 5), registergerichtliche Feststellung eines Mangels des Gesellschaftsvertrags [1271] oder der Ver...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / a) Muster des lateinischen Notariats (U.I.N.L.) für eine notarielle Generalvollmacht

Rz. 131 Muster 22.16: Muster des lateinischen Notariats (U.I.N.L.) für eine notarielle Generalvollmacht Muster 22.16: Muster des lateinischen Notariats (U.I.N.L.) für eine notarielle Generalvollmacht Generalvollmacht Verhandelt zu _____ am _____ Vor mir, Notar _____ erschien: Herr/Frau _____ Der Vollmachtgeber bestellt hierdurch zu seinem Generalbevollmächtigten _____ und erteilt ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 2. Rechtsfolge der Auflösung

Rz. 348 Die Auflösung führt nur zu einer Änderung des Zwecks der GmbH (nicht zum Ende ihrer Existenz). Dieser ist nicht mehr auf die Teilnahme am Wirtschaftsverkehr gerichtet, sondern auf die Abwicklung des GmbH-Vermögens. Daher beendet die Auflösung nicht die Partei- und Prozessfähigkeit.[1285] Erst nach vollständiger Abwicklung, d.h. nach Begleichung sämtlicher Verbindlich...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 95 Neben der Verwertung der Vermögensgegenstände im Regelinsolvenzverfahren kann eine Verwertung auch auf der Grundlage eines Insolvenzplanes erfolgen, und zwar regelmäßig mit dem Ziel, den Rechtsträger als solchen zu erhalten und zu sanieren. Planinhalt kann aber auch sein, das Unternehmen zu übertragen oder zu liquidieren. Planvorlageberechtigt sind ausschließlich der ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Grundsatz

Rz. 331 Die Entwicklung der Rspr. des BGH ist bewegt: Er hat bis zu einer Wende 2001 im qualifiziert faktischen Konzern die Haftung des eine GmbH beherrschenden unternehmerisch tätigen Gesellschafters[1216] kontinuierlich eingeschränkt. Nach der TBB-Entscheidung (1993) haftete der Gesellschafter analog §§ 302, 303 AktG, wenn er im Konzerninteresse die Leitungsmacht[1217] obj...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Feststellung von Besteuerun... / 4.1 Örtliche Zuständigkeit bei gesellschaftsrechtlichen Vorgängen

Während sich die örtliche Zuständigkeit für die gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen bei Anwachsungen, Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten und Liquidationen nach § 17 Abs. 2 GrEStG richtet (vgl. unter 3.1)[2], sind die nachfolgenden Finanzämter für die gesonderte Feststellung[3] örtlich zuständig, wenn ein außerhalb des Bezirks dieser Finanzämt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Veräußerung, Entnahme, Kapitalherabsetzung oder Liquidation bei Beteiligungen im Betriebsvermögen (Satz 1 Buchst. a)

Rz. 11 Die Vorschrift erfasst nur Erlöse, die mit dem Kapitalstamm der Beteiligung zusammenhängen. Hierzu gehört auch das durch eine Kapitalerhöhung entstandene Bezugsrecht.[1] Eine andere Einkunftserzielung ist nicht erfasst. Aktienderivate (Aktienoptionen, -termingeschäfte etc.) sind nur dann in das Teileinkünfteverfahren einbezogen, wenn sie in die Anschaffungskosten bzw....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2.1 Begünstigte Erträge (Buchst. a S. 1)

Rz. 14 Begünstigt sind Einnahmen und Betriebsvermögensmehrungen, die beim Ausscheiden der Beteiligung an einer Körperschaft oder eines Teils davon aus dem Betriebsvermögen anfallen. Die alternative Verwendung der Begriffe Betriebsvermögensmehrungen und Einnahmen verdeutlicht, dass § 3 Nr. 40 S. 1 Buchst. a EStG unabhängig davon zur Anwendung gelangt, ob der Veräußerer seinen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2.2 Ausschluss der Steuerfreiheit nach voll Gewinn mindernder Teilwertabschreibung (Buchst. a S. 2)

Rz. 22 Die Steuerfreiheit gilt nicht, soweit der Ansatz des niedrigeren Teilwerts in vollem Umfang zu einer Gewinnminderung geführt hat und soweit diese Gewinnminderung nicht durch den Ansatz eines Werts, der sich nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 3 EStG ergibt, ausgeglichen worden ist. Diese Regelung schließt die Steuerfreiheit des Veräußerungserlöses[1] oder Entnahmewerts oder der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2.3 Ausschluss der Steuerfreiheit nach voll steuerwirksamen Abzug (Buchst. a S. 3)

Rz. 26 Die Steuerfreiheit gilt ebenfalls nicht, soweit die Betriebsvermögensmehrung auf einem voll steuerwirksamen Abzug nach § 6b EStG oder ähnlichen Abzügen beruht. Diese ab Vz 2007 geltende Einschränkung betrifft Abzüge, die vom Beteiligungswert vorgenommen worden sind. Vergleichbare Abzüge sind z. B. Begünstigungen nach dem BergBauRatG.[1] Der Veräußerungserlös oder Entn...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 6 Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 2 EStG (S. 1 Buchst. e)

Rz. 48 Die Steuerfreiheit gilt auch für dem Grunde nach stpfl. Bezüge aufgrund der Auflösung (Liquidation) einer Körperschaft (§ 20 EStG Rz. 129). Entsprechendes gilt für Bezüge aufgrund einer Kapitalherabsetzung, soweit sie aus thesaurierten Gewinnrücklagen i. S. d. § 28 Abs. 4 KStG stammen (§ 20 EStG Rz. 134). Die Steuerfreiheit gilt ab Vz 2009 nicht, wenn die Bezüge zu de...mehr

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§ 6 Grundlagen und Methoden... / 1. Liquidationswert

Rz. 55 Der Liquidationswert ist grds. immer dann anzusetzen, wenn der Barwert der finanziellen Überschüsse, die sich bei Liquidation des gesamten Unternehmens ergeben, den Fortführungswert übersteigt. Der Liquidationswert, der auch als Zerschlagungswert bezeichnet wird,[95] stellt nach herrschender Meinung in der betriebswirtschaftlichen Literatur und Praxis die Wertuntergre...mehr

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§ 6 Grundlagen und Methoden... / 1. Latente Steuern

Rz. 147 Kernelement bei der Überleitung zum Ausgleichs-/Auseinandersetzungsanspruch ist die, in der Literatur intensiv diskutierte, Berücksichtigung latenter Ertragsteuern.[278] Hier verweist der IDW S 13 auf die aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Familien- und Erbrecht. Diese verlangt im Rahmen der Ermittlung des Zugewinnausgleichs stets und unabhängig vom zugrunde liegend...mehr

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§ 11 Pflichtteilsrecht in d... / B. Unternehmensbewertung – Rechtlicher Rahmen für die Auswahl der Bewertungsmethode

Rz. 10 Höchstrichterliche Rechtsprechung zur Frage der Unternehmenswertermittlung im Zusammenhang mit der Bemessung von Pflichtteilsansprüchen[1] bzw. Pflichtteilsergänzungsansprüchen[2] sind vergleichsweise dünn gesät. Dies mag u.a. auch daran liegen, dass derartige Konflikte zumeist innerhalb der Familie geklärt und im Hinblick auf die für alle Seiten bestehenden Unsicherh...mehr

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§ 6 Grundlagen und Methoden... / IV. Substanzwert als Wertuntergrenze

Rz. 137 Bei Wertermittlungen für steuerliche Zwecke ist ferner zu berücksichtigen, dass gemäß § 11 Abs. 2 S. 3 BewG die Summe der gemeinen Werte der zum Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgüter und sonstigen aktiven Ansätze abzüglich der zum Betriebsvermögen gehörenden Schulden und sonstigen Abzüge (Substanzwert) nicht unterschritten werden darf.[251] Diese Untergrenze s...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 1. Veräußerung (und gleichgestellte Vorgänge)

Rz. 41 Grundtatbestand ist die Veräußerung – und die somit steuerschädliche Verfügung – der Anteile an der Kapitalgesellschaft, die dem einbringenden Einzelunternehmer als Gegenleistung für das buchwertfortführend eingebrachte Einzelunternehmen gewährt werden.[28] Eine Veräußerung ist die entgeltliche Übertragung des Eigentums an den Anteilen an der Kapitalgesellschaft an ei...mehr

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§ 6 Grundlagen und Methoden... / 2. Substanzwert

Rz. 57 Im Gegensatz zum Liquidationswert als Verkaufs- bzw. Zerschlagungswert handelt es sich bei dem Substanzwert um den Gebrauchswert der betrieblichen Substanz.[103] Über den Begriff und den konkreten Inhalt zur Ableitung des Substanzwerts und die zu berücksichtigenden Posten gibt es verschiedenste Auffassungen.[104] Unter der Fiktion der Going-Concern-Prämisse geht der S...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / 1. Einzelheiten zum Substanzwertverfahren

Rz. 293 Der Substanzwert bildet die Untergrenze des maßgeblichen Unternehmenswerts.[445] Dieser ergibt sich als Summe aus den gemeinen Werten der zum Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgüter nach §§ 95–97 BewG abzüglich der zum Betriebsvermögen gehörenden Schulden.[446] Der Ansatz des Substanzwerts ist ausgeschlossen, wenn der gemeine Wert aus tatsächlichen Verkäufen unt...mehr

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§ 33 Auslandsvermögen / 2. Erbstatut

Rz. 26 Anknüpfungsgegenstand (siehe Rdn 9) des Erbstatutes gem. Art. 21 EuErbVO ist die Rechtsnachfolge von Todes wegen. Darunter sind alle Rechtsfragen zu verstehen, die sich daraus ergeben, dass mit dem Tod eines Menschen sein Vermögen auf andere übergeht.[51] Art. 23 EuErbVO formuliert eine Konkretisierung des Umfanges des Erbstatus. Das Erbstatut umfasst gem. Art. 23 EuEr...mehr

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§ 3 Nachfolgeprozess / D. Handlungsoptionen

Rz. 48 Wie oben erwähnt (siehe Rdn 34), bildet die zivilrechtliche Umsetzbarkeit den Maßstab dafür, ob ein Gestaltungskonzept grundsätzlich umgesetzt werden kann. Diese Aussage impliziert, dass die Gestaltungsidee als solche in der Regel nicht ein Produkt rechtstheoretischer Überlegungen ist. Vielmehr kommt es entscheidend auf unternehmerische Phantasie und Einfühlungsvermög...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / 5. Übergabe unter Vorbehalt eines Wohnrechts

Rz. 108 Geht es dem Schenker nicht darum, sich die Erträge des übergehenden Vermögens vorzubehalten, sondern nur darum, ein zum zur Übergabe anstehenden Betriebsvermögen gehörendes bzw. von der übertragungsgegenständlichen Gesellschaft gehaltenes Wohnhaus auch weiterhin selbst nutzen zu können, kommt als Gestaltungsmittel – auch im Rahmen der Unternehmensübergabe – die Einrä...mehr

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§ 29 Freiberufliche Praxis / II. Erbrechtlich-gesellschaftsrechtliche Lösung

Rz. 51 Besser ist es bei freiberuflichen Praxen und Kanzleien, in den Gesellschaftsvertrag eine sogenannte qualifizierte Nachfolgeklausel einzubauen. Diese zeichnet sich dadurch aus, dass nur bestimmten Personen, z.B. solchen, die eine bestimmte fachliche Eignung besitzen, der Eintritt nach dem Tode des bisherigen Gesellschafters ermöglicht wird.[150] Auch der Erbe/Vermächtn...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / a) Gesetzliche Regelungen

Rz. 304 Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) regelt § 727 Abs. 1 BGB, dass die Gesellschaft durch den Tod eines Gesellschafters aufgelöst wird, sofern sich aus dem Gesellschaftsvertrag nichts anderes ergibt. Die Auflösung der GbR bewirkt, dass diese sich von einer werbenden Gesellschaft in eine Abwicklungsgesellschaft verwandelt,[377] an der sowohl die überlebenden ...mehr

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§ 6 Grundlagen und Methoden... / V. Bewertung des nicht betriebsnotwendigen Vermögens

Rz. 39 Bei der Anwendung von Gesamtbewertungsverfahren, die auf zukünftigen finanziellen Überschüssen basieren, ist eine exakte Abgrenzung von betriebsnotwendigem und nicht betriebsnotwendigem Vermögen erforderlich. Das nicht betriebsnotwendige Vermögen trägt nicht zur Erwirtschaftung der finanziellen Überschüsse des "normalen" operativen Geschäfts bei und ist somit in den z...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / 4. Wahlrecht nach § 139 HGB

Rz. 344 Soweit der Erbe durch Erbgang Gesellschafter einer OHG bzw. Komplementär einer KG geworden ist, kann er gem. § 139 Abs. 1 bis 3 HGB wählen, ob er unter Aufrechterhaltung der persönlichen Haftung Gesellschafter bleiben oder die Fortdauer seiner Gesellschafterstellung von der Einräumung des Kommanditistenstatus abhängig machen will.[502] Das Wahlrecht ist höchstpersönli...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / 4. Drittschadensliquidation

Rz. 65 Grundsätzlich kann aufgrund eines Vertrags nur derjenige den Ersatz eines Schadens verlangen, bei dem der Schaden tatsächlich eingetreten ist und dem er rechtlich zur Last fällt. Tritt der Schaden bei einem Dritten ein, so haftet ihm der Schädiger – von besonderen Ausnahmen abgesehen (vgl. § 618 Abs. 3 BGB i.V.m. §§ 844, 845 BGB) – nur nach Deliktsrecht. Diese Untersc...mehr

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§ 5 Pflichtversicherung für... / G. Weitere Fragestellungen

Rz. 59 Trifft die Leistungspflicht des Versicherers nach § 117 Abs. 1 oder 2 VVG mit einer Ersatzpflicht aufgrund fahrlässiger Amtspflichtverletzung zusammen, legt § 117 Abs. 4 VVG fest, dass die Ersatzpflicht des Versicherers gegenüber der Haftung des Dienstherrn zurücktritt. Der Bundesgerichtshof hatte bereits mit Urteil vom 28.10.1982[54] zu der gegebenen Konkurrenzsituat...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 4.3.3 Rückumwandlung und Liquidation

Als schädlichen Veräußerungsvorgang i. S. des § 22 Abs. 1 Satz 1 UmwStG innerhalb der 7-jährigen Sperrfrist qualifiziert die Finanzverwaltung in Rdnr. 22.23 UmwSt-Erlass die Rückumwandlung einer Kapitalgesellschaft im Wege der Aufwärtsverschmelzung in eine Personengesellschaft, in die zuvor eine Buchwert-Einbringung von Betriebsvermögen erfolgt ist. Da die sperrfristbehaftet...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 3.1 Entstehung eines Einbringungsgewinns I

Um zu vermeiden, dass durch eine vorgeschaltete Einbringung eines Betriebs in eine Kapitalgesellschaft nach § 20 UmwStG oder einen Anteilstausch nach § 21 UmwStG eine nach dem Teileinkünfteverfahren oder nach § 8b Abs. 2 KStG begünstigte Veräußerung der im Zuge der Einbringung erhaltenen Anteile ermöglicht wird, ist in § 22 Abs. 1 UmwStG vorgesehen, dass im Fall der Einbring...mehr

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Anteilstausch im Zivil- und... / 3.3 Billigkeitsregelung

Grundsätzlich führt nach der Verwaltungsauffassung jede einer Einbringung nachfolgende Umwandlung oder Einbringung zu einer schädlichen Veräußerung i. S. des § 22 Abs. 1 Satz 1 UmwStG. Um dem unzulänglichen Gesetzeswortlaut in § 22 UmwStG zu begegnen und nicht gedeckte Rechtsfolgen zu vermeiden, sieht Rdnr. 22.23 UmwSt-Erlass aber eine antragsabhängige Billigkeitsregelung vo...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 3.1.1.1.6 Grenzüberschreitender "Hinein-Formwechsel"

Zur Vermeidung der möglichen haftungsrechtlichen Konsequenzen aus einer möglichen Nichtanerkennung britischer Limiteds mit Geschäftsleitung in Deutschland nach dem Brexit bzw. nach Ablauf eines etwaigen Übergangszeitraums (vgl. dazu oben Teil B, Gesellschaftsrecht), kann daran gedacht werden, eine derartige Limited identitätswahrend in eine inländische GmbH formzuwechseln, i...mehr

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Teil A Allgemeiner Teil / 5.1 Umwandlungsrecht

Den Auftakt – in zeitlicher Hinsicht – machte das "Vierte Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes" vom 19.12.2018 (BGBl I 2018, 2694). Darin wird zum einen die Möglichkeit innereuropäischer grenzüberschreitender Verschmelzungen auf inländische Personenhandelsgesellschaften als aufnehmende Rechtsträger erweitert, und zum anderen werden Übergangsregelungen geschaffen, unte...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.1.2.2.3 Flucht aus dem Vereinigten Königreich in die EU (oder den EWR)

Britische Tochtergesellschaft ohne im Inland steuerverstricktes Betriebsvermögen Zur Vermeidung einer steuerlichen Statusverschlechterung im Hinblick auf die Beteiligung einer deutschen Muttergesellschaft an einer britischen Tochtergesellschaft durch den Brexit kann auch erwogen werden, die britische Tochtergesellschaft, soweit nach den anwendbaren Gesellschaftsrechtsordnunge...mehr

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Teil F Problemfelder und He... / 3.1.1 Einkommensteuerliche Auswirkungen auf die Summe der Einkünfte i. S. d. § 2 Abs. 2 EStG

Bei der Ermittlung der laufenden Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit an sich ergeben sich aus einem Brexit keine wesentlichen Änderungen. Allerdings sind durch die Behandlung des VK als Drittstaat die folgenden privaten Bereiche eines entsandten Mitarbeiters betroffen. § 3 Nr. 55c Buchst. c EStG ermöglicht im Falle des Todes des Stpfl. die steuerfreie Übertragung eines ...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 3.1.1.1.5 Hineinverschmelzen einer britischen Limited

Vor dem Brexit bzw. Ablauf des Übergangszeitraums konnte eine britische Limited grundsätzlich steuerneutral auf eine deutsche GmbH verschmolzen werden (§ 11 Abs. 2 i. V. m. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UmwStG i. V. m. §§ 1 Abs. 2, 122a UmwG, § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UmwStG; s. a. Art. 4 FusionsRL, ABl. EU vom 25.11.2009, L 310/34). Nach dem Ablauf des Übergangszeitraums ist ein Hin...mehr

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Teil B Gesellschaftsrecht / 3.4 Grenzüberschreitender Formwechsel/Sitzverlegung

Mit Ausnahme der Regelungen zur SE sehen weder das britische noch das deutsche Gesellschaftsrecht die Möglichkeit vor, dass eine in einem der beiden Länder gegründete Gesellschaft ihren Satzungssitz identitätswahrend in das andere Land verlegt, um dort die Rechtsform des Aufnahmelandes anzunehmen. Solche Vorgänge werden als grenzüberschreitender Formwechsel, grenzüberschreit...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.1.2.2.2 Hineinverschmelzen einer britischen Limited

Vor dem Brexit bzw. dem Ablauf des vereinbarten Übergangszeitraums konnte eine britische Limited grundsätzlich steuerneutral auf eine deutsche GmbH verschmolzen werden (§ 11 Abs. 2 i. V. m. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UmwStG i. V. m. §§ 1 Abs. 2, 122a UmwG, § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UmwStG i. d. F. vor KöMoG; s. a. Art. 4 FusionsRL, ABl. EU vom 25.11.2009, L 310/34). Nach Ablauf de...mehr