Fachbeiträge & Kommentare zu Liquidation

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.4.2 Verwaltung und Nutzung

Rz. 42 Der erweiterten Kürzung unterliegt nur die "Verwaltung und Nutzung" eigenen Grundbesitzes. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass nicht nur der Gewinn, der unmittelbar aus der Verwaltung und Nutzung von Grundbesitz resultiert, bei der Ermittlung des Gewerbeertrags zu kürzen ist, sondern der gesamte Gewinn, der sich aus allen vom Begriff der Verwaltung und Nutzun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 7 Sonderregelung für Banken, Wertpapierinstitute und Finanzdienstleistungsinstituten (Abs. 7)

Rz. 576 Abs. 2 soll die Veräußerung von Anteilen, die längere Zeit gehalten werden, also zum Anlagevermögen gehören, begünstigen. Nach seinem Wortlaut ist Abs. 2 jedoch auch auf kurzfristig zum Zweck des Handels gehaltene Anteile anwendbar. Damit wäre insbesondere der Eigenhandel der Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen begünstigt und damit ein wesentlicher Teil des l...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.2.2.1 Im Handelsregister eingetragene einkommensteuerpflichtige Gewerbetreibende (§ 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EStG)

Rz. 46 Bei Gewerbetreibenden, deren Firma im Handelsregister eingetragen ist, umfasst das Wirtschaftsjahr den Zeitraum, für den sie regelmäßig Abschlüsse machen (§ 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EStG). Damit kommt es z. B. nicht auf die Eröffnungsbilanz, die Schlussbilanz bei Beendigung des Unternehmens sowie Insolvenz-, Liquidations- und Auseinandersetzungsbilanzen an, da es diesen...mehr

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ZErb 05/2022, Buchposition ... / 1 Gründe

A. Die Beteiligte zu 1, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), ist als Eigentümerin des im Eingang dieses Beschlusses bezeichneten Wohnungseigentums im Grundbuch eingetragen. Als Gesellschafter sind der Beteiligte zu 2 und der inzwischen verstorbene Dr. F. Z. eingetragen. Der Beteiligte zu 3 ist Testamentsvollstrecker über den Nachlass des Dr. F. Z. Die Beteiligte zu 4,...mehr

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§ 1 Testamentsvollstreckung... / I. Gesetzliche Grundlagen

Rz. 6 Der vom Erblasser in seiner letztwilligen Verfügung bestimmte Testamentsvollstrecker (§§ 2197 ff. BGB) hat dessen Anordnungen zur Ausführung zu bringen (§ 2203 BGB). Die Aufgaben und die Gestaltungsmöglichkeiten zur Testamentsvollstreckung sind vielfältig.[13] Es ist wohl Zimmermann, der das schöne Schlagwort des "superbefreiten und superermächtigten Testamentsvollstrec...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kosten für einen sachverständigen Dritten – Kassenprüfer – als Massekosten

Leitsatz 1. Von einer unmittelbaren Auftragserteilung durch die Insolvenzmasse ist jedenfalls dann auszugehen, wenn der Insolvenzverwalter in die Beauftragung eines Kassenprüfers eingebunden ist, indem er dem Gläubigerausschuss den Prüfer vorschlägt und dem Prüfer den Beschluss des Gläubigerausschusses über dessen Beauftragung übermittelt. 2. Wird ein sachverständiger Dritter...mehr

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§ 5 Muster / J. Muster: Gesellschaftsvertrag

Rz. 10 Muster 5.10: Gesellschaftsvertrag Muster 5.10: Gesellschaftsvertrag Gesellschaftsvertrag einer Musikgruppe/Ensemble/Band (Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit individueller Vereinbarung einer beschränkten Haftung) Die Unterzeichnetenmehr

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Befugnis zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen Fremdgeschäftsführer

Zusammenfassung Der Gesellschafter einer GmbH ist nicht befugt, Ersatzansprüche gegen die Fremdgeschäftsführer für die GmbH geltend zu machen. An einer in Liquidation befindlichen GmbH waren zwei Gesellschafter beteiligt; ein Gesellschafter hielt 80 % der Geschäftsanteile, der andere – der spätere Kläger – hielt 20 % der Geschäftsanteile. Die GmbH hatte einen Geschäftsführer;...mehr

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§ 4 Medienrecht / b) Allgemeine Informationspflichten

Rz. 349 Vorgeschrieben sind allgemeine und besondere Informationspflichten bei kommerziellen Kommunikationen (§ 6 TMG). Die Regelungen weisen gegenüber den Vorläuferbestimmungen des § 6 TDG und § 6 MDStV erhebliche Änderungen auf. Mit diesen Vorschriften wird Art. 5 ECRL umgesetzt, der im Gegensatz zu den Regelungen über die Verantwortlichkeit in §§ 8–11 TDG und §§ 6–9 MDStV...mehr

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Kapitalerhöhung und Kapital... / 1.2.2 Steuerliche Folgen beim Anteilseigner

Nach § 1 KapErhStG gehört der Wert der neuen Anteilsrechte bei den Anteilseignern nicht zu den Einkünften nach § 2 Abs. 1 EStG, wenn die Kapitalerhöhung nach den Vorschriften des KapErhG durchgeführt wurde. Eine Ausschüttung und Wiedereinlage wird folglich nicht fingiert. Die Anschaffungskosten der bisherigen Anteile verteilen sich nach dem Verhältnis der Anteile am Nennkapi...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Zeitpunkt der Berücksichtigung eines Auflösungsverlustes nach § 17 EStG

Ein Auflösungsverlust nach § 17 EStG kann erst in dem Jahr erfasst werden, in dem der Auflösungsverlust der Höhe nach feststeht. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn der gemeine Wert des dem Steuerpflichtigen zugeteilten oder zurückgezahlten Vermögens einerseits und die Liquidations- und Anschaffungskosten des Gesellschafters andererseits feststehen. Gleiches gilt, wenn sich...mehr

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Das BMF-Schreiben v. 10.11.... / d) Behandlung laufender Verluste?

Im BMF-Schreiben gibt es keinen Hinweis darauf, wie laufende Verluste zu behandeln sind. Durch das Trennungsprinzip bei Kapitalgesellschaften sind laufende Verluste der optierenden Gesellschaft grundsätzlich ohne steuerliche Auswirkung auf die Gesellschafter. Wenn Verluste auf einem Eigenkapitalkonto (z.B. Verlustvortragskonto) verbucht werden, hat dies m.E. daher keine Einl...mehr

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AGS 04/2022, Beratungshilfe... / 4. Wie muss die Vergütung beantragt werden?

Am 8.1.2014 wurde die nach wie vor gültige Beratungshilfeformularverordnung (BerHFV) im BGBl verkündet.[20] Die BerHFV regelt Vordrucke für den Antrag auf Bewilligung der BerH, aber auch für deren Liquidation. Es besteht insoweit Formularzwang. Wichtig ist hier lediglich, dass kein Erfolgshonorar, kein Wahlanwaltsgebührenanspruch etc. mehr erhalten werden kann, wenn die Bera...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
VII. Entgeltliste und Tabel... / 1 Entgeltliste

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liebhaberei / 1.4.1 Maßgeblichkeit des Totalgewinns

Die Feststellung der Gewinnerzielungsabsicht ist im Wesentlichen eine Frage der Tatsachenwürdigung, weil sie sich als innere Tatsache nur anhand äußerer Umstände feststellen lässt.[1] Gewinn- bzw. Überschusserzielungsabsicht (Einkünfteerzielungsabsicht) hat ein Steuerpflichtiger, der eine dem Grunde nach zu den Einkunftsarten ­i. S. d. § 2 EStG gehörende Tätigkeit ausübt u...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 8.1 GmbH-Anteil

Der Steuerberater kennt sich im Zusammenhang mit der Bewertung eines GmbH-Anteils[1] aus und wird seinen Mandanten daher bitten, die erforderlichen steuerlichen Unterlagen zwecks Überprüfung (z. B. Ertragslage) hereinzureichen und kann dann zumindest bez. der GmbH eine mögliche Überschuldung (§ 19 InsO) und eine Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO)[2] nach den Kriterien des BGH[3...mehr

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KG: Rechnungslegungsbesonde... / 1.3 Auflösung/Beendigung

Rz. 5 Die Beendigung der Kommanditgesellschaft erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren.[1] Durch die Auflösung als punktuelles Ereignis wird die Gesellschaft nicht unmittelbar beendet. Sie besteht vielmehr zum Zweck der Abwicklung fort und wird mithilfe der Liquidation als zeitraumbezogenes Abwicklungsverfahren schließlich zur Beendigung geführt. Die Auflösung, die Liquidato...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1 Verfahrensfragen

Gemäß § 1 InsO ist die gemeinschaftliche gleichmäßige Gläubigerbefriedigung das Ziel des Insolvenzverfahrens. Grundsätzlich geht die Insolvenzordnung von der vollständigen Liquidation des Unternehmens aus. Im Blickpunkt steht aber die Sanierung von Unternehmen, zu der zahlreiche Instrumente zur Verfügung stehen. Im Vordergrund steht der Insolvenzplan, bei dessen Ausarbeitung...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.7.8 Betriebliche Altersversorgung

Im Falle der Insolvenzeröffnung stehen Betriebsrentner und Rentenanwartschaftsberechtigte nicht schutzlos da. Vielmehr gibt es eine gesetzliche Insolvenzsicherung. Träger ist der Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit mit Sitz in Köln.[1] Ansprüche der Betriebsrentner gegen den Pensions-Sicherungs-Verein Gemäß § 7 Abs. 1 BetrAVG haben Versorgungsempfänger und ihre Hint...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.1.1.3 Liquidation (§ 11 KStG)

Tz. 64 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 § 11 KStG ist lex specialis zu § 12 Abs 1 KStG. Beide Vorschriften haben daher an sich keine überschneidenden Regelungsbereiche (s Pfirrmann, in Blümich, § 12 KStG Rn 23 mwNachw). Die Auflösung einer unbeschr stpfl Kö iSd § 1 Abs 1 Nr 1 bis 3 ohne Abwicklung stellt für sich genommen weder einen Anwendungsfall des § 11 KStG noch des § 12 Abs 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.3.2 Liquidation und fiktive Entstrickung nach § 12 Abs 3 KStG

Stand: EL 105 – ET: 03/2022 § 12 Abs 3 KStG stellt eine Erweiterung des allg Entstrickungsgrundsatzes in § 12 Abs 1 KStG dar. Auch § 11 KStG und § 12 Abs 3 KStG haben keine an sich überschneidenden Regelungsbereiche, da schon vor MoMiG die Auflösung einer unbeschr stpfl Kö iSd § 1 Abs 1 Nr 1 bis 3 infolge einer Sitzverlegung ohne Abwicklung für sich genommen weder einen Anwend...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.1 Entsprechende Anwendung des § 11 KStG; Anwendung des § 17 Abs 4 EStG

Tz. 510 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 12 Abs 3 KStG ist § 11 KStG entspr anzuwenden. § 11 KStG regelt die Schlussbesteuerung einer Kö bei Liquidation. Die entspr Anwendung des § 11 KStG auf die in § 12 Abs 3 KStG geregelten Sachverhalte bereitet Schwierigkeiten, weil sich die Sachverhalte, die stlich gleich behandelt werden sollen, inhaltl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.2.1 Allgemeines

Tz. 514 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Für die Ermittlung des Verlegungsgewinns gelten gem § 12 Abs 3 KStG die Vorschriften des § 11 KStG entspr. Es sind in einem Bestandsvergleich eigener Art das Verlegungs-Endvermögen und das Verlegungs-Anfangsvermögen gegenüberzustellen. Im Gegensatz zur Abwicklung iSd § 11 KStG gibt es bei der Schlussbesteuerung nach § 12 Abs 3 KStG keinen s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.2.2 Verlegungs-Endvermögen

Tz. 518 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Verlegungs-Endvermögen ist das bei Sitzverlegung vorhandene Vermögen, bewertet auf den Zeitpunkt des Ausscheidens aus der unbeschr StPflicht im Inl oder in einem EU-/EWR-Staat. Es handelt sich dabei um das gesamte Vermögen. Dies erfasst auch grds ausl Vermögen. Die Besteuerung des Verlegungsgewinns ergibt sich unter Berücksichtigung der StP...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 4.2 Veräußerungs- und Aufgabegewinne bei Einzelunternehmen

Rz. 93 Der Gewinn bzw. Verlust aus der Veräußerung bzw. Aufgabe eines Gewerbebetriebs oder eines Teilbetriebs i. S. d. § 16 EStG gehört nicht zum Gewerbeertrag des Einzelunternehmens.[1] Rz. 94 Eine Betriebsveräußerung i. S. d. § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG liegt vor, wenn in einem einheitlichen Vorgang alle wesentlichen Betriebsgrundlagen an einen Erwerber veräußert werden.[2]...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.3.1 § 17 Abs 4 EStG, § 20 Abs 1 Nr 1 und 2 EStG

Tz. 104 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Zu einem nach § 17 Abs 4 EStG zu berücksichtigenden Auflösungs-(Liquidations-)gewinn oder -verlust sowie zu Bezügen iSd § 20 Abs 1 Nr 1 und 2 EStG kommt es auf der Gesellschafterebene grds nur, wenn die Kö gesellschaftsrechtlich infolge der Sitzverlegung aufgelöst und deren Vermögen an die AE tats ausgekehrt wird bzw das wirtsch Eigentum au...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) Weiterleitung der Einkünfte (Var. 2: sog. Durchleitungstest)

Rz. 272 [Autor/Stand] Überblick. Die bloße Weiterleitung (s. Rz. 282 ff.) der Einkünfte (s. Rz. 280) an beteiligte oder begünstigte Personen (s. Rz. 281) gilt nach § 50d Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Halbs. 2 Var. 2 EStG nicht als Wirtschaftstätigkeit. Ausweislich der Gesetzesbegründung soll durch die Var. 2 das Kriterium der "Durchleitungsgesellschaft" abgebildet werden, das in der R...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 3.1 Allgemeines

Rz. 15 § 7 GewStG setzt einen inl. Gewerbebetrieb voraus (§ 2 Abs. 1 S. 1 GewStG). Es kann sich dabei sowohl um einen stehenden Gewerbebetrieb als auch um einen Reisegewerbebetrieb handeln. Bei Mitunternehmerschaften gilt § 7 GewStG auch hinsichtlich des Sonderbetriebsvermögens. Geltung hat dies auch für das Sonderbetriebsvermögen II.[1] Rz. 16 Grundlage des Gewerbeertrags is...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Rechtsentwicklung; zeitlicher Anwendungsbereich

Tz. 15 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Seitdem durch das KStG 1920 erstmalig eine Vorschrift zur Sicherstellung der Besteuerung von stillen Reserven für KStpfl eingeführt worden ist, wurde das mit § 12 KStG verfolgte "Entstrickungskonzept" fortlfd ergänzt und systematisch fortentwickelt: Tz. 16 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 KStG 1920 v 30.03.1920 (RGBl I 1920, 393):Mit § 18 KStG 1920...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.1.2.9 (Teil-)Betriebsaufgabe, Realteilung (§ 16 EStG)

Tz. 86 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die Verlegung eines Betriebs oder Teilbetriebs ins Ausl unterfällt grds dem Anwendungsbereich des § 12 Abs 1 KStG und stellt keine (Teil-)Betriebsaufgabe iSd § 16 Abs 3 EStG dar, sofern die wirtsch Tätigkeit im Ausl fortgesetzt wird. Nach der bisherigen Rspr des BFH zur finalen Entnahmetheorie war die Betriebsverlegung von unbeschr KStpfl un...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 52... / 2 Selbstlose Förderung

Rz. 2 Unter Förderung ist das Hinwirken auf ein bestimmtes Ziel zu verstehen, bei dem etwas "vorangebracht, vervollkommnet oder verbessert wird".[1] Entsprechend dem Wortlaut ("darauf gerichtet") bedarf es keines Erfolgseintritts, keiner Vollendung, sondern lediglich einer Tätigkeit mit einer entsprechenden Zielrichtung. Bei der Beurteilung der Zielrichtung und der Ernsthaft...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Vereinsvermögen

Rz. 3 Vollstreckungsobjekt ist ausschließlich das Vereinsvermögen. Für den Bereich der Zwangsvollstreckung ist es unerheblich, ob als Träger des Vereinsvermögens der Verein selbst (s. o. Rn. 1) oder die Gesamthand der jeweiligen Vereinsmitglieder angesehen wird. In jedem Fall stellt das Vereinsvermögen ein Sondervermögen dar, das von den nach der Satzung bestimmten Vereinsor...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Für den Bereich der Zwangsvollstreckung zieht die Bestimmung die Konsequenzen aus § 50 Abs. 2 ZPO: Wenn es möglich ist, gegen den Verein einen Titel zu erwirken, muss dieser auch vollstreckbar sein. Mit dem Wort "genügt" wird im Übrigen deutlich gemacht, dass der Gesetzgeber den Titel gegen den Verein nicht als die einzige Vollstreckungsmöglichkeit in das Sondervermöge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 3.2 Ersatztatbestände

Rz. 37 Ein (noch) bestehender Ausgleichsposten ist insgesamt aufzulösen, sofern einer der in § 4g Abs. 2 S. 2 EStG normierten Ersatztatbestände erfüllt ist. Der Gesetzgeber wollte hiermit wohl eine Begünstigung des Stpfl. "über Gebühr" vermeiden. Mit anderen Worten soll die Begünstigung des § 4g EStG in pauschalierender Weise die Europarechtstauglichkeit des gesetzgeberische...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Einzelfälle

Rn. 45 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Als selbstständige Tätigkeit behandelt wurde zB die freiwillige schriftstellerische Nebentätigkeit eines angestellten Schriftleiters für seinen ArbG (BFH BStBl III 1955, 153); ebenso für einen WP, der neben seiner unselbstständigen Tätigkeit im Rahmen einer WP-GmbH gelegentlich auch selbstständige Arbeit als WP leistete (BFH BStBl III 1957, 12...mehr

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Unternehmensbewertung in de... / 1.3 Grundlegende Verfahrensunterschiede

Somit spielt sich die Unternehmensbewertung immer auf 2 Ebenen ab: einer eher theoretischen finanzmathematischen Bewertung und einer praktischen Abschätzung eines am Markt erzielbaren Kaufpreises. Was im Rahmen von M&A-Transaktionen regelmäßig keine Rolle spielt sind die Substanzwerte (also Liquidations- bzw. Rekonstruktionswerte für einzelne Vermögensgegenstände). So betont...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 3.1.5 Schlussbilanz für das Geschäftsjahr der Verfahrensbeendigung oder Betriebseinstellung

Rz. 107 Mit Beendigung des Insolvenzverfahrens durch Aufhebung[1] gemäß § 200 oder § 258 InsO oder Einstellung[2] gemäß § 207 ff. InsO schließt das letzte Geschäftsjahr in der Insolvenz ab. Die InsO verlangt nicht ausdrücklich die Erstellung einer Schlussbilanz bei Beendigung des Insolvenzverfahrens. In entsprechender Anwendung des § 155 Abs. 2 Satz 1 InsO, wonach mit der Er...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.2.5 Insolvenzplan

Rz. 46 Nach § 217 InsO können die Befriedigung der absonderungsberechtigten Gläubiger und der Insolvenzgläubiger, die Verwertung der Insolvenzmasse und deren Verteilung an die Beteiligten sowie die Haftung des Schuldners nach der Beendigung des Insolvenzverfahrens in einem Insolvenzplan abweichend von den Vorschriften des Gesetzes geregelt werden. Rz. 47 Der Insolvenzplan wir...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.2.1 Verzeichnis der Massegegenstände (Masseverzeichnis)

Rz. 19 Gemäß § 151 Abs. 1 Satz 1 InsO hat der Insolvenzverwalter ein Verzeichnis der einzelnen Gegenstände der Insolvenzmasse aufzustellen. Es dient dazu, die Masse festzustellen, eine Kontrolle des Verwalters zu ermöglichen und eine Vorstufe der weiteren Berichterstattung zu bilden.[1] Die Bestandsaufnahme durch den Insolvenzverwalter dient der Sichtung der Insolvenzmasse, i...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.3.2 Schlussrechnung

Rz. 81 Nach § 66 Abs. 1 InsO hat der Insolvenzverwalter bei der Beendigung seines Amtes Rechnung zu legen (sog. Schlussrechnung). Diese Rechenschaftspflicht besteht gegenüber der Gläubigerversammlung. Dennoch hat der Insolvenzverwalter die Schlussrechnung nach § 66 Abs. 2 Satz 1 InsO zunächst dem Insolvenzgericht vorzulegen. Dieses leitet sie nach eigener Prüfung an den Gläu...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 3.2 Steuerrechtliche Rechnungslegung

Rz. 109 Gemäß § 155 Abs. 1 InsO i. V. m. §§ 140 ff. AO ist der Insolvenzverwalter auch zur steuerrechtlichen Buchführung und Abgabe von Steuererklärungen verpflichtet. Infolge seines Verwaltungs- und Verfügungsrechts ist der Insolvenzverwalter Vermögensverwalter i. S. d. § 34 Abs. 3 AO oder Verfügungsberechtigter nach § 35 AO und hat deshalb alle steuerlichen Pflichten im Ra...mehr

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Löschung wegen Vermögenslosigkeit und Restvermögen

Zusammenfassung Die Eintragung der wegen Vermögenslosigkeit gelöschten Gesellschaft und des Nachtragsliquidators im Handelsregister können unterbleiben, wenn die erforderlichen Verwertungshandlungen gering sind. Zum Sachverhalt Eine GmbH wurde 2006 wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. Da im Laufe der Zeit Restvermögen auftauchte, wurde 2019 ein Nachtragsliquidator...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.2.2 Gläubigerverzeichnis

Rz. 30 Gemäß § 152 Abs. 1 InsO hat der Insolvenzverwalter ein Verzeichnis aller Gläubiger des Schuldners aufzustellen, die ihm aus den Büchern und Geschäftspapieren des Schuldners, durch sonstige Angaben des Schuldners, durch die Anmeldung ihrer Forderungen oder auf andere Weise bekannt geworden sind. Hinsichtlich der Frist zur Anfertigung des Gläubigerverzeichnisses kann au...mehr

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Existenzgründungsberatung –... / 10 Beratung gescheiterter Existenzgründer

Wenn der angestrebte Unternehmenserfolg nachhaltig ausbleibt, sollte rechtzeitig über einen möglichen "Ausstieg" aus der Selbstständigkeit nachgedacht werden (nach dem Motto "Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende"). Der Gründer verzögert diesen wirtschaftlich sinnvollen Entschluss jedoch häufig, weil er die Selbstständigkeit als "Einbahnstraße" sieht und...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Methode zur Ermittlung des Werts des Betriebsvermögens

Rz. 53 [Autor/Stand] Für Bewertungsstichtage bis zum 31.12.2008 war der Wert des Betriebsvermögens durch Anwendung der in § 98a BewG a.F. statuierten Einzelbewertungsmethode zu ermitteln. Dort hieß es, der Wert des Betriebsvermögens werde "in der Weise ermittelt, dass die Summe der Werte, die für die zu dem Gewerbebetrieb gehörenden Wirtschaftsgüter und sonstigen aktiven Ans...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Allgemeine Grundsätze

Rz. 80 [Autor/Stand] Neben dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen und dem Grundvermögen bildet das Betriebsvermögen (§§ 95 bis 109, § 31 BewG) die dritte Vermögensart i.S.d. § 18 BewG. Zum Betriebsvermögen gehören alle Teile eines Gewerbebetriebes i.S.v. § 15 Abs. 1 und 2 EStG, die bei der steuerlichen Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen rechnen (§ 95 Abs. 1 BewG). D...mehr

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Liquidation: Keine Löschung der GmbH bei laufendem Passivprozess

Zusammenfassung Die Liquidation einer GmbH kann nicht abgeschlossen werden, wenn die Gesellschaft noch beklagte Partei in einem laufenden Zivilprozess ist. Zum Sachverhalt In dem vom KG Berlin entschiedenen Fall ging es um die Liquidation einer GmbH. Das Liquidationsverfahren, also die Abwicklung der Gesellschaft, war bereits weitgehend abgeschlossen. Die GmbH war lediglich no...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2 Übertragungsplan

Rn 16 Auch die sog. übertragende Sanierung hat den Erhalt des Unternehmens als Ziel. Allerdings führt hier nicht der bisherige Unternehmensträger die Geschäfte fort, sondern es wird eine Übertragung auf einen neuen Unternehmensträger vorgenommen. Während also das Unternehmen als betriebliche Einheit erhalten bleibt, wird der bisherige Unternehmensträger liquidiert, sodass au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 14.2.1 Allgemeines

Tz. 127 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Ergibt sich nach Anwendung des § 4 Abs 4 und 5 UmwStG ein Übernahmeverlust 2. Stufe (s Tz 126, nach Inkrafttreten des SEStEG der Regelfall), handelt es sich hierbei um einen lfd Verlust. GlA s Schmitt (in S/H, 9. Aufl, § 4 UmwStG Rn 120) und s Schnitter (in F/D, § 4 UmwStG Rn 206). Wegen des Entstehungszeitpunkts s Tz 171. Wegen der idR ges...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Sanierungsbedürftigkeit des Einzelunternehmers

Rn. 18a Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Ein Einzelunternehmen iSd § 3a Abs 2 EStG ist sanierungsbedürftig, wenn das Unternehmen derart verschuldet ist, dass dessen wirtschaftliche Existenz bedroht ist und ohne einen Schuldenerlass nicht ertragbringend weitergeführt werden kann (BFH v 12.12.2013, X R 39/10, BStBl II 2014, 572). Bei der Überprüfung der Sanierungsbedürftigkeit ist ni...mehr