Fachbeiträge & Kommentare zu Liquidation

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Nachweispflicht

Rn. 25 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 3a Abs 2 EStG stellt klar, dass dem Gläubiger die Pflicht zum Nachweis der Tatbestandsvoraussetzungen im Zeitpunkt des Schuldenerlasses trifft. In förmlicher Hinsicht bestehen keine gesetzlichen Anforderungen, sodass hierzu auf die Rspr und die Verwaltungsauffassung zu § 3 Nr 66 EStG aF zurückgegriffen werden kann. Nach der zum Sanierungse...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.2.1 Übergang auf einen Rechtsträger mit Betriebsvermögen

Tz. 75 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 3 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG erlaubt den Bw- oder einen Zwischenwertansatz nur, soweit die übergehenden WG BV des übernehmenden Rechtsträgers werden. Es kommt nicht darauf an, ob das BV im Inl oder im Ausl belegen ist (s UmwSt-Erl 2011 Rn 03.15). Diese Regelung hat für die Fälle Bedeutung, in denen die übertragende Kö nur vermögensverwaltend tä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 15.1 Allgemeines

Tz. 159 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Ein bei einer Verschmelzung einer Kö auf eine Pers-Ges bzw natürliche Person sich ergebender Übernahmegewinn wird gem § 4 Abs 7 UmwStG bei den Gesellschaftern der Pers-Ges bzw der übernehmenden natürlichen Person wie ein bei der Liquidation der Überträgerin bzw bei einer Veräußerung der Anteile an der Überträgerin auf der Ebene der AE entst...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 5 Kollegenecke: Veräußerungsbilanz bei 4/3-Rechner

Frage: Mein Mandant (Einnahmen-Überschussrechner nach § 4 Abs. 3 EStG) hat seinen Betrieb veräußert. Für diesen Zweck habe ich neben einer EÜR auch eine Schlussbilanz auf den Zeitpunkt der Betriebsveräußerung erstellt. Nun finde ich in der StBVV keine passende Position zur Abrechnung einer solchen Schlussbilanz. Können Sie mir helfen? Antwort: In der StBVV taucht das Wort "Schl...mehr

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§ 11 §§ 87–87d BGB n.F. – A... / III. Anmeldung von Auflösung, Aufhebung und Liquidation

Rz. 26 Zum 1.1.2026 tritt § 87d BGB n.F. in Kraft, der die Anmeldung von Auflösung, Aufhebung und Liquidation zum Stiftungsregister regelt. Der Vorstand der Stiftung hat die Auflösung und die Aufhebung der Stiftung zur Eintragung ins Stiftungsregister anzumelden, wenn ausnahmsweise keine Liquidation der Stiftung erforderlich ist (vgl. § 87d Abs. 1 BGB n.F.). Ist eine Liquidati...mehr

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§ 11 §§ 87–87d BGB n.F. – A... / 2. Begründung

Rz. 11 Regierungsentwurf Zitat Zu § 87d BGB-neu (Anmeldung von Auflösung, Aufhebung und Liquidation) § 87d BGB-neu regelt die Registerpflichten bei Auflösung der Stiftung nach § 87 BGB-neu oder der Aufhebung der Stiftung und der Liquidation der Stiftung. Sie gelten nicht im Fall der Auflösung nach § 87b BGB-neu durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder durch den rechtskräfti...mehr

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§ 11 §§ 87–87d BGB n.F. – A... / 1. Gesetzestext

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Anhang 1: Synopse – Neues und altes Stiftungsrecht im BGB

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§ 11 §§ 87–87d BGB n.F. – A... / 2. Begründung

Rz. 9 Regierungsentwurf Zitat Zu § 87c BGB-neu (Vermögensanfall und Liquidation) § 87c BGB-neu entspricht im Wesentlichen dem bisherigen § 88 BGB. Zu Absatz 1 § 87c Absatz 1 BGB-neu entspricht inhaltlich dem bisherigen § 88 Satz 1 und 2 BGB. Zu Satz 1 § 87c Absatz 1 Satz 1 BGB-neu entspricht dem bisherigen § 88 Satz 1 BGB. Zu Satz 2 § 87c Absatz 1 Satz 2 BGB-neu regelt wie der bisher...mehr

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Anhang 2: Stiftungsregistergesetz

Stiftungsregistergesetz (StiftRG) vom 16.7.2021, BGBl I 2021, 2947, 2953 BGBl III 400–17 (in Kraft ab 1.1.2026) Abschnitt 1 Aufbau und Führung des Stiftungsregisters Unterabschnitt 1 Führung und Aufbau des Registers § 1 Zuständige Registerbehörde und Aufbau des Registers (1) Das Bundesamt für Justiz führt als Registerbehörde das Stiftungsregister nach § 82b Absatz 1 des Bürgerliche...mehr

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§ 11 §§ 87–87d BGB n.F. – A... / 1. Gesetzestext

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§ 11 §§ 87–87d BGB n.F. – A... / I. Grundlagen

Rz. 12 Sehr viel ausführlicher als bisher werden in den §§ 87 bis 87d BGB n.F. die Voraussetzungen und Folgen der Auflösung der Stiftung durch die Stiftungsorgane sowie der Aufhebung durch die Stiftungsbehörde geregelt. Die §§ 87 bis 87c BGB n.F. treten zum 1.6.2023 in Kraft. § 87d BGB n.F. tritt erst zum 1.1.2026 in Kraft und regelt die Anmeldung von Auflösung, Aufhebung un...mehr

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§ 10 §§ 86–86i BGB n.F. – Z... / I. Grundlagen

Rz. 24 Die §§ 86 bis 86h BGB n.F., die zum 1.7.2023 in Kraft treten, sowie § 86i BGB n.F., der zum 1.1.2026 in Kraft tritt und Bestimmungen zur Eintragung ins Stiftungsregister enthält, regeln die Zulegung einer Stiftung zu einer bereits bestehenden Stiftung (§ 86 BGB n.F.) sowie die Zusammenlegung von zwei bestehenden Stiftungen zu einer durch die Zusammenlegung entstehende...mehr

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§ 5 §§ 82b, 82c, 82d BGB n.... / II. Eintragung im Stiftungsregister

Rz. 12 Nach § 82b Abs. 2 BGB n.F. ist die Stiftung nach der Anerkennung durch den Stiftungsvorstand in öffentlich beglaubigter Form zur Eintragung in das Stiftungsregister anzumelden (§ 3 Abs. 1 und Abs. 2 StRG).[5] Ist die Anmeldung von einem Notar beglaubigt, kann die Einreichung bei der Registerbehörde auch durch diesen erfolgen (§ 3 Abs. 3 StRG). Die Eintragung in das Sti...mehr

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§ 10 §§ 86–86i BGB n.F. – Z... / 2. Begründung

Rz. 2 Begründung Regierungsentwurf Zitat Zu den §§ 86 bis 86h BGB-neu Mit den §§ 86 bis 86h BGB-neu sollen Zulegung und Zusammenlegung von rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts abschließend bundeseinheitlich geregelt werden. Die Zulegung und die Zusammenlegung werden nicht mehr als besondere Formen der Auflösung oder Aufhebung von Stiftungen ausgestaltet, sondern als...mehr

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§ 11 §§ 87–87d BGB n.F. – A... / II. Auflösung und Aufhebung, Anfallberechtigung

Rz. 16 Eine Auflösung durch die Stiftungsorgane (§ 87 BGB n.F.) oder eine Aufhebung durch die Stiftungsbehörde (§ 87a BGB n.F.) kommt zunächst (zu weiteren Auflösungstatbeständen vgl. Rdn 21) dann in Betracht, wenn die Stiftung ihren Zweck endgültig nicht mehr dauernd und nachhaltig erfüllen kann und das auch durch eine Umgestaltung der Stiftung mittels einer Satzungsänderun...mehr

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§ 9 §§ 85, 85a, 85b BGB n.F... / 2. Begründung

Rz. 2 Begründung Regierungsentwurf Zitat Zu § 85 BGB-neu (Voraussetzungen für Satzungsänderungen) § 85 BGB-neu regelt die Voraussetzungen für die Änderungen der Stiftungsverfassung durch Satzungsänderung durch die Stiftungsorgane und die nach Landesrecht zuständigen Behörden bundesrechtlich abschließend. § 85 BGB-neu ersetzt § 87 BGB, soweit dieser die Änderung des Stiftungszwe...mehr

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Liquidation: Keine Löschung der GmbH bei ausstehendem Steuerbescheid

Zusammenfassung Die Löschung einer GmbH kann erst erfolgen, wenn alle steuerlich relevanten Sachverhalte abgeschlossen sind. Eine Ausnahme gilt bei vermögenslosen GmbHs. Zum Sachverhalt Der vom OLG Hamm entschiedene Fall betraf die Liquidation einer GmbH. Diese hatte ihren Geschäftsbetrieb Anfang 2020 endgültig eingestellt und das Liquidationsverfahren, d.h. die Auflösung der ...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 4.1.2 Aktive latente Steuern

Rz. 75 Aktive latente Steuern resultieren bei IFRS entweder aus abzugsfähigen temporären Differenzen zwischen dem IFRS-Buchwert und dem steuerlichen Buchwert von Vermögenswerten und Schulden, z. B. höherer Wert für Pensionsrückstellungen nach IAS 19 im Vergleich zu § 6a EStG, die sich spätestens bis zur Liquidation des Unternehmens ausgleichen, oder aus dem ökonomischen Vort...mehr

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Funktionscontrolling: Mehr ... / 4.1.2 Sanierungsmanagement und Sanierungscontrolling

Die Kernfrage ist zunächst, ob das Unternehmen als Sanierungsobjekt überhaupt saniert werden kann bzw. soll oder nicht (teilweise) liquidiert werden muss. Das sollte anhand einer Bewertung des Unternehmens wie folgt entschieden werden: Liegt der Ertrags-(Reorganisations-)Wert über (unter) dem Liquidations-(Zerschlagungs-)Wert, sollte das Unternehmen saniert (liquidiert) werde...mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / III. Liquidation

Rz. 131 Die Liquidation einer Gesellschaft kann aus den im ZGB genannten Gründen für die Liquidation von juristischen Personen erfolgen. Diese Gründe sind:mehr

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Brasilien / 9. Liquidation der Gesellschaft

Rz. 39 Der Gesellschaftsvertrag kann von der gesetzlichen Regelung abweichende Bestimmungen zur Liquidation der aufgelösten Gesellschaft und zur Liquidation des Anteils eines ausgeschiedenen Gesellschafters treffen:mehr

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Australien1 Der Autor dankt... / II. Liquidation der Gesellschaft

Rz. 120 Die Liquidation einer Gesellschaft kann freiwillig aufgrund eines Auflösungsbeschlusses erfolgen. In diesem Falle liegen die Kontrolle des Auflösungsprozesses und die Ernennung eines "Liquidators" (Liquidator) bei fortbestehender Zahlungsfähigkeit in den Händen der Gesellschafter, bei Zahlungsunfähigkeit in den Händen der Gläubiger.[135] Eine Zwangsliquidation findet...mehr

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Slowakei / II. Auflösung der Gesellschaft ohne Liquidation

Rz. 140 Von Auflösung der Gesellschaft ohne Liquidation spricht man, wenn das Gesamtvermögen der Gesellschaft auf einen Rechtsnachfolger übergeht. Praktisch geht es um die Fälle der Verschmelzung oder Spaltung (siehe Rdn 96 ff.).mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / I. Voraussetzung für die Liquidation

Rz. 111 Die freiwillige Auflösung muss von der Mehrheit der Gesellschafter beschlossen werden, welche ¾ des Kapitals vertreten. Neben der Konkurserklärung kann eine Gesellschaft zwangsweise vom Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft aufgelöst (Zwangsauflösung) und ihre Liquidation beschlossen werden, wenn sie Tätigkeiten ausübt, die dem Strafrecht zuwiderlaufen oder die g...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / II. Rechtsfolgen der Auflösung und Liquidation der Gesellschaft

Rz. 172 Im Anschluss an die (freiwillige oder unfreiwillige) Auflösung der Gesellschaft bzw. in Kalifornien im Anschluss an die Mitteilung der Auflösungsabsicht ist diese zu liquidieren (liquidation oder winding up). Die Auflösung hat noch nicht das Erlöschen der Gesellschaft zur Folge; diese bleibt vielmehr zum Zwecke ihrer Abwicklung während des Liquidationszeitraumes weit...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / 4. Ablehnung der Eröffnung mangels Masse; gesellschaftsrechtliche Liquidation

Rz. 148 Angesichts der geringen Kapitalausstattung bestimmter Auslandsgesellschaften wird es in zahlreichen Fällen an einer für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hinreichenden Masse fehlen. Rz. 149 Nach Art. 7 Abs. 2 Satz 1 EuInsVO ist das Insolvenzstatut auch für die Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse maßgeblich. Aus deutscher Sicht bestimmt § ...mehr

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Slowakei / III. Liquidation der Gesellschaft

Rz. 141 Die Liquidation der Gesellschaft wird ins Handelsregister eingetragen. Die Gesellschaft tritt zum Tage der Eintragung des Liquidators in das Handelsregister in die Liquidation ein. Während der Liquidation wird der Handelsname der Gesellschaft mit dem Nachsatz "in Liquidation" (v likvidácii) benutzt. Durch die Eintragung der Liquidation der Gesellschaft in das Handels...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / II. Liquidation der S.L.

Rz. 346 Das Liquidationsverfahren[195] wird eröffnet und nach einheitlichen Regeln durchgeführt, wenn die Gesellschaft nach Maßgabe der jeweils einschlägigen Vorschriften aufgrund des Vorliegens eines Grundes aufgelöst worden ist (Art. 371 LSC).[196] Die Gesellschaft muss gem. Art. 371 Abs. 2 LSC während dieser Phase den Zusatz "en liquidación" zu ihrem Namen führen. Mit dem...mehr

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Belgien / II. Liquidation

Rz. 148 Die Liquidation von Gesellschaften ist in den Art. 2:76–2:108 GGV geregelt. Nach belgischem Recht gilt die Vermutung, dass eine in Liquidation befindliche Gesellschaft so lange existiert, bis die Liquidation abgeschlossen ist. Daher wird sie in dieser Zeit von den Liquidatoren verwaltet, die von der Gesellschafterversammlung gewählt wurden. Eine Ausnahme gilt im Fall...mehr

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Brasilien / 3. Abschluss der Liquidation

Rz. 128 Nachdem die Passiva bezahlt sind und das restliche Gesellschaftsvermögen aufgeteilt wurde, beruft der Liquidator die Gesellschafterversammlung zur abschließenden Rechnungslegung ein, Art. 1108 CC. Über die Prüfung der Rechnungslegung der Liquidatoren befinden die Gesellschafter mit einfacher Mehrheit, Art. 1076 Abs. 3 i.V.m. Art. 1071 Abs. 7 CC. Die Beendigung des Li...mehr

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Estland / II. Liquidation

Rz. 131 Wurde die OÜ aufgelöst, folgt die Liquidationsphase der Gesellschaft. Die Vorschriften über das Liquidationsverfahren (§§ 205–220 HGB) entsprechen den Regelungen des deutschen Rechts. Bei der Auflösung der OÜ werden i.d.R. die Geschäftsführer zu Liquidatoren, die zur Eintragung der Liquidation in das Handelsregister verpflichtet sind. Die Liquidatoren haben folgende ...mehr

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Brasilien / 2. Durchführung der Liquidation

Rz. 124 Der Liquidator stellt ein Inventar und eine Bilanz der Aktiva und Passiva auf, Art. 1103 Abs. 3 CC. Er beendet die Geschäfte der Gesellschaft, realisiert die Aktiva, bezahlt die Passiva und teilt das übrige Vermögen unter den Gesellschaftern auf, Art. 1103 Abs. 4 CC. Weitere Aufgaben des Liquidators regelt Art. 1103 CC. Rz. 125 Der Liquidator bezahlt die Schulden der ...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / IV. Auflösung durch Beschluss der Hauptversammlung, Liquidation

Rz. 273 Wird die Gesellschaft infolge einer Entscheidung der Hauptversammlung aufgelöst, ist in dem Beschluss auch ein Liquidator (vereffenaar) bzw. sind mehrere Liquidatoren zu bestellen. Der Gesellschaftsvertrag wird meistens bestimmen, dass ein Mitglied der Geschäftsführung als Liquidator auftreten wird. Es ist aber auch möglich, dass eine andere Person bestellt wird. Die...mehr

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Ukraine / IV. Liquidation

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / 3. Vermögensübertragung im Wege der Anwachsung (ohne Liquidation)

Rz. 135 Ist eine juristische Person Alleingesellschafterin einer anderen Gesellschaft, ermöglicht Art. 1844–5 C.civ. eine vereinfachte Übertragung des Vermögens der Tochtergesellschaft an die Muttergesellschaft im Wege der Auflösung der Tochtergesellschaft ohne Abwicklung mit der Folge, dass alle Rechte und Pflichten im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Muttergesellscha...mehr

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Österreich / III. Liquidation

Rz. 244 Die Auflösung der Gesellschaft hat regelmäßig die Liquidation zur Folge (§ 89 Abs. 1 GmbHG). Eine Liquidation der Gesellschaft unterbleibt in folgenden Fällen:mehr

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Schweiz / III. Liquidation

Rz. 177 Die Liquidatoren haben eine Zwischenbilanz (sog. Liquidationseröffnungsbilanz) zu erstellen. Die aus den Geschäftsbüchern ersichtlichen oder sonst wie bekannten Gläubiger sind durch besondere Mitteilung, unbekannte Gläubiger und solche mit unbekanntem Wohnort durch öffentliche Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt und überdies in der von den Statuten vor...mehr

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Brasilien / II. Liquidation der aufgelösten Gesellschaft

1. Eintritt in das Liquidationsstadium Rz. 122 Nach der Auflösung einer Gesellschaft haben die Geschäftsführer unverzüglich die Ernennung der Liquidatoren zu veranlassen; die Geschäftsführung ist auf unaufschiebbare Geschäfte zu beschränken, Art. 1053 i.V.m. Art. 1036 CC. Gehen die Geschäftsführer nach Auflösung der Gesellschaft neue Geschäfte im Namen der Gesellschaft ein, s...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / XIX. Liquidation und Löschung

Rz. 159 Das Gesellschaftsstatut regelt nicht nur die Geburt, sondern auch die Bestattung der Gesellschaft. Aus dem Gesellschaftsstatut ergibt sich also, wie die Liquidation eingeleitet wird, welche Auswirkungen diese auf die Geschäftsführungsbefugnisse der bisherigen Geschäftsführer und die Liquidatoren hat, wie die Gesellschaft abzuwickeln ist und in welchem Zeitpunkt diese...mehr

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Türkei / 4. Durchführung der Liquidation

Rz. 281 Die Liquidatoren haben im Wesentlichen die Aufgabe, die Aktiva der GmbH zu veräußern. Für einen Gesamtverkauf benötigen sie einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss (Art. 538 Abs. 2 HGB), dessen Zustandekommen den Vorschriften über die Satzungsänderung folgt (Art. 421 HGB). Rz. 282 Mit Amtsantritt haben die Liquidatoren zunächst einmal eine Bestandsaufnahme des Be...mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / 3. Liquidation

Rz. 143 Lehnt das Gericht einen Insolvenzantrag ab,mehr

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Singapur / M. Auflösung der Gesellschaft

Rz. 164 Im Rahmen des so genannten winding-up (Liquidation) wird der Betrieb einer Gesellschaft eingestellt, die Vermögenswerte werden verkauft, die Gläubiger befriedigt und ein vorhandener Überschuss wird an die Gesellschafter verteilt. Die Gesellschaft ist aufgelöst und hört auf zu existieren. Das Gesetzt unterscheidet zwischen zwei Arten der Liquidation: voluntary winding...mehr

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Tschechische Republik / II. Auflösung einer GmbH ohne Rechtsnachfolger

Rz. 89 Nach der Auflösung einer GmbH ohne Rechtsnachfolger folgt grundsätzlich deren Liquidation. Die Liquidation ist ein obligatorisches Vorgehen, deren Ziel der außergerichtliche Ausgleich aller mit der Auflösung einer GmbH zusammenhängenden Fragen ist. Die GmbH tritt zum Tag ihrer Auflösung in die Liquidation ein. Der Eintritt in die Liquidation wird ins Handelsregister e...mehr

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Schweiz / II. Wirkungen der Auflösung

Rz. 176 Mit der Auflösung tritt die Gesellschaft in das Liquidationsstadium und trägt den entsprechenden Zusatz "in Liquidation", bleibt aber, bis die Liquidation vollständig durchgeführt ist, als juristische Person bestehen (Art. 821a i.V.m. Art. 739 OR). Die Auflösung einer Gesellschaft ist dem Handelsregister zu melden. Falls die Auflösung der Gesellschaft nicht durch ric...mehr

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Polen1 Korrektur/Proofreadi... / L. Auflösung der Gesellschaft

Rz. 154 Die Auflösung der Sp. z o.o. erfolgt nach Durchführung der Liquidation mit Löschung der Gesellschaft im Unternehmensregister. Eine Auflösung der Gesellschaft bewirken:mehr

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Dänemark / M. Auflösung der Gesellschaft

Rz. 139 Sofern das SEL nichts anderes bestimmt, wird der Beschluss über eine freiwillige Auflösung durch Liquidation nach § 217 Abs. 1 SEL von der Gesellschafterversammlung gefasst und durch Liquidation vollzogen. Eine Auflösung kann auch nach § 216 SEL (Auflösung aufgrund einer Zahlungserklärung; siehe Rdn 145) erfolgen. Der Beschluss ist in den Fällen, in denen eine Auflös...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / 1. Freiwillige Auflösung

Rz. 112 Die Versammlung der Gesellschafter, die die Auflösung beschließt, ernennt auch einen oder mehrere Liquidatoren. Zu Liquidatoren können Gesellschafter bestellt werden, ebenso auch Nichtgesellschafter (z.B. Wirtschaftsprüfer). Die Versammlung bestimmt den Umfang ihrer Befugnisse. Üblicherweise erstreckten sie sich auf alle Maßnahmen, die notwendig sind, um eine reibung...mehr

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Indien1 Der Verfasser dankt... / I. Liquidationsverfahren

Rz. 171 Die Gesellschafter können die freiwillige strukturierte Liquidation der Gesellschaft beschließen, Section 58 IBC i.V.m. Insolvency and Bankruptcy Board of India (Voluntary Liquidation Process) Regulations von 2017. Die Einleitung einer Liquidation wird zunächst vorbereitet durch einen Beschluss des Board of Directors. Dort müssen die handelnden Directors persönlich e...mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / I. Allgemeines

Rz. 119 Das kroatische Konkursgesetz[30] unterscheidet zwischen Konkurs, Vorinsolvenzverfahren und Reorganisation. Während der Konkurs auf die Beendigung der Gesellschaft abzielt, ist es das Ziel des Vorinsolvenzverfahrens und der Reorganisation, dem zahlungsunfähigen Unternehmen durch Regelung der Rechtsbeziehungen zwischen Schuldner und Gläubigern die Fortführung des Unter...mehr