Fachbeiträge & Kommentare zu Lohn

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Anhang / VII. Erlass betr. Auskünfte deutscher Finanzbehörden ohne Ersuchen im Rechts- und Amtshilfeverkehr mit ausländischen Staaten (Spontanauskünfte)

Rz. 11 (Senator für Finanzen Bremen, Erlass v. 21.3.2000 – S 1320 – 121.) Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 3.2.1999 – IV B 4 – S 1320 – 3/99 – die Grundsätze dargestellt, die für die Amtshilfe gelten, die in- und ausländische Finanzbehörden einander zur Festsetzung ihrer Steuern durch Auskunftsaustausch leisten. Teil dieses Amtshilfeverkehrs sind Auskün...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.2.3 Bedeutung der Verfallbarkeit des Anspruchs

Tz. 236 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach Auff des BFH ist der Tw beim Verzicht auf einen (noch) verfallbaren Pensionsanspruch mit 0 EUR anzusetzen; s Urt des BFH v 08.06.2011 (BB 2011 S. 2673). Auch wenn das Urt nicht im BStBl veröffentlicht ist, folgt die FinVerw dem BFH in diesem Punkt. Damit lassen sich verfallbare Pensionsansprüche idR ohne Zufluss von Arbeitslohn beim Ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.2 Rechtsfolgen beim Gesellschafter

Tz. 247 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Auch ein Pensionsverzicht erhöht die AK der Anteile des AE, soweit der Pensionsanspruch werthaltig ist (s Tz 93). Dies gilt unabhängig davon, ob sich die Anteile im PV oder in einem BV des AE befinden. Wie allgemein beim Verzicht auf Leistungsansprüche (dazu s Tz 94) ergibt sich außerdem beim AE bei einem werthaltigen Pensionsverzicht ein Zu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6.3 Übertragung auf einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse

Tz. 254 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Wird weder ein Verzicht noch eine Abfindung des Anspruchs in Erwägung gezogen (oder sind die stlichen Nachteile zu groß), ist auch eine Übertragung der Verpflichtung auf einen externen Versorger denkbar. Hierfür kommt zB ein Pensionsfonds oder eine Pensionskasse in Betracht. Dies stellt uE ungeachtet der BFH-Rspr zur Abfindung eines Pension...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.3.2 Forderungsverzicht

Tz. 36 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Klassischer Fall einer Zuwendung des Gesellschafters, die zum Wegfall eines Passivpostens führt, ist ein Forderungsverzicht, den der Gesellschafter für ein Gesellschafterdarlehen ausspricht; s H 8.9 "Forderungsverzicht" KStH 2022. Aber auch ein Verzicht auf andere Forderungen kann zu einer verdeckten Einlage führen. Auf die Bezeichnung (als ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.1 Grundsatz

Tz. 230 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Wie bei verdeckten Einlagen im Allgemeinen (s Tz 57ff) und anderen Forderungsverzichten im Besonderen (dazu s Tz 60) erfolgt auch bei einer verdeckten Einlage aufgr eines Pensionsverzichts die Bewertung mit dem Tw; grundlegend s Beschl des GrS des BFH v 09.06.1997 (BStBl II 1998, 307) und s Urt des BFH v 15.10.1997 (BStBl II 1998, 305); s a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Problemstellung und Rechtsentwicklung

Tz. 200 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Verzichtet ein Ges-GF ggü seiner Kap-Ges auf einen Pensionsanspruch aus im Gesellschaftsverhältnis veranlassten Gründen, stellt auch dies einen Forderungsverzicht und somit eine verdeckte Einlage dar. Dies war allerdings nicht immer so; in seiner älteren Rspr hatte der BFH die Annahme einer verdeckten Einlage bei einem Pensionsverzicht vern...mehr

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zfs 03/2023, Gerichtliche P... / Leitsatz

1. Das Gericht ist gehalten, die vom Gerichtssachverständigen in Rechnung gestellte Vergütung einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen. Anlass zur Nachprüfung besteht insbesondere dann, wenn der angesetzte Zeitaufwand im Verhältnis zur erbrachten Leistung ungewöhnlich hoch erscheint. 2. Um eine Prüfung der Vergütungsabrechnung zu ermöglichen, ist der Sachverständige verpfli...mehr

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§ 5 Italien als Zuzugsstaat / B. Historischer Kurzüberblick zum Besteuerungssystem in Italien

Rz. 14 Die steuerlichen Rahmenbedingungen in Italien sind bereits aus historischen Gründen nicht mit den deutschen steuerlichen Rahmenbedingungen vergleichbar. Ziel der Besteuerung war die Deckung der Staatsausgaben durch Steuereinnahmen. Bereits das Albertinische Statut von 1848 sah hierzu eine Besteuerung des Vermögens vor. Nach der Einigung Italiens im Jahre 1861 wurden i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.2.4 Reihenfolgeproblem bei unterschiedlichen Ansprüchen des Gesellschafters

Tz. 238 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Wie bei der Frage nach der gesellschaftsrechtlichen Veranlassung eines Pensionsverzichts (dazu s Tz 212) stellt sich bei Vorhandensein mehrerer Ansprüche des AE auch ein Bewertungsproblem. Wird gleichzeitig auf mehrere Ansprüche (zB einen Pensionsanspruch und eine Darlehensforderung) verzichtet und ist die Kap-Ges nicht zur vollen Begleichu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.1 Abgrenzung der gesellschaftsrechtlichen Veranlassung

Tz. 206 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Auch beim Verzicht auf einen Pensionsanspruch liegt eine verdeckte Einlage nur dann vor, wenn der Verzicht im Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist. Eine außerbilanzielle Korrektur des Ertrags aus dem Wegfall der Pensionsrückstellung kommt damit dann nicht in Betracht, wenn keine gesellschaftsrechtliche Veranlassung gegeben ist. Eine Veran...mehr

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§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / 6. Besteuerung von Geschäftsführern von Kapitalgesellschaften

Rz. 16 Eine weitere Besonderheit des österreichischen Steuerrechts im Verhältnis zum deutschen Steuerrecht besteht in der Besteuerung von Geschäftsführern von Kapitalgesellschaften. Diese Besonderheit zeitigt Auswirkungen für Zuzügler, die auch nach ihrem Zuzug nach Österreich Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften sind, wobei es im Hinblick auf die Steuerpflicht des Gesc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Beck, Stliche Überlegungen zur Pensionszusage des Ges-GF bei Veräußerung der GmbH, DStR 2002, 473; Centrale für GmbH, Stliche Auswirkungen des Verzichts bei Verschlechterung der wirtsch Lage der GmbH, GmbHR 2002, 105; Haßellberg, Stliche Überlegungen zur Pensionszusage des Ges-GF bei Veräußerung der GmbH – Erwiderung zu Beck, DStR 2002, 1803; Alber/Herold, Verzicht auf lfd Geha...mehr

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AGS 03/2023, Insolvenzverwa... / [Ohne Titel]

Am Anfang war das Wort – so beschreibt das Johannesevangelium den Beginn. Angewandt auf die Vergütung des Insolvenzverwalters muss man sich am Anfang die Frage stellen, welche Tätigkeit des Insolvenzverwalters "normal" ist, sollte man sich der Diskussion um die Zuschläge stellen wollen, und dann entscheiden, was darüber hinaus als Mehrvergütung angemessen erscheint. Vorliege...mehr

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AGS 03/2023, Zeitschriften aktuell

Rechtsfachwirtin Viviane Schrader, Wenn der Mandant gerne zahlt – Tipps und Ideen für das Abrechnungsmanagement, RENOpraxis 2023, 33 In ihrem Beitrag gibt die Autorin einige Tipps, wie in der Anwaltskanzlei durch eine perfekt durchdachte und umgesetzte Organisation die Zahlungsbereitschaft des Mandanten gefördert werden kann. Zunächst erörtert Schrader, welcher Zeitpunkt der B...mehr

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Sauer, SGB II § 44d Geschäf... / 2.2 Bestellung und besoldungsrechtliche Einstufung (Abs. 2, 3, 7)

Rz. 21 Abs. 2 Satz 1 regelt eine Amtszeit von 5 Jahren, für die der Geschäftsführer der gemeinsamen Einrichtung bestellt wird. Die Bestellung mehrerer Geschäftsführer sieht das Gesetz nicht vor und ist als unzulässig einzustufen. Diese Regel darf auch nicht durch Bestimmung einer Stellvertretung umgangen werden. Diese darf nur eine Abwesenheitsvertretung sein. Die Amtszeit u...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.2 Zufluss des Anspruchs

Tz. 94 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Einnahmen sind einem Stpfl iRv Überschuss-Eink iSv § 11 Abs 1 EStG zugeflossen, sobald er wirtsch über die Einnahmen verfügen kann (s zB Urt des BFH v 24.03.1993, BStBl II 1993, 499 und v 16.11.1993, BStBl II 1994, 632 zu einem beherrschenden Gesellschafter einer Kap-Ges) bzw wenn ein Vergütungsanspruch "freiwillig und einverständlich" mit d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Auslands-Körperschaften mit Geschäftsleitung im Inland ohne zivilrechtliche Rechtsfähigkeit (§ 8 Abs 1 S 4 KStG)

Tz. 495 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Durch das Gesetz zur Abwehr von St-Vermeidung und unfairem St-Wettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze wurde § 8 Abs 1 KStG um einen S 4 erweitert. Der Regelungsinhalt des § 8 Abs 1 S 4 KStG besteht darin, dass bei Kö iSd § 1 Abs 1 KStG mit Sitz im Ausl, deren Ort der Geschäftsleitung im Inl belegen ist und die nach inl Gesellschaftsrec...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6.7 Weitere Alternativen

Tz. 264 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Außerdem sind weitere Möglichkeiten zu prüfen, wie man mit einer Pensionszusage bei einer bevorstehenden Veräußerung der Anteile oder in einer wirtsch Krise der Kap-Ges umgehen kann: Verkauf des Betriebs bzw von Einzel-WG ("asset deal" statt "share deal"): In diesem Fall bleibt in der Kap-Ges nur der Veräußerungserlös aus dem Verkauf des Bet...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.2 Zuwendung durch den Gesellschafter/Wegfall Passivposten

Tz. 216 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Verdeckte Einlagen verlangen eine Zuwendung des Gesellschafters (oder einer ihm nahe stehenden Pers) an die Kö. Nicht jeder gesellschaftsrechtlich veranlasste Wegfall eines Passivpostens stellt dabei eine Zuwendung dar; dazu s Tz 18. Dies gilt auch bei einem Pensionsverzicht. So beruht zB die (tw) Ausbuchung einer endgehaltsunabhängigen Pens...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.1 Rechtsfolgen auf Ebene der Kapitalgesellschaft

Tz. 243 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Bilanziell ergibt sich durch den Pensionsverzicht idR ein Ertrag bei der Kap-Ges, da der Passivposten "Pensionsrückstellung" wegfällt. Dies gilt bilanziell zunächst unabhängig davon, ob der Verzicht im Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist und ob der Anspruch werthaltig ist. Der entstehende Ertrag ist in H-Bil und St-Bil regelmäßig untersc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.2.2 Bedeutung einer abgeschlossenen Rückdeckungsversicherung

Tz. 235 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Von einer Werthaltigkeit des Pensionsanspruchs ist idR zumindest dann auszugehen, wenn die Pensionszusage rückgedeckt und der Rückdeckungsanspruch ggf auch noch an den Ges-GF verpfändet ist. Die Kap-Ges hat in diesem Fall selbst in einer schwierigen wirtsch Situation keinen Zugriff auf die sich aus der Rückdeckung ergebenden Ansprüche; auch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.2.1 Allgemeines

Tz. 29 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Verdeckte Einlagen auf der Aktivseite der Bil können in der Form von materiellen oder immateriellen WG erbracht werden. Die Mehrung des Aktivvermögens kann dabei darin bestehen (dazu zB s Urt des BFH v 26.07.1967, BStBl 1967 III, 733, v. 12.02.1980, BStBl II 1980, 495), dass der Gesellschafter auf "seine" Kö WG überträgt und hierfür kein oder...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.1 Grundsatz

Tz. 80 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Beim einlegenden AE erhöhen sich durch die verdeckte Einlage die AK der Beteiligung. Die nachträglichen AK führen bei der späteren Veräußerung der Beteiligung zu einem niedrigeren Veräußerungsgewinn oder zu einem höheren Veräußerungsverlust. UU kann sich aus den nachträglichen AK auch eine Begr für eine Tw-Abschr auf die Beteiligung ergeben....mehr

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Anhang / III. BMF-Schreiben betr. Anwendung des § 2 AStG bei Wohnsitzwechsel nach Österreich

Rz. 7 (BMF-Schreiben v. 15.3.1996, IV C 6 – S 1343 – 1/96, BStBl I 1996, 161.) Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung des § 2 AStG bei Wohnsitzwechsel nach Österreich folgendes: § 2 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 1 AStG Österreich gehört nicht zu den niedrig besteuernden Ländern im Si...mehr

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AGS 03/2023, Insolvenzverwa... / b) Regelaufgaben

Delegiert der Insolvenzverwalter Regelaufgaben, so ist ihm das auch nicht verwehrt. Der Verwalter ist nicht gezwungen, alles selbst zu tätigen. Allerdings muss eine solche Delegation finanzielle Folgen haben, denn für diese Regeltätigkeiten wird der Insolvenzverwalter im Grunde im Rahmen der Regelvergütung honoriert. Da diese Regelaufgaben jedoch von der Regelvergütung des I...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / VII. Renteneinkünfte

Rz. 76 Für Ruhegehälter und ähnliche Zahlungen, die ein in der Schweiz Ansässiger für frühere unselbstständige Tätigkeiten erhält, hat nach Art. 18 DBA Schweiz/Deutschland grundsätzlich die Schweiz das Besteuerungsrecht. Werden diese Ruhegehälter jedoch von der Bundesrepublik Deutschland, einem deutschen Bundesland, einer sonstigen deutschen Gebietskörperschaft oder einer an...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Friedlaender, Genussrechte in stlicher Sicht, DStZ A 1966, 242; Koppe, Der Genussschein, seine wirtsch und stliche Bedeutung, BB 1966, 281; Schwarze/Heuermann, Genussrechte, StBp 1983, 200; Sontheimer, Die stliche Behandlung von Genussrechten, BB Beil 19/1984; Ziebe, Der Genussschein als kap-marktpolitisches Instrument zur Verbesserung der EK-Ausstattung von Unternehmen, BB 1984...mehr

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AGS 03/2023, Keine Erstattu... / Leitsatz

Ein über die gesetzliche Vergütung des Prozessbevollmächtigten der erstattungsberechtigten Partei hinausgehendes vereinbartes Erfolgshonorar gehört nicht zu den zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen i.S.v. § 162 Abs. 1 VwGO. Unter den in § 162 Abs. 2 S. 1 VwGO aufgeführten regelmäßig erstattungsfähigen Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts sind...mehr

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AGS 03/2023, Insolvenzverwa... / b) Übertragung auf Dritten – Abrechnung als Auslagen durch den Insolvenzverwalter

Möglich und denkbar bleibt, dass der Insolvenzverwalter Sonderaufgaben delegiert, diese dann aber selbst vorfinanziert und dann im Rahmen seiner Vergütung als besondere Auslagen geltend macht. Dieser Abrechnungsmodus ist in der Praxis aber höchst selten vorzufinden und dürfte auch nicht unproblematisch sein. Neben dem Anspruch auf Vergütung hat der Insolvenzverwalter nach § ...mehr

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§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / 5. "Sportler-Erlass"

Rz. 14 Eine weitere Besonderheit, die Österreich insbesondere als Zielstaat von ausländischen Sportlern interessant macht, ist der untechnisch sog. "Sportler-Erlass".[14] Nach § 1 dieser erstmals für das Kalenderjahr 2000 anzuwendenden Verordnung kann auf Antrag die Ermittlung des in Österreich steuerpflichtigen Anteils der Einkünfte von selbstständigen Sportlern pauschal er...mehr

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Sauer, SGB II § 18d Örtlich... / 2.5 Geschäftsordnung des Beirates

Rz. 25 Satz 5 verpflichtet den Beirat, sich eine Geschäftsordnung zu geben. Geschäftsordnungen sind für Gremien dieser Art typisch und üblich. Sie gewährleisten einen geordneten Geschäftsbetrieb. Eine Geschäftsordnung ist allgemein eine Sammlung von grundlegenden Regelungen über Aufbau- und Ablauforganisation sowie Regelungen zur Dienst- und Hausordnung. Sie enthält insbeson...mehr

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AGS 03/2023, Die Beauftragu... / II. Zuschläge sind konkret darzulegen

Die Grundlage der Vergütung bildet § 63 Abs. 1 InsO. Der Regelsatz der Vergütung wird danach nach dem Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Insolvenzverfahrens berechnet. Weiter besagt Satz 3 der Vorschrift, dass dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung des Verwalters durch Abweichungen vom Regelsatz Rechnung getragen werden soll. Neben § 63 InsO b...mehr

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AGS 03/2023, Keine Erstattu... / I. Sachverhalt

Der zwischen der Klägerin und dem Beklagten vor dem VG Berlin geführte Rechtsstreit endete durch vor Gericht geschlossenen Vergleich vom 5.3.2020. Danach hatte der Beklagte der Klägerin deren zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen zu erstatten. Im Kostenfestsetzungsverfahren machte die Klägerin unter Hinweis auf eine mit ihrem Prozessbevollmächtigt...mehr

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AGS 03/2023, Die Beauftragu... / IV. Keine Auswirkungen auf die Entscheidung

Das LG Dresden sah aber trotz des Verfahrensfehlers keine Auswirkungen auf die Beschwerde. Insbesondere bedeute die fehlerhafte Hinzuziehung eines Sachverständigen bei der Vergütung nicht, dass eine darauf basierende Festsetzung per se unzulässig wäre. Nur dann, wenn keine eigene Entscheidungsfindung ersichtlich ist, könne dies problematisch werden. Faktisch habe aber das Ge...mehr

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AGS 03/2023, Insolvenzverwa... / II. Abweichungen vom Normalfall

Die Grundlage der Vergütung bildet § 63 Abs. 1 InsO. Der Regelsatz der Vergütung wird danach nach dem Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Insolvenzverfahrens berechnet. Weiter besagt S. 3 der Vorschrift, dass dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung des Verwalters durch Abweichungen vom Regelsatz Rechnung getragen werden soll. Neben § 63 InsO bil...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Einkommensermittlung bei öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (§ 8 Abs 1 S 3 KStG)

Tz. 490 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 § 8 Abs 1 S 3 KStG regelt die Ermittlung des zvE aus Werbesendungen bei inl öff-rechtlichen Rundfunkanstalten. Inl öff-rechtliche Rundfunkanstalten sind jur Pers d öff Rechts (ARD und ZDF), die hoheitliche Aufgaben wahrnehmen (s Intemann, in R/H/vL, § 8 KStG Rn 77). Die Vorschrift gilt ab dem VZ 2001 (s § 34 Abs 6 S 1 KStG). Die Vorgängerre...mehr

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AGS 03/2023, Fragen und Lös... / 2. Anfall der Umsatzsteuer

Ob die geltend gemachte Umsatzsteuer überhaupt angefallen ist, ist hingegen im Kostenfestsetzungsverfahren zu prüfen. Die vom Rechtspfleger vorzunehmende Prüfung ergibt in diesem Fall, dass Rechtsanwalt A, der sein Honorar eingeklagt hat, in einer eigenen beruflichen Angelegenheit tätig geworden ist und daher keine umsatzsteuerbare Leistung gegen Entgelt erbracht hat, die au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.4.1 Grundsatz

Tz. 42 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach den obigen Grundsätzen sind Nutzungsvorteile nicht einlagefähig, da sie weder zu einer Erhöhung eines Postens der Aktivseite der Bil noch zum Wegfall eines Passivpostens führen. Dies gilt insbes für folgende Sachverhalte (s H 8.9 "Nutzungsvorteile" KStH 2022): Eine ganz oder tw unentgeltliche Dienstleistung (s Urt des BFH v 14.03.1989, B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2 Anwendung der Grundsätze zum Forderungsverzicht

Tz. 205 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Der Verzicht des Gesellschafters auf eine Forderung ggü "seiner" Kap-Ges führt zu einer verdeckten Einlage, wenn der Verzicht im Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist (s H 8.9 "Verzicht auf Pensionsanwartschaftsrechte" KStH 2022). Die zum Forderungsverzicht entwickelten Grundsätze (dazu s Tz 36ff) gelten uneingeschr auch für den Verzicht a...mehr

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Anhang / VI. BMF-Schreiben betr. zwischenstaatliche Amtshilfe bei der Steuererhebung (Beitreibung)

Rz. 10 (BMF-Schreiben v. 20.1.2000, IV B 4 – S 1320 – 1/00, BStBl I 2000, 102 (ohne Inhaltsverzeichnis und Anlagen abgedruckt)). Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Amtshilfe, die sich in- und ausländische Finanzbehörden bei der Steuererhebung leisten, die nachfolgenden Grundsätze. Dieses ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Wündisch, Was ist eine GA iSv § 20 EStG? FR 1969, 11; Richter, Die Besteuerung der ausgeschütteten (KSt-)Gewinne bei den AE – Anrechnungs- und Vergütungsverfahren, DStR 1977, 81; Schoor, Die Besteuerung von GmbH-Ausschüttungen bei AE, INF 1987, 194; Ziebe, Rechtsnatur und Ausgestaltung von Genussrechten, DStR 1991, 1594; Bayer/Sprave, Der Kleinaktionär und die ESt, BB 1992, 1825...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6.4 Übertragung auf eine Direktversicherung

Tz. 256 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Auch bei entgeltlicher Übertragung der Verpflichtung auf eine Direktversicherung ist die Pensionsrückstellung über Ertrag aufzulösen; dieser Ertrag ist stpfl. Der Versicherungsanspruch ist nämlich nach § 4b EStG – anders als bei einer Rückdeckungsversicherung – dem BV der Kap-Ges nicht zuzurechnen, soweit am Schluss des Wj hinsichtlich der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise (ab 1997):

Zu Einlagen (allgemein): Büchele, Offene und verdeckte Einlagen im Bil- und Gesellschaftsrecht, DB 1997, 2337; Groh, Ist die verdeckte Einlage ein Tauschgeschäft?, DB 1997, 1683; Büchele, Die Sacheinlage – ein Austauschgeschäft oder ein mitgliedschaftlicher Beitrag?, DStR 1998, 741; Groh, Einlage wertgeminderter Gesellschafterforderungen, BB 1997, 2523 (mit Erwiderung von Parczy...mehr

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ZErb 03/2023, § 2227 BGB: Z... / 1 Gründe

I. Die Beteiligte zu 1. ist aufgrund gemeinschaftlichen Testaments vom 19.7.1991 (…) zur Testamentsvollstreckerin nach dem Tod ihres vorverstorbenen Ehemannes berufen. In der letztwilligen Verfügung der Eheleute heißt es dazu: Zitat 5. Abwicklungstestamentsvollstreckung Der Zuerstversterbende von uns ordnet für seinen Nachlass Testamentsvollstreckung an und bestimmt den überlebe...mehr

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AGS 03/2023, Insolvenzverwa... / d) Selbstwahrnehmung durch den Insolvenzverwalter – Abrechnung in Form eines Zuschlages

Denkbar bleibt auch, dass der Insolvenzverwalter Sonderaufgaben selbst wahrnimmt, diese dann aber nicht gesondert z.B. nach RVG abrechnet, sondern hierfür einen Zuschlag verlangt. Dies kann für den Insolvenzverwalter durchaus eine günstigere und einkommensrelevantere Abrechnungsvariante darstellen. Während bspw. über das RVG abgerechnete Sonderaufgaben sich nach dem Streitwe...mehr

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AGS 03/2023, Insolvenzverwa... / 2. Kritik und neue Parameter

Kritiker sehen bisweilen solche Parameter als zu niederschwellig an. Dies führe dann dazu, dass insbesondere in großen Verfahren stets enorme Zuschläge einerseits, eine höhere Vergütung durch die Masse andererseits festzustellen wären. Die Diskussion um diese Parameter dürfte aber seit einigen Monaten gar nicht mehr geführt werden, denn der BGH scheint von seiner bisherigen B...mehr

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AGS 03/2023, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Lissner mit der Insolvenzverwaltervergütung, insbesondere mit Zuschlägen und wie sie geltend zu machen sind (S. 97 ff.). Darüber hinaus setzt Burhoff seinen Beitrag zur Abrechnung der anwaltlichen Tätigkeit in mehreren Strafverfahren fort. Im dritten Teil geht es um die Abrechnung bei Verweisung und Zurückverweisung (S. 102 ff.). Mit der Frage, welc...mehr

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zfs 03/2023, Gerichtliche P... / 2 Aus den Gründen:

Zitat II. Der mit Schreiben des Antragstellers vom 10.2.2022 erhobene "Widerspruch" war als Antrag auf gerichtliche Festsetzung seiner Sachverständigenvergütung i.S.v. § 4 Abs. 1 S. 1 JVEG auszulegen. Der Antrag ist zulässig, hat jedoch nur im tenorierten Umfang Erfolg. Der gemäß § 4 Abs. 1 S. 1 JVEG zur Festsetzung der Entschädigung des Antragstellers befugte Senat hält unter ...mehr

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AGS 03/2023, Die Abrechnung... / [Ohne Titel]

In AGS 2022, 433 wurde über die vergütungsrechtlichen Auswirkungen der Verbindung von mehreren Strafverfahren berichtet, in AGS 2023, 1 über die Vergütung des Rechtsanwalts nach der Trennung von Strafverfahren. Die nachfolgenden Ausführungen schließen daran an. Der Beitrag stellt die im Fall der Verweisung und Zurückverweisung von Verfahren entstehenden Probleme dar.mehr