Fachbeiträge & Kommentare zu Lohn

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Vergütungen "für" mehrjährige Tätigkeiten

Rn. 104 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Vergütungen werden "für" eine mehrjährige Tätigkeit geleistet, wenn mit ihnen eine solche Tätigkeit abgegolten werden soll, vgl BFH v 03.07.1987, BStBl II 1987, 820; 1997, 222. Der Verwendungszweck ergibt sich im Regelfall bereits aus der zu Grunde liegenden Vereinbarung, in der Anlass bzw sonstige Umstände der Zahlung geregelt sind. Ein maßg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten

1. Entstehungsgeschichte Rn. 100 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die mit dem REStG 1920 eingeführte Tarifermäßigung umfasste bereits damals "Einnahmen, welche die Entlohnung für eine sich über mehrere Jahre erstreckende Tätigkeit darstellen". Im Laufe der Jahre wurde der Wortlaut an die jetzige Fassung angepasst; das StRefG 1990, s Rn 18, ersetzte zB die "Entlohnung" durch "Vergütu...mehr

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AGS 04/2023, Verkehrsanwalt... / II. Die Vergütung des Rechtsanwalts R

Schwieriger wird die Abrechnung für den R. Rechtsanwalt R hat zwei Aufträge erhalten, nämlich einmal den Auftrag, als Verkehrsanwalt tätig zu werden, und anschließend den Auftrag, als Terminsvertreter (Beweisanwalt) tätig zu werden. 1. Abrechnung als Verkehrsanwalt Als Verkehrsanwalt erhält R nur eine 1,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 3400 VV nebst Auslagen und Umsatzsteuer. Eine T...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. ABC der Bewertung der Sachbezüge

Rn. 700 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Abtretung Erfolgt anlässlich eines Leistungsverhältnisses iSd §§ 19–23 EStG die Abtretung einer Forderung gegen einen Dritten an den StPfl, ist hinsichtlich des Zuflusses und der Bewertung danach zu differenzieren, ob die Abtretung zahlungshalber oder an Zahlungs statt erfolgt, BFH v 22.04.1966, VI 137/65, BStBl III 1966, 394; Kister in H/H/...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Tipke, Übertragung von Einkunftsquellen, StuW 1977, 293; Tipke, Bezüge und Abzüge im ESt-Recht, StuW 1980, 1; Biergans/Stockinger, Zum Einkommensbegriff und zur persönlichen Zurechnung von Einkünften im ESt-Recht, FR 1982, 1 und 25; Wolff-Diepenbrock, Einnahmen und Aufteilung bei Einnahmen, DB 1986, 242; Ruppe, ESt-rechtliche Positionen bei Rechtsnachfolge, DStJG Bd 10 (1987), 4...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit

Rn. 106 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Eine von der Haupttätigkeit abgrenzbare Sondertätigkeit, s Rn 110, sowie ein Rechtsanspruch des ArbN (vgl BFH v 30.07.1971, BStBl II 1971, 802) ist nicht Voraussetzung für die Anwendung des § 34 Abs 2 Nr 4 EStG, vgl BFH v 07.05.2015, BStBl II 2015, 890; R 34.4 Abs 2 EStR 2012. Entscheidend ist allein, ob für eine Zusammenballung von Einkünft...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einnahme des Gläubigers bei Erlass einer Forderung

Rn. 99 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Hat der StPfl eine Leistung im Rahmen einer Einkunftsart gegen das übliche angemessene Entgelt erbracht und einen Anspruch auf dieses Entgelt erlangt, führt der Verzicht des StPfl nur dann bei ihm als Gläubiger zu einer Einnahme, wenn eine betriebliche Forderung aus privaten Gründen erlassen wird, vgl BFH v 16.01.1975, IV R 180/71, BStBl II ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Freie Wohnung (§ 2 Abs 4 SvEV)

Rn. 495 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Der für § 2 Abs 4 SvEV maßgebende einkommensteuerliche Wohnungsbegriff bestimmt sich nach der Definition der Wohnung aus dem Bewertungsrecht. Eine Wohnung ist danach eine abgeschlossene Wohneinheit mit einer Mindestgröße von 23 qm (vgl BFH v 09.08.1989, X R 77/87, BStBl II 1991, 132), die über einen eigenen Zugang verfügt und in der ein sel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Richter, Die neue Lohnbesteuerung von Kantinenmahlzeiten und Essensmarken, FR 1990, 107, 1484; Albert, Mitarbeiterbewirtung durch den ArbG im Rahmen von Auswärtstätigkeiten, DB 1996, 1598; von Niermann, Wohnungsüberlassung an ArbN als "Steuersparmodell", DB 1996, 1842; Albert, Zur Anwendung der Freigrenze gemäß § 8 Abs 2 S 9 EStG, DStZ 1998, 124; Leichtle, Lohnsteuerliche Behand...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verpflichtung des ArbG zur Durchführung des LStJA (§ 42b Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 36 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Nach § 42b Abs 1 S 2 EStG ist der ArbG verpflichtet, den LStJA durchzuführen, wenn er am 31.12. des Ausgleichsjahres mindestens 10 ArbN beschäftigt. Hierzu zählen auch teilzeitbeschäftigte ArbN, Auszubildende sowie gering entlohnte ArbN, von deren Lohn keine LSt einzubehalten war, Krüger in Schmidt, § 42b Rz 2 (41. Aufl)); nicht dazu zählen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Teilweiser Zusammenhang (Aufteilung)

Rn. 241 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Da sich aus § 12 Nr 1 S 2 EStG kein allgemeines Aufteilungsverbot ergibt (vgl Beschluss des GrS des BFH v 21,09.2009, GrS 1/06, BStBl II 2010, 672, so zuvor schon für den Bereich der Einnahmen vgl BFH v 18.10.2005, VI R 32/03, BStBl II 2006, 30; BFH v 07.12.2004, VIII R 70/02, BStBl II 2005, 468; BFH v 28.01.2003, VI R 48/99, BStBl II 2003,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines zu § 8 Abs 2 EStG

Rn. 320 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 § 8 Abs 2 EStG enthält Regelungen über die Bewertung von Einnahmen, die nicht in Geld bestehen (Sachbezüge, vgl § 8 Abs 2 S 1 EStG). Die Regelungen in § 8 Abs 2 EStG über die Bewertung greifen nur dann ein, wenn die Voraussetzungen einer Einnahme nach § 8 Abs 1 EStG vorliegen, dh, sie gelten nur für die Bewertung der Einnahmen iRd Einkünfte ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 671 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Mehrere Steuerbefreiungs- und Pauschalbesteuerungsnormen oder andere Steuerbegünstigungsnormen des EStG (ausführlich dazu s Rn 672), die für die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit Anwendung finden, setzen unter anderem voraus, dass die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht wird. Nach der früheren Rspr des ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Gegenleistung im weitesten Sinne

Rn. 222 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Veranlassung bedeutet nach dem allgemeinen Sprachgebrauch, auch "Hervorrufen" oder "Bewirken" (vgl Wahrig, Deutsches Wörterbuch, Stichwort "veranlassen"). Darin kommt grundsätzlich ein enger, direkter Zusammenhang zwischen zwei Faktoren zum Ausdruck. Rn. 223 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Aus dem Begriff "Veranlassung" folgt, dass das Veranlasst...mehr

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FF 04/2023, Nachehelicher U... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die am … geborene Antragsgegnerin und der am … geborene Antragsteller haben am … geheiratet. Aus ihrer Ehe sind die am … geborene Tochter C. und der am … geborene Sohn S. hervorgegangen. Die Antragsgegnerin ist im Mai 2019 aus der Ehewohnung ausgezogen. Sodann entspann sich ein Verhältnis der Antragsgegnerin mit dem Zeugen L., dessen Einzelheiten zwischen den ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Fahrergestellung

Rn. 394 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Wird dem Nutzer für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte bzw für Fahrten nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a S 3 EStG oder für Privatfahrten ein Fahrer gestellt, ist der geldwerte Vorteil aus der Fahrergestellung zusätzlich – im Wege der Schätzung – als Arbeitslohn zu erfassen, BFH v 15.05.2013, VI R 44/11, BStBl II 2014, 589. Der geld...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Sachbezug

Rn. 31 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Geldwerte Güter iSd § 8 Abs 1 EStG und damit auch Sachbezüge iSd § 8 Abs 2 EStG sind alle Güter, denen ein Geldeswert beigemessen wird, vgl BFH v 01.09.1998, VIII R 3/97, BStBl II 1999, 213: jeder geldwerte Vorteil. Dafür ist entscheidend, dass ein objektiver Betrachter aus der Sicht des Empfängers bei diesem einen vermögenswerten Vorteil iS...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Keine Befugnis des ArbG zum LStJA (§ 42b Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 40 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 § 42b Abs 1 S 3 EStG enthält mehrere Ausschlussgründe, die die Durchführung des LStJA durch den ArbG ausschließen. Der ArbG hat keine Befugnis zur Durchführung des LStJA, wenn: der ArbN beim ArbG beantragt, den LStJA nicht durchzuführen (§ 42b Abs 1 S 3 Nr 1 EStG). Der grundsätzlich formfreie Antrag des ArbN, der den ArbG bindet (Heuermann in...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Aufzeichnungspflicht des ArbG

Rn. 566 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Bei jeder Lohnabrechnung ist im Lohnkonto der Arbeitslohn getrennt nach Barlohn und nach Sachbezügen aufzuzeichnen (§ 4 Abs 2 Nr 3 LStDV). Jeder einzelne Sachbezug ist zu bezeichnen, Abgabetag – bei laufenden Sachbezügen der Abgabezeitraum –, Abgabeort und das Entgelt sind anzugeben und der Sachbezug mit dem nach § 8 Abs 2 oder 3 EStG maßge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 91 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Ebenso wie die Möglichkeit, eine Einnahme zu erzielen, noch keine Einnahme ist, BFH v 24.01.2001, I R 100/98, BStBl II 2001, 509, so ist auch der Verzicht auf diese Möglichkeit keine Einnahme. Der StPfl ist nicht verpflichtet, mögliche Einnahmen zu erzielen; verzichtet er zB darauf, eine Lagerhalle zu vermieten oder arbeitet er nicht, können...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Übersicht über die Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 § 8 Abs 1 EStG definiert den Begriff der Einnahme für den Bereich der Überschusseinkünfte iSv § 2 Abs 1 S 1 Nr 4–7 EStG. § 8 Abs 1 S 2 EStG bestimmt, dass es sich bei bestimmten Einnahmen (zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten), um Einnahmen in Geld h...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Befristung des LStJA (§ 42b Abs 3 S 1 EStG)

Rn. 56 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Der ArbG darf den LStJA frühestens durchführen, wenn der Lohn für den letzten im Ausgleichsjahr endenden Lohnzahlungszeitraum abgerechnet wird. Das ist zB bei monatlicher Lohnabrechnung für den am 31.12. eines Jahres endenden Lohnzahlungszeitraum Dezember der 10.01. des Folgejahres. Spätestens ist der LStJA bei der Lohnabrechnung für den letz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fc) Andere Einkunftsarten

Rn. 112 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die bisherige ältere Rspr zu Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten betrifft ausschließlich Einkünfte aus nichtselbstständiger und selbstständiger Tätigkeit. Diese Beschränkung dürfte aber – insbesondere durch Verwendung des Begriffs "Vergütung" anstelle von "Entlohnung" – nicht mehr zulässig sein, s Rn 103, mit der Folge, dass grds auch Ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick

Rn. 80 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Als außerordentliche Einkünfte kommen gemäß § 34 Abs 2 Nr 2 EStG Entschädigungen iSd § 24 Nr 1 EStG in Betracht. Nach § 24 Nr 1 EStG gehören zu den Einkünften iSd § 2 Abs 1 EStG Entschädigungen, die gewährt worden sind als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen (Buchst a) oder für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit, für die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Briese, LSt-Begünstigungen bei zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleisteten Zuwendungen des ArbG, DStR 2019, 2458; Haupt/Hausner, Zusätzliche Probleme beim "Zusätzlichkeitserfordernis" – "Orientierungslosigkeit bei Legislative, Exekutive und Judikative", DStR 2020, 569; Thomas, Zusätzlichkeit und kein Ende, DB 2020, 2034; Briese, Gesetzliche Neuregelung im JStG 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Umfang der Abgeltung

Rn. 395 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Durch die Anwendung der 1 %-Regelung sind alle Kosten, die durch die Kfz-Nutzung entstehen, abgegolten. Zu den Gesamtkosten gehören nicht die Unfallkosten, BFH v 24.05.2007, VI R 73/05, BStBl II 2007, 766; Bergkemper, FR 2007, 892; R 8.1 Abs 9 Nr 2 S 11 LStR 2023. Besteht infolge des Unfalls ein Schadensersatzanspruch des ArbG gegen den ArbN...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Entstehungsgeschichte des § 8 EStG

Rn. 1a Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Seit dem EStG 1934 galt die Vorschrift des § 8 EStG bis zum StÄndG 1977 unverändert. Das StÄndG 1977 (BStBl I 1977, 224) hat § 8 Abs 2 EStG um den S 2, der den Sachbezug durch ArbN betrifft, mit dem Verweis auf die Sachbezugs-VO ergänzt. Soweit die Sachbezugs-VO eingreift, wurden die Sachbezüge erstmals bundeseinheitlich festgelegt. Rn. 2 Sta...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Überwiegendes eigenbetriebliches Interesse des Leistenden

Rn. 287 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Der Zusammenhang mit der Einkunftsart nichtselbstständige Arbeit wird von der Rspr des BFH verneint, wenn die Leistung des ArbG in seinem ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse erfolgt (vgl BFH v 17.09.1992, VI R 75/79, BStBl II 1983, 39: Vorsorgeuntersuchung; BFH v 27.09.1991, VI R 3/87, BStBl II 1992, 365: Dienstreise-Kaskoversic...mehr

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zfs 04/2023, Schadensersatz... / 2 Aus den Gründen:

[4] I. Nach Auffassung des Berufungsgerichts (BeckRS 2021, 51820 und juris unter Az. 5 S 42/21) sind die streitgegenständlichen Desinfektionskosten lediglich zur Hälfte ersatzfähig, nämlich insoweit, als die Desinfektionsmaßnahmen vor der Rückgabe des Fahrzeugs an den Kläger erfolgt sind. Insoweit seien sie aus Sicht des Geschädigten erforderlich im Sinne des § 249 Abs. 2 BG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit

Rn. 108 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die Begünstigung nach § 34 Abs 2 Nr 4 EStG iVm § 34 Abs 1 EStG gilt grds auch für Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit. Allerdings ist es bei dieser Einkunftsart nicht ungewöhnlich – zB bei einem RA oder Schriftsteller – dass zwar eine mehrjährige Tätigkeit entlohnt wird, aber dennoch lfd Einkünfte vorliegen. Deshalb hat die Rspr zur Abg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Auswirkung des StEntlG 1999/2000/2002

Rn. 113 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Durch das StEntlG, s Rn 20, wurde die bisherige gesonderte Regelung in § 34 Abs 3 EStG aF gestrichen und die "Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten" als Nr 4 in den Katalog des § 34 Abs 2 EStG aufgenommen. Damit ist es zu einer Gleichstellung mit den übrigen außerordentlichen Einkünften gekommen, mit der Folge, dass die allgemeinen Ausleg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Zeitpunkt

Rn. 105 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Das Erfordernis der Zusammenballung von Einkünften ist auch bei Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten zu beachten, dh, die Vergütung muss grds in einem VZ zufließen, vgl Horn in H/H/R, § 34 EStG Rz 64 (August 2019); Kirchhof, § 34 EStG Rz 47; H 34.3 EStH 2021 "Entschädigung in zwei VZ". Die Vergütung muss somit idR in einer Summe gewährt ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Bewertung des belasteten Grundstücks

Rz. 30 [Autor/Stand] Die Bewertung eines mit einem fremden Gebäude bebauten (belasteten) Grundstückens ist in § 195 Abs. 3 BewG geregelt. Demnach ergibt sich der Grundbesitzwert des belasteten Grundstücks aus der Summe des auf den Bewertungsstichtag abgezinsten Bodenwerts (§ 179 BewG) und des über die Restlaufzeit des Nutzungsrechts kapitalisierten Entgelts. Rz. 31 [Autor/Sta...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / H. Unbefristete Überlassung des Grund und Bodens

Rz. 36 [Autor/Stand] Nach dem Recht der ehemaligen DDR war es möglich, an Grundstücken unbefristete oder befristete Nutzungsrechte zu verleihen[2]. Im Rahmen des Nutzungsverhältnisses war der Nutzungsberechtigte – nach vorheriger Einholung der Zustimmung des Grundstückseigentümers – berechtigt, Gebäude auf dem überlassenen Grundstück zu errichten (Gebäude auf fremdem Grund u...mehr

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AGS 04/2023, Keine Mutwilli... / I. Sachverhalt

Der Beschwerdeführer war dem Kläger im Rahmen der Prozesskostenhilfe (PKH) für eine Klage vor dem ArbG beigeordnet worden. Am selben Tag hatte der Beschwerdeführer für die Ehefrau des Klägers eine weitere gesonderte Klage eingereicht. Auch hierfür ist PKH bewilligt und der Beschwerdeführer beigeordnet worden. Beide Verfahren wurden dann jeweils durch einen sog. Mehrwertvergl...mehr

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AGS 04/2023, Aktuelle Änder... / 3. § 41 RVG

§ 41 RVG regelte bisher die Vergütung des Prozesspflegers nach §§ 57 oder § 58 RVG. Dort wurde bestimmt, dass der als solcher Vertreter bestellte Rechtsanwalt die Vergütung eines zum Prozessbevollmächtigten bestellten Rechtsanwalts verlangen kann. Durch das BRAORefG wurde diese Vorschrift ergänzt. Nach der Neufassung kann der Rechtsanwalt, der als besonderer Vertreter nach §...mehr

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zfs 04/2023, Bemessung des ... / 3 Anmerkung:

Die Nachteile, die dem Geschädigten daraus erwachsen, dass er unfallbedingt nicht in der Lage ist, seinen Haushalt zu führen, vermögen nach der Rechtsprechung des BGH auf der Grundlage der §§ 842, 843 BGB, 11 StVG einen Geldzahlungsanspruch zu begründen. Dessen Höhe hat sich an den Aufwendungen zu orientieren, die er für eine Ersatzkraft aufwenden muss, die im Haushalt eben ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. Freigrenze für Sachbezüge (§ 8 Abs 2 S 11 EStG)

Rn. 535 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Nach § 8 Abs 2 S 11 Hs 1 EStG bleiben nach § 8 Abs 2 S 1 EStG zu bewertende in einem Kalendermonat zufließende Sachbezüge steuerfrei, wenn der sich – nach Anrechnung der vom StPfl gezahlten Entgelte – ergebende Vorteil insgesamt 50 EUR (bis VZ 2021 44 EUR) nicht übersteigt. Das Gesetz zur bestätigenden Regelung verschiedener steuerlicher un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Zuwendung aufgrund eines Dienstverhältnisses

Rn. 583 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die Waren oder Dienstleistungen müssen dem ArbN aufgrund eines bestehenden oder früheren (vgl BFH v 08.11.1996, VI R 100/95, BStBl II 1997, 330) Dienstverhältnisses gewährt worden sein, BFH v 20.05.2010, VI R 41/09, BStBl II 2010, 1022; der Vorteil muss als "Frucht" der Leistung für den ArbG zu werten sein, BFH v 05.11.2013, VIII R 20/11, B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Thomas, Einzelfragen zur Gestellung eines Kfz nach dem JStG 1996, DStR 1996, 1859; Urban, Privatnutzung mehrerer Dienstwagen und Nutzungsgemeinschaften, FR 1996, 741; Korn, Zum JStG 1996, KÖSDI 1996, 10 562; Broudré, Nutzung betrieblicher Kfz zu Privatfahrten, DB 1997, 1197; Böhlk-Lankes, Die sog Dienstwagenbesteuerung, BB 1997, 1122; Söhn, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsst...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Aufteilung gemischt veranlasster Zuwendungen

Rn. 293 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Eine Einnahme iSd § 8 Abs 1 EStG kann aufgeteilt werden. Das EStG kennt keine Vorschrift, nach der die Aufteilung gemischt veranlasster Zuwendungen ausgeschlossen ist, BFH v 21.09.2009, GrS 1/06, BStBl II 2010, 672; BFH v 18.08.2005, VI R 32/03, BStBl II 2006, 30; vgl auch BMF v 06.07.2010, BStBl I 2010, 614; BFH v 24.08.2010, VI B 14/10, B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Verbilligte Überlassung von WG oder Dienstleistungen

Rn. 65 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Wird ein WG im Rahmen eines Leistungsaustauschs unter seinem am Abgabeort üblichen Endpreis – gemindert um die üblichen Preisnachlässe – übertragen, so liegt darin eine objektive Bereicherung des Empfängers, vgl BFH v 07.12.1984, VI R 164/79, BStBl II 1985, 164; BFH v 22.07.1988, III R 175/85, BStBl II 1988, 995. Ob eine Einnahme in der Gest...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Unschädlichkeit der Begründung eines arbeitsrechtlich oder dienstrechtlich begründeten Anspruchs (§ 8 Abs 4 S 2 EStG)

Rn. 687 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Unter einer zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachten Leistung ist unter den Voraussetzungen des § 8 Abs 4 S 1 EStG, der erst im Verlaufe des Gesetzgebungsverfahrens in den Gesetzentwurf eingefügt wurde, auch dann auszugehen, wenn der ArbN auf die Leistung einen Anspruch hat, es sich mithin nicht um eine freiwillige Leistun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / K. Bewertungsabschlag bei verbilligter Wohnungsüberlassung an ArbN (§ 8 Abs 2 S 12 EStG)

Schrifttum: Schmidt, Verbilligte Wohnungsvermietung an ArbN, NWB 2021, 832. Rn. 546 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die Steuervergünstigung des § 8 Abs 2 S 12 EStG (Bewertungsabschlag) ist durch Art 2 Nr 6 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451, 2457 eingefügt worden u...mehr

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AGS 04/2023, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Haftzuschlag auch für den Nebenklagevertreter?, NJW-Spezial 2023, 27 Befindet sich der Beschuldige nicht auf freiem Fuß, entsteht nach Vorbem. 4 Abs. 4 VV die Gebühr mit Zuschlag. In seinem Beitrag befasst sich der Autor mit der in der Rspr. umstrittenen Frage, ob auch der Rechtsanwalt, der nicht den Beschuldigten vertritt, den Haftzuschlag ber...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Entstehungsgeschichte

Rn. 100 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die mit dem REStG 1920 eingeführte Tarifermäßigung umfasste bereits damals "Einnahmen, welche die Entlohnung für eine sich über mehrere Jahre erstreckende Tätigkeit darstellen". Im Laufe der Jahre wurde der Wortlaut an die jetzige Fassung angepasst; das StRefG 1990, s Rn 18, ersetzte zB die "Entlohnung" durch "Vergütung". Zu den Auswirkungen...mehr

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AGS 04/2023, Aktuelle Änder... / 1. Amtliche Inhaltsübersicht

In der amtlichen Inhaltsübersicht des RVG, in der die einzelnen Paragraphen des RVG aufgenommen wurden, wurde die Inhaltsübersicht zu § 41 RVG geändert. Statt wie bisher dort die Vergütung des Prozesspflegers aufgeführt wurde, bestimmt die neu gefasste Inhaltsübersicht in § 41 RVG die Vergütung besonderer Vertreter.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Freie Unterkunft (§ 2 Abs 3 SvEV)

Rn. 492 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Gewährt der ArbG dem ArbN Unterkunft im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse, liegt kein Arbeitslohn vor (so zur Unterkunftsgewährung an 24h-Pflegekräfte, die in der Wohnung des Pflegebedürftigen leben, FinMin Mecklenburg-Vorpommern v 26.09.2029, IV 301-S 2334–00000– 2010/006–015, DB 2019, 2379). Die unentgeltliche Gestellung von U...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Annehmlichkeiten (Aufmerksamkeiten)

Rn. 129 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Nach der früheren Rspr (vgl BFH v 22.10.1976, VI R 26/74, BStBl II 1977, 99 und Verwaltungsauffassung, vgl FinMin NRW v 17.12.1980, DB 1981,42: unentgeltliche oder verbilligte Zurverfügungstellung eines Parkplatzes an ArbN als Annehmlichkeit, vgl dazu OFD Münster v 25.06.2007, DStR 2007, 1677) lag kein Arbeitslohn vor, wenn sich eine Zuwend...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Birk, Auslegungsfragen bei der Besteuerung sog Belegschaftsrabatte, FR 1990, 237; E. Schmidt, Der "allgemeine Geschäftsverkehr" iSd § 8 Abs 3 EStG, FR 1990, 361; Albert/Heitmann, Arbeitslohn und Personalrabatt, FR 1990, 657; Henkel, Widersprüche bei der Besteuerung von Personalrabatten, DStR 1992, 165; von Bornhaupt, Rabattgewährung und Rabattfreibetrag bei ArbN im Konzernbereic...mehr