Fachbeiträge & Kommentare zu Lohn

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Leistung durch Dritte

Rn. 251 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Leistungen des ArbG, des Kapitalempfängers oder des Mieters sind dem StPfl im Zweifel iRd Vertragsverhältnisses und damit iRd betreffenden Einkunftsart zugeflossen, Leistungen eines Dritten im Zweifel nicht. Jedoch gilt auch insoweit für alle Überschusseinkunftsarten das Veranlassungsprinzip, BFH v 21.02.2003, VI R 74/00, BStBl II 2003, 496...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Eigenbetriebliches Interesse des ArbG

Rn. 406 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Hat der ArbG dem ArbN das Kfz für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte aus einem ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse zur Verfügung gestellt, wird zB einem ArbN in einem Energieversorgungsbetrieb für die Dauer der Wohnungsrufbereitschaft ein Werkstattwagen überlassen, ist kein geldwerter Vorteil als Arbeitslohn zu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Berücksichtigung der weggefallenen Einnahmen

Rn. 86 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die Frage, ob die Steuerermäßigung nur für Entschädigungen als Ausgleich von entgangenen/entgehenden Einnahmen mehrerer Jahre zu gewähren ist oder auch dann, wenn lediglich entgehende Einnahmen eines Jahres abgegolten werden, ist seit langer Zeit in Diskussion. Bei Analyse der anderen Tatbestände des § 34 Abs 2 EStG ist festzustellen, dass es...mehr

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AGS 04/2023, Anwendungsbere... / I. Sachverhalt

In einem Strafverfahren (hier des LG Cottbus) wurde der Nebenklägerin eine Rechtsanwältin als Beistand bestellt. Diese beantragte bei Fälligkeit die Festsetzung ihrer Vergütung, darunter u.a. für den 19.8.2021 zweimal eine Terminsgebühr gem. Nr. 4114 VV in der jeweils geltenden Fassung, und zwar in einem Fall mit dem Zusatz "Begutachtung durch SV Dr. R.". Der zuständige Urku...mehr

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AGS 04/2023, Fragen und Lös... / 1. Ausgangsfall

Rechtsanwalt A hat den B als Beklagten in einem Zivilprozess vor dem LG Berlin vertreten, in dem der Kläger die Zahlung von 20.000,00 EUR verlangt hat. Rechtsanwalt A hat in diesem Rechtsstreit einen Schriftsatz bei Gericht eingereicht, der einen Klageabweisungsantrag und dessen Begründung enthielt. Der Vorsitzende der zuständigen Zivilkammer hat Termin zur mündlichen Verhan...mehr

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AGS 04/2023, Aktuelle Änder... / 4. § 45 RVG

§ 45 RVG betrifft den Vergütungsanspruch des beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts. Nach dessen Abs. 1 erhält sowohl der im Wege der PKH beigeordnete als auch der nach § 57 oder § 58 ZPO zum Prozesspfleger bestellte Rechtsanwalt, der in Verfahren vor den Bundes- oder Landesgerichten tätig geworden ist, die gesetzliche Vergütung aus der entsprechenden Staatskasse. Der A...mehr

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AGS 04/2023, Aktuelle Änder... / V. § 30 RVG

Diese Vorschrift regelt den Gegenstandswert in gerichtlichen Verfahren nach dem Asylgesetz. Das zum 1.1.2023 in Kraft getretene Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren (AsylVfBG) vom 21.12.2022 (BGBl I, 2817) hat das asylrechtliche Verfahren zum Zwecke der Entlastung der Verwaltungsgerichte geändert. Eine dieser Änderungen, die in § 77 Abs. 4 As...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Behandlung von Bezügen iSd § 34 Abs 1 und Abs 2 Nr 2 und Nr 4 EStG (§ 42b Abs 2 S 2 EStG)

Rn. 42 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Nach § 42b Abs 2 S 2 EStG bleiben bei der Feststellung des Jahresarbeitslohns die in § 42b Abs 2 S 2 EStG genannten (tarifbegünstigten) Bezüge außer Ansatz, wenn der ArbN nicht jeweils die Einbeziehung in den LStJA beantragt. Bei den Bezügen iSd § 34 Abs 1 und Abs 2 Nr 2 und Nr 4 EStG handelt es sich zB um Entschädigungen gemäß § 24 Nr 1 ESt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Tätigkeiten

Rn. 103 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Als Tätigkeit wird jedes zur Erzielung von Einkünften iSd § 2 Abs 1 Nr 1–7 EStG dienende Verhalten verstanden, vgl Horn in H/H/R, § 34 EStG Rz 62 (August 2019) mwH zur Rspr; es muss sich also um eine steuerlich relevante Tätigkeit handeln, vgl Sieker in K/S/M, § 34 EStG Rz B 115 (November 2016). Auch die FinVerw umschreibt den Begriff als ei...mehr

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AGS 04/2023, Maßgebliches G... / I. Sachverhalt

Der Anwalt war am 10.7.2020 im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren als Pflichtverteidiger bestellt worden. Der Angeklagte wurde in der Hauptverhandlung vom 28.4.2021 verurteilt. Gegen dieses Urteil legte der Pflichtverteidiger Berufung ein und erhob später auch noch gegen das Berufungsurteil Revision. Nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens rechnete er seine Verg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Rechtsentwicklung

Rn. 11 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Eine Tarifermäßigung für außerordentliche Einkünfte findet sich erstmals im EStG 1920 v 29.03.1920 (RGBl 1920, 359) in den §§ 22–25. Zur Rechtsentwicklung bis 1958 vgl Sieker in K/S/M, § 34 EStG Rz A 36ff (November 2016). Rn. 12 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Durch das StÄndG v 13.07.1961 (BStBl I 1961, 981) wurden Ausgleichszahlungen an Handelsve...mehr

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AGS 04/2023, Aktuelle Änder... / IV. § 1 Abs. 2 RVG

Eine weitere Änderung des RVG hat der Gesetzgeber durch Art. 15 des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (VBRRefG) vom 4.5.2021 (BGBl I, 882) mit Wirkung zum 1.1.2023 in § 1 Abs. 2 RVG vorgenommen. In der bisherigen Fassung des § 1 Abs. 2 S. 3 RVG hieß es, dass die Bestimmung des § 1835 Abs. 3 BGB unberührt bleibt. Diese Vorschrift regelte den Aufwend...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / N. Beispiel belastetes Grundstück

Rz. 41 [Autor/Stand] Ein mit einem fremden Gebäude (Geschäftsgrundstück) bebautes Grundstück ist für Erbschaftsteuerzwecke zum 26.8.2022 zu bewerten. Das Grundstück ist 1.150 m2 groß. Der zuletzt vom örtlichen Gutachterausschuss festzustellende Bodenrichtwert beträgt 95 EUR/m2; größenabhängige Anpassungsfaktoren wurden nicht vorgegeben. Das Nutzungsrecht (Überlassung des Gru...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Einnahmen für Rechnung des StPfl

Rn. 164 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Auf die Erzielung von Einnahmen und ihrer Zurechnung zu dem StPfl hat die Verwendung der Einnahmen keinen Einfluss. Rn. 165 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 So wird der Tatbestand der Einkunftserzielung nicht durch die unentgeltliche Abtretung von Ansprüchen in Frage gestellt, die der StPfl im Rahmen einer einkunftsrelevanten Tätigkeit erworben ha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Bewertung der Gestellung von Mahlzeiten an ArbN anlässlich einer Auswärtstätigkeit oder einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung durch den ArbG (§ 8 Abs 2 S 8 EStG)

Rn. 522 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Wird dem ArbN während einer beruflichen Tätigkeit außerhalb seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte (auswärtige Tätigkeit § 9 Abs 4a S 2 EStG) oder im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung (§ 9 Abs 1 S 3 Nr 5 EStG), dazu ausführlich s § 9 Rn 920ff (Teller)) vom ArbG oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sachlicher Geltungsbereich

Rn. 15 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Als Bestandteil des LSt-Abzugsverfahrens ist der LStJA durch einen ArbG, der einen Steuerabzug vom Arbeitslohn vorzunehmen hat, nur bei ArbN mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG) möglich.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Regelungsinhalt

Rn. 381 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Nach § 8 Abs 2 S 2 EStG (Rechtsfolgenverweisung) findet für die Bewertung eines geldwerten Vorteils, der einem StPfl mit Überschusseinkünften aus der privaten Nutzung eines betrieblichen Kfz erwächst, § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG entsprechend Anwendung. Danach ist die private Nutzung eines betrieblichen Kfz zu privaten Fahrten für jeden Kalender...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Keine Geltung des § 8 Abs 1 S 2 EStG für bestimmte Gutscheine und Geldkarten (§ 8 Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 302 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die durch das Gesetz zur weiteren Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 12.12.2019 (BGBl I 2019, 2451) erfolgte Einfügung des § 8 Abs 1 S 3 EStG verfolgt das Ziel, bestimmte zweckgebundene Gutscheine und Geldkarten, die die Kriterien des § 2 Abs 1 Nr 10 ZahlungsdiensteaufsichtsG (ZAG) erfüllen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Bewertung von Sachbezügen nach der SvEV

Rn. 474 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Für freie Verpflegung (§ 2 Abs 1 SvEV), Unterkunft (§ 2 Abs 3 SvEV) und Wohnung (§ 2 Abs 4 SvEV) setzt die SvEV seit dem VZ 2007 jeweils gesonderte Werte fest. Rn. 475 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Bei den Werten der SvEV handelt es sich jeweils um Monatswerte. Wird die Unterkunft, Verpflegung oder Wohnung verbilligt gewährt, ist dem Arbeitsloh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Freie Verpflegung (§ 2 Abs 1 SvEV)

Rn. 476 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Der Wertansatz für freie Verpflegung umfasst die drei Hauptmahlzeiten (Frühstück, Mittagessen und Abendessen) nebst üblicher Getränke (vgl BFH v 07.11.1975, VI R 174/73, BStBl II 1976, 50) sowie ein zweites Frühstück und einen Nachmittagskaffee (vgl BFH v 10.05.1963, VI 100/62 U, BStBl III 1963, 331), unabhängig davon, ob die Abgabe der Mah...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Objektiver Veranlassungsbegriff

Rn. 226 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Der Veranlassungsbegriff ist nach allgemeiner Auffassung objektiv zu verstehen. Im Rahmen einer Einkunftsart fließt eine Einnahme dann zu, wenn bei objektiver Betrachtung ein sachlicher oder wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Leistung des StPfl besteht, vgl BFH v 05.07.1996, VI R 10/96, BStBl II 1996, 545: der ArbN muss die Zuwendung ver...mehr

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AGS 04/2023, Maßgebliches G... / Leitsatz

Ist der Anwalt vor dem 1.1.2021 in einem erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren als Pflichtverteidiger bestellt worden und verteidigt er den Angeklagten nach dem 31.12.2020 auch in einem Rechtsmittelverfahren, dann richtet sich nur die Vergütung der ersten Instanz nach altem Gebührenrecht. Für das Rechtsmittelverfahren gilt dagegen neues Gebührenrecht. AG Korbach, Beschl. ...mehr

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AGS 04/2023, Keine neue Ges... / II. Erstattung ausgeschlossen

Das Gericht ist davon ausgegangen, dass schon dem Grunde nach ein Erstattungsanspruch nicht bestehe, sondern durch den Vergleich ausgeschlossen worden sei. Die Klausel im Vergleich, wonach "sämtliche außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Zusammenhang mit der vorliegenden Angelegenheit" abgegolten sein sollten, erfasse auch die weitere Geschäftstätigkeit hinsichtlich des ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Tatbestandsmerkmale

a) Vergütungen Rn. 101 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Vergütungen sind Geldleistungen wie zB nachzuzahlende Arbeitslöhne, auf die der ArbN einen Rechtsanspruch hat (vgl BFH v 14.10.2004, BStBl II 2005, 289 mwN), oder vom ArbG freiwillig erbrachte Leistungen, vgl BFH v 30.07.1971, BStBl II 1971, 802. Auch geldwerte Vorteile, die der ArbG unbewusst und ungewollt zuwendet, sind begün...mehr

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AGS 04/2023, Verkehrsanwalt... / 1. Abrechnung als Verkehrsanwalt

Als Verkehrsanwalt erhält R nur eine 1,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 3400 VV nebst Auslagen und Umsatzsteuer. Eine Terminsgebühr ist für den Verkehrsanwalt nicht vorgesehen, da die Wahrnehmung von Terminen gerade nicht zu seinem Aufgabenbereich zählt.mehr

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AGS 04/2023, Auslegung eine... / I. Sachverhalt

Die Rechtsanwälte hatten den Kläger als Prozessbevollmächtigte im Berufungszulassungsverfahren vertreten. Nach dessen Beendigung beantragten sie die Festsetzung ihrer Vergütung gegen den Kläger. Der zu dem Vergütungsfestsetzungsantrag gehörte Kläger machte in seinem Schriftsatz vom 19.3.2022 geltend, dem Vergütungsanspruch der Rechtsanwälte stehe die nicht gebührenrechtliche...mehr

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AGS 04/2023, Verkehrsanwalt... / 2. Abrechnung als Beweisanwalt

Der weitere Auftrag, den Beweistermin wahrzunehmen, ist ein gesonderter Auftrag, der nach Nr. 3401 VV vergütet wird und eine 0,65-Verfahrensgebühr sowie eine 1,2-Terminsgebühr nach Nrn. 3402, 3104 VV nebst Auslagen und Umsatzsteuer auslöst. Insoweit stellt sich die Frage, ob für den R eine oder mehrere Angelegenheiten vorliegen. Diese Frage ist eindeutig dahingehend zu beantwo...mehr

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AGS 04/2023, Fragen und Lös... / 3. Zweite Abwandlung

Der zu dem Vergütungsfestsetzungsantrag gehörte B macht geltend, dem Rechtsanwalt A sei nur eine 0,8-Verfahrensgebühr angefallen. Außerdem trägt B vor, er habe auf die Vergütung des Rechtsanwalts A einen Vorschuss i.H.v. 1.295,43 EUR gezahlt. Rechtsanwalt A vertritt die Auffassung, sein Vergütungsfestsetzungsantrag sei zutreffend und bestreitet die Zahlung. Welche Entscheidung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Besonderheiten bei den einzelnen Einkunftsarten

fa) Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit Rn. 106 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Eine von der Haupttätigkeit abgrenzbare Sondertätigkeit, s Rn 110, sowie ein Rechtsanspruch des ArbN (vgl BFH v 30.07.1971, BStBl II 1971, 802) ist nicht Voraussetzung für die Anwendung des § 34 Abs 2 Nr 4 EStG, vgl BFH v 07.05.2015, BStBl II 2015, 890; R 34.4 Abs 2 EStR 2012. Entscheidend ist ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Schützenhalle

Tz. 71 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Eine Schützenhalle, die ein steuerbegünstigter Schützenverein ausschließlich für seine satzungsmäßigen steuerbegünstigten Zwecke nutzt, ist nach § 3 1 Nr. 3b GrStG (Anhang 12d) von der Grundsteuer befreit. Wird die Schützenhalle auch anderen zur Nutzung überlassen, bleibt die Befreiung des § 3 Abs. 1 Nr. 3b GrStG (Anhang 12d) auch dann beste...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Verfahrensbeschreibung

Rz. 6 [Autor/Stand] Bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden sind die Grundbesitzwerte für die wirtschaftliche Einheit des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden und für die wirtschaftliche Einheit des belasteten Grundstücks gesondert und unabhängig voneinander zu ermitteln (§ 195 Abs. 1 BewG). Rz. 7 [Autor/Stand] Die Bewertung des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden erfolgt b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Preisabschlag

Rn. 636 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Von dem Endpreis des ArbG oder dem des nächstansässigen Abnehmers ist ein Preisabschlag um 4 % vorzunehmen. Dies soll nach der Gesetzesbegründung (vgl BT-Drucks 11/2157, 142) dem Ausgleich etwaiger Bewertungsungenauigkeiten dienen. Der Wert des Sachbezugs besteht in dem um 4 % geminderten Endpreis; von diesem ist ein etwaiges vom ArbN gezah...mehr

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AGS 04/2023, Gebühren für d... / II. Teil 4 Abschnitt 3 VV

In Teil 4 Abschnitt 3 VV sei nach Abs. 1 der Vorbem. 4.3 VV die Vergütung des Rechtsanwalts geregelt, der nicht insgesamt mit der Interessenwahrnehmung beauftragt ist, also nicht den vollen Verteidigungsauftrag habe, sondern hieraus nur eine einzelne Tätigkeit übernimmt. Bei den dort genannten Einzeltätigkeiten erhalte der Rechtsanwalt jeweils eine Verfahrensgebühr, andere G...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Mehrjährigkeit

Rn. 102 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Durch das JStG 2007 v 13.12.2006 (BStBl I 2007, 28) wurde in § 34 Abs 2 Nr 4 EStG eine Legaldefinition der "Mehrjährigkeit" eingeführt. Mehrjährig ist eine Tätigkeit, soweit sie sich über mindestens zwei VZ erstreckt und einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten umfasst. Ein Vergütungszeitraum von 13 Monaten sollte genügen, vgl Wacker in Sch...mehr

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AGS 04/2023, Terminsvertret... / II. Meinungsstreit

Rechtsanwalt R 2 sei, so das OLG, dem Beschuldigten mit Beschluss des AG vom 24.8.2021 für den Termin zur Haftbefehlseröffnung, nachdem ein Fall notwendiger Verteidigung gem. § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO vorlag und weil die zuvor bereits bestellte Pflichtverteidigerin an der Wahrnehmung des für diesen Tag angesetzten Termins zur Haftbefehlseröffnung verhindert gewesen sei, als Pf...mehr

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AGS 04/2023, Aktuelle Änder... / 2. § 1 Abs. 1 S. 2 RVG

Diese Vorschrift regelt den persönlichen Anwendungsbereich des RVG. Nach § 1 Abs. 1 S. 1 RVG gilt das RVG für die Vergütung für anwaltliche Tätigkeiten der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. S. 2 regelt die Fälle, in denen das RVG ebenfalls Anwendung findet. Bisher war in dieser Vorschrift lediglich die Tätigkeit als Prozesspfleger nach den §§ 57 und 58 ZPO geregelt. Durch...mehr

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AGS 04/2023, Aktuelle Änder... / 2. § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 9b RVG

Diese Vorschrift bestimmt, dass die anwaltlichen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Ausstellung von dort geregelten Bescheinigungen zum Rechtszug gehören. Der in dem Verfahren als Vertreter beauftragte Rechtsanwalt erhält deshalb für die Tätigkeit hinsichtlich der Ausstellung der Bescheinigungen keine besondere Vergütung. Die Neuregelung erstreckt den Anwendungsbereich der ...mehr

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AGS 04/2023, Auslegung eine... / V. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OVG Münster ist zuzustimmen. In vielen Fällen erhebt der Auftraggeber als Antragsgegner des Vergütungsfestsetzungsantrags – wie auch hier im Fall des OVG Münster der als Antragsgegner in Anspruch genommene Kläger mit Schreiben vom 19.3.2022 – nach erfolgter Anhörung Einwendungen. In diesem Fall hat der Rechtspfleger/UdG zunächst zu prüfen, welcher Art di...mehr

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AGS 04/2023, Kostenerstattu... / I. Sachverhalt

Nach Abschluss des Verfahrens beantragte die Klägerin die Kostenfestsetzung und machte dabei auch Auslagen ihrer Prozessbevollmächtigten für einen von diesen zur Wahrnehmung eines auswärtigen Verhandlungstermins beauftragten Terminsvertreters geltend. Zugrunde lag eine Vereinbarung der Prozessbevollmächtigten mit dem Terminsvertreter, wonach dieser von den Prozessbevollmächt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Abschließende Aufzählung

Rn. 50 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 § 34 Abs 2 EStG enthält eine abschließende Aufzählung von außerordentlichen Einkünften, für die entweder die Steuerermäßigung nach § 34 Abs 1 EStG (betrifft Einkünfte iSd § 34 Abs 2 Nr 1–4 EStG) oder nach § 34 Abs 3 EStG (betrifft nur Veräußerungsgewinne iSd § 34 Abs 2 Nr 1 EStG) in Betracht kommt. Begünstigt sind im Einzelnen: Veräußerungsgew...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Einmalzahlungen des ArbN zu den AK eines ihm auch zur außerdienstlichen Nutzung überlassenen Kfz

Rn. 392 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Leistet der ArbN an den ArbG Einmalzahlungen zu den AK eines ihm auch zur außerdienstlichen Nutzung überlassenen Kfz, sind diese bei der Bemessung des geldwerten Vorteils (§ 8 Abs 2 S 2 EStG iVm § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG) auf den Zeitraum, für den sie geleistet werden, gleichmäßig zu verteilen und monatlich vorteilsmindernd zu berücksichtigen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Negative Werbungskosten/negative Einnahmen

Rn. 142 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Tatbestand und Rechtsfolgen der sog negativen WK sind weder gesetzlich geregelt noch in der Rspr des BFH anerkannt, vgl BFH v 14.12.1999, IX R 69/98, BStBl II 2000, 197. Nach der Rspr des BFH und der hM in der Literatur sind zurückgezahlte (erstattete) WK, dh WK, die infolge der (teilweisen) Aufhebung des den Aufwendungen zugrunde liegenden...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Steuerliche Erfassung in einem VZ

Rn. 82 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Nach st Rspr des BFH (vgl BFH v 14.08.2001, BStBl II 2002, 108; BFH BStBl II 2004, 264; BFH/NV 2005, 1252; 2009, 558; 2011, 1056; 2011, 1682; 2015, 1354; BStBl II 2016, 214) und Auffassung der FinVerw (vgl BMF v 04.03.2016, BStBl I 2016, 277; BMF v 01.11.2013, BStBl I 2013, 1326) setzt die Begünstigung nach § 34 Abs 1 EStG grds voraus, dass ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Pfändung, Verpfändung und Abtretung des Erstattungsanspruchs gemäß § 42b EStG iVm § 46 AO

Rn. 61 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Der Erstattungsanspruch des ArbN, der ausschließlich auf öffentlich-rechtlichen Vorschriften beruht und sich gegen den Steuerfiskus als alleinigen Schuldner richtet (BFH vom 04.12.1979, VII R 29/77, BStBl II 1980, 488; BFH vom 29.01.2010, VII B 188/09, BFH/NV 2010, 1243, ist als öffentlich-rechtliche Geldforderung zu qualifizieren, Fissenewe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) (Einmal-)Zahlungen eines zeitraumbezogenen Nutzungsentgelts durch den ArbN

Rn. 388 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Leistet der ArbN an den ArbG oder auf dessen Weisung an einen Dritten im Wege des abgekürzten Zahlungswegs ein Nutzungsentgelt (zB Monatspauschale, Kilometerpauschale, vom ArbN übernommene Leasingraten) für die außerdienstliche Nutzung eines betrieblichen Kfz, mindert dies den Nutzungswert, BFH v 07.11.2006, VI R 95/04, BStBl II 2007, 269; ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Einschränkungen der Nutzungsmöglichkeit

Rn. 396 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Für die Bewertung des in der Kfz-Überlassung zur privaten Nutzung liegenden geldwerten Vorteils ist der tatsächliche Umfang der Nutzung ohne Bedeutung, so BFH v 21.03.2013, VI R 31/10, BStBl II 2013, 700 in Abgrenzung zu BFH v 07.11.2006, VI R 19/05, BStBl II 2007, 116. Es reicht nach der geänderten Rspr des BFH aus, dass das Kfz dem ArbN a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Schadensersatz- und Versicherungsleistungen

Rn. 270 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Schadensersatzleistungen können entweder im steuerrechtlich irrelevanten Vermögensbereich anfallen oder den Bereich der Einkünfte betreffen und Einnahmen iSd § 8 EStG sein, vgl Krüger in Schmidt, § 8 EStG Rz 8 (41. Aufl). Rn. 271 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Letzteres ist der Fall, wenn sie in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Einkunftsart ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Wegfall einer Verbindlichkeit

Rn. 60 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Beim Wegfall einer Verbindlichkeit liegt kein Zufluss eines Gutes in Geld oder Geldeswert iSd § 8 Abs 1 EStG vor, wie auch die Entstehung der Schuld keine Aufwendung (Abfluss eines Gutes) beinhaltete. Der durch den Verzicht auf die Forderung beim Schuldner entstehende geldwerte Vorteil liegt darin, dass sich seine Vermögenslage verbessert ha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 20 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Art 3 Abs 1 GG verlangt in seiner bereichsspezifischen Anwendung auf das gegenwärtige Steuerrecht, dass jeder Inl nach seiner finanziellen Leistungsfähigkeit gleichmäßig zur Finanzierung der allg Staatsaufgaben herangezogen wird. Mit dem EStG belastet der Gesetzgeber durch die Besteuerung von Einkommen und Ertrag den privaten Vermögenserwerb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Forderung

Rn. 36 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Ein Vermögensvorteil, mithin "Gut" iSd § 8 Abs 1 EStG, ist auch ein Anspruch auf Güter in Geldeswert, BFH v 11.11.2010, VI R 27/09, BStBl II 2011, 386, soweit nicht § 8 Abs 1 S 2, S 3 EStG Anwendung findet, s Rn 296ff. Rn. 37 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die Forderung und das WG, auf das sich die Forderung bezieht, sind nicht identisch, jedoch ...mehr